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  • DE-26122 Oldenburg
  • 02/2011
  • Ergebnis
  • (ID 2-48249)

Planung der A20 [Küstenautobahn] - Abschnitt 3 - Landschaftsplanung


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 02/2011 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Landschafts- / Umweltplanung, Landschaftsarchitektur, Verkehrsplanung
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Tatsächliche Teilnehmer: 3
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Landschaftsplanung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg, Oldenburg (DE)
    Betreuer ANP Architektur- und Planungsgesellschaft mbH, Kassel (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Die A20 (Küstenautobahn) stellt unter Ausnutzung des vorhandenen Wesertunnels bei Dedestorf und der geplanten Elbequerung bei Glückstadt einen wesentlichen Lückenschluss für eine durchgängige Fernstraßenverbindung der Wirtschaftsstandorte in den Benelux-Staaten und Nordfrankreich im Westen sowie Skandinavien, dem Baltikum und Russland im Norden und Osten dar. Zudem verbessert die A20 die Anbindung der strukturschwachen Regionen an der nordwestdeutschen Küste.
    Im Rahmen der landschaftsplanerischen Untersuchungen sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer zu erbringen: — Landschaftspflegerische Begleitplanung gemäß § 26 HOAI entsprechend der Bundes- und Landesgesetzgebung, — Floristische und faunistische Erfassungen gemäß HVA F-StB entsprechend des Kartierschlüssels für Niedersachsen, — Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag auf der Basis des § 44 BNatSchG, — Zusammenfassung gemäß §6 UVPG.
    Die Leistungen sind in enger Koordination mit der Straßenplanung zu erbringen. Hierzu wurde eine Projektmanagementplattform eingerichtet, die von allen Beteiligten zu benutzen ist.
    Gleichzeitig besteht, auf Grund der Komplexität der Planung, ein hoher Abstimmungsbedarf mit den Planungsbeteiligten und umfangreiche Anforderungen an die öffentliche Vermittlung der Planungsinhalte (Präsentationen, Vertretung in Terminen und Gremien).
    Die Planung dieses Abschnittes der A20 findet in naturschutzfachlich wertvollen Bereichen statt. Entlang der geplanten Trasse befinden sich große avifaunistisch wertvolle Bereiche.
    Aufgrund der Empfindlichkeit des Landschaftsraumes und den sich daraus ergebenen hohen Ansprüchen an die Abarbeitung der naturschutzfachlichen Belange sind besondere Erfahrungen mit Fernstraßenplanungen in sensiblen ökologischen Bereichen erforderlich.
    Der Planungsraum liegt in der Marsch und ist von landwirtschaftlicher Nutzung geprägt, Erfahrungen bei der Planung von komplexen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden vorausgesetzt.
    Mit den Kartierungen soll im Frühjahr 2011 begonnen werden.
    Leistungsumfang
    Der vierte Abschnitt umfasst eine Streckenlänge von etwa 10 km.
    ohne MwSt. 300 000,00 EUR
    Informationen

    Weitere allgemeine Informationen stehen unter http://www.strassenbau.niedersachsen.de/ und http://www.kuestenautobahn.info/ zur Verfügung.

    Projektadresse DE-26122 Oldenburg
    TED Dokumenten-Nr. 241715-2010
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • BEKANNTMACHUNG
      Dienstleistungsauftrag

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
      Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich
      Oldenburg
      Kaiserstraße 27
      z. H. Sebastian Mannl
      26122 Oldenburg
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MjE1RFZTUmRlWlJfHz5SX19dMV9dZGVTZx5gXR9fWlZVVmNkUlRZZFZfH1VW
      Fax +49 4412181-222
      Internet-Adresse(n)
      Hauptadresse des Auftraggebers http://www.strassenbau.niedersachsen.de/
      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
      Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
      Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
      Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: ANP Architektur- und
      Planungsgesellschaft mbH
      Hessenallee 2
      z. H. Herrn Stephan Wagner
      34130 Kassel
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MTZxW2FoX2w6W2hqJ2VtKF5f
      Fax +49 5617077523
      Internet: http://www.anp-ks.de/
      Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
      Kontaktstellen

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
      Regional- oder Lokalbehörde
      Sonstiges Straßenbauverwaltung
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber Nein

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
      Leistungen der Landschaftsplanung im Zuge der Planung der A20
      (Küstenautobahn), Abschnitt 3.

      II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungsauftrag
      Dienstleistungskategorie: Nr. 12
      Hauptort der Dienstleistung Planung der A20 (Küstenautobahn), Ab 3: Von
      der von der B 437 bei Schwei bis zur K 50 östlich der Weserquerung,
      überwiegend im LK Wesermarsch (zusätzl. Cuxhaven).
      NUTS-Code DE94G

      II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
      Öffentlicher Auftrag

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Die A20 (Küstenautobahn) stellt unter Ausnutzung des vorhandenen
      Wesertunnels bei Dedestorf und der geplanten Elbequerung bei Glückstadt
      einen wesentlichen Lückenschluss für eine durchgängige
      Fernstraßenverbindung der Wirtschaftsstandorte in den Benelux-Staaten und
      Nordfrankreich im Westen sowie Skandinavien, dem Baltikum und Russland im
      Norden und Osten dar. Zudem verbessert die A20 die Anbindung der
      strukturschwachen Regionen an der nordwestdeutschen Küste.
      Im Rahmen der landschaftsplanerischen Untersuchungen sind folgende
      Leistungen vom Auftragnehmer zu erbringen:
      — Landschaftspflegerische Begleitplanung gemäß § 26 HOAI entsprechend der
      Bundes- und Landesgesetzgebung,
      — Floristische und faunistische Erfassungen gemäß HVA F-StB entsprechend
      des Kartierschlüssels für Niedersachsen,
      — Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag auf der Basis des § 44 BNatSchG,
      — Zusammenfassung gemäß §6 UVPG.
      Die Leistungen sind in enger Koordination mit der Straßenplanung zu
      erbringen. Hierzu wurde eine Projektmanagementplattform eingerichtet, die
      von allen Beteiligten zu benutzen ist.
      Gleichzeitig besteht, auf Grund der Komplexität der Planung, ein hoher
      Abstimmungsbedarf mit den Planungsbeteiligten und umfangreiche
      Anforderungen an die öffentliche Vermittlung der Planungsinhalte
      (Präsentationen, Vertretung in Terminen und Gremien).
      Die Planung dieses Abschnittes der A20 findet in naturschutzfachlich
      wertvollen Bereichen statt. Entlang der geplanten Trasse befinden sich
      große avifaunistisch wertvolle Bereiche.
      Aufgrund der Empfindlichkeit des Landschaftsraumes und den sich daraus
      ergebenen hohen Ansprüchen an die Abarbeitung der naturschutzfachlichen
      Belange sind besondere Erfahrungen mit Fernstraßenplanungen in sensiblen
      ökologischen Bereichen erforderlich.
      Der Planungsraum liegt in der Marsch und ist von landwirtschaftlicher
      Nutzung geprägt, Erfahrungen bei der Planung von komplexen Ausgleichs- und
      Ersatzmaßnahmen werden vorausgesetzt.
      Mit den Kartierungen soll im Frühjahr 2011 begonnen werden.
      Weitere allgemeine Informationen stehen unter
      http://www.strassenbau.niedersachsen.de/ und
      http://www.kuestenautobahn.info/ zur Verfügung.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      90712000, 90721100, 71320000

      II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Ja

      II.1.8) Aufteilung in Lose
      Nein

      II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
      Nein

      II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
      Der vierte Abschnitt umfasst eine Streckenlänge von etwa 10 km.
      ohne MwSt. 300 000,00 EUR

      II.2.2) Optionen
      Nein

      II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
      Dauer in Monaten 72 (ab Auftragsvergabe)

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
      INFORMATIONEN

      III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
      Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. HVA F-StB bzw. §12 AVB-Ing.
      für Personenschäden und sonstige Schäden in Höhe von jeweils 1 500 000,00
      EUR Deckungssumme.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
      wird
      Bewerbergemeinschaften haben in einer Erklärung einen Handlungs- und
      Vertretungsbevollmächtigten zu benennen sowie bisherige
      Kooperationserfahrungen darzulegen. Sie müssen sich verpflichten, im
      Auftragsfall eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft
      einzugehen. Im Teilnahmeantrag ist detailliert anzugeben, welches Mitglied
      der Bewerbergemeinschaft welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll.
      Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Punkt
      III.2)
      geforderten Teilnahmebedingungen zu erfüllen sowie die entsprechenden
      Bescheinigungen und Nachweise zu erbringen.
      Bei der Bildung einer Bewerbergemeinschaft soll das Büro, das den LBP
      erstellt die Federführung für den Auftrag übernehmen
      (Hauptansprechpartner). LBP-Leistungen können grundsätzlich auch zwischen
      den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft aufgeteilt werden. Es ist
      jedoch ein federführendes Büro zu benennen und im Datenblatt einzutragen.
      Die Handlungs- und Vertretungsvollmachten der Bietergemeinschaft sind
      separat darzulegen. Vorgaben über die Aufteilung der Handlungs- und
      Vertretungsvollmachten werden vom Auftraggeber nicht gemacht. Diese
      Festlegung ist von der Bewerbergemeinschaft zu treffen.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
      Ja
      Nachunternehmer dürfen nur für floristische und faunistische Erfassungen
      und für den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag eingesetzt werden. Zur
      Erstellung der landschaftspflegerischen Begleitplanung und der
      Zusammenfassung gemäß UVPG dürfen Nachunternehmer nicht eingesetzt werden.

      III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Zur Angabe der erforderlichen Informationen sind
      verschiedene Datenblätter verfügbar, die beim zur Verfahrensbegleitung
      eingeschalteten Büro ANP angefordert werden können (Kontaktdaten siehe
      Anhang A.ll) – um Verwendung dieser Datenblätter wird gebeten. Die dort
      verlangten Unterlagen sind als Anlagen beizufügen. Neben den in den
      Abschnitten III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Teilnahmebedingungen sind von
      jedem Bewerber folgende Angaben zu machen:
      Vollständige Angaben gemäß § 4(2) VOF;
      Vollständige Angaben gemäß § 4(3) VOF;
      Erklärung, dass die in § 4(6) und (9) VOF formulierten Ausschlusskriterien
      auf den Bewerber (alle Partner einer Bewerbergemeinschaft sowie ggf.
      benannter Nachunternehmer) nicht zutreffen.
      Mit dem Teilnahmeantrag sind die unter
      III.2.2) und
      III.2.3) geforderten
      Erklärungen, Nachweise und Unterlagen in der aufgeführten Reihenfolge
      geheftet vorzulegen. Darüber hinaus gehende Unterlagen gehen nicht in die
      Wertung ein.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Aktuelle Bescheinigung (maximal 12 Monate alt)
      gemäß § 4 (9d) VOF;
      Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 5(4a) VOF;
      Gemäß §5(4c) VOF: Darstellung des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes mit
      vergleichbaren Leistungen (=> Landschaftsplanung im Bereich
      Verkehrsinfrastruktur) in den Geschäftsjahren 2007, 2008 und 2009.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen:
      Gemäß § 5(5a) VOF: Namentliche Benennung des für den Auftrag
      verantwortlichen Projektleiters, seines Stellvertreters und des
      hauptverantwortlichen Projektbearbeiters. Abweichend benannte Funktionen
      können aufgrund der Vergleichbarkeit und Gleichbehandlung aller Bewerber
      nicht gewertet werden. Als hauptverantwortlicher Projektbearbeiter ist die
      Person zu nennen, die maßgeblich mit der Aufstellung des
      Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) betraut ist. Die Benennung
      derselben Person für mehrere der genannten Funktionen ist unzulässig. Auch
      bei Bewerbergemeinschaften sind insgesamt nur ein Projektleiter, ein
      Stellvertreter und ein hauptverantwortlicher Projektbearbeiter zu nennen,
      bei Abweichung erfolgt keine Wertung.
      Das Projektteam ist speziell für den Abschnitt 3 der A20
      zusammenzustellen. Für alle Personen des Projektteams sind folgende
      Angaben zu machen:
      a) Geburtsjahr;
      b) Ausbildung (Fachrichtung);
      c) Aufgabenbereich(e) im Projektteam;
      d) Maximal 10 persönliche Referenzprojekte aus einem vergleichbaren
      Aufgaben-/Leistungsbereich zur Darlegung der persönlichen Kenntnisse,
      Fertigkeiten und Erfahrungen im Aufgabenfeld Landschaftsplanung im
      Zusammenhang mit Verkehrsinfrastruktur. Bei den persönlichen Referenzen
      ist die Angabe erstens einer Projektbezeichnung, zweitens der persönlich
      erbrachten Leistungsbereiche, insbesondere Planung in avifaunistisch
      sensiblen Bereichen; Planung in komplexen Grabensystemen; Planung von
      komplexen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in offenen Marschlandschaften;
      landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP); Floristische und
      faunistische Erfassungen, artenschutzr. Fachbeitrag auf der Basis des § 44
      BNatSchG; Zusammenfassung gemäß §6 UVPG und drittens des Auftragsvolumens
      im vergleichbaren Leistungsbereich (vergleichbare Leistungen:
      Landschaftsplanung im Bereich Verkehrsinfrastruktur) ausreichend;
      e) beruflicher Lebenslauf;
      f) Diplomzeugnis(se);
      g) ggf. Erklärungen über fachlich bezogene Professuren bzw.
      Dozententätigkeiten, Arbeit in fachlich bezogenen Forschungsgruppen,
      Arbeit an fachlich bezogenen Leitfäden/Richtlinien sowie Nachweise über
      fachlich bezogene Sachverständigentätigkeiten.
      Weitere maßgeblich am Projekt beteiligte Mitarbeiter können mit Angaben zu
      Geburtsjahr, Ausbildung (Fachrichtung) und Funktion/Aufgabenbereich
      benannt werden. Weitere Angaben sind für diese Personen nicht notwendig.
      Gemäß §5(5b) VOF: Benennung von insgesamt maximal 5, vom Bewerber seit
      2007 erbrachten Projekten mit einem vergleichbaren
      Aufgaben-/Leistungsbereich (vergleichbare Leistungen: Landschaftsplanung
      im Bereich Verkehrsinfrastruktur). Auch bei Bietergemeinschaften sind
      insgesamt maximal 5 Projekte anzugeben.
      Da die Referenzen erbrachte Leistungen darstellen sollen, können nur
      Projekte gewertet werden, in denen die Kartierungen abgeschlossen und
      Leistungsphase 4 erbracht ist.
      Je Projekt sind anzugeben (Für ausführliche Angaben zu den Projekten wird
      die Verwendung des Datenblattes Projektdossier empfohlen (vgl.
      VI.3)):
      — Projektbeschreibung,
      — Art (z.B. Straße, Bahn) und Klassifizierung (z.B. BAB, Bundesstraße) der
      Verkehrstrasse,
      — Bearbeitungszeitraum/Projektstatus,
      — Auftraggeber/Ansprechpartner für Referenzen,
      — Auftragsvolumen, gesamt und im vergleichbaren Leistungsbereich
      (Vergleichbare Leistungen: Landschaftsplanung im Bereich
      Verkehrsinfrastruktur),
      — Projektleiter und beteiligte Mitarbeiter,
      — Um-/Aus-/Neubaumaßnahme.
      Aufgaben-/Leistungsbereiche - insbesondere:
      — Planung in avifaunistisch sensiblen Bereichen,
      — Planung in komplexen Grabensystemen,
      — Planung von komplexen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in offenen
      Marschlandschaften,
      — Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP),
      — Floristische und faunistische Erfassungen,
      — Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag auf der Basis des § 44 BNatSchG,
      — Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG,
      — Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen.
      Gemäß § 5(5d) VOF: Angabe von Anzahl der Führungskräfte, Angestellten und
      freien Mitarbeiter im Durchschnitt der Jahre 2007, 2008 und 2009 sowohl
      insgesamt, als auch im vergleichbaren Leistungsbereich
      (=>Landschaftsplanung im Bereich Verkehrsinfrastruktur).
      Gemäß § 5(5f) VOF: Darstellung der Maßnahmen zur internen
      Qualitätssicherung bzw. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN 9001.
      Gemäß § 5(5h) VOF: Darstellung des Aufgabenbereiches bzw. Umfanges
      beabsichtigter Unteraufträge. Für die Nachunternehmer sind folgende
      Angaben zu machen:
      — Firmenprofil,
      — Erklärung, dass die in § 4(6) und (9) VOF formulierten
      Ausschlusskriterien nicht zutreffen,
      — Nachweise gemäß §§ 4(2) und 5(4a) VOF,
      — Benennung und Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter,
      — maximal drei Referenzen vergleichbarer Projekte seit 2007 in den zu
      übernehmenden Aufgabenbereichen.
      Für die Angaben zum Nachunternehmer ist ein separates Datenblatt
      verfügbar. Bei verschiedenen Nachunternehmern bitte getrennte Datenblätter
      verwenden.

      III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
      Nein

      III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

      III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
      Berufsstand vorbehalten
      Nein

      III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
      Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
      betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
      Ja

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
      Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
      Nach einer nutzwertanalytischen Bewertung der eingereichten
      Teilnahmeanträge auf Basis der in Abschnitt III abgefragten Kriterien,
      Nachweise und Referenzen werden mindestens die drei und höchstens die fünf
      besten Bewerber zur Angebotsabgabe und Teilnahme am Verhandlungsverfahren
      aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge entsprechend der jeweils von den
      Bewerbern erreichten Zielerfüllungsgrade gebildet.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
      Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
      schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
      verhandelnden Angebote Nein

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
      Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
      oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
      aufgeführt sind

      IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
      Nein

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
      P22 / 31431 - A20

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
      Nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
      ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
      10.9.2010 - 12:00
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
      15.9.2010 - 12:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur
      Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      13.10.2010

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
      verfasst werden können
      Deutsch.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) DAUERAUFTRAG
      Nein

      VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
      GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
      Nein

      VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
      Wichtige Hinweise:
      Unterlagenversand:
      Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich an die NLStBV Geschäftsbereich
      Oldenburg (Adresse siehe
      I.1), zu Händen Herrn Mannl zu senden und mit der
      Aufschrift "Teilnahmeantrag VOF-A20 AB 3" zu versehen!
      Die Teilnahmeanträge sind mit Original-Unterschriften auszufertigen.
      Datenblätter:
      Die in dieser Bekanntmachung genannten Datenblätter (oder 'Formblätter')
      werden von der in Anhang A.II) genannten Stelle vorrangig als
      elektronische Dateien, im Übrigen auf Anforderung interessierter
      Unternehmen in Ausnahmefällen per Fax versandt. Eine Verpflichtung zur
      Verwendung der Vordrucke besteht nicht. Jedoch können inhaltliche
      Abweichungen des Teilnahmeantrages zur Nichtbewertung des entsprechenden
      Kriteriums oder zum Ausschluss des Bewerbers führen.
      Bei Anforderung der Unterlagen bitten wir für einen reibungslosen Ablauf
      um Mittelung folgender Informationen:
      Name, Standort und Adresse des Bewerbers. Ansprechpartner und dessen
      E-Mail-Adresse. An die genannte E-Mail-Adresse werden einerseits die
      angeforderten Unterlagen und andererseits ggf. verfasste
      Informationsschreiben zum Verfahren versendet.
      Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind vorrangig per elektronischer Post
      (oder Fax) bis zum genannten Termin an den öffentlichen Auftraggeber zu
      richten. Auch die Beantwortung erfolgt per elektronischer Post.
      Mehrfach-Teilnahme:
      Eine Bewerbung in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche
      Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder
      in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als
      Subunternehmer aus. Dies könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
      Eine Bewerbung als Subunternehmer ist jedoch mehrfach bei
      unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. bei Bewerbern von
      Bewerbergemeinschaften denkbar.
      Referenzen:
      Alle Auftragswerte für Referenzprojekte (allgemeine und persönliche
      Referenzen) sind als Nettobeträge anzugeben. Zur Angabe der Referenzen
      sind Eigenerklärungen ausreichend, ein Nachweis bzw. eine Bescheinigung
      des Auftragsgebers nach §5 (5b) VOF ist nicht erforderlich.
      Im Gegensatz zur Angabe der allgemeinen Referenzen (des Bewerbers bzw. der
      Bewerbergemeinschaft) gibt es bei der Angabe der persönlichen
      Referenzprojekte (für Projektleiter, dessen Stellvertreter und den
      hauptverantwortlichen Projektbearbeiter) keine zeitliche Eingrenzung.

      VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
      und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg
      Auf der Hude 2
      21339 Lüneburg
      DEUTSCHLAND
      Internet: Stand 18.06.2010:
      http://www.mi.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=15162&article_id=62992&_psmand=33
      Fax +49 413115-2943

      VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
      erhältlich sind
      Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
      und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg
      Auf der Hude 2
      21339 Lüneburg
      DEUTSCHLAND
      Internet: Stand 18.06.2010:
      http://www.mi.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=15162&article_id=62992&_psmand=33
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 13.08.2010
Ergebnis veröffentlicht 10.03.2011
Zuletzt aktualisiert 12.05.2020
Wettbewerbs-ID 2-48249 Status Kostenpflichtig
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