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  • DE-97070 Würzburg
  • 04/2023
  • Ergebnis
  • (ID 2-485274)

Freiraum- und Platzgestaltungen zum Neubau einer Straßenbahnlinie in Würzburg


 
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    Entscheidung 18.04.2023 Entscheidung
    Verfahren Nicht offener freiraumplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 20 - max. 20
    Gesetzte Teilnehmer: 7
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum / Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 300.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Würzburg, Würzburg (DE)
    Betreuer arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh, Kitzingen (DE) Büroprofil
    Preisrichter Manfred Grüner, Axel Lohrer [Vorsitz], Prof. Bü Prechter, Till Rehwaldt, Franz Reschke, Prof. Martin Schirmer, Benjamin Schneider, Joachim Wendt
    Aufgabe
    Im Jahr 2011 wurde von der Würzburger Straßenbahn GmbH (WSB) das Planfeststellungsverfahren für die Straßenbahnlinie vom Barbarossaplatz zum neuen Stadtteil Hubland beantragt. Das Verfahren wurde am 10. Dezember 2020 abgeschlossen und die Trasse planfestgestellt.
    Der Bau der Straßenbahnlinie innerhalb des intakten Stadtgefüges ist mit Neu- und Umgestaltungen des bestehenden Straßenraumes und umfassenden Eingriffen in anliegende städtische Platz- und Freiräume verbunden. Besonders die Lage im Ensemble Altstadt Würzburg, die Nähe zum Weltkulturerbe Residenz und die Eingriffe in den Ringpark erfordern besondere Sensibilität im Umgang mit dem städtischen Raum.
    Der Bau der planfestgestellten Straßenbahnlinie ins Hubland hat weitreichende Auswirkungen im städtischen Raum durch die Anlage der Gleistrassen, der Haltestellen und der neuen Verkehrsbeziehungen. Um dieses neue technische Bauwerk in den Stadtraum zu integrieren, sollen die durch die Planfeststellung tangierten Plätze und Räume des Barbarossaplatzes, des Platzes am Bürgerspital, der Kardinal-Faulhaber-Platz sowie der Josef-Stangl-Platz und der Geschwister-Scholl-Platz neu gedacht und gestaltet werden, mit folgenden Zielen:
    • Gute Aufenthaltsqualität und funktionale Weiterentwicklung der öffentlichen Räume,
    • Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung (Integration von Blindenleitsystemen, barrierefreie Verkehrsanlagen, ...),
    • Berücksichtigung der innerstädtischen Radverkehrsverbindungen,
    • Sichere und komfortable Gehwege bzw. Querungsmöglichkeiten für Fußgänger,
    • Entwicklung einer klimagerechten Stadt (Regenwassermanagement, Durchlüftung, ...)
    Gesetzte Teilnehmer adlerolesch Landschaftsarchiteken GmbH, Nürnberg
    bbz landschaftsarchitekten, Berlin
    Holl Wieden Partnerschaft, Würzburg mit Rainer Schmitt Landschaftsarchitekten Stadtplaner, München/Berlin
    Kaiser + Juritza + Partner Landschaftsarchitekten PartGmbB, Würzburg mit Matthias Braun Architekt BDA - Bildender Künstler BBK, Würzburg
    Koeber Landschaftsarchitektur GmbH, Stuttgart
    SINAI Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin
    StRaumA Landschaftsarchitekten, Berlin
    Ausstellung Die Ausstellung der Arbeiten findet vom 08.bis 21.Mai 2023 jeweils 8.00- 18.00 Uhr in den Räumen der Behr-Halle im Rathaus der Stadt Würzburg (Innenhof) in Würzburg statt.
    Adresse des Bauherren DE-97070 Würzburg
    TED Dokumenten-Nr. 598187-2022
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    • Deutschland-Würzburg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

      2022/S 209-598187

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Stadt Würzburg
      Postanschrift: Beim Grafeneckart 1
      Ort: Würzburg
      NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
      Postleitzahl: 97070
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Eva Joa, FA StU
      E-Mail: MTNic14rZ2xePXBxXmFxKnRyYm93X3JvZCthYg==
      Telefon: +49 391373588
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.wuerzburg.de/
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://evergabe.mainpost.de/Veroeffentlichung/av1b8477-eu
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Offizielle Bezeichnung: arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh
      Postanschrift: Steigweg 24
      Ort: Kitzingen
      NUTS-Code: DE268 Kitzingen
      Postleitzahl: 97318
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Herr Wirth, Frau Kamm
      E-Mail: MTJ1Y3JyYGN1Y3BgPl9wYStlcHNjbCxiYw==
      Telefon: +49 93212680050
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.arc-gruen.de/
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://evergabe.mainpost.de/Veroeffentlichung/av1b8477-eu
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Nicht offener freiraumplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb Freiraum- und Platzgestaltungen zum Neubau einer Straßenbahnlinie in Würzburg

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
      II.2)Beschreibung
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Im Jahr 2011 wurde von der Würzburger Straßenbahn GmbH (WSB) das Planfeststellungsverfahren für die Straßenbahnlinie vom Barbarossaplatz zum neuen Stadtteil Hubland beantragt. Das Verfahren wurde am 10. Dezember 2020 abgeschlossen und die Trasse planfestgestellt.

      Der Bau der Straßenbahnlinie innerhalb des intakten Stadtgefüges ist mit Neu- und Umgestaltungen des bestehenden Straßenraumes und umfassenden Eingriffen in anliegende städtische Platz- und Freiräume verbunden. Besonders die Lage im Ensemble Altstadt Würzburg, die Nähe zum Weltkulturerbe Residenz und die Eingriffe in den Ringpark erfordern besondere Sensibilität im Umgang mit dem städtischen Raum.

      Der Bau der planfestgestellten Straßenbahnlinie ins Hubland hat weitreichende Auswirkungen im städtischen Raum durch die Anlage der Gleistrassen, der Haltestellen und der neuen Verkehrsbeziehungen. Um dieses neue technische Bauwerk in den Stadtraum zu integrieren, sollen die durch die Planfeststellung tangierten Plätze und Räume des Barbarossaplatzes, des Platzes am Bürgerspital, der Kardinal-Faulhaber-Platz sowie der Josef-Stangl-Platz und der Geschwister-Scholl-Platz neu gedacht und gestaltet werden, mit folgenden Zielen:

      • Gute Aufenthaltsqualität und funktionale Weiterentwicklung der öffentlichen Räume,

      • Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung (Integration von Blindenleitsystemen, barrierefreie Verkehrsanlagen, ...),

      • Berücksichtigung der innerstädtischen Radverkehrsverbindungen,

      • Sichere und komfortable Gehwege bzw. Querungsmöglichkeiten für Fußgänger,

      • Entwicklung einer klimagerechten Stadt (Regenwassermanagement, Durchlüftung, ...)

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      Die Zahl der Teilnehmenden des Wettbewerbs ist auf 20 begrenzt.

      Die Auslobung hat vorab sieben Teilnehmende direkt benannt und eingeladen. Die Eignungskriterien der gesetzten Büros wurden geprüft.

      Weitere 13 Teilnehmende werden durch einen offenen Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerbende die Anforderungen und ist die Zahl auch nach einer objektiven Prüfung entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden durch Los.

      Darüber hinaus werden Nachrückende entsprechend der Reihenfolge der Losziehung ausgewählt.

      Teilnahmeberechtigt sind auf den Gebieten der Landschaftsarchitektur, Architektur sowie Stadtplanung ausgebildete Fachpersonen. Architekturschaffende und Stadtplanende sind nur in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekturschaffende zugelassen.

      Zugelassen sind Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften. Die Bewerbergemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertretenden zu benennen.

      Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis 23.11.2022, 24:00 Uhr eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige digitale Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform. Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsbogen zu verwenden und auszufüllen.

      Referenzen:

      Zum Nachweis der Fachkunde und gestalterischen Kompetenz müssen jeweils zwei Referenzprojekte eingereicht werden.

      Anforderungen sind:

      • zwei vergleichbare realisierte Projekte von vergleichbarer Komplexität

      • Fertigstellung (Lph 8) abgeschlossen ab 01.01.2012

      • min. Honorarzone III gemäß Anlage 11.2 HOAI 2021

      • min. Lph 2-5 vom Bewerbenden erbracht

      • min. ein Projekt mit der Gestaltung einer innerstädtischen Platzfläche und/oder Straßenraumgestaltung

      • Darstellung mit min. einem Foto oder Plandarstellung des fertiggestellten Projekts zum Nachweis der Realisierung

      Diese sind auf je einer Seite (Layout max. DIN A4 Format) darzustellen. Erwartet werden aussagekräftige (foto-)grafische und ggf. kurze stichwortartige Erläuterungen zu den Projekten.

      Alle Bewerbenden, die die Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen.

      Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen:

      • nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen

      • nicht unterschriebener Bewerbungsbogen,

      • Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft (Ausscheiden aller Mitglieder)

      • fehlende oder unvollständige Referenzblätter

      • fehlende Erklärung Bewerbendengemeinschaft

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Landschaftsarchitektur, Architektur sowie Stadtplanung ausgebildete Fachpersonen

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      adlerolesch Landschaftsarchiteken GmbH, Nürnberg
      bbz landschaftsarchitekten, Berlin
      Holl Wieden Partnerschaft, Würzburg mit Rainer Schmitt Landschaftsarchitekten Stadtplaner, München/Berlin
      Kaiser + Juritza + Partner Landschaftsarchitekten PartGmbB, Würzburg mit Matthias Braun Architekt BDA - Bildender Künstler BBK, Würzburg
      Koeber Landschaftsarchitektur GmbH, Stuttgart
      SINAI Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin
      StRaumA Landschaftsarchitekten, Berlin
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die

      • termingemäß eingegangen sind.

      • den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen.

      • keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.

      • in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.

      Bindende Vorgaben des Verfahrens

      Teil B der Auslobung enthält keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013.

      Beurteilungskriterien

      Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Wettbewerbsprojektes und der Erläuterungen dazu gemäß folgender Kriterien (ohne Gewichtung):

      • Gesamtkonzept Freiraum und Städtebau

      • Gestaltung, Qualität und Funktionalität

      • Ökologie und Nachhaltigkeit

      • Umgang und Integration des Bestandes

      • Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit (incl. Unterhaltung)

      • Welterbeverträglichkeit

      Die Reihenfolge ist nicht abschließend.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 24/11/2022
      Ortszeit: 00:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Es wird eine Wettbewerbssumme von 300.000,00 € netto bereitgestellt.

      Diese wird in vier Preisgruppen verteilt. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

      Das Preisgeld von 300.000,00 € netto wird aufgeteilt auf folgende Preisgruppen:

      Preisgruppe 1 Barbarossaplatz mit Platz am Bürgerspital: 70.000,00 €

      (1 Preis: 35.000 € ; 2 Preis: 21.000 € ; 3 Preis: 14.000 € )

      Preisgruppe 2 Kardinal-Faulhaber-Platz/Theaterstraße: 90.000,00 €

      (1 Preis: 45.000 € ; 2 Preis: 27.000 € ; 3 Preis: 18.000 € )

      Preisgruppe 3 Josef-Stangl-Platz: 70.000,00 €

      (1 Preis: 35.000 € ; 2 Preis: 21.000 € ; 3 Preis: 14.000 € )

      Preisgruppe 4 Geschwister-Scholl-Platz: 70.000,00 €

      (1 Preis: 35.000 € ; 2 Preis: 21.000 € ; 3 Preis: 14.000 € )

      Die Aufteilung der Preise innerhalb der Preisgruppe und eine Bildung zusätzlicher Gruppen ist dem Preisgericht durch einstimmigen Beschluss vorbehalten.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Benjamin Schneider, Stadtbaurat der Stadt Würzburg, Architekt
      Manfred Grüner, Architekt, Regierung v. Unterfranken Würzburg
      Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, München
      Till Rehwaldt, Landschaftsarchitekt, Dresden
      Prof. Bü Prechter, Landschaftsarchitektin, Augsburg
      Franz Reschke, Landschaftsarchitekt, Berlin
      Prof. Martin Schirmer, Architekt und Stadtplaner, Würzburg
      Joachim Wendt, Stadtplaner und Architekt, Frankfurt
      Christian Schuchardt, Oberbürgermeister Stadt Würzburg
      Martin Heilig, Bürgermeister Stadt Würzburg
      Bernd Karl, Betriebsleiter Würzburger Straßenbahn GmbH
      Peter Seibert, Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
      Dr. Sandra Vorlová, Mitglied des Stadtrates, GRÜNE-Stadtratsfraktion
      Wolfgang Roth, Mitglied des Stadtrates, CSU-Stadtratsfraktion
      Udo Feldinger, Mitglied des Stadtrates, SPD-Stadtratsfraktion

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Nach Abschluss des Realisierungs- und Ideenwettbewerbs werden entsprechend der Preisgruppenentscheidungen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen oder mehrere Preistragende mit den ausgelobten Planungsleistungen beauftragen. Die Ausloberin behält sich vor, zunächst nur mit der Person, die den ersten Preis erhalten hat, im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Teilnehmende sind dann alle Preistragende, wie sie in der Verfassungserklärung benannt wurden.

      Die Ausloberin wird, vorbehaltlich der haushalterischen Finanzierung und Beschlussfassung städtischer Gremien, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts den erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Bietenden mit der Realisierung der Planungsleistungen der Realisierungsbereiche beauftragen.

      Es ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 und – vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen – 5 nach HOAI 2021 § 39 ff Freianlagen vorgesehen. Die Ausloberin behält sich vor, in zwei weiteren Stufen die jeweiligen Lph 6 bis 9 zu beauftragen.

      Aus der stufenweisen Übertragung und eines damit gegebenenfalls zusammenhängenden zusätzlichen Zeit-, Koordinierungs- und Arbeitsaufwandes, kann der Auftragnehmende keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder Nebenkosten oder sonstige Ansprüche geltend machen.

      Grundlage im Falle einer weiteren Beauftragung ist die aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Für die Auftragsvergabe hat die HOAI lediglich orientierenden Charakter. Im Fall der Beauftragung werden im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preistragenden beim Anteil der realisierten Leistungen bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf im Umfang der beauftragten Leistungen in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die einen Auftrag annehmende Person kann aus einer stufenweisen Beauftragung keine Ansprüche auf Entschädigung, Erhöhung der Honorierung etc. geltend machen.

      Erforderliche Nachweise im Verhandlungsverfahren

      Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:

      • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bei einer in der EU zugelassenen Versicherungsgesellschaft (Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1.500.000,00 €, für sonstige und Sachschäden mindestens 1.000.000,00 €)

      • mind. zwei Schadensfälle je Jahr abzudecken

      • Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind

      • Angabe der Anzahl und der beruflichen Qualifikation und Berufserfahrung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht

      • Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2019-2021 ersichtlich ist

      • Erklärung zum durchschnittlichen Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre 2019-2021

      Für die Auftragsverteilung sind folgende Zuschlagskriterien maßgeblich:

      • Platzierung im Planungswettbewerb (1. Preis 100 %; 2. Preis 60 %; 3. Preis 20 %) 50 %

      • Stellungnahme und Berücksichtigung der Hinweise des Preisgerichtsprotokolls 10 %

      • Qualifikation Projektteam, Zeit- und Kostenmanagement, Herangehensweise/Zusammenarbeit 20 %

      • Honorarangebot 20 %

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
      Postanschrift: Postfach 606
      Ort: Ansbach
      Postleitzahl: 91511
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjE2ZlViV1FSVVtRXV1VYh5eX2JUUlFpVWJeMGJVVx1dVmIeUlFpVWJeHlRV
      Telefon: +49 981531277
      Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

      — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

      — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30

      Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      24/10/2022
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 28.10.2022
Ergebnis veröffentlicht 26.04.2023
Zuletzt aktualisiert 26.04.2023
Wettbewerbs-ID 2-485274 Status Kostenpflichtig
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