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  • DE-50171 Kerpen
  • 03/2023
  • Ergebnis
  • (ID 2-480757)

Neubau Europagymnasium Kerpen


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 28.03.2023 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 12
    Gesetzte Teilnehmer: 4
    Tatsächliche Teilnehmer: 11
    Gebäudetyp Schulen / Sport und Freizeit
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 450.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Kerpen, Kerpen (DE)
    Betreuer BMP Baumanagement GmbH, Köln (DE), Berlin (DE), Stuttgart (DE), Frankfurt am Main (DE), Hamburg (DE), Düsseldorf (DE) Büroprofil
    Preisrichter Prof. Jörg Aldinger, Martin Bez, Dirk Christiansen, Prof. Dörte Gatermann, Prof. Mikala Holme Samsøe, Markus Illgas, Christian Jürgensmann, Barbara Pampe, Prof. Eva-Maria Pape [Stellvertreterin], Prof. Amandus Samsøe Sattler [Vorsitz], Susanne Wartzeck, Prof. Rolf Egon Westerheide
    Aufgabe
    Die Stadt Kerpen plant den Neubau eines Gymnasiums mit Sporthallen sowie Sport- und Freianlagen. Zur Festlegung des Standorts wurden Machbarkeitsstudien und Variantenuntersuchungen durchgeführt. Gem. Ratsbeschluss vom 18.02.2020 ist der Standort des Neubaus gem. beiliegender Planunterlagen festgelegt. Die auf dem Grundstück vorgesehenen Sportanlagen werden u.a. durch Vereine mitbenutzt.
    Das aktuelle Schulgebäude der Stadt Kerpen - Europaschule - stellt mit derzeit etwa 1.900 Schüler*innen das größte Gymnasium NRWs dar. Gemäß Schulentwicklungsplan 2017 wird die Gesamtschülerzahl des Gymnasiums der Stadt Kerpen, unterstützt durch die Wiedereinführung des 9-jährigen Bildungsgangs an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen, bei einer 9-Zügigkeit in der Sekundarstufe I und einer 14-Zügigkeit in der Sekundarstufe II auf bis zu etwa 2.400 Schüler*innen ansteigen. Da das derzeitige Schulgebäude die aktuellen Flächenbedarfe und Anforderungen an eine moderne Schulpädagogik nicht mehr erfüllt, soll ein neues Schulgebäude auf einem neuen Grundstück errichtet werden.
    Das Gymnasium Kerpen wurde 2019 als Vollmitglied in das nationale Excellence-Schulnetzwerk aufgenommen. Als Mitglied des MINT-EC-Netzwerks verfügt die Schule über ein herausragendes Angebot im Bereich der MINT-Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Seit vielen Jahren engagieren sich die MINT-Kräfte am Gymnasium Kerpen, naturwissenschaftlich und technisch interessierte Schüler*innen in ihren Interessen zu unterstützen und zu stärken.
    Die Schule lebt die Einführung von Neuerungen auf der Grundlage einer Philosophie der Vielfalt.
    In den letzten Jahren entwickelte die Schule ihr Profil der Vielfalt kontinuierlich weiter: Bilingualer Unterricht, Bigband, Comeniusprojekte, auch Erasmus+-Projekte genannt und die Zertifizierung als Europaschule sind nur einige Stationen.
    Daher soll der Neubau als Motor einer pädagogischen Entwicklung & Chance funktionieren. Der Trend zu mehr fachübergreifendem Unterricht, zu mehr Teamstrukturen und der Gestaltung einer Lernumgebung, die zu mehr Selbstständigkeit der Schüler*innen führen soll, sind Aufgabe des Wettbewerbs.
    Der fächerübergreifende Aspekt "Veränderung der Kultur durch Mediennutzung" wird in allen Fachgruppen als Entwicklungsaufgabe gesehen. Die Grundlage für eine ausgebildete Medienkompetenz ist daher eine geeignete Ausstattung des Gebäudes mit Medien und ausreichenden Zugängen zum Internet.
    Aktuell nutzen auch die Einwohner Kerpens die Aula, die Sportstädten, verschiedene Fachräume sowie die in der Schule befindliche Bibliothek. Die Wünsche der Schulgemeinschaft und der Einwohner zielen deutlich daraufhin ab, alle diese verbindenden Elemente auch für den Neubau der Schule zu erhalten.
    Gesetzte Teilnehmer Hausmann Architekten GmbH, Aachen
    hks architekten GmbH, Aachen
    KRESINGS Architektur GmbH, Münster
    gernot schulz : architektur GmbH, Köln
    Ausstellung Vom 18.04.2023 bis 28.04.2023 werden die Wettbewerbsbeiträge öffentlich ausgestellt. Die Ausstellung kann zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
    18.04.23 - 12:00 – 18:00 Uhr
    19.04.23 - 14:00 – 20:00 Uhr
    20.04.23 - 12:00 – 18:00 Uhr
    21.04.23 - 12:00 – 18:00 Uhr
    22.04.23 - 11:00 – 16:00 Uhr
    23.04.23 - 11:00 – 16:00 Uhr
    24.04.23 - 12:00 – 18:00 Uhr
    25.04.23 - 12:00 – 18:00 Uhr
    26.04.23 - 14:00 – 20:00 Uhr
    27.04.23 - 12:00 – 18:00 Uhr
    28.04.23 - 12:00 – 18:00 Uhr

    Ausstellungsort:
    Europagymnasium Kerpen - Aula
    Philipp-Schneider-Straße 12-20
    50171 Kerpen
    Adresse des Bauherren DE-50171 Kerpen
    TED Dokumenten-Nr. 521368-2022
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Kerpen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

      2022/S 184-521368

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Kolpingstadt Kerpen
      Postanschrift: Jahnplatz 1
      Ort: Kerpen
      NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
      Postleitzahl: 50171
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
      E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVGJjVFtbVC9iY1BTYxxaVGFfVF0dU1Q=
      Telefon: +49 2237-58336
      Fax: +49 2237-58102
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.stadt-kerpen.de
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRQD429/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRQD429
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Einstufiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb (mit Objektplanung und Freianlagenplanung) für den Neubau des Europagymnasiums in Kerpen

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_102
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
      71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Einstufiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb (mit Objektplanung und Freianlagenplanung) in Form eines nicht offenen Planungswettbewerbs nach RPW 2013 mit maximal 12 Teilnehmern*innen. Diese werden in einem vorgeschalteten Auswahlverfahren ermittelt. Im Anschluss an den Planungswettbewerb wird ein VgV Verhandlungsverfahren mit den ersten drei Preisträgern*innen durchgeführt. Das Wettbewerbsverfahren wird anonym durchgeführt (RPW 1.4).

      Aufgabe der Beschaffung:

      Die Stadt Kerpen plant den Neubau eines Gymnasiums mit Sporthallen sowie Sport- und Freianlagen. Zur Festlegung des Standorts wurden Machbarkeitsstudien und Variantenuntersuchungen durchgeführt. Gem. Ratsbeschluss vom 18.02.2020 ist der Standort des Neubaus gem. beiliegender Planunterlagen festgelegt. Die auf dem Grundstück vorgesehenen Sportanlagen werden u.a. durch Vereine mitbenutzt.

      Das aktuelle Schulgebäude der Stadt Kerpen - Europaschule - stellt mit derzeit etwa 1.900 Schüler*innen das größte Gymnasium NRWs dar. Gemäß Schulentwicklungsplan 2017 wird die Gesamtschülerzahl des Gymnasiums der Stadt Kerpen, unterstützt durch die Wiedereinführung des 9-jährigen Bildungsgangs an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen, bei einer 9-Zügigkeit in der Sekundarstufe I und einer 14-Zügigkeit in der Sekundarstufe II auf bis zu etwa 2.400 Schüler*innen ansteigen. Da das derzeitige Schulgebäude die aktuellen Flächenbedarfe und Anforderungen an eine moderne Schulpädagogik nicht mehr erfüllt, soll ein neues Schulgebäude auf einem neuen Grundstück errichtet werden.

      Das Gymnasium Kerpen wurde 2019 als Vollmitglied in das nationale Excellence-Schulnetzwerk aufgenommen. Als Mitglied des MINT-EC-Netzwerks verfügt die Schule über ein herausragendes Angebot im Bereich der MINT-Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Seit vielen Jahren engagieren sich die MINT-Kräfte am Gymnasium Kerpen, naturwissenschaftlich und technisch interessierte Schüler*innen in ihren Interessen zu unterstützen und zu stärken.

      Die Schule lebt die Einführung von Neuerungen auf der Grundlage einer Philosophie der Vielfalt.

      In den letzten Jahren entwickelte die Schule ihr Profil der Vielfalt kontinuierlich weiter: Bilingualer Unterricht, Bigband, Comeniusprojekte, auch Erasmus+-Projekte genannt und die Zertifizierung als Europaschule sind nur einige Stationen.

      Daher soll der Neubau als Motor einer pädagogischen Entwicklung & Chance funktionieren. Der Trend zu mehr fachübergreifendem Unterricht, zu mehr Teamstrukturen und der Gestaltung einer Lernumgebung, die zu mehr Selbstständigkeit der Schüler*innen führen soll, sind Aufgabe des Wettbewerbs.

      Der fächerübergreifende Aspekt "Veränderung der Kultur durch Mediennutzung" wird in allen Fachgruppen als Entwicklungsaufgabe gesehen. Die Grundlage für eine ausgebildete Medienkompetenz ist daher eine geeignete Ausstattung des Gebäudes mit Medien und ausreichenden Zugängen zum Internet.

      Aktuell nutzen auch die Einwohner Kerpens die Aula, die Sportstädten, verschiedene Fachräume sowie die in der Schule befindliche Bibliothek. Die Wünsche der Schulgemeinschaft und der Einwohner zielen deutlich daraufhin ab, alle diese verbindenden Elemente auch für den Neubau der Schule zu erhalten.

       

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

       

      Die Teilnehmerzahl des Wettbewerbs ist auf 12 Büros begrenzt. Die Ausloberin hat vorab 4 Teilnehmer*innen ausgewählt und eingeladen. Die Eignungskriterien der gesetzten Büros wurden geprüft. Weitere 8 Teilnehmer*innen sind durch den Teilnahmewettbewerb auszuwählen (nach EU-Bekanntmachung).

      Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben.

      Bewerber*innen, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien - Ausschlusskriterien - ausnahmslos genügen. Sie belegen dies anhand des vorgegebenen Bewerbungsbogens und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.

      Soweit mehr als 8 Büros die Mindestanforderungen erfüllen, wird die Rangfolge mittels eines Losverfahrens bestimmt.

      Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind ausschließlich Bewerbungsunterlagen zugelassen, die auf dieser Vergabeplattform fristgerecht eingereicht werden.

      Zulassung zum Auswahlverfahren:

      - Fristgerechte Bewerbung

      - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß §§ 75 und 44 VgV und (nur bei der Objektplanung) der Besitz einer Bauvorlageberechtigung

      - Das Unternehmen erreichte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

      o für die Objektplanung mindestens einen durchschnittlichen Umsatz von 500.000 EUR netto/Jahr

      o für die Freianlagen mindestens einen durchschnittlichen Umsatz von 250.000 EUR netto/Jahr

      Mindestanforderungen Objektplanung:

      Gewertet werden zwei Referenzen, welche den unten angegebenen Mindestkriterien entsprechen.

      Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann:

      - Es muss sich um den Neubau eines Schul-/Bildungs-/Wissenschafts- oder Forschungsgebäude handeln

      - Mindestens Honorarzone III

      - Bei einer Referenz müssen als Objektplaner die Leistungsphasen 2-8 HOAI erbracht worden sein

      - Bei einer Referenz müssen als Objektplaner die Leistungsphasen 2-5 HOAI erbracht worden sein

      - Bei beiden Referenzen muss die Leistungsphase 8 in den letzten 10 Jahren (10/2012-09/2022) bearbeitet und an den Bauherrn übergeben worden sein

      - Bei beiden Referenzen müssen die Bauwerkskosten (Kostengruppe 300 und 400) mindestens 10.000.000 EUR (brutto) betragen

      Mindestanforderungen Freianlagenplanung:

      Gewertet werden zwei Referenzen, welche den unten angegebenen Mindestkriterien entsprechen.

      Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann:

      - Bei mind. einer Referenz muss es sich um die Gestaltung von Freianlagen inklusive einer Sportanlage handeln

      - Es müssen als Freianlagenplaner mindestens die Leistungsphasen 2-5 HOAI erbracht worden sein

      - Zumindest die Leistungsphase 8 muss in den letzten 10 Jahren (10/2012-09/2022) bearbeitet und an den Bauherrn übergeben worden sein

      - Bei einer Referenz müssen die Bauwerkskosten (Kostengruppe 200 und 500) mind. 2.500.000 EUR (brutto) betragen

      - Bei einer Referenz müssen die Bauwerkskosten (Kostengruppe 200 und 500) mind. 1.500.000 EUR (brutto) betragen

       

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

       

      Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche und juristische Personen als interdisziplinäre Bewerber*innen oder interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften der Fachrichtungen Objektplanung und Freianlagenplanung, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzungen sind die Berechtigung zur Führung der folgenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates:

      - Architekt*in

      - Landschaftsarchitekt*in

      Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die entsprechende fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2014/24/EU - "Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist.

      Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.

      Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen der/die zu benennende bevollmächtigte Vertreter*in und der/die Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit insgesamt die oben genannte fachliche Anforderung erfüllen.

      Juristische Personen haben einen/eine bevollmächtigte(n) Vertreter*in zu benennen, der/die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.

      Erfüllt ein/eine Bewerber*in die fachlichen Voraussetzungen alleine oder zusammen mit festangestellten Mitarbeitern*innen, ist er/sie alleine teilnahmeberechtigt. Der/die Mitarbeiter*in ist dann in der Verfassererklärung explizit zu nennen.

      Ergänzungen unter Punkt Abschnitt VI.3 Zusätzliche Angaben beachten!

       

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 12
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      Hausmann Architekten GmbH, Aachen
      hks architekten GmbH, Aachen
      KRESINGS Architektur GmbH, Münster
      gernot schulz : architektur GmbH, Köln
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

       

      Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich nach folgenden Gesichtspunkten beurteilt. Das Preisgericht behält sich vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen. Die hier genannte Reihenfolge stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.

      - Leitidee/Konzept

      - Funktionalität

      - Komfort und Gesundheit

      - Wirtschaftlichkeit und Ökologie

      - Nachhaltigkeit

       

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 24/10/2022
      Ortszeit: 11:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 19/09/2022
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

       

      Als Wettbewerbssumme stehen insgesamt 450.000,00 EUR (inkl. MwSt.) zur Verfügung

      Die Aufteilung der Wettbewerbssumme ist wie folgt geplant:

      Preisgelder: 225.000,00 EUR (inkl. MwSt.)

      1. Preis (40%) 90.000,00 EUR

      2. Preis (25%) 56.250,00 EUR

      3. Preis (15%) 33.750,00 EUR

      Anerkennungen (20%) 45.000,00 EUR

      Das Auswahlgremium behält sich vor, durch einstimmigen Beschluss eine Änderung der Verteilung der Preissummen vorzunehmen. Dabei bleibt die Gesamtsumme des Preisgeldes unverändert.

      + Aufwandsentschädigung: 225.000,00 EUR (inkl. MwSt.)

       

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

       

      Es ist beabsichtigt, die Hälfte der Wettbewerbssumme in Form von Aufwandsentschädigungen

      auszuschütten und zu gleichen Teilen auf die Teilnehmer*innen für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen (bei fristgerechter Einreichung und einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen). Bei 12 Beiträgen macht das eine Entschädigung von 18.700,00 EUR (inkl. MwSt.) pro Teilnehmer.

       

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Frau Prof. Dipl. Ing. Dörte Gatermann (Fachpreisrichter)
      Herr Prof. Dipl.-Ing. Jörg Aldinger (Fachpreisrichter)
      Frau Dipl.-Ing. M.Eng. Barbara Pampe (Fachpreisrichter)
      Herr Dipl.-Ing. Martin Bez (Fachpreisrichter)
      Frau Dipl.-Ing. Susanne Wartzeck (Fachpreisrichter)
      Herr Prof. Dipl.-Ing. Bauassessor Rolf Egon Westerheide (Fachpreisrichter)
      Herr Dipl.-Ing. Dirk Christiansen (Fachpreisrichter)
      Herr Dipl.-Ing. Markus Illgas (Fachpreisrichter)
      Herr Dipl.-Ing. Christian Jürgensmann (Fachpreisrichter)
      Frau Prof. Mikala Holme Samsoe (Fachpreisrichter)
      Herr Prof. Amandus Samsoe Sattler (Fachpreisrichter)
      Prof. Dipl.-Ing. Eva-Maria Pape (Stellvertetende Fachpreisrichterin)
      Herr M.A. Landschaftsarchitekt Renè Rheims (Stellvertetender Fachpreisrichter)
      Frau Fernanda Barbato (Sachpreisrichterin)
      Herr Gregor Bültmann (Sachpreisrichter)
      Herr Jörg Mackeprang (Sachpreisrichter)
      Frau Brigitte Fischenich (Sachpreisrichterin)
      Frau Silke Keune (Sachpreisrichterin)
      Herr Markus Schmidt (Sachpreisrichter)
      Herr Wendel Hennen (Sachpreisrichter)
      Herr Dominik Riediger (Sachpreisrichter)
      Herr Dieter Spürck (Sachpreisrichter)
      Herr Lutz Venatier (Stellvertretender Sachpreisrichter)

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      Voraussichtliche Terminketten im Wettbewerbsverfahren:

      - Bekanntmachung des Wettbewerbs Mitte September 38 KW

      - Submissionstermin der Teilnahmeanträge Mitte Oktober 42 KW

      - Aufforderung der ausgewählten/gelosten Bieter Anfang November 44 KW

      - Rückfragenkolloquium Mitte November 45 KW

      - Abgabe der Wettbewerbsunterlagen Anfang Februar 6 KW

      - Abgabe der Wettbewerbsmodelle Mitte Februar 8 KW

      - Preisgerichtssitzung Ende März 13 KW

      - VgV Verhandlungsverfahren (Präsentation) Mitte Mai 21 KW

      § 47 Absatz 1 bis 4 VgV:

      1. Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderlichen berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

      2. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzten muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.

      3. Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.

      Ergänzung zu Abschnitt II.2.1 Bedingungen für den Auftrag (Angaben zu einem besonderen Berufsstand):

      In den EWR-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz ansässige natürliche Personen sind teilnahmeberechtigt, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in oder Ingenieur*in (eingetragen in einer Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer) berechtigt sind.

      Die Federführung der interdisziplinären Bewerbergemeinschaft liegt bei den Architekten*innen.

      Die Teilnehmer*innen geben zusammen mit den Wettbewerbsleistungen eine Verfasserklärung ab (Formblatt liegt in Anlage bei) und versichern darin, dass Teilnahmehindernisse nach RPW § 4 (2) nicht bestehen.

      Bekanntmachungs-ID: CXPTYRQD429

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
      Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
      Ort: Köln
      Postleitzahl: 50667
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjEzST5FW1hcYV9UYVczVVhtZVhaIF5iWF9hIWFlaiFXWA==
      Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Rhein-Erft-Kreis
      Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
      Ort: Bergheim
      Postleitzahl: 50126
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTZjaGBpOmxiX2NoJ19sYG4nZWxfY20oXl8=
      Internet-Adresse: https://www.rhein-erft-kreis.de/
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

       

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      19/09/2022
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 22.09.2022
Ergebnis veröffentlicht 11.04.2023
Zuletzt aktualisiert 12.04.2023
Wettbewerbs-ID 2-480757 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 948