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  • DE-32105 Bad Salzuflen
  • 05/2022
  • Ergebnis
  • (ID 2-439625)

Neugestaltung Bahnhofsvorplatz und Flusslandschaft an der Bega in Schötmar


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 05.05.2022 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 12 - max. 12
    Gesetzte Teilnehmer: 4
    Tatsächliche Teilnehmer: 7
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum / Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 20.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Bad Salzuflen, Bad Salzuflen (DE)
    Betreuer DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Wiesbaden (DE), Berlin (DE), Berlin (DE), Bielefeld (DE), Bonn (DE), Cottbus (DE), Dresden (DE), Düsseldorf (DE), Erfurt (DE), Halle (DE), Hannover (DE), Heidelberg (DE), Leipzig (DE), Nürnberg (DE), Weimar (DE), Wiesbaden (DE), Wismar (DE), Bremen (DE) Büroprofil
    Preisrichter Prof. Dr. Stefan Bochnig [Vorsitz], Prof. Dr. Constanze Petrow, Prof. Rainer Sachse, Prof. Kathrin Volk, Bernd Zimmermann , Johann Malcher, Frank Exner, Robin Meier, Dagmar Ludwig
    Aufgabe
    Die Stadt Bad Salzuflen möchte im Zuge der Umsetzung des Förderprogramms „Vielfältiges Schötmar“ den Bahnhofvorplatz im Stadtteil Schötmar neugestalten. Der Bahnhof befindet sich im Zentrum von Schötmar und ist ungefähr zwei Gehminuten vom Innenstadtbereich entfernt.
    Der vorgelagerte Bahnhofsvorplatz ist derzeit als überwiegend vom ruhenden Verkehr dominierte Fläche geprägt. Er besitzt eine geringe Aufenthaltsqualität, mit einer geringen Anzahl an Stadtmobiliar und einer uneinheitlichen Oberflächengestaltung. Am Bahnhof befinden sich Fahrradabstellanlagen, eine Ladestation für E-Autos sowie eine Fahrradreparaturstation.
    Neben dem Bahnhofsvorplatz befindet sich der Uferbereich des Stadtflusses Bega im Wettbewerbsgebiet. Dieser ist topographisch niedriger gelegen und weitestgehend in einem natürlichen Zustand. Bauliche Eingriffe stellen eine Rampe zur Überwindung des Höhenunterschieds sowie ein kleiner Treppenlauf zur Bega dar. Die Bega schließt westlich an das Gebiet an und ist derzeit nur im geringen Maße in den Stadtraum integriert. Südlich des Wettbewerbsgebiet wird die Bega durch einen Kanuverleih genutzt.
    Der Wettbewerb verfolgt zum einen das Ziel den Bahnhofsvorplatz gestalterisch aufzuwerten und somit die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und das Erscheinungsbild des öffentlichen Raums zu verbessern. Zum anderen soll die Flusslandschaft an der Bega erlebbar gemacht und in den Stadtraum integriert werden. Hierbei spielt sowohl der Zugang zum Wasser als auch die Steigerung der Aufenthaltsqualität eine zentrale Rolle. Insgesamt sollen die Planungen ebenfalls dazu beitragen den Fahrrad- und Fußverkehr zu stärken.
    Zur Findung einer überzeugenden Planungsidee und eines kompetenten Planungsbüros lobt die Stadt Bad Salzuflen für das Planungsareal einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb aus.
    Die Netto-Herstellungssumme für den Realisierungsbereich liegt bei rund 1,12 Mio. Euro.
    Gesetzte Teilnehmer Nagel Landschaftsarchitekten & Ingenieure, Bad Oeynhausen
    RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Köln
    lad+ Landschaftsarchitektur diekmann, Hannover
    Freiraumplanung Wolf, Rietberg
    Adresse des Bauherren DE-32105 Bad Salzuflen
    TED Dokumenten-Nr. 548296-2021
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    • Deutschland-Bad Salzuflen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

      2021/S 209-548296

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Salzuflen
      Postanschrift: Rudolph-Brandes-Allee 19
      Ort: Bad Salzuflen
      NUTS-Code: DEA45 Lippe
      Postleitzahl: 32105
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Herr Andreas Schneider
      E-Mail: MjE4TxxhUVZcU1dSU2AuUE9SG2FPWmhjVFpTXBxSUw==
      Telefon: +49 5222952-237
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.stadt-bad-salzuflen.de/
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/schoetmar/
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Offizielle Bezeichnung: DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft GmbH, Regionalbüro Bremen
      Postanschrift: Am Tabakquartier 60
      Ort: Bremen
      NUTS-Code: DE50 Bremen
      Postleitzahl: 28197
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Sandra Schlender
      E-Mail: MjE4YU9cUmBPHGFRVlpTXFJTYC5SYVkbVVtQVhxSUw==
      Telefon: +49 42189769912
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/schoetmar/
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Bahnhofsvorplatz Schötmar“

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
      II.2)Beschreibung
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Die Stadt Bad Salzuflen möchte im Zuge der Umsetzung des Förderprogramms „Vielfältiges Schötmar“ den Bahnhofvorplatz im Stadtteil Schötmar neugestalten. Der Bahnhof befindet sich im Zentrum von Schötmar und ist ungefähr zwei Gehminuten vom Innenstadtbereich entfernt.

      Der vorgelagerte Bahnhofsvorplatz ist derzeit als überwiegend vom ruhenden Verkehr dominierte Fläche geprägt. Er besitzt eine geringe Aufenthaltsqualität, mit einer geringen Anzahl an Stadtmobiliar und einer uneinheitlichen Oberflächengestaltung. Am Bahnhof befinden sich Fahrradabstellanlagen, eine Ladestation für E-Autos sowie eine Fahrradreparaturstation.

      Neben dem Bahnhofsvorplatz befindet sich der Uferbereich des Stadtflusses Bega im Wettbewerbsgebiet. Dieser ist topographisch niedriger gelegen und weitestgehend in einem natürlichen Zustand. Bauliche Eingriffe stellen eine Rampe zur Überwindung des Höhenunterschieds sowie ein kleiner Treppenlauf zur Bega dar. Die Bega schließt westlich an das Gebiet an und ist derzeit nur im geringen Maße in den Stadtraum integriert. Südlich des Wettbewerbsgebiet wird die Bega durch einen Kanuverleih genutzt.

      Der Wettbewerb verfolgt zum einen das Ziel den Bahnhofsvorplatz gestalterisch aufzuwerten und somit die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und das Erscheinungsbild des öffentlichen Raums zu verbessern. Zum anderen soll die Flusslandschaft an der Bega erlebbar gemacht und in den Stadtraum integriert werden. Hierbei spielt sowohl der Zugang zum Wasser als auch die Steigerung der Aufenthaltsqualität eine zentrale Rolle. Insgesamt sollen die Planungen ebenfalls dazu beitragen den Fahrrad- und Fußverkehr zu stärken.

      Zur Findung einer überzeugenden Planungsidee und eines kompetenten Planungsbüros lobt die Stadt Bad Salzuflen für das Planungsareal einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb aus.

      Die Netto-Herstellungssumme für den Realisierungsbereich liegt bei rund 1,12 Mio. Euro.

      Termine:

      Absendung der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung 22.10.2021

      Einsendeschluss Bewerbung 22.11.2021

      Ausgabe der Unterlagen 14.01.2022

      Kolloquium 01.02.2022

      Abgabe Wettbewerbsarbeit 01.04.2022

      Preisgerichtssitzung 05.05.2022

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 12 einschl. 4 vorausgewählter Teilnehmer begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch die Wettbewerbsbetreuung anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Bewerbungsformular ist unter folgendem Link ab dem Tag der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt: http://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/schoetmar/

      Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerbern nachzuweisen:

      1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,

      -durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt (durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als 1 Jahr ist).

      -Referenznachweis

      Nachweis der Objektplanung Freianlagen im eigenen Büro, mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 800.000 € netto (in der Kostengruppe 500), innerhalb der letzten 5 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers.

      Nachweis in Form eines Referenzblattes, max. Größe DIN-A3. (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.) Nur von den gelosten Bewerbern nach Aufforderung durch den Wettbewerbsbetreuer in einer Frist von 10 Tagen einzureichen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,

      -nachzuweisen durch eine Berufshaftpflichtversicherung. Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der aktuelle Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen. Preisträger, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, müssen im Verhandlungsverfahren zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorlegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.

      Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 22.11.2021 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden: MjE3YlJXXlRjXFBhL1NiWhxWXFFXHVNU.

      Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.

      Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:

      -fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags

      -Vollständigkeit des Teilnahmeantrags

      Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Landschaftsarchitekten

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 12
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      Nagel Landschaftsarchitekten & Ingenieure, Bad Oeynhausen
      RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Köln
      lad+ Landschaftsarchitektur diekmann, Hannover
      Freiraumplanung Wolf, Rietberg
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Formalleistungen

      - Leistungs- und Programmerfüllung

      Gestalterisches Konzept

      - Freiraumplanerisches Gesamtgestaltungskonzept / Zonierung

      - Freiraumqualität / öffentlicher Raum

      - Funktionalität, Berücksichtigung der Anforderungen unterschiedlicher Nutzergruppen

      - Materialität und Nutzbarkeit, Barrierearmut

      - Nachhaltigkeit, Anforderungen durch den Klimawandel

      - Anbindung an den Bestand

      - Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit (Unterhaltung, Folgekosten)

      Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 22/11/2021
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von € 20.000,00 netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der §§ 40 u. 48 der HOAI 2021 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

      1. Preis 8.000 Euro netto

      2. Preis 6.000 Euro netto

      3. Preis 4.000 Euro netto

      für Anerkennungen 2.000 Euro netto

      Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Herr Prof. Dr. Stefan Bochnig, Landschaftsarchitekt
      Herr Prof. Rainer Sachse, Landschaftsarchitekt
      Frau Prof. Dr. Constanze Petrow, Landschaftsarchitektin
      Herr Bernd Zimmermann, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner
      Frau Prof. Kathrin Volk, Landschaftsarchitektin
      Herr Niels Blatt, Landschaftsarchitekt
      Frau Christine Frenz-Roemer, Landschaftsarchitektin
      Herr Dr. Johann Malcher, Vorsitzender Ortsausschuss Schötmar
      Frau Ulrike Niebuhr, Leitung Stadtplanung und Umwelt
      n.n. Vertreter:in Fraktionen
      n.n. Vertreter:in Fachämter

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen/eine der Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 bis 9 nach § 39 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der/die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.

      Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnungen beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmenden, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.

      Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer:innen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.

      Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:

      - 50% Wettbewerbsergebnis

      - 20% Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals

      - 30% Angebotspreis

      Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der/die 1. Preisträger:in 5 Punkte, der/die 2. Preisträger:in 3 Punkte und der/die 3. Preisträger:in 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der/die 4. Preisträger:in mit 0,5 Punkt bewertet.

      Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen, Geschäftsstelle der Vergabekammer
      Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
      Ort: Münster
      Postleitzahl: 48147
      Land: Deutschland
      Fax: +49 251411-3514
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen, Geschäftsstelle der Vergabekammer
      Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
      Ort: Münster
      Postleitzahl: 48147
      Land: Deutschland
      Fax: +49 251411-3514
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen, Geschäftsstelle der Vergabekammer
      Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
      Ort: Münster
      Postleitzahl: 48147
      Land: Deutschland
      Fax: +49 251411-3514
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      22/10/2021
    © European Union, http://ted.europa.eu
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 27.10.2021
Ergebnis veröffentlicht 13.05.2022
Zuletzt aktualisiert 13.05.2022
Wettbewerbs-ID 2-439625 Status Kostenpflichtig
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