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  • DE-37083 Göttingen
  • 12/2022
  • Ergebnis
  • (ID 2-468056)

Neugestaltung Cheltenhampark Göttingen


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 01.12.2022 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 15 - max. 15
    Gesetzte Teilnehmer: 4
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 38.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Göttingen, Göttingen (DE)
    Betreuer Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, Dortmund (DE), Stuttgart (DE) Büroprofil
    Preisrichter Stefan Bernard, Christian Jürgensmann, Frithjof Look, Ulrike Platz [Stellvertreterin], Klaus Schulze [Stellvertreter], Johanna Sievers, Friedhelm Terfrüchte [Vorsitz], Wolfgang Wette , Gudrun Friedrich-Braun, Petra Broistedt, Susanne Huckele, Sven Ladwig, Maik Lindemann
    Aufgabe
    Städte wandeln sich stetig. Neue Herausforderungen wie der Klimawandel oder auch die Corona-Pandemie haben einmal mehr verdeutlicht, welche Bedeutung öffentlichen Räumen in einer Stadt zukommt. Der Cheltenhampark bildet die einzige größere Grünfläche in direkter Innenstadtlage Göttingens. Daher ist der Park für viele Bürger*innen der Stadt ein wichtiger Alltagsort. Alle Generationen schätzen den Park und eignen sich diesen auf vielfältige Weise an.
    Der rund 35.000 qm große Cheltenhampark liegt am östlichen Rand des historischen Kernbereichs Göttingens, direkt angrenzend an den grünen Stadtwall. Die gegenwärtige Gestaltung unterteilt den Park in mehrere Teilbereiche, die jeweils unterschiedliche Gestaltungen, Nutzungen und Charaktere aufweisen. Neben der funktionalen Untergliederung ist der Cheltenhampark mit seiner Gesamtfläche als Naturdenkmal eingetragen. Zusätzlich stehen Teilbereiche ergänzend unter Denkmalschutz. Dazu zählen die Mauer des Schwänchenteichs, welcher ursprünglich als einer von drei Feuerlöschteichen angelegt wurde, der Albanifriedhof mit seinen Grabmalen sowie das zwölfeckige Rohnsche Badehaus.
    Die Historie des Parks ist bis heute sichtbar und prägt dessen Erscheinungsbild. Die Gestaltung des Cheltenhamparks ist jedoch insgesamt veraltet. Ausstattungs- und Möblierungselemente sowie vereinzelt auch Wegeoberflächen weisen Erneuerungs- und Sanierungsbedarf auf. Zudem wird die Gestaltung dem steigenden Nutzungsdruck nicht mehr gerecht, denn immer neue Nutzergruppen zieht es in den Cheltenhampark als einzige größere Grünfläche im Innenstadtbereich. Neben dem Freizeitwert sind insbesondere die ökologischen Funktionen hervorzuheben, beispielsweise als wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet im Innenstadtbereich.
    Um den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden, soll der Cheltenhampark mit Hilfe von Fördermitteln aus dem Förderprojekt "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, betreut durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), zukunftsfähig gemacht werden. Um die bestmögliche Gestaltung zu finden, lobt die Stadt Göttingen aufbauend auf der Fördermittelzusage ein nichtoffenes einphasiges Wettbewerbsverfahren aus.
    Im Rahmen des Wettbewerbs ist ein freiraumplanerisches Konzept zu erarbeiten, das den verschiedenen Nutzungsansprüchen im Cheltenhampark gerecht wird. Dieses ist in Einklang zu bringen mit den denkmalrechtlichen Vorgaben und Einschränkungen sowie den stadtklimatischen und ökologischen Herausforderungen. Ziel des Wettbewerbs ist die Gestaltung eines attraktiven, innerstädtischen Parks, der auch zukünftig als wichtiger Alltagsort für die Göttinger*innen dient.
    Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt/innen.
    Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
    Gesetzte Teilnehmer Horeis + Blatt Garten- und Landschaftsarchitekten, Bremen
    Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten, Herford, Osnabrück
    Riehl Bauermann + Partner Landschaftsarchitekten, Kassel, Köln
    Schöne Aussichten Landschaftsarchitektur, Kassel, Hamburg
    Adresse des Bauherren DE-37083 Göttingen
    TED Dokumenten-Nr. 313272-2022
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Göttingen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      2022/S 111-313272

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Stadt Göttingen
      Postanschrift: Hiroshimaplatz 1-4
      Ort: Göttingen
      NUTS-Code: DE91C Göttingen
      Postleitzahl: 37083
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Fachbereich Stadtgrün und Umwelt, Fachdienst Grünflächen
      E-Mail: MjE1Zl5oVl1lMVhgVmVlWl9YVl8fVVY=
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.goettingen.de
      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUXRP79/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUXRP79
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Stadt Göttingen | Cheltenhampark

      Referenznummer der Bekanntmachung: 7.21.20
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Städte wandeln sich stetig. Neue Herausforderungen wie der Klimawandel oder auch die Corona-Pandemie haben einmal mehr verdeutlicht, welche Bedeutung öffentlichen Räumen in einer Stadt zukommt. Der Cheltenhampark bildet die einzige größere Grünfläche in direkter Innenstadtlage Göttingens. Daher ist der Park für viele Bürger*innen der Stadt ein wichtiger Alltagsort. Alle Generationen schätzen den Park und eignen sich diesen auf vielfältige Weise an.

      Der rund 35.000 qm große Cheltenhampark liegt am östlichen Rand des historischen Kernbereichs Göttingens, direkt angrenzend an den grünen Stadtwall. Die gegenwärtige Gestaltung unterteilt den Park in mehrere Teilbereiche, die jeweils unterschiedliche Gestaltungen, Nutzungen und Charaktere aufweisen. Neben der funktionalen Untergliederung ist der Cheltenhampark mit seiner Gesamtfläche als Naturdenkmal eingetragen. Zusätzlich stehen Teilbereiche ergänzend unter Denkmalschutz. Dazu zählen die Mauer des Schwänchenteichs, welcher ursprünglich als einer von drei Feuerlöschteichen angelegt wurde, der Albanifriedhof mit seinen Grabmalen sowie das zwölfeckige Rohnsche Badehaus.

      Die Historie des Parks ist bis heute sichtbar und prägt dessen Erscheinungsbild. Die Gestaltung des Cheltenhamparks ist jedoch insgesamt veraltet. Ausstattungs- und Möblierungselemente sowie vereinzelt auch Wegeoberflächen weisen Erneuerungs- und Sanierungsbedarf auf. Zudem wird die Gestaltung dem steigenden Nutzungsdruck nicht mehr gerecht, denn immer neue Nutzergruppen zieht es in den Cheltenhampark als einzige größere Grünfläche im Innenstadtbereich. Neben dem Freizeitwert sind insbesondere die ökologischen Funktionen hervorzuheben, beispielsweise als wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet im Innenstadtbereich.

      Um den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden, soll der Cheltenhampark mit Hilfe von Fördermitteln aus dem Förderprojekt "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, betreut durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), zukunftsfähig gemacht werden. Um die bestmögliche Gestaltung zu finden, lobt die Stadt Göttingen aufbauend auf der Fördermittelzusage ein nichtoffenes einphasiges Wettbewerbsverfahren aus.

      Im Rahmen des Wettbewerbs ist ein freiraumplanerisches Konzept zu erarbeiten, das den verschiedenen Nutzungsansprüchen im Cheltenhampark gerecht wird. Dieses ist in Einklang zu bringen mit den denkmalrechtlichen Vorgaben und Einschränkungen sowie den stadtklimatischen und ökologischen Herausforderungen. Ziel des Wettbewerbs ist die Gestaltung eines attraktiven, innerstädtischen Parks, der auch zukünftig als wichtiger Alltagsort für die Göttinger*innen dient.

      Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt/innen.

      Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      1. Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, und das ausgefüllte Bewerbungsformular (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit). Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft bzw. als Planungsbüro mit Nachunternehmer, hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Unterlagen zu erbringen.

      2. Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen:

      Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 (3) Nr. 1 VgV

      Vorlage mindestens einer inhaltlich und mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Planung und Realisierung einer öffentlich zugänglichen Grünfläche mit Aufenthaltsqualität im Stadt- bzw. Ortsbereich

      Die Referenzen müssen in den letzten fünf Jahren realisiert worden sein.

      Jeweils mindestens die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht worden sein oder durch entsprechende Eignungsleihe (gem. § 47 VgV) oder Arbeitsgemeinschaft nachgewiesen werden.

      Die Bauwerkskosten (Kostengruppe 500) müssen jeweils mindestens 300.000 EUR brutto betragen haben.

      Der Bewerber bzw. die Bewerberin bestätigt mit der Einreichung seiner oder ihrer Bewerbung, dass er oder sie Verfasser*in der angegebenen Referenz ist.

      Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV

      Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in (z. B. Kopie der gültigen Kammermitgliedsbescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, bei ausländischen Bewerber*innen ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie 2014/24/EU)

      Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 (1) Nr. 3 VgV

      Nachweis (Bescheinigung) einer Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechender Mindestdeckungssumme: Deckungsschutz Personenschäden 2.000.000,- EUR und Sach- und Vermögensschäden 600.000,- EUR; Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft oder als Planungsbüro mit Nachunternehmer, hat der oder die bevollmächtigte Vertreter*in die Versicherung in der genannten Höhe nachzuweisen. Das weitere Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft oder der Nachunternehmer haben eine Versicherungsbescheinigung ohne Anforderung in der Höhe der Deckungssumme nachzuweisen.

      In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen.

      Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber*innen, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird die Ausloberin gem. § 75 (6) VgV die Teilnehmenden per Losentscheid ermitteln.

      Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin (Eingang digitales Postfach) einzureichen. Die Bewerber*innen haben die Rechtzeitigkeit des Eingangs sicherzustellen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des von der Vergabeplattform abrufbaren Bewerbungsformulars nebst den ergänzenden Erklärungen und Nachweisen zu erfolgen. Teilnahmeanträge ohne Bewerberbogen werden von der Wertung ausgeschlossen. Als Dateiformat ist *.pdf* zu verwenden.

      Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen nicht ausgefüllt werden.

      Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung beizufügen.

      Die Bewerbung muss bestehen aus

      - Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen)

      - Ausgefüllter Referenzbogen (Bestandteil des Bewerbungsformulars) und je ein Blatt DIN A 4 mit der Darstellung der benannten Referenz/en über Abbildungen.

      - Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in (Kopie der Bescheinigung der Kammermitgliedschaft, bei ausländischen Bewerber*innen Nachweis nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates)

      - Kopie der Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung (im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied)

      - Eigenerklärung zur Einhaltung der Vorgaben des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (5. EU-Sanktionspaket)

      Die Ausloberin behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen.

      Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden grundsätzlich nur Bewerber*innen, gegen die keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) bestehen.

      Es sind ausschließlich elektronische Bewerbungen über die Vergabeplattform zugelassen. Andere als elektronische Bewerbungen führen zum Ausschluss.

      Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge.

      Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).

      Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Arbeitsgemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden.

      Alle Bewerber*innen werden umgehend über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens benachrichtigt.

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Landschaftsarchitekt/in, Eintragung in die entsprechende Kammer.

      Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in berechtigt sind.

      Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt. (§ 44 (1) VgV)

      Juristische Personen haben eine*n bevollmächtigte*n Vertreter*in zu benennen, der oder die für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Der oder die bevollmächtigte Vertreter*in sowie der oder die Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.

      Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem Teilnehmenden angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jedes Bewerbungsmitglied darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeiter*innen.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      Horeis + Blatt Garten- und Landschaftsarchitekten, Bremen
      Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten, Herford, Osnabrück
      Riehl Bauermann + Partner Landschaftsarchitekten, Kassel, Köln
      Schöne Aussichten Landschaftsarchitektur, Kassel, Hamburg
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmer*innen werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

      - Übergeordnete Grund-/Leitidee

      - Berücksichtigung des Denkmalschutzes (Baudenkmal, archäologisches Denkmal, Naturdenkmal)

      - Umgang mit dem Bestand und der Besonderheit des Ortes

      - Gestaltungs- und Freiraumqualität

      - Vernetzung der Teilbereiche innerhalb des Cheltenhamparks

      - Kinder- und Seniorenfreundlichkeit, Barrierefreiheit

      - Aneignungsfähigkeit für Nutzende

      - Vermeidung von Nutzungskonflikten, Führung des Radverkehrs

      - Sicherheit im öffentlichen Raum

      - Biodiversität in der Grüngestaltung

      - Maßnahmen zur Förderung von Klimaschutz und -anpassung

      - Konzept zu den Themen Gewässer und Retention

      - Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 11/07/2022
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 07/06/2022
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Wettbewerbssumme 38.000 EUR brutto

      Es ist beabsichtigt drei Preise zu vergeben.

      Folgende Aufteilung ist angedacht:

      1. Preis: 19.000 EUR (brutto)

      2. Preis: 11.400 EUR (brutto)

      3. Preis: 7.6000 EUR (brutto)

      Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.

      Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der teilnehmenden Büros gegenüber der Bauherrin für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Stefan Bernard, Landschaftsarchitekt, Berlin
      Gudrun Friedrich-Braun, Fachbereichsleitung Stadtgrün und Umwelt der Stadt Göttingen
      Petra Broistedt, Oberbürgermeisterin der Stadt Göttingen
      Susanne Huckele, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Bonn
      Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt, Duisburg
      Johanna Sievers, Landschaftsarchitektin, Hannover
      Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt, Essen
      Wolfgang Wette, Landschaftsarchitekt, Göttingen
      NN, Leitung Dezernat Planen und Bauen

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Fragen bezüglich dieser Bekanntmachung können nur über die Vergabeplattform

      bis zum 29.06.2022

      gestellt werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt auch über diese Plattform.

      Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Gewährung von Fördermitteln und der Zustimmung der Gremien der Stadt, einem der Preisträger*innen, in der Regel dem oder der Gewinner*in, die weitere Bearbeitung der Aufgabe (gem. RPW § 8.2) bis mindestens Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), optional die LPH 6-9, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.

      Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.

      Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 (5) GWB i. V. m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV. Die Ausloberin wird unter Würdigung der in RPW § 8 (2) genannten Bedingungen der Empfehlung des Preisgerichts folgen und das Verhandlungsverfahren mit dem oder den entsprechenden Preisträger*innen eröffnen. Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Beauftragung entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts abweichen, werden auch die übrigen Preisträger des Wettbewerbs zur Angebotsabgabe und Verhandlungen eingeladen. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden im Zuge der Einladung zur Verhandlung bekannt gegeben. Die Qualität der Wettbewerbsplanung wird in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 60 % gewichtet.

      Die Wettbewerbsteilnehmer*innen verpflichten sich mit der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren, im Falle der Beauftragung die zuvor genannten Leistungen unter den zuvor genannten Bedingungen zu erbringen.

      Ein auf der Download-Plattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen.

      Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen, usw.) wird dem Bewerber / Bieter bzw. der Bewerberin / Bieterin dringend empfohlen, sich unter Angabe seiner oder ihrer E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform für dieses Vergabeverfahren anzumelden.

      Nicht angemeldete / freigeschaltete Bieter*innen müssen daher regelmäßig die Vergabeplattform auf Änderungen überprüfen.

      Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge sind Bewerber*innen gemäß § 55 (2) VgV nicht zugelassen.

      Vorgesehener Zeitplan (Änderungen möglich)

      Ende Bewerbungsfrist 11.07.2022

      Auswahl der Teilnehmenden 22.07.2022

      Teilnahmebestätigung bis 29.07.2022

      Freischaltung der Auslobungsunterlagen bis 05.08.2022

      Kolloquium 02.09.2022

      Abgabefrist Wettbewerbsunterlagen 28.10.2022, Tagesstempel

      Preisgericht 01.12.2022

      Bekanntmachungs-ID: CXP4YUXRP79

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
      Postanschrift: Auf der Hude 2
      Ort: Lüneburg
      Postleitzahl: 21339
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTJ0Y3BlX2BjaV9ra2NwPmt1LGxnY2JjcHFfYWZxY2wsYmM=
      Telefon: +49 413115-2943
      Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).

      Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

      1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.

      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      3. gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gem. § 134 Abs. 1 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei der Übermittlung der Mitteilung auf elektronischen Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
      Postanschrift: Auf der Hude 2
      Ort: Lüneburg
      Postleitzahl: 21339
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTltXGleWFlcYlhkZFxpN2RuJWVgXFtcaWpYWl9qXGUlW1w=
      Telefon: +49 413115-2943
      Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      07/06/2022
    © European Union, http://ted.europa.eu
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 10.06.2022
Ergebnis veröffentlicht 14.12.2022
Zuletzt aktualisiert 21.12.2022
Wettbewerbs-ID 2-468056 Status Kostenpflichtig
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