WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Stadt Mannheim, im Wettbewerb vertreten durch das Baukompetenzzentrum
Collinistraße 1
Kontakt: Herr Augsburger
68161 Mannheim
DEUTSCHLAND
Weitere Auskünfte erteilen: Kaupp + Franck Architekten GmbH
Friedrichsplatz 16
z. H. Frau Gorf
68165 Mannheim
DEUTSCHLAND
Tel. +49 621402008
E-Mail: MjE3WF1VXi9aUGRfXxxVYVBdUlodU1Q=
Fax +49 621402007
Internet: www.kaupp-franck-wettbewerb.de
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
Kaupp + Franck Architekten GmbH
Friedrichsplatz 16
z. H. Frau Gorf
68165 Mannheim
DEUTSCHLAND
Tel. +49 621402008
E-Mail: MjEzXGFZYjNeVGhjYyBZZVRhVl4hV1g=
Fax +49 621402007
Internet: www.kaupp-franck-wettbewerb.de
Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
an: Kaupp + Franck Architekten GmbH
Friedrichsplatz 16
z. H. Frau Gorf
68165 Mannheim
DEUTSCHLAND
Tel. +49 621402008
E-Mail: MjE2WV5WXzBbUWVgYB1WYlFeU1seVFU=
Fax +49 621402007
Internet: www.kaupp-franck-wettbewerb.de
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber
Wettbewerb Neubau Kreativwirtschaftszentrum Jungbusch Einstufiger
nicht-offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2008.
II.1.2) Kurze Beschreibung
Ziel des Wettbewerbes ist es, im Stadtteil Jungbusch in der Hafenstraße
25, einen zeitgemäßen und qualitätsvollen Neubau eines
Kreativwirtschaftszentrum mit ca. 4 600 m² vermietbarer Fläche zu
realisieren, der dem Anspruch der Stadt Mannheim hinsichtlich Baukultur
entspricht und zugleich Identität stiftender Ausdruck des energetischen
und kreativen Anspruchs der Wirtschaftsförderung der Stadt Mannheim ist.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71220000
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER
Das Auswahlverfahren, formale Auswahlkriterien, Form und Umfang der
Referenzen sind in den Bewerbungsunterlagen bzw. Teil A der Auslobung
detailliert beschrieben. Diese Unterlagen sind in digitaler Form bei der
Vorprüfung, Kaupp+Franck Architekten GmbH, homepage:
www.kaupp-franck-wettbewerb.de erhältlich (siehe A II).
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
Ja
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die
geforderten Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen,
die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn
sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage
der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem
Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich
geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG –
"Berufsanerkennungsrichtlinie" – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn
zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die
der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte
Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit
die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt
werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls
teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von
Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der
Beteiligten.
Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht
teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die
der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig
auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS
Nichtoffen
Gewünschte Teilnehmerzahl: 25
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER
1. aus dem Teilnehmerpool
2. aus dem Teilnehmerpool
3. aus dem Teilnehmerpool
4. aus dem Teilnehmerpool
5. aus dem Teilnehmerpool
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
— Städtebauliche und freiräumliche Qualität,
— Architektonische und gestalterische Qualität,
— Art des Umgangs mit Bestand,
— Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen,
— Wirtschaftlichkeit, Investitions- und Folgekosten,
— Einhaltung energetischer Vorgaben und des Nachhaltigkeitskriteriums,
— Ökologische Anforderungen und Umweltverträglichkeit.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
5.11.2010 - 16:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
Teilnahme
5.11.2010 - 17:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die
ausgewählten Bewerber
17.11.2010
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben
Ja
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Die Wettbewerbssumme beträgt 80
000 EUR brutto. Geplante Verteilung:
1. Preis 20 000 EUR;
2. Preis 16 000 EUR;
3. Preis 12 000 EUR;
4. Preis 9 000 EUR;
5. Preis 7 000 EUR.
Zusätzlich stehen 16 000 EUR für Anerkennungen zur Verfügung. Das
Preisgericht behält sich eine andere Aufteilung der Preise vor. Die
Umsatzsteuer von 19 % ist in den o. g. Preisen enthalten.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer
Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger/innen wird die
Mehrwertsteuer von 19 % vom Auslober/ von der Ausloberin einbehalten und
in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträger/innen
wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an
den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
Ja
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Lothar Quast, Bürgermeister der Stadt Mannheim
2. Michael Grötsch, Bürgermeister der Stadt Mannheim
3. Dipl. Ing. Architektin, Dr. Martina Kubanek, Leiterin
Baukompetenzzentrum Mannheim
4. Dipl. Ing. Architekt BDA Klaus Elliger, Leiter Fachbereich Städtebau;
Mannheim
5. Prof. Dipl. Ing. Architekt Horst Ermel (angefragt)
6. Prof. Dipl. Ing. Architekt Jörg Aldinger (angefragt)
7. Dipl.-Ing. Architektin Jórunn Ragnarsdóttir (angefragt)
8. Christian Sommer, Leiter Musikpark u. Mafinex
9. Jürgen Münch, Wirtschafts- u. Strukturförderung, Mannheim
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Ja
geben Sie an, um welche Vorhaben und/oder Programme es sich handelt
EU-Förderprogramm RWB.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
Die Bearbeitungszeit ist im Zeitraum Ende November 2010 bis Anfang Februar
2011 geplant. Am 10.12.2010 ist ein Rückfragenkolloquium vorgesehen. Die
Teilnahme ist verpflichtend. Die Nichtteilnahme führt zum Auschluss aus
dem Wettbewerbsverfahren.
Der Auslober wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes –
unter den in den § 8 (2) RPW genannten Voraussetzungen einem der
Preisträger die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI
mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung übertragen.
Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
erbrachte Leistungen des Wettbewerbteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme
nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen
Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
20.9.2010