ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
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I.1) |
NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung, X E 3, Württembergische Straße 6, z. Hd. von Frau
Bier, D-10707 Berlin. Tel. ++49 (30) 90 12 33 82. Fax ++49
(30) 90 12 37 15. Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten
Kontaktstellen. Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Württembergische Str. 6, XE4, z.
Hd. von Vergabenummer: 06 / 020, D-10707 Berlin. Tel. ++ 49 (30) 90
12 67 21. Fax ++ 49 (30) 90 12 37 15. |
I.2) |
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ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Regional- oder Lokalbehörde. |
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
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II.1) |
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BESCHREIBUNG |
II.1.1) |
Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Leistungen nach Teil IX (technische Ausrüstung) der HOAI
(Ausgabe 1996, 2. überarbeitete Auflage 2002) für die betriebs-,
sicherheits- und verkehrstechnische Ausrüstung der BAB A100, 16. BA von AD
Neukölln bis AS Treptower Park. |
II.1.2) |
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Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung: Dienstleistung. Dienstleistungskategorie:
Nr. 12. Hauptort der Dienstleistung: D-Berlin - Neukölln - Treptow -
Köpenick, BAB A 100, 16. BA von AD Neukölln bis AS Treptower Park. |
II.1.3) |
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Gegenstand der Bekanntmachung: |
II.1.4) |
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Angaben zur Rahmenvereinbarung: |
II.1.5) |
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Im 3,2 km langen Streckenabschnitt des 16. BA der BAB 100 vom AD
Neukölln bis AS Treptower Park sind umfangreiche betriebs-, sicherheits-
und verkehrstechnische Anlagen zu planen. Im 16. BA ist ein 500 m
langer Tunnel enthalten, große Teile des Abschnittes befinden sich in oder
auf Ingenieurbauwerken. Der gesamte 16. BA erhält eine
Verkehrsbeeinflussungsanlage. Die Gesamtredaktion der
Planungsleistungen für den 16. BA liegt beim Planer für den Ingenieur- und
den Straßenbau. Der Planer für die Anlagen nach HOAI Teil IX hat
sämtliche seiner Planungen mit diesem zu koordinieren. Die
Planungsleistungen sind mit den Planungen Dritter, insbesondere mit den
Planungen des Ingenieur- und des Straßenbaus abzustimmen und im Einzelnen
stufenweise wie folgt zu erbringen: - Überprüfung der Vorplanung der
technischen Ausrüstung der freien Strecke und der Knotenpunkte auf
aktuelle Standards und Regelwerke, insbesondere die Beachtung der
aktuellen RABT, - Erarbeitung einer Vorplanung für die technische
Ausrüstung der Regenpumpwerke und Bodenfilter, - Regelentwurf Technik
für alle Anlagen der betriebs-, sicherheits- und verkehrstechnischen
Ausstattung des 16. BA nach den Bundeshaushaltsvorschriften, Ausarbeitung
entsprechend den Vorgaben des Planers Ingenieur- und Straßenbau, -
Zuarbeit zu den Planfeststellungsunterlagen und Darstellung der
planrechtlich relevanten Anlagenteile in den Unterlagen des Planers für
Ingenieur- und Straßenbau, - Fortschreibung des RE entsprechend den
Auflagen aus den planrechtlichen und genehmigungsrechtlichen
Verfahren, - Ausführungsplanung entsprechend dem genehmigten RE Technik
sowie der vom AG vorgegeben Bauloseinteilung unter Berücksichtigung der
übergreifenden Leistungsteile für alle Gewerke einschließlich Anfertigen
der Schlitz- und Durchbruchspläne und Abstimmung dieser mit allen
Beteiligten. Für die koordinierte Leitungsplanung sind dem Planer für
Ingenieur- und Straßenbau die erforderlichen Zuarbeiten zu leisten, -
Ausführungsunterlagen entsprechend den Anforderungen des Leistungsbildes
in der LP 6 HOAI Teil IX für alle vorgenannten Teilanlagen, - Prüfung
von Schal- und Bewehrungsplänen des Ingenieurbaus. Mit den
Planungsleistungen ist jeweils die Gesamtdarstellung der Baumaßnahme zu
gewährleisten. Der Austausch von Plänen mit den beteiligten Planern
erfolgt über elektronische Datenbanken mit Informationszugriff des AG. Die
Einrichtung der Schnittstellen und die Plattform wird dabei vom Planer des
Ingenieur- und des Straßenbaus vorgegeben. |
II.1.6) |
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74232100. |
II.1.7) |
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Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Nein. |
II.1.8) |
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Aufteilung in Lose: Nein. |
II.1.9) |
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Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein. |
II.2) |
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MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS |
II.2.1) |
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Gesamtmenge bzw. -umfang: Bestandteil der Planung ist
die betriebs-, sicherheits- und verkehrstechnische Ausstattung des ca. 500
m langen Tunnels sowie die betriebs- und verkehrstechnische Ausrüstung des
gesamten 16. BA, mit welchem die Bergiusstraße, die Industriebahn, die
Grenzallee, die Neuköllnische Allee und die S- und Fernbahngleise der
Strecke Neukölln-Baumschulenweg unterquert werden. Zum Planungsumfang
gehört weiterhin die betriebstechnische Ausrüstung für Stauräume,
Pumpwerke und Wasserbehandlungsanlagen / Bodenfilter. |
II.2.2) |
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Optionen: |
II.3) |
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VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER
AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: |
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE,
FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
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III.1) |
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BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG |
III.1.1) |
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Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Nachweis einer
Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens: für
Personenschäden: 1 500 000 EUR, für sonstige Schäden: 1 500 000
EUR. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied diese Deckungssumme
nachweisen. |
III.1.2) |
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Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf
die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Bau-,
Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin / der Bundesrepublik
Deutschland. |
III.1.3) |
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird: Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer ist,
übernimmt das mit der Vertretung beauftragte, im Vertrag genannte Mitglied
die Federführung. Es vertritt alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
gegenüber dem Auftraggeber. Beschränkungen seiner Vertretungsbefugnis, die
sich aus dem Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem
Auftraggeber und Dritten unwirksam. Für die Erfüllung der vertraglichen
Verpflichtungen haftet jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft (auch nach
deren Auflösung) gesamtschuldnerisch. Die Zahlungen werden mit befreiender
Wirkung für den Auftraggeber ausschließlich an den im Vertrag genannten
Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung
geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. |
III.1.4) |
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Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: |
III.2) |
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TEILNAHMEBEDINGUNGEN |
III.2.1) |
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Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber soll seine Eignung zur
Erbringung der Leistung durch Nachweise seiner Fachkunde,
Leistungsfähigkeit, Erfahrung, Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit
belegen. Diese, unter nachstehenden Ziffer III.2.1. (Rechtslage -
Geforderte Nachweise) bis III.2.3. verlangten Erklärungen und Nachweise,
sind in der aufgeführten Reihenfolge (Nr.) mit Register, geheftet
vorzulegen. Das Nichtvorliegen eines/r oder mehrerer der geforderten
Nachweise/s und Erklärung/en kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren
führen. Mehrfachbewerbungen und -beteiligungen von Bewerbern bzgl. der
Gesamtleistung sind nicht zugelassen. Auf den Ausschluss aller Mitglieder
der Bewerbung wird vorsorglich hingewiesen. Eine Mehrfachbewerbung ist
auch eine Bewerbung / Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines
Büros. Rechtslage - Geforderte Nach weise: Der Teilnahmeantrag ist
mit einer rechtsgültigen Unterschrift zu versehen. Entsprechend § 11 a - e
der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) hat der
Bewerber als Mindestanforderung zur Situation seines Unternehmens eine
Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift in Bezug auf die §§ 7 (2), 11 a -
c und e abzugeben. (1) Gemäß dem § 11 d sind Nachweise (nicht älter als 2
Monate) vorzulegen, dass keine Steuer- oder Abgabeschulden bestehen.
(2). |
III.2.2) |
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Entsprechend § 12 VOF hat der
Bewerber folgende Nachweise zu erbringen: - Bestätigung der
Berufshaftpflichtversicherung mit den unter Ziffer III.1.1 genannten
Deckungssummen, (3); - Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz
für entsprechende Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, (4). |
III.2.3) |
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Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Entsprechend § 13 VOF hat der Bewerber folgende Nachweise zu
erbringen: - über den Eintrag des Bewerbers in das Berufsregister,
(5); - Referenzlisten über Projekte mit vergleichbaren Leistungen der
Jahre 2000 - 2005 aus denen die besondere Erfahrung in der Planung
komplexer, plangenehmigungspflichtiger Bauvorhaben an Anlagen der
technischen Ausrüstung der BAB, Insbesondere Tunnelanlagen, hervorgeht.
Mit Angaben des Leistungszeitraumes, des Rechnungswertes und des
Auftraggebers (öffentlich oder privat). Bei Leistungen für den
öffentlichen Auftraggeber sind Nachweise durch eine von der zuständigen
Behörde ausgestellte Bescheinigung erforderlich, (6); -
Studiennachweise sowie Angaben zum beruflichen Werdegang der für die
Dienstleistung verantwortlichen Personen (gemäß § 7 (3) VOF) und deren in
den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen, (7); -
Angaben zur technischen Leitung des Projektes, (8); - Maßnahmen zur
Gewährleistung der Qualität und der Schnittstelle
Dokumentation/Information zum Auftraggeber und zum Planer für die
Verkehrsanlage/Ingenieurbau, (9); - Angaben über die derzeitige
personelle Ausstattung; Anzahl der fest eingestellten Mitarbeiter und
Anzahl der Führungskräfte, (10); - Erklärung, aus der hervorgeht, über
welche Ausstattung, welche Geräte und welche Datentransfermöglichkeiten
der Bewerber verfügt, (11); - durch Angabe des Auftragteils sowie des
Dienstleisters, für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu
erteilen beabsichtigt, (12). Zur Sicherstellung der Leistungs- und
Termintreue sowie wegen der Vielschichtigkeit der Dienstleistung ist die
Bildung einer Planungsgemeinschaft statthaft. |
III.2.4) |
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Vorbehaltene Aufträge: |
III.3) |
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BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE |
III.3.1) |
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Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: Ja. Zur Bewerbung zugelassen sind alle in
den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässigen: -
Natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am
Tage der Bekanntmachung zur Führung Berufsbezeichnung Architekt und oder
Beratender Ingenieur oder Ingenieur berechtigt sind und gemäß der
EG-Richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden können,
sowie: - juristische Personen sofern deren satzungsmäßiger
Geschäftszweck auf einschlägige Planungsleistungen ausgerichtet ist und
ein bevollmächtigter Vertreter und der Verfasser der Planungsleistungen
die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Arbeits-
und Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied
der Gemeinschaft die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllt, die an
natürliche bzw. juristische Personen gestellt sind. Nicht
deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung
in deutsch vorgelegt werden. |
III.3.2) |
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Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen:
Ja. |
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
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IV.1) |
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VERFAHRENSART |
IV.1.1) |
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Verfahrensart: Verhandlungsverfahren. |
IV.1.2) |
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Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante
Mindestzahl: 3. Höchstzahl: 4. |
IV.1.3) |
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Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs: |
IV.2) |
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ZUSCHLAGSKRITERIEN |
IV.2.1) |
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Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes
Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1. Fachkunde des
Bewerbers (Kenntnisse und Erfahrung in der Planung/Bauüberwachung von
vergleichbaren technischen Ausrüstungen). 2. Leistungsfähigkeit des
Bewerbers (wirtschaftliche, personelle und technische Ausstattung). 3.
Fachliche Eignung und Erfahrungen der für die Leistungserbringung
vorgesehenen Mitarbeiter. 4. Zuverlässigkeit des Bewerbers. 5.
Honorar (Wirtschaftlichkeit, Auskömmlichkeit). 6. Ortspräsenz. |
IV.2.2) |
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Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: |
IV.3) |
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VERWALTUNGSINFORMATIONEN |
IV.3.1) |
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Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
Vergabenummer 06/020. |
IV.3.2) |
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Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: |
IV.3.3) |
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Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung |
IV.3.4) |
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw.
Teilnahmeanträge: 10.3.2006. |
IV.3.5) |
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Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber: 05/2006. |
IV.3.6) |
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst
werden können: Deutsch. |
IV.3.7) |
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Bindefrist des Angebots: |
IV.3.8) |
|
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: |
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
|
VI.1) |
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DAUERAUFTRAG: |
VI.2) |
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AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein. |
VI.3) |
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SONSTIGE INFORMATIONEN: Stelle, an die sich der
Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen
Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer des Landes Berlin, mit
Sitz bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Martin - Luther - Str. 105,
10825 Berlin, Tel.: ++ 49 (30) 90 13 83 16, Fax: ++ 49 (30) 90 13 76
13. Rahmenvertrag? Nein. Andere einschlägige Nomenklaturen
(CPA/NACE/CPC): CPC - Referenznummer 867. II.3) Vertragslaufzeit bzw.
Beginn und Ende der Auftragsausführung: Beginn sofort nach
Auftragserteilung und/oder Ende: mit Beendigung der Leistungsphase 6 bis
zur vollständigen Ausschreibungsunterlage (ca. 12/2012). Sind bereits
Bewerber ausgewählt worden? Nein. IV.2.1) Zuschlagskriterien: sind
nicht In der Reihenfolge ihrer Priorität angegeben. IV.3.5) Tag der
Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber (falls möglich): Bewerber, die bis zu diesem
Zeitpunkt keine Nachricht erhalten haben, können davon ausgehen, dass sie
im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt worden sind. Ist die
Bekanntmachung freiwillig? Nein. |
VI.4) |
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NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN |
VI.4.1) |
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Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: |
VI.4.2) |
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Einlegung von Rechtsbehelfen: |
VI.4.3) |
|
Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind: |
VI.5) |
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TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
31.1.2006. |