BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim vertreten durch Herrn Bürgermeister
Reiner Hör
Am Deutschordensplatz 1
Kontakt: Bauabteilung
z. H. Herrn Klaus Rieg
76761 Rülzheim
DEUTSCHLAND
Tel. +49 727270021078
E-Mail: MjExYCNnXlpcNWdqWmFvXVpeYiNZWg==
Fax +49 727270021080
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers http://ruelzheim.de
Weitere Auskünfte erteilen: AV1 Architekten
Kanalstrasse 75
Kontakt: AV1 Architekten
z. H. Herrn Urig
67663 Kaiserslautern
DEUTSCHLAND
Tel. +49 631341099-0
E-Mail: MjE5VltTXC1OYx5OX1BVVmFSWGFSWxtRUg==
Fax +49 631341099-69
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: AV1 Architekten
Kanalstrasse 75
Kontakt: AV1 Architekten
z. H. Herrn Urig
67655 Kaiserslautern
DEUTSCHLAND
Tel. +49 631341099-0
E-Mail: MjE2WV5WXzBRZiFRYlNYWWRVW2RVXh5UVQ==
Fax +49 631341099-69
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Neubau Multifunktionsgebäude in Rülzheim.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 12
Hauptort der Dienstleistung Nordring.
76761 Rülzheim, DEUTSCHLAND.
Landkreis Germersheim.
NUTS-Code DEB3E
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Lage: Die Verbandsgemeinde Rülzheim liegt im Landkreis Germersheim in der
Südpfalz (Rheinland-Pfalz).
Gegenstand des Auftrages sind die Planungsleistungen (Gebäude- und
Freiflächenplanung HOAI LP 1-9) zur Errichtung eines
Multifunktionsgebäudes auf einem 9 444 m² großen, ebenen Grundstück in
Ortsrandlage.
Aufgrund des engen funktionalen Bezuges zwischen Gebäude und betrieblich
genutzten Freiflächen beabsichtigt der Bauherr die Zusammenfassung der
Gebäude- und Freiflächenplanung als Generalplanung.
Alle sonstigen Planungsleistungen werden vom Bauherrn separat beauftragt.
Das Mulitifunktionalgebäude für den kommunalen Bauhof und die Feuerwehr
soll folgende Nutzflächen beinhalten:
1. Feuerwehr: 1 873 m² Nutzfläche;
2. Bauhof einschl. EVU und FVU: 3 225 m² Nutzfläche;
3. Gemeinsame Nutzung: 527 m²;
Das Raumprogramm weist insgesamt einen Flächenbedarf von 5 625 m²
Nutzfläche auf.
Hauptnutzungen sind:
— Fahrzeughallen,
— Werkstatträume,
— Umkleide- und Aufenthaltsräume,
— Verwaltungsräume.
Der Bauherr beabsichtigt eine zeitnahe Realisierung des Bauvorhabens mit
Fertigstellung im Jahr 2012.
Es wird davon ausgegangen, dass der Bauantrag in der Jahresmitte 2011
eingereicht wird.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71240000, 71222000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung entsprechend
den Leistungsbildern der §§ 33 und 38 HOAI für die Leistungsphasen 1-4,
5-7, 8 und 9.
Alle sonstigen Fachplanungleistungen werden vom Bauherrn gesondert
vergeben.
ohne MwSt. 325 000,00 EUR
II.2.2) Optionen
Nein
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Dauer in Monaten 24 (ab Auftragsvergabe)
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter - im Falle der Beauftragung
einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits- und
Bietergemeinschaft - eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen
für Sach- und Vermögensschäden von 1 000 000 EUR und für Personenschäden
von mindestens 2 000 000 EUR nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung
haftet die Arbeits-/Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
Die Vergütung erfolgt nach "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI)".
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Hinweis: Zum Nachweis der erforderlichen Angaben
sind der Bewerberbogen und die Referenzformblätter abzugeben, die als
Download unter
http://downloads.av1architekten.de/bewerberbogenruelzheim.zip zur
Verfügung stehen.
Das Auswahlverfahren ist in 2 Stufen aufgebaut:
1) Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und
Vollständigkeit;
2) Prüfung und Bewertung der finanziellen/wirtschaftlichen und personellen
Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (Eignungsprüfung) gemäß
III.2.2) und III-2.3).
Zu 1) Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise des Bewerbers zur
Prüfung von Ausschlusskriterien:
1.1 Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z.
B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines
Handelsregisterauszuges, bei Personengesellschaften (z. B. GbR,
Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der
Vertretungsvollmacht;
1.2 Nachweis der Unterschriftsberechtigung im Falle einer
Arbeits-/Bietergemeinschaft durch die Vorlage der Vollmachtserklärung des
bevollmächtigten Vertreters durch die übrigen Mitglieder der
Bietergemeinschaft;
1.3 Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen
Leistung unabhängig von Ausführungs und Lieferinteressen erfolgt, § 2 (3)
VOF;
1.4 Unabhängigkeitserklärung bzw. Angaben nach § 4 (2) VOF
(wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen, Zusammenarbeit mit
Anderen);
1.5 Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach
§ 4 (6) und (9) VOF vorliegen, 1.6 Nachweis über die Berechtigung zur
Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" gemäß § 19 (1) VOF für den
Architekten des Architekturbüros, der die Leistung tatsachlich erbringen
soll;
1.7 Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften,
Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemaß
§ 19 (3) VOF zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu
übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und
deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.6 nachweisen;
1.8 Wird von § 5 (6) VOF Gebrauch gemacht, sind für die Leistungserbringer
(andere Unternehmer) die Nachweise bzw. Angaben nach Ziffer 1.3 bis 1.7
vorzulegen;
1.9 Die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 1.1-1.8 sind vom
Bewerber - und im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft
von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft - bis zum Ablauf der
Bewerberfrist vorzulegen. Der bevollmächtigte Vertreter der
Arbeits-/Bietergemeinschaft, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. Werden die Angaben,
Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 1.1-1.8 nicht oder nicht
vollständig vorgelegt und auch auf Nachfrage der Vergabestelle (siehe auch
Abschnitt
VI.2) Sonstige Informationen/Hinweise) nicht vorgelegt oder
ergänzt, führt dies zwingend zum Ausschluss.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Erklärung Honorarumsatz / Wichtung 10 %.
Erklärung über seinen Umsatz für mit den zu vergebenen Leistungen
vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren. Es können maximal
3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein
Umsatz von mindestens 150 000 EUR netto erforderlich, bei Umsatz EUR netto werden 2 Punkte, bei Umsatz erteilt. Bei fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt.
Bei der Bildung von Arbeits-/Bewerbergemeinschaften werden getrennte
Angaben verlangt, bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden
die Angaben addiert.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
1. Zwei Referenzprojekte
Aufzeigen der Leistungsfähigkeit anhand erbrachter, hinsichtlich
Aufgabenstellung bzw. Leistung vergleichbarer Maßnahmen (Neubau, Um- und
Erweiterungsbau), deren Planung und Ausführung innerhalb der letzten 10
Jahre begonnen bzw. durchgeführt wurden bzw. deren derzeitiger
Projektstand mind. Lph 8 ist.
Bei der Auswertung der Bewerbungen werden nur solche Referenzprojekte
berücksichtigt, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und auf je
einem Referenzblatt (siehe vorgegebene Formblatter DIN A3) die folgenden,
vollständigen Angaben enthalten.
— Projektbezeichnung, aus der die Vergleichbarkeit mit der vorliegenden
Aufgaben hinsichtlich Aufgabenstellung bzw. Leistung hervorgeht,
— Auftraggeber,
— Baukosten,
— Leistungszeit,
— Bezeichnung der vom Bieter erbrachten Leistungen sowie,
— Lageplanausschnitt,
— Grundriss,
— Foto Gebäudeansicht,
— Foto Gebäudeinnenraum.
a) die Planung und Realisierung eines Multifunktionsgebäudes / Wichtung 20
%
(Gebäude und Anlagen, die Werkstätten, Büros, usw. beinhalten, z. B.
Betriebshöfe, Feuerwachen, u.a.).
Nachgewiesene Objekte sollen eine Größenordnung von mindestens 1 500 000
EUR (Kostengruppe 300 + 400) haben.
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen
Punktzahl ist die Zielgröße von min. 1 500 000 EUR erforderlich. Bei einer
Größenordnung Projekt und bei Projekten abweichend von der genannten Definition werden 0
Punkte erteilt.
Objekte bei denen vom Bewerber weniger als die Grundleistungen der Lph 2-5
bzw. 6-8 erbracht wurden, werden mit der jeweils hälftigen Punktzahl
bewertet.
b) Objektplanung für einen öffentlichen Auftraggeber / Wichtung 20 %
Nachgewiesene Objekte sollen eine Größenordnung von mindestens 1 500 000
EUR (Kostengruppe 300 + 400) haben.
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen
Punktzahl ist die Zielgröße von min. 1 500 000 EUR erforderlich. Bei einer
Größenordnung Projekt und bei Projekten abweichend von der genannten Definition werden 0
Punkte erteilt.
Objekte bei denen vom Bewerber weniger als die Grundleistungen der Lph 2-5
bzw. 6-8 erbracht wurden, werden mit der jeweils hälftigen Punktzahl
bewertet.
c) Referenzschreiben / Wichtung 20 %
Je Referenzprojekt für die Bereiche a) und b) ist ein Referenzschreiben
des Auftraggebers beizufügen. Aus der Referenzauskunft müssen der Bewerber
und dessen Tätigkeit beim Referenzprojekt eindeutig hervorgehen. Die
Referenzauskunft muss Aussagen zur Kosten- und Terminsicherheit sowie zur
Ausübung der Tätigkeiten in der Planungs- und Ausführungsphase und eine
Gesamtbeurteilung enthalten. Es können maximal 1,5 Punkte je
Referenzschreiben erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl
sind eine vollständige Referenzauskunft und eine optimale
Gesamtbeurteilung erforderlich. Bei unvollständigen Angaben wird die
maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft. Bei fehlender
Referenzauskunft werden 0 Punkte erteilt.
Wird eine größere Anzahl als die vorgegebene Anzahl von 2
Referenzprojekten oder 2 Referenzschreiben vorgelegt, wird keines der
Referenzprojekte oder Referenzschreiben gewertet, da die Auswahl der
Referenzen, die zur Bewertung vorgelegt werden, beim Bewerber liegen muss.
2. Eigenerklärung über besondere Erfahrungen mit energieeffizientem Bauen
/ Wichtung 10 %.
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen
Punktzahl ist eine Eigenerklärung zu besonderen Erfahrungen beim
energieeffizienten Bauen erforderlich. Bei Planungserfahrung im
Passivhausbau werden 3 Punkte vergeben, bei Planungsstandard EnEV in der
jeweils gültigen Fassung zzgl. mind. 20 % Verbesserung werden 2 Punkte
vergeben, bei Planungsstandard EnEV in der jeweils gültigen Fassung wird 1
Punkt vergeben. Bei unvollständigen Angaben wird die maximale Punktzahl in
0,5 Punkte-Schritten abgestuft. Bei fehlenden Angaben, werden 0 Punkte
erteilt.
3. Eigenerklärung zur aktuellen Zahl von Führungskräften (FK) (Inhaber
oder Partner oder Festangestellte) und technischen Mitarbeitern (MA) mit
namentlicher Zuordnung und Angabe der Berufsabschlüsse. Bei Unternehmungen
mit mehreren Standorten sind die Angaben auf die sich bewerbende
Niederlassung zu beziehen. / Wichtung 10 %.
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen
Punktzahl sind in der Summe mindestens 3 Personen – Führungskräfte (FK)
plus technische Mitarbeiter (MA) - erforderlich. Bei in der Summe 2
Personen (FK plus MA) werden 2 Punkte erteilt, bei 1 Person 1 Punkt. Bei
fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt.
4. Organisationsschema bzw. Organigramm der derzeitigen Bürostruktur mit
namentlicher Zuordnung der konkreten Führungskräfte (FK), technischen
Mitarbeitern (MA) sowie Bauleitern und Angabe der Tätigkeitsbereiche. Bei
Unternehmungen mit mehreren Standorten sind die Angaben auf die sich
bewerbende Niederlassung zu beziehen. / Wichtung 10 %.
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen
Punktzahl ist ein vollständiges und hinsichtlich der Organisation
schlüssiges Organigramm vorzulegen. Für die Vollständigkeit werden 1,5
Punkte erteilt, für die Schlüssigkeit zusätzlich maximal 1,5 Punkte. Bei
fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt.
Bei der Bildung von Arbeits-/Bewerbergemeinschaften werden für die
Eignungsnachweise/-angaben unter der Ziffer von 2. bis 4. getrennte
Angaben verlangt, bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden
die Angaben bezüglich Ziffer 2. und 3. addiert. Bei der Bewertung zu 4.
Wird ein Mittel aus der jeweiligen Einzelbewertung gebildet.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Ja
Ja.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des
WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen und die Schweiz.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die über die im § 19 Abs. 1
VOF erwähnte Berufsqualifikation als Architekten verfügen. Bei natürlichen
Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß
Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der
Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist die
Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so
erfüllt die fachliche Anforderung als Architekt, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom
7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255
S. 22) entspricht.
Teilnahmeberechtigt sind weiterhin juristische Personen nach § 4 Abs. 1
VOF, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören,
die der Bauaufgabe entsprechen. Landschaftsarchitekten sind nur in
Arbeitsgemeinschaft mit Architekten teilnahmeberechtigt.
Die Federführung liegt bei dem Architekten.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn
zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die
der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die
Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß §
19 Abs. 1 VOF benennen.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sowie sonstige
Gesellschaften (Partnerschaften, Kommanditgesellschaften und
Gesellschaften bürgerlichen Rechts) sind ebenfalls zugelassen, wenn jedes
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft genannt und teilnahmeberechtigt ist.
Wird von § 5 Abs. 6 VOF Gebrauch gemacht, gelten für die
Leistungserbringer (andere Unternehmer) die Teilnahmeanforderungen, die an
natürliche bzw. juristische Personen und an sonstige Gesellschaften
gestellt werden.
Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Arbeits-/Bietergemeinschaft
führen zum Ausschluss aller Mitglieder der Arbeits-/Bietergemeinschaften.
Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen,
der für die Planungsleistung verantwortlich ist.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Erklärung der EU-Komission vom 19.12.2008 IP/08/2040.
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote Ja
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die nachstehenden Kriterien
1. Honorar. Erwartet werden die Honorarkomponenten für Leistungen für
Gebäude gemäß § 33 und Freianlagen gemäß § 38 HOAI, Leistungsphasen 1-9.
Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß HOAI derzeit von folgenden
Honorarzonen und anrechenbaren Kosten auszugehen: Gebäude und Freianlagen
jeweils Honorarzone III, anrechenbare Kosten (netto) Gebäude 3 825 000
EUR, Freianlagen 220 000 EUR. Ein beziffertes Honorarangebot ist nicht
vorzulegen. Es können insgesamt maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur
Erreichung der vollen Punktzahl ist ein wirtschaftliches Angebot auf Basis
des Mindestsatzes notwendig. Bei fehlender Wirtschaftlichkeit wird die
maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft.. Gewichtung 5
2. Honorarnebenkosten, frei zu vereinbaren. Nebenkosten gemäß § 14 HOAI.
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der vollen
Punktzahl ist ein wirtschaftliches Angebot notwendig. Bei fehlender
Wirtschaftlichkeit wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten
abgestuft. Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung.. Gewichtung
5
3. Qualität der Planungsorganisation, insbesondere durch Darstellung der
büroorganisatorischen Abläufe in der Planungs- und Ausführungsphase
(Bauüberwachung) zur Umsetzung der Projektziele des Auslobers anhand eines
Vergleichsobjektes. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur
Erreichung der maximalen Punktzahl sind vollständige Angaben zur
Bearbeitung der einzelnen Leistungsphasen, Maßnahmen zur Optimierung der
Planungs- und Bauabläufe darzustellen. Bei fehlenden oder unvollständigen
Angaben wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft..
Gewichtung 50
4. Bezogen auf das konkrete Projekt: Darstellung der Kostenkontrolle in
der Planungs- und Ausführungsphase anhand eines Vergleichsprojektes. Es
können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen
Punktzahl sind Steuerungsinstrumente und Maßnahmen zur Sicherstellung der
Kosteneinhaltung darzustellen. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben
wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte- Schritten abgestuft..
Gewichtung 20
5. Bezogen auf das konkrete Projekt: Darstellung der Terminkontrolle in
der Planungs- und Ausführungsphase anhand eines Vergleichsprojektes. Es
können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen
Punktzahl sind Steuerungsinstrumente und Maßnahmen zur Sicherstellung von
Terminen darzustellen. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben wird die
maximale Punktzahl in 0,5 Punkte- Schritten abgestuft.. Gewichtung 20
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
23.11.2010
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
Hinweise: Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird für
die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der
EU-Bekanntmachung. Der Bewerberbogen und die Referenzformblätter stehen
als Download unter
http://downloads.av1architekten.de/bewerberbogenruelzheim.zip zur
Verfügung. Der eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen wird nicht
zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen
Anlagen nicht überschreiten. Erklärt die Vergabestelle auf eine Rüge, dass
sie dieser Rüge nicht abhelfen wolle, gilt eine Frist von 15 Kalendertagen
nach Eingang der Mitteilung für die Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens. Eine Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3, S.1, Nr. 1
GWB muss innerhalb von 5 Kalendertagen nach Kenntnis des Vergabeverstoßes
erfolgen. Sofern die Teilnahmeanträge der Bieter hinsichtlich der unter
den in Abschnitt III) genannten einzureichenden Bewerbungsunterlagen
unvollständig sind, kann die Vergabestelle den Bieter auffordern, seinen
Teilnahmeantrag binnen der Frist von 6 Kalendertagen nach Versand der
Aufforderung zu vervollständigen.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjEyallmW1VWWV9VYWFZZiJmYGQ0YWtqYGEiZmBkIlhZ
Tel. +49 6131162234
Fax +49 6131162113
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
DEUTSCHLAND
E-Mail: MTltXGleWFlcYlhkZFxpJWljZzdkbm1jZCVpY2clW1w=
Tel. +49 6131162234
Fax +49 6131162113
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
5.11.2010