BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Magistrat der Stadt Offenbach am Main/Amt für Stadtplanung und
Baumanagement
Berliner Straße 60
z. H. Herrn Thaler
63065 Offenbach
DEUTSCHLAND
Tel. +49 698065-2315
E-Mail: MjE2W1xRZWMeZFhRXFViMF9WVlVeUlFTWB5UVQ==
Fax +49 698065-3529
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers http://www.offenbach.de
Weitere Auskünfte erteilen: Codema International GmbH
Frankfurter Straße 1
z. H. Frau Schlüter (Fragen sind ausschließlich per E-Mail an unten
genannte Emailadresse einzureichen.)
63065 Offenbach
DEUTSCHLAND
Tel. +49 69971019-0
E-Mail: MjEyVyckJixTREchPz9HNFdjWFlhVSJiWWg=
Fax +49 69971019-50
Internet: http://www.codema.net
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Codema International GmbH
Frankfurter Straße 1
z. H. Frau Schlüter (Ausschreibungsunterlagen stehen ausschließlich unter
www.codema.net unter der Rubrik AUSSCHREIBUNGEN zum Download bereit)
63065 Offenbach
DEUTSCHLAND
Tel. +49 69971019-0
E-Mail: MjExWCglJy1URUgiQEBINVhkWVpiViNjWmk=
Fax +49 69971019-50
Internet: http://www.codema.net
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Magistrat der Stadt
Offenbach am Main/Amt für Stadtplanung und Baumanagement
Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main
DEUTSCHLAND
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Objektplanungsleistungen für die Sanierung und Umbau der
Käthe-Kollwitz-Schule in Offenbach am Main.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 12
Hauptort der Dienstleistung Bis Lph 7: Sitz des Bewerbers, Lph 8 und
teilweise Lph 9: Offenbach am Main.
NUTS-Code DE713
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Gegenstand des Auftrags sind Objektplanungsleistungen für die
Bestandssanierung der Käthe-Kollwitz-Schule in Offenbach am Main. Der
Sanierungsbedarf umfasst Maßnahmen an der Außenfassade, den Dachflächen
sowie bauliche und brandschutztechnische Verbesserungen der Klassenräume
und Maßnahmen im Bereich der Haustechnik. Im Zuge der Gesamtsanierung ist
eine energetische Ertüchtigung der Fassade mit einem angestrebten
Energiestandard in Anlehnung an die zukünftige EnEV 2012 zu untersuchen.
Die Umsetzung der Baumaßnahmen findet unter Ausnutzung der Ferienzeiten im
laufenden Betrieb statt. Daher ist eine besondere Aufmerksamkeit auf die
Aufstellung des Logistikkonzeptes zu legen.
Parallel zu den Maßnahmen an der Käthe-Kollwitz-Schule finden Aktivitäten
an ÖPP-Schulprojekten am Buchhügel statt. Der ÖPP Partner saniert im
gleichen Zuge die Theodor-Heuss-Schule und errichtet einen Neubau sowie
eine Sporthalle, die zukünftig von beiden Schulen genutzt werden soll. Die
Planung ist hinsichtlich Termine und den späteren Bauablauf mit der
Planung der ÖPP-Projekte zu koordinieren.
Die Käthe-Kollwitz-Schule ist eine berufsbildende Schule mit den
Schwerpunkten Hauswirtschaft, Erziehung und Soziales. Der heutige
Schulstandort an der Buchhügelalle wurde 1978 seiner Bestimmung übergeben.
Bei dem Gebäude handelt es sich um einen dreigeschossigen, freistehenden
Baukörper mit Teilunterkellerung. Die BGF beträgt ca. 13 000 m2. Die
Konstruktion ist eine klassische Stahlbetonkonstruktion in Riegelbauweise
mit Ausfachungen aus Fensterelementen und vorgehängten
Fertigteil-Elementen. Vergeben wird die Objektplanung Gebäude nach § 33
HOAI. Die Auftragsvergabe erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Stufen
I und II beauftragt, die Beauftragung der Stufe III erfolgt optional. Die
Stufen gliedern sich wie folgt:
—
Stufe I: Lph 1 und 2 zu je 100 %,
—
Stufe II: Lph 3 zu 100 %, Lph 5 und 6 zu je 50 %,
—
Stufe III: Lph 4, 7, 8, 9 zu je 100 %, Lph 5 und 6 zu je 50 %.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71240000, 71221000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
ohne MwSt. 550 000 EUR
II.2.2) Optionen
Ja
Beschreibung der Optionen: Objektplanung Gebäude Stufe III, mit den Lph 4
zu 100 %, Lph 5 u. 6 zu je 50 %, Lph 7, 8 u. 9 zu je 100 %.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Beginn: 1.3.2011. Ende: 31.12.2013
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Im Auftragsfall muss eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein
bzw. werden, deren Deckungssummen mindestens:
— 2 500 000 EUR für Personenschäden und,
— 2 500 000 EUR für sonstige Schäden,
betragen. Dabei muss die Gesamtleistung des Versicherers für alle
Versicherungsfälle eines laufenden Jahres das Zweifache der oben genannten
Deckungssummen betragen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
Keine.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
GbR §§ 705 ff. BGB (Arge).
Mehrfachbeteiligungen einzelner Bieter einer Bietergemeinschaft sind
unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener
Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften sind erlaubt, jedoch keine
Pflicht.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 3 und 9
VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR)
vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Es ist ein vollständig ausgefüllter und rechtsverbindlich unterzeichneter
Bewerbungsbogen je Bewerber (auch Subunternehmer) einschließlich der darin
aufgeführten Unterlagen abzugeben. Im Bewerbungsbogen sind u.a. Angaben
zum Büro/zur Person des Bewerbers, zur Rechtsform des Bewerbers einschl.
Handelsregisterauszug oder gleichwertige Nachweise sowie zum
bevollmächtigten Vertreter (falls zutreffend) zu machen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 4 VOF), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind
im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind im
Bewerbungsbogen u.a. Angaben zum Umsatz zu machen.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 5 VOF), die in Form anerkannter
Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres
Erklärungsumfangs zulässig.
Bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit und der fachlichen Eignung
sind im Bewerbungsbogen u.a. Angaben zu den Beschäftigten, zu
Referenzprojekten aus den Bereichen berufsbildenden Schulen und
Bestandssanierung, zu Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern, sowie
zum internen Qualitätsmanagement zu machen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Ein weiteres Auswahlkriterium ist die Übersichtlichkeit und Strukturierung
der Bewerbungsunterlagen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Ja
Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure gemäß § 49 HBO in
Verbindung mit dem jeweiligen Landesgesetz für Architekten und Ingenieure.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Bezug auf Vergabebeschleunigungserlass 2009 vom 18.3.2009, Hessisches
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Ziffer 2.1.1c
Absatz 3.
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Soweit die Mindestforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der
erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt
entsprechend folgender Gewichtungskriterien:
— Umsatz 10 %,
— Anzahl Beschäftigte 5 %,
— Referenzprojekte mit ähnlicher oder vergleichbarer Nutzung 30 %,
— Referenzprojekte Sanierungsmaßnahmen 30 %,
— Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern 15 %,
— Qualitätsmanagement-Zertifizierung 4 %,
— Übersichtlichkeit und Strukturierung der Bewerbungsunterlagen 6 %.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote Nein
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
VOF02/2010
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
15.11.2010 - 10:00
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
15.11.2010 - 10:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen.
Ergänzende Informationen zu obigen Formulierungen entnehmen Sie bitte dem
Bewerbungsbogen. Dieser steht nebst Anlagen ausschließlich unter
www.codema.net unter der Rubrik AUSSCHREIBUNGEN zum Download bereit.
Nachr. HAD-Ref.: 3481/4.
Nachr. V-Nr/AKZ: VOF02/2010.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Fax +49 6151125816 (normale Dienstzeiten) / 6151126834 (00:00 bis 24:00
Uhr)
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um
eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfantrag
bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein
wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann
erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber
bzw. Bieter über die Ablehnung ihrer Bewerbung bzw. über den beasichtigten
Zuschlag informiert hat und bei Informationen per Fax oder auf
elektronischem Weg mindestens zehn Kalendertage ansonsten mindestens 15
Kalendertage vergangen sind. Vor der Antragstellung muss der
Bewerber/Bieter in der Regel den Vergaberechtsverstoss unverzüglich
gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern
bzw. bei einem Vergabeverstoss, der aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
war, innerhalb der Bewerbungsfrist und bei Verstössen, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Frist für die
Angebotsabgabe. Ein Nachprüfantrag ist zudem unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
DEUTSCHLAND
Internet: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
20.10.2010