Es werden Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften mit Landschaftsarchitekten nach folgender Maßgabe gesucht:
Jeder Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft (auch freie Mitarbeiter/innen) muss teilnahmeberechtigt sein. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern sie am Tage der Auslobung ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben, der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und ihre zu benennenden bevollmächtigten Vertreter und der Entwurfsverfasser die fachlichen Anforderungen an natürliche Personen erfüllen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, bei denen jedes Mitglied die für natürliche Personen geltenden, jeweiligen fachlichen Teilnahmeforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Erfüllt ein Bewerber die fachlichen Voraussetzungen alleine oder zusammen mit fest angestellten Mitarbeitern/innen, ist er alleine teilnahmeberechtigt. Der bzw. die Mitarbeiter/in ist bzw. sind dann im Bewerbungsbogen explizit zu nennen. Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.
1) Anforderungen an wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.1 Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
Beim Gesamtumsatz wird der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre gewertet. Hierbei wird ein erforderlicher durchschnittlicher Mindestumsatz von EUR 300.000 (netto) pro Jahr zugrunde gelegt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften unterhalb dieser Schwelle nicht in der Lage sind, das Projekt bei unvorhergesehenen Ereignissen ohne finanzielle Schwierigkeiten oder Auswirkungen auf den Projektablauf zu Ende zu führen. Bewerbungen von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unterhalb dieser Schwelle werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
1.2 Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden mit Deckungssummen über mindestens EUR 1,0 Mio. je Schadensfall. Der Nachweis kann durch Kopie der Versicherungsbestätigung oder durch Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird, erbracht werden.
2) Anforderungen an technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1 Qualifikation Projektleiter bzw. des für die Objektplanung vorgesehenen Mitarbeiters
Anhand der vorgelegten Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen werden die gesammelten Erfahrungen und Qualifikationen in den folgenden Schlüsselbereichen der Ausschreibung bewertet:
(1) Einschlägiger Studienabschluss (Landschaftsarchitektur oder vergleichbar) und Eintragung als "Landschaftsarchitekt" gemäß § 19 BauKaG NRW bei der zuständigen Architektenkammer,
(2) einschlägige Berufserfahrung von mehr als 5 Jahren,
(3) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Steuerung/Koordination Bauvorhaben (Freianlagenmaßnahmen) über EUR 500.000 (netto, KG 500),
(4) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Planung von Freianlagen mit durchschnittlichen Anforderungen (Honorarzone III),
(5) Erfahrungen bei der Auftragsbearbeitung im Rahmen von Fördermittelprojekten und öffentlichen Ausschreibungen.
Bei den vorgenannten Qualifikationen handelt es sich um Mindestanforderungen.
3) Vergleichbare Leistungen der letzten 10 Jahre
Es werden vergleichbare Referenzprojekte gewertet.
Mindestanforderung: Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Vergleichbare Referenzprojekte sind Baumaßnahmen bei denen folgende Merkmale kumulativ im Rahmen derselben Referenz vorliegen:
(1) Planungsleistungen Freianlagen (LP 2-8),
(2) Planungsleistungen Freianlagen mit durchschnittlichen Anforderungen (Honorarzone III),
(3) Planungsleistungen vergleichbarer Freianlagen (d.h. frei zugängliche Parkanlagen oder öffentliche Grünanlagen),
(4) Maßnahmen mit Baukosten von über EUR 750.000 (netto, KG 500).
Nur tatsächlich ausgeführte Planungsleistungen und Leistungsphasen (LP 2-8) können gewertet werden.
Die wesentlichen Projektleistungen müssen im Rahmen der letzten 10 Jahre (d.h. seit dem 01.07.2012 bis zur Vorlage des Teilnahmeantrags) abgeschlossen (d.h. Fertigstellung und Abnahme des Bauvorhabens) worden sein. Die Referenzen können nur gewertet werden, wenn die Leistungen entweder durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein auch im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen ausgeführt worden sind.