WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Investorenwettbewerb Wohn- und Dienstleistungszentrum am Messplatz in
Hockenheim
Rathausstr. 1
Kontakt: kohler grohe architekten, Julius-Hölder-Str. 26, 70597 Stuttgart
z. H. Herrn Gerd Grohe
68766 Hockenheim
DEUTSCHLAND
Tel. +49 71176963930
E-Mail: MjEyW1lmWCJbZmNcWTRfY1xgWWZbZmNcWSJYWQ==
Fax +49 71176963931
Weitere Auskünfte erteilen: Investorenwettbewerb Wohn- und
Dienstleistungszentrum am Messplatz in Hockenheim
Rathausstr. 1
Kontakt: Fachbereich Bauen und Wohnen
z. H. Wilhelm Stulken
68766 Hockenheim
DEUTSCHLAND
Tel. +49 620521-316
E-Mail: MjE3Zh1iY2RbWlRdL1deUlpUXVdUWFwdU1Q=
Fax +49 620521-315
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
Investorenwettbewerb Wohn- und Dienstleistungszentrum am Messplatz in
Hockenheim
Rathausstr. 1
Kontakt: Fachbereich Bauen und Wohnen
z. H. Frau Oleszewski
68766 Hockenheim
DEUTSCHLAND
Tel. +49 620521-407
E-Mail: MTNtK2xpYnB3YnRwaGY9ZWxgaGJrZWJmaithYg==
Fax +49 620521-315
Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
an: die oben genannten Kontaktstellen
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Einrichtung des öffentlichen Rechts
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber
Investorenwettbewerb Wohn- und Dienstleistungszentrum am Messplatz in
Hockenheim.
II.1.2) Kurze Beschreibung
Investorenwettbewerb mit Architekten und Landschaftsarchitekten.
Die Große Kreisstadt Hockenheim beabsichtigt das in hervorragender
zentraler Lage gelegene Areal „Messplatz“ als einen neuen Wohn- und
Dienstleistungsstandort zu entwickeln.
Das Gebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2,3 ha und zeichnet sich
neben der sehr guten Anbindung an die „Karlsruher Straße“, einer wichtigen
Einzelhandelsachse in Hockenheim, durch die Einbindung in den in
Nord-Süd-Richtung verlaufenden Grüngürtel entlang des Kraichbaches und der
räumlichen Nähe und Sichtbeziehung zu dem neuen Kulturhaus „Zehntscheune“
aus.
Durch die Teilnehmer soll ein tragfähiges städtebauliches und
landschaftsplanerisches Konzept vorgeschlagen werden, das die vorgegebenen
Rahmenbedingungen möglichst optimal berücksichtigt.
Die Gesamtfläche soll durch die Teilnehmer des Verfahrens in 2
Teilbereiche gegliedert werden.
Der Teilbereich 1 soll aus ein oder mehreren Grundstücken bestehen und ist
für das Wohn- und Dienstleistungszentrum gedacht. Die Größe und Lage des
Grundstückes bzw. der Grundstücke ist noch nicht exakt definiert, sondern
soll durch die Teilnehmer auf der Grundlage ihres Konzeptes vorgeschlagen
werden.
Dieses Grundstück bzw. diese Grundstücke beabsichtigt die Stadt Hockenheim
an einen geeigneten Erwerber im Zuge eines Investorenwettbewerbs zu
veräußern. Dabei muss sichergestellt werden, dass der Investor fachlich
und wirtschaftlich zur Realisierung des Vorhabens in der Lage ist.
Der Teilbereich 2 besteht aus den nicht zur Veräußerung geplanten Flächen
des Gesamtgrundstückes und ist den städtischen Freianlagen vorbehalten.
Diese städtischen Freianlagen sollen in Zusammenarbeit mit einem
Landschaftsarchitekten im Sinne eines Gesamtkonzeptes entwickelt werden.
Ziel ist die Entwicklung eines qualitätsvollen und differenzierten
Konzeptes für die Freianlagen.
Die Teilnehmer am Verfahren werden aufgefordert, für den Teilbereich 1
eine architektonische bzw. städtebauliche Planung und eine Kaufpreisangabe
abzugeben. Für den Teilbereich 2 ist eine Planung der Freianlagen
abzugeben.
Erwartet wird eine angemessene maßstäbliche Einbindung des neuen Wohn- und
Dienstleistungszentrums in den städtebaulichen und freiräumlichen Kontext
und die Entwicklung eines qualitätsvollen, funktionalen und
differenzierten Freiraumkonzeptes im Bereich des Wettbewerbsgebietes. Es
müssen beide Aufgabenteile unter Einhaltung der in der Auslobung genannten
Rahmenbedingungen bearbeitet und eingereicht werden.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71400000
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER
Teilnahmeberechtigt sind Investoren, Bauträger, Wohnungsbauunternehmen in
Verbindung mit Architekten und Landschaftsarchitekten.
Als Zulassungsvoraussetzung zum Verfahren wird eine formlose, auf das
Projekt bezogene Bonitätsauskunft von der jeweiligen Hausbank oder einem
geeigneten Bewertungsinstitut abgefragt.
Die objektbezogene Bonitätsauskunft muss beim Wettbewerbsbetreuer (kohler
grohe architekten) schriftlich eingereicht werden. Anschließend werden vom
Auslober die Anlagen zum Wettbewerb auf einer CD-Rom versandt.
Architekten und Landschaftsarchitekten müssen am Tage der Bekanntmachung
berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Architekten, bzw.
Landschaftsarchitekten zu führen.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht
gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein
Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG –
„Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn
zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die
der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte
Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit
die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt
werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls
teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
teilnahmeberechtigt ist.
Die Zusammenarbeit mit Städteplanern und Tragwerksplanern wird empfohlen.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von
Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der
Beteiligten.
Keiner der Teilnehmer darf an 2 oder mehreren Arbeitsgemeinschaften
teilnehmen.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht
teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die
der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig
auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
Ja
Architekten und Landschaftsarchitekten in Verbindung mit Investoren.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS
Offen
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
1. Städtebauliches und architektonisches Konzept:
— Qualität des städtebaulichen und freiräumlichen Konzeptes,
— Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzeptes.
2. Nutzungskonzept,
3. Finanzierungs-, Vermarktungs- und Umsetzungskonzept,
4. Freianlagenkonzept:
— Qualität des Freianlagen-Konzeptes,
— Umsetzung der Vorgaben/Einbindung in den Kontext,
— Wirtschaftlichkeit.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
Architektenkammer Baden-Württemberg Nr: 2010-3-06
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
Teilnahme
25.2.2011
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben
Ja
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Der Auslober stellt für Preise und
Ankäufe im Bereich Städtebau- und Hochbauplanung einen Gesamtbetrag in
Höhe von 35 000,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt.) zur Verfügung. Diese
Wettbewerbssumme ist auf der Basis von § 34 HOAI ermittelt. Die Aufteilung
ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 14 000,00 EUR,
2. Preis 10 500,00 EUR,
3. Preis 7 000,00 EUR,
4. Preis 3 500,00 EUR.
Das Preisgericht kann bei einstimmigem Beschluss die Wettbewerbssumme
anders aufteilen. Werden weniger Arbeiten als in der Auslobung vorgesehen
mit Preisen ausgezeichnet, kann das Preisgericht die Preissumme
entsprechend reduzieren.
Teilbereich 2 Städtische Freianlagen.
Der Auslober stellt für Preise und Ankäufe im Bereich Freianlagenplanung
einen Gesamtbetrag in Höhe von 35 000,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt.) zur
Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis von § 39 HOAI
ermittelt. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 14 000,00 EUR,
2. Preis 10 500,00 EUR,
3. Preis 7 000,00 EUR,
4. Preis 3 500,00 EUR.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Ja
geben Sie an, um welche Vorhaben und/oder Programme es sich handelt
Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg.
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
25.10.2010