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  • DE-87700 Memmingen
  • 05/2022
  • Ergebnis
  • (ID 2-440205)

Neuordnung Quartier "Rosenviertel" in Memmingen


 
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    Entscheidung 18.05.2022 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 20 - max. 20
    Gesetzte Teilnehmer: 9
    Tatsächliche Teilnehmer: 14
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Stadt-/ Gebietsplanung / Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 50.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Memmingen, Memmingen (DE)
    Betreuer arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh, Kitzingen (DE) Büroprofil
    Preisrichter Prof. Florian Burgstaller, Prof. Susanne Dürr, Prof. Bü Prechter [Vorsitz] , Fabian Damm, Uwe Weißfloch
    Aufgabe
    Das Quartier zwischen Bahnhofstraße, Maximilianstraße, Heidengasse und Kalchstraße liegt am östlichen Rand der historischen Altstadt Memmingens und ist auf lange Sicht die einzig größere zusammenhängende Entwicklungsfläche (ca. 7.000 m²) in diesem Bereich. Für das Quartier soll ein städtebauliches Gesamtkonzept einschließlich des umgebenden Straßenraumes erstellt werden. Funktionale wie städtebauliche Verknüpfungen in die angrenzenden Bereiche, insbesondere Richtung Bahnhofstraße, MeWo-Kunsthalle und Bahnhofsvorplatz sind von großer Bedeutung. Das Plangebiet liegt innerhalb des denkmalgeschützten Ensemblebereiches der Memminger Altstadt. Der Bereich bildet den östlichen Abschluss des zentralen innerstädtischen Versorgungsbereiches, mit seiner Haupteinkaufsachse Kramerstraße (Fußgängerzone), ca. 300 m westlich und den beiden wichtigen Fortführungen Richtung Osten/ Bahnhof mit der Kalchstraße und der Maximillanstraße. Die Maximilianstraße bildet dabei die Anknüpfung der Altstadt an den Bahnhof, die Kalchstraße die direkte Verbindung für Fußgänger und Radfahrer in den östlich der Bahnlinie liegenden Stadtteil Memmingen-Ost. Nach Abschluss des RPW-Wettbewerbes werden die Preisträger in einer Mehrfachbeauftragung mit der Vertiefung des hochbaulichen Konzeptes beauftragt. Hierfür wird eine Honorar von 33.000,00 € (netto) je Entwurf zur Verfügung gestellt. Die Ausloberin wird den erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Teilnehmer mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses mit den Planungsleistungen eines städtebaulichen Rahmenplans gem. Merkblatt 51 AKBW 2014 mit den Leistungsphasen 1-3 sowie den Leistungen zur Erstellung des anschließenden Bebauungs- und Grünordnungsplans (§§ 21 und 29 HOAI, Leistungsphasen 1-3) beauftragen.
    Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 20 Teilnehmern (davon neun gesetzte Teilnehmer) nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VgV vorgesehen.
    Der Wettbewerb richtet sich an Architekt:innen, Landschaftsarchitekt:innen oder Stadtplaner:innen. Landschaftsarchitekt:innen sind als Mitverfasser*in in Bewerbergemeinschaft mit Architekt:innen oder Stadtplaner:innen zugelassen.
    Gesetzte Teilnehmer tobe stadt, Frankfurt
    Holl Wieden, Würzburg
    Pesch und Partner, Dortmund
    F64, Kempten
    Pailais Mai, München
    trint + kreuder, Köln
    Hähnig, Gemmeke Architekten, Tübingen
    03 Architekten, München
    Florian Nagler, München
    Ausstellung Die Ausstellung der Arbeiten findet ab Freitag, den 20. Mai 2022 in der Turnhalle der alten Realschule, Buxacher Straße 8 (Eingang im Hof) bis zum 03. Juni 2022 statt. Öffnungszeiten wochentags von 12.00-18.00; Wochenende und Feiertag von 12.00 – 16.00.
    Adresse des Bauherren DE-87700 Memmingen
    TED Dokumenten-Nr. 555948-2021
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    • Deutschland-Memmingen: Dienstleistungen von Architekturbüros

      2021/S 211-555948

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Stadt Memmingen
      Postanschrift: Marktplatz 1
      Ort: Memmingen
      NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
      Postleitzahl: 87700
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTRvcF1gcDxpYWlpZWpjYWoqYGE=
      Telefon: +49 8331-850-0
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.memmingen.de/
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://evergabe.mainpost.de/Veroeffentlichung/av1679ab-eu
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Offizielle Bezeichnung: arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh
      Postanschrift: Steigweg 24
      Ort: Kitzingen
      NUTS-Code: DE268 Kitzingen
      Postleitzahl: 97318
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTdwXm1tW15wXmtbOVprXCZga25eZyddXg==
      Telefon: +49 9321-2680050
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: http://arc-gruen.de
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://evergabe.mainpost.de/Veroeffentlichung/av1679ab-eu
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Nichtoffener städtebaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
      II.2)Beschreibung
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Das Quartier zwischen Bahnhofstraße, Maximilianstraße, Heidengasse und Kalchstraße liegt am östlichen Rand der historischen Altstadt Memmingens und ist auf lange Sicht die einzig größere zusammenhängende Entwicklungsfläche (ca. 7.000 m²) in diesem Bereich. Für das Quartier soll ein städtebauliches Gesamtkonzept einschließlich des umgebenden Straßenraumes erstellt werden. Funktionale wie städtebauliche Verknüpfungen in die angrenzenden Bereiche, insbesondere Richtung Bahnhofstraße, MeWo-Kunsthalle und Bahnhofsvorplatz sind von großer Bedeutung. Das Plangebiet liegt innerhalb des denkmalgeschützten Ensemblebereiches der Memminger Altstadt. Der Bereich bildet den östlichen Abschluss des zentralen innerstädtischen Versorgungsbereiches, mit seiner Haupteinkaufsachse Kramerstraße (Fußgängerzone), ca. 300 m westlich und den beiden wichtigen Fortführungen Richtung Osten/ Bahnhof mit der Kalchstraße und der Maximillanstraße. Die Maximilianstraße bildet dabei die Anknüpfung der Altstadt an den Bahnhof, die Kalchstraße die direkte Verbindung für Fußgänger und Radfahrer in den östlich der Bahnlinie liegenden Stadtteil Memmingen-Ost. Nach Abschluss des RPW-Wettbewerbes werden die Preisträger in einer Mehrfachbeauftragung mit der Vertiefung des hochbaulichen Konzeptes beauftragt. Hierfür wird eine Honorar von 33.000,00 € (netto) je Entwurf zur Verfügung gestellt. Die Ausloberin wird den erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Teilnehmer mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses mit den Planungsleistungen eines städtebaulichen Rahmenplans gem. Merkblatt 51 AKBW 2014 mit den Leistungsphasen 1-3 sowie den Leistungen zur Erstellung des anschließenden Bebauungs- und Grünordnungsplans (§§ 21 und 29 HOAI, Leistungsphasen 1-3) beauftragen.

      Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 20 Teilnehmern (davon neun gesetzte Teilnehmer) nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VgV vorgesehen.

      Der Wettbewerb richtet sich an Architekt:innen, Landschaftsarchitekt:innen oder Stadtplaner:innen. Landschaftsarchitekt:innen sind als Mitverfasser*in in Bewerbergemeinschaft mit Architekt:innen oder Stadtplaner:innen zugelassen.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      11 Teilnehmer werden aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt. Die Auswahl der 11 Teilnehmer (zusätzlich zu den neun gesetzten Teilnehmern) erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin. Erfüllen mehrere Bewerber die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Prüfung entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los.

      Darüber hinaus werden Nachrücker entsprechend der Reihenfolge der Losziehung ausgewählt.

      a) Teilnahmebedingungen:

      Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis zum 25.11.2021, 24.00 Uhr eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform www.aumass.de. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform hochzuladen.

      Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden. Die Bewerbung muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:

      - Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß § 46 (2) VgV

      - Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 GWB vorliegen und ggf. Angabe von Ausschlussgründen gem. § 125 GWB (Selbstreinigung)

      - Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation jedes Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft durch aktuellen Nachweis der Berufszulassungen

      - Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift des federführenden Bewerbers

      - 2 Referenzprojekte

      Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung mit Benennung der bevollmächtigten vertretungsberechtigten Mitglieder erforderlich."

      Zum Nachweis der Fachkunde und gestalterischen Kompetenz müssen zwei mit dem vorliegenden Projekt „Neuordnung des Quartiers

      Rosenviertel“ hinsichtlich der Komplexität vergleichbare Referenzprojekte eingereicht werden. Weitere als die geforderten Unterlagen wie z. B. Bürobroschüren o. ä. werden nicht berücksichtigt.

      Die Referenzen können auch Projekte sein, die die Bewerber als Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben.

      In diesem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die eigenständige Projektleitung einzureichen.

      Einzureichen sind zwei realisierte Projekte vergleichbarer Komplexität:

      - davon mindestens ein Projekt mit einer innerörtlichen städtebaulichen Neuordnung

      - Fertigstellung (Lph 3 gem. Teil 2 HOAI -Flächenplanung) abgeschlossen) im Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2020

      - min. Honorarzone II gemäß Teil 2 HOAI

      - Darstellung mit min. einem Foto des fertiggestellten Projekts zum Nachweis der Realisierung. Das Foto sollte den städtebaulichen Kontext verdeutlichen.

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Architek:innen, Landschaftsarchitekt:innen, Stadtplaner:innen

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      tobe stadt, Frankfurt
      Holl Wieden, Würzburg
      Pesch und Partner, Dortmund
      F64, Kempten
      Pailais Mai, München
      trint + kreuder, Köln
      Hähnig, Gemmeke Architekten, Tübingen
      03 Architekten, München
      Florian Nagler, München
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Zulassung der Arbeiten:

      Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die:

      - termingemäß eingegangen sind.

      - den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen.

      - keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.

      - in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.

      Bindende Vorgaben des Verfahrens:

      Es werden keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013 gemacht.

      Beurteilungskriterien:

      Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Wettbewerbprojektes und der Erläuterungen dazu gemäß folgender Kriterien (ohne Gewichtung):

      - Städtebauliche Einbindung und gestalterische Qualität

      - Nutzungsqualität und Atmosphäre

      - Nutzungsvielfalt und Vereinbarkeit der Nutzungen

      - Art des Umgangs und Nutzung des vorhandenen Bestandes

      - Wirtschaftlichkeit

      - Nachhaltigkeit des städtebaulichen Entwurfs

      Die Auflistung ist nicht abschließend.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 25/11/2021
      Ortszeit: 00:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Es wird eine Wettbewerbssumme von 50.000,00 EUR netto bereitgestellt. Die Wettbewerbssumme wird als gleichrangige Preisgruppe auf drei Arbeiten und Anerkennungen verteilt: wird folgendermaßen auf die Preise verteilt:

      3 Preise á 15.000,00 € (netto): 45.000,00 € (netto)

      Anerkennungen: 5.000,00 € (netto)

      Sofern mit Preisen oder Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird diese zusätzlich vergütet.

      Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

      Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % von der Ausloberin einbehalten und in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträger:innen wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Herr Prof. Florian Burgstaller, Gestaltungsbeirat MM
      Herr Fabian Damm, Architekt, Stadt MM
      Frau Prof. Susanne Dürr, Architektin und Stadtplanerin, München
      Frau Prof. Bü Prechter, Landschaftsarchitktin und Stadtplanerin, München
      Herr Uwe Weißfloch, Architekt und Stadtplaner, Stadt MM
      Herr Oberbürgermeister Manfred Schilder
      Frau 2. Bürgermeisterin Margareta Böckh
      Herr 3. Bürgermeister Dr. Hans-Martin Steiger
      Frau Nina Hartge, Stadträtin, Altstadtreferentin

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Nach Abschluss des RPW-Wettbewerbes werden die Preisträger in einer Mehrfachbeauftragung mit der Vertiefung des hochbaulichen

      Konzeptes beauftragt. Hierfür wird eine Honorar von 33.000,00 € (netto) je Entwurf zur Verfügung gestellt. Die ausgewählten Wettbewerbsbeiträge werden im Rahmen eines Kolloquiums den Bürger/innen sowie den politischen Vertretern vorgestellt. Im Rahmen einer online-Beteiligung können für einen begrenzten Zeitraum weitere Anregungen eingebracht werden. Fragen und Antworten an die Planungsbüros werden dokumentiert und fließen in die Mehrfachbeauftragung ein. Die anstehenden Realisierungsmaßnahmen der Bebauung beziehen sich auf den engeren Bereich des Rosenviertels, Maßnahmen im weiteren Umfeld (z.B. Bahnhofstr. und Bahnhofsplatzbereiche) fließen in die anschließende Bauleitplanung ein. Die Ausloberin wird den erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Teilnehmer mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses mit den Planungsleistungen eines städtebaulichen Rahmenplans gem. Merkblatt 51 AKBW 2014 mit den Leistungsphasen 1-3 sowie den Leistungen zur Erstellung des anschließenden Bebauungs- und Grünordnungsplans (§§ 21 und 29 HOAI, Leistungsphasen 1-3) beauftragen.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
      Postanschrift: Maximilianstraße 39
      Ort: München
      Postleitzahl: 80538
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjExa1pnXFZXWmBWYmJaZyNoalpZV1ZuWmdjNWdaXCJkVyNXVm5aZ2MjWVo=
      Telefon: +49 8921762411
      Fax: +49 8921762847
      Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

      — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

      — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      25/10/2021
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 29.10.2021
Ergebnis veröffentlicht 24.05.2022
Zuletzt aktualisiert 13.02.2024
Wettbewerbs-ID 2-440205 Status Kostenpflichtig
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