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  • DE-65396 Walluf
  • 11/2023
  • Ergebnis
  • (ID 2-515772)

Entwicklung Siedlungsgebiet Rosenhof in Walluf


 
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    Entscheidung 21.11.2023 Entscheidung
    Verfahren Offener Realisierungswettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Tatsächliche Teilnehmer: 8
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen / Stadt-/ Gebietsplanung
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 70.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Gemeinde Walluf im Rheingau, Walluf (DE)
    Betreuer BÄUMLE Architekten I Stadtplaner, Darmstadt (DE) Büroprofil
    Preisrichter Prof. Torsten Becker [Vorsitz], Teresa Burmester, Prof. Volker Kleinekort, Hiltrud Maria Lintel, Prof. Dr. Anette Rudolph-Cleff
    Aufgabe
    In Walluf - Niederwalluf befindet sich zwischen dem Gewerbegebiet Kressboden und dem Siedlungsbereich Nordwest/Im Sand eine rund 4,66 ha große Fläche, die bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird.
    Für das Plangebiet oberhalb des Rosenhofs soll ein Siedlungsprojekt entwickelt werden, das sich innerhalb verschiedener Handlungsfelder mit den Möglichkeiten einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung auseinandersetzt. Folgende Prämissen sollen u.a. berücksichtigt werden:
    -Konzentration auf Geschosswohnungsbau und Integration einer 4 -6 gruppigen Kita,
    - energieeffiziente Gebäudeversorgung, konsequente Nutzung des Solarpotenzials
    - Eine abflussneutrale Wasserwirtschaft und ein
    - zukunftsfähiges Mobilitäts- und Parkierungskonzept.
    Mit dem Wettbewerb sollen die Voraussetzungen für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung geschaffen werden.
    Bereits seit längerem besteht die Absicht, das Wettbewerbsgebiet zu entwickeln. Bereits am 29. Juni und 14. Juli 2022 wurde dem Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt bzw. der Gemeindevertretung ein erster Vorentwurf für eine mögliche Bebauung im Bebauungsplangebiet "Rosenhof" vorgestellt.
    Da das Ergebnis nicht überzeugt hat, wurde durch die Gemeindevertretung beschlossen, einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen.
    Im Sinne eines ganzheitlichen Planungsansatzes sollen interdisziplinär besetzte Planungsteams im Rahmen der Beauftragung nach dem Wettbewerb auch die Gestaltung des öffentlichen Raums weiterentwickeln und die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs schaffen.
    Der Wettbewerb ist als offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach den RPW 2013 ausgelobt.
    Die Verfasser der Wettbewerbsarbeiten bleiben bis zum Abschluss des Wettbewerbs anonym.
    Nach Abschluss des Wettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. §14 Abs. 4 Nr. 8 Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Dabei wird zunächst mit dem 1. Preisträger verhandelt.
    Die Ausloberin beauftragt einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner, sofern keine Gründe vorliegen, die die Aufhebung eines Vergabeverfahrens i.S.d. § 63 Abs. 1 Satz 1 VgV rechtfertigen:
    1. Städtebauliche Rahmenplanung gemäß MB 51 AKBW
    2. Begleitplanung Öffentlicher Raum:
    2.1 Freiraumplanerischer Fachbeitrag
    2.2. Verkehrsplanerische Fachbeitrag
    3. Bebauungsplan Lph 1-3 §§ 19 und 21 HOAI 2021
    Die wesentlichen Honorarparameter werden im Sinne eines Festpreises vorgegeben, so dass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen Zuschlagskriterien bewertet wird. Die anrechenbaren Kosten werden auf Grundlage der HOAI und des ausgewählten Entwurfs festgestellt. Folgende Parameter werden der Beauftragung im Sinne eines Festpreises gemäß §58 Abs. 2 VgV zugrunde gelegt:
    1. Städtebauliche Rahmenplanung mittlere Anforderungen, oberer Satz
    2. Freianlagenplanung §39 HOAI 2021, HZ IV, Basishonorar
    3. Verkehrsanlagen §§ 45 -48 HOAI 2021, HZ III, Basishonorar
    4. Bebauungsplan §§ 19 und 21 HOAI 2021, HZ II
    5. Nebenkostenpauschale: 3 - 5%
    6. Zeithonorare:
    105EUR/h Büroinhaber
    90EUR/h Projektleitung
    70EUR/h techn. Mitarbeiter
    60EUR/h sonstige Mitarbeiter
    Die Leistungen sollen im Sinne einer Generalplanung als Ganzes vergeben werden. Dabei steht es dem Bieter frei die Planung als
    Einzelunternehmen (ggf. mit Nachunternehmer) oder als ARGE zu übernehmen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV wird verwiesen.
    Mit Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb sind folgende Eignungsnachweise beizubringen:
    Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:
    Bestätigung Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000,00EUR je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens 250.000,00EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden (echte und unechte)) (§45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird.
    Nachweis Bebauungsplan §§ 19 und 21 HOAI 2021*:
    Nachweis von min. 2 in den letzten 10 Jahren durchgeführten Bebauungsplanverfahren (Lph 1-3).
    * Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Nimmt der Bieter im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
    Hierzu wären zusätzlich beizubringen:
    - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (bei der Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche)
    - Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (auf gesondertes Anfordern der Ausloberin)
    Adresse des Bauherren DE-65396 Walluf
    TED Dokumenten-Nr. 376812-2023
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    • Deutschland-Walluf: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

      2023/S 119-376812

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Walluf
      Ort: Walluf
      NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
      Postleitzahl: 65396
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTdvXmtgWlteOVtaXm5mZV5aa1xhYm1eZG1eZyddXg==
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.rheingau.de/gemeinde/walluf
      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y3W6UN9/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Offizielle Bezeichnung: BÄUMLE Architekten | Stadtplaner
      Ort: Darmstadt
      NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTVxYG1iXF1gO11cYHBoZ2BcbV5jZG9gZm9gaSlfYA==
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.baeumlearchitekten.de
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y3W6UN9
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      WSR_Rosenhof, Walluf

      Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_WSR
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
      II.2)Beschreibung
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      In Walluf - Niederwalluf befindet sich zwischen dem Gewerbegebiet Kressboden und dem Siedlungsbereich Nordwest/Im Sand eine rund 4,66 ha große Fläche, die bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird.

      Für das Plangebiet oberhalb des Rosenhofs soll ein Siedlungsprojekt entwickelt werden, das sich innerhalb verschiedener Handlungsfelder mit den Möglichkeiten einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung auseinandersetzt. Folgende Prämissen sollen u.a. berücksichtigt werden:

      -Konzentration auf Geschosswohnungsbau und Integration einer 4 -6 gruppigen Kita,

      - energieeffiziente Gebäudeversorgung, konsequente Nutzung des Solarpotenzials

      - Eine abflussneutrale Wasserwirtschaft und ein

      - zukunftsfähiges Mobilitäts- und Parkierungskonzept.

      Mit dem Wettbewerb sollen die Voraussetzungen für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung geschaffen werden.

      Bereits seit längerem besteht die Absicht, das Wettbewerbsgebiet zu entwickeln. Bereits am 29. Juni und 14. Juli 2022 wurde dem Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt bzw. der Gemeindevertretung ein erster Vorentwurf für eine mögliche Bebauung im Bebauungsplangebiet "Rosenhof" vorgestellt.

      Da das Ergebnis nicht überzeugt hat, wurde durch die Gemeindevertretung beschlossen, einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen.

      Im Sinne eines ganzheitlichen Planungsansatzes sollen interdisziplinär besetzte Planungsteams im Rahmen der Beauftragung nach dem Wettbewerb auch die Gestaltung des öffentlichen Raums weiterentwickeln und die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs schaffen.

      Der Wettbewerb ist als offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach den RPW 2013 ausgelobt.

      Die Verfasser der Wettbewerbsarbeiten bleiben bis zum Abschluss des Wettbewerbs anonym.

      Nach Abschluss des Wettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. §14 Abs. 4 Nr. 8 Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Dabei wird zunächst mit dem 1. Preisträger verhandelt.

      Die Ausloberin beauftragt einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner, sofern keine Gründe vorliegen, die die Aufhebung eines Vergabeverfahrens i.S.d. § 63 Abs. 1 Satz 1 VgV rechtfertigen:

      1. Städtebauliche Rahmenplanung gemäß MB 51 AKBW

      2. Begleitplanung Öffentlicher Raum:

      2.1 Freiraumplanerischer Fachbeitrag

      2.2. Verkehrsplanerische Fachbeitrag

      3. Bebauungsplan Lph 1-3 §§ 19 und 21 HOAI 2021

      Die wesentlichen Honorarparameter werden im Sinne eines Festpreises vorgegeben, so dass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen Zuschlagskriterien bewertet wird. Die anrechenbaren Kosten werden auf Grundlage der HOAI und des ausgewählten Entwurfs festgestellt. Folgende Parameter werden der Beauftragung im Sinne eines Festpreises gemäß §58 Abs. 2 VgV zugrunde gelegt:

      1. Städtebauliche Rahmenplanung mittlere Anforderungen, oberer Satz

      2. Freianlagenplanung §39 HOAI 2021, HZ IV, Basishonorar

      3. Verkehrsanlagen §§ 45 -48 HOAI 2021, HZ III, Basishonorar

      4. Bebauungsplan §§ 19 und 21 HOAI 2021, HZ II

      5. Nebenkostenpauschale: 3 - 5%

      6. Zeithonorare:

      105EUR/h Büroinhaber

      90EUR/h Projektleitung

      70EUR/h techn. Mitarbeiter

      60EUR/h sonstige Mitarbeiter

      Die Leistungen sollen im Sinne einer Generalplanung als Ganzes vergeben werden. Dabei steht es dem Bieter frei die Planung als

      Einzelunternehmen (ggf. mit Nachunternehmer) oder als ARGE zu übernehmen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV wird verwiesen.

      Mit Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb sind folgende Eignungsnachweise beizubringen:

      Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:

      Bestätigung Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000,00EUR je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens 250.000,00EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden (echte und unechte)) (§45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird.

      Nachweis Bebauungsplan §§ 19 und 21 HOAI 2021*:

      Nachweis von min. 2 in den letzten 10 Jahren durchgeführten Bebauungsplanverfahren (Lph 1-3).

      * Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Nimmt der Bieter im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.

      Hierzu wären zusätzlich beizubringen:

      - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (bei der Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche)

      - Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (auf gesondertes Anfordern der Ausloberin)

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Bewerbergemeinschaften aus Stadtplanern und/oder Architekten mit Landschaftsarchitekten.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Offen
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Die im Folgenden aufgeführten Kriterien für die Preisrichterbeurteilung werden sein (Aufzählung ohne Rangfolge):

      - Städtebauliche Leitidee

      - Raumbildung, Orientierung, Identität

      - Freiraumkonzept

      - Umgang mit dem vorhandenen Grünbestand

      - Verkehrliche Aspekte

      - Wohnungswirtschaftliche Aspekte

      - Integration Kita

      - Umweltfreundlichkeit und Klimaanpassungsfähigkeit

      - Regenwasserbewirtschaftungskonzept

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 02/08/2023
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Als Wettbewerbssumme stellt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 70.000,--EUR (zzgl. MwSt.) zur Verfügung.

      Die Wettbewerbssumme wird wie folgt aufgeteilt:

      1. Preis 28.000,--EUR

      2. Preis 17.000,--EUR

      3. Preis 10.000,--EUR

      Anerkennungssumme 15.000,--EUR

      Eine andere Aufteilung des Gesamtbetrags und der Preisgelder kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts festgelegt werden.

      Die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19% ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Teilnehmer wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Sachpreisrichter: Nikolaos Stavridis, Bürgermeister, Gemeinde Walluf
      Sachpreisrichter: Mark-Alexander Maus, Vorsitzender Ausschuss Familie, Soziales, Kultur, Gemeinde Walluf
      Sachpreisrichter: Johannes Ossa, Vorsitzender Haupt- und Finanzausschuss, Gemeinde Walluf
      Sachpreisrichter: Dr. Richard Reuter, Vorsitzender Ausschuss Planen, Bauen und Umwelt, Gemeinde Walluf
      Sachpreisrichtervertreterin: Ulrike Y. Hans, Vorsitzende der Gemeindevertretung, Gemeinde Walluf
      Sachpreisrichtervertreter: Gerd Wohlbold, Leiter Fachbereich Bauen, Planen und Umwelt, Gemeinde Walluf
      Fachpreisrichter: Torsten Becker, Stadtplaner, Frankfurt am Main
      Fachpreisrichterin: Teresa Burmester, Landschaftsarchitektin, Frankfurt am Main
      Fachpreisrichter: Prof. Volker Kleinekort, Stadtplaner, Düsseldorf, HS Wiesbaden
      Fachpreisrichterin: Hiltrud Maria Lintel, Landschaftsarchitektin, Düsseldorf
      Fachpreisrichterin: Prof. Dr.-Ing. Annette Rudolph-Cleff, Architektin und Stadtplanerin, Darmstadt
      Fachpreisrichtervertreter: Marcus Hille, Architekt und Stadtplaner, Ingelheim
      Fachpreisrichtervertreterin: Elke Ukas, Landschaftsarchitektin, Karlsruhe

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Es ist eine schriftliche Teilnahmeerklärung unter Verwendung des formalisierten Anmeldeformulars über das Deutsche Vergabeportal DTVP einzureichen.

      Folgende Zulassungskriterien müssen die Teilnehmer ohne Ausnahme erfüllen:

      - Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikationen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (Stadtplaner/Architekt und Landschaftsarchitekt).

      - Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb.

      - Fristgerechter und vollständiger Eingang der schriftlichen Teilnahmeerklärung.

      Die Teilnahmeerklärung mit den geforderten Anlagen müssen bis zum 02.08.2023, 12:00 Uhr über das Vergabeportal DTVP eingereicht werden.

      Die eingegangenen Teilnahmeanträge werden vom wettbewerbsbetreuenden Büro auf Vollständigkeit hin überprüft. Fehlende Nachweise können nachgefordert und innerhalb einer angemessenen Frist eingereicht werden.

      Teilnehmer, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten einen Zugang zum nachgelagerten Projektraum im DTVP zum Upload der Wettbewerbsunterlagen

      Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3W6UN9

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Ort: Darmstadt
      Land: Deutschland
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      19/06/2023
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 22.06.2023
Ergebnis veröffentlicht 30.11.2023
Zuletzt aktualisiert 30.11.2023
Wettbewerbs-ID 2-515772 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 354