Entscheidung |
06/2011
Änderung am Dec 29, 2010 |
Verfahren | Nichtoffener Wettbewerb, Zweistufig nach RPW |
Berufsgruppen |
Investoren/Bauträger in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten/Architektinnen Kategorie junge und/oder kleine Büros: Ja |
Teilnehmer |
Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 10 Tatsächliche Teilnehmer: 4 |
Gebäudetyp | Städtebauliche Projekte / Wohnungsbau |
Art der Leistung | Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen |
Zulassungsbereich | EWR, Welthandelsorganisation WTO |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | EGS Entwicklungsgesellschaft mbH, Schwerin (DE) |
Betreuer | D&K drost consult GmbH, Hamburg (DE) |
Preisrichter | Christian Evers, Dr. Wolfram Friedersdorff, Prof. Joachim Andreas Joedicke, Prof. Manfred Schomers [Vorsitz], Julia Tophof, Andreas Webersinke , Dr. Hagen Brauer, Robert Erdmann, Daniel Meslien, Rolf Steinmüller, Wolfgang Block, |
Kammer | Befindet sich in Abstimmung mit Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern |
Aufgabe |
Mit dem Bau der Uferpromenade im Rahmen der Bundesgartenschau 2009 sind die Flächenpotenziale der südlichen Werdervorstadt in den Fokus der planerischen Entwicklung gerückt. Sie stellen einen wichtigen Baustein in der Gesamtstrategie der Landeshauptstadt Schwerin dar, die Stadt als „Stadt am Wasser“ zu profilieren und sie in Richtung Schweriner See zu entwickeln.
In der südlichen Werdervorstadt liegen mit dem Areal der ehemaligen Landespolizei und dem Areal der Waisengärten Bereiche, die einer Neuordnung bedürfen und die für die Landeshauptstadt Schwerin vor dem Hintergrund einer steigenden Flächennachfrage nach innerstädtischen Wohnflächen von großer Bedeutung sind. Bei den Eigentümern des Areals der Landespolizei - Landeshauptstadt Schwerin vertreten durch ihre treuhänderische Sanierungsträgerin EGS Entwicklungsgesellschaft mbH - und des Areals der Waisengärten - LGE Landesgrunderwerb Mecklenburg-Vorpommern GmbH - besteht großes Interesse an der Entwicklung der Flächen. Da die Planungen für beide Areale einen inhaltlich vergleichbaren Planungsstand aufweisen und zudem mit Wohnbebauung das gleiche Entwicklungsziel verfolgen, haben sich beide Eigentümer auf ein gemeinsames Verfahren zur Entwicklung ihrer Flächenpotenziale verständigt. Die EGS Entwicklungsgesellschaft mbH wurde von beiden Grundstückseigentümern beauftragt, das Wettbewerbsverfahren als Ausloberin durchzuführen. Beide Flächen sollen im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens in einer ersten Stufe zunächst gemeinsam betrachtet werden. In der zweiten Stufe werden die Gebiete bedingt durch die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse voraussichtlich getrennt verhandelt. Auf Grundlage des von den Ausloberin entwickelten „Masterplans Waisengärten“ und einer Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Geländes der „ehemaligen Polizeidirektion Amtstraße“ sollen mit Hilfe des Verfahrens Los 1 und Los 2 in die Bebauung geführt werden. Für die übrigen Teilflächen ist ein städtebaulicher Entwurf zu erarbeiten. Zur Veräußerung stehen im ersten Schritt das nördliche Gebiet der ehemaligen Polizeidirektion (ca. 7 000 m² Bruttobauland - Los 2) sowie der erste Bauabschnitt im Nordwesten der Waisengärten Schwerin (ca. 17 000 m² Bruttobauland - Los 1) zur Verfügung. Auf den genannten Grundstücken soll ausschließlich Wohnungsbau in unterschiedlichen Haustypen Umsetzung finden. Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird neben den immobilienwirtschaftlichen Betrachtungen ein städtebauliches Konzept erwartet, das sich angemessen in sein räumliches Umfeld integriert und einen attraktiven, lebendigen und zukunftsfähigen Baustein an der Nahtstelle zwischen dem Naturraum Schweriner See und der urbanen Struktur der Werdervorstadt bildet. Attraktive Freiraumangebote mit großzügigen Wege- und Sichtbeziehungen sollen zur Durchlässigkeit und Belebung des Quartiers beitragen. Im Rahmen einer städtebaulich, architektonisch und wirtschaftlich ausgereiften Entwurfslösung werden innovative und überzeugende Konzepte gesucht, die eine langfristige Bindung der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Nutzerinnen und Nutzer an ihr Umfeld unterstützen und die den Standort in seiner Attraktivität weiter steigern und somit die stadtentwicklungspolitischen Ziele der Landeshauptstadt Schwerin wirkungsvoll fördern. Bei dem Verfahren handelt es sich um einen nicht offenen, zweistufigen Investorenwettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Grundlage für dieses Verfahren ist die RPW 2008. Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens (Präqualifikation) werden bis zu 10 Teilnehmer ausgewählt, die zur Teilnahme am Verfahren aufgefordert werden. Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen und der unter |
Informationen |
Die Beteiligung von Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten als Fachberaterinnen/Fachberater wird empfohlen. |
Projektadresse | Schweriner See DE-19061 Schwerin |
TED Dokumenten-Nr. | 334304-2010 |
Ergebnis anzeigen |
D-Schwerin: Dienstleistungen von Architekturbüros
2010/S 250-382139
EGS Entwicklungsgesellschaft mbH, Bertha-von-Suttner-Str. 5, attn: Robert Wick, DEUTSCHLAND-19061Schwerin. Tel. +49 3853031-776. E-mail: MTlpZllcaWslbmBaYjdcXmokZG0lW1w=. Fax +49 3853031-790.
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 10.11.2010, 2010/S 218-334304)
Dienstleistungen von Architekturbüros.
Anstatt:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen: 20.12.2010 - 12:00.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme: 20.12.2010 - 12:00.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: - 19.1.2011.
muss es heißen:IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen: 31.1.2011 - 17:00.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme: 31.1.2011 - 17:00.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: -.
Weitere zusätzliche Informationen
Die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen sind geändert worden.
Die Bewerbungsfrist wurde um 6 Wochen verlängert.
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WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
EGS Entwicklungsgesellschaft mbH
Bertha-von-Suttner-Str. 5
z. H. Robert Wick
19061 Schwerin
DEUTSCHLAND
Tel. +49 3853031-776
E-Mail: MjE2Yl9SVWJkHmdZU1swVVdjHV1mHlRV
Fax +49 3853031-790
Internet-Adresse(n)
http://www.egs-mv.de
Weitere Auskünfte erteilen: D&K drost consult GmbH
Hohe Brücke 1/Haus der Seefahrt
z. H. Birthe Ohmsen
20459 Hamburg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 40360984-12
E-Mail: MjE3UR1eV1xiVF0vU2FeYmMcUl5dYmRbYx1TVA==
Fax +49 40360984-11
Internet: http://www.drost-consult.de
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
D&K drost consult GmbH
Hohe Brücke 1/Haus der Seefahrt
z. H. Birthe Ohmsen
20459 Hamburg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 40360984-12
E-Mail: MjE0VCBhWl9lV2AyVmRhZWYfVWFgZWdeZiBWVw==
Fax +49 40360984-11
Internet: http://www.drost-consult.de
Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
an: D&K drost consult GmbH
Hohe Brücke 1/Haus der Seefahrt
z. H. Birthe Ohmsen
20459 Hamburg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 40360984-12
E-Mail: MjEwWCRlXmNpW2Q2WmhlaWojWWVkaWtiaiRaWw==
Fax +49 40360984-11
Internet: http://www.drost-consult.de
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Sonstiges Entwicklungsgesellschaft
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber
Investorenwettbewerb "Südliche Werdervorstadt am Schweriner See".
II.1.2) Kurze Beschreibung
Mit dem Bau der Uferpromenade im Rahmen der Bundesgartenschau 2009 sind
die Flächenpotenziale der südlichen Werdervorstadt in den Fokus der
planerischen Entwicklung gerückt. Sie stellen einen wichtigen Baustein in
der Gesamtstrategie der Landeshauptstadt Schwerin dar, die Stadt als
„Stadt am Wasser“ zu profilieren und sie in Richtung Schweriner See zu
entwickeln.
In der südlichen Werdervorstadt liegen mit dem Areal der ehemaligen
Landespolizei und dem Areal der Waisengärten Bereiche, die einer
Neuordnung bedürfen und die für die Landeshauptstadt Schwerin vor dem
Hintergrund einer steigenden Flächennachfrage nach innerstädtischen
Wohnflächen von großer Bedeutung sind.
Bei den Eigentümern des Areals der Landespolizei - Landeshauptstadt
Schwerin vertreten durch ihre treuhänderische Sanierungsträgerin EGS
Entwicklungsgesellschaft mbH - und des Areals der Waisengärten - LGE
Landesgrunderwerb Mecklenburg-Vorpommern GmbH - besteht großes Interesse
an der Entwicklung der Flächen.
Da die Planungen für beide Areale einen inhaltlich vergleichbaren
Planungsstand aufweisen und zudem mit Wohnbebauung das gleiche
Entwicklungsziel verfolgen, haben sich beide Eigentümer auf ein
gemeinsames Verfahren zur Entwicklung ihrer Flächenpotenziale verständigt.
Die EGS Entwicklungsgesellschaft mbH wurde von beiden
Grundstückseigentümern beauftragt, das Wettbewerbsverfahren als Ausloberin
durchzuführen.
Beide Flächen sollen im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens in einer
ersten Stufe zunächst gemeinsam betrachtet werden. In der zweiten Stufe
werden die Gebiete bedingt durch die unterschiedlichen
Eigentumsverhältnisse voraussichtlich getrennt verhandelt.
Auf Grundlage des von den Ausloberin entwickelten „Masterplans
Waisengärten“ und einer Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Geländes
der „ehemaligen Polizeidirektion Amtstraße“ sollen mit Hilfe des
Verfahrens Los 1 und Los 2 in die Bebauung geführt werden. Für die übrigen
Teilflächen ist ein städtebaulicher Entwurf zu erarbeiten.
Zur Veräußerung stehen im ersten Schritt das nördliche Gebiet der
ehemaligen Polizeidirektion (ca. 7 000 m² Bruttobauland - Los 2) sowie der
erste Bauabschnitt im Nordwesten der Waisengärten Schwerin (ca. 17 000 m²
Bruttobauland - Los 1) zur Verfügung. Auf den genannten Grundstücken soll
ausschließlich Wohnungsbau in unterschiedlichen Haustypen Umsetzung
finden.
Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird neben den
immobilienwirtschaftlichen Betrachtungen ein städtebauliches Konzept
erwartet, das sich angemessen in sein räumliches Umfeld integriert und
einen attraktiven, lebendigen und zukunftsfähigen Baustein an der
Nahtstelle zwischen dem Naturraum Schweriner See und der urbanen Struktur
der Werdervorstadt bildet. Attraktive Freiraumangebote mit großzügigen
Wege- und Sichtbeziehungen sollen zur Durchlässigkeit und Belebung des
Quartiers beitragen.
Im Rahmen einer städtebaulich, architektonisch und wirtschaftlich
ausgereiften Entwurfslösung werden innovative und überzeugende Konzepte
gesucht, die eine langfristige Bindung der Bewohnerinnen und Bewohner bzw.
Nutzerinnen und Nutzer an ihr Umfeld unterstützen und die den Standort in
seiner Attraktivität weiter steigern und somit die
stadtentwicklungspolitischen Ziele der Landeshauptstadt Schwerin
wirkungsvoll fördern.
Bei dem Verfahren handelt es sich um einen nicht offenen, zweistufigen
Investorenwettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Grundlage
für dieses Verfahren ist die RPW 2008.
Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens (Präqualifikation)
werden bis zu 10 Teilnehmer ausgewählt, die zur Teilnahme am Verfahren
aufgefordert werden. Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten
Unterlagen und der unter
III.1) genannten Auswahlkriterien durch ein von
der Ausloberin berufenes Auswahlgremium.
Der anschließende Investorenwettbewerb erfolgt in 2 Stufen. In der ersten
Stufe wird eine Interessensbekundung zum Kauf des Grundstücks/der
Grundstücke als Gebotsschichtwert mit aussagekräftigen Unterlagen zur
zukünftigen Nutzung und städtebaulich, architektonischen Gestalt des
Geländes abgegeben. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, eine
Interessensbekundung auf Los 1 (bzw. ein Teilgrundstück von Los 1)
und/oder Los 2 abzugeben.
Es ist vorgesehen, aus den eingereichten Konzeptionen 1 bis 5 Teilnehmer
durch eine Jury auszuwählen, mit denen im Anschluss in der zweiten Stufe
über den zu schließenden konkreten Kaufvertrag verhandelt wird. Los 1 und
LOS 2 werden getrennt verhandelt. Dabei behält sich die Ausloberin vor,
das Grundstück von Los 1 im Zuge dieser Verhandlungen in 1 bis 4 Gebiete
aufzuteilen, die dann ggf. getrennt veräußert werden.
Verfahrenssprache ist deutsch, der Gerichtstand ist Schwerin.
Die Ausschreibung ist freibleibend, sie stellt keine Ausschreibung nach
VOB, VOL oder VOF dar. Aus der Abgabe einer Bewerbung oder eines Angebotes
lassen sich keine Verpflichtungen der Ausloberin herleiten und es können
keine Ansprüche gegen die Verkäuferin geltend gemacht werden, insbesondere
auch nicht aus der Nichtberücksichtigung von Teilnahmeanträgen oder
Angeboten oder für den Fall, dass eine Vergabe des Grundstücks oder der
Grundstücke, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgt.
Die Ausloberin behält sich vor, das Verfahren in der zweiten Stufe bei
Vorliegen wichtiger Gründe zu modifizieren oder dann zu beenden, wenn
nicht genügend belastbare, den Anforderungen dieser Ausschreibung
entsprechende Kaufangebote eingehen.
Generell gilt, dass kommunale Grundstücksverkäufe in Schwerin der
Zustimmung der Gremien bedürfen.
Weiter Informationen sowie die zur Bewerbung zu verwendenden Formblätter
und eine bebilderte Standortbroschüre finden Sie als Download unter
www.egs-mv.de oder www.drost-consult.de.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71200000
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER
Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des
WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
Teilnahmeberechtigt sind Investoren/Bauträger in Arbeitsgemeinschaft mit
Architekten/Architektinnen. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist
ausschließlich mit Architekten zulässig, die den Beruf eigenverantwortlich
und unabhängig als freischaffende Architekten ausüben.
Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Arbeitsgemeinschaften nachträglich
nicht verändert oder neu gebildet werden. Mitglieder von
Arbeitsgemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer
Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb
teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten
der Beteiligten zur Folge.
Die Beteiligung von Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten als
Fachberaterinnen/Fachberater wird empfohlen.
Für die Teilnahme ist ein Bewerbungsbogen auszufüllen, zu unterschreiben
und die darin geforderten Anlagen mit abzugeben. Dieser kann auf der
Homepage des wettbewerbsbetreuenden Büros D&K drost consult GmbH
heruntergeladen werden (www.drost-consult.de).
Die Unterlagen müssen bis zum 20.12.2010 - 12:00 Uhr bei folgender Adresse
eingereicht werden: D&K drost consult GmbH, Hohe Brücke 1/Haus der
Seefahrt, 20459 Hamburg, DEUTSCHLAND. Der Umschlag ist deutlich mit der
Aufschrift „Investorenwettbewerb Südliche Werdervorstadt am Schweriner
See“ zu kennzeichnen. Ein entsprechender Vordruck wird als Anlage zum
Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt (www.drost-consult.de).
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens sind folgende Angaben und Nachweise zu
erbringen:
Bauträger/Investor:
(1.1) Name und Adresse des Bewerbers,
(1.2) Nachweis der Unterschriftenberechtigung im Falle einer
Kapitalgesellschaft, z.B. durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges
(nicht älter als 6 Monate),
(1.3) eidesstattliche Erklärung über das Nichtvorliegen von
Verurteilungen/möglichen Ausschlussgründen und Teilnahmehindernissen gemäß
RPW 2008 § 4 (2),
(1.4) Nachweis über den durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten 3
Jahre in Euro netto; Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist vom Investor/Bauträger durch Vorlage von Nachweisen
zum Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre darzustellen (z.B. durch
Bilanzauszüge, Bankerklärungen, o.ä.).
Architekt:
(2.1) Name und Adresse des Bewerbers,
(2.2) Nachweis der beruflichen Qualifikation des Bewerbers, insbesondere
durch die Vorlage der Eintragung in einem zuständigen Berufsregister (z.B.
Mitgliedschaft in einer Architektenkammer),
(2.3) Nachweis der Unterschriftenberechtigung im Falle einer
Kapitalgesellschaft, z.B. durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges
(nicht älter als 6 Monate),
(2.4) eidesstattliche Erklärung über das Nichtvorliegen von
Verurteilungen/möglichen Ausschluss-gründen und Teilnahmehindernissen
gemäß RPW 2008 § 4 (2),
(2.5) Eigenerklärung, dass die Durchführung der freiberuflichen Leistung
unabhängig von Ausführungs- oder Lieferinteressen erfolgt,
(2.6) Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit der
Architektin/des Architekten.
Es ist eine gemeinschaftliche Erklärung zur Teilnahme zu unterschreiben
(Punkt 3. des Bewerberbogens)!
Die Leistungsfähigkeit der Bewerber ist darzustellen über die Vorstellung
des Bauträgers/Investors und des Architekten/der Architektin im
Bewerbungsbogen sowie durch bereits realisierte Referenzprojekte
nachzuweisen, die mit der Bauaufgabe dieses Verfahrens vergleichbar sind
und deren Fertigstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Für den Architekten sind 2 Referenzprojekte (Punkt 2.7 des
Bewerberbogens), für den Investor 1 Referenzprojekt (Punkt 1.5 des
Bewerberbogens) detailliert darzustellen. Die Referenzen sind als Anlage
(je 1 DIN A3, Querformat pro Referenz) unter Angabe der
Projektbezeichnung, des Auftraggebers, des Projektleiters, der Art der
Nutzung/Projektart, des Leistungsbilds des Bewerbers (z.B. Angabe der
Leistungsphasen nach HOAI), der Leistungszeit und der Projektgröße
(Grundstücksgröße, BGF, Baukosten KG 200 bis 700 in Euro brutto) zu
benennen.
Die Ausloberin beabsichtigt, bis zu zwei junge Büros zum Wettbewerb
zuzulassen.
Bewerber, die sich als junge Büros bewerben, haben dies im Bewerbungsbogen
anzugeben und dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als 5 Jahre
in die Kammerliste eingetragen sein. Dies gilt auch für alle Mitglieder
einer Arbeitsgemeinschaft die sich als "junges Büro" bewirbt.
Bewerber, die sich als „junges Büro“ bewerben, können anstatt bereits
realisierter Projekte auch bereits durchgeführte Projektstudien,
Wettbewerbserfolge (hier werden nur Preise und Ankäufe gewertet) oder
sonstige Leistungsnachweise (z.B. durch in anderen Büros als
verantwortlicher Projektleiter durchgeführte Projekte; Nachweis durch eine
schriftliche Bestätigung durch das Büro erforderlich) einreichen, die
erwarten lassen, dass sie für die anstehende Bauaufgabe geeignet sind.
Ein von der Ausloberin berufenes Auswahlgremium wählt anhand der im
Bewerbungsbogen und der in der den dazugehörigen Anlagen erteilten
Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht aufgrund der formalen Kriterien
oder der möglichen Teilnahmehindernissen ausgeschlossen wurden, diejenigen
aus, die zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert werden.
Arbeitsgemeinschaften von Architekten sind zugelassen und müssen als
solche im Anschreiben bzw. im Bewerbungsbogen kenntlich gemacht werden.
Ein federführender Ansprechpartner muss dabei benannt werden. Im Falle
einer Arbeitsgemeinschaft ist der Bewerbungsbogen gemeinsam auszufüllen.
Zudem ist eine gemeinsame Erklärung der Bewerber zu. Nichtvorliegen kann
zum Ausschluss der Bewerbung der Arbeitsgemeinschaft führen.
Das Auswahlgremium wählt anhand der im Bewerbungsbogen und der in den
dazugehörigen Anlagen erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht
aufgrund der formalen Kriterien oder der möglichen
Ausschlusskriterien/Teilnahmehindernisse oder der Nichterfüllung der
Mindestanforderungen ausgeschlossen wurden, bis zu 10 Bewerber aus, die
zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert werden.
Dabei erfolgt die Auswahl anhand folgender Kriterien:
— (1-5 Punkte) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit,
— (1-6 Punkte) Vergleichbarkeit des Referenzprojektes 1 – Investor,
— (1-6 Punkte) Vergleichbarkeit des Referenzprojektes 1 – Architekt,
— (1-6 Punkte) Vergleichbarkeit des Referenzprojektes 2 – Architekt.
Sofern mehr Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten als Teilnehmer
vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl durch Losziehung.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
Ja
Als Berufsqualifikation wird für die Architektin/den Architekten der
Arbeitsgemeinschaft der Beruf der Architektin/des Architekten gefordert.
Teilnahmeberechtigt ist jeder, der am Tage der Auslobung:
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt ist und Mitglied
einer Architektenkammer in Deutschland ist oder,
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach § 3
ArchIngG M-V (Auswärtige Berufsangehörige) und Geschäfts/Wohnsitz im
Zulassungsbereich hat oder,
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach dem Recht des
jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig ist;
ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich
die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der
Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß vorangegangenen
Anforderungen benennen.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS
Nichtoffen
Gewünschte Teilnehmerzahl: 10
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
Die Jury wählt bis zu 5 Konzepte nach Abwägung der aufgeführten Kriterien
aus:
— Formalleistungen,
— Qualität des städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzepts,
— Nutzungskonzept/Haustypen,
— Gestalterische architektonische Qualität,
— Nachhaltigkeit,
— Vermarktungs- und Realisierungskonzept,
— Bildung der Schichtpreise.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil
der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte
ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
20.12.2010 - 12:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
Teilnahme
20.12.2010 - 12:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die
ausgewählten Bewerber
19.1.2011
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben
Ja
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Es werden Preisgelder für die
Ränge 1 bis 5 vergeben.
Die Wettbewerbssumme befindet sich noch in Abstimmung mit dem
Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern und wird
in der Auslobung abschließend genannt.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer
Allen Architekten, deren Leistungen nach Urteil der Jury die
Auslobungsbedingungen erfüllen, erhalten ein Bearbeitungshonorar. Die
Wettbewerbssumme befindet sich noch in Abstimmung mit dem
Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern und wird
in der Auslobung abschließend genannt.
Der Investor/Bauträger ist durch seine Teilnahme am Verfahren damit
einverstanden, dass die Bearbeitungshonorare und die Preisgelder direkt an
den Architekten ausgezahlt werden. Das Bearbeitungshonorar sowie das
Preisgeld ist der Ausloberin durch die erfolgreichen Investoren/Bauträger
bei Unterzeichnung des Grundstückskaufvertrags zurückzuzahlen.
Das Bearbeitungshonorar sowie das Preisgeld kann vom Investor/Bauträger
auf das Honorar des Architekten angerechnet werden. Das Architekturbüro
ist auf Grundlage der HOAI durch den Investor/Bauträger zu honorieren. Die
beteiligten Architekten vereinbaren ihre Honorierung grundsätzlich mit den
anbietenden Investoren/Bauträgern.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an
den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
Nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. siehe
VI.2) sonstige Informationen
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen der Jury,
einen oder mehrere der ausgezeichneten Architekturbüros der
Arbeitsgemeinschaft mit der weiteren Ausarbeitung des städtebaulichen
Entwurfs (Funktionsplans) für den Bereich der Waisengärten als Grundlage
für die B-Plan-Verfahren zu beauftragen, sofern das Projekt umgesetzt
wird, soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und
soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten
Teilnehmerinnen/Teilnehmer, deren/dessen Arbeit ausgezeichnet wurde, eine
einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits
erbrachte Leistungen der Teilnehmerinnen/Teilnehmer bis zur Höhe des
Bearbeitungshonorars und des Preisgelds nicht erneut vergütet, wenn der
Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung
zugrunde gelegt wird.
Zudem werden im Rahmen der Jurysitzung bis zu 5 Teilnehmende ermittelt,
mit denen über eine Umsetzung verhandelt werden soll.
Die bis zu 5 Teilnehmenden, die in der ersten Stufe des Verfahrens
ausgewählt worden sind, werden zu Verhandlungen über den zu schließenden
Kaufvertrag aufgefordert. Dabei behält sich die Ausloberin vor, das
Grundstück von Los 1 im Zuge dieser Verhandlungen in bis maximal vier
Gebiete aufzuteilen, die dann ggf. getrennt veräußert werden können.
Der Verkauf von Los 1 und Los 2 wird separat verhandelt. Bei Los 2 handelt
es sich um ein Grundstück im Treuhandvermögen des Sanierungsgebiets
Schelfstadt/südliche Werdervorstadt. Die Veräußerung des Grundstücks kann
nur zum sanierungsbedingten Endwert erfolgen.
Mit dem Investor/Bauträger des ausgewählten städtebaulichen Konzepts wird
bevorzugt über den Verkauf des Grundstücks oder Teilen des Grundstücks zu
einem angemessenen Preis verhandelt. Nachrangig wird mit den Rängen 2 bis
5 verhandelt sowie nachgerückt mit den übrigen Wettbewerbsteilnehmern.
Die Investoren/Bauträger der ausgewählten Arbeitsgemeinschaften erklären
ihre Absicht, im Falle der Entwicklung und Umsetzung der jeweiligen
Gebiete die Architektin/den Architekten der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft
mit den Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI zu beauftragen.
Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft zwischen Investor/Bauträger und
Architektin/Architekt vor, während oder nach den Verhandlungsgesprächen
auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen
Auseinandersetzungen die Verhandlungen mit einem der Partner der
Arbeitsgemeinschaft fortzuführen. Gleichfalls ist die Ausloberin in diesem
Falle berechtigt, die Verhandlungen mit dem Bieter oder einen in Aussicht
gestellten Zuschlag aufzuheben und nur mit den verbleibenden Bietern die
Verhandlungen fortzuführen.
Falls im Zuge der Verhandlungen Grundstücke nicht an einen
Wettbewerbsteilnehmenden zu einem angemessenen Preis veräußert werden
können, behält sich die Ausloberin vor, mit weiteren Investoren außerhalb
des Teilnehmerfelds zu verhandeln.
Alle für die zweite Stufe ausgewählten Arbeiten werden gem. § 8 Abs. 3 RPW
2008 Eigentum der Ausloberin. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes
gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt
jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer erhalten. Die Ausloberin erwirbt
gem. § 8 Abs. 3 RPW 2008 das uneingeschränkte Nutzungsrecht an der
gesamten Arbeit (oder in Auszügen) des mit der weiteren Bearbeitung
beauftragten Architekten. Die Ausloberin ist berechtigt, das Nutzungsrecht
zu übertragen. Die Nutzung einer Arbeit ohne weitere Beauftragung regelt
sich nach § 8 Abs. 3 RPW 2008.
Die Verfasserinnen/Verfasser und ihre Rechtsnachfolger sind verpflichtet,
Abweichungen von der Arbeit zu gestatten. Dies gilt auch für das
ausgeführte Werk. § 14 des 2. Gesetzes über Urheberrecht und verwandte
Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) bleibt unberührt. Vor einer
wesentlichen Änderung des ausgeführten Werkes sind die
Teilnehmerinnen/Teilnehmer, soweit zumutbar, zu hören. Vorschläge der
Teilnehmerinnen/Teilnehmer sind zu berücksichtigen, soweit ihnen nicht
nach Auffassung der Ausloberin wirtschaftlich, funktional oder konstruktiv
bedingte Bedenken entgegenstehen, die mitzuteilen sind.
Die Ausloberin hat das Erstveröffentlichungsrecht. Sie ist berechtigt, die
eingereichten Arbeiten des Verfahrens in angemessener Frist ohne weitere
Vergütung zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasserinnen/Verfasser,
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Fachplanerinnen/Fachplaner werden
genannt.
Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet
die Ausloberin nur im Falle grob fahrlässigen Verhaltens.
Folgende Leistungen werden im Rahmen des Verfahrens voraussichtlich
gefordert:
1. Entwurfsplan städtebauliches Gesamtkonzept (M 1:1.000); für das gesamte
Gebiet der Waisengärten (BA 1 bis BA 3) und nördliches Polizeigelände,
2. Lageplan Detailausschnitt der Gebietsabschnitte Los 1 und Los 2 (M
1:500),
3. Mustergrundriss je Haustyp (M 1:200),
4. Schnitte/Ansichten je Haustypen (exemplarisch)(M 1:200),
5. Liberoblatt (Skizzen, Visualisierungen),
6. Flächenberechnungen,
7. Erläuterungsbericht,
8. Prüfpläne,
9. Einsatzmodell (M 1:1 000),
10. Verfassererklärung,
11. Verpflichtungserklärung zur Nutzung digitaler Daten,
12. Digitale Unterlagen,
13. Vermarktungskonzept (durch Investor/Bauträger),
14. Schichtpreis (inkl. Darstellung der Berechnungsgrundlagen) (durch
Investor/Bauträger),
15. Interessensbekundung Los 1 und/oder Los 2 (durch Investor/Bauträger).
Die Ausloberin behält sich vor, diese Liste in der Auslobung zu ergänzen
und weiter zu detaillieren.
Voraussichtliche Termine des Wettbewerbs:
— Versendung der Auslobung (ab 04. KW),
— Schriftliche Rückfragen (bis 05. KW),
— Rückfragenkolloquium (06. KW),
— Abgabefrist der Unterlagen (13. KW),
— Abgabefrist der Modelle (14. KW),
— Jurysitzung (17. KW),
— Vertragsverhandlungen (ab Mai 2011 - 19. KW).
Zu
IV.5.5): Die Jury ist noch nicht vollständig konstituiert und wird im
Zuge der Versendung der Auslobungsunterlagen abschließend bekannt gegeben.
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
5.11.2010
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Ausschreibung veröffentlicht | 10.11.2010 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 22.06.2011 | ||
Zuletzt aktualisiert | 09.04.2020 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-54508 | Status | |
Seitenaufrufe | 5134 |
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