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  • DE-20355 Hamburg, DE-22547 Hamburg
  • 03.01.2024
  • Ausschreibung
  • (ID 2-536877)

Werkstattverfahren Innovationspark Altona


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 03.01.2024, 12:00 Bewerbungsschluss
    voraussichtliche Entscheidung : 07/2024
    Verfahren kooperatives Werkstattverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 5 - max. 9
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte / Gewerbe-, Industriebauten
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen / Objektplanung Verkehrsanlagen / Stadt-/ Gebietsplanung / Objektplanung Ingenieurbauwerke
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg (DE)
    Betreuer büro luchterhandt & partner Luchterhandt Senger Stadtplaner PartGmbB Stadtplaner PartG mbB, Hamburg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Zum Auftraggeber: Hamburg Invest ist die One-Stop-Agency für Ansiedlungen und Investitionen aus dem In- und Ausland in Hamburg sowie zentraler Partner der Hamburger Wirtschaft zu allen Themen der Wirtschaftsförderung. Das Ziel des städtischen Firmenverbundes ist es, Investitionen zu induzieren und Arbeitsplätze am Standort zu sichern und neu zu schaffen.
    Die HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (HIE) wurde im Oktober 2017 gegründet und soll dauerhaft die gewerblichen/industriellen Grundstücke in der Freien und Hansestadt Hamburg entwickeln und verkaufen bzw. im Erbbaurecht vergeben. Sie ist Eigentümerin der Flächen. Im Rahmen der Flächenentwicklung schafften die Bezirksämter der Freien und Hansestadt Hamburg gemeinsam mit der HIE entsprechendes Planrecht, wo es dies erfordert. Parallel werden die Flächen entwickelt und durch die HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH den ansiedlungswilligen Unternehmen am Markt angeboten.
    Das vorrangige inhaltliche Ziel der HIE ist, innovative Unternehmen im Innovationspark Altona anzusiedeln, um möglichst viele neue und hochwertige Arbeitsplätze in Hamburg zu halten und zu schaffen, so dass Hamburg als Zukunftsort für Innovationen weiter gestärkt wird. Dabei ist die Flexibilität an Grundstückszuschnitten und deren Bebaubarkeit ein maßgeblicher Faktor, damit die Unternehmen entsprechend ihren Bedarfen und Anforderungen bauen und ggf. Auch wachsen können. Aspekte wie Sicherheit und Einzäunungen von Grundstücken können für einzelne Unternehmen zudem wichtig sein, so dass die zukünftige Struktur dafür an bestimmten Stellen/Bereichen Optionen bereitstellen sollte. Weiteres wesentliches Ziel der HIE ist es, eine qualitativ hochwertige Gesamtentwicklung der einzelnen Innovationsparks sicherzustellen und im Rahmen von Funktionsplänen entsprechende Vorgaben und Gestaltungsleitplanken zu formulieren. Der Innovationspark Altona stellt als nördlicher Auftakt zur Science City Hamburg Bahrenfeld (SCHB) einen wichtigen Baustein der Vision der SCHB dar.
    Der Innovationspark Altona befindet sich in Lurup an der Ecke Elbgaustraße und Luruper Hauptstraße, und ist ca. 1 km nordwestlich vom DESY Campus entfernt. Bei der Gesamtentwicklung des Innovationsparks Altona wird die Fläche im Eigentum der HIE (gemäß Bebauungsplan Sondergebietsfläche Technologiepark und zwei kleinen Gewerbeflächen mit insgesamt ca. 6,1 ha) zusammen mit den einzelnen Gewerbeflächen (insgesamt ca. 2,1 ha), die sich alle noch im Privateigentum befinden, betrachtet (Anlage 04.1 Plangebiet).
    Die HIE plant den Innovationspark Altona als ein lebendiges und städtebaulich attraktives Quartier zu entwickeln, um dort in Zukunft innovative Unternehmen insbesondere aus den Fokusbranchen Life Science, Nano- und Lasertechnologie, Quanten-Computing und Materialwissenschaften ansiedeln zu können.
    2021 wurde vom Büro ROBERTNEUN eine städtebauliche Studie für die Flächen am Vorhornweg und arrondierende Grundstücke durchgeführt. Ziel dieser Studie war es, die Entwicklung des Innovationsparks mit den Überlegungen zur SCHB in Einklang zu bringen. Die hier entwickelten Stadtbausteine wurden zur Orientierung für die Verortung von der DESY Innovation Factory II (DIF II) und des tecHHub herangezogen (Anlage 2 Lageplan Auszug städtebauliche Studie ROBERTNEUN).
    Der tecHHub soll für Startups und wachsende innovative Unternehmen insbesondere im Bereich Life Science kurzfristig ein großes Labor- und Büroflächenangebot sowie Vernetzungsmöglichkeiten vorhalten. Der Fokus bei den Laborflächen liegt beim tecHHub auf biologische und chemische Nasslabore, wobei bei der DIF II der Fokus auf physikalische Labore liegt. Der tecHHub wird bis Ende 2023 fertiggestellt sein. Die Fertigstellung der DIF II ist in 2026 geplant. Die Struktur der Planung des tecHHub wurde an die städtebauliche Studie angelehnt und der Baukörper entsprechend verortet.
    Aufgrund der kritischen Hinweise der Öffentlichkeit zur städtebaulichen Studie, die im Rahmen der Bezirksausschüsse auch seitens der Bezirkspolitik geäußert wurden soll ein Funktionsplan als planerische Grundlage und detailliertere Vorgabe für zukünftige Bauvorhaben entwickelt werden.
    Die Genehmigungsfähigkeit von Ansiedlungen im Innovationspark ist zwar über den aktuellen Bebauungsplan Lurup 62/Bahrenfeld 67 (Anlage 04.2.1 B-Plan und Anlage 04.2.1 Begründung) bereits gegeben, aber in Abstimmung mit den städtischen Partnern aus der Bezirksverwaltung Altona, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH, der Behörde für Wirtschaft und Innovation, dem DESY und der HIE soll zur Ausgestaltung des Innovationsparks Altona ein Funktionsplan entwickelt werden. Zudem sollen die Bürger in einem Beteiligungsverfahren in dem Prozess eingebunden werden. Im Austausch mit den am Verfahren beteiligten städtischen Akteuren wurde mit Begleitung eines externen Beratungsbüros (büro luchterhandt & partner) ein grobes Verfahrensschema zur Entwicklung einer Funktionsplanung im Rahmen eines Werkstattverfahrens abgestimmt (Anlage 05 Verfahrensschema).
    Im Rahmen dieses Verfahrens soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Die teilnehmenden Büros sollen die vorhandenen Planungen von tecHHub und DIF II in den weiteren Planungsprozess einbinden. Zudem ist bei der Entwicklung des Funktionsplans die besondere Grundstückssituation insofern zu beachten, dass die einzelnen privaten Gewerbeflächen von insgesamt ca. 2,1 ha (Anlage 04.1) optional erst zu späteren, aktuell noch unbestimmbaren Zeitpunkten, von der HIE als Erweiterungsflächen für den Innovationspark erworben werden können. Eine perspektivische Integration der Flächen ist im Konzept zwingend einzubeziehen.
    Informationen

    vorläufige Terminkette

    Auftaktwerkstatt (3-tägig) voraus. April 2024

    Entwurfskonsultation (nicht öffentlich) voraus. Mai 2024

    Öffentliche Endpräsentation voraus. Juli 2024

    Auswahlsitzung zur Auswahl des Büros voraus. Juli 2024

    Adresse des Bauherren DE-20355 Hamburg
    Projektadresse DE-22547 Hamburg
    TED Dokumenten-Nr. 726381-2023

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland - Landschaftsgestaltung - Werkstattverfahren Innovationspark Altona

      231/2023

      Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung

      1. Beschaffer
      1.1 Beschaffer
      Offizielle Bezeichnung: HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
      Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
      Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
      2. Verfahren
      2.1 Verfahren
      Titel: Werkstattverfahren Innovationspark Altona
      Beschreibung: Zum Auftraggeber: Hamburg Invest ist die One-Stop-Agency für Ansiedlungen und Investitionen aus dem In- und Ausland in Hamburg sowie zentraler Partner der Hamburger Wirtschaft zu allen Themen der Wirtschaftsförderung. Das Ziel des städtischen Firmenverbundes ist es, Investitionen zu induzieren und Arbeitsplätze am Standort zu sichern und neu zu schaffen. Die HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (HIE) wurde im Oktober 2017 gegründet und soll dauerhaft die gewerblichen/industriellen Grundstücke in der Freien und Hansestadt Hamburg entwickeln und verkaufen bzw. im Erbbaurecht vergeben. Sie ist Eigentümerin der Flächen. Im Rahmen der Flächenentwicklung schafften die Bezirksämter der Freien und Hansestadt Hamburg gemeinsam mit der HIE entsprechendes Planrecht, wo es dies erfordert. Parallel werden die Flächen entwickelt und durch die HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH den ansiedlungswilligen Unternehmen am Markt angeboten. Das vorrangige inhaltliche Ziel der HIE ist, innovative Unternehmen im Innovationspark Altona anzusiedeln, um möglichst viele neue und hochwertige Arbeitsplätze in Hamburg zu halten und zu schaffen, so dass Hamburg als Zukunftsort für Innovationen weiter gestärkt wird. Dabei ist die Flexibilität an Grundstückszuschnitten und deren Bebaubarkeit ein maßgeblicher Faktor, damit die Unternehmen entsprechend ihren Bedarfen und Anforderungen bauen und ggf. Auch wachsen können. Aspekte wie Sicherheit und Einzäunungen von Grundstücken können für einzelne Unternehmen zudem wichtig sein, so dass die zukünftige Struktur dafür an bestimmten Stellen/Bereichen Optionen bereitstellen sollte. Weiteres wesentliches Ziel der HIE ist es, eine qualitativ hochwertige Gesamtentwicklung der einzelnen Innovationsparks sicherzustellen und im Rahmen von Funktionsplänen entsprechende Vorgaben und Gestaltungsleitplanken zu formulieren. Der Innovationspark Altona stellt als nördlicher Auftakt zur Science City Hamburg Bahrenfeld (SCHB) einen wichtigen Baustein der Vision der SCHB dar. Der Innovationsparks Altona befindet sich in Lurup an der Ecke Elbgaustraße und Luruper Hauptstraße, und ist ca. 1 km nordwestlich vom DESY Campus entfernt. Bei der Gesamtentwicklung des Innovationsparks Altona wird die Fläche im Eigentum der HIE (gemäß Bebauungsplan Sondergebietsfläche Technologiepark und zwei kleinen Gewerbeflächen mit insgesamt ca. 6,1 ha) zusammen mit den einzelnen Gewerbeflächen (insgesamt ca. 2,1 ha), die sich alle noch im Privateigentum befinden, betrachtet (Anlage 04.1 Plangebiet). Die HIE plant den Innovationspark Altona als ein lebendiges und städtebaulich attraktives Quartier zu entwickeln, um dort in Zukunft innovative Unternehmen insbesondere aus den Fokusbranchen Life Science, Nano- und Lasertechnologie, Quanten-Computing und Materialwissenschaften ansiedeln zu können. 2021 wurde vom Büro ROBERTNEUN eine städtebauliche Studie für die Flächen am Vorhornweg und arrondierende Grundstücke durchgeführt. Ziel dieser Studie war es, die Entwicklung des Innovationsparks mit den Überlegungen zur SCHB in Einklang zu bringen. Die hier entwickelten Stadtbausteine wurden zur Orientierung für die Verortung von der DESY Innovation Factory II (DIF II) und des tecHHub herangezogen (Anlage 2 Lageplan Auszug städtebauliche Studie ROBERTNEUN). Der tecHHub soll für Startups und wachsende innovative Unternehmen insbesondere im Bereich Life Science kurzfristig ein großes Labor- und Büroflächenangebot sowie Vernetzungsmöglichkeiten vorhalten. Der Fokus bei den Laborflächen liegt beim tecHHub auf biologische und chemische Nasslabore, wobei bei der DIF II der Fokus auf physikalische Labore liegt. Der tecHHub wird bis Ende 2023 fertiggestellt sein. Die Fertigstellung der DIF II ist in 2026 geplant. Die Struktur der Planung des tecHHub wurde an die städtebauliche Studie angelehnt und der Baukörper entsprechend verortet. Aufgrund der kritischen Hinweise der Öffentlichkeit zur städtebaulichen Studie, die im Rahmen der Bezirksausschüsse auch seitens der Bezirkspolitik geäußert wurden soll ein Funktionsplan als planerische Grundlage und detailliertere Vorgabe für zukünftige Bauvorhaben entwickelt werden. Die Genehmigungsfähigkeit von Ansiedlungen im Innovationspark ist zwar über den aktuellen Bebauungsplan Lurup 62/Bahrenfeld 67 (Anlage 04.2.1 B-Plan und Anlage 04.2.1 Begründung) bereits gegeben, aber in Abstimmung mit den städtischen Partnern aus der Bezirksverwaltung Altona, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH, der Behörde für Wirtschaft und Innovation, dem DESY und der HIE soll zur Ausgestaltung des Innovationsparks Altona ein Funktionsplan entwickelt werden. Zudem sollen die Bürger in einem Beteiligungsverfahren in dem Prozess eingebunden werden. Im Austausch mit den am Verfahren beteiligten städtischen Akteuren wurde mit Begleitung eines externen Beratungsbüros (büro luchterhandt & partner) ein grobes Verfahrensschema zur Entwicklung einer Funktionsplanung im Rahmen eines Werkstattverfahrens abgestimmt (Anlage 05 Verfahrensschema). Im Rahmen dieses Verfahrens soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Die teilnehmenden Büros sollen die vorhandenen Planungen von tecHHub und DIF II in den weiteren Planungsprozess einbinden. Zudem ist bei der Entwicklung des Funktionsplans die besondere Grundstückssituation insofern zu beachten, dass die einzelnen privaten Gewerbeflächen von insgesamt ca. 2,1 ha (Anlage 04.1) optional erst zu späteren, aktuell noch unbestimmbaren Zeitpunkten, von der HIE als Erweiterungsflächen für den Innovationspark erworben werden können. Eine perspektivische Integration der Flächen ist im Konzept zwingend einzubeziehen.
      Kennung des Verfahrens: 19759c0f-f8ec-498a-995b-9e9b53ea5be1
      Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
      Zentrale Elemente des Verfahrens: In dem geplanten kooperativen Werkstattverfahren, das unter Beteiligung mit der Öffentlichkeit und betroffenen bzw. vor Ort ansässigen Akteuren durchgeführt wird, soll ein städtebaulich-freiraumplanerisches Konzept entwickelt und in einem fortlaufenden Prozess weiter konkretisiert werden. Die so entstehende städtebaulich-freiraumplanerische Gesamtkonzeption bildet die Grundlage für die darauffolgende Funktionsplanung bzw. weiteren Hochbaumaßnahmen. Durch das kooperative Werkstattverfahren sollen insbesondere die Leistungen gemäß der Anlage Leistungsbild (Anlage 03) erbracht werden. Zur Auswahl und Beauftragung der Planungsbüros ist die Verfahrensart das Nicht offene Verfahren gem. § 16 VgV. Pro ausgewähltem Planungsteam und deren Teilnahme am gesamten Werkstattverfahren ist eine pauschale Vergütung/Honorar von 45.000 EUR (netto) vorgesehen. Es werden drei Planungsteams für die Bearbeitung im kooperativen Werkstattverfahren ausgewählt.
      2.1.1 Zweck
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
      Haupteinstufung(cpv): 71420000Landschaftsgestaltung
      Zusätzliche Einstufung(cpv): 71400000Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
      Zusätzliche Einstufung(cpv): 71200000Dienstleistungen von Architekturbüros
      Zusätzliche Einstufung(cpv): 71222000Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
      2.1.2 Erfüllungsort
      Stadt: Hamburg
      Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
      Land: Deutschland
      Ort im betreffenden Land
      2.1.3 Wert
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 196,000EUR
      2.1.4 Allgemeine Informationen
      Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YNSHD9E
      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU
      vgv- 
      2.1.6 Ausschlussgründe
      Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
      Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
      Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
      Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
      Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
      Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
      Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
      Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
      Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
      Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
      Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
      Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
      Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
      Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
      Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
      Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
      Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
      5. Los
      5.1 Los: LOT-0001
      Titel: Werkstattverfahren Innovationspark Altona
      Beschreibung: Zum Auftraggeber: Hamburg Invest ist die One-Stop-Agency für Ansiedlungen und Investitionen aus dem In- und Ausland in Hamburg sowie zentraler Partner der Hamburger Wirtschaft zu allen Themen der Wirtschaftsförderung. Das Ziel des städtischen Firmenverbundes ist es, Investitionen zu induzieren und Arbeitsplätze am Standort zu sichern und neu zu schaffen. Die HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (HIE) wurde im Oktober 2017 gegründet und soll dauerhaft die gewerblichen/industriellen Grundstücke in der Freien und Hansestadt Hamburg entwickeln und verkaufen bzw. im Erbbaurecht vergeben. Sie ist Eigentümerin der Flächen. Im Rahmen der Flächenentwicklung schafften die Bezirksämter der Freien und Hansestadt Hamburg gemeinsam mit der HIE entsprechendes Planrecht, wo es dies erfordert. Parallel werden die Flächen entwickelt und durch die HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH den ansiedlungswilligen Unternehmen am Markt angeboten. Das vorrangige inhaltliche Ziel der HIE ist, innovative Unternehmen im Innovationspark Altona anzusiedeln, um möglichst viele neue und hochwertige Arbeitsplätze in Hamburg zu halten und zu schaffen, so dass Hamburg als Zukunftsort für Innovationen weiter gestärkt wird. Dabei ist die Flexibilität an Grundstückszuschnitten und deren Bebaubarkeit ein maßgeblicher Faktor, damit die Unternehmen entsprechend ihren Bedarfen und Anforderungen bauen und ggf. Auch wachsen können. Aspekte wie Sicherheit und Einzäunungen von Grundstücken können für einzelne Unternehmen zudem wichtig sein, so dass die zukünftige Struktur dafür an bestimmten Stellen/Bereichen Optionen bereitstellen sollte. Weiteres wesentliches Ziel der HIE ist es, eine qualitativ hochwertige Gesamtentwicklung der einzelnen Innovationsparks sicherzustellen und im Rahmen von Funktionsplänen entsprechende Vorgaben und Gestaltungsleitplanken zu formulieren. Der Innovationspark Altona stellt als nördlicher Auftakt zur Science City Hamburg Bahrenfeld (SCHB) einen wichtigen Baustein der Vision der SCHB dar. Der Innovationsparks Altona befindet sich in Lurup an der Ecke Elbgaustraße und Luruper Hauptstraße, und ist ca. 1 km nordwestlich vom DESY Campus entfernt. Bei der Gesamtentwicklung des Innovationsparks Altona wird die Fläche im Eigentum der HIE (gemäß Bebauungsplan Sondergebietsfläche Technologiepark und zwei kleinen Gewerbeflächen mit insgesamt ca. 6,1 ha) zusammen mit den einzelnen Gewerbeflächen (insgesamt ca. 2,1 ha), die sich alle noch im Privateigentum befinden, betrachtet (Anlage 04.1 Plangebiet). Die HIE plant den Innovationspark Altona als ein lebendiges und städtebaulich attraktives Quartier zu entwickeln, um dort in Zukunft innovative Unternehmen insbesondere aus den Fokusbranchen Life Science, Nano- und Lasertechnologie, Quanten-Computing und Materialwissenschaften ansiedeln zu können. 2021 wurde vom Büro ROBERTNEUN eine städtebauliche Studie für die Flächen am Vorhornweg und arrondierende Grundstücke durchgeführt. Ziel dieser Studie war es, die Entwicklung des Innovationsparks mit den Überlegungen zur SCHB in Einklang zu bringen. Die hier entwickelten Stadtbausteine wurden zur Orientierung für die Verortung von der DESY Innovation Factory II (DIF II) und des tecHHub herangezogen (Anlage 2 Lageplan Auszug städtebauliche Studie ROBERTNEUN). Der tecHHub soll für Startups und wachsende innovative Unternehmen insbesondere im Bereich Life Science kurzfristig ein großes Labor- und Büroflächenangebot sowie Vernetzungsmöglichkeiten vorhalten. Der Fokus bei den Laborflächen liegt beim tecHHub auf biologische und chemische Nasslabore, wobei bei der DIF II der Fokus auf physikalische Labore liegt. Der tecHHub wird bis Ende 2023 fertiggestellt sein. Die Fertigstellung der DIF II ist in 2026 geplant. Die Struktur der Planung des tecHHub wurde an die städtebauliche Studie angelehnt und der Baukörper entsprechend verortet. Aufgrund der kritischen Hinweise der Öffentlichkeit zur städtebaulichen Studie, die im Rahmen der Bezirksausschüsse auch seitens der Bezirkspolitik geäußert wurden soll ein Funktionsplan als planerische Grundlage und detailliertere Vorgabe für zukünftige Bauvorhaben entwickelt werden. Die Genehmigungsfähigkeit von Ansiedlungen im Innovationspark ist zwar über den aktuellen Bebauungsplan Lurup 62/Bahrenfeld 67 (Anlage 04.2.1 B-Plan und Anlage 04.2.1 Begründung) bereits gegeben, aber in Abstimmung mit den städtischen Partnern aus der Bezirksverwaltung Altona, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH, der Behörde für Wirtschaft und Innovation, dem DESY und der HIE soll zur Ausgestaltung des Innovationsparks Altona ein Funktionsplan entwickelt werden. Zudem sollen die Bürger in einem Beteiligungsverfahren in dem Prozess eingebunden werden. Im Austausch mit den am Verfahren beteiligten städtischen Akteuren wurde mit Begleitung eines externen Beratungsbüros (büro luchterhandt & partner) ein grobes Verfahrensschema zur Entwicklung einer Funktionsplanung im Rahmen eines Werkstattverfahrens abgestimmt (Anlage 05 Verfahrensschema). Im Rahmen dieses Verfahrens soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Die teilnehmenden Büros sollen die vorhandenen Planungen von tecHHub und DIF II in den weiteren Planungsprozess einbinden. Zudem ist bei der Entwicklung des Funktionsplans die besondere Grundstückssituation insofern zu beachten, dass die einzelnen privaten Gewerbeflächen von insgesamt ca. 2,1 ha (Anlage 04.1) optional erst zu späteren, aktuell noch unbestimmbaren Zeitpunkten, von der HIE als Erweiterungsflächen für den Innovationspark erworben werden können. Eine perspektivische Integration der Flächen ist im Konzept zwingend einzubeziehen.
      Interne Kennung: #1
      5.1.1 Zweck
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
      Haupteinstufung(cpv): 71420000Landschaftsgestaltung
      Zusätzliche Einstufung(cpv): 71400000Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
      Zusätzliche Einstufung(cpv): 71200000Dienstleistungen von Architekturbüros
      Zusätzliche Einstufung(cpv): 71222000Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
      5.1.2 Erfüllungsort
      Stadt: Hamburg
      Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
      Land: Deutschland
      Ort im betreffenden Land
      Zusätzliche Informationen: 
      5.1.3 Geschätzte Dauer
      Datum des Beginns: 2024-04-01+02:00
      Enddatum: 2024-10-01+02:00
      5.1.6 Allgemeine Informationen
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
      Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# Hinweise zu Bietergemeinschaften: Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist möglich. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll. Sofern die ausgeschriebenen Leistungen der Bereiche Städtebau und Landschaftsarchitektur/ Freiraumplanung nicht von einem teilnehmenden Büro erbracht werden können, ist die Bildung von Bietergemeinschaften aus Stadtplanern/-innen bzw. Architekten/-innen mit Landschaftsarchitekten/-innen oder Freiraumplanenden oder die Bewerbung als Einzelbewerbender, der jeweils 2 Fachrichtungen vertritt, zwingend vorgeschrieben.
      5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
      5.1.9 Eignungskriterien
      Kriterium:
      Art: Eignung zur Berufsausübung
      Bezeichnung: Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister bzw. in ein Handelsregister am Wohnort des Bewerbers nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift.
      Beschreibung: Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister bzw. in ein Handelsregister am Wohnort des Bewerbers nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift. B2) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen; B3) Nachweis bzw. Eigenerklärung zur Vertretungsberechtigung B4) KMU-Eigenerklärung B5) Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen. B6) Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen (vgl. Anlage 01_Bewerberbogen, S. 1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 (1) VgV. Als Berufsqualifikation wird der Beruf Stadtplaner/Architekten/Landschaftsarchitekten für städtebauliche Leistungen gem. Merkblatt Nr. 51 gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
      Kriterium:
      Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen abzugeben: B1) Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit; B2 - A) Eigenerklärung über geleistete Steuerzahlungen (Alternativ: Bescheinigung von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Auskunft in Steuersachen, max. 12 Monate alt) ordnungsgemäß erfüllt. Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs); B2 - B) Eigenerklärung über geleistete Sozialabgaben. (Alternativ: Nachweis über regelmäßige Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle (max. 12 Monate alt) UND der Berufsgenossenschaft, aktuell und gültig) Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs); C1) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung; C2) Erklärung über den Gesamt- und Teilumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 (1) VgV) für die Leistungen aus dem Bereich Städtebau, Landschaftsarchitektur/Freiraumplanung die mit ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die aufgezählten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate und müssen noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder bzw. für alle Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise in deutscher Sprache vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben nachzufordern. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu C1: die Deckungssummen für den Leistungsbereich im Bereich Städtebau und Freiraumplanung (in Anlehnung an Merkblatt Nr. 51 AKBW) mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden, mind. 1 000 000 EUR für sonstige Schäden abdecken. Zu C2: der Teilumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für die Leistungen aus dem Bereich Städtebau/Landschaftsarchitektur, die mit ausgeschrieben Leistungen vergleichbar sind, muss mind. 100 000 EUR (netto) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022) betragen. Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bewerber der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
      Kriterium:
      Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Beschreibung: D1) Liste der wesentlichen in den letzten 7 Jahren (Stichtag: 1.1.2016) erbrachten Leistungen (§ 46 (3) 1.VgV); D2) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers; D3) Erklärung der Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Über die geforderten Nachweise hinaus abgegebene Unterlagen (Bürobroschüren o. ä.), bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich sind die Angaben im Teilnahmeantrag. Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position bearbeitet wurden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu D1: Die Projekte müssen in den vergangenen 7 Jahren (Stichtag 1.1.2016) bearbeitet worden sein. Die Leistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2016 begonnen sein und die jeweils geforderten Leistungen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein. Die Referenzen sind unter: a) Angabe der Projektbeschreibung; b) Angabe des Projekttyps; c) Angabe des Leistungszeitraums vgl. Leistungen (LPH 1-3) der Landschaftsarchitektur/ Freiraumplanung (in Anlehnung an § 24 HOAI 2013) und für vgl. Leistungen (LPH 1-3) des Städtebaus (in Anlehnung an gem. Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg (Stand 12/2020); d) Angabe des Plangebiets in ha; e) Angabe zu Erfahrungen mit dialogorientierten Planungsverfahren; f) Angabe zum vergleichbaren Leistungsbild (städtebauliche Machbarkeitsstudie ODER städtebaulicher Rahmenplan/Funktionsplan. bearbeiteter Leistungsumfang vergleichbar mit LPH 2 und 3 gem. Merkblatt 51 AKBW f) Angabe der Preise/Auszeichnungen und Anerkennung zum Projekt; g) Angabe zu Art des Auftraggebers; h) Angabe und Nennung des Bauherren mit Ansprechpartner/in (inklusive Telefonnummer) in die Leistungsübersicht (D1.3) einzutragen. Zu D2: Stadtplaner/Architekten/Landschaftsarchitekten für städtebauliche Leistungen gem. Merkblatt Nr. 51; Mitarbeiter/innen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing./Dipl.-Ing. (FH) oder Master oder Bachelor an Universitäten oder Fachhochschule. Zu D3: Es sind mindestens 3 festangestellte Mitarbeiter/innen mit einem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss für städtebauliche Leistungen gem. Merkblatt Nr. 51 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022) nachzuweisen (davon durchschnittlich: 1 Projektleiter/in/Führungskraft mit Kammereintrag als Stadtplaner/ in oder, Architekt/in UND mind. 1 Landschaftsarchitekt/in) und 1 Mitarbeiter/innen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss aus den Fachrichtungen Stadtplanung oder Architektur oder Landschaftsarchitektur). Das federführende Büro ist hierbei zwingend das Stadtplanungs-/Architekturbüro. Es werden sowohl Inhaber als auch sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter/innen mit entsprechenden Berufsqualifikation gewertet. Bewerbergemeinschaften können diese Anforderung gemeinsam erfüllen. Über die geforderten Nachweise hinaus abgegebene Unterlagen (Bürobroschüren o. ä.), bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich sind die Angaben im Teilnahmeantrag. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert. Die Auswahl erfolgt für den Bereich Städtebau und Freiraumplanung (in Anlehnung Merkblatt Nr. 51 AKBW Stand 12/2020) anhand eingereichter Projekte aus der Leistungsübersicht in den Kriterien (vgl. Anlage 01_Bewerberbogen Abschnitt D1.1): A) städtebaulich-freiraumplanerische Entwicklung mit vergleichbarer Größe des Projekts (ab 3 ha Plangebiet = 1 Punkt; ab 6 ha Plangebiet = 2 Punkte (max 2 Punkte je Referenz) B) vergleichbare Planungsaufgabe (max. 4 Punkte je Referenz) C) städtebaulich-freiraumplanerische Entwicklung mit vergleichbarem Leistungsbild; städtebauliche Machbarkeitsstudie = 1 Punkt ODER städtebaulicher Rahmenplan/Funktionsplan = 3 Punkte (max. 3 Punkte je Referenz) D) Projekte im Bereich Städtebau mit freiraumplanerischen Leistungen, die mit Preisen aus geregelten Wettbewerben oder Auszeichnungen für realisierte Projekte (z. B. Deutscher Städtebaupreis oder vergleichbar) ausgezeichnet wurden; Projekt mit Anerkennung = 1 Punkt ODER Preis/Auszeichnungen für realisierte Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte je Referenz) E) Projekte mit vergleichbarer Prozessqualität; Projekt mit Planung im Dialog mit ausgesuchten Stakeholdern/Multiplikatoren = 1 Punkt, Planung im Dialog mit der Öffentlichkeit = 1 Punkt (max. 4 Punkte je Referenz) F) Projekte der städtebaulich-freiraumplanerischen Entwicklung mit vergleichbarer angestrebten Qualität; in Bezug auf die qualitätsvolle städtebauliche Einbindung der Neubauten in das bestehende Umfeld = 1 Punkt, städtebauliche Gestaltqualität mit Qualität der Neubaufassaden = 1 Punkt, identitätsstiftende städtebaulich-hochbauliche Adressbildung = 1 Punkt, qualitätsvolle Ausformulierung der Zugangssituation = 1 Punkt, adressatengerechte Freiraumzonierung = 1 Punkt, adressatengerechte und zukunftsweisende Mobilitätskonzeption = 1 Punkt (max. 6 Punkte je Referenz) Die Bewertung erfolgt anhand von zwei Referenzen (je Referenz ein Referenzblatt max. 2 DIN A3 mit Plandarstellungen) des Bewerbers. Je Referenz werden 0 bis 20 Punkte vergeben. Insgesamt können mit den zwei nachgewiesenen Projekten somit maximal 40 Punkte erreicht werden.
      Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
      Gewichtung (Punkte, genau): 40
      Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
      Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
      Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 9
      5.1.10 Zuschlagskriterien
      Kriterium:
      Art: Qualität
      Bezeichnung: Struktur des Projektteams zur Erfüllung dieser Ausschreibung: Erstellung eines Organigramms mit der Benennung und Qualitfikation der vorgesehenen Mitarbeitenden und deren Position im Projektteam sowie deren zu erbringenden Leistungsanteile
      Beschreibung: Detaillierte Anforderungen werden mit der Angebotsaufforderung zu Beginn der Angebotsphase mitgeteilt
      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
      Kriterium:
      Art: Qualität
      Bezeichnung: Personalspezifische Referenzen der Projektleitung sowie der stellv. Projektleitung
      Beschreibung: Detaillierte Anforderungen werden mit der Angebotsaufforderung zu Beginn der Angebotsphase mitgeteilt
      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
      Kriterium:
      Art: Qualität
      Bezeichnung: Motivationsschreiben und spezifische Herangehensweise an die Aufgabenstellung
      Beschreibung: Detaillierte Anforderungen werden mit der Angebotsaufforderung zu Beginn der Angebotsphase mitgeteilt
      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
      5.1.11 Auftragsunterlagen
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNSHD9E/documents,
      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
      5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
      Bedingungen für die Einreichung:
      Elektronische Einreichung: Erforderlich
      Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNSHD9E
      Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      Varianten: Nicht zulässig
      Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-03+01:0012:00:00+01:00
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
      Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      Zusätzliche Informationen: Gem. § 56 Abs. 4 VgV sind die nachgeforderten Unterlagen vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
      Auftragsbedingungen:
      Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
      Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zuschlagskriterien gem. Zuschlagsmatrix (Anlage 02) - Leistungsbild (Anlage 03) - Angebotsaufforderung und Mustervertrag (wird in der Angebotsphase versandt)
      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      Aufträge werden elektronisch erteilt
      Zahlungen werden elektronisch geleistet
      5.1.15 Techniken
      Rahmenvereinbarung:
      Keine Rahmenvereinbarung
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
      Kein dynamisches Beschaffungssystem
      Elektronische Auktion:
      5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
      Überprüfungsstelle: Finanzbehörde - Vergabekammer (FB VK)
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
      8. Organisationen
      8.1 ORG-0004
      Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
      Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
      Stadt: Bonn
      Postleitzahl: 53119
      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
      Land: Deutschland
      Telefon: +49228996100
      Rollen dieser Organisation:
      TED eSender
      8.1 ORG-0001
      Offizielle Bezeichnung: HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
      Registrierungsnummer: DE 235323314
      Postanschrift: Wexstraße 7
      Stadt: Hamburg
      Postleitzahl: 20355
      Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
      Land: Deutschland
      Telefon: +49402270190
      Rollen dieser Organisation:
      Beschaffer
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
      8.1 ORG-0002
      Offizielle Bezeichnung: büro luchterhandt & partner Luchterhandt Senger Stadtplaner PartGmbB
      Registrierungsnummer: DE340365211
      Postanschrift: Versmannstraße 32
      Stadt: Hamburg
      Postleitzahl: 20457
      Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
      Land: Deutschland
      Telefon: +494070708070
      Rollen dieser Organisation:
      Beschaffungsdienstleister
      8.1 ORG-0003
      Offizielle Bezeichnung: Finanzbehörde - Vergabekammer (FB VK)
      Registrierungsnummer: keine Angabe
      Postanschrift: Gänsemarkt 36
      Stadt: Hamburg
      Postleitzahl: 20354
      Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
      Land: Deutschland
      Telefon: +49 4042823-1690
      Rollen dieser Organisation:
      Überprüfungsstelle
      11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1 Informationen zur Bekanntmachung
      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5ab8d3b7-396f-4957-a5b2-bceea6d43707- 01
      Formulartyp: Wettbewerb
      Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
      Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-28+01:0017:21:33+01:00
      Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2 Informationen zur Veröffentlichung
      Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00726381-2023
      ABl. S – Nummer der Ausgabe: 231/2023
      Datum der Veröffentlichung: 2023-11-30Z
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 30.11.2023
Zuletzt aktualisiert 30.11.2023
Wettbewerbs-ID 2-536877 Status Kostenpflichtig
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