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  • DE-45127 Essen
  • 08/2023
  • Ergebnis
  • (ID 2-500769)

Neugestaltung Weberplatz in Essen


 
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    Entscheidung 24.08.2023 Entscheidung
    Achtung Änderung am Mar 14, 2023
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW
    Berufsgruppen Gemeinschaften aus Landschaftsarchitekten*innen und Verkehrsplaner*innen
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 15 - max. 15
    Gesetzte Teilnehmer: 5
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen / Objektplanung Verkehrsanlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 65.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Essen, Essen (DE)
    Betreuer WoltersPartner Stadtplaner GmbH, Coesfeld (DE) Büroprofil
    Preisrichter Prof. Stephan Lenzen [Vorsitz]
    Aufgabe
    Als wichtiges Projekt des vom Rat der Stadt Essen beschlossenen Integrierten Entwicklungskonzepts Essen MITTE/OST (Stadtkern, Ostviertel, Südostviertel) soll in den kommenden Jahren die Umgestaltung des Weberplatzes in der Nördlichen Innenstadt umgesetzt werden. Dabei ist der Weberplatz zudem Bestandteil der Gebietskulisse des Förderzugangs "Sozialer Zusammenhalt". Zum Städtebauförderprogramm 2022 (STEP 22) wurde die Durchführung eines europaweiten Wettbewerbs erfolgreich zur Förderung beantragt und kann nun den planerischen Grundstein für die sich in den Folgejahren anschließende Planungs- und Bauphase legen.
    Der Weberplatz liegt zentral in der nördlichen Innenstadt von Essen und ist aufgrund seiner Größe und Lage ein wichtiger öffentlicher Raum sowie bedeutender Treffpunkt für die Bewohnerschaft. Er bildet die Verbindung zwischen dem sich nordwestlich anschließenden Universitätsviertel sowie Grünen Mitte und der südlich liegenden Stadtmitte Essens.
    Der Weberplatz wird im Osten von der I. Weberstraße sowie anschließend der Kreuzeskirche gerahmt und im Süden von der Kreuzeskirchstraße tangiert. Nach Westen grenzt das von dem Jugendamt der Stadt Essen in Teilen betriebene Begegnungszentrum Weberplatz an den Platz. Derzeit befindet sich an der nördlichen Platzseite das sich im Abbruch befindliche ehemalige Haus der Begegnung. An dessen Stelle bzw. dem gesamten Häuserblock wird das neue Wohnquartier WEBER1 entstehen, welches ergänzend zum Wohnquartier Kastanienhöfe - dieses befindet sich nordöstlich des Weberplatzes an der Ecke I. Weberstraße / Kastanienallee - errichtet wird. In Richtung Nordwesten besteht vom Weberplatz in Richtung Friedrich-Ebert-Straße über die Kastanienallee eine fußläufige Freiraumachse.
    Der Weberplatz wird geprägt durch den Höhenversatz, der zusammen mit den angrenzenden Gebäuden den Platz einfasst. Einzelne Elemente, wie ein Brunnen, Hochbeete und dekorativer Baumbestand werten das sonst eher triste Bild punktuell auf. Der durch die Lage zusammenhängenden Scharnierfunktion kommt der Platz aktuell aufgrund einzelner Gebrauchswertmängel (u. a. Geländesprünge und fehlende Einsehbarkeiten, durch mangelnde Nutzbarkeit, fehlende Integration im Stadtkern, unzeitgemäße und wenig nutzbare Ausstattungselemente, fehlende Barrierefreiheit bzw. -armut) nicht vollständig nach. Der Platz weist Gestaltungsmängel auf und wird seiner Bedeutung für das Quartier nicht gerecht. Zudem schafft der geschlossene Charakter des Platzes insbesondere in den Abendstunden "dunkle Ecken", weshalb der Platz von Teilen der Bevölkerung abends und nachts gemieden wird. Die fehlenden räumlichen Bezüge zur Kreuzeskirche, zur Grünen Mitte und zum Universitätsviertel sind ungenutzte Potenziale. Zudem besitzen die Ladenlokale in der Kreuzeskirchstraße durch den Höhenunterschied keinen direkten Bezug zum Weberplatz.
    Das Wettbewerbsgebiet umfasst insgesamt eine Größe von ca. 7.100 m2.
    Im Zuge eines freiraumplanerischen Wettbewerbs nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) soll unter Einbeziehung der örtlichen Akteure sowie der Bürgerschaft ein Entwurf gefunden werden, der eine optimale Nutzbarkeit der Platzfläche mit einer außerordentlich hohen und für den Ort passenden Gestaltqualität verbindet.
    Ziel ist die Neugestaltung des Weberplatzes. Dabei sollen folgende Themenschwerpunkte eine besondere Berücksichtigung finden:
    ­- Stärkung der Aufenthaltsqualität und Frequenzsteigerung auf der Platzfläche
    ­- Erhöhung der Nutzbarkeit des Platzes und Stärkung seiner Funktion als Bindeglied zwischen Universitätsviertel und Stadtkern
    ­- Stärkung der urbanen Resilienz und Integration der Themen Ökologie und Klimaanpassung in eine neue Platzgestaltung
    ­- Herstellung einer optischen und funktionalen Verbindung zwischen Weberplatz und seinen umgebenden Nutzungen und Gebäuden
    ­- Abbau optischer und baulicher Barrieren zur besseren Einsehbarkeit und Passierbarkeit des öffentlichen Raums
    ­ Verbesserung der Durchwegung insbesondere für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen
    Gesetzte Teilnehmer - club L94 Landschaftsarchitekten, Köln mit RÖVER Ingenieurgesellschaft mbH, Gütersloh
    - Greenbox Landschaftsarchitekten, Köln, mit emig-vs Ingenieurgesellschaft mbH, Düsseldorf
    - KRAFT.RAUM Landschaftsarchitekten, Düsseldorf mit ambrosius blanke verkehr.infrastruktur, Bochum
    - Lohaus Carl Kohlmös, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner, Hannover mit SHP Ingenieure, Hannover
    - Planergruppe Oberhausen, Essen mit N.N.
    Adresse des Bauherren DE-45127 Essen
    TED Dokumenten-Nr. 136226-2023
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  • Anzeigentext Änderungen

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    • Deutschland-Essen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

      2023/S 052-153248

      Berichtigung

      Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

      Dienstleistungen

      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 046-136226)

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen, Zentrale Vergabestelle
      Postanschrift: Rathaus, Porscheplatz 1
      Ort: Essen
      NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
      Postleitzahl: 45127
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTZwX2xhW1xfOnRfaG5sW2ZfbCdtX2xwY11fKF9tbV9oKF5f
      Telefon: +49 201-8811330
      Fax: +49 201-889111330
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: http://www.essen.de

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Freiraumplanerischer Wettbewerb im Rahmen des Verfahrens "Neugestaltung des Weberplatzes in Essen"

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: V-2022-0300
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Als wichtiges Projekt des vom Rat der Stadt Essen beschlossenen Integrierten Entwicklungskonzepts Essen MITTE/OST (Stadtkern, Ostviertel, Südostviertel) soll in den kommenden Jahren die Umgestaltung des Weberplatzes in der Nördlichen Innenstadt umgesetzt werden. Dabei ist der Weberplatz zudem Bestandteil der Gebietskulisse des Förderzugangs "Sozialer Zusammenhalt". Zum Städtebauförderprogramm 2022 (STEP 22) wurde die Durchführung eines europaweiten Wettbewerbs erfolgreich zur Förderung beantragt und kann nun den planerischen Grundstein für die sich in den Folgejahren anschließende Planungs- und Bauphase legen.

       

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      09/03/2023
      VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 046-136226

      Abschnitt VII: Änderungen

      VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
      VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
      Abschnitt Nummer: III.1.2
      Stelle des zu berichtigenden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Anstatt:

       

      Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Die Mindestanforderung umfasst eine Erklärung (Eigenerklärung) über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über die entsprechenden Summen im Falle einer späteren Beauftragung);

       

      muss es heißen:

       

      Eigenerklärung, dass der/die Bieter*in / Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögensschäden jeweils 1,5 Mio. Euro) verfügt bzw. diese im Auftragsfall abschließen wird;

       

      Abschnitt Nummer: III.1.3
      Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Anstatt:

       

      Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Die Mindestanforderung umfasst eine Erklärung (Eigenerklärung) über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über die entsprechenden Summen im Falle einer späteren Beauftragung);

       

      muss es heißen:

       

      Eigenerklärung, dass der/die Bieter*in / Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögensschäden jeweils 1,5 Mio. Euro) verfügt bzw. diese im Auftragsfall abschließen wird;

       

      Abschnitt Nummer: IV.2.2
      Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Anstatt:
      Tag: 03/04/2023
      Ortszeit: 12:00
      muss es heißen:
      Tag: 06/04/2023
      Ortszeit: 12:00
      Abschnitt Nummer: IV.2.3
      Stelle des zu berichtigenden Textes: Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Anstatt:
      Tag: 06/04/2023
      muss es heißen:
      Tag: 11/04/2023
      VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:
  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Essen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

      2023/S 046-136226

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen, Zentrale Vergabestelle
      Postanschrift: Rathaus, Porscheplatz 1
      Ort: Essen
      NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
      Postleitzahl: 45127
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjE4ZFNgVU9QUy5oU1xiYE9aU2AbYVNgZFdRUxxTYWFTXBxSUw==
      Telefon: +49 201-8811330
      Fax: +49 201-889111330
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: http://www.essen.de
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y68YW8JM7LAS/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y68YW8JM7LAS
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Freiraumplanerischer Wettbewerb im Rahmen des Verfahrens "Neugestaltung des Weberplatzes in Essen"

      Referenznummer der Bekanntmachung: V-2022-0300
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

      Als wichtiges Projekt des vom Rat der Stadt Essen beschlossenen Integrierten Entwicklungskonzepts Essen MITTE/OST (Stadtkern, Ostviertel, Südostviertel) soll in den kommenden Jahren die Umgestaltung des Weberplatzes in der Nördlichen Innenstadt umgesetzt werden. Dabei ist der Weberplatz zudem Bestandteil der Gebietskulisse des Förderzugangs "Sozialer Zusammenhalt". Zum Städtebauförderprogramm 2022 (STEP 22) wurde die Durchführung eines europaweiten Wettbewerbs erfolgreich zur Förderung beantragt und kann nun den planerischen Grundstein für die sich in den Folgejahren anschließende Planungs- und Bauphase legen.

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
      Hauptort der Ausführung:

      45127 Essen

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Der Weberplatz liegt zentral in der nördlichen Innenstadt von Essen und ist aufgrund seiner Größe und Lage ein wichtiger öffentlicher Raum sowie bedeutender Treffpunkt für die Bewohnerschaft. Er bildet die Verbindung zwischen dem sich nordwestlich anschließenden Universitätsviertel sowie Grünen Mitte und der südlich liegenden Stadtmitte Essens.

      Der Weberplatz wird im Osten von der I. Weberstraße sowie anschließend der Kreuzeskirche gerahmt und im Süden von der Kreuzeskirchstraße tangiert. Nach Westen grenzt das von dem Jugendamt der Stadt Essen in Teilen betriebene Begegnungszentrum Weberplatz an den Platz. Derzeit befindet sich an der nördlichen Platzseite das sich im Abbruch befindliche ehemalige Haus der Begegnung. An dessen Stelle bzw. dem gesamten Häuserblock wird das neue Wohnquartier WEBER1 entstehen, welches ergänzend zum Wohnquartier Kastanienhöfe - dieses befindet sich nordöstlich des Weberplatzes an der Ecke I. Weberstraße / Kastanienallee - errichtet wird. In Richtung Nordwesten besteht vom Weberplatz in Richtung Friedrich-Ebert-Straße über die Kastanienallee eine fußläufige Freiraumachse.

      Der Weberplatz wird geprägt durch den Höhenversatz, der zusammen mit den angrenzenden Gebäuden den Platz einfasst. Einzelne Elemente, wie ein Brunnen, Hochbeete und dekorativer Baumbestand werten das sonst eher triste Bild punktuell auf. Der durch die Lage zusammenhängenden Scharnierfunktion kommt der Platz aktuell aufgrund einzelner Gebrauchswertmängel (u. a. Geländesprünge und fehlende Einsehbarkeiten, durch mangelnde Nutzbarkeit, fehlende Integration im Stadtkern, unzeitgemäße und wenig nutzbare Ausstattungselemente, fehlende Barrierefreiheit bzw. -armut) nicht vollständig nach. Der Platz weist Gestaltungsmängel auf und wird seiner Bedeutung für das Quartier nicht gerecht. Zudem schafft der geschlossene Charakter des Platzes insbesondere in den Abendstunden "dunkle Ecken", weshalb der Platz von Teilen der Bevölkerung abends und nachts gemieden wird. Die fehlenden räumlichen Bezüge zur Kreuzeskirche, zur Grünen Mitte und zum Universitätsviertel sind ungenutzte Potenziale. Zudem besitzen die Ladenlokale in der Kreuzeskirchstraße durch den Höhenunterschied keinen direkten Bezug zum Weberplatz.

      Das Wettbewerbsgebiet umfasst insgesamt eine Größe von ca. 7.100 m2.

      Im Zuge eines freiraumplanerischen Wettbewerbs nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) soll unter Einbeziehung der örtlichen Akteure sowie der Bürgerschaft ein Entwurf gefunden werden, der eine optimale Nutzbarkeit der Platzfläche mit einer außerordentlich hohen und für den Ort passenden Gestaltqualität verbindet.

      Ziel ist die Neugestaltung des Weberplatzes. Dabei sollen folgende Themenschwerpunkte eine besondere Berücksichtigung finden:

      ­- Stärkung der Aufenthaltsqualität und Frequenzsteigerung auf der Platzfläche

      ­- Erhöhung der Nutzbarkeit des Platzes und Stärkung seiner Funktion als Bindeglied zwischen Universitätsviertel und

      Stadtkern

      ­- Stärkung der urbanen Resilienz und Integration der Themen Ökologie und Klimaanpassung in eine neue Platzgestaltung

      ­- Herstellung einer optischen und funktionalen Verbindung zwischen Weberplatz und seinen umgebenden Nutzungen und

      Gebäuden

      ­- Abbau optischer und baulicher Barrieren zur besseren Einsehbarkeit und Passierbarkeit des öffentlichen Raums

      ­ Verbesserung der Durchwegung insbesondere für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Beginn: 06/09/2023
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Anzahl der Bewerber: 15
      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

      Der interdisziplinäre Wettbewerb richtet sich an Gemeinschaften aus

      - Landschaftsarchitekten*innen

      - Verkehrsplaner*innen

      Die Gemeinschaft, bestehend aus den oben genannten Fachdisziplinen, muss zwingend einen gemeinsamen Teilnahmeantrag, nebst Anlagen, fristgerecht einreichen. Daraus resultierend muss im Falle einer Auslosung auch ein gemeinsamer Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden.

      Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmer*innen (davon fünf gesetzte Teilnehmer*innen) nach RPW 2013 vorgesehen.

      Neben den fünf eingeladenen Büros werden weitere zehn teilnehmende Büros durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 VgV i.V.m. § 4 RPW 2013 im Rahmen der Teilnahmebedingungen ermittelt (Bewerbungsphase des RPW-Planungswettbewerbs).

      Aus Gleichbehandlungsgründen - insbesondere, um auch Nachrücker*innen ausreichend Zeit zur Bearbeitung zu geben - ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum 02.05.2023 möglich. Daher werden alle Teilnehmer*innen gebeten, die Auslobungsunterlagen unverzüglich nach Erhalt daraufhin durchzusehen, ob sie am Wettbewerb teilnehmen möchten. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie dies der Ausloberin bitte bis zum 28.04.2023 mit. Etwaige Nachrücker erhalten spätestens am 02.05.2023 Mitteilung darüber, dass sie nachrücken.

      Die Auswahl der Teilnehmer*innen erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.

      Teilnahmebedingungen:

      Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplatt-form Vergabemarktplatz NRW im Bereich "Teilnahmeantrag". Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.

      Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.

      Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache als der Verfahrenssprache sind in Form einer Eigenerklärung vor der Einreichung zu übersetzen. Bei Bedarf ist eine von einem/einer amtlich vereidigten Dolmetscher*in Übersetzung nachzureichen.

      Wer am Tage der Auslobung bei einem/einer Teilnehmer*in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens eine teilnahmeberechtigte Person je o.g. Planungsdisziplin (Landschaftsarchitekt*in und Verkehrsplaner*in) angehört.

      Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich als Bewerber*in am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

      Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:

      ­- Name des/der federführenden Bewerbers/-in (Büroname);

      ­- Angabe, ob eine Bewerbergemeinschaft gebildet werden soll;

      ­- Kontaktdaten des/der Bewerbers/-in / des/der Vertreters/-in der Bewerbergemeinschaft;

      ­- Bestätigung, dass der/die Bewerber*in im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird;

      ­- Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eigenständig bewirbt;

      ­- Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft;

      ­- für den/der federführenden Landschaftsarchitekten/-in: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" (Kammernachweis);

      - für den/der Verkehrsplaner*in: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" durch Bachelor-/Master- oder Diplomurkunde oder gleichwertig;

      ­- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013;

      ­- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Die Mindestanforderung umfasst eine Erklärung (Eigenerklärung) über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über die entsprechenden Summen im Falle einer späteren Beauftragung);

      ­- Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat.

      Eine Nennung von Referenzen ist für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb nicht notwendig.

      Auswahlverfahren der Teilnehmer*innen:

      Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von zehn Wettbewerbsteilnehmer*innen sowie zehn weiteren Bewerber*innen als potentielle Nachrücker*innen nach folgendem Verfahren:

      Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nach-weise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist erst nach der Auslosung/Auswahl vom Auftraggeber nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden sodann ausgeschlossen und durch Nachrücker nachbesetzt. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Ausloberin.

      Im Falle dessen, dass die Anzahl der die Teilnahmebedingungen erfüllenden Bewerber*innen die vorgegebene Höchstzahl übersteigt, werden aus den ausgewählten gleichen Bewerbungen zehn Bewerber*innen durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie zehn weitere Bewerber*innen als potentielle Nachrücker*innen ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber*innen werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt.

      Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst, d.h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb ggf. zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen des dann nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit dem/der 1. Preisträger*in bzw. ggf. allen Preisträger*innen statt.

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

      Der interdisziplinäre Wettbewerb richtet sich an Gemeinschaften aus

      - Landschaftsarchitekten*innen

      - Verkehrsplaner*innen

      Die Gemeinschaft, bestehend aus den oben genannten Fachdisziplinen, muss zwingend einen gemeinsamen Teilnahmeantrag, nebst Anlagen, fristgerecht einreichen. Daraus resultierend muss im Falle einer Auslosung auch ein gemeinsamer Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden.

      Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmer*innen (davon fünf gesetzte Teilnehmer*innen) nach RPW 2013 vorgesehen.

      Neben den fünf eingeladenen Büros werden weitere zehn teilnehmende Büros durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 VgV i.V.m. § 4 RPW 2013 im Rahmen der Teilnahmebedingungen ermittelt (Bewerbungsphase des RPW-Planungswettbewerbs).

      Aus Gleichbehandlungsgründen - insbesondere, um auch Nachrücker*innen ausreichend Zeit zur Bearbeitung zu geben - ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum 02.05.2023 möglich. Daher werden alle Teilnehmer*innen gebeten, die Auslobungsunterlagen unverzüglich nach Erhalt daraufhin durchzusehen, ob sie am Wettbewerb teilnehmen möchten. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie dies der Ausloberin bitte bis zum 28.04.2023 mit. Etwaige Nachrücker erhalten spätestens am 02.05.2023 Mitteilung darüber, dass sie nachrücken.

      Die Auswahl der Teilnehmer*innen erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.

      Teilnahmebedingungen:

      Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplatt-form Vergabemarktplatz NRW im Bereich "Teilnahmeantrag". Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.

      Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.

      Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache als der Verfahrenssprache sind in Form einer Eigenerklärung vor der Einreichung zu übersetzen. Bei Bedarf ist eine von einem/einer amtlich vereidigten Dolmetscher*in Übersetzung nachzureichen.

      Wer am Tage der Auslobung bei einem/einer Teilnehmer*in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens eine teilnahmeberechtigte Person je o.g. Planungsdisziplin (Landschaftsarchitekt*in und Verkehrsplaner*in) angehört.

      Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich als Bewerber*in am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

      Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:

      ­- Name des/der federführenden Bewerbers/-in (Büroname);

      ­- Angabe, ob eine Bewerbergemeinschaft gebildet werden soll;

      ­- Kontaktdaten des/der Bewerbers/-in / des/der Vertreters/-in der Bewerbergemeinschaft;

      ­- Bestätigung, dass der/die Bewerber*in im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird;

      ­- Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eigenständig bewirbt;

      ­- Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft;

      ­- für den/der federführenden Landschaftsarchitekten/-in: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" (Kammernachweis);

      - für den/der Verkehrsplaner*in: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" durch Bachelor-/Master- oder Diplomurkunde oder gleichwertig;

      ­- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013;

      ­- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Die Mindestanforderung umfasst eine Erklärung (Eigenerklärung) über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über die entsprechenden Summen im Falle einer späteren Beauftragung);

      ­- Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat.

      Eine Nennung von Referenzen ist für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb nicht notwendig.

      Auswahlverfahren der Teilnehmer*innen:

      Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von zehn Wettbewerbsteilnehmer*innen sowie zehn weiteren Bewerber*innen als potentielle Nachrücker*innen nach folgendem Verfahren:

      Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nach-weise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist erst nach der Auslosung/Auswahl vom Auftraggeber nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden sodann ausgeschlossen und durch Nachrücker nachbesetzt. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Ausloberin.

      Im Falle dessen, dass die Anzahl der die Teilnahmebedingungen erfüllenden Bewerber*innen die vorgegebene Höchstzahl übersteigt, werden aus den ausgewählten gleichen Bewerbungen zehn Bewerber*innen durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie zehn weitere Bewerber*innen als potentielle Nachrücker*innen ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber*innen werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt.

      Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst, d.h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb ggf. zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen des dann nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit dem/der 1. Preisträger*in bzw. ggf. allen Preisträger*innen statt.

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

      Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:

      a) Landschaftsarchitekt*in: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt*in" nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates.

      b) Verkehrsplaner*in: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur*in" nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates.

      Sind in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist.

      Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie eine/-n bevollmächtigte/-n Vertreter*in sowie eine/-n (personenidentische/-n oder personenverschiedene/-n) Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 03/04/2023
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 06/04/2023
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteilt
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
      Die Zahlung erfolgt elektronisch
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.

      Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68YW8JM7LAS

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
      Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
      Ort: Köln
      Postleitzahl: 50667
      Land: Deutschland
      Telefon: +49 2211473045
      Fax: +49 2211472889
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.

      Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.

      Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

      Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) der ursprünglichen Bekanntmachung genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der ursprünglichen Bekanntmachung).

      Der Antrag ist unzulässig, soweit:

      1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

      2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      01/03/2023
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 06.03.2023
Ergebnis veröffentlicht 21.09.2023
Zuletzt aktualisiert 21.09.2023
Wettbewerbs-ID 2-500769 Status Kostenpflichtig
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