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  • DE-79106 Freiburg im Breisgau
  • 17.08.2023
  • Ausschreibung
  • (ID 2-519657)

Planungswettbewerb Quartiershaus Q1 mit Quartiersplatz im Stadtteil Dietenbach in Freiburg im Breisgau


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 17.08.2023, 10:00 Bewerbungsschluss
    voraussichtliche Entscheidung : 06.06.2024
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 15 - max. 15
    Gesetzte Teilnehmer: 5
    Gebäudetyp Kindergärten, Vorschulen / Kultur-, Veranstaltungsgebäude
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Freiburg im Breisgau, Freiburg im Breisgau (DE)
    Betreuer scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbh, Dortmund (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Die Stadt Freiburg entwickelt zur Bewältigung des Bevölkerungswachstums der Stadt den neuen Stadtteil Dietenbach, für den in einem aufwendigen Verfahren die Rahmenbedingungen geschaffen wurden. Auf der Grundlage des Rahmenplanes soll die Entwicklung des Quartiershauses Q1 mit Quartiersplatz erfolgen. Die Hauptnutzungen des Quartiershauses Q1 sind eine Kindertageseinrichtung und ein Quartierstreff. Das Gebäude soll in Holz- /Holzhybridbauweise errichtet werden. Dem Quartiershaus vorgelagert ist ein Quartiersplatz, der ebenfalls Gegenstand des Wettbewerbs ist. Zur Findung eines qualitätsvollen Entwurfes für die Planungsaufgabe sollen Lösungen im Rahmen eines Planungswettbewerbs gem. § 69 ff VgV i. V. mit der RPW 2013 entwickelt werden. Dazu soll nach einem vorgeschalteten, offenen, EU-weitem Teilnahmewettbewerb ein nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013 für Architekt_innen und Landschaftsarchitekt_innen ausgelobt werden. Der Wettbewerb wurde von der Architektenkammer Baden-Württemberg unter der Nummer 2023 – 4 – 12 registriert.
    Die Beauftragung erfolgt schnellstmöglich.
    Beginn Vorentwurfsplanung voraussichtlich 09.08.2024.
    Inbetriebnahme bzw. Enddatum voraussichtlich 09.11.2028.
    Die Termine sind geschätzt und könnten noch abweichen.
    Leistungsumfang
    Die Stadt Freiburg entwickelt zur Bewältigung des Bevölkerungswachstums der Stadt den neuen Stadtteil Dietenbach, für den in einem aufwendigen Verfahren die Rahmenbedingungen geschaffen wurden. Auf der Grundlage des Rahmenplanes soll die Entwicklung des Quartiershauses Q1 mit Quartiersplatz erfolgen. Die Hauptnutzungen des Quartiershauses Q1 sind eine Kindertageseinrichtung und ein Quartierstreff mit insgesamt ca. 2.700 qm BGF (Quartierstreff 1.300, Kita 1.400 qm). Das Gebäude ist in Holz-/Holzhybridbauweise herzustellen. Dem Quartiershaus vorgelagert ist ein Quartiersplatz, der ebenfalls Gegenstand des Wettbewerbs ist. Er umfasst im Kernbereich rund 1.700 qm (ohne Verkehrsflächen). Die Kita wird eine Außenfläche von mind. 1.100 qm aufweisen.
    Zur Findung eines qualitätsvollen Entwurfes für die Planungsaufgabe sollen Lösungen im Rahmen eines Planungswettbewerbs gem. § 69 ff VgV i. V. mit der RPW 2013 entwickelt werden. Dazu soll nach einem vorgeschalteten, offenen, EU-weitem Teilnahmewettbewerb ein nicht offener Wettbewerb (WB) nach RPW 2013 für Architekten und Landschaftsarchitekten ausgelobt werden.
    Die Ausloberin wird unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und der Erkenntnisse der Vorprüfung die Leistungen gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 bis mindestens einschließlich LPH 5 (Hochbau), mindestens einschließlich LPH 5 (Landschaftsarchitektur Kita Freifläche) und mindestens LPH 2, 3 und 5 (Landschaftsarchitektur öffentlicher Platz) beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Zusätzlich können optional gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 die LPH 6-9 (Architektur), LPH 6–9 (Landschaftsarchitektur Kita Freifläche) und LPH 6–9 (Landschaftsarchitektur öffentlicher Platz) stufenweise beauftragt werden.
    Dazu wird die Ausloberin im Anschluss an die Sitzung des Preisgerichts mit den Verfassern des 1. Preises aus dem Realisierungs-WB gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV in Verhandlung treten.
    Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
    Die Beauftragung des Architekturbüros und des Landschaftsarchitekturbüros erfolgen gemäß HOAI (2021) § 34 und § 39 in getrennten Verträgen. Mit dem Architekturbüro wird der Vertrag fuer das Quartiershaus mit Kita abgeschlossen. Das Landschaftsarchitekturbüro wird mit den Kita-Außenflächen und dem öffentlichen Platz in zwei getrennten Verträgen beauftragt. Die Beauftragung entsprechend der o.g. Leistungsphasen umfasst den Kernbereich des Platzes. Randbereiche des Platzes werden mit beratenden Leistungen (Verkehrsflächen für Erschließungsplanung, private Vorzonen z.B. für Gestaltungshandbuch) beauftragt.
    Auch bei der Bewerbung von Einzelbewerbern, die sich durch Nachunternehmer im Bereich Landschaftsarchitektur verstärken, strebt die Ausloberin an, die Aufträge der Landschaftsarchitektur direkt an das Landschaftsarchitekturbüro getrennt vom Auftrag Architektur zu vergeben.
    Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den WB bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der WB-Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die WB-Teilnehmenden erklären sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe getrennte Architektenverträge für Architektur und Landschaftsarchitektur sowie getrennte Verträge für Kita-Außenfläche und öffentlicher Platz unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen.
    Mit der Teilnahmebestätigung am WB erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des WB an.
    WEITERE ANGABEN UNTER PUNKT II.2.14.
    Informationen

    voraussichtliche Termine
    07.2023 EU-weite Veröffentlichung
    10.11.2023 Versand Auslobungsunterlagen
    07.12.2023 Rückfragenkolloquium
    29.02.2024 Abgabe Wettbewerbsarbeiten
    07.03.2024 Abgabe Modelle
    06.06.2024 Preisgericht
    07.2024 Verhandlungsgespräch

    Adresse des Bauherren DE-79106 Freiburg im Breisgau
    TED Dokumenten-Nr. 438129-2023

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Freiburg im Breisgau: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

      2023/S 137-438129

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement
      Postanschrift: Fehrenbachallee 12
      Ort: Freiburg im Breisgau
      NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
      Postleitzahl: 79106
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Vergabemanagement Freiburg
      E-Mail: MTdvXmtgWlteZlpnWmBeZl5nbTlsbVpdbSdfa15iW25rYCddXg==
      Telefon: +49 7612014083
      Fax: +49 7612014089
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/7088dc2d-ce8a-4a5d-a32c-565c2ea65be1
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Planungswettbewerb Quartiershaus Q1 mit Quartiersplatz im Stadtteil Dietenbach in Freiburg im Breisgau

      Referenznummer der Bekanntmachung: 2023003793
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

      Die Stadt Freiburg entwickelt zur Bewaeltigung des Bevoelkerungswachstums der Stadt den

      neuen Stadtteil Dietenbach, fuer den in einem aufwendigen Verfahren die Rahmenbedingungen

      geschaffen wurden. Auf der Grundlage des Rahmenplanes soll die Entwicklung des

      Quartiershauses Q1 mit Quartiersplatz erfolgen. Die Hauptnutzungen des Quartiershauses Q1

      sind eine Kindertageseinrichtung und ein Quartierstreff. Das Gebaeude soll in Holz-

      /Holzhybridbauweise errichtet werden. Dem Quartiershaus vorgelagert ist ein Quartiersplatz,

      der ebenfalls Gegenstand des Wettbewerbs ist. Zur Findung eines qualitaetsvollen Entwurfes

      fuer die Planungsaufgabe sollen Loesungen im Rahmen eines Planungswettbewerbs gem. §

      69 ff VgV i. V. mit der RPW 2013 entwickelt werden. Dazu soll nach einem vorgeschalteten,

      offenen, EU-weitem Teilnahmewettbewerb ein nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013 fuer

      Architekt_innen und Landschaftsarchitekt_innen ausgelobt werden. Der Wettbewerb wurde

      von der Architektenkammer Baden-Wuerttemberg unter der Nummer 2023 – 4 – 12 registriert.

      .

      Die Beauftragung erfolgt schnellstmoeglich.

      Beginn Vorentwurfsplanung voraussichtlich 09.08.2024.

      Inbetriebnahme bzw. Enddatum voraussichtlich 09.11.2028.

      Die Termine sind geschaetzt und koennten noch abweichen.

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
      Hauptort der Ausführung:

      Freiburg im Breisgau

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Die Stadt Freiburg entwickelt zur Bewaeltigung des Bevoelkerungswachstums der Stadt den neuen Stadtteil Dietenbach, fuer den in einem aufwendigen Verfahren die Rahmenbedingungen geschaffen wurden. Auf der Grundlage des Rahmenplanes soll die Entwicklung des Quartiershauses Q1 mit Quartiersplatz erfolgen. Die Hauptnutzungen des Quartiershauses Q1 sind eine Kindertageseinrichtung und ein Quartierstreff mit insgesamt ca. 2.700 qm BGF (Quartierstreff 1.300, Kita 1.400 qm). Das Gebaeude ist in Holz-/Holzhybridbauweise herzustellen. Dem Quartiershaus vorgelagert ist ein Quartiersplatz, der ebenfalls Gegenstand des Wettbewerbs ist. Er umfasst im Kernbereich rund 1.700 qm (ohne Verkehrsflaechen). Die Kita wird eine Außenflaeche von mind. 1.100 qm aufweisen. 

      Zur Findung eines qualitaetsvollen Entwurfes fuer die Planungsaufgabe sollen Loesungen im Rahmen eines Planungswettbewerbs gem. § 69 ff VgV i. V. mit der RPW 2013 entwickelt werden. Dazu soll nach einem vorgeschalteten, offenen, EU-weitem Teilnahmewettbewerb ein nicht offener Wettbewerb (WB) nach RPW 2013 fuer Architekten und Landschaftsarchitekten ausgelobt werden.

      Die Ausloberin wird unter Beruecksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und der Erkenntnisse der Vorpruefung die Leistungen gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 bis mindestens einschließlich LPH 5 (Hochbau), mindestens einschließlich LPH 5 (Landschaftsarchitektur Kita Freiflaeche) und mindestens LPH 2, 3 und 5 (Landschaftsarchitektur oeffentlicher Platz) beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Zusaetzlich koennen optional gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 die LPH 6-9 (Architektur), LPH 6–9 (Landschaftsarchitektur Kita Freiflaeche) und LPH 6–9 (Landschaftsarchitektur oeffentlicher Platz) stufenweise beauftragt werden.

      Dazu wird die Ausloberin im Anschluss an die Sitzung des Preisgerichts mit den Verfassern des 1. Preises aus dem Realisierungs-WB gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV in Verhandlung treten.

      Die Beauftragung erfolgt stufenweise.

      Die Beauftragung des Architekturbueros und des Landschaftsarchitekturbueros erfolgen gemaeß HOAI (2021) § 34 und § 39 in getrennten Vertraegen. Mit dem Architekturbuero wird der Vertrag fuer das Quartiershaus mit Kita abgeschlossen. Das Landschaftsarchitekturbuero wird mit den Kita-Außenflaechen und dem oeffentlichen Platz in zwei getrennten Vertraegen beauftragt. Die Beauftragung entsprechend der o.g. Leistungsphasen umfasst den Kernbereich des Platzes. Randbereiche des Platzes werden mit beratenden Leistungen (Verkehrsflaechen fuer Erschließungsplanung, private Vorzonen z.B. fuer Gestaltungshandbuch) beauftragt.

      Auch bei der Bewerbung von Einzelbewerbern, die sich durch Nachunternehmer im Bereich Landschaftsarchitektur verstaerken, strebt die Ausloberin an, die Auftraege der Landschaftsarchitektur direkt an das Landschaftsarchitekturbuero getrennt vom Auftrag Architektur zu vergeben.

      Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den WB bereits erbrachte Leistungen des Preistraegers bis zur Hoehe des zuerkannten Preises nicht erneut verguetet, wenn und soweit der WB-Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unveraendert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die WB-Teilnehmenden erklaeren sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe getrennte Architektenvertraege fuer Architektur und Landschaftsarchitektur sowie getrennte Vertraege fuer Kita-Außenflaeche und oeffentlicher Platz unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen.

      Mit der Teilnahmebestaetigung am WB erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des WB an.

      WEITERE ANGABEN UNTER PUNKT II.2.14.

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Laufzeit in Monaten: 51
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Anzahl der Bewerber: 15
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

      Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 15 beschraenkt, von denen 5 Teilnehmende durch die Ausloberin gesetzt werden. Ueber den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb werden 10 weitere Bueros ermittelt. Sollten mehr als 10 Bewerbungen die Mindestkriterien erfuellen, wird gelost.

      WEITERE ANGABEN UNTER PUNKT III.1.1).

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Namen der bereits ausgewaehlten Teilnehmer:

      1. Lima Architekten BDA, Stuttgart zusammen mit Stefan Fromm Landschaftsarchitekten, Dettenhausen

      2. Joos Keller Partnerschaft BDA, Heilbronn zusammen mit von K GmbH Landschaftsarchitekten, Ostfildern (Nellingen)

      3. MoRe Architekten, Freiburg zusammen mit Henne Korn Landschaftsarchitekten PartGmbB, Freiburg

      4. Schweikert Schilling Architekten, Karlsruhe zusammen mit werkbuero freiraum + landschaft – Susanne Hirzler, Tuebingen und voegele architekten + generalplaner gmbh, Stuttgart

      5. Studio Ito, Stuttgart zusammen mit baeuerle landschaftsarchitektur + stadtplanung, Stuttgart

      .

      BEURTEILUNGSKRITERIEN IM WETTBEWERB:

      - Qualitaet des stadtraeumlichen Gesamtkonzepts

      - Architektonische Gestaltqualitaet

      - Außenraumqualitaet, funktionale und raeumliche Qualitaet des Freiraumkonzeptes

      - Funktionale Qualitaet insbesondere Abgrenzung der Nutzung (KiTa und Quartierstreff)

      - Umsetzung des Raumprogramms (inkl. Inklusion / Barrierefreiheit)

      - Funktionalitaet und Realisierungsfaehigkeit des Holz-/Holzhybridbaus

      - Nachhaltigkeit und Energiekonzeption

      - Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit

      .

      Angaben zu Preisen:

      Die Wettbewerbssumme ist auf der Basis der HOAI (2021) ermittelt worden. Sie betraegt insgesamt 96.500,- Euro (netto, zzgl. MwSt.).

      .

      Jedem der insgesamt 15 teilnehmenden Teams wird, bei Zulassung der Arbeit zur Wertung im Preisgericht, eine Aufwandsentschaedigung in Hoehe von 2.500,- Euro (netto, zzgl. MwSt.) ausgezahlt (Gesamtbearbeitungshonorar = 37.500,- Euro (netto, zzgl. MwSt.)).

      Nicht ausgezahlte Bearbeitungshonorare werden dem Preisgeld zugeschlagen.

      .

      Als Preissumme stehen demnach 59.000,- Euro (netto, zzgl. MwSt.) zur Verfuegung. Die Aufteilung der Preissumme ist wie folgt vorgesehen:

      .

      1. Preis 25.000,- Euro.

      2. Preis 15.000,- Euro

      3. Preis 10.000,- Euro

      Fuer Anerkennungen stehen insgesamt 9.000,- Euro zur Verfuegung.

      .

      Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss die Verteilung der Preissumme und die Anzahl der Preise und Anerkennungen zu aendern. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschuettung.

      .

      Namen der ausgewaehlten Preisrichter:

      Die Besetzung des Preisgerichts, soweit schon bekannt, ist vorgesehen:

      1. Prof. Frank Lattke, Architekt, Augsburg

      2. Prof. Elke Reichel, Architektin, Stuttgart

      3. Tobias Wulf, Architekt, Stuttgart

      4. Andreas Boehringer, Landschaftsarchitekt, Freiburg

      5. Andrea Katzer, Stadt Freiburg, Architektin, Amtsleitung GMF

      6. Jutta Herrmann-Burkart, Landschaftsarchitektin, Stadt Freiburg, stellv. Amtsleitung GuT

      7. Dr. Gabi Lebherz, Stadt Freiburg, Architektin und Stadtplanerin, STPLA, Abteilungsleiterin Staedtebau und Wohnen

      8. Timothy Simms, Stadtrat (Gruene)

      9. Annemarie Reyers, Stadtraetin (Eine Stadt fuer Alle)

      10. Ludwig Striet, Stadtrat (SPD)

      11. Martin Kotterer, Stadtrat (CDU)

      12. Prof. Dr. Martin Haag, Stadt Freiburg, Baubuergermeister Stellvertretendes Preisgericht

      13. Prof. Dr. Ruediger Engel, Stadt Freiburg, PG Dietenbach

      14. Prof. Stefanie Eberding, Architektin, Stuttgart, STV

      15. Wolfgang Stocker, Architekt, Freiburg, STV

      16. Pit Mueller, Landschaftsarchitekt, Freiburg, STV

      17. Manuela Riesterer, Stadt Freiburg, Sachgebietsleitung HB, GMF, STV

      18. Ingo Breuker, Stadt Freiburg, stellv. Leitung PG Dietenbach, STV

      19. Barbara de Haen, Stadt Freiburg, Wettbewerbsbetreuung GuT

      20. Ramon Kathrein, Stadtrat (JUPI), STV

      21. Christoph Glueck, Stadtrat (FDP/BfF), STV

      22. n.n., STV

      23. Christa Zink, Stadt Freiburg, Stellv. Amtsleitung ASK, STV

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

      Fuer die Vergabe der Planungsleistungen fuer das Quartiershaus Q1 mit Quartiersplatz wird ein Planungs-WB gem. § 69 ff VgV mit integriertem nichtoffenem Realisierungs-WB nach RPW 2013 fuer Architekten und Landschaftsarchitekten durchgefuehrt. Dazu findet in der 1. Stufe ein offener EU-weiter Teilnahme-WB zur Bewerberauswahl statt. In der 2. Stufe wird ein nichtoffener Realisierungs-WB durchgefuehrt.

      In der Bewerbungsphase ist das Projektteam aus federfuehrendem Architekten zusammen mit Landschaftarchitekten zu benennen.

      Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 15 beschraenkt, von denen 5 Teilnehmende durch die Ausloberin gesetzt werden. Ueber den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb werden 10 weitere Bueros ermittelt. Sollten mehr als 10 Bewerbungen die Mindestkriterien erfuellen, wird gelost.

      1. Angaben Bewerber

      2. Erklaerung Bewerber-/Bietergemeinschaft

      3. Beabsichtigte Nachunternehmer

      4. Beabsichtigte Eignungsleihe

      5. Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende

      6. Erklaerung wirtschaftl. Verknuepfung

      7. Eigenerklaerung Mindestlohn

      8. Eigenerklaerung Russland Ausschluss

      9. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung Gebaeudepl., Mind.: 3 Mio. Euro Pers-, 2 Mio. Euro sonstige Schaeden (Sach/Vermoegen);

      10. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung Freianlagenp., Mind.: 1 Mio. Euro Pers-, 500.000 Euro sonstige Schaeden (Sach/Vermoegen);

      11. Nachweis Architekt (s. III.2.1)

      12. Nachweis Landschaftsarchitekt (s. III.2.1)

      .

      13. Referenzen Gebaeudepl. gem. Anlage Referenzliste, Erklaerung ueber wesentl. erbrachte Leistungen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

      Nachweis 2 Referenzprojekte mit Mindestanforderungen:

      Referenz 1:

      - Kindertages- oder soziale Einrichtung

      - mind. Honorarzone III

      - abgeschlossene Leistungsphasen entsprechend Beauftragung mind. LPH 2-5

      - Fertigstellung (Abschluss LPH 8) des Objekts nach dem 30.06.2013

      - Nachweis ueber ehem. Arbeitgeber und Projekte bei Bestaetigung ehem. Buero moeglich

      Nachweis der Mindestkriterien Referenzproj. 1 ist nicht ueber mehrere Referenzpr. moeglich.

      Referenz 2:

      - errichtet in Holz- oder Holzhybridbauweise

      - mehrgeschossiger Neubau oder Anbau

      - mind. Honorarzone III

      - abgeschlossene Leistungsphasen entsprechend Beauftragung mind. LPH 2-5

      - Fertigstellung (Abschluss LPH 8) des Objekts nach dem 30.06.2013

      - Bauvolumen KG 300 und 400 mind. 1 Mio. EUR netto

      - Nachweis auch ueber ehem. Arbeitgeber und Projekte bei Bestaetigung ehem. Buero moeglich.

      Nachweis der Mindestkriterien Referenzpro. 2 ist nicht ueber mehrere Referenzpr. moeglich.

      Die Mindestkriterien beider Referenzpr. koennen in einem Referenzpr. nachgewiesen werden. Wenn Referenz 2 zugleich in Referenz 1 nachgewiesen wird, meussen die Kriterien beider Referenzen in Summe entsprechend nachgewiesen werden.

      .

      14. Referenz Freianlagenpl. gem. Anlage Referenzliste, Erklaerung ueber wesentl. erbrachte Leistungen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

      Nachweis 2 Referenzprojekte mit Mindestanforderungen:

      Referenz 1:

      - oeffentlicher bzw. oeffentlich zugaenglicher Platz im urbanen Kontext

      - mind. Honorarzone III

      - abgeschlossene Leistungsphasen entsprechend Beauftragung LPH 2, 3 und 5

      - Fertigstellung (Abschluss LPH 8) des Objekts nach dem 30.06.2013

      - Nachweis auch ueber ehem. Arbeitgeber und Projekte bei Bestaetigung ehem. Buero moeglich. Nachweis der Mindestkriterien ist nicht ueber mehrere Referenzpr. moeglich.

      Referenz 2:

      - Außenraum fuer eine Kita, Schule oder vergleichbare Einrichtung, Spielplatz

      - mind. Honorarzone III

      - Bauvolumen in KG 500 mind. 100.000 EUR netto

      - abgeschlossene Leistungsphasen entsprechend Beauftragung LPH 2, 3 und 5

      - Fertigstellung (Abschluss LPH 8) des Objekts nach dem 30.06.2013

      - Nachweis auch ueber ehem. Arbeitgeber und Projekte bei Bestaetigung ehem. Buero moeglich. Nachweis der Mindestkriterien ist nicht ueber mehrere Referenzpr. moeglich.

      Nachweis der Mindestkriterien Referenzpro. 2 ist nicht ueber mehrere Referenzpr. moeglich.

      Die Mindestkriterien beider Referenzpr. koennen in einem Referenzpr. nachgewiesen werden. Wenn Referenz 2 zugleich in Referenz 1 nachgewiesen wird, meussen die Kriterien beider Referenzen in Summe entsprechend nachgewiesen werden.

      15. Bestaetigung Referenzen

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

      siehe III.1.1)

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

      siehe III.1.1)

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

      Teilnahmeberechtigt sind natuerliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Gebaeude-/Freianlagenplanung durch Nachweis der Eintragung in eine Architektenkammer erfüllen. Falls dies in dem Heimatland nicht gesetzlich geregelt ist, in geeigneter Form.

      Weitere Anforderungen siehe VI.3) Zusaetzliche Angaben

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 17/08/2023
      Ortszeit: 10:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 29/09/2023
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Die Unterlagen werden ausschließlich digital ueber das Vergabeportal http://regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfuegung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht moeglich.

      Die Abgabe der geforderten Anlagen und Nachweise darf ausschließlich elektronisch ueber die Vergabeplattform erfolgen.

      Bewerberanfragen sind bis spaetestens 10.08.2023, 12:00 Uhr, ueber das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten ueber „Nachrichten“ moeglich. Es erfolgt schnellstmoeglich eine Beantwortung an alle Bewerber.

      Weitere Unterlagen als die verlangten Erklaerungen, Nachweise und Referenzen sind nicht erwuenscht und werden bei der Wertung nicht beruecksichtigt.

      Mehrfachbewerbungen sind nicht zulaessig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bueros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Bueros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.

      Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulaessig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Bewerbungs- und Angebotsgestaltung haben.

      Die Unterzeichnung des Antrags erfolgt in Textform nach § 126b BGB, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Hierfuer ist der Vor- und Nachname der erklaerenden Person oder der Firmennamen im Angebotsassistenten im Schritt "Angebot einreichen" im dafuer vorgesehenen Feld bereits vorbelegt und kann bei Bedarf geaendert werden.

      Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Ueber Aenderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u.a. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenstaendig ueber Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gueltige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, ueber welche die Kommunikation ausschließlich im Vergabeportal erfolgt.

      Die Information zur Umsetzung der Datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von oeffentlichen Auftraegen der Stadt Freiburg i.Br. finden Sie auf www.freiburg.de unter dem Menuepunkt „Wirtschaft und Digitalisierung“ - „Ausschreibungen“ - unter „Weitere Informationen“, „Datenschutzhinweise nach der DSGVO bei Vergaben“.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
      Postanschrift: Durlacher Allee 100
      Ort: Karlsruhe
      Postleitzahl: 76137
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYC5gXlkcUGVaHFJT
      Telefon: +49 7219268732
      Fax: +49 7219263985
      Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: siehe oben
      Ort: siehe oben
      Land: Deutschland
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Genauere Angaben zu den Fristen fuer die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Ein zulaessiger Nachpruefungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst moeglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter ueber den Grund der vorgesehenen Nichtberuecksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 10 Kalendertage vergangen sind.

      .

      Der Antrag auf ein Nachpruefungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschraenkungen -GWB- unzulaessig, soweit:

      .

      1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichung des Nachpruefungsantrages erkannt und gegenueber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen geruegt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberuehrt.

      2. Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spaetestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung (siehe IV.2.2) genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenueber dem Auftraggeber geruegt werden.

      3. Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spaetestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenueber dem Auftraggeber geruegt werden.

      4. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Ruege nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Ruege nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulaessigen Nachpruefungsantrag stellen.

      Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberuehrt.

      Auf die grundsaetzlichen Regelungen zu Nachpruefungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Wuerttemberg beim Regierungspraesidium Karlsruhe
      Ort: Karlsruhe
      Postleitzahl: 76137
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjE2ZlViV1FSVVtRXV1VYjBiYFseUmdcHlRV
      Telefon: +49 7219268732
      Fax: +49 7219263985
      Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      14/07/2023
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 19.07.2023
Zuletzt aktualisiert 19.07.2023
Wettbewerbs-ID 2-519657 Status Kostenpflichtig
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