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  • DE-97318 Kitzingen
  • 02/2023
  • Ergebnis
  • (ID 2-470232)

Neugestaltung Kaiserstraße/ Königsplatz in Kitzingen


 
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    Entscheidung 01.02.2023 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Ideen- und Realisierungswettbewerb
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 25 - max. 25
    Gesetzte Teilnehmer: 7
    Tatsächliche Teilnehmer: 20
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum / Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen / Objektplanung Verkehrsanlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 120.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Kitzingen am Main, Kitzingen (DE)
    Betreuer arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh, Kitzingen (DE) Büroprofil
    Preisrichter Manfred Grüner, Christof Luz [Vorsitz], Michaela Messmer, Gabriele Pütz
    Aufgabe
    Die Kaiserstraße ist eine der historisch bedeutendsten Straßen der Stadt Kitzingen. Sie führt vorbei an der Evangelischen Stadtkirche und dem ehemaligen Klosterkomplex der Benediktinerinnen, später Ursulinen. Das Kloster „Monasterium Chitzinga“ war die Urzelle der späteren Stadt Kitzingen.
    Davor befindet sich der Platz der Partnerstädte und das Landratsamt, gegenüber das Rathaus und der Marktturm.
    Der früher bebaute Königsplatz stammt in seiner heutigen Gestaltung aus dem Jahr 1883. Der Obelisk aus rotem Sandstein wurde zu Ehren Ludwig des Zweiten errichtet. Ursprünglich befand sich auf halber Höhe des Denkmals eine Marmorbüste des Königs. Der historische Wandbrunnen aus dieser Zeit, ebenfalls aus rotem Sandstein, ist noch vorhanden und funktionsfähig.
    Mit den angrenzenden Ideenbereichen der Luitpoldstraße und der Schrannenstraße umfasst das Wettbewerbsgebiet nahezu die Hälfte des innerstädtischen Straßenrings.
    Mit dem Bau der Nordtangente vor einigen Jahren verlor dieser Straßenzug seine überörtliche Bedeutung und Verkehrsbelastung und wird nun zur Gemeindestraße herabgestuft. Damit eröffnen sich nun neue Möglichkeiten der Gestaltung, um der historischen Straße ihre Bedeutung im Stadtbild wieder zurückzugeben.
    Derzeit ist der Straßenzug noch stark von den bautechnischen Anforderungen einer Staatsstraße geprägt. Parkplätze prägen das Straßenbild, ein Flanieren ist nur auf schmalen Gehwegen hinter den Fahrzeugen möglich. Als bedeutende Überreste ehemaliger Straßenraumqualität sind noch raumgreifende Baumbestände erhalten geblieben welche die beiden Plätze Königsplatz und Platz der Partnerstädte dominieren, diese Flächen jedoch nur wenig nutzbar sind.
    In einer Verkehrsanalyse wurde der notwendige Stellplatzbedarf ermittelt, der deutlich reduziert werden kann. Dabei sind die Belange des noch intakten Einzelhandels sowie der Gastronomie zu berücksichtigen.
    Mit einer entsprechenden Neuordnung des ruhenden Verkehrs, der verminderten Verkehrsbelastung sowie dem Wunsch, den Bürgern „ihre“ Straße wieder zurückzugeben, erhofft sich die Stadt Kitzingen vom Ergebnis des Wettbewerbes einen ähnlichen Impuls für die Stadtentwicklung wie es die Gartenschau im Jahr 2011 für das Mainufer der Stadt werden konnte.
    Zudem wäre es wünschenswert, im Rahmen des neuen Gestaltungskonzepts eine Möglichkeit zu finden, die den Ort im Umfeld des neuen Haupteingangs des Rathauses in der Kaiserstraße gemäß seiner Bedeutung optisch/visuell berücksichtigt und in eine großzügige räumliche Gesamtsituation einbindet.

    Gegenstand des Wettbewerbes ist die Ausarbeitung eines freiraumplanerischen Konzeptes für die Neugestaltung der Kaiserstraße und des Königsplatzes sowie der angrenzenden Bereiche.
    Gesetzte Teilnehmer silands | Gresz + Kaiser Landschaftsarchitekten PartG mbB, Ulm
    grabner huber lipp landschaftsarchitekten und stadtplaner partnerschaft mbb, Freising
    JOMA Landschaftsarchitektur, Bamberg mit fischer heumann landschaftsarchitekten PartG mbB, München
    Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
    GDLA Gornik Denkel landschaftsarchitektur partg mbB, Heidelberg
    GTL | Michael Triebswetter LANDSCHAFTSARCHITEKT, Kassel
    Kaiser + Juritza + Partner Landschaftsarchitekten PartGmbB, Würzburg
    Adresse des Bauherren DE-97318 Kitzingen
    TED Dokumenten-Nr. 350723-2022
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Kitzingen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

      2022/S 123-350723

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Stadt Kitzingen
      Postanschrift: Kaiserstraße 13/15
      Ort: Kitzingen
      NUTS-Code: DE268 Kitzingen
      Postleitzahl: 97318
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjE5X05hVU5iYC1gYU5RYRpYVmFnVltUUlsbUVI=
      Telefon: +49 9321-20-0
      Fax: +49 9321-20-2020
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.stadt-kitzingen.de/
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://evergabe.mainpost.de/Veroeffentlichung/av18ee38-eu
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Offizielle Bezeichnung: arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh
      Postanschrift: Steigweg 24
      Ort: Kitzingen
      NUTS-Code: DE268 Kitzingen
      Postleitzahl: 97318
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjE2Z1VkZFJVZ1ViUjBRYlMdV2JlVV4eVFU=
      Telefon: +49 9321-2680050
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.arc-gruen.de/
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://evergabe.mainpost.de/Veroeffentlichung/av18ee38-eu
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Nicht offener freiraumplanerischer Realisierungs- und Ideenwettbewerb | Neugestaltung Kaiserstraße/Königsplatz in Kitzingen

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
      II.2)Beschreibung
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Die Kaiserstraße ist eine der historisch bedeutendsten Straßen der Stadt Kitzingen. Sie führt vorbei an der Evangelischen Stadtkirche und dem ehemaligen Klosterkomplex der Benediktinerinnen, später Ursulinen. Das Kloster „Monasterium Chitzinga“ war die Urzelle der späteren Stadt Kitzingen.

      Davor befindet sich der Platz der Partnerstädte und das Landratsamt, gegenüber das Rathaus und der Marktturm.

      Der früher bebaute Königsplatz stammt in seiner heutigen Gestaltung aus dem Jahr 1883. Der Obelisk aus rotem Sandstein wurde zu Ehren Ludwig des Zweiten errichtet. Ursprünglich befand sich auf halber Höhe des Denkmals eine Marmorbüste des Königs. Der historische Wandbrunnen aus dieser Zeit, ebenfalls aus rotem Sandstein, ist noch vorhanden und funktionsfähig.

      Mit den angrenzenden Ideenbereichen der Luitpoldstraße und der Schrannenstraße umfasst das Wettbewerbsgebiet nahezu die Hälfte des innerstädtischen Straßenrings.

      Mit dem Bau der Nordtangente vor einigen Jahren verlor dieser Straßenzug seine überörtliche Bedeutung und Verkehrsbelastung und wird nun zur Gemeindestraße herabgestuft. Damit eröffnen sich nun neue Möglichkeiten der Gestaltung, um der historischen Straße ihre Bedeutung im Stadtbild wieder zurückzugeben.

      Derzeit ist der Straßenzug noch stark von den bautechnischen Anforderungen einer Staatsstraße geprägt. Parkplätze prägen das Straßenbild, ein Flanieren ist nur auf schmalen Gehwegen hinter den Fahrzeugen möglich. Als bedeutende Überreste ehemaliger Straßenraumqualität sind noch raumgreifende Baumbestände erhalten geblieben welche die beiden Plätze Königsplatz und Platz der Partnerstädte dominieren, diese Flächen jedoch nur wenig nutzbar sind.

      In einer Verkehrsanalyse wurde der notwendige Stellplatzbedarf ermittelt, der deutlich reduziert werden kann. Dabei sind die Belange des noch intakten Einzelhandels sowie der Gastronomie zu berücksichtigen.

      Mit einer entsprechenden Neuordnung des ruhenden Verkehrs, der verminderten Verkehrsbelastung sowie dem Wunsch, den Bürgern „ihre“ Straße wieder zurückzugeben, erhofft sich die Stadt Kitzingen vom Ergebnis des Wettbewerbes einen ähnlichen Impuls für die Stadtentwicklung wie es die Gartenschau im Jahr 2011 für das Mainufer der Stadt werden konnte.

      Zudem wäre es wünschenswert, im Rahmen des neuen Gestaltungskonzepts eine Möglichkeit zu finden, die den Ort im Umfeld des neuen Haupteingangs des Rathauses in der Kaiserstraße gemäß seiner Bedeutung optisch/visuell berücksichtigt und in eine großzügige räumliche Gesamtsituation einbindet.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      Die Auswahl der 18 Teilnehmenden (zusätzlich zu den sieben gesetzten Teilnehmenden) erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.

      Erfüllen mehrere Bewerbende die Anforderungen und ist die Bewerbendenzahl auch nach einer objektiven Prüfung entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden durch Los. Darüber hinaus werden Nachrückende entsprechend der Reihenfolge der Losziehung ausgewählt.

      Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis zum 01.08.2022, 24:00 Uhr eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform https://evergabe.mainpost.de/Veroeffentlichung/av18ee38-eu. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform hochzuladen.

      Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu

      verwenden. Die Bewerbung muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:

      • Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung mit ausgefülltem Bewerbungsbogen

      • Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß § 46 (2) VgV

      • Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen und ggf. Angabe von Ausschlussgründen gem. § 125 GWB

      (Selbstreinigung)

      • Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation jedes Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft durch aktuellen Nachweis der Berufszulassungen

      • Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift des federführenden Bewerbers

      Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung mit Benennung der bevollmächtigten vertretungsberechtigten Mitglieder erforderlich.

      Weitere als die geforderten Unterlagen wie z. B. Bürobroschüren o. ä. werden nicht berücksichtigt.

      Zum Nachweis der Fachkunde und gestalterischen Kompetenz muss ein mit dem vorliegenden Projekt „Neugestaltung der Kaiserstraße/ Königsplatz“ hinsichtlich der Komplexität vergleichbares Referenzprojekt eingereicht werden.

      Dies ist auf einer Seite (Layout max. DIN A3 Format) darzustellen.

      Die Referenz kann auch ein Projekt sein, welches die Bewerbenden als Projektleitende in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben.

      In diesem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die eigenständige Projektleitung einzureichen.

      Erwartet wird auf dem Referenzblatt aussagekräftige grafische und ggf. kurze stichwortartige Erläuterungen zu dem Projekt mit vergleichbarer Komplexität:

      • eine Freianlage eines Stadtplatzes mit hoher Aufenthaltsqualität

      • Fertigstellung des Objektes im Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2021

      • min. Honorarzone III gemäß Anlage 11.2 oder 13.2. HOAI 2021 min. Lph 2-5 vom Bewerber erbracht

      • Darstellung mit Plänen und ggf. Fotos des Projektes

      Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen:

      • nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen

      • nicht unterschriebener Bewerbungsbogen

      • Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft (Ausscheiden aller Mitglieder)

      fehlende oder unvollständige Referenzblätter

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Landschaftsarchitekt:innen, Architekt:innen, Stadtplaner:innen

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      silands | Gresz + Kaiser Landschaftsarchitekten PartG mbB, Ulm
      grabner huber lipp landschaftsarchitekten und stadtplaner partnerschaft mbb, Freising
      JOMA Landschaftsarchitektur, Bamberg mit fischer heumann landschaftsarchitekten PartG mbB, München
      Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
      GDLA Gornik Denkel landschaftsarchitektur partg mbB, Heidelberg
      GTL | Michael Triebswetter LANDSCHAFTSARCHITEKT, Kassel
      Kaiser + Juritza + Partner Landschaftsarchitekten PartGmbB, Würzburg
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Zulassung der Arbeiten

      Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die

      • termingemäß eingegangen sind.

      • den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen.

      • keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.

      • in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.

      Bindende Vorgaben des Verfahrens

      Teil B der Auslobung enthält keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013.

      Beurteilungskriterien

      Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Wettbewerbsprojektes und der Erläuterungen dazu gemäß folgender Kriterien (ohne Gewichtung):

      • Nutzungsqualität und Atmosphäre

      • Funktionalität

      • Gestaltungsqualität

      • Wirtschaftlichkeit

      Die Reihenfolge ist nicht abschließend.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 26/07/2022
      Ortszeit: 00:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Es wird eine Wettbewerbssumme von 120.000,00 € netto bereitgestellt. Die Summe setzt sich aus einem Bearbeitungshonorar von 60.000 € und aus dem Preisgeld zusammen. Das Preisgeld von 60.000 € wird folgendermaßen auf die Preise verteilt:

      1. Preis: 24.000,00 € (netto)

      2. Preis: 18.000,00 € (netto)

      3. Preis: 12.000,00 € (netto)

      Anerkennungen: 6.000,00 € (netto)

      Sofern mit Preisen oder Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird diese zusätzlich vergütet.

      Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

      Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger:innen wird die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % von der Ausloberin einbehalten und in

      Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträger:innen wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

      Der Anteil des Bearbeitungshonorars von 60.000,00 € netto wird mit jeweils 2.400,00 € netto auf die 25 teilnehmenden Büros verteilt. Das Bearbeitungshonorar wird nicht an Teilnehmende ausgezahlt, die ihren Beitrag nicht oder verspätet abgeben. Das Preisgeld wird in diesem Fall um die entsprechende Summe des nicht ausgezahlten Bearbeitungshonorars erhöht.

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Herr Manfred Grüner, Architekt, Regierung von Unterfranken
      Herr Christof Luz, Landschaftsarchitekt, Stuttgart
      Frau Gabriele Pütz, Landschaftsarchitektin, Berlin
      Frau Michaela Messmer, Architektin, Emskirchen
      Herr Stefan Güntner, Oberbürgermeister Stadt Kitzingen
      Herr Thomas Rank, Stadtrat und Vorsitzender des Beirates für Stadtentwicklung und Städtebauförderung
      Herr Oliver Graumann, Bauamtsleiter Stadt Kitzingen

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Nach Abschluss des Realisierungs- und Ideenwettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger:innen mit den ausgelobten Planungsleistungen beauftragen. Die Ausloberin behält sich vor, zunächst nur mit den ersten Preisträger:innen im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Sollte mit den ersten Preisträger:innen keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträger:innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger:innen, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden.

      Die Ausloberin wird den erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Bietenden mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses mit den erforderlichen Planungsleistungen beauftragen.

      Es ist grundsätzlich eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI 2013 § 39 Freianlagenplanung vorgesehen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Ausloberin behält sich vor, die Beauftragung in drei Stufen (Leistungsphasen 1-4 / Leistungsphasen 5-7 und Leistungsphasen 8-9 zu beauftragen.

      Aus der stufenweisen Übertragung und eines damit gegebenenfalls zusammenhängenden zusätzlichen Zeit-, Koordinierungs- und Arbeitsaufwandes, kann der Auftragnehmende keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder Nebenkosten oder sonstige Ansprüche geltend machen.

      Grundlage im Falle einer weiteren Beauftragung ist die aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Für die Auftragsvergabe hat die HOAI lediglich orientierenden Charakter. Bei Auftragsvergabe wird das Preisgeld der Preisträger entsprechend auf

      das Honorar des Realisierungsteils angerechnet.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
      Postanschrift: Postfach 606
      Ort: Ansbach
      Postleitzahl: 91511
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVFpQXFxUYR1dXmFTUVBoVGFdL2FUVhxcVWEdUVBoVGFdHVNU
      Telefon: +49 981-53-1277
      Fax: +49 981-53-1837
      Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

      — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

      — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      24/06/2022
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 29.06.2022
Ergebnis veröffentlicht 09.02.2023
Zuletzt aktualisiert 09.02.2023
Wettbewerbs-ID 2-470232 Status Kostenpflichtig
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