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  • DE-97232 Giebelstadt
  • 03/2024
  • Ergebnis
  • (ID 2-523109)

Städtebauliche Entwicklung An der Alm in Markt Giebelstadt


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 11.03.2024 Entscheidung
    Achtung Änderung am Aug 18, 2023
    Verfahren Offener Realisierungswettbewerb, Zweiphasig nach RPW
    Berufsgruppen Architekt*in, Stadtplaner*in oder Landschaftsarchitekt*in
    Teilnehmer Tatsächliche Teilnehmer: 7
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Stadt-/ Gebietsplanung
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 70.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Markt Giebelstadt, Giebelstadt (DE)
    Betreuer arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh, Kitzingen (DE) Büroprofil
    Preisrichter Joachim Kaiser, Rainer Kriebel, Prof. Angela Mensing-de Jong, Prof. Martin Schirmer [Vorsitz] , Verena Fridrich
    Aufgabe
    Der Markt Giebelstadt ist aufgrund seiner Lage an der B 19 mitten zwischen dem Oberzentrum Würzburg und dem Mittelzentrum Bad Mergentheim im benachbarten Baden-Württemberg ein attraktiver Wohnort.
    Für die angesiedelten Firmen mit rund 2.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist der Standort Giebelstadt durch die verkehrsgünstige Anbindung zu den Hauptbverkehrsstrecken beliebt. Die Anfrage nach Baugrundstücken ist nicht zuletzt wegen der Lage im Speckgürtel von Würzburg sehr groß.
    Leerstände im Ortszentrum sind so gut wie keine vorhanden, nicht zuletzt, weil der Markt Giebelstadt im Rahmen zweier Förderprogramme Sanierungsmaßnahmen im ausgewiesenen Sanierungsgebiet im Ortszentrum des Hauptortes Giebelstadt und stetig die Wiederbelebung leerstehender Anwesen im gesamten Gemeindegebiet bezuschusst. Baugrundstücke sind sehr begehrt und zu erwerbende Bestandsobjekte kaum vorhanden.
    Der Markt Giebelstadt beabsichtigt daher, künftige Baugebiete nicht mehr im herkömmlichen Sinn als reine Einfamilienhausgebiete auszuweisen.
    Vielmehr sollen an der landschaftlich geprägten Ortsrandsituation innovative und zukunftsfähige Siedlungsentwicklungen stattfinden, die besonders dem Flächensparen und der Klimagerechtigkeit verpflichtet sind.
    Die Grundlage dafür hat der Marktgemeinderat in seiner Klausurtagung im November 2022 gelegt.
    In einem zweiphasigen städtebaulichen Realisierungswettbewerb soll nun ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, aus dem heraus sowohl kurzfristig umsetzbare, an die derzeitige Siedlungsstruktur anschließende kleinere Erweiterungen entwickelt werden können als auch eine langfristige Perspektive für die sinnvolle Bebauung aufgezeigt werden.
    Der Umgriff beträgt ca. 10 ha.
    Ausstellung Die Ausstellung der Preisträgerarbeiten findet vom 11.04.2024 bis 19.04.2024 während der Öffnungszeiten des Rathauses von 8.00 – 16.00 (donnerstags bis 18.00) im Rathaus Markt Giebelstadt, Foyer Obergeschoss statt.
    Die Preisverleihung findet am 11.04 2024 um 18.00 an gleicher Stelle statt.
    Adresse des Bauherren DE-97232 Giebelstadt
    TED Dokumenten-Nr. 492745-2023
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  • Anzeigentext Änderungen

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    • Deutschland-Giebelstadt: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

      2023/S 158-502223

      Berichtigung

      Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

      Dienstleistungen

      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 155-492745)

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Markt Giebelstadt
      Postanschrift: Marktplatz 3
      Ort: Giebelstadt
      NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
      Postleitzahl: 97232
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Herr Helmut Krämer
      E-Mail: MjE2WFVcXWVkHltiUVVdVWIwV1lVUlVcY2RRVGQeVFU=
      Telefon: +49 933480821
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.giebelstadt.de

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Offener zweiphasiger städtebaulicher Realisierungswettbewerb

       

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Der Markt Giebelstadt beabsichtigt, künftige Baugebiete nicht mehr im herkömmlichen Sinn als reine Einfamilienhausgebiete auszuweisen.

      Vielmehr sollen an der landschaftlich geprägten Ortsrandsituation innovative und zukunftsfähige Siedlungsentwicklungen stattfinden, die besonders dem Flächensparen und der Klimagerechtigkeit verpflichtet sind.

      Die Grundlage dafür hat der Marktgemeinderat in seiner Klausurtagung im November 2022 gelegt.

      In einem zweiphasigen städtebaulichen Realisierungswettbewerb soll nun ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, aus dem heraus sowohl kurzfristig umsetzbare, an die derzeitige Siedlungsstruktur anschließende kleinere Erweiterungen entwickelt werden können als auch eine langfristige Perspektive für die sinnvolle Bebauung aufgezeigt werden.

      Der Umgriff beträgt ca. 10 ha.

       

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      15/08/2023
      VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 155-492745

      Abschnitt VII: Änderungen

      VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
      VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
      Abschnitt Nummer: I.1)
      Stelle des zu berichtigenden Textes: Name und Adressen
      Anstatt:

       

      Markt Gibelstadt

       

      muss es heißen:

       

      Markt Giebelstadt

       

      VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:
  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Giebelstadt: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

      2023/S 155-492745

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Markt Gibelstadt
      Postanschrift: Marktplatz 3
      Ort: Giebelstadt
      NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
      Postleitzahl: 97232
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Herr Helmut Krämer
      E-Mail: MjE3V1RbXGRjHVphUFRcVGEvVlhUUVRbYmNQU2MdU1Q=
      Telefon: +49 933480821
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.giebelstadt.de
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.mainpost.de/Veroeffentlichung/av1f4396-eu
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Offizielle Bezeichnung: arc.grün| landschaftarchitekten.landschaftsplaner
      Postanschrift: Steigweg 24
      Ort: Kitzingen
      NUTS-Code: DE268 Kitzingen
      Postleitzahl: 97318
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Herr Wirth
      E-Mail: MjExbFppaVdabFpnVzVWZ1giXGdqWmMjWVo=
      Telefon: +49 093212680052
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.arc-gruen.de
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://ausschreibungen.mainpost.de/Veroeffentlichung/av1f4396-eu
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Offener zweiphasiger städtebaulicher Realisierungswettbewerb

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
      II.2)Beschreibung
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Der Markt Giebelstadt ist aufgrund seiner Lage an der B 19 mitten zwischen dem Oberzentrum Würzburg und dem Mittelzentrum Bad Mergentheim im benachbarten Baden-Württemberg ein attraktiver Wohnort.

      Für die angesiedelten Firmen mit rund 2.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist der Standort Giebelstadt durch die verkehrsgünstige Anbindung zu den Hauptbverkehrsstrecken beliebt. Die Anfrage nach Baugrundstücken ist nicht zuletzt wegen der Lage im Speckgürtel von Würzburg sehr groß.

      Leerstände im Ortszentrum sind so gut wie keine vorhanden, nicht zuletzt, weil der Markt Giebelstadt im Rahmen zweier Förderprogramme Sanierungsmaßnahmen im ausgewiesenen Sanierungsgebiet im Ortszentrum des Hauptortes Giebelstadt und stetig die Wiederbelebung leerstehender Anwesen im gesamten Gemeindegebiet bezuschusst. Baugrundstücke sind sehr begehrt und zu erwerbende Bestandsobjekte kaum vorhanden.

      Der Markt Giebelstadt beabsichtigt daher, künftige Baugebiete nicht mehr im herkömmlichen Sinn als reine Einfamilienhausgebiete auszuweisen.

      Vielmehr sollen an der landschaftlich geprägten Ortsrandsituation innovative und zukunftsfähige Siedlungsentwicklungen stattfinden, die besonders dem Flächensparen und der Klimagerechtigkeit verpflichtet sind.

      Die Grundlage dafür hat der Marktgemeinderat in seiner Klausurtagung im November 2022 gelegt.

      In einem zweiphasigen städtebaulichen Realisierungswettbewerb soll nun ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, aus dem heraus sowohl kurzfristig umsetzbare, an die derzeitige Siedlungsstruktur anschließende kleinere Erweiterungen entwickelt werden können als auch eine langfristige Perspektive für die sinnvolle Bebauung aufgezeigt werden.

      Der Umgriff beträgt ca. 10 ha.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Architekt*in, Stadtplaner*in oder Landschaftsarchitekt*in

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Offen
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Phase1

      Zulassung der Arbeiten: Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die

      •termingemäß eingegangen sind,

      •formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen,

      •keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen

      •in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.

      Bindende Vorgaben des Verfahrens: Teil B der Auslobung enthält keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013.

      Beurteilungskriterien: Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Wettbewerbprojektes und Erläuterungen dazu gemäß folgender Kriterien (ohne Gewichtung):

      •Städtebaul. Konzept / städtebaul. Leitidee und Gesamtkonzeption

      •Nutzungskonzept/-mix/-vielfalt und Vereinbarkeit der Nutzungen

      •Art des Umgangs und Nutzung mit der Umgebung

      •Wirtschaftlichkeit

      •Erschließung und Umgang mit Immissionsschutz

      •Qualität des Freiraumes

      Phase2

      Das Preisgericht bewertet die Konzeptansätze und ihre Entwicklungspotenziale. Auf Grundlage der Konzeptqualität werden mindestens fünf Teilnehmende für die zweite Bearbeitungsphase ausgewählt. In Abhängigkeit vom Ergebnis können weitere Bewerbende ausgewählt werden.

      Die ausgewählten und die nicht berücksichtigten Bewerbenden werden durch eine neutrale Kanzlei über das Ergebnis der Auswahl informiert.

      Die ausgewählten Bewerbenden erhalten Hinweise zur weiteren Bearbeitung. Ggf. erforderliche Anlagen werden in Phase 2 gesondert zum Download bereit gestellt.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 20/11/2023
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Es wird eine Wettbewerbssumme von 70.000,00 EUR netto bereitgestellt.

      Das Preisgeld von 70.000 € wird folgendermaßen auf die Preise verteilt:

      1. Preis: 28.000,00 € (netto)

      2. Preis: 18.000,00 € (netto)

      3. Preis: 10.000,00 € (netto) Anerkennungen: 14.000,00 € (netto)

      Sofern mit Preisen oder Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird diese zusätzlich vergütet.

      Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Verena Fridrich, Architektin, München
      Joachim Kaiser, Landschaftsarchitekt, Würzburg
      Rainer Kriebel, Architekt, Würzburg
      Prof. Angela Mensing de Jong, Architektin, Dresden
      Prof. Martin Schirmer, Architekt und Stadtplaner, Würzburg
      Bürgermeister Helmut Krämer
      Ernst Merz, Marktgemeinderat
      Helmut Mantel, Marktgemeinderat
      Matthias Raps, Marktgemeinderat

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Der Markt Giebelstadt wird die erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Teilnehmenden mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses mit den Planungsleistungen eines städtebaulichen Rahmenplans gem. Merkblatt 51 AKBW 2020 mit den Leistungsphasen 1-3 sowie den Leistungen zur Erstellung des anschließenden Bebauungs- und Grünordnungsplans (§§ 21 und 29 HOAI, Leistungsph-sen 1-3) beauftragen.

      Grundlage im Falle einer weiteren Beauftragung ist die aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). bzw. Merkblatt 51 AKBW 2020.

      Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
      Postanschrift: Postfach 606
      Ort: Ansbach
      Postleitzahl: 91511
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVFpQXFxUYR1dXmFTUVBoVGFdL2FUVhxcVWEdUVBoVGFdHVNU
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

      • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

      Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

      • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der

      Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der

      Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Informati-on der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Ab-schluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      10/08/2023
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 14.08.2023
Ergebnis veröffentlicht 26.03.2024
Zuletzt aktualisiert 26.03.2024
Wettbewerbs-ID 2-523109 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 751