Deutschland-Handewitt: Architekturentwurf
2021/S 226-595745
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 9
Ort: Handewitt
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24983
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RICHTER Architekten
E-Mail: MTJ1YHU+X3BhZmdyY2lyY2wrcGdhZnJjcCxiYw==
Telefon: +49 4315796000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-handewitt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.architekten-richter.de
Postanschrift: Esmarchstraße 64
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 241205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dieter Richter
E-Mail: MjEzalVqM1RlVltcZ1heZ1hhIGVcVltnWGUhV1g=
Telefon: +49 4315796000
Fax: +49 4315796001
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://architekten-richter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Objektplanung für Gebäude und Freianlagen für den Neubau eines Ganztags- und Grundschulgebäudes am Schulzentrum Handewitt
Die Gemeinde Handewitt beabsichtigt am Standort der „Siegfried-Lenz-Schule“ in Handewitt in Ergänzung zu dem vorhandenen Gebäuden den Neubau eines Ganztags- und Grundschulgebäudes, das den zukünftigen Anforderungen einer pädagogisch funktionalen Lernraumgestaltung und den damit verbundenen Zielen in besonderer Weise gerecht wird. Das Raumprogramm für die Neubaumaßnahme umfasst folgende Einheiten: 12 Klassenräumen, einen Klassenraum für Leseintensivmassnahmen, einen Förderraum, einen FiSch-Raum, einen Raum für die Leitung BGS, eine Freilernzone mit Mensabereich sowie ergänzende eine Ausgabeküche, Lehr-& Lernmittel inkl. Kopierer, Schulsozialarbeit, sowie die erforderlichen Flächen für Sanitärräume, Möbellager, Abstell- und Reinigungsräume, Technik. Für diese Raumgruppen ist eine Programmfläche von ca. 1.700 m² erforderlich. Diese soll als Erweiterung auf dem vorhandenen Schulstandortes mit einer Anbindung an Haus 2 geplant werden. Der Schulneubau muss in das bestehende Grundstück eingefügt und unter laufendem Betrieb der angrenzenden Schulgebäude errichtet werden. Mit dem Neubau sollen eine qualitätsvolle räumliche Umsetzung des vorliegenden pädagogischen Konzeptes erreicht und neben den unmittelbaren Lernräumen weitergehende Raumangebote für ausgleichenden Bewegungsdrang, für Kommunikation, Ruhe und Rückzug in hoher Qualität angeboten werden. Für alle Teile des Vorhabens gilt ein hoher Anspruch an die architektonische Entwurfs- und bauliche Ausführungsqualität.
Folgende Aufgabenfelder sind Gegenstand (§1 Abs. 1 RPW) des Wettbewerbs:
§34 HOAI Planung von Gebäuden und Innenräumen
§39 HOAI Landschafts- und Freiraumplanung
Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Konzepte, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, eine geeignete Auftragnehmerin/einen geeigneten Auftragnehmer (Architekt/in /Landschaftsarchitekt/in) für die weiteren Planungsleistungen zu finden.
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts eine der Preisträgerinnen/einen der Preisträger mit Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume) und §39 HOAI (Landschafts- und Freiraumplanung) stufenweise zu beauftragen, wenn und soweit der Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a)Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus:
- Architekt/in in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt/in
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, bzw. Landschaftsarchitekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
- die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, bzw. Landschaftsarchitekt/in nach ArchIngKG SH (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz /Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben;
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, bzw. Landschaftsarchitekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EURichtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
- zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
- der/die von der Gesellschaft zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in und der/die darin tätige Verfasser/in erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.die in der Gesellschaft tätige/n Verfasser/innen erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Arbeitsgemeinschaften sind nicht ausgeschlossen. Wer am Tage der Auslobung bei einem/r Teilnehmer/in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss mindestens ein Mitglied teilnahmeberechtigt sein; Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
b) Wettbewerbsverfahren / Auswahl der Teilnehmer/innen
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungs-/Losverfahren ausgelobt. Von der Ausloberin wird eine Teilnehmer/innenzahl von 10 angestrebt die durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt werden.
Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 20.12.2021 12:00 Uhr ausschließlich per Email an folgende Emailadresse des Betreuungsbüros – RICHTER Architekten+Stadtplaner PartGmbB – mit der Betreffzeile: „Bewerbung zur Teilnahme” - WBW Ganztags- und Grundschulgebäudes am Schulzentrum Handewitt und unter Beifügung des Bewerbungsformblattes als PDF-Dokument möglich: MjIwY05jLE1eT1RVYFFXYFFaGV5VT1RgUV4aUFE=
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist ausschließlich das Bewerbungsformblatt zu verwenden.
10 Teilnehmer/innen (plus 4 Nachrücker) werden im anschließenden Losverfahren im Beisein eines/r Rechtsvertreters/in der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.architekten-richter.de) bekannt gegeben. Die übrigen Bewerber/innen erhalten eine Absage per E-Mail.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Verfassererklärunggemäß § 5 Absatz 3 RPW ab. Die Arbeitsgemeinschaften gelten jeweils als ein Wettbewerbsteilnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden.
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
- Formalleistungen (Leistungs- und Programmerfüllung)
- Gesamtkonzept, Idee und architektonische Qualität (Freianlagen und Gebäude)
- Raumprogramm und funktionale Anforderungen
- Gestalterische und räumliche Qualität
- Qualitative Bedarfsanforderungen (baulicher Standard)
- Barrierefreiheit
- Einfügen in die Umgebung, Außengelände, Wegeführung
- Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie)
- Wirtschaftlichkeit (anhand von Orientierungs-, Kenn- und Planungsdaten, z.B. NUF/BGF; BRI/BGF)
- Investitions- und Folgekosten (Lebenszykluskosten)
- Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.
Die Wettbewerbssumme ist gemäß RPW 2013 auf der Basis der geltenden HOAI 2021 (§§34 und 39) ermittelt.
Für Preise und Aaufwandsentschädigungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Betrag in Höhe von 35.000 € netto zur Verfügung. Die Aufteilung der Preise erfolgt gemäß RPW 2013.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme erfolgt gemäß RPW 2013
15.000 € als Aufwandsentschädigung zur Verteilung auf die Teilnehmer siehe IV.3.2)
20.000 € Preisgeld Aufteilung gemäß. RPW 2013
1. Preis 50 % = 10.000,- €
2. Preis 30 % = 6.000,- €
3. Preis 20 % = 4.000,- €
Preisträgerinnen/Preisträger, die in Deutschland Umsatzsteuer abführen, erhalten diese zusätzlich. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der
Wettbewerbssumme vorbehalten.
Die ausgewählten/gelosten Teilnehmer, die einen fristgerecht und zur Beurteilung im Preisgericht zugelassenen Wettbewerbsbeitrag eingereicht haben erhalten eine anteilige Aufwandsentschädigung (15.000,- € /
durch die Anzahl der zur Beurteilung fristgerecht eingereichten und zum Preisgericht zugelassenen Wettbewerbsbeiträge)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts den Verfassern der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit die für die Umsetzung und weitere Bearbeitung des Entwurfes erforderlichen Leistungen zu beauftragen:
Objektplanung und Freianlagen gem. HOAI 2021 mindestens die Leistungsphasen 2 – 8 oder Teile hiervon zu übertragen.
- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle der Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Sie verpflichten sich, kostensenkende Korrekturen – auch noch in einem späteren Planungsstadium – vorzunehmen, falls sich diese als erforderlich erweisen.
Es wird den teilnehmenden Büros empfohlen, Fachplanungen und Statik frühzeitig und umsetzungsorientiert mit einzubeziehen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Preisträgerin/des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Leistungsphase 1 gilt durch die Wettbewerbsauslobung als erledigt.
Die Gemeinde Handewitt beabsichtigt für das Projekt Fördermittel einzuwerben. Der Förderantrag soll seitens der Gemeinde im Frühjahr 2022 gestellt werden. Daher soll nach Ergebnis des Wettbewerbes zeitnah mit der weiteren Ausarbeitung begonnen werden.Nachzuweisende Eignungskriterien:
Im Sinne des § 70 Abs. 2 VgV i. V. m. § 122 GWB sind folgende Eignungsnachweise fur den nach Abschluss
des Wettbewerbs folgenden Planungsauftrag der Ausloberin vorzulegen:
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den Preisträgern als ein Zuschlagskriterium mit 50 % in die Bewertung ein.
Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2013, Anlage 10.2 – Schulen mit durchschnittlichen Anforderungen in die Zone III Mindestsatz eingestuft.
Die Ausloberin legt besonderen Wert auf eine wirtschaftliche Planung hinsichtlich der Baukosten und der Folgekosten (Lebenszykluskosten). Als Orientierung und Entwurfsgrundlage sind die ermittelten Baukosten ca. 6,06 Mio. € brutto (Grundlage BKI Stand 2020 KG 200 bis 700) vorgegeben.
Geplante Termine:
17.11.2021 elektronischer Versand EU-Bekanntmachung
20.12..2021 Bewerbungsfrist
22.12.2021 Losziehung
03.01.2022 Bereitstellung der Unterlagen
27.01.2022 Rückfragenfrist
03.02.2022 Kolloquium
14.03.2022 Abgabe Planunterlagen
05.04.2022 Preisgericht
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: MTVxYG1iXF1gZlxoaGBtO3JkaGQpZ1xpX25jKV9g
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkanntund gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nichtabgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der obengenannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.