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  • DE-24568 Kaltenkirchen
  • 07/2023
  • Ergebnis
  • (ID 2-497427)

Neubau einer KITA mit Freianlagen in Kaltenkirchen


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 06.07.2023 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb nach RPW
    Berufsgruppen Architekt*Innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*Innen
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 10 - max. 10
    Tatsächliche Teilnehmer: 9
    Gebäudetyp Kindergärten, Vorschulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Innenräume / Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 38.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Kaltenkirchen, Kaltenkirchen (DE)
    Betreuer RICHTER Architekten + Stadtplaner, Kiel (DE) Büroprofil
    Preisrichter Hans-Eggert Bock, Heike Lorenz, Jan O. Schulz [Vorsitz], Susanna Sunder-Plassmann
    Aufgabe
    Da die Versorgung der Bevölkerung mit KITA-Plätzen sowohl in Krippen- als auch Elementargruppen auf Grund der Bevölkerungsentwicklung in Kaltenkirchen als nicht ausreichend bewertet werden muss, beabsichtigt die Stadt Kaltenkirchen den Neubau einer 7 Gruppen Kindertagesstätte auf der Liegenschaft zwischen Wohnbebauung und Grundschule/bestehender KITA zu errichten.
    Die neue Kindertagesstätte soll mit bis zu 106 Kindern in sieben Gruppen belegt werden. Nach den heutigen Überlegungen sollen folgende Gruppen eingerichtet werden:
    • 3 Regelgruppen mit jeweils 20-22 Plätzen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren.
    • 4 Krippengruppen mit jeweils 10 Plätzen für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren.
    Aus dem Raumprogramm ergibt sich eine Nutzfläche von ca. 1.200 m²
    Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines städtebaulichen und architektonisch qualitativ hochwertigen Entwurfs für die KITA sowie die bedarfsgerechte Ausgestaltung ausreichender multifunktional nutzbarer Freiflächen. Für alle Teile des Vorhabens gilt ein hoher Anspruch an die architektonische Entwurfs- und bauliche Ausführungsqualität.
    Projektadresse DE-24568 Kaltenkirchen
    TED Dokumenten-Nr. 85104-2023
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    • Deutschland-Kaltenkirchen: Architekturentwurf

      2023/S 030-085104

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Stadt Kaltenkirchen
      Postanschrift: Holstenstraße 14
      Ort: Kaltenkirchen
      NUTS-Code: DEF0D Segeberg
      Postleitzahl: 24568
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): RICHTER Architekten+Stadtplaner
      E-Mail: MTJgYD5fcGFmZ3JjaXJjbCtwZ2FmcmNwLGJj
      Telefon: +49 4315796000
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.kaltenkirchen.de
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://architekten-richter.de/planen/wettbewerbsbetreuungen/
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Offizielle Bezeichnung: RICHTER Architekten+Stadtplaner
      Postanschrift: Esmarchstraße 64
      Ort: Kiel
      NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
      Postleitzahl: 24105
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Dieter Richter
      E-Mail: MjEyVlY0VWZXXF1oWV9oWWIhZl1XXGhZZiJYWQ==
      Telefon: +49 4315796000
      Fax: +49 4315796001
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://architekten-richter.de
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Planungsleistung Objektplanung für Gebäude und Freianlagen für den Neubau einer KITA mit 7 Gruppen

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71220000 Architekturentwurf
      II.2)Beschreibung
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Da die Versorgung der Bevölkerung mit KITA-Plätzen sowohl in Krippen- als auch Elementargruppen auf Grund der Bevölkerungsentwicklung in Kaltenkirchen als nicht ausreichend bewertet werden muss, beabsichtigt die Stadt Kaltenkirchen den Neubau einer 7 Gruppen Kindertagesstätte auf der Liegenschaft zwischen Wohnbebauung und Grundschule/bestehender KITA zu errichten.

      Die neue Kindertagesstätte soll mit bis zu 106 Kindern in sieben Gruppen belegt werden. Nach den heutigen Überlegungen sollen folgende Gruppen eingerichtet werden:

      • 3 Regelgruppen mit jeweils 20-22 Plätzen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren.

      • 4 Krippengruppen mit jeweils 10 Plätzen für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren.

      Aus dem Raumprogramm ergibt sich eine Nutzfläche von ca. 1.200 m²

      Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines städtebaulichen und architektonisch qualitativ hochwertigen Entwurfs für die KITA sowie die bedarfsgerechte Ausgestaltung ausreichender multifunktional nutzbarer Freiflächen. Für alle Teile des Vorhabens gilt ein hoher Anspruch an die architektonische Entwurfs- und bauliche Ausführungsqualität.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus:

      - Architekt*Innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*Innen Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:

      - zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, bzw. Landschaftsarchitekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;

      - die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, bzw. Landschaftsarchitekt/in nach ArchIngKG SH (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz /Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben;

      - zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, bzw. Landschaftsarchitekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EURichtlinie.

      Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

      - der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,

      - zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,

      - der/die von der Gesellschaft zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in und der/die darin tätige Verfasser/in erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.die in der Gesellschaft tätige/n Verfasser/innen erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.

      Arbeitsgemeinschaften sind nicht ausgeschlossen. Wer am Tage der Auslobung bei einem/r Teilnehmer/in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.

      Bei Arbeitsgemeinschaften muss mindestens ein Mitglied teilnahmeberechtigt sein; Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

      Wettbewerbsverfahren / Auswahl der Teilnehmer/innen

      Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungs-/Losverfahren ausgelobt. Von der Ausloberin wird eine Teilnehmer/innenzahl von 10 angestrebt die durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt werden.

      Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 10.03.2023 12:00 Uhr ausschließlich per Email an folgende Emailadresse des Betreuungsbüros – RICHTER Architekten+Stadtplaner PartGmbB – mit der Betreffzeile: „Bewerbung zur Teilnahme” - WBW Neubau KITA Hamburger Straße und unter Beifügung des Bewerbungsformblattes als PDF-Dokument möglich: MjEzVVUzVGVWW1xnWF5nWGEgZVxWW2dYZSFXWA==

      Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist ausschließlich das Bewerbungsformblatt zu verwenden.

      10 Teilnehmer/innen (plus 4 Nachrücker) werden im anschließenden öffentlichen Losverfahren im Beisein eines/r Rechtsvertreters/in der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.architekten-richter.de) bekannt gegeben. Die übrigen Bewerber/innen erhalten eine Absage per E-Mail.

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Verfassererklärunggemäß § 5 Absatz 3 RPW ab. Die Arbeitsgemeinschaften gelten jeweils als ein Wettbewerbsteilnehmer.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 10
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden.

      Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:

      - Formalleistungen (Leistungs- und Programmerfüllung)

      - Gesamtkonzept, Idee und architektonische Qualität (Freianlagen und Gebäude)

      - Raumprogramm und funktionale Anforderungen

      - Gestalterische und räumliche Qualität

      - Qualitative Bedarfsanforderungen (baulicher Standard)

      - Barrierefreiheit

      - Einfügen in die Umgebung, Außengelände, Wegeführung

      - Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie)

      - Wirtschaftlichkeit (anhand von Orientierungs-, Kenn- und Planungsdaten, z.B. NUF/BGF; BRI/BGF)

      - Investitions- und Folgekosten (Lebenszykluskosten)

      - Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens

      Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 10/03/2023
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 20/03/2023
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Die Wettbewerbssumme ist gemäß RPW 2013 auf der Basis der geltenden HOAI 2021 ermittelt.

      Für Preise und Aufwandsentschädigung stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 38.000 € netto zur Verfügung.

      50% = 19.000,- € werden als Preisgeld gemäß RPW 2013 aufgeteilt:

      1. Preis 50 % = 9.500,- €

      2. Preis 30 % = 5.700,- €

      3. Preis 20 % = 3.800,- €

      Preisträgerinnen/Preisträger, die in Deutschland Umsatzsteuer abführen, erhalten diese zusätzlich. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der

      Wettbewerbssumme vorbehalten.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

      50% der Wettbewerbssumme werden als Aufwandsentschädigung an die ausgewählten Teilnehmer verteilt. Dies entspricht 19.000,- € netto, geteilt durch die Anzahl der zur Beurteilung fristgerecht eingereichten und zum Preisgericht zugelassenen Wettbewerbsbeiträge.

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Susanna Sunder-Plassmann Architektin BDA, Lübeck FP
      Eggert Bock Architekt BDA, Rendsburg FP
      Heike Lorenz Landschaftsarchitektin, Hamburg FP
      Jan O. Schulz Architekt BDA, Kiel FP
      Steffen Soltau Architekt BDA, Lübeck FP stellv.
      Hanno Krause Bürgermeister der Stadt Kaltenkirchen SP
      Susanne Steenbuck, Vors. Jugend-, Sport- und Bildungsausschuss SP
      Thies Rickert, Vors. Bau- und Umweltausschuss SP
      Patrick Schumacher, Stellv.Vors. Jugend-, Sport- und Bildungsausschuss SP stellv.

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Die teilnehmenden Teams verpflichten sich, die erforderlichen Leistungen erbringen zu können. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

      Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mit der dem Verfahren zugrunde liegenden Planungsaufgabe zu beauftragen.

      Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2021, Anlage 10.2 in folgende Honorarzonen eingestuft:

      Freianlagen Honorarzone IV

      Gebäude und Innenräume Honorarzone III

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
      Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
      Ort: Kiel
      Postleitzahl: 24105
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjEzaVhlWlRVWF5UYGBYZTNqXGBcIV9UYVdmWyFXWA==
      Telefon: +49 4319884640
      Fax: +49 4319884702
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: s.o.
      Ort: Kiel
      Land: Deutschland
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der obengenannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Offizielle Bezeichnung: s.o.
      Ort: Kiel
      Land: Deutschland
      Internet-Adresse: www.aik-sh.de
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      06/02/2023
    © European Union, http://ted.europa.eu
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 10.02.2023
Ergebnis veröffentlicht 14.08.2023
Zuletzt aktualisiert 14.08.2023
Wettbewerbs-ID 2-497427 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 619