Deutschland-Baden-Baden: Dienstleistungen von Architekturbüros
2023/S 160-506723
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Waldseestraße 24
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtwerke Baden-Baden, Kerstin Brückner und kohler grohe architekten, Verfahrensbetreuer, Kontakt Simone Bohsung
E-Mail: MjE0ZVtfYWBXIFRhWmVnYFkyXWFaXldkWWRhWlcgVlc=
Telefon: +49 711/76963932
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-baden-baden.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Architektenleistungen | Umbau und Erweiterung des Busdepots im Stadtteil Oos in Baden-Baden
Die Stadtwerke Baden-Baden beabsichtigen im Zuge des Neubaus einer offenen Halle mit Ladeports für 15 Busse, den bestehenden Busdepot im Baden-Badener Stadtteil Oos in der Güterbahnhofstraße 24 zu sanieren und zu erweitern.
Parallel zum Umbau und der Erweiterung des Busdepots in Oos wird auch der Aus- und Umbau des Betriebshofes im Stadtteil Lichtental realisiert.
Es ist vorgesehen an beiden Standorten die gleichen technischen Systeme für die Ladeports zu verwenden und Synergieeffekte zu nutzen.
Für 15 batterieelektrisch betriebene Busse soll an beiden Standorten eine Ladeinfrastruktur in Form von E-Ladeports errichtet werden. Die Busse werden entweder in Lichtental oder in Oos, während der nächtlichen Betriebspause geladen oder aber tagsüber als Zwischenladung.
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Grundlage der Planung ist der Phase-0-Bericht des Planers IBE Ing.-Büro F. Eberhard GmbH vom 28.04.2023. Hier wurde eine Evaluierung des Busdepots und des Busbetriebshofs durchgeführt.
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Für die Planung und Ausführung des Projekts wird ein/e Architekt/in für die Objektplanung der Leistungsphasen 1-8, optional 9 gem. HOAI 2021 gesucht.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt.
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Für das Projekt werden nun Planer für die Objektplanung, Fachplaner für Tragwerksplanung und Fachplanung TGA (Elektro) sowie ein Planer/in für Verkehrsanlagen bzw. Freianlagen mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Baden-Baden, Oos
Auf dem Grundstück in der Güterbahnhofstraße 24 befinden sich eine Abstellhalle für Busse, ein Mitarbeiterparkplatz und ein Park & Ride-Stellplatz.
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Das Obergeschoss der Abstellhalle für Busse steht dem Theaterbetrieb als Probebühne zur Verfügung. Der Betrieb der Probebühne sowie die Zu- und Ausfahrt muss auch während der Umbauzeit gesichert werden.
Geplant ist auf dem vorhandenen Mitarbeiterparkplatz eine seitlich offene Fahrzeugüberdachung als E-Ladeport für insgesamt 15 Elektrobusse zu errichten. Die überdachte Fläche beträgt ca. 1.130 m². Es soll eine flexible Aufstellung der Elektrobusse möglich sein. Es ist eine Fläche für 5 Gelenkbusse und 10 Solobusse vorzusehen.
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Die überdachte Abstellanlage bietet einen Schutz gegenüber Witterungseinflüssen sowohl für die Fahrzeuge als auch die Ladeinfrastruktur.
Das E-Laden der Fahrzeuge soll über seitlich positionierte Ladeeinheiten erfolgen. Die Örtlichkeiten in Oos bedingen die Anordnung der Fahrzeuge in 5 Reihen nebeneinander und bei jeweils drei Fahrzeugen hintereinander. Es sollen sowohl Solo- als auch Gelenkbusse abgestellt und geladen werden können. Die Reihenfolge von Kurz- und Langfahrzeugen soll frei wählbar bleiben. Die Ladekabelzuführung wird entsprechend konfiguriert.
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Die Kosten der KG 300 und 400 netto werden auf ca. 2,24 Mio.€ geschätzt.
Für die Gesamtmaßnahme werden die Kosten der KG 200-700 netto auf 3,41 Mio.€ geschätzt.
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Für die Tragkonstruktion des Carports sollen in den Außenachsen Stahlbetonstützen vorgesehen werden. Es sollen geeignete Brandschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. In der Dachkonstruktion sollen Lichtbänder vorgesehen werden. Aufgrund der Brandschutzanforderungen soll untersucht werden, ob die Möglichkeit besteht eine PV-Anlage aufzubringen. Die neue Ladeinfrastruktur bedingt die Anschaffung einer separaten Trafoanlage.
Die Zufahrt der Busse zum Ladeport erfolgt über die Güterbahnhofstraße von Südwesten, die Ausfahrt nach Nordost über die Güterbahnhofstraße.
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Vor Beginn der Maßnahme muss die vorhandene Garage rückgebaut werden. Für die MitarbeiterInnen muss auf der vorhandenen öffentlichen Parkplatzfläche ein neuer Mitarbeiterparkplatz errichtet werden.
Bei den Freiflächen handelt es sich überwiegend um befestigte Verkehrsflächen.
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Das Busdepot Oos befindet sich in einem als gewerbliche Baufläche ausgewiesenem Gebiet angrenzend an weitere verkehrlichen Zwecken dienende Nutzungen (Parkplätze, Bahntrasse). Zur Erreichung des Baurechts ist ein Bauantrag zu stellen.
Die Maßnahme soll bei laufendem Teilbetrieb durchgeführt werden. Zuerst soll die Maßnahme in Oos realisiert werden, damit während Um- und Ausbaus des Betriebshofs im Stadtteil Lichtental ein Teil der Busse über das Busdepot im Baden-Badener Stadtteil Oos abgewickelt werden können.
Die Maßnahme wird durch das ÖPNV-Programm nach § 5 des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) des Landes Baden-Württemberg gefördert.
Der Umfang der Maßnahme muss in Abhängigkeit zu den zur Verfügung stehenden Fördermitteln entsprechend angepasst werden. Dies kann auch eine entsprechende Kürzung bedingen. Mit der Planung soll unmittelbar nach Auftragsvergabe begonnen werden.
Die Fertigstellung der Maßnahme soll 2027 erfolgen.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 23. und 24.01.2024 statt.
Die EU-Ausschreibungen der VgV Verfahren für den Aus- und Umbau des Betriebshofes im Stadtteil Lichtental sind Gegenstand einer separaten Ausschreibung, werden aber parallel zu diesem Verfahren durchgeführt. Es werden mittels einer EU-Ausschreibung vergleichbare Planungsleistungen ausgeschrieben.
Die Vertragslaufzeit ist geschätzt und startet mit dem Planungsbeginn bis zur Fertigstellung. Die Vertragslaufzeit kann sich (je nach Planer bzw. Fachplaner) durch die Gewährleistung (LPH 9) verlängern.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
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Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden benannten Kriterien die höchste Punktzahl erzielen (siehe auch Matrix Zuschlagskriterien):
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1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte):
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
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2. technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte).
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Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Die Referenzen A und B sind zwingend erforderlich.
Mehrfachnennungen sind möglich.
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Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter/in in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist ein Nachweis des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung vorzulegen.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte:
max. 200 Punkte für Referenz A (40%),
max. 200 Punkte für Referenz B (40%)
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Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt.
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Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen.
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Referenz A - zwingend.
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Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Infrastrukturprojektes oder vgl. Projekt
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau mit Ladeinfrastruktur, vgl. Größe der Überdachung ca. 1.130 m², vgl. Kosten der KG 300 und 400 netto ca. 2,24 Mio.€)
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Referenz B - zwingend:
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projektes, Bauen im Bestand
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Bauen im Bestand, Infrastrukturprojekt, hohe Brandschutzanforderung durch E-Ladestruktur oder vgl., Erfahrung mit Förderung ÖPNV oder vgl.)
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Darstellung jeweils auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine: die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 23. und 24.01.2024 statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen
Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die
Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
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Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt,
ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs.
1 Nr. 2 GWB).
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Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch
die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
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Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/
Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.
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Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets
in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
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Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/
Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §
150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise
nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in
deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen,
Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei
Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder
beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der
Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den
letzten drei Jahren.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen.
Es sollen 2 Referenzen eingereicht werden. Die Referenzen A und B sind zwingend erforderlich.
Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter/in in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist ein Nachweis des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung vorzulegen.
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Für Referenz A gelten folgende Mindestanforderungen.
- Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projektes: Infrastruktur
- Kosten (KG 300-400) netto, mind. 1,1 Mio. €
- Leistungszeitraum 2013 –2023, LPH 8 abgeschlossen.
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8).
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Für Referenz B gelten folgende Mindestanforderungen:
- Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projektes Bauen im Bestand.
- Kosten (KG 300-400) mind. 1,1 Mio. € netto.
- Leistungszeitraum 2013 –2023, LPH 8 abgeschlossen.
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8).
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Darstellung jeweils auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Nachweis des besonderen Berufsstandes gemäß § 75 (1) und (3) VgV.
Bei natürlichen Personen ist die fachliche Anforderung erfüllt, wenn ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis für Planungsleistungen vorgelegt werden kann, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht und berechtigen in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden.
Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments der Richtlinie 2014/24/EU.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Leistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß den Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, benennen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem
Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können. Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
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Voraussichtlich am 06.11.2023 werden alle ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines unverbindlichen Erstangebots auf Basis der dann zur Verfügung gestellten weiteren Unterlagen aufgefordert und zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Diese werden voraussichtlich am 23. und 24.01.2024 stattfinden.
Es wird gewünscht, dass die im Teilnahmeantrag benannte Projektleitung und stellv. Projektleitung an den Verhandlungsgesprächen der 2. Stufe teilnimmt. Ebenso die Vertretungen der verschiedenen Büros bei Bewerbergemeinschaften.
Die Bewerber die nicht berücksichtigt werden konnten, erhalten gemäß § 134 GWB eine Information.
Der detaillierte Ablauf der Verhandlungsgespräche wird mit den Unterlagen zur Angebotsaufforderung versendet.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYC5gXlkcUGVaHFJT
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).