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  • DE-40474 Düsseldorf
  • 03/2011
  • Ergebnis
  • (ID 2-54419)

Infrastrukturanlagen im Zusammenhang mit dem Projekt Kö-Bogen - 2. Bauabschnitt.


 
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    Entscheidung 03/2011 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Bauingenieurwesen
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Tatsächliche Teilnehmer: 4
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen / Objektplanung Verkehrsanlagen
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Landeshauptstadt Düsseldorf, Düsseldorf (DE)
    Aufgabe
    Ingenieurleistungen für die Infrastrukturanlagen im Zusammenhang mit dem Projekt Kö-Bogen Verkehrsanlagen, Düsseldorf, 2. Bauabschnitt gemäß HOAI 2009.
    Teil 3 Objektplanung Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke, §§ 40-43, Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 5-7.
    Teil 3 Objektplanung Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, §§ 44-47, Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 5-7.
    Teil 4 Fachplanung Abschnitt 1 Tragwerksplanung, §§ 48-50, Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 5-6.
    Teil 4 Fachplanung Abschnittt 2 Technische Ausrüstungen, §§ 51-54, Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 5-7.
    Übernahme und Prüfung der Vorplanung Leistungsphasen 1-2 des 2.
    Bauabschnitts und Übernahme der Planungen des 1. Bauabschnitts.
    Weitere Spezifikationen ergeben sich aus der Aufgabenbeschreibung. Alle Planungsleistungen sind nach einer Teilprojektstruktur und Bucheinteilung zu strukturieren, die in der Aufgabenbeschreibung näher erläutert werden.
    Leistungsumfang
    Ingenieurleistungen für die Infrastrukturanlagen im Zusammenhang mit dem Projekt Kö-Bogen Verkehrsanlagen, Düsseldorf, 2. Bauabschnitt in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI 2009.
    Teil 3 Objektplanung Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke, §§ 40-43, Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 5-7.
    Teil 3 Objektplanung Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, §§ 44-47, Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 5-7.
    Teil 4 Fachplanung Abschnitt 1 Tragwerksplanung, §§ 48-50, Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 5-6.
    Teil 4 Fachplanung Abschnittt 2 Technische Ausrüstungen, §§ 51-54, Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 5-7.
    Übernahme und Prüfung der Vorplanung Leistungsphasen 1-2 des 2.
    Bauabschnitts und Übernahme der Planungen des 1. Bauabschnitts.
    Kurze Beschreibung der Baumaßnahmen: 1.1 Infrastrukturanlagen, 2. Bauabschnitt.
    Tunnel Nord-Süd mit den Teilbereichen: — Rampe Nord Hofgartenstraße, — Anschluß an Tunnel Nord-West inkl. Rückbau Rampe Nord-West (Teilprojekt 4 des 1. Bauabschnitts), — Anschluß TG-Schauspielhaus / Drei-Scheiben-Haus an Bauwerksteile des 1.
    Bauabschnitts, — Verzweigung nach Süden und Osten, — Tunnel Nord-Ost, — Tunnel und Rampe Immermannstraße, — Tunnel Nord-Süd, — Tunnel und Rampe Berliner Allee.
    Die zu planenden Baumaßnahmen umfassen alle Bauteile.
    1.2 Anlagen der Rheinbahn AG (Gleise, Oberleitung, Signaltechnik).
    — Trassierung, — Brückenbau über die querende Düssel (Innere nördliche Düssel) inkl.
    Brücken für Rad- und Gehwege.
    1.3 Kanal- und Gewässerbau.
    Hierzu gehören die dem Bauverlauf folgenden und erforderlichen Kanalbauarbeiten längs und quer der Trasse inkl. der erforderlichen Provisorien sowie die Kanalquerung und Dükerbau im Bereich der Tuchtinsel / P&C.
    — Die Gewässerführung der inneren nördlichen Düssel als offenes Gewässer über den Tunnelbauwerken vom Graben nördliche Düssel bis zum Gewässerbereich Landskrone ist als Planungsleistung (Leistungsphase 5) des 1. Bauabschnitts in die weitere Planung zu übernehmen.
    1.4 Kabel- und Leitungsverlegungen.
    — Kabel- und Leitungsverlegungen im gesamten Baufeld (nur Trassenplanung), — Die Leitungsführung (Endzustand und Vorschläge für mögliche Zwischenlösungen) werden von Dritten geplant und sind zu übernehmen.
    1.5 Bauablauf / Verkehrsführung.
    Bauablauf- und Verkehrsführungsplanung der verschiedenen Bauzustände: — Umschlußarbeiten zur Verkehrslenkung, — der abzubrechenden Hochstraße, — der Rampe Nord-West (Provisorium 1. Bauabschnitt), — zur Freimachung des Baubereiches der Tunnelachsen Nord-Süd und Nord-Ost sowie der Rampen Nord (Hofgartenstraße), Ost (Immermannstraße) und Süd (Berliner Allee) unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Randbedingungen: —— Mindestanforderungen an den Verkehr, —— Bauablaufplanung des 1. Bauabschnitts, —— Sicherstellung der Erreichbarkeit des Baufeldes des Investors, —— Sicherstellung der Verkehrsführung des den Bereich der Hochstraße kreuzenden Straßenbahnverkehrs.
    1.6 Planung der Rückbaumaßnahme der Hochstraße.
    1.7 Zusätzlich zu berücksichtigende Baumaßnahmen.
    1.7.1. 1. Bauabschnitt (1. BA).
    1.7.2 Wehrhahn-Linie (WHL).
    1.7.3 Baufelder 8 und 10 (KÖ II).
    1.7.4 Oberflächenausbau gemäß KÖ II.
    Und westlich des Baufeldes Nord-Süd-Tunnel.
    1.7.5 Investor-Baubereich.
    2.2 Auflistung der Planungsbereiche.
    2.2.1 Ingenieurleistungen Tunnelbau.
    2.2.2 Ingenieurleistungen Tunnelausstattung.
    2.2.3 Ingenieurleistungen Straßenbau.
    2.2.4 Ingenieurleistungen Kanalbau-Wasserbau.
    2.2.5 Ingenieurleistungen Kabel und Leitungen.
    2.2.6 Ingenieurleistungen Straßenbahn einschließlich Fahrleitung und Ausstattung.
    2.2.7 Ingenieurleistungen Brückenbau für Straßenbahn-, Rad- und Gehwege.
    Alle Planungsleistungen sind nach einer Teilprojektstruktur und Bucheinteilung zu strukturieren.
    Projektadresse DE-40474 Düsseldorf
    TED Dokumenten-Nr. 333299-2010
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    • BEKANNTMACHUNG
      Dienstleistungsauftrag

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
      Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für
      Verkehrsmanagement
      -
      Kontakt: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für
      Verkehrsmanagement
      z. H. Frau Katja Gunkel
      40200 Düsseldorf
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 2118993035
      E-Mail: MTliWGthWCVebGViXGM3W2xcampcY1tmaV0lW1w=
      Fax +49 2118933035
      Internet-Adresse(n)
      Hauptadresse des Auftraggebers http://www.duesseldorf.de
      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
      Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
      Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
      Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
      Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Landeshauptstadt Düsseldorf,
      Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle
      Brinckmannstraße 5
      Kontakt: Landeshauptstadt Düsseldorf, Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle
      40225 Düsseldorf
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 2118993902
      E-Mail: MTNecnBwYGVvYmZfcmtkYms9YXJicHBiaWFsb2MrYWI=
      Fax +49 2218929080
      Internet: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
      Regional- oder Lokalbehörde
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber Nein

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
      Ingenieurleistungen (Planungsleistungen) für die Infrastrukturanlagen im
      Zusammenhang mit dem Projekt Kö- Bogen, Düsseldorf, 2. Bauabschnitt.

      II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungsauftrag
      Dienstleistungskategorie: Nr. 12
      Hauptort der Dienstleistung Düsseldorf.
      NUTS-Code DEA11

      II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
      Öffentlicher Auftrag

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Ingenieurleistungen für die Infrastrukturanlagen im Zusammenhang mit dem
      Projekt Kö-Bogen Verkehrsanlagen, Düsseldorf, 2. Bauabschnitt gemäß HOAI
      2009.
      Teil 3 Objektplanung Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke, §§ 40-43,
      Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 5-7.
      Teil 3 Objektplanung Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, §§ 44-47,
      Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 5-7.
      Teil 4 Fachplanung Abschnitt 1 Tragwerksplanung, §§ 48-50, Leistungsphasen
      3-4, optional Leistungsphasen 5-6.
      Teil 4 Fachplanung Abschnittt 2 Technische Ausrüstungen, §§ 51-54,
      Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 5-7.
      Übernahme und Prüfung der Vorplanung Leistungsphasen 1-2 des 2.
      Bauabschnitts und Übernahme der Planungen des 1. Bauabschnitts.
      Weitere Spezifikationen ergeben sich aus der Aufgabenbeschreibung. Alle
      Planungsleistungen sind nach einer Teilprojektstruktur und Bucheinteilung
      zu strukturieren, die in der Aufgabenbeschreibung näher erläutert werden.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71320000

      II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Ja

      II.1.8) Aufteilung in Lose
      Nein

      II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
      Nein

      II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
      Ingenieurleistungen für die Infrastrukturanlagen im Zusammenhang mit dem
      Projekt Kö-Bogen Verkehrsanlagen, Düsseldorf, 2. Bauabschnitt in Anlehnung
      an die Leistungsbilder der HOAI 2009.
      Teil 3 Objektplanung Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke, §§ 40-43,
      Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 5-7.
      Teil 3 Objektplanung Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, §§ 44-47,
      Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 5-7.
      Teil 4 Fachplanung Abschnitt 1 Tragwerksplanung, §§ 48-50, Leistungsphasen
      3-4, optional Leistungsphasen 5-6.
      Teil 4 Fachplanung Abschnittt 2 Technische Ausrüstungen, §§ 51-54,
      Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 5-7.
      Übernahme und Prüfung der Vorplanung Leistungsphasen 1-2 des 2.
      Bauabschnitts und Übernahme der Planungen des 1. Bauabschnitts.
      Kurze Beschreibung der Baumaßnahmen:
      1.1 Infrastrukturanlagen, 2. Bauabschnitt.
      Tunnel Nord-Süd mit den Teilbereichen:
      — Rampe Nord Hofgartenstraße,
      — Anschluß an Tunnel Nord-West inkl. Rückbau Rampe Nord-West (Teilprojekt
      4 des 1. Bauabschnitts),
      — Anschluß TG-Schauspielhaus / Drei-Scheiben-Haus an Bauwerksteile des 1.
      Bauabschnitts,
      — Verzweigung nach Süden und Osten,
      — Tunnel Nord-Ost,
      — Tunnel und Rampe Immermannstraße,
      — Tunnel Nord-Süd,
      — Tunnel und Rampe Berliner Allee.
      Die zu planenden Baumaßnahmen umfassen alle Bauteile.
      1.2 Anlagen der Rheinbahn AG (Gleise, Oberleitung, Signaltechnik).
      — Trassierung,
      — Brückenbau über die querende Düssel (Innere nördliche Düssel) inkl.
      Brücken für Rad- und Gehwege.
      1.3 Kanal- und Gewässerbau.
      Hierzu gehören die dem Bauverlauf folgenden und erforderlichen
      Kanalbauarbeiten längs und quer der Trasse inkl. der erforderlichen
      Provisorien sowie die Kanalquerung und Dükerbau im Bereich der Tuchtinsel
      / P&C.
      — Die Gewässerführung der inneren nördlichen Düssel als offenes Gewässer
      über den Tunnelbauwerken vom Graben nördliche Düssel bis zum
      Gewässerbereich Landskrone ist als Planungsleistung (Leistungsphase 5) des
      1. Bauabschnitts in die weitere Planung zu übernehmen.
      1.4 Kabel- und Leitungsverlegungen.
      — Kabel- und Leitungsverlegungen im gesamten Baufeld (nur Trassenplanung),
      — Die Leitungsführung (Endzustand und Vorschläge für mögliche
      Zwischenlösungen) werden von Dritten geplant und sind zu übernehmen.
      1.5 Bauablauf / Verkehrsführung.
      Bauablauf- und Verkehrsführungsplanung der verschiedenen Bauzustände:
      — Umschlußarbeiten zur Verkehrslenkung,
      — der abzubrechenden Hochstraße,
      — der Rampe Nord-West (Provisorium 1. Bauabschnitt),
      — zur Freimachung des Baubereiches der Tunnelachsen Nord-Süd und Nord-Ost
      sowie der Rampen Nord (Hofgartenstraße), Ost (Immermannstraße) und Süd
      (Berliner Allee) unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten
      Randbedingungen:
      —— Mindestanforderungen an den Verkehr,
      —— Bauablaufplanung des 1. Bauabschnitts,
      —— Sicherstellung der Erreichbarkeit des Baufeldes des Investors,
      —— Sicherstellung der Verkehrsführung des den Bereich der Hochstraße
      kreuzenden Straßenbahnverkehrs.
      1.6 Planung der Rückbaumaßnahme der Hochstraße.
      1.7 Zusätzlich zu berücksichtigende Baumaßnahmen.
      1.7.1. 1. Bauabschnitt (1. BA).
      1.7.2 Wehrhahn-Linie (WHL).
      1.7.3 Baufelder 8 und 10 (KÖ II).
      1.7.4 Oberflächenausbau gemäß KÖ II.
      Und westlich des Baufeldes Nord-Süd-Tunnel.
      1.7.5 Investor-Baubereich.
      2.2 Auflistung der Planungsbereiche.
      2.2.1 Ingenieurleistungen Tunnelbau.
      2.2.2 Ingenieurleistungen Tunnelausstattung.
      2.2.3 Ingenieurleistungen Straßenbau.
      2.2.4 Ingenieurleistungen Kanalbau-Wasserbau.
      2.2.5 Ingenieurleistungen Kabel und Leitungen.
      2.2.6 Ingenieurleistungen Straßenbahn einschließlich Fahrleitung und
      Ausstattung.
      2.2.7 Ingenieurleistungen Brückenbau für Straßenbahn-, Rad- und Gehwege.
      Alle Planungsleistungen sind nach einer Teilprojektstruktur und
      Bucheinteilung zu strukturieren.

      II.2.2) Optionen
      Ja
      Beschreibung der Optionen: Teil 3 Objektplanung Abschnitt 3
      Ingenieurbauwerke, §§ 40-43, optional Leistungsphasen 5-7.
      Teil 3 Objektplanung Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, §§ 44-47, optional
      Leistungsphasen 5-7.
      Teil 4 Fachplanung Abschnitt 1 Tragwerksplanung, §§ 48-50, optional
      Leistungsphasen 5-6.
      Teil 4 Fachplanung Abschnittt 2 Technische Ausrüstungen, §§ 51-54,
      optional Leistungsphasen 5-7.

      II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
      Dauer in Monaten 46 (ab Auftragsvergabe)

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
      INFORMATIONEN

      III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
      Bürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme für die
      Vertragserfüllung;
      Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen:
      — Personenschäden 2 500 000 EUR und sonstige Schäden 1 500 000 EUR pro
      Schadensfall.
      Gesamtdeckungshöhe pro Kalenderjahr:
      — 5 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für sonstige
      Schäden.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
      auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
      Abschlagszahlungen und Schlußzahlung nach Leistungsfortschritt und
      Zahlungsplan, Zahlungen gemäß HOAI 2009, §15.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
      wird
      Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter;
      Mehrfachbeteiligungen einzelner Unternehmen als Bieter und Mitglied einer
      Bietergemeinschaft oder als Mitglied in verschiedenen Bietergemeinschaften
      sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener
      Bietergemeinschaften bzw. Bieter vom Verfahren.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
      Nein

      III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Die Nachweise sind so knapp wie möglich zu halten.
      Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache (ggf. Übersetzung) vorzulegen.
      Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
      und, soweit gefordert, vom Bewerber oder allen Mitgliedern der
      Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen. Der Teilnahmeantrag insgesamt ist
      ebenfalls vom Bewerber oder allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu
      unterzeichnen.
      Sollten in einem Teilnahmeantrag geforderte Nachweise oder Erklärungen zur
      Eignung fehlen, behält sich der Auftraggeber vor, die fehlenden
      Eignungsnachweise unter Setzung einer zu bestimmenden Frist zur
      Nachreichung zu fordern. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen
      nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird das Angebot
      ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung
      durch den Auftraggeber.
      Der Auftraggeber behält sich vor, die Erklärungen des Bieters durch
      entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu
      lassen. Bei fremdsprachlichen Nachweisen oder Erklärungen ist eine
      Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
      Bei Angeboten durch eine Bewerbergemeinschaft sind alle nachstehend
      aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der
      Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die in Ziffer III.2.3 Unterziffern 2.),
      3.) und 6.) geforderten Angaben und Erklärungen müssen von einer
      Bewerbergemeinschaft nur einmal erbracht werden. Die Angaben müssen
      erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich die
      jeweiligen Auskünfte beziehen.
      Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
      unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind
      und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt und für den
      Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet wird.
      Im Übrigen werden im Einzelnen folgende Angaben und Erklärungen verlangt:
      1.) Auskunft der Bewerber darüber:
      — ob und auf welche Art das Unternehmen des Bewerbers wirtschaftlich mit
      Unternehmen verknüpft ist und,
      — ob und auf welche Art das Unternehmen des Bewerbers auf den Auftrag
      bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet.
      2.) Erklärung der Bewerber, dass keine Person, deren Verhalten dem
      Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen einer der
      in § 4 Abs. 6 VOF genannten Strafnormen oder der entsprechenden
      Strafnormen anderer Staaten.
      3.) Erklärung der Bewerber, dass:
      a) sie sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder
      sie ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den
      einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens
      in einer entsprechenden Lage befinden;
      b) sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft
      worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
      c) sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung
      begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;
      d) sie ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt
      haben und;
      e) sie sich nicht bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5
      und 10 VOF eingeholt werden können, in erheblichem Maß falscher
      Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte
      unberechtigterweise nicht erteilt haben.
      Sofern sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner /
      ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit
      auf einen Nachunternehmer beruft, sind die vorbenannten Nachweise und
      Erklärungen auch vom Nachunternehmer zu erbringen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: 1.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
      mit folgenden Mindest-Deckungssummen:
      — Personenschäden 2 500 000 EUR und sonstigen Schäden 1 500 000 EUR pro
      Schadensfall und mit einer maximalen Gesamtdeckungshöhe pro Kalenderjahr
      von 5 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für sonstige
      Schäden. Deckt die bestehende Versicherung des Bewerbers die geforderten
      Summen nicht, ist mindestens eine Erklärung des Versicherers dahingehend
      beizufügen, dass:
      —— die Deckungssummen im Auftragsfall angepaßt werden oder,
      —— im Auftragsfall eine entsprechende projektbezogene Versicherung
      abgeschlossen wird.
      Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt
      der bekannt gemachten Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge sein
      und ist als Kopie einzureichen.
      2.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für
      solche Planungsleistungen, die hier Gegenstand der Vergabe sind, bezogen
      auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
      Sofern sich ein Bewerber (oder eine Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis
      seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach
      Ziffer III.2.2 auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, hat
      er / sie die unter Ziffer III.2.2 genannten Nachweise und Erklärungen auch
      für dieses Unternehmen abzugeben.
      Bedient sich ein Bewerber (oder eine Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis
      seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der
      Fähigkeiten anderer Unternehmen, hat er / sie gegenüber dem Auftraggeber
      mit einer Verpflichtungserklärung, die den Vergabeunterlagen beiliegt,
      nachzuweisen, dass ihm / ihr die für die Erfüllung des Auftrages
      erforderlichen Mittel dieser Unternehmen jeweils zur Verfügung stehen. Die
      Verpflichtungserklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers spätestens
      bis zur Vergabeentscheidung einzureichen.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards Nachweis einer
      Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen:
      Personenschäden 2 500 000 EUR und sonstigen Schäden 1 500 000 EUR pro
      Schadensfall und mit einer maximalen Gesamtdeckungshöhe pro Kalenderjahr
      von 5 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für sonstige
      Schäden. Deckt die bestehende Versicherung des Bewerbers die geforderten
      Summen nicht, ist mindestens eine Erklärung des Versicherers dahingehend
      beizufügen, dass:
      — die Deckungssummen im Auftragsfall angepaßt werden oder,
      — im Auftragsfall eine entsprechende projektbezogene Versicherung
      abgeschlossen wird.
      Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt
      der bekannt gemachten Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge sein
      und ist als Kopie einzureichen.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen:
      1.) Zu benennen sind die für die Ausführung der hier betreffenden
      Planungsleistungen verantwortlichen Personen der Projektleitung und der
      stellvertretenden Projektleitung sowie der unmittelbar nachgeordneten
      leitenden Mitarbeiterebene. Für die entsprechenden Personen sind jeweils
      Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung nebst
      Angaben zur Berufserfahrung in Jahren und einer jeweils vollständigen
      persönlichen Referenzliste vorzulegen. Aus der persönlichen Referenzliste
      muß für jedes Projekt hervorgehen, wer die Leitung des Projektes inne
      hielt.
      2.) Benennung von mindestens einem und höchstens drei Referenzprojekten in
      den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit den
      hier zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind, aus
      den Bereichen:
      a) Allgemeiner Hoch- und Tiefbau;
      b) Spezialtiefbau;
      c) Tunnelbau;
      d) Verkehrsanlagen;
      e) Betriebstechnischer Ausbau und;
      f) Bauen im Bestand.
      Zu jedem Referenzprojekt sind der Rechnungswert, die Dauer der
      Leistungszeit sowie der / die öffentliche/n und private/n Auftraggeber der
      Dienstleistungen mit Name und Anschrift anzugeben,
      — bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber durch eine von der
      zuständigen Behörde ausgestellte und beglaubigte Bescheinigung,
      — bei Leistungen für private Auftraggeber durch eine vom Auftraggeber
      ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht
      erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Bewerbers zulässig.
      Die jeweiligen Bescheinigungen müssen Angaben zu Art, Umfang und Wert, dem
      Leistungszeitraum und eine kurze Bewertung der erbrachten Leistung
      beinhalten. Darüber hinaus ist jeweils ein Ansprechpartner bei dem
      Referenzauftraggeber mit Anschrift und Telefonnummer zu benennen.
      3.) Angabe des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft über die
      vorgesehene technische Leitung in Form eines Organigramms und
      unterzeichnete Erklärung, dass die genannten Personen für die
      entsprechende Zeit der Leistungserbringung zur Verfügung stehen;
      4.) Erklärung des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber
      in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten und die
      Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist;
      5.) Erklärung des Bewerbers, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung,
      welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die
      Dienstleistungen verfügen wird und;
      6.) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber bzw. die
      Bewerbergemeinschaft unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben
      beabsichtigt.
      Sofern sich ein Bewerber (oder eine Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis
      seiner / ihrer technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.2.3 zur
      Durchführung des Auftrags auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens
      berufen will, hat er / sie die entsprechenden, vorstehend unter Ziffer
      III.2.3 dargestellten Nachweise und Erklärungen auch für dieses
      Unternehmen abzugeben.
      Bedient sich ein Bewerber (oder eine Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis
      seiner / ihrer technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde der
      Fähigkeiten anderer Unternehmen, hat er / sie gegenüber dem Auftraggeber
      mit einer Verpflichtungserklärung, die den Vergabeunterlagen beiliegt,
      nachzuweisen, dass ihm / ihr die für die Erfüllung des Auftrages
      erforderlichen Mittel dieser Unternehmen jeweils zur Verfügung stehen. Die
      Verpflichtungserklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers spätestens
      bis zur Vergabeentscheidung einzureichen.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards
      — Zu benennen sind die für die Ausführung der hier betreffenden
      Planungsleistungen verantwortlichen Personen der Projektleitung und der
      stellvertretenden Projektleitung sowie der unmittelbar nachgeordneten
      leitenden Mitarbeiterebene. Für die entsprechenden Personen sind jeweils
      Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung nebst
      Angaben zur Berufserfahrung in Jahren und einer jeweils vollständigen
      persönlichen Referenzliste vorzulegen. Aus der persönlichen Referenzliste
      muß für jedes Projekt hervorgehen, wer die Leitung des Projektes inne
      hielt,
      — Benennung von mindestens einem und höchstens 3 Referenzprojekten in den
      letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit den hier
      zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind, aus den
      Bereichen:
      a) allgemeiner Hoch- und Tiefbau;
      b) Spezialtiefbau;
      c) Tunnelbau;
      d) Verkehrsanlagen;
      e) Betriebstechnischer Ausbau und;
      f) Bauen im Bestand.
      Zu jedem Referenzprojekt sind der Rechnungswert, die Dauer der
      Leistungszeit sowie der / die öffentliche/n und private/n Auftraggeber der
      Dienstleistungen mit Name und Anschrift anzugeben,
      — bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber durch eine von der
      zuständigen Behörde ausgestellte und beglaubigte Bescheinigung,
      — bei Leistungen für private Auftraggeber durch eine vom Auftraggeber
      ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht
      erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Bewerbers zulässig.
      Die jeweiligen Bescheinigungen müssen Angaben zu Art, Umfang und Wert, dem
      Leistungszeitraum und eine kurze Bewertung der erbrachten Leistung
      beinhalten. Darüber hinaus ist jeweils ein Ansprechpartner bei dem
      Referenzauftraggeber mit Anschrift und Telefonnummer zu benennen.

      III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
      Nein

      III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

      III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
      Berufsstand vorbehalten
      Nein

      III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
      Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
      betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
      Ja

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart
      Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
      Wahl des beschleunigten Verhandlungsverfahrens wegen Dringlichkeit
      aufgrund der konjunkturellen Lage unter Bezugnahme auf die
      Schlußfolgerungen des Europäischen Rates vom 12.12.2008 sowie den
      Gemeinsamen Runderlaß verschiedener Ministerien in NRW vom 3.2.2009 (Az.:
      121— 80-20/02) "Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im
      Vergaberecht".

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
      Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der
      Auftraggeber wird, soweit genügend Interessenten vorhanden sind,
      mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes
      auffordern. Sollten die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge ergeben,
      dass insgesamt mehr als 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften geeignet sind,
      wird der Auftraggeber die Auswahl der fünf Bewerber, die zur
      Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach folgenden objektiven Kriterien
      vornehmen:
      Praktische Erfahrung der für die Projektleitung und deren Stellvertretung
      vorgesehenen Personen mit der Ausführung von Planungsleistungen in den
      Bereichen:
      a) allgemeiner Hoch- und Tiefbau;
      b) Spezialtiefbau;
      c) Tunnelbau;
      d) Verkehrsanlagen;
      e) Betriebstechnischer Ausbau und;
      f) Bauen im Bestand gemessen nach der Anzahl der Jahre und nach mit den
      hier betreffenden Leistungen vergleichbaren persönlichen Referenzen.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
      Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
      schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
      verhandelnden Angebote Nein

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
      Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
      oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
      aufgeführt sind

      IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
      Nein

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
      M 00610001

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
      Nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
      ergänzenden Unterlagen
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
      19.11.2010 - 12:00

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
      verfasst werden können
      Deutsch.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) DAUERAUFTRAG
      Nein

      VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
      GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
      Nein

      VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
      1. Der Auftraggeber führt ein beschleunigtes Verhandlungsverfahren nach
      den Bestimmungen der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen durch.
      2. Von den Bewerbern angeforderte, zusätzliche Auskünfte über die Aufgaben
      werden nur bis spätestens 4 Tage vor dem Ablauf der in dieser
      Bekanntmachung gennanten Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge
      beantwortet. Nach diesem Zeitpunkt gestellte Fragen können leider nicht
      mehr beantwortet werden. Rückfragen sind ausschließlich schriftlich per
      Post, Fax oder E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Stelle zu richten.
      Fernmündlich oder mündlich gestellte Fragen können nicht beantwortet
      werden.
      3. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind von den Bewerbern keine
      weiteren Unterlagen anzufordern.
      4. Der Auftraggeber wird Informationen zum Vergabeverfahren, soweit
      erforderlich, mittels Telefax oder elektronisch oder mittels einer
      Kombination dieser beiden Kommunikationsmittel übermitteln.
      5. Der schriftlich abzufassende Teilnahmeantrag ist von allen Bewerbern /
      Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen und auf dem
      Postweg oder auf direktem Wege zu übersenden. Eine anderer Weg der
      übermittlung ist ausgeschlossen. Der Teilnahmeantrag ist in einem
      verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Vergabe Kö-Bogen
      Planungsleistungen 2. BA" / Nicht öffnen - Teilnahmeantrag" einzureichen.
      6. Der Auftraggeber behält sich vor, in den Teilnahmeantrags- und
      Angebotsunterlagen fehlende Erklärungen und Nachweise unter Setzung einer
      Frist von den Bietern nachzufordern. Sollten die fehlenden Erklärungen
      oder Nachweise nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht werden, wird das
      entsprechende Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

      VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
      Am Bonneshof 35
      40474 Düsseldorf
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MTRdamphcHBhKl5rbmcpY11oaGE8Xm5gKmpucypgYQ==
      Tel. +49 221475-3131
      Internet: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
      Fax +49 221475-3989

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach §
      101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages
      mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30
      Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des
      Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluß oder
      im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
      Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach
      dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag
      auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
      — der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
      Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
      gerügt hat,
      — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
      erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
      benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
      Auftraggeber gerügt werden,
      — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
      erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
      benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
      Auftraggeber gerügt werden,
      — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
      einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind.

      VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
      4.11.2010

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 09.11.2010
Ergebnis veröffentlicht 30.03.2011
Zuletzt aktualisiert 04.06.2019
Wettbewerbs-ID 2-54419 Status Kostenpflichtig
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