Teilnahmeantrag in elektron. Form
Für die elektron. Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D444876804 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Bewerbung -.
Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen i. Hinblick auf das hiesige Vergabeverf. die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschrift., die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 KalenderT zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschrift., die erst in den Vergabeunterl. zur Abforderg. der Angebote erkennbar sind, von den Bewerbern spät. bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. §160 Abs.3 Satz 1 Nr.1,2 u. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverf. vor d. Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabest. einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreib. an d. Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Absehen vom Gebot der losweisen Vergabe
Leistungen sindn n.§97 Abs.4 GWB grundsätzlich in Losen zu vergeben. Davon kann nur abgewichen werden, wenn wirtschaftl. od. techn. Gründe dies erfordern. Dieses klare Regel-/Ausnahmeverhältnis bedeutet nicht, dass eine Gesamtvergabe überhaupt nur b. Vorliegen eines objektiv zwingenden Grundes erfolgen darf. Die mittels der Losvergabe verfolgte Mittelstandsförderung ist so gesehen kein Selbstzweck, die den Auftraggeber zwingt, eine Ausschreibung so zu konzipieren, dass bestimmte Wirtschaftsteilnehmer daran teilnehmen können. Die Auslegung von §97 Abs.4 GWB erfolgt vielmehr im Kontext der primären Ziele des Vergaberechts, zu denen u.a. auch die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung gehört. Erforderl. ist einzig, dass sich der Auftraggeber im Einzelnen mit dem grundsätzll. Gebot der Fachlosvergabe einerseits und den im konkr. Fall dagegen sprechenden Gründen auseinandersetzt und eine umfassende Abwägung der widerstreitend. Belange trifft, als deren Ergebnis die für eine zusammenfass. Vergabe sprechenden techn. u. wirtschaftl. Gründe überwiegen müssen.
Der Auftraggeber erreicht das Ziel einer schnellstmöglichen Fertigstellung des Interimsgebäudes ausschließlich über eine Auftragumsetzung aus einer Hand. Das Interimsgebäude ist Grundvoraussetzung für den Freizug des Bettenhauses und Abbruch eines Teil des Bettenhauses als Teil der Masterplanung KH Esslingen.