loading
  • DE-79106 Freiburg im Breisgau
  • 03/2023
  • Ergebnis
  • (ID 2-462350)

Neugestaltung Schulcampus Dietenbach mit Sport- und Bewegungspark in Freiburg im Breisgau


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Entscheidung 02.03.2023 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 20 - max. 20
    Gesetzte Teilnehmer: 5
    Tatsächliche Teilnehmer: 17
    Gebäudetyp Schulen / Sport und Freizeit
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 408.500 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Freiburg im Breisgau, Freiburg im Breisgau (DE)
    Betreuer scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbh, Dortmund (DE) Büroprofil
    Preisrichter Dagmar Grote, Jutta Herrmann-Burkart, Roland Jerusalem, Prof. Irene Lohaus, Jórunn Ragnarsdóttir [Vorsitz], Prof. Elke Reichel, Prof. Ariane Röntz , Annette Hafner, Andrea Katzer
    Aufgabe
    Die Stadt Freiburg entwickelt zur Bewaeltigung des Bevoelkerungswachstums der Stadt den neuen Stadtteil Dietenbach, fuer den in einem aufwendigen Verfahren die Rahmenbedingungen geschaffen wurden. Auf der Grundlage des Rahmenplanes soll schrittweise der Bau der oeffentlichen Infrastruktur u.a. mit dem Schulcampus Dietenbach erfolgen. Neben Gemeinschaftsschule mit Grundstufe und 2 Sekundarstufen sollen ein Jugendtreff, Verfuegungsflaechen, 2 Sporthallen, sowie ein Sport- und Bewegungspark (SBP) errichtet werden. Die Gebaeude sind in Holz-/Holzhybridbauweise herzustellen.
    Zur Findung eines qualitaetsvollen Entwurfes fuer die Planungsaufgabe sollen Loesungen im Rahmen eines Planungswettbewerbs gemäß § 69 ff VgV i. V. mit der RPW 2013 entwickelt werden. Dazu soll nach einem vorgeschalteten, offenen, EU-weitem Teilnahmewettbewerb ein nicht offener Wettbewerb (WB) nach RPW 2013 fuer Architekten und Landschaftsarchitekten ausgelobt werden.
    Die Ausloberin wird mit dem 1. Preistraeger unter Beruecksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und der Erkenntnisse der Vorprüfung in Verhandlung gem. VgV zur Beauftragung von weiteren Leistungen gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 bis mind. einschließlich LPH 5 treten. Optional werden gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 die LPH 6-9 stufenweise beauftragt. Dazu wird die Ausloberin im Anschluss an die Sitzung des Preisgerichts mit den Verfassern des 1. Preises aus dem Realisierungs-WB gem. § 14 (4) Nr. 8 VgV in Verhandlung treten.
    Fuer die Umsetzung des SBP ist zum VgV-Verhandlungsverfahren die fachliche Voraussetzung fuer Sportanlagenplanung vorzuweisen. Diese kann im eigenen Buero oder durch Hinzuziehung eines Unterauftragnehmers abgedeckt werden.
    Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Fuer den Schulcampus sind 2 Bauabschnitte (BA) vorgesehen. Die Grundstufe, die Zweifach-Sporthalle, die Verfuegungsflaechen und der Jugendtreff sind im 1. BA zu realisieren. Die Sekundarstufen und die Dreifach-Sporthalle sind im 2. BA zu realisieren. Der 2. BA soll 2 Jahre nach Fertigstellung des 1. BA in Betrieb gehen. Die Bearbeitung bis einschl. LPH 4 hat fuer beide BA des Schulcampus zeitgleich zu erfolgen. Es ist ein Bauantrag über den gesamten Schulcampus einzureichen. Die Beauftragung des SBP erfolgt an das Landschaftsarchitekturbuero und beinhaltet die Mitwirkung an einer breitangelegten Buergerbeteiligung als Basis fuer die weitere Planung. Bei den Bewerbergemeinschaften fuer Architektur und Freiraumplanung werden die Leistungen gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 in getrennten Vertraegen beauftragt. Fuer die Umsetzung des SBP wird ein gesonderter Vertrag fuer Landschaftsarchitekten abgeschlossen.
    Auch bei der Bewerbung von Einzelbewerbern, die sich durch Nachunternehmer im Bereich Landschaftsarchitektur verstaerken, strebt die Ausloberin an, den Auftrag Landschaftsarchitektur direkt an den Landschaftsarchitekten getrennt vom Auftrag Architektur zu vergeben.
    Der Landschaftsarchitekt wird im Auftragsfalle vertraglich verpflichtet im Rahmen der zu erbringenden Planungsleistungen einen geeigneten Sportanlagenplaner zu beteiligen. Dies kann durch den Auftragnehmer selbst oder ein Nachunternehmen erfolgen und bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Sportanlagenplaner koennen im WB nur beratend taetig sein. Ein Anspruch auf Beauftragung entsteht im WB nicht. Weitere Fachplaner werden nicht beauftragt.
    Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den WB bereits erbrachte Leistungen des Preistraegers bis zur Hoehe des zuerkannten Preises nicht erneut verguetet, wenn und soweit der WB-Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unveraendert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die WB-Teilnehmenden erklaeren sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe getrennte Architektenvertraege fuer Architektur und Landschaftsarchitektur unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen.
    Mit der Teilnahmebestaetigung erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des WB an.
    Gesetzte Teilnehmer 1. Campus Architektur, Reutlingen zusammen mit Sigmund Landschaftsarchitekten GmbH, Grafenberg
    2. Wulf Architekten, Stuttgart zusammen mit Riehl Bauermann + Partner Landschaftsarchitekten, Kassel
    3. Auer Weber Assoziierte GmbH, Stuttgart zusammen mit Latz + Partner Landschaft Architektur Stadtplanung, Kranzberg
    4. Sauerbruch Hutton, Berlin zusammen mit mahl gebhard konzepte Landschaftsarchitekten, München
    5. böwer eith murken vogelsang architekten partg mbb, Freiburg zusammen mit Justies Architekten, Freiburg und Weissenrieder Architekten BDA, Freiburg und bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh bdla, Berlin
    Adresse des Bauherren DE-79106 Freiburg im Breisgau
    TED Dokumenten-Nr. 219172-2022
      Ergebnis anzeigen

  • Anzeigentext Änderungen

    maximieren

    •  

      Deutschland-Freiburg im Breisgau: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

      2022/S 084-227520

      Berichtigung

      Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

      Dienstleistungen

      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 081-219172)

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Stadt Freiburg im Breisgau
      Postanschrift: Fehrenbachallee 12
      Ort: Freiburg im Breisgau
      NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
      Postleitzahl: 79106
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Vergabemanagement Freiburg
      E-Mail: MjEyallmW1VWWWFVYlVbWWFZYmg0Z2hVWGgiWmZZXVZpZlsiWFk=
      Telefon: +49 761201-4083
      Fax: +49 761201-4089
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: http://www.freiburg.de
      Adresse des Beschafferprofils: http://regionfreiburg.deutsche-evergabe.de

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Planungswettbewerb für den Schulcampus Dietenbach mit Sport- und Bewegungspark in Freiburg im Breisgau

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000204
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Die Stadt Freiburg entwickelt zur Bewaeltigung des Bevoelkerungswachstums der Stadt den neuen Stadtteil Dietenbach, fuer den in einem aufwendigen Verfahren die Rahmenbedingungen geschaffen wurden. Auf der Grundlage des Rahmenplanes soll schrittweise der Bau der oeffentlichen Infrastruktur u.a. mit dem Schulcampus Dietenbach erfolgen. Neben Gemeinschaftsschule mit Grundstufe und 2 Sekundarstufen sollen ein Jugendtreff, Verfuegungsflaechen, 2 Sporthallen, sowie ein Sport- und Bewegungspark (SBP) errichtet werden. Die Gebaeude sind in Holz-/Holzhybridbauweise herzustellen.

      Zur Findung eines qualitaetsvollen Entwurfes fuer die Planungsaufgabe sollen Loesungen im Rahmen eines Planungswettbewerbs gemäß § 69 ff VgV i. V. mit der RPW 2013 entwickelt werden. Dazu soll nach einem vorgeschalteten, offenen, EU-weitem Teilnahmewettbewerb ein nicht offener Wettbewerb (WB) nach RPW 2013 fuer Architekten und Landschaftsarchitekten ausgelobt werden.

      Die Ausloberin wird mit dem 1. Preistraeger unter Beruecksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und der Erkenntnisse der Vorprüfung in Verhandlung gem. VgV zur Beauftragung von weiteren Leistungen gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 bis mind. einschließlich LPH 5 treten. Optional werden gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 die LPH 6-9 stufenweise beauftragt. Dazu wird die Ausloberin im Anschluss an die Sitzung des Preisgerichts mit den Verfassern des 1. Preises aus dem Realisierungs-WB gem. § 14 (4) Nr. 8 VgV in Verhandlung treten.

      Fuer die Umsetzung des SBP ist zum VgV-Verhandlungsverfahren die fachliche Voraussetzung fuer Sportanlagenplanung vorzuweisen. Diese kann im eigenen Buero oder durch Hinzuziehung eines Unterauftragnehmers abgedeckt werden.

      Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Fuer den Schulcampus sind 2 Bauabschnitte (BA) vorgesehen. Die Grundstufe, die Zweifach-Sporthalle, die Verfuegungsflaechen und der Jugendtreff sind im 1. BA zu realisieren. Die Sekundarstufen und die Dreifach-Sporthalle sind im 2. BA zu realisieren. Der 2. BA soll 2 Jahre nach Fertigstellung des 1. BA in Betrieb gehen. Die Bearbeitung bis einschl. LPH 4 hat fuer beide BA des Schulcampus zeitgleich zu erfolgen. Es ist ein Bauantrag über den gesamten Schulcampus einzureichen. Die Beauftragung des SBP erfolgt an das Landschaftsarchitekturbuero und beinhaltet die Mitwirkung an einer breitangelegten Buergerbeteiligung als Basis fuer die weitere Planung. Bei den Bewerbergemeinschaften fuer Architektur und Freiraumplanung werden die Leistungen gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 in getrennten Vertraegen beauftragt. Fuer die Umsetzung des SBP wird ein gesonderter Vertrag fuer Landschaftsarchitekten abgeschlossen.

      Auch bei der Bewerbung von Einzelbewerbern, die sich durch Nachunternehmer im Bereich Landschaftsarchitektur verstaerken, strebt die Ausloberin an, den Auftrag Landschaftsarchitektur direkt an den Landschaftsarchitekten getrennt vom Auftrag Architektur zu vergeben.

      Der Landschaftsarchitekt wird im Auftragsfalle vertraglich verpflichtet im Rahmen der zu erbringenden Planungsleistungen einen geeigneten Sportanlagenplaner zu beteiligen. Dies kann durch den Auftragnehmer selbst oder ein Nachunternehmen erfolgen und bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Sportanlagenplaner koennen im WB nur beratend taetig sein. Ein Anspruch auf Beauftragung entsteht im WB nicht. Weitere Fachplaner werden nicht beauftragt.

      Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den WB bereits erbrachte Leistungen des Preistraegers bis zur Hoehe des zuerkannten Preises nicht erneut verguetet, wenn und soweit der WB-Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unveraendert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die WB-Teilnehmenden erklaeren sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe getrennte Architektenvertraege fuer Architektur und Landschaftsarchitektur unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen.

      Mit der Teilnahmebestaetigung erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des WB an.

       

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      26/04/2022
      VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 081-219172

      Abschnitt VII: Änderungen

      VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
      VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
      Abschnitt Nummer: II.2.4
      Anstatt:

       

      Die Stadt Freiburg entwickelt zur Bewaeltigung des Bevoelkerungswachstums der Stadt den neuen Stadtteil Dietenbach, fuer den in einem aufwendigen Verfahren die Rahmenbedingungen geschaffen wurden. Auf der Grundlage des Rahmenplanes soll schrittweise der Bau der oeffentlichen Infrastruktur u.a. mit dem Schulcampus Dietenbach erfolgen. Neben Gemeinschaftsschule mit Grundstufe und 2 Sekundarstufen sollen ein Jugendtreff, Verfuegungsflaechen, 2 Sporthallen, sowie ein Sport- und Bewegungspark (SBP) errichtet werden. Die Gebaeude sind in Holz-/Holzhybridbauweise herzustellen.

      Zur Findung eines qualitaetsvollen Entwurfes fuer die Planungsaufgabe sollen Loesungen im Rahmen eines Planungswettbewerbs gemäß § 69 ff VgV i. V. mit der RPW 2013 entwickelt werden. Dazu soll nach einem vorgeschalteten, offenen, EU-weitem Teilnahmewettbewerb ein nicht offener Wettbewerb (WB) nach RPW 2013 fuer Architekten und Landschaftsarchitekten ausgelobt werden.

      Die Ausloberin wird mit dem 1. Preistraeger unter Beruecksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und der Erkenntnisse der Vorprüfung in Verhandlung gem. VgV zur Beauftragung von weiteren Leistungen gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 bis mind. einschließlich LPH 5 treten. Optional werden gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 die LPH 6-9 stufenweise beauftragt. Dazu wird die Ausloberin im Anschluss an die Sitzung des Preisgerichts mit den Verfassern des 1. Preises aus dem Realisierungs-WB gem. § 14 (4) Nr. 8 VgV in Verhandlung treten.

      Fuer die Umsetzung des SBP ist zum VgV-Verhandlungsverfahren die fachliche Voraussetzung fuer Sportanlagenplanung vorzuweisen. Diese kann im eigenen Buero oder durch Hinzuziehung eines Unterauftragnehmers abgedeckt werden.

      Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Fuer den Schulcampus sind 2 Bauabschnitte (BA) vorgesehen.

      Die Grundstufe, die Zweifach-Sporthalle, die Verfuegungsflaechen und der Jugendtreff sind im 1. BA zu realisieren. Die Sekundarstufen und die Dreifach-Sporthalle sind im 2. BA zu realisieren. Der 2. BA soll 2 Jahre nach Fertigstellung des 1. BA in Betrieb gehen. Die Bearbeitung bis einschl. LPH 4 hat fuer beide BA des Schulcampus zeitgleich zu erfolgen. Es ist ein Bauantrag über den gesamten Schulcampus einzureichen.

      Die Beauftragung des SBP erfolgt an das Landschaftsarchitekturbuero und beinhaltet die Mitwirkung an einer breitangelegten Buergerbeteiligung als Basis fuer die weitere Planung. Bei den Bewerbergemeinschaften fuer Architektur und Freiraumplanung werden die Leistungen gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 in getrennten Vertraegen beauftragt. Fuer die Umsetzung des SBP wird ein gesonderter Vertrag fuer Landschaftsarchitekten abgeschlossen.

      Auch bei der Bewerbung von Einzelbewerbern, die sich durch Nachunternehmer im Bereich Landschaftsarchitektur verstaerken, strebt die Ausloberin an, den Auftrag Landschaftsarchitektur direkt an den Landschaftsarchitekten getrennt vom Auftrag Architektur zu vergeben.

      Der Landschaftsarchitekt wird im Auftragsfalle vertraglich verpflichtet im Rahmen der zu erbringenden Planungsleistungen einen geeigneten Sportanlagenplaner zu beteiligen. Dies kann durch den Auftragnehmer selbst oder ein Nachunternehmen erfolgen und bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

      Sportanlagenplaner koennen im WB nur beratend taetig sein. Ein Anspruch auf Beauftragung entsteht im WB nicht. Weitere Fachplaner werden nicht beauftragt.

      Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den WB bereits erbrachte Leistungen des Preistraegers bis zur Hoehe des zuerkannten Preises nicht erneut verguetet, wenn und soweit der WB-Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unveraendert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die WB-Teilnehmenden erklaeren sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe getrennte

      Architektenvertraege fuer Architektur und Landschaftsarchitektur unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen.

      Mit der Teilnahmebestaetigung erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des WB an.

       

      muss es heißen:

       

      Die Stadt Freiburg entwickelt zur Bewaeltigung des Bevoelkerungswachstums der Stadt den neuen Stadtteil Dietenbach, fuer den in einem aufwendigen Verfahren die Rahmenbedingungen geschaffen wurden. Auf der Grundlage des Rahmenplanes soll schrittweise der Bau der oeffentlichen Infrastruktur u.a. mit dem Schulcampus Dietenbach erfolgen. Neben Gemeinschaftsschule mit Grundstufe und 2 Sekundarstufen sollen ein Jugendtreff, Verfuegungsflaechen, 2 Sporthallen, sowie ein Sport- und Bewegungspark (SBP) errichtet werden. Die Gebaeude sind in Holz-/Holzhybridbauweise herzustellen.

      Zur Findung eines qualitaetsvollen Entwurfes fuer die Planungsaufgabe sollen Loesungen im Rahmen eines Planungswettbewerbs gemäß § 69 ff VgV i. V. mit der RPW 2013 entwickelt werden. Dazu soll nach einem vorgeschalteten, offenen, EU-weitem Teilnahmewettbewerb ein nicht offener Wettbewerb (WB) nach RPW 2013 fuer Architekten und Landschaftsarchitekten ausgelobt werden.

      Die Ausloberin wird den 1. Preistraeger unter Beruecksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und der Erkenntnisse der Vorprüfung mit den weiteren Leistungen gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 bis mind. einschließlich LPH 5 beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Optional werden gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 die LPH 6-9 stufenweise beauftragt. Dazu wird die Ausloberin im Anschluss an die Sitzung des Preisgerichts mit den Verfassern des 1. Preises aus dem Realisierungs-WB gem. § 14 (4) Nr. 8 VgV in Verhandlung treten.

      Fuer die Umsetzung des SBP ist zum VgV-Verhandlungsverfahren die fachliche Voraussetzung fuer Sportanlagenplanung vorzuweisen. Diese kann im eigenen Buero oder durch Hinzuziehung eines Unterauftragnehmers abgedeckt werden.

      Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Fuer den Schulcampus sind 2 Bauabschnitte (BA) vorgesehen.

      Die Grundstufe, die Zweifach-Sporthalle, die Verfuegungsflaechen und der Jugendtreff sind im 1. BA zu realisieren. Die Sekundarstufen und die Dreifach-Sporthalle sind im 2. BA zu realisieren. Der 2. BA soll 2 Jahre nach Fertigstellung des 1. BA in Betrieb gehen. Die Bearbeitung bis einschl. LPH 4 hat fuer beide BA des Schulcampus zeitgleich zu erfolgen. Es ist ein Bauantrag über den gesamten Schulcampus einzureichen.

      Die Beauftragung des SBP erfolgt an das Landschaftsarchitekturbuero und beinhaltet die Mitwirkung an einer breitangelegten Buergerbeteiligung als Basis fuer die weitere Planung. Bei den Bewerbergemeinschaften fuer Architektur und Freiraumplanung werden die Leistungen gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 in getrennten Vertraegen beauftragt. Fuer die Umsetzung des SBP wird ein gesonderter Vertrag fuer Landschaftsarchitekten abgeschlossen.

      Auch bei der Bewerbung von Einzelbewerbern, die sich durch Nachunternehmer im Bereich Landschaftsarchitektur verstaerken, strebt die Ausloberin an, den Auftrag Landschaftsarchitektur direkt an den Landschaftsarchitekten getrennt vom Auftrag Architektur zu vergeben.

      Der Landschaftsarchitekt wird im Auftragsfalle vertraglich verpflichtet im Rahmen der zu erbringenden Planungsleistungen einen geeigneten Sportanlagenplaner zu beteiligen. Dies kann durch den Auftragnehmer selbst oder ein Nachunternehmen erfolgen und bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

      Sportanlagenplaner koennen im WB nur beratend taetig sein. Ein Anspruch auf Beauftragung entsteht im WB nicht. Weitere Fachplaner werden nicht beauftragt.

      Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den WB bereits erbrachte Leistungen des Preistraegers bis zur Hoehe des zuerkannten Preises nicht erneut verguetet, wenn und soweit der WB-Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unveraendert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die WB-Teilnehmenden erklaeren sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe getrennte

      Architektenvertraege fuer Architektur und Landschaftsarchitektur unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen.

       

      VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

       

      Mit der Teilnahmebestaetigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des Wettbewerbs an.

  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren


    • Deutschland-Freiburg im Breisgau: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

      2022/S 081-219172

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Stadt Freiburg im Breisgau
      Postanschrift: Fehrenbachallee 12
      Ort: Freiburg im Breisgau
      NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
      Postleitzahl: 79106
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Vergabemanagement Freiburg
      E-Mail: MTZwX2xhW1xfZ1toW2FfZ19objptbltebihgbF9jXG9sYSheXw==
      Telefon: +49 761201-4083
      Fax: +49 761201-4089
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: http://www.freiburg.de
      Adresse des Beschafferprofils: http://regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Planungswettbewerb für den Schulcampus Dietenbach mit Sport- und Bewegungspark in Freiburg im Breisgau

      Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000204
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Die Stadt Freiburg entwickelt zur Bewaeltigung des Bevoelkerungswachstums der Stadt den neuen Stadtteil Dietenbach, fuer den in einem aufwendigen Verfahren die Rahmenbedingungen geschaffen wurden. Auf der Grundlage des Rahmenplanes soll schrittweise der Bau der oeffentlichen Infrastruktur u.a. mit dem Schulcampus Dietenbach erfolgen. Neben Gemeinschaftsschule mit Grundstufe und 2 Sekundarstufen sollen ein Jugendtreff, Verfuegungsflaechen, 2 Sporthallen, sowie ein Sport- und Bewegungspark (SBP) errichtet werden. Die Gebaeude sind in Holz-/Holzhybridbauweise herzustellen.

      Zur Findung eines qualitaetsvollen Entwurfes fuer die Planungsaufgabe sollen Loesungen im Rahmen eines Planungswettbewerbs gemäß § 69 ff VgV i. V. mit der RPW 2013 entwickelt werden. Dazu soll nach einem vorgeschalteten, offenen, EU-weitem Teilnahmewettbewerb ein nicht offener Wettbewerb (WB) nach RPW 2013 fuer Architekten und Landschaftsarchitekten ausgelobt werden.

      Die Ausloberin wird mit dem 1. Preistraeger unter Beruecksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und der Erkenntnisse der Vorprüfung in Verhandlung gem. VgV zur Beauftragung von weiteren Leistungen gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 bis mind. einschließlich LPH 5 treten. Optional werden gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 die LPH 6-9 stufenweise beauftragt. Dazu wird die Ausloberin im Anschluss an die Sitzung des Preisgerichts mit den Verfassern des 1. Preises aus dem Realisierungs-WB gem. § 14 (4) Nr. 8 VgV in Verhandlung treten.

      Fuer die Umsetzung des SBP ist zum VgV-Verhandlungsverfahren die fachliche Voraussetzung fuer Sportanlagenplanung vorzuweisen. Diese kann im eigenen Buero oder durch Hinzuziehung eines Unterauftragnehmers abgedeckt werden.

      Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Fuer den Schulcampus sind 2 Bauabschnitte (BA) vorgesehen. Die Grundstufe, die Zweifach-Sporthalle, die Verfuegungsflaechen und der Jugendtreff sind im 1. BA zu realisieren. Die Sekundarstufen und die Dreifach-Sporthalle sind im 2. BA zu realisieren. Der 2. BA soll 2 Jahre nach Fertigstellung des 1. BA in Betrieb gehen. Die Bearbeitung bis einschl. LPH 4 hat fuer beide BA des Schulcampus zeitgleich zu erfolgen. Es ist ein Bauantrag über den gesamten Schulcampus einzureichen. Die Beauftragung des SBP erfolgt an das Landschaftsarchitekturbuero und beinhaltet die Mitwirkung an einer breitangelegten Buergerbeteiligung als Basis fuer die weitere Planung. Bei den Bewerbergemeinschaften fuer Architektur und Freiraumplanung werden die Leistungen gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 in getrennten Vertraegen beauftragt. Fuer die Umsetzung des SBP wird ein gesonderter Vertrag fuer Landschaftsarchitekten abgeschlossen.

      Auch bei der Bewerbung von Einzelbewerbern, die sich durch Nachunternehmer im Bereich Landschaftsarchitektur verstaerken, strebt die Ausloberin an, den Auftrag Landschaftsarchitektur direkt an den Landschaftsarchitekten getrennt vom Auftrag Architektur zu vergeben.

      Der Landschaftsarchitekt wird im Auftragsfalle vertraglich verpflichtet im Rahmen der zu erbringenden Planungsleistungen einen geeigneten Sportanlagenplaner zu beteiligen. Dies kann durch den Auftragnehmer selbst oder ein Nachunternehmen erfolgen und bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Sportanlagenplaner koennen im WB nur beratend taetig sein. Ein Anspruch auf Beauftragung entsteht im WB nicht. Weitere Fachplaner werden nicht beauftragt.

      Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den WB bereits erbrachte Leistungen des Preistraegers bis zur Hoehe des zuerkannten Preises nicht erneut verguetet, wenn und soweit der WB-Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unveraendert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die WB-Teilnehmenden erklaeren sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe getrennte Architektenvertraege fuer Architektur und Landschaftsarchitektur unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen.

      Mit der Teilnahmebestaetigung erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des WB an.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      Für die Vergabe der Planungsleistungen für den Schulcampus wird ein Planungs-WB gemäß § 69 ff VgV mit integriertem nichtoffenem Realisierungs-WB nach RPW 2013 für Architekten und Landschaftsarchitekten durchgeführt. Dazu findet in der 1. Stufe ein offener EU-weiter Teilnahme-WB zur Bewerberauswahl statt. In der 2. Stufe wird ein nichtoffener Realisierungs-WB durchgeführt. In der Bewerbungsphase ist das Projektteam aus federfuehrenden Architekten zusammen mit Landschaftarchitekten zu benennen. Ein Sportanlagenplaner kann bereits im WB beratend auftreten und unter Wahrung der Anonymitaets- und Geheimhaltungsvorgaben mehrere Teams beraten.

      Die Zahl der Teilnehmenden ist insg. auf 20 beschraenkt. 5 Teilnehmende werden gesetzt. Liegen mehr als 15 Bewerbungen vor, welche die nachfolgenden Eignungskriterien erfuellen, wird per Losentscheid ausgewaehlt.

      1. Angaben Bewerber

      2. Erklaerung Bewerber-/Bietergemeinschaft

      3. Beabsichtigte Nachunternehmer

      4. Beabsichtigte Eignungsleihe

      5. Eigenerklärung Nichtvorliegen Ausschlussgruende

      6. Erklaerung wirtschaftl. Verknuepfung

      7. Eigenerklärung Mindestlohn

      8. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung Gebaeudepl., Mind.: 3 Mio. Euro Pers-, 2 Mio. Euro sonstige Schaeden (Sach/Vermoegen);

      9. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung Freianlagenp., Mind.: 3 Mio. Euro Pers-, 2 Mio. Euro sonstige Schaeden (Sach/Vermoegen);

      10. Nachweis Architekt (s. III.2.1)

      11. Nachweis Landschaftsarchitekt (s. III.2.1)

      12. Anzahl fachbez. Mitarbeiter Gebaeudepl. einschl. Bueroinhaber gem. § 46 (3) Nr. 8 VgV der letzten 3 Geschaeftsjahre 2019, 2020, 2021. Mind. im Durchschn.: 10

      13. Anzahl fachbez. Mitarbeiter Freianlagenpl. einschl. Bueroinhaber gem. § 46 (3) Nr. 8 VgV in den letzten 3 Geschaeftsjahren 2019, 2020, 2021. Mind. im Durchschnitt: 5

      14. Jahresumsatz Gebaeudepl., durchschn. Umsaetze letzte 3 abgeschlossene Geschaeftsjahre 2019, 2020, 2021. Mind.: 1 Mio. EUR netto gem. § 34 HOAI

      15. Jahresumsatz Freianlagenpl., durchschn. Umsaetze letzte 3 abgeschlossene Geschaeftsjahre 2019, 2020 und 2021. Mind.: 450.000 EUR netto gem. § 39 HOAI

      16. Referenzen Gebäudepl. gem. Anlage Referenzliste, Erklaerung ueber wesentl. erbrachte Leistungen nach § 46 (3) Nr. 1 VgV.

      Nachweis 2 Referenzprojekte mit Mindestanforderungen:

      Referenz 1:

      - gleiche Honorarzone, HZ III

      - Neubau und/oder Sanierung

      - Bauwerk fuer Bildung, Lehre, Jugend

      - mind. Bauvol. in KG 300 und 400, 10 Mio. EUR netto

      - abgeschl. LPH entsprechend Beauftragung (inkl. Fertigst. nach 30.06.2011), LPH 2-8

      - Nachweis ueber ehem. Arbeitgeber und Projekte bei Bestaetigung ehem. Buero moeglich

      Nachweis der Mindestkriterien Referenzpr. 1 ist nicht ueber mehrere Referenzpr. moeglich.

      Referenz 2:

      - gleiche Honorarzone, HZ III

      - errichtet in Holz- oder Holzhybridbauweise

      - mehrgeschossiger Neubau oder Anbau

      - mind. Bauvol. in KG 300 und 400, 3 Mio. EUR netto

      - abgeschl. LPH entsprechend Beauftragung (inkl. Fertigst. nach 30.06.2011), LPH 2-8

      - Nachweis ueber ehem. Arbeitgeber und Projekte bei Bestaetigung ehem. Buero moeglich.

      Nachweis der Mindestkriterien Referenzpr. 2 ist nicht ueber mehrere Referenzpr. moeglich.

      Die Mindestkriterien beider Referenzpr. koennen in einem Referenzpr. nachgewiesen werden. Wenn Referenz 2 zugleich in Referenz 1 nachgewiesen wird, muss das Volumen des Holz-/Holzhybridbaus als Neubau von 3 Mio. Euro netto entsprechend nachgewiesen werden.

      17. Referenz Freianlagenpl. gem. Anlage Referenzliste, Erklaerung über wesentl. erbrachte Leistungen nach § 46 (3) Nr. 1 VgV.

      Nachweis von 1 Referenzprojekt mit Mindestanforderungen:

      - gleiche Honorarzone, HZ III

      - Sport-/Spielflaechen, Schulhof, oeff. zugaenglicher Freiraum

      - mind. Bauvolumen in KG 500, 1,4 Mio. EUR netto

      - abgeschl. LPH entsprechend Beauftragung (inkl. Fertigst. nach 30.06.2011), LPH 2-8

      - Nachweis ueber ehem. Arbeitgeber und Projekte bei Bestaetigung ehem. Buero moeglich.

      Nachweis der Mindestkriterien ist nicht ueber mehrere Referenzpr. moeglich.

      WEITERE ANGABEN UNTER PUNKT VI.3)

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Teilnahmeberechtigt sind natuerliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Gebaeude-/Freianlagenplanung durch Nachweis der Eintragung in eine Architektenkammer erfüllen. Falls dies in dem Heimatland nicht gesetzlich geregelt ist, in geeigneter Form.WEITERE ANFORDERUNGEN UNTER PUNKT VI.3)

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      1. Campus Architektur, Reutlingen zusammen mit Sigmund Landschaftsarchitekten GmbH, Grafenberg
      2. Wulf Architekten, Stuttgart zusammen mit Riehl Bauermann + Partner Landschaftsarchitekten, Kassel
      3. Auer Weber Assoziierte GmbH, Stuttgart zusammen mit Latz + Partner Landschaft Architektur Stadtplanung, Kranzberg
      4. Sauerbruch Hutton, Berlin zusammen mit mahl gebhard konzepte Landschaftsarchitekten, München
      5. böwer eith murken vogelsang architekten partg mbb, Freiburg zusammen mit Justies Architekten, Freiburg und Weissenrieder Architekten BDA, Freiburg und bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh bdla, Berlin
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      BEURTEILUNGSKRITERIEN IM WETTBEWERB:

      - Architektonische Gestaltqualitaet

      - Qualitaet der Freiraumgestaltung Schulcampus

      - Qualitaet der Freiraumgestaltung Sport- und Bewegungspark

      - Qualitaet des stadtraeumlichen Gesamtkonzeptes

      - Umsetzung des Raumprogramms und des paedagogischen Konzepts

      - Funktionale Qualitaet

      - Funktionalitaet und Realisierungsfaehigkeit des Holz-/Holzhybridbaus

      - Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit

      - Nachhaltigkeit und Energiekonzeption

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 25/05/2022
      Ortszeit: 10:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 08/07/2022
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Die Wettbewerbssumme ist auf der Basis der HOAI (2021) ermittelt worden. Sie betraegt insgesamt 408.500 Euro (netto, zzgl. MwSt.).

      Jedem der insgesamt 20 teilnehmenden Teams wird, bei Zulassung der Arbeit zur Wertung im Preisgericht, eine Aufwandsentschaedigung in Hoehe von 5.000,- Euro (netto, zzgl. MwSt.) ausgezahlt (Gesamtbearbeitungshonorar = 100.000,- Euro (netto, zzgl. MwSt.)).

      Nicht ausgezahlte Bearbeitungshonorare werden dem Preisgeld zugeschlagen.

      Als Preissumme stehen demnach 308.500,- Euro (netto, zzgl. MwSt.) zur Verfuegung. Die Aufteilung der Preissumme ist wie folgt vorgesehen:

      1. Preis: 125.000,- Euro

      2. Preis: 75.000,- Euro

      3. Preis: 50.000,- Euro

      Fuer Anerkennungen stehen insgesamt 58.500,- Euro zur Verfuegung.

      Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss die Verteilung der Preissumme und die Anzahl der Preise und Anerkennungen zu aendern. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschuettung.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      1. Andrea Katzer-Hug, Architektin, Amtsleitung GMF, Stadt Freiburg
      2. Roland Jerusalem, Stadtplaner, Amtsleitung Stadtplanungsamt, Stadt Freiburg
      3. Jutta Herrmann-Burkart, Landschaftsarchitektin, Stv. Amtsleitung GuT, Stadt Freiburg
      4. Jórunn Ragnarsdóttir, Architektin, Stuttgart
      5. Dagmar Grote, Architektin, Ahaus/Dortmund
      6. Prof. Dr.-Ing. Annette Hafner, Architektin, Bochum
      7. Prof. Elke Reichel, Architektin, Stuttgart
      8. Prof. Ariane Roentz, Landschaftsarchitektin, Kassel
      9. Prof. Irene Lohaus, Landschaftsarchitektin, Dresden/Hannover
      10. Prof. Dr. Martin Haag, Baubuergermeister, Stadt Freiburg
      11. Christine Buchheit, Buergermeisterin, Stadt Freiburg
      12. Silke Donnermeyer-Weisser, Amtsleitung ASB, Stadt Freiburg
      13. Prof. Dr. Ruediger Engel, Projektleitung PGD, Stadt Freiburg
      14. Vanessa Carboni, Gemeinderat, Fraktion Gruene
      15. Emriye Guel, Gemeinderat, Fraktion Eine Stadt für alle
      16. Stefan Schillinger, Gemeinderat, Fraktion SPD/Kulturliste
      17. Dr. Carolin Jenkner, Gemeinderat, Fraktion CDU
      18. Manuela Riesterer, Sachgebietsleitung HB, GMF, Stadt Freiburg
      19. Ingo Breuker, PGD, Stadt Freiburg
      20. Angela Bezzenberger, Landschaftsarchitektin, Darmstadt, STV
      21. Prof. Christoph Kuhn, Architekt, Freiburg, STV
      22. Prof. Ludger Dederich, Architekt, Bonn, STV
      23. Ulrich von Kirchbach, Buergermeister, Stadt Freiburg, STV
      24. Ingrid Geiß, Stv. Amtsleitung ASB, Stadt Freiburg, STV
      25. Ramon Kathrein, Gemeinderat, Fraktion JUPI, STV
      26. Kai Veser, Gemeinderat, Fraktion Freie Waehler, STV
      27. Christoph Glück, Gemeinderat, Fraktion FDP/BfF, STV

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Ergaenzend zu III.2) Bedingungen für die Ausfuehrung des Auftrags:

      Fuer die Umsetzung des Sport- und Bewegungsparks ist zum VgV-Verhandlungsverfahren die fachliche Voraussetzung fuer Sportanlagenplanung vorzuweisen.

      Der, die Landschaftsarchitekt_in wird im Auftragsfalle vertraglich verpflichtet im Rahmen der zu erbringenden Planungsleistungen einen geeigneten Sportanlagenplaner zu beteiligen. Dies kann durch den Auftragnehmer selbst oder ein Nachunternehmen erfolgen und bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Mit einer Zustimmung des Auftraggebers kann nur gerechnet werden, wenn folgende Eignungsanforderungen erfüllt werden:

      1. Jahresumsatz Freianlagenplanung, durchschnittliche Umsaetze der letzten 3 abgeschlossenen Geschaeftsjahre 2019, 2020 und 2021. Mindestanforderung 200.000 EUR netto gem. § 39 HOAI.

      2. Es wird für die Sportanlagenplanung der Nachweis von einem Referenzprojekt mit folgenden Mindestanforderungen gefordert:

      - Sportflaeche

      - mind. Bauvolumen in KG 500, 200.000 EUR netto

      - abgeschlossene Leistungsphase entsprechend Beauftragung (inkl. Fertigstellung nach 30.06.2011), LPH 2-8

      - Nachweis auch ueber ehemalige Arbeitgeber_innen und Projekte bei Bestaetigung des ehemaligen Bueros moeglich

      Der Nachweis der Mindestkriterien ist nicht ueber mehrere Referenzprojekte moeglich.

      Die Nachweise sind vor Auftragserteilung im Rahmen des Verhandlungsverfahrens einzureichen.

      Bei Nichterfüllung bzw. Nichtzustimmung ist ein andere/r geeignete/r Planer_in einzusetzen.

      Die Unterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal http://regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich.

      Die Abgabe der geforderten Anlagen und Nachweise darf ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen.

      Bewerberanfragen sind bis spätestens 18.05.2022, 12:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich. Es erfolgt schnellstmöglich eine Beantwortung an alle Bewerber.

      Weitere Unterlagen als die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.

      Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.

      Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.

      Die Unterzeichnung des Antrags erfolgt in Textform nach § 126b BGB, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Hierfür ist der Vor- und Nachname der erklärenden Person oder der Firmennamen im Angebotsassistenten im Schritt "Angebot einreichen" im dafür vorgesehenen Feld bereits vorbelegt und kann bei Bedarf geändert werden.

      Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (siehe I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u.Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im Vergabeportal erfolgt.

      Die Information zur Umsetzung der Datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Stadt Freiburg i.Br. finden Sie auf www.freiburg.de unter dem Menüpunkt „Wirtschaft und Digitalisierung“ - „Ausschreibungen“ - unter „Weitere Informationen“, „Datenschutzhinweise nach der DSGVO bei Vergaben“.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
      Postanschrift: Durlacher Allee 100
      Ort: Karlsruhe
      Postleitzahl: 76137
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTZwX2xhW1xfZVtnZ19sOmxqZShccWYoXl8=
      Telefon: +49 7219268732
      Fax: +49 7219263985
      Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: siehe oben
      Ort: siehe oben
      Land: Deutschland
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Ein zulaessiger Nachpruefungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst moeglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter ueber den Grund der vorgesehenen Nichtberuecksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 10 Kalendertage vergangen sind.

      Der Antrag auf ein Nachpruefungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulaessig, soweit:

      1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichung des Nachpruefungsantrages erkannt und gegenueber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen geruegt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberuehrt.

      2. Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spaetestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung (siehe IV.2.2) genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenueber dem Auftraggeber geruegt werden.

      3. Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spaetestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenueber dem Auftraggeber geruegt werden.

      4. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Ruege nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Ruege nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulaessigen Nachpruefungsantrag stellen.

      Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
      Postanschrift: Durlacher Allee 100
      Ort: Karlsruhe
      Postleitzahl: 76131
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTdvXmtgWlteZFpmZl5rOWtpZCdbcGUnXV4=
      Telefon: +49 7219268732
      Fax: +49 7219263985
      Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      21/04/2022
    © European Union, http://ted.europa.eu
  • Protected by Copyscape
  • Gewährleistung

    competitionline übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel oder Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragung von Inhalten. competitionline übernimmt keine Verantwortung für Einbußen oder Schäden, die aus der Verwendung der Internetseiten, aus der Verwendung von Nutzerinhalten oder von Inhalten Dritter, die aus den Internetseiten oder über den Service gepostet oder an Nutzer übertragen werden, oder aus Interaktionen zwischen Nutzer und Internetseiten (online oder offline) resultieren. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen.


INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 26.04.2022
Ergebnis veröffentlicht 17.03.2023
Zuletzt aktualisiert 01.02.2024
Wettbewerbs-ID 2-462350 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 824