Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNY6ADXD4 Preise und Preisgericht Die Ausloberin stellt als
Preisgeld einen Gesamtbetrag in Höhe von 60.000,- Euro inkl. MwSt. zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis: 24.000,- Euro 2. Preis:
15.000,- Euro 3. Preis: 9.000,- Euro Anerkennung 1: 6.000,- Euro Anerkennung 2: 6.000,-
Euro Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges
zugeteilt. Die Aufteilung des Preisgeldes kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts
neu festgelegt werden. Mit der Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen
der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden
Leistungen. Das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten setzt sich ausfolgenden
Mitgliedern zusammen, die ihre Aufgabe persönlich und unabhängig ausüben: Stimmberechtigtes
Preisgericht Fachpreisrichter/innen: Dipl. Ing. Hiltrud Maria Lintel Landschaftsarchitektin,
Düsseldorf Prof. Dipl.-Ing. Kunibert Wachten Architekt und Stadtplaner, Dortmund Prof.
Yasemin Utku Stadtplanerin, Bochum Michael von der Mühlen Stadtplaner, Dortmund Jens
Hendrix Raumplaner, Städtebaureferendariat Berlin, Baudezernent der Stadt Hattingen
Sachpreisrichter/innen: Dirk Glaser Bürgermeister der Stadt Hattingen Melanie Witte-Lonsing
Vorsitzende Stadtentwicklungsausschuss Reinhard Korfmann Vorsitzender Ausschuss für
Bauen und Wohnen Oliver Degner Vorsitzender Ausschuss für Umwelt, Mobilität und Klimaschutz
Stellvertretendes Preisgericht Fachpreisrichter/innen: Prof. Christl Drey Architektin
und Planerin, Universität Kassel Prof. Dipl. Ing. Martin Hölscher Architekt und Stadtplaner,
Detmold Päivi Kaarina Kataikko-Grigoleit Architektin und Stadtplanerin, TU Dortmund
Stephan Schmickler Stadtplaner, Stadtbaurat/ Beigeordneter a.D., Bergisch-Gladbach
Christina Wolf Landschaftsarchitektin, Geschäftsführung wbp Marc Schulte Mesum Stadtplaner,
stellv. Fachbereichsleitung Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadt Hattingen
Sachpreisrichter/innen: Christine Freynik 1. Beigeordnete der Stadt Hattingen Nils
Kriegeskorte Stellv. Vorsitzender Stadtentwicklungsausschuss Manfred Lehmann Stellv.
Vorsitzender Ausschuss für Bauen und Wohnen Niels Hartbecke Stellv. Vorsitzender Ausschuss
für Umwelt, Mobilität und Klimaschutz Schwerpunkte der gesamten Planung sind die Berücksichtigung
wirtschaftlicher, städtebaulicher, gestalterischer, ökologischer und funktionaler
Grundsätze. Die eingereichten Arbeiten werden nachfolgenden Kriterien beurteilt: -
Städtebauliche Qualität und räumlich-funktionale Einbindung in die Umgebung - Gestalterische
Qualität - Funktionale Qualität in Bezug auf die verkehrliche Einbindung und Erschließung,
sowie Organisation des ruhenden Verkehrs und Nutzbarkeit alternativer Mobilitätsangebote
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in Bezug auf die bauliche Umsetzung Die Reihenfolge
der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Zusätzliche Angaben: Die Ausloberin ist
verpflichtet, im Fall der beabsichtigten weiteren Beauftragung ein Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb nach §17 VgV zunächst unter Beteiligung des ersten Preisträgers
durchzuführen. Sofern mit dem ersten Preisträger keine Einigung zustande kommt, werden
die Verhandlungen mit allen Preisträgern fortgesetzt. Die Ausloberin beabsichtigt,
das o.g. Verhandlungsverfahren unmittelbar im Anschluss an den Wettbewerb durchzuführen.
Die Bindefrist für das Angebot beträgt zwei Monate ab Einreichungstermin des finalen
Angebots. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 58 VgV, welches
unter Berücksichtigung der genannten Zuschlagskriterien, die unter Teilnahmeunterlagen
der beigefügten "Zuschlagsmatrix" zu entnehmen sind, insgesamt den höchsten Punktwert
erreicht. Das wirtschaftlichste Angebot berücksichtigt nach VgV unter anderem die
Qualität, den technischen Wert, den Preis und die Organisation entsprechend Personalkonzept.
Die Ausloberin verpflichtet sich, sobald und soweit die dem Wettbewerb zugrundeliegende
Aufgabe realisiert wird, einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner, mit den
weiteren Planungsleistungen für das Leistungsbild "städtebaulicher Entwurf gem. Merkblatt
51 der AKBW, Honorarzone III (hoch)" - Auftragsversprechen für die Leistungsphase
1-3 - zu beauftragen. Die Ausloberin verpflichtet sich, einen der Preisträger mit
den oben beschriebenen Planungsleistungen nach HOAI zu beauftragen. Die Beauftragung
erfolgt stufenweise und unter dem Vorbehalt der zeitlichen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit.