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  • DE-89567 Sontheim
  • 12.06.2023
  • Ausschreibung
  • (ID 2-510674)

VgV Objektplanung Neubau Feuerwehrgerätehaus Sontheim an der Brenz


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 12.06.2023, 12:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 3
    Gebäudetyp Feuerwehr, Polizei, Vollzug
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Betreuer kohler grohe architekten, Stuttgart (DE), Heilbronn (DE), Tübingen (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Die Gemeinde Sontheim an der Brenz beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit 5 Ständen für die freiwillige Feuerwehr, da das bisherige Gerätehaus im Zentrum des Ortes nicht den heutigen Anforderungen im Bereich Brandschutz und Sicherheitstechnik entspricht.
    Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses wird nun ein Architekt für die Objektplanung LPH 4-8 gem. §34 HOAI mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht.
    Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
    Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 23.08.2023 statt.
    Leistungsumfang
    Das Grundstück, auf dem das neue Feuerwehrgerätehaus errichtet werden soll, liegt auf dem Gewann „Versunkene Sohlen“ im Ortsteil Brenz. Dort wird gerade Baurecht in Form des Bebauungsplanes „Rettungszentrum“ geschaffen. Für die Bebauung werden Teilflächen aus den Flurstücken 1568 und 1569 der Gemarkung Brenz herangezogen. Die Grundstücksfläche für die Feuerwehr wird 6.644 m² betragen. Das Grundstück befindet sich in leichter Hanglage, das Gefällt beträgt von Westen nach Osten etwa 1m.
    Neben dem Feuerwehrgerätehaus wird im Gebiet des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Rettungszentrum“ eine Rettungswaches des Arbeiter‐Samariter‐Bundes entstehen (nicht Gegenstand dieses Verfahrens).
    Die Gemeinde hat für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses 2021 eine Machbarkeitsstudie mit 2 Planungsbüros durchgeführt. Auf Basis der Machbarkeitsstudie hat der Gemeinderat das Büro Maslowski Architekten aus Senden mit den LPH 1 – 3 für die Planung beauftragt.
    Der Entwurf sieht eine BGF von ca. 2.017m² und ca. 8.568m³ BRI vor.
    Um die Nutzung der in Sontheim vorgehaltenen Schiebeleiter mit 14.0 m Länge und 12.0 m Anleiterhöhe zu ermöglichen, ist ergänzend zu dem 2-geschossigen Gerätehaus ein Übungsturm geplant.
    Die Entwurfsplanung wird in der zweiten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt.
    Die Gesamtkosten laut Kostenberechnung (Stand Januar 2023) betragen 5.048.806,00 € brutto (KG 200-700).
    Geplanter Baubeginn 1. Quartal 2024, Baufertigstellung 2. Quartal 2025
    Ein Antrag auf Förderung des Landes Baden-Württemberg entsprechend Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen - VwV-Z-Feu) wurde gestellt.
    Das Gebäude wird nach den Anforderungen des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme‐ und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz ‐ GEG) ausgelegt. Es wird die Anforderungen für Nichtwohngebäude erfüllen. Die Gemeinde Sontheim wird auch der in §4 GEG definierten Vorbildfunktion
    gerecht werden.
    Die Grundlagen, die die genauen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgabewerte für die Gebäudehülle und der Gebäudetechnik bestimmen, werden im Zuge der Erstellung des Nachweises so definiert, dass eine wirtschaftliche Bauweise sichergestellt werden kann.
    Für die Planung und Ausführung des Projekts wird ein Architekt für die Leistungsphasen 4-8 gem. § 34 HOAI gesucht.
    Adresse des Bauherren DE-89567 Sontheim
    TED Dokumenten-Nr. 289077-2023

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Sontheim: Dienstleistungen von Architekturbüros

      2023/S 094-289077

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Sontheim an der Brenz
      Postanschrift: Brenzer Str. 25
      Ort: Sontheim
      NUTS-Code: DE11C Heidenheim
      Postleitzahl: 89567
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuer: kohler grohe architekten, Sabine Heinrichs
      E-Mail: MjExaFZXXmNaI11aXmNnXlhdaDVgZF1hWmdcZ2RdWiNZWg==
      Telefon: +49 711/7696393-7
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.sontheim-brenz.de
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E24286921
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E24286921
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      VgV Objektplanung Neubau Feuerwehrgerätehaus Sontheim an der Brenz

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

      Die Gemeinde Sontheim an der Brenz beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit 5 Ständen für die freiwillige Feuerwehr, da das bisherige Gerätehaus im Zentrum des Ortes nicht den heutigen Anforderungen im Bereich Brandschutz und Sicherheitstechnik entspricht.

      Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses wird nun ein Architekt für die Objektplanung LPH 4-8 gem. §34 HOAI mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht.

      Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.

      Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 23.08.2023 statt.

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE11C Heidenheim
      Hauptort der Ausführung:

      Sontheim an der Brenz

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Das Grundstück, auf dem das neue Feuerwehrgerätehaus errichtet werden soll, liegt auf dem Gewann „Versunkene Sohlen“ im Ortsteil Brenz. Dort wird gerade Baurecht in Form des Bebauungsplanes „Rettungszentrum“ geschaffen. Für die Bebauung werden Teilflächen aus den Flurstücken 1568 und 1569 der Gemarkung Brenz herangezogen. Die Grundstücksfläche für die Feuerwehr wird 6.644 m² betragen. Das Grundstück befindet sich in leichter Hanglage, das Gefällt beträgt von Westen nach Osten etwa 1m.

      Neben dem Feuerwehrgerätehaus wird im Gebiet des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Rettungszentrum“ eine Rettungswaches des Arbeiter‐Samariter‐Bundes entstehen (nicht Gegenstand dieses Verfahrens).

      Die Gemeinde hat für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses 2021 eine Machbarkeitsstudie mit 2 Planungsbüros durchgeführt. Auf Basis der Machbarkeitsstudie hat der Gemeinderat das Büro Maslowski Architekten aus Senden mit den LPH 1 – 3 für die Planung beauftragt.

      Der Entwurf sieht eine BGF von ca. 2.017m² und ca. 8.568m³ BRI vor.

      Um die Nutzung der in Sontheim vorgehaltenen Schiebeleiter mit 14.0 m Länge und 12.0 m Anleiterhöhe zu ermöglichen, ist ergänzend zu dem 2-geschossigen Gerätehaus ein Übungsturm geplant.

      Die Entwurfsplanung wird in der zweiten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt.

      Die Gesamtkosten laut Kostenberechnung (Stand Januar 2023) betragen 5.048.806,00 € brutto (KG 200-700).

      Geplanter Baubeginn 1. Quartal 2024, Baufertigstellung 2. Quartal 2025

      Ein Antrag auf Förderung des Landes Baden-Württemberg entsprechend Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen - VwV-Z-Feu) wurde gestellt.

      Das Gebäude wird nach den Anforderungen des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme‐ und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz ‐ GEG) ausgelegt. Es wird die Anforderungen für Nichtwohngebäude erfüllen. Die Gemeinde Sontheim wird auch der in §4 GEG definierten Vorbildfunktion

      gerecht werden.

      Die Grundlagen, die die genauen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgabewerte für die Gebäudehülle und der Gebäudetechnik bestimmen, werden im Zuge der Erstellung des Nachweises so definiert, dass eine wirtschaftliche Bauweise sichergestellt werden kann.

      Für die Planung und Ausführung des Projekts wird ein Architekt für die Leistungsphasen 4-8 gem. § 34 HOAI gesucht.

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Die nachstehenden Kriterien
      Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung / Gewichtung: 20 %
      Qualitätskriterium - Name: Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter / Gewichtung / Gewichtung: 30 %
      Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: / Gewichtung: 30 %
      Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung / Gewichtung: 20 %
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Laufzeit in Monaten: 21
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Anzahl der Bewerber: 3
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

      Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.

      Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.

      Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:

      1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte):

      Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.

      Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.

      2. technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte):

      Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.

      Es können 2 Referenzen gewertet werden.

      Referenz A ist zwingend erforderlich, B ist optional.

      Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind nicht möglich.

      Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist ein Nachweis des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung vorzulegen.

      Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40%).

      Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.

      Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.

      .

      Referenz A (zwingend):

      Nachweis eines vergleichbaren realisierten Projekts, Neubau eines Industrie- bzw. Gewerbegebäudes. Ein Gebäude des Rettungswesens wird höher bewertet.

      (Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau eines 2-geschossigen Gebäudes, Gebäude des Rettungswesens, Gesamtprojektkosten (KG 200-700) ca. 5 Mio € brutto).

      .

      Referenz B (optional):

      Nachweis eines vergleichbaren realisierten Projekts, Neubau eines Industrie- bzw. Gewerbegebäudes.

      (Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau eines 2-geschossigen Gebäudes, Gesamtprojektkosten (KG 200-700) ca. 5 Mio € brutto).

      .

      Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.

      Voraussichtliche weitere Termine: Verhandlungsgespräche 23.08.2023

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

      Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der

      Bewerbergemeinschaft, anzugeben:

      Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen

      Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die

      Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.

      .

      Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.

      .

      Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie

      der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt,

      ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs.

      1Nr. 2 GWB).

      .

      Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder

      arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

      .

      Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch

      die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).

      .

      Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen

      aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des

      Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).

      .

      Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des

      Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des

      Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.

      Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/

      Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.

      .

      Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets

      in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der

      Verordnung (EU) Nr. 833/2014.

      .

      Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/

      Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §

      150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.

      Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise

      nachzureichen.

      Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in

      deutscher Übersetzung).

      Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen,

      Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei

      Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder

      beglaubigten Abschriften zu verlangen.

      Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische

      Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

      Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der

      Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:

      Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.

      Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den

      letzten drei Jahren.

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

      Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

      Eigenerklärungen über Referenzen.

      Es können 2 Referenzen eingereicht werden. Referenz A ist zwingend erforderlich, B ist optional. Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind nicht möglich.

      Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist ein Nachweis des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung vorzulegen.

      .

      Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:

      - Nachweis eines vergleichbaren realisierten Projekts - Neubau eines Industrie- bzw. Gewerbegebäudes,

      - Gesamtprojektkosten (KG 200-700) mind. 2 Mio € brutto,

      - Leistungszeitraum 2012 – 2023, fertiggestellt,

      - Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 4 - 8) im Unternehmen des Bewerbers.

      Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.

      .

      Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:

      - Nachweis eines vergleichbaren realisierten Projekts - Neubau eines Industrie- bzw. Gewerbegebäudes,

      - Gesamtprojektkosten (KG 200-700) mind. 2 Mio € brutto,

      - Leistungszeitraum 2012 – 2023, fertiggestellt,

      - Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 4 - 8) im Unternehmen des Bewerbers.

      Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.

      .

      Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.

      .

      Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe

      aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

      Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.

      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

      Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem

      Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können. Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.

      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
      Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 12/06/2023
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      Laufzeit in Monaten: 4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.

      Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
      Postanschrift: Durlacher Allee 100
      Ort: Karlsruhe
      Postleitzahl: 76137
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjExa1pnXFZXWmBWYmJaZzVnZWAjV2xhI1la
      Telefon: +49 7219268730
      Fax: +49 7219263985
      Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage

      vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung

      oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      11/05/2023
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 16.05.2023
Zuletzt aktualisiert 16.05.2023
Wettbewerbs-ID 2-510674 Status Kostenpflichtig
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