Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Der Zulassungsbereich umfasst mit GRW Nr. 1.5 die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, andere Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und sonstige Drittstaaten, die Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) sind, und soweit die Bundesrepublik Deutschland für die in Frage stehenden Dienstleistungen Marktzugangs- und Inländerbehandlungsverpflichtungen übernommen hat. Das gleiche gilt für Staaten, die mit der Europäischen Union bilaterale Abkommen über den gegenseitigen Marktzugang im Dienstleistungsverkehr vereinbart haben. Die Auslosung der Teilnehmer erfolgt in zwei Gruppen: - Gruppe 1 (20 Plätze): formlose Bewerbung, - Gruppe 2 "Junge Architekten und Büros" (5 Plätze): Die natürlichen Personen, die bevollmächtigten Vertreter von juristischen Personen und die Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften mussten am Stichtag 01.01.2003 jünger als 40 Jahre sein. Des Weiteren müssen auch die Gesellschafter von Juristischen Personen, die nicht als Entwurfsverfasser auftreten, die Altersbeschränkungen erfüllen. Die Bewerbung muss enthalten: - formloses Anschreiben unter Angabe von Name und Anschrift, Telefonnummer, E-mail-Adresse und ggf. Fax-Nummer des Teilnehmers, - Nachweis über Eintragung / Berechtigung zur Führung Berufsbezeichnung "Architekt", - namentliche Nennung der Mitarbeiter am Wettbewerb (auch freie Mitarbeiter), - bei jungen Büros: Nachweis über Geburtsdatum (Kopie des Personalausweises oder der Geburtsurkunde). Die Bewerbung für das Losverfahren ist in einem weißen Briefumschlag, Format DL (110 mm x 220 mm), mit dem Stichwort "Kommunikationszentrum" an die in I.1) genannte Adresse zu senden. Als Absender ist dieselbe Adresse anzugeben. Bei Bewerbungen für die Kategorie "Junge Architekten und Büros" ist der Umschlag neben dem Stichwort zusätzlich mit dem Buchstaben "J" zu kennzeichnen. Jede natürliche oder juristische Person darf nur eine Bewerbung abgeben. Im Bewerbungsverfahren ausgeschiedene natürliche oder juristische Personen dürfen später auch nicht in Form von Arbeitsgemeinschaften oder in anderer Weise am Wettbewerb teilnehmen. Die Beteiligung von vorher nicht benannten Mitarbeitern und Doppelbewerbungen führen zum Ausschluss.
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