Dieser Wettbewerb ist bei der Architektenkammer Baden-Württemberg zur Registrierung angemeldet. Der Durchführung dieses Wettbewerbes liegt die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 zugrunde. Die Auslobung ist für die Ausloberin, die Teilnehmer*innen sowie alle anderen am WettbewerbBeteiligten verbindlich.
Die Verfasser*innen der Wettbewerbsarbeiten bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym.
Die Wettbewerbsunterlagen bestehen aus:
— den Auslobungsbedingungen - Teil Ader Auslobung,
— der Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe und -grundlagen - Teil B der Auslobung,
— den Anlagen - Teil C der Auslobung,
— der Modelleinsatzplatte im Maßstab 1:500.
Die Unterlagen werden gestaffelt zur Verfügung gestellt. Im Zuge der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung werden die Unterlagen von Teil A, B und
teilweise C zur Verfügung gestellt. Nach Aufforderung zur Wettbewerbsabgabe werden dann erst den 20 Teilnehmern die Modelleinsatzplatte und weitere
Unterlagen gemäß Teil C der Auslobung zur Verfügung gestellt.
Bei der Umsetzung des Projekts ist – vorbehaltlich des Ergebnisses des Verhandlungsverfahrens – einer der Preisträger*innen unter Berücksichtigung der
Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungender Leistungsphasen 1-9 gemäß §34 HOAI in Verbindung mit dem Architektenvertrag
sowie der mit derWettbewerbsbekanntmachung veröffentlichten Leistungsbeschreibung in Form eines Stufenvertrags (Bearbeitungsstufe 1:
Leistungsphasen 1-5 /Bearbeitungsstufe 2: Leistungsphasen 6-8/ Bearbeitungsstufe 3:Leistungsphase 9) zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der
Beauftragung entgegensteht.
Im Anwendungsbereich der VgV wird die Ausloberin mit dem voraussichtlich ersten Preisträger über den Auftragverhandeln. Die Ausloberin behält sich
vor, im Weiteren auch mit dem 2. und 3. Preisträger zu verhandeln.
Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung werden wie folgt festgelegt:
- Wettbewerbsergebnis 45%
- Weiterentwicklungsmöglichkeit des Wettbewerbsergebnisses unter Zugrundelegung des Preisgerichtsprotokolls 10%
- Nachhaltigkeit/ Wirtschaftlichkeit/ Umwelteigenschaften 20%
- Kosten- und Terminplanung 5%
- Leistungsfähigkeit des Projektteams 10%
- Honorarangebot/Nebenkosten 10%
Die Preisträger*innen verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Im Falle der Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen von Preisträger*innen bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert derweiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Nutzung
Die Nutzung der Wettbewerbsarbeiten und das Recht zur Erstveröffentlichung sind in § 8 (3) RPW geregelt.
Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbesondere in Folge der
Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.