Deutschland-Günzburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
2023/S 140-449108
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloßplatz 1
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
E-Mail: MTdwXm1tW15wXmtbXjlnaWwmaWYnXV4=
Telefon: +49 1705590682
Fax: +49 7315099500
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.guenzburg.de/
Postanschrift: Adolph-Kolping-Platz 1
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: MjE5ZFJhYU9SZFJfT1ItW11gGl1aG1FS
Telefon: +49 7315099510
Fax: +49 7315099500
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nps-pm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistung: Neubau Kindertagesstätte Günzburg - Auweg (Stufe 1)
Neubau Kindertagesstätte Günzburg - Auweg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Grundstück wird vierseitig von öffentlichen Flächen umgeben und enthält für die Planungsaufgabe über den gestalterischen Einwurf einer gut funktionierenden Kindertageseinrichtung hinaus die Möglichkeit ortsbildprägend eine wichtige neue Wegeverbindung zur Donau zu gestalten. Die aktuelle Planungsaufgabe soll Lösungsansätze für die im Raumprogramm ausgewiesenen Flächen auf dem Grundstück liefern. Der bereits vorhandene Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen soll durch die Planungsaufgabe für U3 und Ü3 Kinder abgedeckt werden.
Für die Stadt Günzburg liegt das Hauptaugenmerk auf einer langfristigen und nachhaltigen Lösung für den Neubau der Kindertageseinrichtung.
In der Kindertagesstätte sollen drei Kindergartengruppen (Kinder ab 3 Jahren) und eine Kinderkrippen-gruppen (Kinder unter 3 Jahren) betreut werden. Insgesamt kann die Kindertagesstätte max. 90 Kinder im Kindergarten (25 Kinder pro Gruppe) und in der Kinderkrippe (15 Kinder pro Gruppe) aufnehmen.
Weitere Nutzflächen werden im Zuge der Baumaßnahme für den Quartierstreff Auweg errichtet.
Der Kindergarten soll im westlichen Teil des Grundstücks mit der Flurstück Nr. 1118/17 in Günzburg errichtet werden. Das Grundstück liegt am Ortsrand von Günzburg zwischen Bahnhof, Volksfestplatz und Donau, im Anschluss an das Gelände der Landesgartenschau. Im Umfeld wechseln sich Wohn- und Gewerbeflächen ab. Das Gebiet erfährt mit der Landesgartenschau einen Entwicklungsschub und die neuen Wohngebäude erzeugen einen Teil der in dieser Baumaßnahme beschriebenen Kindergarten-plätze. mit dem Kindergarten wird der Bedarf aus dem neuen Quartier gedeckt. Das gesamte Grundstück mit ca. 1.850 m2 befindet sich im Eigentum der Stadt
Für den Bereich des geplanten Kindergartens besteht ein Bebauungsplan, Nr. 70.5, sh. Anlage 01 B-Plan. Das Grundstück wird baurechtlich mit den Inhalten aus Gebiet MU 1 definiert. Zu beachten ist, dass südlich anschließend die Erschließung für die Baufelder MU1 und MU2 anschließt. Die Baufelder im Bereich WA östlich sind bereits von der Stadt veräußert und werden von einem Investor mit 300 Wohneinheiten bebaut. Darunter 111 geförderte Wohnungen.
Siehe Anlage: KTG Verfahrensinformation Teil 1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift
ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu führen.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2015/33/EU–„Berufsanerkennungsrichtlinie“ –gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
- Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte in den letzten Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Bedingung für die Teilnahme ist die Mindestzahl von 3 vollbeschäftigten Ingenieuren.
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV mit den folgenden Mindestdeckungssummen:
- Personenschäden: 2.000.000 €
- Sachschäden / Vermögensschäden: 1.000.000 €
Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung sind Erklärungen des Versicherungsgebers vorzulegen, welche bestätigen, dass im Auftragsfalle die Deckungssummen nach den Anforderungen erhöht werden können. Bei Bewerbergemeinschaften ist ein Versicherungsnachweis je Mitglied vorzulegen.
Für die Eignungsprüfung ist vom Bieter ein Nachweis über erbrachte Planungsleistungen bei einem
vergleichbaren Bauvorhaben im Bereich Neubau vorzulegen.
Der Nachweis der Referenzen muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
• Bedingung für die Teilnahme ist die Darstellung eines Referenzprojektes im Bereich Hochbau
Mindeststandards für das Referenzprojekt:
o Mind. Honorarzone III nach Einteilung HOAI
o mindestens beauftragte und selbst erbrachte Lph. 2-8
o Fertigstellung Referenz (Lph. 8) nicht älter als 2013
o die LPH 8 der Referenz muss bis zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein
o Projektgröße (Baukosten KG 300+400 in EUR brutto) 2,0 Mio. €
aus den Festlegungen der Stadt Günzburg zur Reduktion von Treibhausgasemission bis 2030/2035
• Bedingung für die Teilnahme ist die Darstellung eines Referenzprojektes im Bereich öffentlicher Bauherr.
Mindeststandards für das Referenzprojekt:
o Mind. Honorarzone III nach Einteilung HOAI
o mindestens beauftragte und selbst erbrachte Lph. 2-8
o Fertigstellung Referenz (Lph. 8) nicht älter als 2013
o die LPH 8 der Referenz muss bis zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein
o Projektgröße (Baukosten KG 300+400 in EUR brutto) 2,0 Mio. €
aus den Festlegungen der Stadt Günzburg zur Reduktion von Treibhausgasemission bis 2030/2035
• Folgende Angaben sind bei jedem Referenzprojekt aufzuführen:
1. Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
2. Bruttogrundfläche (BGF) und Bruttorauminhalt (BRI)
3. Baukosten EUR brutto (KG 300+400)
4. Planungs- und Bauzeit und Fertigstellungsdatum Realisierung
5. beauftragte und selbst erbrachte Leistungsphasen
6. Aufstellung der beteiligten Planer / Firmen
7. Projektbeschreibung (max. 1 DIN A3 Seite je Projekt)
8. Kostenvergleich: Kostenberechnung-Kostenfeststellung
9. Terminvergleich
Eine Doppelaufführung der Projekte ist nicht zugelassen. Maximal eine persönliche Referenz aus einem vorherigen Angestelltenverhältnis ist zulässig, sofern die Person bei diesem Projekt als Projektleiter tätig war und die Mindestanforderungen an das Referenzprojekt erfüllt werden. Hierzu ist ein Nachweis auf dem Referenzblatt zu führen.
Beschränkung der Zahl der Teilnehmer:
Erfüllen mehr Bewerber/-innen gleichermaßen die Mindestanforderungen gemäß Ziffer III.1.10 (1) erfolgt die Auswahl nach nachfolgend dargestellten Kriterien.
Auswahlkriterien:
• Referenzprojekt im Bereich Hochbau:
o 1 Punkt: Referenz mit beauftragter und selbst erbrachter LPH 2-8
o 1 Zusatzpunkt für Projektart: im Bereich Kinderbetreuung (Kinder bis 7 Jahre).
o 1 Zusatzpunkt für Förderprogramm des Bundes und der Länder
o 1 Zusatzpunkt im Bereich Architekturauszeichnung
o 1 Zusatzpunkt für Energiestandard: KfW 40 (Nachweis Berechnungsergebnis)
o 1 Zusatzpunkt Holzbau / Holzhybrid (Tragkonstruktion)
In dieser Referenzart werden nach diesem Schema max. 2 Referenzen gewertet (max. Punktzahl: 6 Punkte). Die Referenzen sind vom Bewerber eindeutig im Teilnahmeantrag zu benennen.
• Referenzprojekt im Bereich öffentlicher Bauherr:
o 1 Punkt: Referenz mit beauftragter und selbst erbrachter LPH 5-8
o 1 Zusatzpunkt für Förderprogramm des Bundes und der Länder
o 1 Zusatzpunkt im Bereich Architekturauszeichnung
o 1 Zusatzpunkt für Energiestandard: KfW 40 (Nachweis Berechnungsergebnis)
o 1 Zusatzpunkt Holzbau / Holzhybrid (Tragkonstruktion)
In dieser Referenzart werden diesem Schema max. 2 Referenzen gewertet
(max. Punktzahl je Referenz: 5 Punkte). Die Referenzen sind vom Bewerber eindeutig im Teilnahmeantrag zu benennen.
siehe EU III.1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Lazarettstraße 67
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVFpQXFxUYR1iZFRTUVBoVGFdL2FUVhxeUR1RUGhUYV0dU1Q=
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.