Zusätzliche Informationen: Die Schule Nymphenweg und die Schule Elfenwiese teilen sich derzeit einige Gebäude
am Standort Elfenwiese. Dort sollen die höheren Klassen der Schule Nymphenweg ausziehen
und an dem Standort Hausbrucher Bahnhofstraße untergebracht werden. Am Standort Elfenwiese
sollen dann die Gebäude 01 bis 06 für die Schule Elfenwiese umgebaut werden. Es wurde
bereits eine Machbarkeitsstudie im Jahr 2022 für den Standort Hausbrucher Bahnhofstraße
vom Büro MircoDietz zu einer Planung eines Hamburger Klassenhauses erstellt. Mittlerweile
hat sich der Bedarf geändert und nun soll ein Individualbau anstelle des Hamburger
Klassenhauses als Ersatz- und Erweiterungsbau entstehen. Der Standort Hausbrucher
Bahnhofstraße der Schule Nymphenweg besteht aus einem Verwaltungsbau (01) und vier
Klassengebäuden (03, 05, 08, 11). Dazu hat der Standort eine Pausenhalle (04), zwei
Pavillongebäude (06, 07) und eine Sport- (02) sowie Gymnastikhalle (09). Nach ersten
Überlegungen in der Phase 0 sollen die Gebäude 03, 04, 05, 06, 07 und 11 abgerissen
werden. Das Gebäude 01 und das sanierte Gebäude 08 sollen vorerst erhalten werden,
ebenso die Sporthalle 02 und die Gymnastikhalle 09. Im Zuge der Planungs- und Baumaßnahmen
ist im Gebäude 01 ein Aufzug einzuplanen. Hierzu soll noch eine Machbarkeitsstudie
erstellt werden. Die Fläche in den Bestandsgebäuden, die umgenutzt werden soll, beträgt
697,00m². Die Gebäude 03-07 und 11 sollen durch einen Ersatz- und Erweiterungsneubau
ersetzt werden. Dabei ist das sonderpädagogische Konzept der Schule und die damit
verbundenen Anforderungen für das Schulkonzept zu beachten. Das neue Gebäude soll
ca. eine Bruttogrundfläche von 2.650,00m² haben, wo allgemeiner Unterricht inklusive
Therapie und Pflege, ein Mensabereich, Fachräume, sowie eine Pausenhalle, Bücherei
und gemeinschaftliche Bereiche Platz finden sollen. Die Konzepte sollen bereits so
entwickelt werden, dass eine spätere Erweiterung möglich ist. Die Sporthalle 02 soll
in einem späteren Planungsabschnitt durch einen Neubau ersetzt werden. Der Ersatzneubau
der Sporthalle wird ca. 1.150,00m² groß sein. Hinweis: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens
zur Vergabe der Objektplanung Gebäude sollen die Bieter gem. § 76 (2) VgV eine Lösungsskizze
erstellen. Der Standort Elfenwiese soll anschließend umgebaut und an die Bedürfnisse
der Schule angepasst werden. Die Bedarfsermittlung und Gespräche mit der Schule stehen
hier noch aus und sollen optional von der Projektsteuerung betreut werden. Die Projektsteuerung
soll die Standorte ab dem Abbruch, über den Ersatz- und Erweiterungsbau des Lernhauses
und der Sporthalle und die Sanierung bzw. Umbau der Bestandsgebäude und der Außenanlagen
betreuen. Dabei sollen die Termine, Kosten und Qualitäten der Planung und Bauausführung
organisiert, kontrolliert und gesteuert werden. Die Ersatzneubauten und Umbauten am
Standort Hausbrucher Bahnhofstraße sollen bis 2028 fertiggestellt werden. Die Sanierung
der Außenanlagen soll bis 2029 erfolgen. Der Umbau des Bestands und die Sanierung
der Außenanlagen am Standort Elfenwiese sollen bis 2030 fertiggestellt werden. Für
die Projekte sollen unterschiedliche Fördermittelquellen genutzt werden. Die Mitwirkung
bei der Beantragung der Fördermittel ist Bestandteil der hier ausgeschriebenen Projektsteuerungsleistung.
Außerdem wird angestrebt, die Neubauten als Energieeffizienz-gebäude 40 umzusetzen.
Der Unternehmer Mirco Dietz hat bei der Phase Null mitgewirkt. Die wesentlichen Unterlagen
werden allen Bietern mit Versand der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Mirco Dietz ist von einer Teilnahme am Verfahren nicht ausgeschlossen Das Projektbudget
(KG 200-700) inkl. PS für den Abbruch, den Ersatz- und Erweiterungsneubau und den
Ersatzneubau der Sporthalle und die Sanierung der Außenanlagen am Standort Hausbrucher
Bahnhofstraße beträgt ca. 12,6 Mio. € brutto. Das Projektbudget (KG 200-700) inkl.
PS für den optional zu steuernden Standort Elfenwiese beträgt etwa 2,4 Mio € brutto.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus: • Projektstufe 1 gem. AHO, • Projektstufe
2-5 gem. AHO, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem
Auftraggeber festzulegenden Stufen), • Optional: Beauftragung für den Standort Elfenwiese
Projektstufen 1-5 gem. AHO Hinweis: Der AG behält sich vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin
durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV). Die Vergabestelle lässt sich in der operativen
Umsetzung dieses VgV- Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen
und beratend begleiten. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht
haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung
der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte
über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung
der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen
erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die
genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Projektsteuerung eingereichten
2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2018)
mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare
Größe (0-3 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-7 Punkte), vergleichbares Leistungsbild
(0-2 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-3 Punkte). Insgesamt können
mit den Referenzen zusammen maximal 34 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe
Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen
Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte
zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen
vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen
mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen
mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen
die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend
der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl
analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Es sind nur Bewerbungen
mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den
darin geforderten Angaben und Anlagen zugelassen. Die Bewerbung ist in Textform zu
unterschreiben (Näheres siehe verfahrenshinweise). Die in den Verfahrenshinweisen
aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis)
nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell
identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig.
Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei
Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung
für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber
sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen. Ausländische Bewerber können an der
Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie
werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem
das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen
Sprache sind in Übersetzung vorzulegen. Die Darstellung der Referenzen muss im Format
DIN A3 gut erkennbar sein. Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige
und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger
oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung
über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig
und nicht älter als 12 Monate) einzureichen. Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise
sowie der Auswahlbogen sind zwingend zu beachten und bindend. Die Vergabestelle prüft
die eingegangenen Bewerbungen bzw. Angebote. Fehlende Nachweise und Unterlagen werden
mit angemessener Frist (in der Regel 6 Kalendertage ab Versand des Nachforderungsschreibens)
nachgefordert. Werden nachgeforderte Nachweise oder Unterlagen nicht innerhalb der
gesetzten Frist vorgelegt, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Hinweis:
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage
der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Bietergemeinschaften
sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet
und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis
ausgestattet wird.