Zusätzliche Informationen: Das Schulgrundstück der Beruflichen Schule Stahl- und Maschinenbau liegt im Bezirk
Hamburg Nord, Ortsteil Hohenfelde, Angerstraße 7, 22087 Hamburg. Das Grundstück umfasst
eine Gesamtfläche von ca. 10.000 qm und liegt zwischen der Lübecker Straße im Norden
und der im Süden gelegenen Angerstraße. Der Gebäudekomplex setzt sich aus drei aneinander
gereihten Bestandsgebäuden zusammen, der bereits mehrfach saniert, um- und angebaut
worden ist. Dort befinden sich neben der Verwaltung diverse Unterrichtsräume, Werkstätten,
Labore und auch allgemeine Flächen wie Aula und Mensa. Der linke Gebäudeteil wurde
im Jahr 1886 errichtet (Altbau). Der mittlere Gebäudebereich stammt aus den 60´er
Jahren von dem Architekten Lothar Kreiz und steht unter Denkmalschutz (Denkmal). Bei
dem rechten Gebäudeteil handelt es sich um den Werkstattbereich, der im Jahr 2002
angebaut worden ist (Werkstatt). Die Gebäude wurden in Massivbauweise mit aussteifendem
Mauerwerk, Stahlbetonstützen und Stahlbetondecken errichtet. Bei der Pausenhalle,
dem Flurbereich im EG sowie der Werkstatt handelt es sich um einen Stahlbau mit Glasfassade.
Projektfläche: ca. 7.500 m² BGF: ca. 8.640 m² Durch die innere und äußere Sanierung
soll der hochbauliche und technische Zustand des Gebäudes in einen guten Zustand gebracht
werden (von Gebäudezustandsklasse 4 in 2). Das Gebäude soll gemäß Leitlinie der SBH
energetisch saniert werden. Die Schule ist als Berufliche Schule eine Schwerpunktschule,
daher sind Anforderungen an Inklusion und Barrierefreiheit gemäß LB-Bau und gesetzlichen
Grundlagen zu erfüllen. Durch Umbaumaßnahmen sollen funktionale Mängel behoben und
ein zeitgemäßer Schulbetrieb ermöglicht werden. • Modernisierung des Haupteingangs
• Bildung von Kompartments im 2. und 3.OG Altbau • Abbruch und Neuaufbau der Dachfläche
oberhalb der Pausenhalle Die Anforderung des Umbaus sind der Planung aus der LPH 2
zu entnehmen, die bereits erarbeitet wird. Besondere Berücksichtigung gilt dem Denkmalschutz
von dem mittleren Gebäudeteil aus den 60´er Jahren. AIT Architektur- und Ingenieurbüro
Holger Trumpf hat die LPH 2 erarbeitet. Mit dem Versand der Angebotsaufforderung werden
die Planung der LPH 2 (mind. auszugsweise) sowie ggf. weitere standortspezifische
Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der mittlere Gebäudeteil steht unter Denkmalschutz.
In den Jahren 2003 bis 2005 wurde eine Grundinstandsetzung mit einigen Veränderungen
am Bestand durchgeführt. Eine Rekonstruktion des bauzeitlichen Zustandes ist nicht
mehr möglich. Lediglich im Bereich der Aula konnte eine bauzeitliche Farbgestaltung
rekonstruiert werden, so dass die Aula entsprechend hergerichtet werden soll. Im Rahmen
einer Fassadensanierung sind sämtliche Fassadenplatten fachgerecht und unter Denkmalschutzauflagen
auszutauschen. Die Brüstungsfelder dürfen nur mit Wasser oder Wasserdampf gereinigt
werden. Für die Zeit der Sanierungsarbeiten soll die Schule ab Sommer 2024 ausgelagert
werden. Die Baumaßnahme erstreckt sich zeitlich von Sommer 2024 bis Frühjahr 2026.
Der Rückzug der Schule ist für Sommer 2026 geplant. Lärmende Bautätigkeiten sind im
Hinblick auf die direkte Nachbarschaft zum Marienkrankenhaus zu vermeiden. Im Zuge
der Bauausführung ist auf die Gewährleistung sämtlicher Fluchtmöglichkeiten sowie
dem Brandschutz für Personen vor Ort zu achten. Es ist eine Photovoltaikanlage auf
dem Dach planerisch vorzusehen. Fördermittel, z.B. LED-Förderung, sollen beantragt
werden. Stellplätze sind nicht nachzuweisen. Budget Sanierung (Richtwert, KG 200-700):
EUR brutto 11.118.115,- Anrechenbare Kosten (KG 300+400): EUR brutto 8.663.466,- Budget
Sonderbestellungen (Richtwert, KG 200-700): EUR brutto 1.770.230,- Anrechenbare Kosten
(KG 300+400): EUR brutto 1.379.400,- Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus: •
Projektsteuerungs- und Projektleitungsaufgaben für die Projektstufe 2, Handlungsbereiche
A-E in Anlehnung an §§ 2 und 3 AHO Heft Nr. 9; • Projektsteuerung und Projektleitung
für die Projektstufen 3 bis 5, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 2 AHO Heft
Nr. 9; als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber
festzulegenden Stufen) • Besondere Leistungen in allen Projektstufen in Anlehnung
an § 2 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in
noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Hinweis: Der AG behält sich vor,
die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV). Die
Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das
büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten. Alle Bewerber, die
einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen
erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt
anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte
und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen
und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht
ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus,
die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich
der Projektsteuerung eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der
vergangenen 7 Jahre (Stichtag 1.1.2016) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden
sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Projektsteuerungs-
und Projektleitungsaufgabe (0-6 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-4 Punkte)
und vergleichbare angestrebte Qualität (0-3 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen
zusammen maximal 30 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des
Auswahlbogens. Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien
prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte
zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen
vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen
mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen
mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen
die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend
der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl
analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Es sind nur Bewerbungen
mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den
darin geforderten Angaben und Anlagen zugelassen. Die Bewerbung ist in Textform zu
unterschreiben (Näheres siehe verfahrenshinweise). Die in den Verfahrenshinweisen
aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis)
nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell
identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig.
Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei
Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung
für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber
sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen. Ausländische Bewerber können an der
Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie
werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem
das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen
Sprache sind in Übersetzung vorzulegen. Die Darstellung der Referenzen muss im Format
DIN A3 gut erkennbar sein. Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige
und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger
oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung
über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig
und nicht älter als 12 Monate) einzureichen. Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise
sowie der Auswahlbogen sind zwingend zu beachten und bindend. Die Vergabestelle prüft
die eingegangenen Bewerbungen bzw. Angebote. Fehlende Nachweise und Unterlagen werden
mit angemessener Frist (in der Regel 6 Kalendertage ab Versand des Nachforderungsschreibens)
nachgefordert. Werden nachgeforderte Nachweise oder Unterlagen nicht innerhalb der
gesetzten Frist vorgelegt, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Hinweis:
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage
der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Bietergemeinschaften
sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet
und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis
ausgestattet wird.