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  • DE-97346 Iphofen
  • 03/2024
  • Ergebnis
  • (ID 2-522200)

Neugestaltung Stadteingang und Marktplatz in Iphofen


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 14.03.2024 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Ideen- und Realisierungswettbewerb nach RPW
    Berufsgruppen Landschaftsarchitekt:innen; Architekt:innen, Stadtplaner:innen und Verkehrsanlagenplaner:innen sind nur als Mitverfasser:innen in Bewerbergemeinschaft zugelassen
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 20 - max. 20
    Gesetzte Teilnehmer: 6
    Tatsächliche Teilnehmer: 16
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 70.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Iphofen, Iphofen (DE)
    Betreuer arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh, Kitzingen (DE) Büroprofil
    Preisrichter Katja Aufermann, Manfred Grüner, Rita Lex-Kerfers, Dorothee Rummel [Vorsitzender Preisrichter], Franz Ullrich
    Aufgabe
    Neuordnung und Umgestaltung Lange Gasse, Obere Gasse und Marktplatz in Iphofen

    Die Lange Gasse und der Marktplatz in der Stadt Iphofen sind das „Herzstück“ des bekannten fränkischen Weinortes. Die Gliederung der Raumstruktur geht auf das gotische Leitersystem zurück, das jedoch nach dem 30-jährigen Krieg überformt wurde, aber noch ablesbar ist.
    Durch erforderliche Grundsanierungen von Wasserleitungsnetz und Kanal sowie Neubau von Fernwärmeleitungen stehen umfangreiche Sanierungen im Straßenraum an.
    Die dadurch notwendigen Eingriffe in den Stadtboden sollen nun genutzt werden, um die in unterschiedlichen Sanierungszeiten entstandenen verschiedenen Belagsarten neu zu ordnen und gleichzeitig den aktuellen Anforderungen an Stadtklima, Bepflanzung und Stadtökologie zu begegnen.
    Die Stadt Iphofen hat seit über 40 Jahren stets eine hohe Qualität und lange Tradition in der Altstadtsanierung und der Auseinandersetzung mit dem Stadtboden. Anlass für den Wettbewerb sind nicht nur die anstehenden Infrastrukturmaßnahmen sondern auch der Wunsch, den wichtigen Stadteingang und Weg in die Altstadt vom Einersheimer Tor (mit Bushaltestelle, Parkplätzen ...) über die Lange Gasse zum Marktplatz aufzuwerten. Dabei stellt die hohe städtebauliche Qualität des Marktplatzes als Platzraum mit gestaffelter Raumabfolge ein besondere Anforderung an die Planung.
    Der Realisierungsbereich umfasst den Straßenzug der Langen Gasse. Hier stehen die ersten Sanierungsmaßnahmen der städtischen Infrastruktur unmittelbar bevor.
    Die Lange Gasse und Teilbereiche der Oberen Gasse sind geprägt von einem breiten Straßenquerschnitt, der vor allem für den ruhenden Verkehr genutzt wird und das Potenzial an Aufenthaltsfläche im dicht bebauten Stadtkern nicht ausschöpft.
    Parkplätze prägen das Straßenbild, stellenweise werden Seitenbereiche für Außengastronomie genutzt.
    Im Ideenteil sollen bereits jetzt vorausschauend die weiteren Perspektiven für einen Neuordnung des Marktplatzes aufgezeigt werden. Eine konsequente gestalterische „Handschrift“ für den Stadtboden soll künftig beide Bereiche auszeichnen und den Gestaltungsspielraum für die heutigen Anforderungen an einen innerstädtischen Platz ausloten. Auch hier wird die Fläche vom ruhenden Verkehr dominiert. Das Flair des Platzes zeigt sich erst bei den zahlreichen Veranstaltungen im Weinort; außerhalb dieser Zeiten wird der Platz als wenig einladend empfunden.
    In einer Parkraumanalyse wurde der notwendige Stellplatzbedarf ermittelt, der demtsprechend neu geordnet werden muss. Dabei sind die Belange der Anlieger sowie der Gastronomie zu berücksichtigen. Mit einer entsprechenden Neuordnung des ruhenden Verkehrs, der verminderten Verkehrsbelastung sowie dem Wunsch, den Bürgern „ihr Wohnzimmer“ wieder mit einem der Bedeutung des Ortes entsprechenden Flair zu versehen, erhofft sich die Stadt Iphofen vom Ergebnis des Wettbewerbes einen wichtigen Impuls für die Stadtentwicklung.
    Gesetzte Teilnehmer WGF, Nürnberg
    JOMA mit fischer heumann landschaftsarchitekten, Bamberg
    Kaiser+Juritza, Würzburg
    Adler+Olesch, Nürnberg
    nuwela, München,
    deBuhr Landschaftsarchitekt, Sommerhausen
    Projektadresse DE-97346 Iphofen
    TED Dokumenten-Nr. 478344-2023
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    • Deutschland-Iphofen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

      2023/S 150-478344

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Stadt Iphofen
      Postanschrift: Marktplatz 26
      Ort: Iphofen
      NUTS-Code: DE268 Kitzingen
      Postleitzahl: 97346
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Herr Lenzer
      E-Mail: MTF1bnF5aGxsZHEtcnNgY3M/dWZkbCxob2duZWRtLWNk
      Telefon: +49 9323871522
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.stadt-iphofen.de/
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.mainpost.de/Veroeffentlichung/av1ec970-eu
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Offizielle Bezeichnung: arc.grün| landschaftarchitekten.landschaftsplaner
      Postanschrift: Steigweg 24
      Ort: Kitzingen
      NUTS-Code: DE268 Kitzingen
      Postleitzahl: 97318
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Herr Wirth
      E-Mail: MjE2Z1VkZFJVZ1ViUjBRYlMdV2JlVV4eVFU=
      Telefon: +49 093212680052
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.arc-gruen.de
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://ausschreibungen.mainpost.de/Veroeffentlichung/av1ec970-eu
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach RPW als vorgeschalteter Planungswettbewerb für eine Vergabe nach VgV, Stadt Iphofen

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
      II.2)Beschreibung
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Die Lange Gasse und der Marktplatz in der Stadt Iphofen sind das „Herzstück“ des bekannten fränkischen Weinortes. Die Gliederung der Raumstruktur geht auf das gotische Leitersystem zurück, das jedoch nach dem 30-jährigen Krieg überformt wurde, aber noch ablesbar ist.

      Durch erforderliche Grundsanierungen von Wasserleitungsnetz und Kanal sowie Neubau von Fernwärmeleitungen stehen umfangreiche Sanierungen im Straßenraum an.

      Die dadurch notwendigen Eingriffe in den Stadtboden sollen nun genutzt werden, um die in unterschiedlichen Sanierungszeiten entstandenen verschiedenen Belagsarten neu zu ordnen und gleichzeitig den aktuellen Anforderungen an Stadtklima, Bepflanzung und Stadtökologie zu begegnen.

      Die Stadt Iphofen hat seit über 40 Jahren stets eine hohe Qualität und lange Tradition in der Altstadtsanierung und der Auseinanddersetzung mit dem Stadtboden. Anlass für den Wettbewerb sind nicht nur die anstehenden Infrastrukturmaßnahmen sondern auch der Wunsch, den wichtigen Stadteingang und Weg in die Altstadt vom Einersheimer Tor (mit Bushaltestelle, Parkplätzen ...) über die Lange Gasse zum Marktplatz aufzuwerten. Dabei stellt die hohe städtebauliche Qualität des Marktplatzes als Platzraum mit gestaffelter Raumabfolge ein besondere Anforderung an die Planung.

      Der Realisierungsbereich umfasst den Straßenzug der Langen Gasse. Hier stehen die ersten Sanierungsmaßnahmen der städtischen Infrastruktur unmittelbar bevor.

      Die Lange Gasse und Teilbereiche der Oberen Gasse sind geprägt von einem breiten Straßenquerschnitt, der vor allem für den ruhenden Verkehr genutzt wird und das Potenzial an Aufenthaltsfläche im dicht bebauten Stadtkern nicht ausschöpft.

      Parkplätze prägen das Straßenbild, stellenweise werden Seitenbereiche für Außengastronomie genutzt.

      Im Ideenteil sollen bereits jetzt vorausschauend die weiteren Perspektiven für einen Neuordnung des Marktplatzes aufgezeigt werden. Eine konsequente gestalterische „Handschrift“ für den Stadtboden soll künftig beide Bereiche auszeichnen und den Gestaltungsspielraum für die heutigen Anforderungen an einen innerstädtischen Platz ausloten. Auch hier wird die Fläche vom ruhenden Verkehr dominiert. Das Flair des Platzes zeigt sich erst bei den zahlreichen Veranstaltungen im Weinort; außerhalb dieser Zeiten wird der Platz als wenig einladend empfunden.

      In einer Parkraumanalyse wurde der notwendige Stellplatzbedarf ermittelt, der demtsprechend neu geordnet werden muss. Dabei sind die Belange der Anlieger sowie der Gastronomie zu berücksichtigen. Mit einer entsprechenden Neuordnung des ruhenden Verkehrs, der verminderten Verkehrsbelastung sowie dem Wunsch, den Bürgern „ihr Wohnzimmer“ wieder mit einem der Bedeutung des Ortes entsprechenden Flair zu versehen, erhofft sich die Stadt Iphofen vom Ergebnis des Wettbewerbes einen wichtigen Impuls für die Stadtentwicklung.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      Die Zahl der Teilnehmenden des Wettbewerbs ist auf 20 begrenzt.

      Die Ausloberin hat vorab sechs Teilnehmende direkt benannt und eingeladen. Die Eignungskriterien der gesetzten Büros wurden geprüft.

      Weitere 14 Teilnehmende werden durch einen offenen Teilnahmewettbewerb ausgewählt. Diese Teilnehmenden werden aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerbende die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Prüfung entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden durch Los. Darüber hinaus werden Nachrückende entsprechend der Reihenfolge der Losziehung ausgewählt.

      Fachliche Anforderungen sowie sonstige Zulassungsvoraussetzungen zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 RPW 2013

      • Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung

      • Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß § 46 (2) VgV

      • Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB vorliegen und ggf. Angabe von Ausschlussgründen gem. § 125 GWB

      (Selbstreinigung)

      • Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation jedes Bewerbenden/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft durch aktuellen Nachweis der

      Berufszulassungen

      • Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift des federführenden Bewerbenden

      • Vorlage von einer vergleichbaren Referenz

      Zusätzlich bei Bewerbenden, die Referenzen einreichen, die sie als Projektleitende für ein anderes Büro erbracht haben:

      • Bestätigung über die Projektleitung durch das andere Büro

      Alle Bewerbende, die die Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen.

      Zum Nachweis der Fachkunde und gestalterischen Kompetenz muss ein mit dem vorliegenden Projekt „Neugestaltung Lange Gasse/Obere Gasse/Marktplatz“ hinsichtlich der Komplexität vergleichbares Referenzprojekt eingereicht werden.

      Dies ist auf einer Seite (Layout max. DIN A3 Format) darzustellen.

      Die Referenz kann auch ein Projekt sein, welches die Bewerbenden als Projektleitende in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben. In diesem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die eigenständige Projektleitung einzureichen.

      Erwartet wird auf dem Referenzblatt aussagekräftige grafische und ggf. kurze stichwortartige Erläuterungen zu dem Projekt mit vergleichbarer Komplexität:

      • eine Freianlage eines innerstädtischen Straßeraums mit hoher Aufenthaltsqualität

      • Fertigstellung des Objektes im Zeitraum ab 01.01.2014

      • min. Honorarzone III gemäß Anlage 11.2 oder 13.2. HOAI 2021

      • min.Lph 2-5 vom Bewerber erbracht

      • Darstellung mit Plänen und ggf. Fotos des Projektes

      Einzureichen sind:

      1. Ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsbogen

      2. Referenznachweis

      3. ggf. unterschriebene Erklärung einer Bewerbergemeinschaft

      Alle geforderten Dokumente sind im Format DIN A4, die Referenz im Format DIN A3 abzuspeichern. Weitere als die geforderten Unterlagen wie z. B. Bürobroschüren o. ä. werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind als verbindliche Bewerbung ausschließlich digital einzureichen über die Vergabeplattform aumass mit Kennwort Straßenraumgestaltung Iphofen.

      Termin ist der 06. Oktober 2023 bis 24:00 Uhr.

      Für den rechtzeitigen Eingang trägt der Bewerbende die Verantwortung.

      Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen:

      • nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen

      • nicht unterschriebener Bewerbungsbogen

      • Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft (Ausscheiden aller

      Mitglieder)

      • fehlende oder unvollständige Referenzblätter

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Landschaftsarchitekt:innen; Architekt:innen, Stadtplaner:innen und Verkehrsanlagenplaner:innen sind nur als Mitverfasser:innen in Bewerbergemeinschaft zugelassen.Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften wird im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfänger:innen und kleine-ren Büros hingewiesen. Die Bewerbergemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertretenden zu benennen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      WGF, Nürnberg
      JOMA mit fischer heumann landschaftsarchitekten, Bamberg
      Kaiser+Juritza, Würzburg
      Adler+Olesch, Nürnberg
      nuwela, München,
      deBuhr Landschaftsarchitekt, Sommerhausen
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die

      • termingemäß eingegangen sind.

      • den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen.

      • keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.

      • in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.

      Bindende Vorgaben des Verfahrens

      Teil B der Auslobung enthält keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013.

      Beurteilungskriterien

      Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Wettbewerbprojektes und der Erläuterungen dazu gemäß folgender Kriterien (ohne Gewichtung):

      • Nutzungsqualität und Atmosphäre

      • Städtebauliche Qualität

      • Multifunktionalität

      • Stadtklimatische Qualität und Bepflanzung

      • Gestaltungsqualität

      • Barrierefreiheit

      • Wirtschaftlichkeit

      Die Reihenfolge ist nicht abschließend.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 06/10/2023
      Ortszeit: 23:59
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Es wird eine Wettbewerbssumme von 70.000,00 € netto bereitgestellt.

      Das Preisgeld von 70.000 € wird folgendermaßen auf die Preise verteilt:

      1. Preis: 28.000,00 € (netto)

      2. Preis: 18.000,00 € (netto)

      3. Preis: 12.000,00 € (netto)

      Anerkennungen: 12.000,00 € (netto)

      Sofern mit Preisen oder Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer:innen Mehrwertsteuer abführen, wird diese zusätzlich vergütet.

      Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

      Das Preisgericht behält sich weiterhin vor, für den Realisierungs- und Ideenteil jeweils eine Preisgruppe zu bilden.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Manfred Grüner, Architekt, Regierung von Unterfranken
      Franz Ullrich,Architekt und Stadtplaner, Bamberg
      Prof. Dr. Dorothee Rummel, Architektin und Stadtplanerin, Weimar
      Katja Aufermann, Landschaftsarchitektin, München
      Rita Lex-Kerfers, Landschaftsarchitektin, Bockhorn
      1. Bürgermeister Dieter Lenzer
      Otto Kolesch
      Norbert Melber
      Andreas Müller

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Nach Abschl. des Realisierungs- und IdeenWBW wird ein VgV ohne TeilnahmeWBW nach §14Abs.4 Nr.8 VgV durchgeführt. Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger:innen mit ausgelobten Planungsleistungen beauftragen. Ausloberin behält sich vor, zunächst nur mit ersten Preisträger:innen im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Sollte mit den ersten Preisträger:innen keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträger:innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger:innen, wie in der Verfassererklärung benannt. Ausloberin wird den erfolgr. aus dem Verfahren hervorgehenden Bietenden mit der Realisierung des WBWergebnisses im Realisierungsber. mit den erforderl. Planungsleistungen beauftragen. Es ist grundsätzl. eine Beauftragung der Leistungsphasen 1-9 nach HOAI2013 §39 Freianlagenplanung, HZ IV vorgesehen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Ausloberin behält sich vor,die Beauftragung in drei Stufen (LP1-4 /LP5-7 und LP8-9) zu beauftragen. Stadt Iphofen wird die tiefbautechn. Leistungen getrennt vergeben. Es ist vorgesehen,bis zur Ausführung der Oberflächen ein Provisorium herzustellen. Planungsleistung für die Oberflächengestaltung ist dann Auftragsgegenstand. Aus der stufenweisen Übertragung und eines damit ggf. zusammenhängenden zusätzl. Zeit/Koordinierungs/und Arbeitsaufwandes, kann der Auftragnehmende keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder Nebenkosten oder sonstige Ansprüche geltend machen. Grundlage im Falle einer weiteren Beauftragung ist die aktuelle Fassung der HOAI. Für die Auftragsvergabe hat die HOAI lediglich orientierenden Charakter. Bei Auftragsvergabe wird das Preisgeld der Preisträger entspr. auf das Honorar des Realisierungsteils angerechnet. Ausloberin wird zu Verhandlungen die Vorlage der zum Nachweis der Eignung (§80VgV) zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderl. Unterlagen wie folgt verlangen:

      -Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Bietende/Bietergemeinschaft müssen/muss zum Zeitpunkt eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mind.1.500.000,00 EU für sonstige und Sachschäden mind.1.000.000,00 EU beträgt. Es sind mind. zwei Schadensfälle/ Jahr abzudecken (zweifache Maximierung im Versicherungsjahr). Es gilt auch die einseitige unwiderrufl. Erklärung eines Versicherungsunternehmens im Original für den Auftragsfall eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit den zuvor genannten Deckungssummen abzuschließen. Dabei muss Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines laufenden Jahres mindestens das Zweifache der zuvor genannten Deckungssummen betragen. Es ist ein entsprechender Nachweis oder eine Versicherungserklärung (jeweils nicht älter als 12 Monate) abzugeben.

      - Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (Eine Verpflichtungserklärung, sofern sich der Bietende/die Bietergemeinschaft der Eignungsleihe bedient).

      - Angabe der Anzahl und der beruflichen Qualifikation von mind. 3 Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen des Bietenden /der Bietergemeinschaft angehören oder nicht.

      - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bietenden /der Bietergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2019-2021 ersichtlich ist.

      Neben den zuvor genannten Eignungskriterien, sind folgende Zuschlagskriterien für die Auftragserteilung maßgeblich:

      Platzierung im Planungswettbewerb 50%

      Bereitschaft zur Weiterentwicklung der Ergebnisses unter Berücksichtigung der Hinweise des Preisgerichtsprotokolls

      Herangehensweise an Projekt 10%

      Projektteam,Qualitäts/Zeit- und Kostenmanagement des Unternehmens 10%

      Honorarangebot 10%

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
      Postanschrift: Postfach 606
      Ort: Ansbach
      Postleitzahl: 91511
      Land: Deutschland
      E-Mail: MThuXWpfWVpdY1llZV1qJmZnalxaWXFdamY4al1fJWVeaiZaWXFdamYmXF0=
      Telefon: +49 981-53-1277
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      +**

      99

      Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

      • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

      • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amts-blatt der Europäischen Union.

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      02/08/2023
    © European Union, http://ted.europa.eu
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 07.08.2023
Ergebnis veröffentlicht 28.03.2024
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Wettbewerbs-ID 2-522200 Status Kostenpflichtig
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