Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5H6G4 Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja Anzahl
und Höhe der zu vergebenden Preise: Wettbewerbssumme für Preise insgesamt 130.000
Euro Folgende Preisgelder sind vorgesehen: 1. Preis: 52.000 Euro 2. Preis: 32.500
Euro 3. Preis: 19.500 Euro 2 Anerkennungen à: 13.000 Euro Eine Änderung der Anzahl
und der Höhe der Preisgelder ist unter Ausschöpfung der gesamten Wettbewerbssumme
bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich. ------- Das Preisgericht wird
nach RPW 2013 besetzt. Sachpreisrichter*innen: - Wilfried Berndt, stv. Vorsitzender
des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses (CDU), Eschweiler - Klaus Fehr, Vorsitzender
des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses (SPD), Eschweiler - Heinz-Theo Frings, Vorsitzender
des Schulausschusses (CDU), Eschweiler - Hermann Gödde, Technischer Beigeordneter
der Stadt Eschweiler - Nadine Leonhardt, Bürgermeisterin der Stadt Eschweiler Fachpreisrichter*innen:
- Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum - Juliane Kopperschmidt, Architektin
und Landschaftsarchitektin, Dortmund - Gert Lorber, Architekt und Stadtplaner, Köln
- Barbara Pampe, Architektin, Montag Stiftung, Bonn - Prof. Dr. Andreas Uffelmann,
Architekt, Hannover - Rolf Westerheide, Architekt und Stadtplaner, Aachen Zudem werden
ausreichend Stellvertreter*innen benannt. Die Zusammensetzung des Preisgerichts ist
nicht endgültig. Der Auslober kann die Zusammensetzung ändern und einzelne Personen
hinzufügen. --------- Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten
bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge
zugleich eine Gewichtung darstellt: - Städtebauliche Qualität - Freiraumplanerische
Qualität - Architektur- und Gestaltqualität - Funktionalität - Realisierbarkeit und
Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb - Nachhaltigkeit --------- Zu den Angaben unter
IV.3.3 und IV.3.4 wird klarstellend darauf hingewiesen, dass das Preisgericht eine
schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe gemäß § 8
(2) RPW 2013 gibt. Die Stadt Eschweiler wird unter Würdigung der Empfehlungen des
Preisgerichts einen der Preisträger*innen, in der Regel den Gewinner, mit der weiteren
Bearbeitung gemäß RPW 2013 beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren
nach dem Wettbewerb (§ 14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger*innen beteiligt werden.
Die Stadt Eschweiler behält sich vor, Verhandlungen zunächst nur mit dem 1. Preisträger
bzw. der 1 Preisträgerin zu führen. Erst wenn diese Verhandlungen scheitern, wird
mit allen weiteren Preisträger*innen verhandelt. Der Auftraggeber behält sich vor:
- etwaige Verhandlungsgespräche auch digital zu führen, - den Zuschlag auch auf ein
Erstangebot oder auf ein weiteres Angebot zu erteilen, sofern die Vertragsbedingungen
akzeptiert werden. --------- Zuschlagskriterien im VgV-Verfahren: Das Wettbewerbsergebnis
fließt mit mindestens 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden Prozente
werden aus den nachfolgenden Auftragskriterien Arbeitsweise und Projektentwicklung,
fachliche Qualifikation, Honorarforderung, Baukosten und Umgang mit den Empfehlungen
aus dem Preisgerichtsprotokoll ermittelt. Folgende Bewertung des Wettbewerbsergebnisses
ist vorgesehen: - Der 1. Preis wird mit 150 Punkten bewertet. - Der 2. Preis wird
mit 100 Punkten bewertet. - Der 3. Preis wird mit 50 Punkten bewertet. Insgesamt lassen
sich im Verhandlungsverfahren 300 Punkte erzielen. Beauftragt werden, sofern und soweit
kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und das Vorhaben ganz oder teilweise
vor dem Hintergrund einer gesicherten Finanzierung realisiert wird, die stufenweisen
Planungsleistungen mind. bis zur abgeschlossenen LPH 5 gem. §§ 34 und 39 HOAI. Die
Honorarermittlung erfolgt für - die Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 - 37 und Anlage
10 der HOAI 2021- Honorarzone III - die Freianlagen gemäß §§ 38 - 39 und Anlage 11
der HOAI 2021- Honorarzone IV Die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9
§§ 34 und 39 HOAI, erfolgt als optionale Beauftragung in noch von der Auftraggeberin
festzulegenden Stufen. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen
besteht nicht. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits
erbrachte Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf
in wesentlichen Teilen unverändert einer weiteren Beauftragung zugrunde gelegt werden
kann. --- Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung
durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. -------
Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool
der bekanntgegebenen Vergabeplattform zu stellen. Die während der Bewerbungsphase
eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der
Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der
Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf
der Vergabeplattform über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.
Bewerberfragen müssen bis spätestens 10.01.2024, 12:00 Uhr eingegangen sein. Fragen
auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder Anfragen per
E-Mail werden nicht beantwortet. --- Folgender Zeitplan ist aktuell vorgesehen: Ausgabe
der Auslobung: Ende Februar 2024 Einführungskolloquium: Mitte März 2024 Abgabe der
Wettbewerbsunterlagen und Modelle: Ende Mai 2024 Preisgericht: Anfang Juli 2024 (vor
den Sommerferien) --- ACHTUNG: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter
elektronischer Abgabe in Textform die Angebote/Anträge ausschließlich über das Bietertool
auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind! Rückfragen werden für alle Bewerber*innen
bzw. Bieter über den Kommunikationsraum im Vergabemarktplatz "Deutsches Vergabeportal"
beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen
unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim
Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle
nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal
aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen. ---
Weitere Hinweise sind dem Bewerbungsformular zu entnehmen. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen
an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden. Bei fremdsprachigen
Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.
Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Eine Erstattung für die Erstellung des Teilnahmeantrags
findet nicht statt.