Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2023/S 026-074855
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf / Vergabe
E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVGJjVFtbVGJRVy9iUVcdV1BcUWRhVh1TVA==
Fax: +49 40427310143
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbau der Schule und Sanierung der Seitzhalle am Standort Wildschwanbrook 9 in Hamburg - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde die SBH von der BSB mit dem Ersatzbau der Schule und der Sanierung der Seitzhalle am Standort Wildschwanbrook 9 in Hamburg zur Erweiterung des bestehenden 2,5-zügigen Schulstandortes auf 3 Züge beauftragt.
Im Weiteren siehe Ziffer II.2.4. der Bekanntmachung.
Die vorhandenen Typenbauten aus den 1960er Jahren werden (voraussichtlich in 2 Bauabschnitten) abgerissen und durch einen Neubau mit ca. 3.515 qm NRF, sowie Gründach und Photovoltaik ersetzt. Der Ersatzbau soll neben Lernflächen für 15 Klassen, auch Verwaltungs- und Gemeinschaftsflächen, eine Mensa mit Ganztagsküche, sowie einen 200 qm großen Bewegungsraum beinhalten.
Es wird angestrebt, die Auslagerung auf ein möglich geringes Maß zu reduzieren und nur Teilflächen vor Baubeginn abzureißen.
Im Anschluss an den adressbildenden Ersatzbau wird die vorhandene Seitzsporthalle (NRF rd. 630 qm) saniert und die Außenanlage (rd. 20.000 qm) neugestaltet. Dabei ist eine Erweiterungsmöglichkeit für einen weiteren Zug anzudenken. Voraussichtlich ist zusätzlich ein Teil des Grundstücks (rd. 1.000 qm) für eine Kita freizuhalten.
Die Fertigstellung der Maßnahmen ist nach derzeitigem Kenntnisstand für 2028/29 geplant.
Neben der Schule nutzen derzeit zwei weitere Institutionen das Grundstück: In Gebäude 04 und 06 ist die Beratungsabteilung des ReBBZ Wandsbek-Nord untergebracht, welche mittelfristig das Gelände verlässt. Das Gebäude 09 wird hälftig von einem Kitaträger genutzt.
Für die Baufeldfreimachung ist es nach jetzigem Kenntnisstand notwendig, das Verwaltungsgebäude 01, in dem die technische Versorgung des Standortes geregelt wird, abzubrechen. Eine Interimslösung für die Weiternutzung des Standorts während der Baumaßnahme ist zu schaffen.
Auf dem Grundstück befindet sich ein gewachsener Baumbestand, der zum Großteil erhalten bleiben soll.
Das Projektbudget (KG 200-700) inkl. PS beträgt ca. 10,8 Mio. netto inkl. Außenanlagen.
Für die Umsetzung der Gesamtbaumaßnahme ist ein Baukostenbudget (KG 200-600) von rund 7,9 Mio. netto vorgesehen.
Das Büro tun-architektur, Hamburg, wurde im Jahr 2021 mit der Phase Null beauftragt. Das Büro wird von diesem Verfahren nicht ausgeschlossen. Die Ergebnisse der Phase Null werden (mindestens auszugsweise) den Bietern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Durch die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Büros sollen in der Verhandlungsphase Lösungsvorschläge gem. § 76 (2) VgV erarbeitet werden. Das voraussichtliche Leistungsbild des geforderten Lösungsvorschlags in Form einer Machbarkeitsstudie beinhaltet die folgenden Leistungen:
- Lageplan mit Dachaufsichten zur Darstellung des gesamten Standortes (mit Positionierung der Gebäude, Aussagen zur Zonierung und Nutzung der Außenanlagen sowie zum Umgang mit dem Baumbestand und Aussagen zum Erschließungskonzept sowie zur Ver- und Entsorgung);
- Schematische Grundrissdarstellungen aller Geschosse sowie schematische Schnitte und Ansichten der Schule mit Aussagen zur Materialität (Gestaltungsbeispiele) und zur Einhaltung des vorgegebenen Flächennachweises mit Darstellung der direkt umgebenden Bestandsbebauung (z.B. als Silhouette);
- Beschreibung des Bauablaufs unter Berücksichtigung möglicher Bauabschnitte und ggf. erforderlichen Interimsmaßnahmen sowie zur Baustellenlogistik (Piktogramme).
Die Leistungen werden mit einem pauschalen Bearbeitungshonorar von 3.500 Euro (netto) durch den Auftraggeber vergütet.
Die zu vergebenden Leistungen für das Los Objektplanung bestehen aus:
Ersatzbau der Schule:
- Leistungsphase 1 bis 2 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI;
- Leistungsphasen 3 bis 9 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Umzugsmanagement in Abstimmung mit der AG und den Nutzern als Besondere Leistung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Stufenweiser Kostenanschlag als besondere Leistung der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen);
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Sanierung der Einfeldsporthalle (sog. Seitzhalle):
- Leistungsphasen 1 bis 9 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Energetische Planung als Besondere Leistung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen)
- Umzugsmanagement in Abstimmung mit der AG und den Nutzern als Besondere Leistung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Bestandsaufnahme als Besondere Leistung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen).
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Abbruchleistungen:
- Leistungsbild AHO Planungsbereich „Baufeldfreimachung“ Nr. 18 aus d. Schriftenreihe des AHO für die Abbruchmaßnahmen der Gebäude Nr. 01-04, 06-11, Leistungsstufen 1-4 als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
Vertreter der Schule sowie weitere Vertreter aus behördlichem Kontext (BSB und BSW/Büro OD) werden neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers ggf. in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH aus Hamburg unterstützen und beratend begleiten.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Objektplanung eingereichten 2 Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 01.01.2017) mit der Leistungsphase 8 (Objektplanung) und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-5 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-6 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 30 Punkte erreicht werden.
Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren.
Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Ersatzbau der Schule:
- Leistungsphasen 3 bis 9 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Umzugsmanagement in Abstimmung mit der AG und den Nutzern als Besondere Leistung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Stufenweiser Kostenanschlag als besondere Leistung der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen);
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Sanierung der Einfeldsporthalle (sog. Seitzhalle):
- Leistungsphasen 1 bis 9 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Energetische Planung als Besondere Leistung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen)
- Umzugsmanagement in Abstimmung mit der AG und den Nutzern als Besondere Leistung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Bestandsaufnahme als Besondere Leistung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen).
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Abbruchleistungen:
- Leistungsbild AHO Planungsbereich „Baufeldfreimachung“ Nr. 18 aus d. Schriftenreihe des AHO für die Abbruchmaßnahmen der Gebäude Nr. 01-04, 06-11, Leistungsstufen 1-4 als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben der Bewerber gemäß §§ 122 GWB bzw. § 75 VgV.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen:
- ausgefüllter Bewerberbogen,
- Anlage 1A: Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (Kopie),
- Anlage 1B: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck),
- Anlage 1C: Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen/Zusammenarbeit (Vordruck),
- Anlage 1D: Eigenerklärung zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Vordruck),
- Anlage 1E: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes (Vordruck),
- Anlage 1F: Eigenerklärung gem. 5. RUS-Sanktionspaket (Vordruck),
- Anlage 1G: Eigenerklärung zu einer (mind. vorgesehenen) Teilnahme (Vordruck) bzw. Fortbildungsnachweis (Kopie) an einer vergaberechtlichen Fortbildung mit dem Schwerpunkt VOB Teile A/B/C für eine maßgeblich am Projekt beteiligte Person (ältestens April 2016),
- Anlage 1H: Eigenerklärung zur Bereitschaft zur Teilnahme an einer Fortbildung zur Inklusion an staatlichen Schulen oder zum barrierefreien Bauen gem. DIN 18040 (mind. Teil 1),
- Anlage 1I: Bevollmächtigung des Vertreters im Falle einer Bietergemeinschaft (Vordruck),
- Anlage 1J: Angaben zu Auftragsanteilen in einer Bietergemeinschaft (Vordruck),
- Anlage 1K: Eigenerklärung über eine gesonderte Versicherung für Bietergemeinschaften (Vordruck),
- Anlage 1L: Eigenerklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern (Vordruck),
- Anlage 2A: Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.2 genannten Deckungssummen (Kopie), bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.2
- Anlage 2B: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers,
- Anlage 3A1: Nachweis der beruflichen Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen (Kopie),
- Anlage 3A2: Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung (Kopie),
- Anlage 3B: Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten,
- Anlage 3C: Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl in den letzten drei Geschäftsjahren
Näheres siehe Auswahlbogen.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis und Referenzschreiben), nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein.
Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Nachweise in anderen als der deutschen Sprache sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie den beigefügten Vordrucken und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterzeichnen. Die Firmenzugehörigkeiten von Bietergemeinschaften und/oder Nachunternehmern sind auf den entsprechenden Formularen zu benennen. Gemäß § 56 (2) VgV kann die Vergabestelle fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor, keine Unterlagen nachzufordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Näheres siehe Verfahrenshinweise – diese sind zwingend zu beachten und bindend.
2A) Aktueller Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung:
Bei Bietergemeinschaften ist mit den Bewerbungsunterlagen eine Erklärung der Bietergemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.
2B) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers:
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 45 Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o.ä.).
Zu 2A) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden).
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Zu 2B) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 600.000 EUR (netto) erreichen.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige Entrichtung der Sozialabgeben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die vollständige Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
3A1) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen,
3A2) Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung,
3B) Nachweis der Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten,
3C) Nachweis über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre.
Zu 3A1) Architekt/-in gem. § 75 (1) VgV;
Zu 3A2) Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen (Nachweis durch Studiennachweis) und mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung (Nachweis durch Vita);
3B) Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern anhand der eingereichten Referenzen;
Zu 3C) Für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI sind mindestens 6 festangestellte Architekten oder Bauingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen
inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. (Anzahl an Personen maßgeblich, nicht das wöchentliche Stundenvolumen) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 (1) VgV.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in für die Leistungen gem. §§ 33 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen. Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Fragen und Antworten“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter:
https://hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
hinter dem „Link Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt. Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Registrierung im Bieterportal reichen Sie Ihre Bewerbung bitte rein elektronisch ein. Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich elektronisch abgegeben werden.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall nicht mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Die Bekanntmachung sowie die „Fragen und Antworten“ während des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs finden Sie zudem auf der Homepage des Unternehmens SBH | Schulbau Hamburg unter:
https://hamburg.de/fb/sbh-ausschreibungen
An alle Interessierten, die anonym die Unterlagen heruntergeladen haben, erfolgt kein Versand der „Fragen und Antworten“ per E-Mail.
Ein Versand der „Fragen und Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bewerber/Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Elektronische Teilnahmeanträge werden bei Unterzeichnung in Textform als unterzeichnet anerkannt. Für alle weiteren, ggf. erforderlichen Unterzeichnungen (z. B. bei Bietergemeinschaften) werden gescannte Unterschriften als gültig anerkannt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie zur finalen Angebotsabgabe gem. § 17 VgV erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation in eVergabe.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich vor Ort aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, wird auf das den Vergabeunterlagen beigefügte „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ sowie die Verfahrenshinweise verwiesen. Sollten aufgrund der derzeitig vorherrschenden, pandemischen (SARS-CoVid 19) Bedingungen Nachweise nicht zu erbringen sein, ist eine Eigenerklärung einzureichen, in welcher der Umstand dargestellt wird und erklärt wird, den/die Nachweise sobald als möglich nachzureichen. Bitte bemühen Sie sich dahingehend frühzeitig auch um diejenigen Nachweise, die bei etwaiger Aufforderung zur Angebotsabgabe mit dem Honorarangebot einzureichen sind.
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Versendung der Angebotsaufforderung in der 15. KW 2023, Einreichung der Angebote in der 21. KW 2023, unter o.g. Vorbehalt: Verhandlungsgespräche in der 23. KW 2023 (sofern diese erfolgen).
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Hinsichtlich der Anforderungen bzw. geforderter Mindeststandards gelten die Dokumente bei Regelungslücken bzw. Widersprüchen in nachfolgender Reihenfolge:
1) Auswahlbogen;
2) Bekanntmachung;
3) Bewerberbogen;
4) Angebotsaufforderung;
5) Verfahrenshinweise.
Die zur Verfügung gestellten Ausschreibungsdokumente sind zwingend zu beachten und bindend.
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: MjEwbFtoXVdYW2FXY2NbaDZYaW0kXldjWGtoXSRaWw==
Telefon: +49 40428403230
Fax: +49 40427940997
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: MjEyallmW1VWWWdoWWBgWWdWXDRnVlwiXFVhVmlmWyJYWQ==
Fax: +49 40427310143