BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Landkreis Traunstein
Ludwig-Thoma-Straße 2-3
Kontakt: Herr Wagner
83278 Traunstein
DEUTSCHLAND
Weitere Auskünfte erteilen: Hitzler Ingenieure
Sandstraße 31
z. H. Herrn Dipl.-Ing. Baumgartner
80335 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 892555950
E-Mail: MTNzYm9kXl9icHFiaWliPWVmcXdpYm8qZmtkYmtmYnJvYithYg==
Fax +49 8925559511
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Hitzler Ingenieure
Sandstraße 31
z. H. Herrn Dipl.-Ing. Baumgartner
80335 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 892555950
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Fax +49 8925559511
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hitzler Ingenieure
Sandstraße 31
z. H. Herrn Dipl.-Ing. Baumgartner
80335 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 892555950
E-Mail: MjExa1pnXFZXWmhpWmFhWjVdXmlvYVpnIl5jXFpjXlpqZ1ojWVo=
Fax +49 8925559511
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Generalsanierung und Teilneubau des Johannes-Heidenhain-Gymnasiums
Traunreut.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 12
Hauptort der Dienstleistung Traunreut.
NUTS-Code DE21M
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Generalsanierung und Teilneubau des Johannes-Heidenhain-Gymnasiums
Traunreut.
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 (Abwasser-,
Wasser- und Gasanlagen), 2. (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische
Anlagen), 7 (Nutzungsspezifische Anlagen) und 8 (Gebäudeautomation) gemäß
§§ 51 ff HOAI, Leistungsphasen 2-9.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71300000, 71321200, 71315000, 71321300, 71321400
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Generalsanierung und Teilneubau des Johannes-Heidenhain-Gymnasiums
Traunreut.
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 (Abwasser-,
Wasser- und Gasanlagen), 2. (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische
Anlagen), 7 (Nutzungsspezifische Anlagen) und 8 (Gebäudeautomation) gemäß
§§ 51 ff HOAI, Leistungsphasen 2-9.
Stufenweise Beauftragung von Leistungen der Technischen Ausrüstung für die
bauabschnittsweise durchzuführenden Maßnahmen Generalsanierung,
Teilabbruch und Teilneubau des Johannes-Heidenhain-Gymnasiums Traunreut im
laufenden Schulbetrieb.
Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 14 000 000 EUR (brutto,
Kostengruppe 200 – 700 DIN 276).
Die Maßnahme erstreckt sich voraussichtlich über 5 Jahre.
Zunächst werden die Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und
Genehmigungsplanung) für die Gesamtbaumaßnahme beauftragt
(stufenweise/abschnittsweise Beauftragung).
Es ist beabsichtigt die weiteren Leistungsphasen nach Vorliegen der
finanziellen Absicherung zu beauftragen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie
Gesamtbeauftragung besteht nicht.
II.2.2) Optionen
Nein
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung.
Für Personenschäden: 1 500 000,- EUR.
Für sonstige Schäden: 1 500 000,- EUR.
Bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder
Kreditinstitut.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des
Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im
Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Liegt der Nachweis der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung
bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der
Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall den Bewerbungsunterlagen
nicht bei, wird der Bewerber von der Wertung ausgeschlossen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
HOAI (in der zum Vertragsabschluss gültige Fassung).
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende
Arbeitsgemeinschaft auftreten.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der
Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf
den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeiten
(gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit
Unternehmen verknüpft sind (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF
nicht vorliegen.
Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine
rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens
zu bestätigen. Die Nichtabgabe der o. g. Erklärungen und Angaben führt zum
Ausschluss.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) ein Nachweis der entsprechenden
Berufshaftpflicht-versicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4 VOF).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards Deckungssumme der
Berufshaftpflichtversicherung:
Für Personenschäden: 1 500 000,- EUR,
Für sonstige Schäden: 1 500 000,- EUR.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
III.2.3.1 - Fachliche Qualifikation:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekte für die ausgeschriebene
Leistungen aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2005-2009):
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende
Anforderungen erfüllt sein:
— Referenzprojekt aus dem Bereich Schulbausanierung bzw.
Schulbauerweiterung unter laufendem Schulbetrieb,
— Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung. (Gesamtkosten > 10 000 000
EUR brutto (Kgr. 200-700)),
— Leistungen der Technischen Ausrüstung. Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 (§§
51 ff HOAI) erbracht,
— mindestens Leistungsphasen 2-8 (gem. § 53 HOAI) beauftragt,
— derzeitiger Projektstand: mindestens Leistungsphase 8,
oder abgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 5 Referenzprojekte
benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung
nicht berücksichtigt.
III.2.3.2 - Personelle Besetzung:
Angabe der technischen Leitung.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter
unter Angabe dessen/deren Referenzen (gefordert werden jeweils 4
Referenzen).
Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen
Stellvertreter Erfahrung bei der Planung und Abwicklung von vergleichbaren
Projekten vorherrscht.
Für die maximale Bewertung sollten bzgl. der Referenzen des Projektleiters
bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Referenzprojekt aus dem Bereich Schulbausanierung bzw.
Schulbauerweiterung unter laufendem Schulbetrieb,
— Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten > 10 000 000
EUR brutto (Kgr. 200-700)),
— Leistungen der Planung der Technischen Ausrüstung. Anlagengruppen 1, 2,
3, 7, 8 (§§ 51 ff HOAI) erbracht,
— mindestens die Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 (gem. § 53 HOAI) wurden
durch den Projektleiter bzw. dessen Stellvertreter erbracht.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter
sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von
jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
Die Berufszulassung des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter ist
durch Vorlage von Studiennachweisen o. ä. nachzuweisen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Ja
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen
Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur
Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und/oder „Architekt“ berechtigt
sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische
Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen
ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der
verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der
juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten
Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied
die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen
Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Bayerisches
Baukammerngesetz und Bayerische Bauordnung oder vergleichbare Rechts- oder
Verwaltungsvorschrift.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Mitteilung der Kommission vom 19.12.2008 Nr. IP/08/2040.
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens:
Fachliche Qualifikation (
III.2.3.1) 60 % hieraus:
Referenzprojekte 60 Punkte.
Personelle Besetzung (
III.2.3.2) 40 % hieraus:
Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind
zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu
erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von
der Teilnahme ausgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der
Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt:
Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim
Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag
gekennzeichnet abzugeben.
Die Unterlagen („Bewerbungsbogen“) sind in digitaler Form bei folgender
Kontaktadresse erhältlich:
Hitzler Ingenieure.
Sandstraße 31.
80335 München.
Tel.: +49 89255595-0.
Fax: +49 89255595-11.
E-Mail: MTltXGleWFlcamtcY2NcN19ga3FjXGkkYGVeXGVgXGxpXCVbXA==.
(Kontakt siehe auch I.1 - Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende
Unterlagen).
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
8.10.2010 - 12:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
8.10.2010 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen
zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen
innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es
gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem
Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben,
Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden
nicht berücksichtigt.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft
bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist
verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den
Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach
Erhalt der Bewerbungsunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer der Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 892176-2411
Fax +49 892176-2847
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
10.9.2010