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  • DE-70569 Stuttgart
  • 07/2022
  • Ergebnis
  • (ID 2-448516)

Ersatzneubau Biotechnik am Campus Vaihingen der Universität Stuttgart


 
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    Entscheidung 27.07.2022 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb nach RPW
    Berufsgruppen Architekt*innen
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 15 - max. 20
    Tatsächliche Teilnehmer: 16
    Gebäudetyp Hochschulen, Wissenschaft und Forschung
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 280.000 EUR
    Auslober/Bauherr Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Zentrale, Stuttgart (DE)
    Betreuer BÄUMLE Architekten I Stadtplaner, Darmstadt (DE) Büroprofil
    Preisrichter Ruth Clemens, Markus Hammes [Vorsitz], Ferdinand Heide, Christof Simon , Carmen Zinnecker-Busch,
    Aufgabe
    Das Naturwissenschaftliche Zentrum (NWZ I+II) der Universität Stuttgart ist nach fast 50-jähriger Nutzung dringend sanierungsbedürftig. Die Sanierung im laufenden Betrieb ist nicht möglich. In einem ersten Schritt soll daher der Großteil der Nutzer des NWZ II in Ersatzneubauten untergebracht werden, um das Gebäude generalsanieren und neu belegen zu können.
    Unter diesen Nutzern befindet sich das Institut für Biomaterialien und biomolekulare Systeme (IBBS) mit seinen Untereinheiten, deren Neuunterbringung in einem Ersatzneubau in unmittelbarer Nähe zum Allmandring 31 vorgesehen ist, in dem sich weitere Institute der Biotechnik befinden. Dieser Ersatzneubau bildet den 1. Bauabschnitt mit 4.587 m² Nutzungsfläche (NUF 1-6) und enthält neben Laboren und Büros auch eine botanische Versuchsstation mit Gewächshausflächen und Klimakammern. Außerdem beinhaltet der Ersatzneubau die Unterbringung der gesamten bestehenden Tierhaltung aus dem Allmandring 31, sowie der Tierhaltung aus dem Pfaffenwaldring 57.
    Im Sinne einer Gesamtlösung soll ein 2. BA auf der städtebaulichen Maßstabsebene mitgedacht werden. Hierbei sollen Labore, Büros und Räume für die Lehre mit 6.045 m² Nutzungsfläche (NUF 1-6) geplant werden. Da die Umsetzung zeitlich nicht gesichert ist, ist der 2. BA als städtebaulicher Ideenteil Bestandteil des Wettbewerbs. Es soll sichergestellt sein, dass der Baukörper des 1. Bauabschnitts auch für sich allein eine städtebaulich und architektonisch in sich abgeschlossene gute Lösung darstellt. In einem 3. Bauabschnitt ist die Neuordnung der Institutsflächen innerhalb des Bestandsgebäudes Allmandring 31 geplant. Die Überlegungen hierzu sind jedoch nicht Bestandteil dieses Wettbewerbs. Mit dem Ersatzneubau Biotechnik bietet sich die Chance, alle Institute der Biotechnik, die aktuell über die beiden Campus-Bereiche Vaihingen und Stadtmitte verteilt untergebracht sind, räumlich zusammenzuführen. Deshalb sollen nicht nur das IBBS (Institut für Biomaterialien und biomolekulare Systeme) aus dem NWZ II, sondern auch weitere biotechnische Institute wie die Industrielle Genetik (IIG), die Mikrobiologie (IMB) und die Systembiologie, sowie das verfahrenstechnische Institut für biomedizinische Technik (IBMT) und das Institut für Medizingerätetechnik (IMT) im Ersatzneubau integriert werden. Zusammen mit der Neuordnung der bereits im Allmandring 31 verorteten Institute für Zellbiologie und Immunologie (IZI) und für Bioverfahrenstechnik (IBVT), sowie der Integration des Stuttgart Research Center (SRCSB), einer fakultätsunabhängigen Forschungsstelle der Systembiologie.
    Es wird ein Gesamtkonzept angestrebt, das die vorhandene Bebauung am Allmandring 31 integriert. Ziel ist die Schaffung eines Gebäudeensembles, das im Endergebnis eine Einheit bildet und die vorhandenen baulichen Besonderheiten aufnimmt, fortschreibt bzw. neu interpretiert. Mit der Umsetzung des 3. Bauabschnittes wird die Konzentration der Biotechnik an einem Standort
    abgeschlossen.
    Für den 1. BA ist eine Kostenvorgabe in Höhe von 56.579.000 Euro (brutto) vorgesehen. In dieser sind die Bauwerkskosten (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2008-12) [Basis: Baupreisindex III/2020, I = 131,0 (2010=100)] in Höhe von 41.262.000 Euro (brutto) enthalten. Sonderkosten (wie z.B. für besondere Energieeffizienz, Holzbauweise, Sonderkonstruktion oder Ähnliches) sind nicht enthalten.
    Adresse des Bauherren DE-70569 Stuttgart
    TED Dokumenten-Nr. 21401-2022
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    • Deutschland-Stuttgart: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

      2022/S 010-021401

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Vermögen und Bau Baden-Württemberg
      Postanschrift: Pfaffenwaldring 32
      Ort: Stuttgart
      NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
      Postleitzahl: 70569
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjEwZmVpamlqW2JiWyRrWFdpNmxYbCRYbWIkWls=
      Fax: +49 711-90128-199
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.vermoegenundbau-bw.de
      Adresse des Beschafferprofils: https://www.vbv-bw.de
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.landbw.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-17d297d93c3-42180efd73e3c253
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Wirtschaft und Finanzen

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Nichtoffener, einphasiger Planungswettbewerb Ersatzneubau Biotechnik der Universität Stuttgart, Campus Vaihingen

      Referenznummer der Bekanntmachung: 21-28375
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
      II.2)Beschreibung
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Das Naturwissenschaftliche Zentrum (NWZ I+II) der Universität Stuttgart ist nach fast 50-jähriger Nutzung dringend sanierungsbedürftig. Die Sanierung im laufenden Betrieb ist nicht möglich. In einem ersten Schritt soll daher der Großteil der Nutzer des NWZ II in Ersatzneubauten untergebracht werden, um das Gebäude generalsanieren und neu belegen zu können.

      Unter diesen Nutzern befindet sich das Institut für Biomaterialien und biomolekulare Systeme (IBBS) mit seinen Untereinheiten, deren Neuunterbringung in einem Ersatzneubau in unmittelbarer Nähe zum Allmandring

      31 vorgesehen ist, in dem sich weitere Institute der Biotechnik befinden. Dieser Ersatzneubau bildet den 1. Bauabschnitt mit 4.587 m² Nutzungsfläche (NUF 1-6) und enthält neben Laboren und Büros auch eine botanische Versuchsstation mit

      Gewächshausflächen und Klimakammern. Außerdem beinhaltet der Ersatzneubau die Unterbringung der gesamten bestehenden Tierhaltung aus dem Allmandring 31, sowie der Tierhaltung aus dem Pfaffenwaldring 57.

      Im Sinne einer Gesamtlösung soll ein 2. BA auf der städtebaulichen Maßstabsebene mitgedacht werden. Hierbei sollen Labore, Büros und Räume für die Lehre mit 6.045 m² Nutzungsfläche (NUF 1-6) geplant werden. Da die Umsetzung zeitlich nicht gesichert ist, ist der 2. BA als städtebaulicher Ideenteil Bestandteil des Wettbewerbs. Es soll sichergestellt sein, dass der Baukörper

      des 1. Bauabschnitts auch für sich allein eine städtebaulich und architektonisch in sich abgeschlossene gute Lösung darstellt. In einem 3. Bauabschnitt ist die Neuordnung der Institutsflächen innerhalb des Bestandsgebäudes Allmandring

      31 geplant. Die Überlegungen hierzu sind jedoch nicht Bestandteil dieses Wettbewerbs. Mit dem Ersatzneubau Biotechnik bietet sich die Chance, alle Institute der Biotechnik, die aktuell über die beiden Campus-Bereiche Vaihingen und Stadtmitte verteilt untergebracht sind, räumlich zusammenzuführen. Deshalb

      sollen nicht nur das IBBS (Institut für Biomaterialien und biomolekulare Systeme) aus dem NWZ II, sondern auch weitere biotechnische Institute wie die Industrielle Genetik (IIG), die Mikrobiologie (IMB) und die Systembiologie, sowie das verfahrenstechnische Institut für biomedizinische Technik (IBMT) und das Institut für Medizingerätetechnik (IMT) im Ersatzneubau integriert werden. Zusammen mit der Neuordnung der bereits im Allmandring 31 verorteten Institute für Zellbiologie und Immunologie (IZI) und für Bioverfahrenstechnik (IBVT), sowie

      der Integration des Stuttgart Research Center (SRCSB), einer fakultätsunabhängigen Forschungsstelle der Systembiologie.

      Es wird ein Gesamtkonzept angestrebt, das die vorhandene Bebauung am Allmandring 31 integriert. Ziel ist die Schaffung eines Gebäudeensembles, das

      im Endergebnis eine Einheit bildet und die vorhandenen baulichen Besonderheiten aufnimmt, fortschreibt bzw. neu interpretiert. Mit der Umsetzung des 3. Bauabschnittes wird die Konzentration der Biotechnik an einem Standort

      abgeschlossen.

      Für den 1. BA ist eine Kostenvorgabe in Höhe von 56.579.000 Euro (brutto) vorgesehen. In dieser sind die Bauwerkskosten (Kostengruppe 300 und 400 nach

      DIN 276-1:2008-12) [Basis: Baupreisindex III/2020, I = 131,0 (2010=100)] in Höhe von 41.262.000 Euro (brutto) enthalten. Sonderkosten (wie z.B. für besondere Energieeffizienz, Holzbauweise, Sonderkonstruktion oder Ähnliches) sind nicht enthalten.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      1. PERSÖNLICHE LAGE DES BEWERBERS SOWIE AUFLAGEN HINSICHTLICH DER EINTRAGUNG IN EINEM BERUFS- ODER HANDELSREGISTER

      - Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft Angabe des bevollmächtigten Vertreters.

      - Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation jedes Bewerbers/ Mitglieds der Bewerbergemeinschaft durch aktuellen Nachweis der Berufszulassungen des Architekten.

      - Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.

      - Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen.

      Hinweise:

      - Maßnahmen der Bewerberin oder des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit der Bewerbung einzureichen.

      2. WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

      - Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den gemäß Bewerbungsformular geforderten Deckungssummen vorliegt bzw. vor Vertragsschluss besteht.

      3. TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

      - Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Bewerbungsformblatt.

      - Angabe des Auftragsanteils für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.

      - Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.

      - Liste der wesentlichen, in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen, mit Angabe der Bauwerkskosten, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen.

      - Präsentation von insgesamt 2 im Wesentlichen realisierten Referenzobjekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzobjekte sowie der Eignung im Hinblick auf die beschriebenen spezifischen Anforderungen werden die in der bereitgestellten Matrix aufgeführten Kriterien zur Wertung herangezogen.

      Die Präsentation der Referenzobjekte soll einschließlich genauer Beschreibung, Fotos und Planverkleinerung, Angabe von Bauwerkskosten, Angabe von Auftraggebern, Leistungszeit und der bearbeiteten Leistungsphasen auf maximal 6 Seiten erfolgen und darf das Format A3 nicht überschreiten.

      Hinweis:

      Bei Arbeitsgemeinschaften genügt für jedes Mitglied die Vorlage der geforderten Referenzen für die jeweils ihn betreffende Leistung. Die Arbeitsaufteilung zwischen den Mitgliedern ist schlüssig darzustellen. Alle anderen Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zu

      erbringen.

      Eine Mehrfachbewerbung bzw. -teilnahme führt zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen bzw. -teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft können das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge haben.

      Werden Unteraufträge erteilt und beruft sich die Bewerberin oder der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit nach § 45 und § 46 VgV auf die Kapazitäten des anderen Unternehmens, hat er oder sie nachzuweisen, dass ihr oder ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen und dass keine Ausschlussgründe im Hinblick auf dieses Unternehmen vorliegen (zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers).

      Die Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers sind durch entsprechende Referenzen für die durch sie oder ihn zu erbringende Leistung nachzuweisen.

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin/Architekt berechtigt sind. Weitere Anforderungen siehe Auslobung Teil A, Ziffer 1.6.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Mindestzahl: 15
      Höchstzahl: 20
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet. Die Reihenfolge der

      Kriterien stellt keine Rangfolge dar:

      - Städtebauliches Konzept

      - Architektonische Qualität

      - Funktion und Raumprogramm

      - Baukonstruktion und Gebäudetechnik

      - Nachhaltigkeit und Energieeffizienz

      - Wirtschaftlichkeit

      - Bauordnungsrecht sowie Brandschutz

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 11/02/2022
      Ortszeit: 10:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 18/03/2022
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja

      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Die Wettbewerbssumme für Preise und Anerkennungen sowie Aufwandsentschädigungen ist auf Basis des § 7

      Absatz 2 RPW 2013, Anlage II RPW ermittelt und beträgt 280.000 Euro.

      Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

      1. Preis 56.000 Euro

      2. Preis 35.000 Euro

      3. Preis 21.000 Euro

      Anerkennungssumme 28.000 Euro

      Eine andere Aufteilung der Preissumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts festgelegt

      werden.

      Aufwandsentschädigung: 140.000 Euro

      Die Summe wird anteilig auf die Teilnehmenden aufgeteilt, die eine prüffähige Wettbewerbsarbeit einreichen.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

      Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an

      ausländische Preisträgerinnen und Preisträger wird die Mehrwertsteuer von dem Auslober in Deutschland

      abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Fachpreisrichterin: Direktorin Annette Ipach-Öhmann, Architektin, Leiterin Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg
      Fachpreisrichterin: Susanne Frucht, Architektin, Stadtplanungsamt, Stuttgart
      Fachpreisrichter: Markus Hammes, Architekt, Stuttgart
      Fachpreisrichter: Christof Simon, Architekt, Stuttgart
      Fachpreisrichter: Prof. Ferdinand Heide, Architekt, Frankfurt
      Sachpreisrichter: MDgt Prof. Kai Fischer, Leiter Abteilung Vermögen und Hochbau, Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
      Sachpreisrichter: Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wolfram Ressel, Rektor der Universität Stuttgart
      Sachpreisrichter: MR Kai Bäuerlein, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
      Sachpreisrichter: Prof. apl. Dr. Franz Brümmer, Institut für Biomaterialien und biomolekulare Systeme, Universität Stuttgart

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      1. Teilnahmewettbewerb

      Die Teilnahmeanträge sind mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformblatt (abrufbar auf der

      unter Ziffer I.3 aufgeführten Internetadresse) und den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend

      innerhalb der Bewerbungsfrist in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungen in Papierform,

      per Telefon, Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
      Postanschrift: Durlacher Allee 100
      Ort: Karlsruhe
      Postleitzahl: 76137
      Land: Deutschland
      E-Mail: MThoZ2tsa2xdZGRdOGpoYyZab2QmXF0=
      Telefon: +49 721-926-8730
      Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,

      soweit:

      1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

      Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

      dem Auftraggeber gerügt werden,

      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

      zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

      wollen, vergangen sind.

      Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1

      Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Offizielle Bezeichnung: Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
      Postanschrift: Pfaffenwaldring 32
      Ort: Stuttgart
      Postleitzahl: 70569
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTZQX2xhW1xfbW5fZmZfKE88O006cFxwKFxxZiheXw==
      Telefon: +49 711/90128-0
      Fax: +49 711-90128-199
      Internet-Adresse: www.uba-stuttgart-hohenheim.de
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      11/01/2022
    © European Union, http://ted.europa.eu
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 14.01.2022
Ergebnis veröffentlicht 09.08.2022
Zuletzt aktualisiert 09.08.2022
Wettbewerbs-ID 2-448516 Status Kostenpflichtig
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