BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen im Südosten des Landkreises
München, Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 1
BayKommZG
Rathausplatz 1
Kontakt: Geschäftsstelle des Zweckverbands
z. H. Stellvertretender Geschäftsleiter Herrn Markus Porombka
85521 Ottobrunn
DEUTSCHLAND
Tel. +49 8960808-139
E-Mail: MTlqWl9sY3FuXFpibVxpWVhlWzdma2tmWWlsZWUlW1w=
Fax +49 8960808-185
Weitere Auskünfte erteilen: KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Maxtorgraben 13
z. H. RA Arnd Bühner / RA Dr. Ulrich Blaschke
90409 Nürnberg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 9118009299-0
E-Mail: MjEyWFkhW21hIWJZaVZdVllmWzRfZGFbIldjYQ==
Fax +49 9118009299-15
Internet: http://www.kpmg-law.de
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH
Maxtorgraben 13
z. H. RA Arnd Bühner / RA Dr. Ulrich Blaschke
90409 Nürnberg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 9118009299-0
E-Mail: MjE2VFUdV2ldHV5VZVJZUlViVzBbYF1XHlNfXQ==
Fax +49 9118009299-15
Internet: http://www.kpmg-law.de
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: KPMG
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Maxtorgraben 13
z. H. RA Arnd Bühner / RA Dr. Ulrich Blaschke
90409 Nürnberg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 9118009299-0
E-Mail: MjE1VVYeWGpeHl9WZlNaU1ZjWDFcYV5YH1RgXg==
Fax +49 9118009299-15
Internet: http://www.kpmg-law.de
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Bildung
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Brandschutz- und Schadstoffsanierung Gymnasium Neubiberg / hier:
Objektplanung bei Gebäuden (Leistungsphasen 8 und 9 gemäß § 33 HOAI;
Leistungen im Bestand gemäß § 35 HOAI).
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 12
Hauptort der Dienstleistung Neubiberg.
NUTS-Code DE21H
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen im Südosten des
Landkreises München ist Sachaufwandsträger für das Gymnasium Neubiberg,
Cramer-Klett-Straße 10, 85579 Neubiberg.
Das Schulgebäude des Gymnasiums Neubiberg muss einer Brandschutz- und
Schadstoffsanierung unterzogen werden. Diese soll im Rahmen einer
umfassenden Sanierung, die als Generalsanierung gefördert wird,
durchgeführt werden.
Die Kosten für das Vorhaben betragen voraussichtlich:
— für die Kostengruppe 300 gemäß DIN 276 (2008) ca. 9 000 000 EUR netto
(Anteil der Schadstoffsanierung hieran ca. 1 600 000 EUR netto),
— für die Kostengruppe 400 gemäß DIN 276 (2008) ca. 3 100 000 EUR netto.
Die umfassende Sanierung soll voraussichtlich in der Zeit vom 3. Quartal
2011 bis zum 4. Quartal 2012 durchgeführt werden. Die Zuschlagserteilung
für die Bauleistungen ist vorgesehen für ca. Mai bis September 2011
(paketweise). Der Baubeginn (Baustelleneinrichtung) ist vorgesehen für den
1.7.2011.
Die Objektplanung wird derzeit von einem beauftragten Planungsbüro bis
einschließlich der HOAI-Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe)
vorgenommen.
Zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern wird die Einsichtnahme in die
Planungen ermöglicht.
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags ist die Objektplanung in den
Leistungsphasen 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung) und 9
(Objektbetreuung und Dokumentation) gemäß HOAI 2009. Es gilt die
Honorarzone IV gemäß § 34 HOAI 2009.
Nicht von dieser Ausschreibung erfasst sind die Objektplanungsleistungen
zur Schadstoffsanierung (Leistungsphasen 8 und 9). Der Auftragnehmer für
jene Leistungen (insbesondere Überwachung und Leitung von
Schadstoffsanierungsarbeiten; technische Abnahme des schadstoffsanierten
Bereichs; Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für die
Schwarzbereiche) wird in einem gesonderten Vergabeverfahren ermittelt.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind auf der Grundlage der bereits
erstellten Planungen vorzunehmen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftragnehmer bereits während der
Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) mit der Erbringung von
kontrollierenden / beratenden Tätigkeiten zu beauftragen. Diese
kontrollierende / beratende Tätigkeit für den Auftraggeber dient dem
Zweck, eventuelle Schnittstellenprobleme beim Übergang der
Planerverantwortung nach Abschluss der Leistungsphase 7 zu minimieren. Die
kontrollierende / beratende Tätigkeit kann insbesondere in der Sichtung
und Kommentierung der Leistungsverzeichnisse bestehen, die von den in
Leistungsphase 6 verantwortlichen Planern erstellt werden. Die
kontrollierende / beratende Tätigkeit wird voraussichtlich ab Dezember
2010 zu erbringen sein. Für die kontrollierende / beratende Tätigkeit wird
eine gesonderte Vergütung gewährt, die unabhängig von dem Honoraranspruch
für die Planungsleistung in den Leistungsphasen 8 und 9 gemäß HOAI ist.
Die nähere Ausgestaltung der kontrollierenden / beratenden Tätigkeit sowie
der Vergütungsregelungen bleibt der Verhandlungsphase im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens vorbehalten.
Der Beginn der Auftragsausführung ist für ca. Dezember 2010 vorgesehen.
Als Ende der Auftragsausführung ist ca. das 4. Quartal 2017 vorgesehen
(sofern planmäßige Fertigstellung der Baumaßnahmen im 4. Quartal 2012).
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71247000, 71248000, 71521000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Abrechnung nach HOAI; zum Umfang vgl. die Angaben über die Kosten des
Vorhabens in Abschnitt
II.1.5).
II.2.2) Optionen
Nein
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Beginn: 1.12.2010. Ende: 1.12.2017
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Der Auftragnehmer muss über eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem
Versicherungsunternehmen verfügen, das in einem EU-Mitgliedstaat oder
EWR-Vertragsstaat zugelassen ist. Folgende Deckungssummen sind mindestens
erforderlich:
— Personenschäden: mindestens 2 000 000 EUR,
— Sachschäden: mindestens 1 000 000 EUR.
Die Versicherung ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung
nachzuweisen. Der Nachweis kann auch durch eine rechtsverbindliche
Erklärung des Versicherungsunternehmens erbracht werden, in der das
Versicherungsunternehmen für den Fall der Auftragserteilung den Abschluss
einer Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten
Mindestdeckungssummen zusichert.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
Anwendung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2009.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Zu Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften siehe auch die Hinweise unter
Abschnitt
III.2.1).
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1. Bewerber können einzelne oder mehrere
natürliche oder juristische Personen sein;
2. Mehrfachbewerbungen sind unzulässig und führen zum zwingenden
Ausschluss aus dem Vergabeverfahren;
3. Insbesondere kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden auf
die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen;
4. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass es sich
am Vergabeverfahren ausschließlich als Mitglied dieser
Bewerbergemeinschaft beteiligt und in keiner anderen Weise als Bewerber
oder Nachunternehmer an dem Vergabeverfahren beteiligt ist. Es muss weiter
erklären, dass es im Falle der Beauftragung gemeinsam mit allen weiteren
Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet. Es muss
ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt werden,
der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit
Wirkung für und gegen diese rechtsverbindliche Erklärungen im
Vergabeverfahren abzugeben und entgegenzunehmen;
5. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, ob der
Einsatz von qualifizierten Nachunternehmern, die einen
Leistungsbestandteil verantworten und auf die sich der Bewerber bzw. die
Bewerbergemeinschaft hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit stützt,
vorgesehen ist. Ist dies der Fall, kann vom Auftraggeber die Vorlage einer
Verpflichtungserklärung verlangt werden;
6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der
Zusammensetzung der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Abschluss des
Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt
zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von
Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber / die
Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus
wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch führt zur Wiederholung der
Eignungswertung;
7. Die Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen werden, sind mit
ihrem Namen, ihrer beruflicher Qualifikation und ihrer Funktion im Projekt
zu benennen;
8. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass weder
beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft
Ausschlussgründe wegen Unzuverlässigkeit im Sinne von § 4 Abs. 6 VOF 2009
vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte Nachunternehmer
jeweils für sich abgeben;
9. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, ob beim
Bewerber oder bei einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe
im Sinne von § 4 Abs. 9 VOF 2009 vorliegen. Sind Ausschlussgründe
verwirklicht, so sind diese zu nennen. Diese Erklärung muss auch jeder
qualifizierte Nachunternehmer jeweils für sich abgeben;
10. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss
erklären, ob und auf welche Art er (es) wirtschaftlich mit Unternehmen
verknüpft ist oder ob und auf welche Art er (es) auf den Auftrag bezogenen
in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind
die von den Bewerbern geforderten Angaben und Erklärungen in einem
vorgegebenen Bewerbungsbogen zusammengefasst, der zu verwenden, zu
unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und
Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist. Der Bewerbungsbogen
kann bei der Stelle gemäß Anhang A, Abschnitt II) angefordert werden.
Hinsichtlich weiterer Formalitäten für die Bewerbung wird auf die
zusätzlichen Maßgaben in Abschnitt
VI.3) hingewiesen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss
mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Nachweise zur
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen:
Erklärung über die Umsätze in EUR pro Jahr (netto) in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit Leistungen der Objektplanung
erzielt wurden.
(Bewertung pro Geschäftsjahr: 0 bis 310 000 EUR: 0 Punkte; über 310 000
EUR bis 620 000 EUR: 2 Punkte; über 620 000 EUR bis 930 000 EUR: 4 Punkte;
über 930 000 EUR bis 1 240 000 EUR: 6 Punkte; über 1 240 000 EUR: 8
Punkte; max. 8 Punkte pro Geschäftsjahr / max. 24 Punkte insgesamt).
Die mit der Bewertung erreichten Punkte sind Teil der Gesamtbewertung
(Summe der Abschnitte III.2.2 und III.2.3 max. 109 Punkte), anhand derer
der Auftraggeber die Bewerber auswählt, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden; Näheres zu den Auswahlkriterien unter Ziff. IV.1.2.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind
die von den Bewerbern geforderten Umsatzzahlen in den vorgegebenen
Bewerbungsbogen einzutragen, der zu verwenden, zu unterschreiben und
zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem
Teilnahmeantrag einzureichen ist. Der Bewerbungsbogen kann bei der Stelle
gemäß Anhang A, Abschnitt II) angefordert werden.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
1. Berufsqualifikation des Projektleiters:
Nachweis, dass der Projektleiter Architekt im Sinne des Baukammerngesetzes
(BauKaG) oder Bauingenieur (Diplom-Ingenieur oder Master) ist (Bewertung:
zwingendes Kriterium).
2. Referenzen:
Vorlage von mindestens einer, höchstens aber drei Referenzen über
vergleichbare Objektüberwachungsleistungen der Leistungsphase 8 nach § 33
HOAI, die seit dem 1.7.2007 erbracht wurden und die zum Zeitpunkt der
Abgabe des Teilnahmeantrages abgeschlossen sind (unter Angabe von
Rechnungswert [netto], Leistungszeit, Auftraggeber mit Ansprechpartner und
Kontaktdaten). Das Fehlen von Referenzen führt zum Ausschluss.
Die Objektüberwachungsleistungen sind vergleichbar, wenn sie einen der
folgenden Bereiche betreffen:
a) Generalsanierung*, Schwerpunkt Brandschutz;
b) Generalsanierung*, Teilaspekt Schadstoffsanierung;
c) Generalsanierung* Schule.
* Es ist nicht erforderlich, dass das Vorhaben als Generalsanierung aus
öffentlichen Mitteln gefördert wurde; ausreichend ist, dass ein Gebäude /
Gebäudeteil unter Beteiligung mehrerer Fachplaner und mehrerer Gewerke
saniert wurde.
(Bewertung: je Referenz 13 Punkte, maximal 39 Punkte).
3. Mitarbeiter:
Angabe des jährlichen Mittels der Zahl der fest für den Bewerber tätigen
Mitarbeiter (ggf. einschließlich Inhaber / Geschäftsführer) in folgenden
Zeiträumen: 1.7.2007 bis 30.6.2008; 1.7.2008 bis 30.6.2009; 1.7.2009 bis
30.6.2010. Die Mitarbeiterzahl ist für den jeweiligen Zeitraum
aufzuschlüsseln nach fachlichen Mitarbeitern mit Qualifikation für den
Projektleiter gemäß Nr. 1, Zeichner und sonstige fachliche und
nichtfachliche Mitarbeiter.
(Bewertung pro Zeitraum:
— fachliche Mitarbeiter mit Qualifikation für Projektleiter gemäß Nr. 1: 2
Punkte je Mitarbeiter, max. 8 Punkte,
— Zeichner: 1 Punkte je Mitarbeiter, max. 2 Punkte,
— sonstige fachliche und nichtfachliche Mitarbeiter: 0,5 Punkte je
Mitarbeiter, max. aber 2 Punkte.
Maximal 12 Punkte pro Zeitraum, insgesamt max. 36 Punkte).
4. Softwareausstattung
Angabe, ob eine Ausstattung mit Software für folgende Schnittstellen
vorliegt:
DOC (2003).
XLS (2003).
CAD mit der Schnittstelle DWG (2002).
AVA mit der Schnittstelle GAEB (90).
Terminplanungsprogramm mit der Schnittstelle MPP (2003).
(Bewertung: je vorliegender Schnittstelle 2 Punkte, maximal 10 Punkte).
Die mit der Bewertung erreichten Punkte sind Teil der Gesamtbewertung
(Summe der Abschnitte III.2.2 und III.2.3 max. 109 Punkte), anhand derer
der Auftraggeber die Bewerber auswählt, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden; ‚Näheres zu den Auswahlkriterien unter Ziff. IV.1.2.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind
die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen
Bewerbungsbogen einzutragen, der zu verwenden, zu unterschreiben und
zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem
Teilnahmeantrag einzureichen ist. Der Bewerbungsbogen kann bei der Stelle
gemäß Anhang A, Abschnitt II) angefordert werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise
ausdrücklich genannt.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Nein
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der
Auftraggeber wird bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber mindestens
drei Bewerber zu Verhandlungen auffordern (§ 10 Abs. 4 S. 2 VOF).
Zur Verhandlung aufgefordert werden Bewerber, die nicht aufgrund
gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund von Festlegungen in dieser
Bekanntmachung bzw. dem vorgefertigten Bewerbungsbogen bzw. weiteren
Vergabeunterlagen ausgeschlossen wurden, sofern sie nach dem Maßstab der
insbesondere in den Abschnitten III.1.1, III.2.1., III.2.2 und III.2.3
dieser Bekanntmachung veröffentlichten Kriterien für den Auftrag geeignet
sind.
Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in zwei Schritten. Als geeignet
gelten Bewerber, die über die erforderliche Berufshaftpflichtversicherung
verfügen, bei denen keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 VOF vorliegen
und die die zwingenden Erklärungen und Nachweise nach Maßgabe der
Abschnitte III.2.1., III.2.2 und III.2.3 beigebracht haben. In einem
zweiten Schritt wird der Auftraggeber die geeigneten Bewerber anhand einer
Bewertungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten, die
hierfür relevanten Kriterien und Punktzahlen sind den Abschnitten III.2.2
und III.2.3 zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, nur die am
besten geeigneten Bewerber zur Angebotsaufforderung auszuwählen.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote Nein
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
VERG2010/GN/VOF/102
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
1.10.2010 - 12:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
12.10.2010 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
1. Für Teilnahmeanträge ist der vorgefertigte Bewerbungsbogen zu
verwenden, der bei der Stelle gemäß Anhang A, Abschnitt II), erhältlich
ist;
2. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht in zweifacher Ausfertigung auf dem
Postweg, persönlich oder per Telefax bei der Stelle gemäß Anhang A,
Abschnitt III), einzureichen. Zum Schlusstermin für den Eingang der
Teilnahmeanträge siehe Abschnitt
IV.3.4).
Wird der Teilnahmeantrag auf dem Postweg oder persönlich eingereicht, so
ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, der
mit dem Vermerk "Teilnahmeantrag Gymnasium Neubiberg" gekennzeichnet ist.
Wird der Teilnahmeantrag per Telefax eingereicht, genügt eine einfache
Ausfertigung.
3. Werden die in dem vorgefertigten Bewerbungsbogen bzw. der
Bekanntmachung geforderten Angaben in dem Bewerbungsbogen nicht gemacht,
so kann der Teilnahmeantrag allein aus diesem Grunde ausgeschlossen
werden;
4. Sämtliche Angaben in dem vorgefertigten Bewerbungsbogen sind
vollständig, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei zu machen. Nachweise und
Bescheinigungen sind dem Bewerbungsbogen als Anlagen beizufügen. Sofern
solche Anlagen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind zusätzlich
Übersetzungen beizufügen;
5. Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum
Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach
Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den
Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen;
6. Den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern wird die Einsichtnahme
in die Planungen ermöglicht.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern
Regierung von Oberbayern
80534 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: MTltXGleWFlcYlhkZFxpJWpsXFtZWHBcaWU3aVxeJGZZJVlYcFxpZSVbXA==
Tel. +49 892176-2411
Internet:
http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Fax +49 892176-2847
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf
die drohende Rügepräklusion im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB 2009 wird
hingewiesen.
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind
Auftragsberatungszentrum Bayern e.V.
Orleansstr. 10-12
81669 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: MTVkaWFqO1xddShdXHRgbWkpX2A=
Tel. +49 895116-172
Internet: http://www.abz-bayern.de
Fax +49 895116-663
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
3.9.2010