BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich
Oldenburg
Kaiserstraße 27
z. H. Sebastian Mannl
26122 Oldenburg
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjE1RFZTUmRlWlJfHz5SX19dMV9dZGVTZx5gXR9fWlZVVmNkUlRZZFZfH1VW
Fax +49 4412181-222
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers http://www.strassenbau.niedersachsen.de/
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: ANP Architektur- und
Planungsgesellschaft mbH
Hessenallee 2
z. H. Herrn Stephan Wagner
34130 Kassel
DEUTSCHLAND
E-Mail: MTZxW2FoX2w6W2hqJ2VtKF5f
Fax +49 5617077523
Internet: http://www.anp-ks.de/
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Sonstiges Straßenbauverwaltung
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Leistungen der Landschaftsplanung im Zuge der Planung der A20
(Küstenautobahn), Abschnitt 3.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 12
Hauptort der Dienstleistung Planung der A20 (Küstenautobahn), Ab 3: Von
der von der B 437 bei Schwei bis zur K 50 östlich der Weserquerung,
überwiegend im LK Wesermarsch (zusätzl. Cuxhaven).
NUTS-Code DE94G
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die A20 (Küstenautobahn) stellt unter Ausnutzung des vorhandenen
Wesertunnels bei Dedestorf und der geplanten Elbequerung bei Glückstadt
einen wesentlichen Lückenschluss für eine durchgängige
Fernstraßenverbindung der Wirtschaftsstandorte in den Benelux-Staaten und
Nordfrankreich im Westen sowie Skandinavien, dem Baltikum und Russland im
Norden und Osten dar. Zudem verbessert die A20 die Anbindung der
strukturschwachen Regionen an der nordwestdeutschen Küste.
Im Rahmen der landschaftsplanerischen Untersuchungen sind folgende
Leistungen vom Auftragnehmer zu erbringen:
— Landschaftspflegerische Begleitplanung gemäß § 26 HOAI entsprechend der
Bundes- und Landesgesetzgebung,
— Floristische und faunistische Erfassungen gemäß HVA F-StB entsprechend
des Kartierschlüssels für Niedersachsen,
— Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag auf der Basis des § 44 BNatSchG,
— Zusammenfassung gemäß §6 UVPG.
Die Leistungen sind in enger Koordination mit der Straßenplanung zu
erbringen. Hierzu wurde eine Projektmanagementplattform eingerichtet, die
von allen Beteiligten zu benutzen ist.
Gleichzeitig besteht, auf Grund der Komplexität der Planung, ein hoher
Abstimmungsbedarf mit den Planungsbeteiligten und umfangreiche
Anforderungen an die öffentliche Vermittlung der Planungsinhalte
(Präsentationen, Vertretung in Terminen und Gremien).
Die Planung dieses Abschnittes der A20 findet in naturschutzfachlich
wertvollen Bereichen statt. Entlang der geplanten Trasse befinden sich
große avifaunistisch wertvolle Bereiche.
Aufgrund der Empfindlichkeit des Landschaftsraumes und den sich daraus
ergebenen hohen Ansprüchen an die Abarbeitung der naturschutzfachlichen
Belange sind besondere Erfahrungen mit Fernstraßenplanungen in sensiblen
ökologischen Bereichen erforderlich.
Der Planungsraum liegt in der Marsch und ist von landwirtschaftlicher
Nutzung geprägt, Erfahrungen bei der Planung von komplexen Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen werden vorausgesetzt.
Mit den Kartierungen soll im Frühjahr 2011 begonnen werden.
Weitere allgemeine Informationen stehen unter
http://www.strassenbau.niedersachsen.de/ und
http://www.kuestenautobahn.info/ zur Verfügung.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
90712000, 90721100, 71320000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Der vierte Abschnitt umfasst eine Streckenlänge von etwa 10 km.
ohne MwSt. 300 000,00 EUR
II.2.2) Optionen
Nein
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Dauer in Monaten 72 (ab Auftragsvergabe)
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. HVA F-StB bzw. §12 AVB-Ing.
für Personenschäden und sonstige Schäden in Höhe von jeweils 1 500 000,00
EUR Deckungssumme.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Bewerbergemeinschaften haben in einer Erklärung einen Handlungs- und
Vertretungsbevollmächtigten zu benennen sowie bisherige
Kooperationserfahrungen darzulegen. Sie müssen sich verpflichten, im
Auftragsfall eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft
einzugehen. Im Teilnahmeantrag ist detailliert anzugeben, welches Mitglied
der Bewerbergemeinschaft welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll.
Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Punkt
III.2)
geforderten Teilnahmebedingungen zu erfüllen sowie die entsprechenden
Bescheinigungen und Nachweise zu erbringen.
Bei der Bildung einer Bewerbergemeinschaft soll das Büro, das den LBP
erstellt die Federführung für den Auftrag übernehmen
(Hauptansprechpartner). LBP-Leistungen können grundsätzlich auch zwischen
den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft aufgeteilt werden. Es ist
jedoch ein federführendes Büro zu benennen und im Datenblatt einzutragen.
Die Handlungs- und Vertretungsvollmachten der Bietergemeinschaft sind
separat darzulegen. Vorgaben über die Aufteilung der Handlungs- und
Vertretungsvollmachten werden vom Auftraggeber nicht gemacht. Diese
Festlegung ist von der Bewerbergemeinschaft zu treffen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Ja
Nachunternehmer dürfen nur für floristische und faunistische Erfassungen
und für den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag eingesetzt werden. Zur
Erstellung der landschaftspflegerischen Begleitplanung und der
Zusammenfassung gemäß UVPG dürfen Nachunternehmer nicht eingesetzt werden.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Zur Angabe der erforderlichen Informationen sind
verschiedene Datenblätter verfügbar, die beim zur Verfahrensbegleitung
eingeschalteten Büro ANP angefordert werden können (Kontaktdaten siehe
Anhang A.ll) – um Verwendung dieser Datenblätter wird gebeten. Die dort
verlangten Unterlagen sind als Anlagen beizufügen. Neben den in den
Abschnitten III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Teilnahmebedingungen sind von
jedem Bewerber folgende Angaben zu machen:
Vollständige Angaben gemäß § 4(2) VOF;
Vollständige Angaben gemäß § 4(3) VOF;
Erklärung, dass die in § 4(6) und (9) VOF formulierten Ausschlusskriterien
auf den Bewerber (alle Partner einer Bewerbergemeinschaft sowie ggf.
benannter Nachunternehmer) nicht zutreffen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die unter
III.2.2) und
III.2.3) geforderten
Erklärungen, Nachweise und Unterlagen in der aufgeführten Reihenfolge
geheftet vorzulegen. Darüber hinaus gehende Unterlagen gehen nicht in die
Wertung ein.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Aktuelle Bescheinigung (maximal 12 Monate alt)
gemäß § 4 (9d) VOF;
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 5(4a) VOF;
Gemäß §5(4c) VOF: Darstellung des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes mit
vergleichbaren Leistungen (=> Landschaftsplanung im Bereich
Verkehrsinfrastruktur) in den Geschäftsjahren 2007, 2008 und 2009.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Gemäß § 5(5a) VOF: Namentliche Benennung des für den Auftrag
verantwortlichen Projektleiters, seines Stellvertreters und des
hauptverantwortlichen Projektbearbeiters. Abweichend benannte Funktionen
können aufgrund der Vergleichbarkeit und Gleichbehandlung aller Bewerber
nicht gewertet werden. Als hauptverantwortlicher Projektbearbeiter ist die
Person zu nennen, die maßgeblich mit der Aufstellung des
Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) betraut ist. Die Benennung
derselben Person für mehrere der genannten Funktionen ist unzulässig. Auch
bei Bewerbergemeinschaften sind insgesamt nur ein Projektleiter, ein
Stellvertreter und ein hauptverantwortlicher Projektbearbeiter zu nennen,
bei Abweichung erfolgt keine Wertung.
Das Projektteam ist speziell für den Abschnitt 3 der A20
zusammenzustellen. Für alle Personen des Projektteams sind folgende
Angaben zu machen:
a) Geburtsjahr;
b) Ausbildung (Fachrichtung);
c) Aufgabenbereich(e) im Projektteam;
d) Maximal 10 persönliche Referenzprojekte aus einem vergleichbaren
Aufgaben-/Leistungsbereich zur Darlegung der persönlichen Kenntnisse,
Fertigkeiten und Erfahrungen im Aufgabenfeld Landschaftsplanung im
Zusammenhang mit Verkehrsinfrastruktur. Bei den persönlichen Referenzen
ist die Angabe erstens einer Projektbezeichnung, zweitens der persönlich
erbrachten Leistungsbereiche, insbesondere Planung in avifaunistisch
sensiblen Bereichen; Planung in komplexen Grabensystemen; Planung von
komplexen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in offenen Marschlandschaften;
landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP); Floristische und
faunistische Erfassungen, artenschutzr. Fachbeitrag auf der Basis des § 44
BNatSchG; Zusammenfassung gemäß §6 UVPG und drittens des Auftragsvolumens
im vergleichbaren Leistungsbereich (vergleichbare Leistungen:
Landschaftsplanung im Bereich Verkehrsinfrastruktur) ausreichend;
e) beruflicher Lebenslauf;
f) Diplomzeugnis(se);
g) ggf. Erklärungen über fachlich bezogene Professuren bzw.
Dozententätigkeiten, Arbeit in fachlich bezogenen Forschungsgruppen,
Arbeit an fachlich bezogenen Leitfäden/Richtlinien sowie Nachweise über
fachlich bezogene Sachverständigentätigkeiten.
Weitere maßgeblich am Projekt beteiligte Mitarbeiter können mit Angaben zu
Geburtsjahr, Ausbildung (Fachrichtung) und Funktion/Aufgabenbereich
benannt werden. Weitere Angaben sind für diese Personen nicht notwendig.
Gemäß §5(5b) VOF: Benennung von insgesamt maximal 5, vom Bewerber seit
2007 erbrachten Projekten mit einem vergleichbaren
Aufgaben-/Leistungsbereich (vergleichbare Leistungen: Landschaftsplanung
im Bereich Verkehrsinfrastruktur). Auch bei Bietergemeinschaften sind
insgesamt maximal 5 Projekte anzugeben.
Da die Referenzen erbrachte Leistungen darstellen sollen, können nur
Projekte gewertet werden, in denen die Kartierungen abgeschlossen und
Leistungsphase 4 erbracht ist.
Je Projekt sind anzugeben (Für ausführliche Angaben zu den Projekten wird
die Verwendung des Datenblattes Projektdossier empfohlen (vgl.
VI.3)):
— Projektbeschreibung,
— Art (z.B. Straße, Bahn) und Klassifizierung (z.B. BAB, Bundesstraße) der
Verkehrstrasse,
— Bearbeitungszeitraum/Projektstatus,
— Auftraggeber/Ansprechpartner für Referenzen,
— Auftragsvolumen, gesamt und im vergleichbaren Leistungsbereich
(Vergleichbare Leistungen: Landschaftsplanung im Bereich
Verkehrsinfrastruktur),
— Projektleiter und beteiligte Mitarbeiter,
— Um-/Aus-/Neubaumaßnahme.
Aufgaben-/Leistungsbereiche - insbesondere:
— Planung in avifaunistisch sensiblen Bereichen,
— Planung in komplexen Grabensystemen,
— Planung von komplexen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in offenen
Marschlandschaften,
— Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP),
— Floristische und faunistische Erfassungen,
— Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag auf der Basis des § 44 BNatSchG,
— Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG,
— Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen.
Gemäß § 5(5d) VOF: Angabe von Anzahl der Führungskräfte, Angestellten und
freien Mitarbeiter im Durchschnitt der Jahre 2007, 2008 und 2009 sowohl
insgesamt, als auch im vergleichbaren Leistungsbereich
(=>Landschaftsplanung im Bereich Verkehrsinfrastruktur).
Gemäß § 5(5f) VOF: Darstellung der Maßnahmen zur internen
Qualitätssicherung bzw. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN 9001.
Gemäß § 5(5h) VOF: Darstellung des Aufgabenbereiches bzw. Umfanges
beabsichtigter Unteraufträge. Für die Nachunternehmer sind folgende
Angaben zu machen:
— Firmenprofil,
— Erklärung, dass die in § 4(6) und (9) VOF formulierten
Ausschlusskriterien nicht zutreffen,
— Nachweise gemäß §§ 4(2) und 5(4a) VOF,
— Benennung und Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter,
— maximal drei Referenzen vergleichbarer Projekte seit 2007 in den zu
übernehmenden Aufgabenbereichen.
Für die Angaben zum Nachunternehmer ist ein separates Datenblatt
verfügbar. Bei verschiedenen Nachunternehmern bitte getrennte Datenblätter
verwenden.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Nein
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Nach einer nutzwertanalytischen Bewertung der eingereichten
Teilnahmeanträge auf Basis der in Abschnitt III abgefragten Kriterien,
Nachweise und Referenzen werden mindestens die drei und höchstens die fünf
besten Bewerber zur Angebotsabgabe und Teilnahme am Verhandlungsverfahren
aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge entsprechend der jeweils von den
Bewerbern erreichten Zielerfüllungsgrade gebildet.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote Nein
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
P22 / 31431 - A20
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
10.9.2010 - 12:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
15.9.2010 - 12:00
IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
13.10.2010
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
Wichtige Hinweise:
Unterlagenversand:
Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich an die NLStBV Geschäftsbereich
Oldenburg (Adresse siehe
I.1), zu Händen Herrn Mannl zu senden und mit der
Aufschrift "Teilnahmeantrag VOF-A20 AB 3" zu versehen!
Die Teilnahmeanträge sind mit Original-Unterschriften auszufertigen.
Datenblätter:
Die in dieser Bekanntmachung genannten Datenblätter (oder 'Formblätter')
werden von der in Anhang A.II) genannten Stelle vorrangig als
elektronische Dateien, im Übrigen auf Anforderung interessierter
Unternehmen in Ausnahmefällen per Fax versandt. Eine Verpflichtung zur
Verwendung der Vordrucke besteht nicht. Jedoch können inhaltliche
Abweichungen des Teilnahmeantrages zur Nichtbewertung des entsprechenden
Kriteriums oder zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Bei Anforderung der Unterlagen bitten wir für einen reibungslosen Ablauf
um Mittelung folgender Informationen:
Name, Standort und Adresse des Bewerbers. Ansprechpartner und dessen
E-Mail-Adresse. An die genannte E-Mail-Adresse werden einerseits die
angeforderten Unterlagen und andererseits ggf. verfasste
Informationsschreiben zum Verfahren versendet.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind vorrangig per elektronischer Post
(oder Fax) bis zum genannten Termin an den öffentlichen Auftraggeber zu
richten. Auch die Beantwortung erfolgt per elektronischer Post.
Mehrfach-Teilnahme:
Eine Bewerbung in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche
Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder
in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als
Subunternehmer aus. Dies könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Eine Bewerbung als Subunternehmer ist jedoch mehrfach bei
unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. bei Bewerbern von
Bewerbergemeinschaften denkbar.
Referenzen:
Alle Auftragswerte für Referenzprojekte (allgemeine und persönliche
Referenzen) sind als Nettobeträge anzugeben. Zur Angabe der Referenzen
sind Eigenerklärungen ausreichend, ein Nachweis bzw. eine Bescheinigung
des Auftragsgebers nach §5 (5b) VOF ist nicht erforderlich.
Im Gegensatz zur Angabe der allgemeinen Referenzen (des Bewerbers bzw. der
Bewerbergemeinschaft) gibt es bei der Angabe der persönlichen
Referenzprojekte (für Projektleiter, dessen Stellvertreter und den
hauptverantwortlichen Projektbearbeiter) keine zeitliche Eingrenzung.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
DEUTSCHLAND
Internet: Stand 18.06.2010:
http://www.mi.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=15162&article_id=62992&_psmand=33
Fax +49 413115-2943
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
DEUTSCHLAND
Internet: Stand 18.06.2010:
http://www.mi.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=15162&article_id=62992&_psmand=33
Fax +49 413115-2943
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
11.8.2010