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  • DE-97070 Würzburg
  • 11/2022
  • Ergebnis
  • (ID 2-466079)

Neugestaltung Mainufer Heidingsfeld in Würzburg


 
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    Entscheidung 07.11.2022 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Ideen- und Realisierungswettbewerb
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 15 - max. 15
    Bewerber: 13
    Tatsächliche Teilnehmer: 13 (= 100% der Bewerber)
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum / Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen / Landschaftsplanung / Stadt-/ Gebietsplanung
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 105.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Würzburg, Würzburg (DE)
    Betreuer arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh, Kitzingen (DE) Büroprofil
    Preisrichter Elke Berger, Prof. Ulrike Kirchner, Till Rehwaldt, Benjamin Schneider , Herr Alexander Zeller, Herr Manfred Grüner
    Aufgabe
    Der rund 10.000 Einwohner:innen umfassende Stadtteil Heidingsfeld bietet einen historischen, teils auf mittelalterlichen Strukturen beruhenden Stadtgrundriss des Ortskerns.
    Die direkte Lage am Main, die umgebenden Weinberge sowie die fast vollständig erhaltene Stadtmauer stellen ein hohes touristisches und baukulturelles Potenzial dar.

    Der Wettbewerb umfasst den nördlich vom Heidingsfelder Ortskern liegenden Uferbereich sowie die dazu parallel verlaufende Seilerstraße.
    Nach Aufgabe gewerblicher Nutzungen am Mainufer eröffnet sich für die Stadt Würzburg die umfassende Neugestaltung des ortsnahen Uferbereiches und die Schaffung eines direkten Zugangs zum Wasser für den Altort Heidingsfelds.

    Ziel ist es, für Heidingsfeld eine großzügige Grünanlage mit einem vielfältigen Freizeitangebot zu schaffen. Im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) wurden bereits die Ziele zur Aufwertung der vorhandenen Freiräume im Bereich des Mains definiert. Der Planungsbereich soll landschaftsplanerisch, gartengestalterisch und städtebaulich aufgewertet werden.

    Um ein Büro zu finden, das gemeinsam mit der Stadt Würzburg die beste Lösung entwickelt und umsetzt, hat man sich für einen nicht offenen freiraumplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb entschieden. Im Realisierungsteil soll auf stadteigenen Flächen ein ca. 23.000 m² großer Bereich am Mainufer als Naherholungsfläche gestaltet sowie eine Anbindung des Mainufers in den Altort über die Seilerstraße geschaffen werden. Im ca. 10.000 m² umfassenden freiraumplanerischen Ideenbereich soll der Straßenraum der künftig zu sanierenden Seilerstraße und des Seegartenweges betrachtet werden. Im städtebaulichen Ideenteil mit ca. 1 ha soll die künftige Perspektive für die künftige Gestaltung der begleitenden Straßenräume aufgezeigt werden.
    Gesetzte Teilnehmer A24 Landschaft Landschaftsarchitektur GmbH, Berlin
    Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
    RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn
    sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin
    lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
    grabner huber lipp landschaftsarchitekten und stadtplaner partnerschaft mbb, Freising
    Adresse des Bauherren DE-97070 Würzburg
    TED Dokumenten-Nr. 280781-2022
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Würzburg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

      2022/S 101-280781

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Stadt Würzburg
      Postanschrift: Beim Grafeneckart 1
      Ort: Würzburg
      NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
      Postleitzahl: 97070
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Baureferat FB Stadtplanung; FA Projektentwicklung und Stadtgestaltung; Ansprechpartner: André Dorscheid, M.Eng.
      E-Mail: MTdiZ19oOWxtWl1tJ3BuXmtzW25rYCddXg==
      Telefon: +49 0931-37-0
      Fax: +49 931-373373
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.wuerzburg.de/
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://evergabe.mainpost.de/Veroeffentlichung/av18ee3a-eu
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Offizielle Bezeichnung: arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh
      Postanschrift: Steigweg 24
      Ort: Kitzingen
      NUTS-Code: DE268 Kitzingen
      Postleitzahl: 97318
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjE5ZFJhYU9SZFJfTy1OX1AaVF9iUlsbUVI=
      Telefon: +49 9321-2680050
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.arc-gruen.de/
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://evergabe.mainpost.de/Veroeffentlichung/av18ee3a-eu
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Nicht offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach RPW; Neugestaltung Mainufer Heidingsfeld | Würzburg

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
      II.2)Beschreibung
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Der rund 10.000 Einwohner:innen umfassende Stadtteil Heidingsfeld bietet einen historischen, teils auf mittelalterlichen Strukturen beruhenden Stadtgrundriss des Ortskerns.

      Die direkte Lage am Main, die umgebenden Weinberge sowie die fast vollständig erhaltene Stadtmauer stellen ein hohes touristisches und baukulturelles Potenzial dar.

      Der Wettbewerb umfasst den nördlich vom Heidingsfelder Ortskern liegenden Uferbereich sowie die dazu parallel verlaufende Seilerstraße.

      Nach Aufgabe gewerblicher Nutzungen am Mainufer eröffnet sich für die Stadt Würzburg die umfassende Neugestaltung des ortsnahen Uferbereiches und die Schaffung eines direkten Zugangs zum Wasser für den Altort Heidingsfelds.

      Ziel ist es, für Heidingsfeld eine großzügige Grünanlage mit einem vielfältigen Freizeitangebot zu schaffen.

      Im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) wurden bereits die Ziele zur Aufwertung der vorhandenen Freiräume im

      Bereich des Mains definiert.

      Der Planungsbereich soll landschaftsplanerisch, gartengestalterisch und städtebaulich aufgewertet werden.

      Um ein Büro zu finden, das gemeinsam mit der Stadt Würzburg die beste Lösung entwickelt und umsetzt, hat man sich für einen

      nicht offenen freiraumplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb entschieden.

      Im Realisierungsteil soll auf stadteigenen Flächen ein ca. 23.000 m² großer Bereich am Mainufer als Naherholungsfläche gestaltet sowie eine Anbindung des Mainufers in den Altort über die Seilerstraße geschaffen werden.

      Im ca. 10.000 m² umfassenden freiraumplanerischen Ideenbereich soll der Straßenraum der künftig zu sanierenden Seilerstraße und des Seegartenweges betrachtet werden. Im städtebaulichen Ideenteil mit ca. 1 ha soll die künftige Perspektive für die künftige Gestaltung der begleitenden Straßenräume aufgezeigt werden.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      9 Teilnehmende werden aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt. Die Auswahl der 9 Teilnehmenden (zusätzlich zu den sechs gesetzten Teilnehmenden) erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.

      Erfüllen mehrere Bewerbende die Anforderungen und ist die Bewerbendenzahl auch nach einer objektiven Prüfung entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden durch Los. Darüber hinaus werden Nachrückende entsprechend der Reihenfolge der Losziehung ausgewählt.

      a) Teilnahmebedingungen:

      Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis zum 13.06.2021, 24:00 Uhr eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform https://evergabe.mainpost.de/Veroeffentlichung/av18ee3a-eu . Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform hochzuladen.

      Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden. Die Bewerbung muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:

      • Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung mit ausgefülltem Bewerbungsbogen

      • Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß § 46 (2) VgV

      • Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen und ggf. Angabe von Ausschlussgründen gem. § 125 GWB (Selbstreinigung)

      • Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation jedes Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft durch aktuellen Nachweis der Berufszulassungen

      • Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift des federführenden Bewerbers

      Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung mit Benennung der bevollmächtigten vertretungsberechtigten Mitglieder erforderlich.

      Zum Nachweis der Fachkunde und gestalterischen Kompetenz müssen zwei mit dem vorliegenden Projekt „Neugestaltung des Mainufers“ hinsichtlich der Komplexität vergleichbare Referenzprojekte eingereicht werden. Weitere als die geforderten Unterlagen wie z. B. Bürobroschüren o. ä. werden nicht berücksichtigt. Die Anzahl ist auf zwei zu beschränken, weitere werden nicht berücksichtigt. Die Referenzen können auch Projekte sein, die die Bewerber:in als Projektleiter:in in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben. In diesem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die eigenständige Projektleitung einzureichen.

      Einzureichen sind auf je einer Seite (Layout max. DIN A3 Format) eine Referenz, gekennzeichnet mit den Bezeichnungen R1 und R2.

      Erwartet werden aussagekräftige grafische und ggf. kurze stichwortartige Erläuterungen zu den Projekten.

      Min. ein realisiertes Projekt muss von vergleichbarer Komplexität sein:

      • Eine innerörtliche Freizeit- und Erholungsfläche oder Parkanlage

      • Fertigstellung (Lph 8 abgeschlossen) im Zeitraum 01/2009 bis 04/2020

      • min. Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI 2013

      • min. Lph 2-5 vom Bewerber erbracht

      • Darstellung mit Plänen und ggf. Fotos der Projekte

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Landschaftsarchitekt:innen, Architekt:innen, Stadtplaner:innen

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      A24 Landschaft Landschaftsarchitektur GmbH, Berlin
      Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
      RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn
      sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin
      lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
      grabner huber lipp landschaftsarchitekten und stadtplaner partnerschaft mbb, Freising
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Zulassung der Arbeiten

      Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die

      • termingemäß eingegangen sind.

      • den wesentlichen formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen.

      • keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.

      • in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.

      Bindende Vorgaben des Verfahrens:

      Teil B der Auslobung enthält keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013.

      Beurteilungskriterien

      Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Wettbewerbsprojektes, der Angaben und des Modells gemäß folgender Kriterien:

      • Gestalterische Qualität

      • Wirksamkeit der vorgeschlagenen Zonierungen und Nutzungsüberschneidungen

      • Erfüllung des Programms und der funktionalen Anforderungen

      • Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der verwendeten Materialien

      • Art des Umgangs und Nutzung des vorhandenen Bestandes insbesondere unter Klimagesichtspunkten

      Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 21/06/2022
      Ortszeit: 00:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Es wird eine Wettbewerbssumme von 105.000,00 EUR netto bereitgestellt. Die Wettbewerbssumme wird folgendermaßen auf die Preisträger verteilt:

      1. Preis: 42.000,00 € (netto)

      2. Preis: 30.000,00 € (netto)

      3. Preis: 20.000,00 € (netto)

      Anerkennungen: 13.000,00 (netto)

      Sofern mit Preisen oder Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmende Mehrwertsteuer abführen, wird diese zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

      Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die geltende Mehrwertsteuer von der Ausloberin einbehalten und in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträgern wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Herr Prof. Dr. Henrik Schultz, Landschaftsarchitekt, Osnabrück
      Frau Elke Berger, Landschaftsarchitektin, München
      Herr Till Rehwaldt, Landschaftsarchitekt, Dresden
      Frau Prof. Ulrike Kirchner, Landschaftsarchitektin, Koblenz
      Herr Benjamin Schneider, Architekt, Stadtbaurat Würzburg
      Herr Manfred Grüner, Architekt, Regierung von Unterfranken
      Herr Christian Schuchardt, Oberbürgermeister
      Frau Simone Haberer, Stadträtin Grüne Fraktion
      Herr Kurt Schubert, Stadtrat CSU
      Herr Udo Feldinger Stadtrat SPD
      Herr Stefan Rettner, 1. Vorsitzender Bürgerverein Heidingsfeld

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger:innen mit den ausgelobten Planungsleistungen beauftragen. Die Ausloberin behält sich vor, zunächst nur mit dem ersten Preisträger:innen im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln.

      Die Ausloberin wird den erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Bietenden mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses mit den Planungsleistungen beauftragen. Es ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 und -vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen- 5 nach HOAI 2013 §39 ff Freianlagen vorgesehen. Der Auslober behält sich vor, in zwei weiteren Stufen die jeweiligen Lph 6-9 zu beauftragen.

      Aus der stufenweisen Übertragung und eines damit gegebenenfalls zusammenhängenden zusätzlichen Zeit-, Koordinierungs- und Arbeitsaufwandes, kann der Auftragnehmende keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder Nebenkosten oder sonstige Ansprüche geltend machen.´

      Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen die Vorlage der zum Nachweis der Eignung ( § 80 VgV) zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen wie folgt verlangen:

      • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Der Bietenden/die Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1.500.000,00 € für sonstige und Sachschäden mindestens 1.000.000,00 € beträgt.

      • Es sind mind. zwei Schadensfälle je Jahr abzudecken (zweifache Maximierung im Versicherungsjahr). Es gilt auch die einseitige unwiderrufliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens im Original für den Auftragsfall eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit den zuvor genannten Deckungssummen abzuschließen. Dabei muss die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eine laufenden Jahres mindestens das Zweifache der zuvor genannten Deckungssummen betragen. Es ist ein entsprechender Nachweis oder eine Versicherungserklärung (jeweils nicht älter als 12 Monate) abzugeben.

      • Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (Eine Verpflichtungserklärung, sofern sich der Bietende der Eignungsleihe bedient).

      • Angabe der Anzahl und der beruflichen Qualifikation der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen des Bietenden/der Bietergemeinschaft angehören oder nicht.

      • Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bietenden/der Bietergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2019-2021 ersichtlich ist.

      Neben den zuvor genannten Eignungskriterien, sind sind folgende Zuschlagskriterien für die Auftragserteilung maßgeblich:

      • Platzierung im Planungswettbewerb 60% (davon 1. Preis 100%, 2. Preis 60%, 3. Preis 20%)

      • Weiterentwicklung der Ergebnisses unter Berücksichtigung der Hinweise des Preisgerichtsprotokolls 15%

      • Zusammenarbeit und Qualifikation des Projektteams 10%

      • Qualitäts-, Zeit- und Kostenmanagement des Unternehmens 5%

      • Honorarangebot 10%

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
      Postanschrift: Postfach 606
      Ort: Ansbach
      Postleitzahl: 91511
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVFpQXFxUYR1dXmFTUVBoVGFdL2FUVhxcVWEdUVBoVGFdHVNU
      Telefon: +49 981-53-1277
      Fax: +49 981-53-1837
      Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

      — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

      — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      20/05/2022
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 25.05.2022
Ergebnis veröffentlicht 21.11.2022
Zuletzt aktualisiert 21.11.2022
Wettbewerbs-ID 2-466079 Status Kostenpflichtig
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