Stadtplaner*innen, Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen müssen die Wettbewerbsaufgabe zwingend gemeinsam erarbeiten. Dabei steht es ihnen frei, ob sie sich im Wege der Nachunternehmerschaft oder als Bewerber-/Bietergemeinschaft zusammentun.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Büros sind nicht zulässig. Jedes beteiligte Büro darf maximal nur einem Team zu diesem Verfahren angehören.
Es sind natürliche Personen teilnahmeberechtigt, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in/Architekt*in/Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind oder die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in/Architekt*in/Landschaftsarchitekt*in nach § 2, 7 BauKaG NRW (Auswärtige Stadtplaner*innen/Landschaftsarchitekt*innen/Architekt*innen) oder zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in/Landschaftsarchitekt*in/Architekt*in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt sind. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen. Juristische Personen haben eine*n bevollmächtigten Vertreter*in zu benennen, der*die für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Der*die bevollmächtigte Vertreter*in sowie der Verfassende der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU gewährleistet ist.
Wer am Tag der Auslobung bei einem Teilnehmenden angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Jede*r Bewerber*in darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeiter*innen.
Von den Bewerber*innen ist der Nachweis zu erbringen, dass sie städtebauliche Projekte, die inhaltlich mit der Aufgabenstellung vergleichbar sind, erarbeitet haben. Es ist ein Referenzprojekt aus den vergangenen zehn Jahren ab Veröffentlichung der Wettbewerbsbekanntmachung vorzulegen, das folgende Kriterien erfüllen muss:
- städtebauliche Auseinandersetzung,
- kulturelle bauliche Nutzung,
- innerstädtischer Kontext.
Insgesamt sind zur Bewerbung folgende Unterlagen einzureichen:
- Teilnahmeantrag und Eigenerklärung
- Erklärung Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer (falls zutreffend)
- Eigenerklärung(en) für weitere Mitglieder von Bewerbergemeinschaften oder Nachunternehmern
- Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
- Eigenerklärung Russland
- Formblatt Referenzprojekt
- Abbildungen Referenzprojekt
Die Bewerbungen sind nur mit (eingescannter) Unterschrift gültig. Die Ausloberin behält sich vor, entsprechend der geltenden Vorschriften, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Die Bewerber*innen haben die Rechtzeitigkeit der Einlieferung sicherzustellen. Bewerbungsunterlagen, die nach der Bewerbungsfrist eingehen, können beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Die Ausloberin wird die nicht gesetzten Bewerber*innen bzw. Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme am Wettbewerb auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbenden mit vergleichbaren Projekten berücksichtigen. Im Übrigen richtet sich die Auswahl, auch in Bezug auf etwaige Nachrückende, nach § 75 Abs. 6 VgV.