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  • DE-19061 Schwerin
  • 06/2011
  • Ergebnis
  • (ID 2-54508)

Südliche Werdervorstadt am Schweriner See


 
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    Entscheidung 06/2011 Entscheidung
    Achtung Änderung am Dec 29, 2010
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb, Zweistufig nach RPW
    Berufsgruppen Investoren/Bauträger in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten/Architektinnen
    Kategorie junge und/oder kleine Büros: Ja
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 10
    Tatsächliche Teilnehmer: 4
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte / Wohnungsbau
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen
    Zulassungsbereich EWR, Welthandelsorganisation WTO
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr EGS Entwicklungsgesellschaft mbH, Schwerin (DE)
    Betreuer D&K drost consult GmbH, Hamburg (DE) Büroprofil
    Preisrichter Christian Evers, Dr. Wolfram Friedersdorff, Prof. Joachim Andreas Joedicke, Prof. Manfred Schomers [Vorsitz], Julia Tophof, Andreas Webersinke , Dr. Hagen Brauer, Robert Erdmann, Daniel Meslien, Rolf Steinmüller, Wolfgang Block,
    Kammer Befindet sich in Abstimmung mit Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
    Aufgabe
    Mit dem Bau der Uferpromenade im Rahmen der Bundesgartenschau 2009 sind die Flächenpotenziale der südlichen Werdervorstadt in den Fokus der planerischen Entwicklung gerückt. Sie stellen einen wichtigen Baustein in der Gesamtstrategie der Landeshauptstadt Schwerin dar, die Stadt als „Stadt am Wasser“ zu profilieren und sie in Richtung Schweriner See zu entwickeln.
    In der südlichen Werdervorstadt liegen mit dem Areal der ehemaligen Landespolizei und dem Areal der Waisengärten Bereiche, die einer Neuordnung bedürfen und die für die Landeshauptstadt Schwerin vor dem Hintergrund einer steigenden Flächennachfrage nach innerstädtischen Wohnflächen von großer Bedeutung sind.
    Bei den Eigentümern des Areals der Landespolizei - Landeshauptstadt Schwerin vertreten durch ihre treuhänderische Sanierungsträgerin EGS Entwicklungsgesellschaft mbH - und des Areals der Waisengärten - LGE Landesgrunderwerb Mecklenburg-Vorpommern GmbH - besteht großes Interesse an der Entwicklung der Flächen.
    Da die Planungen für beide Areale einen inhaltlich vergleichbaren Planungsstand aufweisen und zudem mit Wohnbebauung das gleiche Entwicklungsziel verfolgen, haben sich beide Eigentümer auf ein gemeinsames Verfahren zur Entwicklung ihrer Flächenpotenziale verständigt.
    Die EGS Entwicklungsgesellschaft mbH wurde von beiden Grundstückseigentümern beauftragt, das Wettbewerbsverfahren als Ausloberin durchzuführen.
    Beide Flächen sollen im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens in einer ersten Stufe zunächst gemeinsam betrachtet werden. In der zweiten Stufe werden die Gebiete bedingt durch die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse voraussichtlich getrennt verhandelt.
    Auf Grundlage des von den Ausloberin entwickelten „Masterplans Waisengärten“ und einer Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Geländes der „ehemaligen Polizeidirektion Amtstraße“ sollen mit Hilfe des Verfahrens Los 1 und Los 2 in die Bebauung geführt werden. Für die übrigen Teilflächen ist ein städtebaulicher Entwurf zu erarbeiten.
    Zur Veräußerung stehen im ersten Schritt das nördliche Gebiet der ehemaligen Polizeidirektion (ca. 7 000 m² Bruttobauland - Los 2) sowie der erste Bauabschnitt im Nordwesten der Waisengärten Schwerin (ca. 17 000 m² Bruttobauland - Los 1) zur Verfügung. Auf den genannten Grundstücken soll ausschließlich Wohnungsbau in unterschiedlichen Haustypen Umsetzung finden.
    Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird neben den immobilienwirtschaftlichen Betrachtungen ein städtebauliches Konzept erwartet, das sich angemessen in sein räumliches Umfeld integriert und einen attraktiven, lebendigen und zukunftsfähigen Baustein an der Nahtstelle zwischen dem Naturraum Schweriner See und der urbanen Struktur der Werdervorstadt bildet. Attraktive Freiraumangebote mit großzügigen Wege- und Sichtbeziehungen sollen zur Durchlässigkeit und Belebung des Quartiers beitragen.
    Im Rahmen einer städtebaulich, architektonisch und wirtschaftlich ausgereiften Entwurfslösung werden innovative und überzeugende Konzepte gesucht, die eine langfristige Bindung der Bewohnerinnen und Bewohner bzw.
    Nutzerinnen und Nutzer an ihr Umfeld unterstützen und die den Standort in seiner Attraktivität weiter steigern und somit die stadtentwicklungspolitischen Ziele der Landeshauptstadt Schwerin wirkungsvoll fördern.
    Bei dem Verfahren handelt es sich um einen nicht offenen, zweistufigen Investorenwettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Grundlage für dieses Verfahren ist die RPW 2008.
    Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens (Präqualifikation) werden bis zu 10 Teilnehmer ausgewählt, die zur Teilnahme am Verfahren aufgefordert werden. Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen und der unter
    Informationen

    Die Beteiligung von Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten als Fachberaterinnen/Fachberater wird empfohlen.

    Formblätter:
    http://www.drost-consult.de/projekt.php?projekt=SUEDLICHE+WERDERVORSTADT+AM+SCHWERINER+SEE

    Projektadresse Schweriner See
    DE-19061 Schwerin
    TED Dokumenten-Nr. 334304-2010
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      D-Schwerin: Dienstleistungen von Architekturbüros

      2010/S 250-382139

      EGS Entwicklungsgesellschaft mbH, Bertha-von-Suttner-Str. 5, attn: Robert Wick, DEUTSCHLAND-19061Schwerin. Tel. +49 3853031-776. E-mail: MTlpZllcaWslbmBaYjdcXmokZG0lW1w=. Fax +49 3853031-790.

      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 10.11.2010, 2010/S 218-334304)

      Betr.:
      CPV:71200000

      Dienstleistungen von Architekturbüros.

      Anstatt: 

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen: 20.12.2010 - 12:00.

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme: 20.12.2010 - 12:00.

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: - 19.1.2011.

      muss es heißen: 

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen: 31.1.2011 - 17:00.

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme: 31.1.2011 - 17:00.

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: -.

       

      Weitere zusätzliche Informationen

      Die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen sind geändert worden.

      Die Bewerbungsfrist wurde um 6 Wochen verlängert.

       

      ----------------------------------------------------------------------------------------------------

      WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
      Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
      EGS Entwicklungsgesellschaft mbH
      Bertha-von-Suttner-Str. 5
      z. H. Robert Wick
      19061 Schwerin
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 3853031-776
      E-Mail: MjE2Yl9SVWJkHmdZU1swVVdjHV1mHlRV
      Fax +49 3853031-790
      Internet-Adresse(n)
      http://www.egs-mv.de
      Weitere Auskünfte erteilen: D&K drost consult GmbH
      Hohe Brücke 1/Haus der Seefahrt
      z. H. Birthe Ohmsen
      20459 Hamburg
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 40360984-12
      E-Mail: MjE3UR1eV1xiVF0vU2FeYmMcUl5dYmRbYx1TVA==
      Fax +49 40360984-11
      Internet: http://www.drost-consult.de
      Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
      Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
      D&K drost consult GmbH
      Hohe Brücke 1/Haus der Seefahrt
      z. H. Birthe Ohmsen
      20459 Hamburg
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 40360984-12
      E-Mail: MjE0VCBhWl9lV2AyVmRhZWYfVWFgZWdeZiBWVw==
      Fax +49 40360984-11
      Internet: http://www.drost-consult.de
      Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
      an: D&K drost consult GmbH
      Hohe Brücke 1/Haus der Seefahrt
      z. H. Birthe Ohmsen
      20459 Hamburg
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 40360984-12
      E-Mail: MjEwWCRlXmNpW2Q2WmhlaWojWWVkaWtiaiRaWw==
      Fax +49 40360984-11
      Internet: http://www.drost-consult.de

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
      Sonstiges Entwicklungsgesellschaft

      ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
      Auftraggeber/den Auftraggeber
      Investorenwettbewerb "Südliche Werdervorstadt am Schweriner See".

      II.1.2) Kurze Beschreibung
      Mit dem Bau der Uferpromenade im Rahmen der Bundesgartenschau 2009 sind
      die Flächenpotenziale der südlichen Werdervorstadt in den Fokus der
      planerischen Entwicklung gerückt. Sie stellen einen wichtigen Baustein in
      der Gesamtstrategie der Landeshauptstadt Schwerin dar, die Stadt als
      „Stadt am Wasser“ zu profilieren und sie in Richtung Schweriner See zu
      entwickeln.
      In der südlichen Werdervorstadt liegen mit dem Areal der ehemaligen
      Landespolizei und dem Areal der Waisengärten Bereiche, die einer
      Neuordnung bedürfen und die für die Landeshauptstadt Schwerin vor dem
      Hintergrund einer steigenden Flächennachfrage nach innerstädtischen
      Wohnflächen von großer Bedeutung sind.
      Bei den Eigentümern des Areals der Landespolizei - Landeshauptstadt
      Schwerin vertreten durch ihre treuhänderische Sanierungsträgerin EGS
      Entwicklungsgesellschaft mbH - und des Areals der Waisengärten - LGE
      Landesgrunderwerb Mecklenburg-Vorpommern GmbH - besteht großes Interesse
      an der Entwicklung der Flächen.
      Da die Planungen für beide Areale einen inhaltlich vergleichbaren
      Planungsstand aufweisen und zudem mit Wohnbebauung das gleiche
      Entwicklungsziel verfolgen, haben sich beide Eigentümer auf ein
      gemeinsames Verfahren zur Entwicklung ihrer Flächenpotenziale verständigt.
      Die EGS Entwicklungsgesellschaft mbH wurde von beiden
      Grundstückseigentümern beauftragt, das Wettbewerbsverfahren als Ausloberin
      durchzuführen.
      Beide Flächen sollen im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens in einer
      ersten Stufe zunächst gemeinsam betrachtet werden. In der zweiten Stufe
      werden die Gebiete bedingt durch die unterschiedlichen
      Eigentumsverhältnisse voraussichtlich getrennt verhandelt.
      Auf Grundlage des von den Ausloberin entwickelten „Masterplans
      Waisengärten“ und einer Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Geländes
      der „ehemaligen Polizeidirektion Amtstraße“ sollen mit Hilfe des
      Verfahrens Los 1 und Los 2 in die Bebauung geführt werden. Für die übrigen
      Teilflächen ist ein städtebaulicher Entwurf zu erarbeiten.
      Zur Veräußerung stehen im ersten Schritt das nördliche Gebiet der
      ehemaligen Polizeidirektion (ca. 7 000 m² Bruttobauland - Los 2) sowie der
      erste Bauabschnitt im Nordwesten der Waisengärten Schwerin (ca. 17 000 m²
      Bruttobauland - Los 1) zur Verfügung. Auf den genannten Grundstücken soll
      ausschließlich Wohnungsbau in unterschiedlichen Haustypen Umsetzung
      finden.
      Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird neben den
      immobilienwirtschaftlichen Betrachtungen ein städtebauliches Konzept
      erwartet, das sich angemessen in sein räumliches Umfeld integriert und
      einen attraktiven, lebendigen und zukunftsfähigen Baustein an der
      Nahtstelle zwischen dem Naturraum Schweriner See und der urbanen Struktur
      der Werdervorstadt bildet. Attraktive Freiraumangebote mit großzügigen
      Wege- und Sichtbeziehungen sollen zur Durchlässigkeit und Belebung des
      Quartiers beitragen.
      Im Rahmen einer städtebaulich, architektonisch und wirtschaftlich
      ausgereiften Entwurfslösung werden innovative und überzeugende Konzepte
      gesucht, die eine langfristige Bindung der Bewohnerinnen und Bewohner bzw.
      Nutzerinnen und Nutzer an ihr Umfeld unterstützen und die den Standort in
      seiner Attraktivität weiter steigern und somit die
      stadtentwicklungspolitischen Ziele der Landeshauptstadt Schwerin
      wirkungsvoll fördern.
      Bei dem Verfahren handelt es sich um einen nicht offenen, zweistufigen
      Investorenwettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Grundlage
      für dieses Verfahren ist die RPW 2008.
      Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens (Präqualifikation)
      werden bis zu 10 Teilnehmer ausgewählt, die zur Teilnahme am Verfahren
      aufgefordert werden. Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten
      Unterlagen und der unter
      III.1) genannten Auswahlkriterien durch ein von
      der Ausloberin berufenes Auswahlgremium.
      Der anschließende Investorenwettbewerb erfolgt in 2 Stufen. In der ersten
      Stufe wird eine Interessensbekundung zum Kauf des Grundstücks/der
      Grundstücke als Gebotsschichtwert mit aussagekräftigen Unterlagen zur
      zukünftigen Nutzung und städtebaulich, architektonischen Gestalt des
      Geländes abgegeben. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, eine
      Interessensbekundung auf Los 1 (bzw. ein Teilgrundstück von Los 1)
      und/oder Los 2 abzugeben.
      Es ist vorgesehen, aus den eingereichten Konzeptionen 1 bis 5 Teilnehmer
      durch eine Jury auszuwählen, mit denen im Anschluss in der zweiten Stufe
      über den zu schließenden konkreten Kaufvertrag verhandelt wird. Los 1 und
      LOS 2 werden getrennt verhandelt. Dabei behält sich die Ausloberin vor,
      das Grundstück von Los 1 im Zuge dieser Verhandlungen in 1 bis 4 Gebiete
      aufzuteilen, die dann ggf. getrennt veräußert werden.
      Verfahrenssprache ist deutsch, der Gerichtstand ist Schwerin.
      Die Ausschreibung ist freibleibend, sie stellt keine Ausschreibung nach
      VOB, VOL oder VOF dar. Aus der Abgabe einer Bewerbung oder eines Angebotes
      lassen sich keine Verpflichtungen der Ausloberin herleiten und es können
      keine Ansprüche gegen die Verkäuferin geltend gemacht werden, insbesondere
      auch nicht aus der Nichtberücksichtigung von Teilnahmeanträgen oder
      Angeboten oder für den Fall, dass eine Vergabe des Grundstücks oder der
      Grundstücke, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgt.
      Die Ausloberin behält sich vor, das Verfahren in der zweiten Stufe bei
      Vorliegen wichtiger Gründe zu modifizieren oder dann zu beenden, wenn
      nicht genügend belastbare, den Anforderungen dieser Ausschreibung
      entsprechende Kaufangebote eingehen.
      Generell gilt, dass kommunale Grundstücksverkäufe in Schwerin der
      Zustimmung der Gremien bedürfen.
      Weiter Informationen sowie die zur Bewerbung zu verwendenden Formblätter
      und eine bebilderte Standortbroschüre finden Sie als Download unter
      www.egs-mv.de oder www.drost-consult.de.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71200000

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
      INFORMATIONEN

      III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER
      Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen
      Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des
      WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
      Teilnahmeberechtigt sind Investoren/Bauträger in Arbeitsgemeinschaft mit
      Architekten/Architektinnen. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist
      ausschließlich mit Architekten zulässig, die den Beruf eigenverantwortlich
      und unabhängig als freischaffende Architekten ausüben.
      Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Arbeitsgemeinschaften nachträglich
      nicht verändert oder neu gebildet werden. Mitglieder von
      Arbeitsgemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer
      Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb
      teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten
      der Beteiligten zur Folge.
      Die Beteiligung von Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten als
      Fachberaterinnen/Fachberater wird empfohlen.
      Für die Teilnahme ist ein Bewerbungsbogen auszufüllen, zu unterschreiben
      und die darin geforderten Anlagen mit abzugeben. Dieser kann auf der
      Homepage des wettbewerbsbetreuenden Büros D&K drost consult GmbH
      heruntergeladen werden (www.drost-consult.de).
      Die Unterlagen müssen bis zum 20.12.2010 - 12:00 Uhr bei folgender Adresse
      eingereicht werden: D&K drost consult GmbH, Hohe Brücke 1/Haus der
      Seefahrt, 20459 Hamburg, DEUTSCHLAND. Der Umschlag ist deutlich mit der
      Aufschrift „Investorenwettbewerb Südliche Werdervorstadt am Schweriner
      See“ zu kennzeichnen. Ein entsprechender Vordruck wird als Anlage zum
      Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt (www.drost-consult.de).
      Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens sind folgende Angaben und Nachweise zu
      erbringen:
      Bauträger/Investor:
      (1.1) Name und Adresse des Bewerbers,
      (1.2) Nachweis der Unterschriftenberechtigung im Falle einer
      Kapitalgesellschaft, z.B. durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges
      (nicht älter als 6 Monate),
      (1.3) eidesstattliche Erklärung über das Nichtvorliegen von
      Verurteilungen/möglichen Ausschlussgründen und Teilnahmehindernissen gemäß
      RPW 2008 § 4 (2),
      (1.4) Nachweis über den durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten 3
      Jahre in Euro netto; Die wirtschaftliche und finanzielle
      Leistungsfähigkeit ist vom Investor/Bauträger durch Vorlage von Nachweisen
      zum Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre darzustellen (z.B. durch
      Bilanzauszüge, Bankerklärungen, o.ä.).
      Architekt:
      (2.1) Name und Adresse des Bewerbers,
      (2.2) Nachweis der beruflichen Qualifikation des Bewerbers, insbesondere
      durch die Vorlage der Eintragung in einem zuständigen Berufsregister (z.B.
      Mitgliedschaft in einer Architektenkammer),
      (2.3) Nachweis der Unterschriftenberechtigung im Falle einer
      Kapitalgesellschaft, z.B. durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges
      (nicht älter als 6 Monate),
      (2.4) eidesstattliche Erklärung über das Nichtvorliegen von
      Verurteilungen/möglichen Ausschluss-gründen und Teilnahmehindernissen
      gemäß RPW 2008 § 4 (2),
      (2.5) Eigenerklärung, dass die Durchführung der freiberuflichen Leistung
      unabhängig von Ausführungs- oder Lieferinteressen erfolgt,
      (2.6) Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit der
      Architektin/des Architekten.
      Es ist eine gemeinschaftliche Erklärung zur Teilnahme zu unterschreiben
      (Punkt 3. des Bewerberbogens)!
      Die Leistungsfähigkeit der Bewerber ist darzustellen über die Vorstellung
      des Bauträgers/Investors und des Architekten/der Architektin im
      Bewerbungsbogen sowie durch bereits realisierte Referenzprojekte
      nachzuweisen, die mit der Bauaufgabe dieses Verfahrens vergleichbar sind
      und deren Fertigstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
      Für den Architekten sind 2 Referenzprojekte (Punkt 2.7 des
      Bewerberbogens), für den Investor 1 Referenzprojekt (Punkt 1.5 des
      Bewerberbogens) detailliert darzustellen. Die Referenzen sind als Anlage
      (je 1 DIN A3, Querformat pro Referenz) unter Angabe der
      Projektbezeichnung, des Auftraggebers, des Projektleiters, der Art der
      Nutzung/Projektart, des Leistungsbilds des Bewerbers (z.B. Angabe der
      Leistungsphasen nach HOAI), der Leistungszeit und der Projektgröße
      (Grundstücksgröße, BGF, Baukosten KG 200 bis 700 in Euro brutto) zu
      benennen.
      Die Ausloberin beabsichtigt, bis zu zwei junge Büros zum Wettbewerb
      zuzulassen.
      Bewerber, die sich als junge Büros bewerben, haben dies im Bewerbungsbogen
      anzugeben und dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als 5 Jahre
      in die Kammerliste eingetragen sein. Dies gilt auch für alle Mitglieder
      einer Arbeitsgemeinschaft die sich als "junges Büro" bewirbt.
      Bewerber, die sich als „junges Büro“ bewerben, können anstatt bereits
      realisierter Projekte auch bereits durchgeführte Projektstudien,
      Wettbewerbserfolge (hier werden nur Preise und Ankäufe gewertet) oder
      sonstige Leistungsnachweise (z.B. durch in anderen Büros als
      verantwortlicher Projektleiter durchgeführte Projekte; Nachweis durch eine
      schriftliche Bestätigung durch das Büro erforderlich) einreichen, die
      erwarten lassen, dass sie für die anstehende Bauaufgabe geeignet sind.
      Ein von der Ausloberin berufenes Auswahlgremium wählt anhand der im
      Bewerbungsbogen und der in der den dazugehörigen Anlagen erteilten
      Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht aufgrund der formalen Kriterien
      oder der möglichen Teilnahmehindernissen ausgeschlossen wurden, diejenigen
      aus, die zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert werden.
      Arbeitsgemeinschaften von Architekten sind zugelassen und müssen als
      solche im Anschreiben bzw. im Bewerbungsbogen kenntlich gemacht werden.
      Ein federführender Ansprechpartner muss dabei benannt werden. Im Falle
      einer Arbeitsgemeinschaft ist der Bewerbungsbogen gemeinsam auszufüllen.
      Zudem ist eine gemeinsame Erklärung der Bewerber zu. Nichtvorliegen kann
      zum Ausschluss der Bewerbung der Arbeitsgemeinschaft führen.
      Das Auswahlgremium wählt anhand der im Bewerbungsbogen und der in den
      dazugehörigen Anlagen erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht
      aufgrund der formalen Kriterien oder der möglichen
      Ausschlusskriterien/Teilnahmehindernisse oder der Nichterfüllung der
      Mindestanforderungen ausgeschlossen wurden, bis zu 10 Bewerber aus, die
      zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert werden.
      Dabei erfolgt die Auswahl anhand folgender Kriterien:
      — (1-5 Punkte) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit,
      — (1-6 Punkte) Vergleichbarkeit des Referenzprojektes 1 – Investor,
      — (1-6 Punkte) Vergleichbarkeit des Referenzprojektes 1 – Architekt,
      — (1-6 Punkte) Vergleichbarkeit des Referenzprojektes 2 – Architekt.
      Sofern mehr Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten als Teilnehmer
      vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl durch Losziehung.

      III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
      Ja
      Als Berufsqualifikation wird für die Architektin/den Architekten der
      Arbeitsgemeinschaft der Beruf der Architektin/des Architekten gefordert.
      Teilnahmeberechtigt ist jeder, der am Tage der Auslobung:
      — zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt ist und Mitglied
      einer Architektenkammer in Deutschland ist oder,
      — die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach § 3
      ArchIngG M-V (Auswärtige Berufsangehörige) und Geschäfts/Wohnsitz im
      Zulassungsbereich hat oder,
      — zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach dem Recht des
      jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig ist;
      ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich
      die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
      Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der
      Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß vorangegangenen
      Anforderungen benennen.

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) ART DES WETTBEWERBS
      Nichtoffen
      Gewünschte Teilnehmerzahl: 10

      IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
      Die Jury wählt bis zu 5 Konzepte nach Abwägung der aufgeführten Kriterien
      aus:
      — Formalleistungen,
      — Qualität des städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzepts,
      — Nutzungskonzept/Haustypen,
      — Gestalterische architektonische Qualität,
      — Nachhaltigkeit,
      — Vermarktungs- und Realisierungskonzept,
      — Bildung der Schichtpreise.
      Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil
      der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte
      ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

      IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
      ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
      20.12.2010 - 12:00
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
      Teilnahme
      20.12.2010 - 12:00

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die
      ausgewählten Bewerber
      19.1.2011

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
      verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.5) PREISE UND PREISGERICHT

      IV.5.1) Es werden Preise vergeben
      Ja
      Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Es werden Preisgelder für die
      Ränge 1 bis 5 vergeben.
      Die Wettbewerbssumme befindet sich noch in Abstimmung mit dem
      Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern und wird
      in der Auslobung abschließend genannt.

      IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer
      Allen Architekten, deren Leistungen nach Urteil der Jury die
      Auslobungsbedingungen erfüllen, erhalten ein Bearbeitungshonorar. Die
      Wettbewerbssumme befindet sich noch in Abstimmung mit dem
      Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern und wird
      in der Auslobung abschließend genannt.
      Der Investor/Bauträger ist durch seine Teilnahme am Verfahren damit
      einverstanden, dass die Bearbeitungshonorare und die Preisgelder direkt an
      den Architekten ausgezahlt werden. Das Bearbeitungshonorar sowie das
      Preisgeld ist der Ausloberin durch die erfolgreichen Investoren/Bauträger
      bei Unterzeichnung des Grundstückskaufvertrags zurückzuzahlen.
      Das Bearbeitungshonorar sowie das Preisgeld kann vom Investor/Bauträger
      auf das Honorar des Architekten angerechnet werden. Das Architekturbüro
      ist auf Grundlage der HOAI durch den Investor/Bauträger zu honorieren. Die
      beteiligten Architekten vereinbaren ihre Honorierung grundsätzlich mit den
      anbietenden Investoren/Bauträgern.

      IV.5.3) Folgeaufträge:
      Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an
      den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben

      IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
      Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
      Nein

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. siehe
      VI.2) sonstige Informationen

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
      AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
      Nein

      VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
      Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen der Jury,
      einen oder mehrere der ausgezeichneten Architekturbüros der
      Arbeitsgemeinschaft mit der weiteren Ausarbeitung des städtebaulichen
      Entwurfs (Funktionsplans) für den Bereich der Waisengärten als Grundlage
      für die B-Plan-Verfahren zu beauftragen, sofern das Projekt umgesetzt
      wird, soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und
      soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten
      Teilnehmerinnen/Teilnehmer, deren/dessen Arbeit ausgezeichnet wurde, eine
      einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
      Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits
      erbrachte Leistungen der Teilnehmerinnen/Teilnehmer bis zur Höhe des
      Bearbeitungshonorars und des Preisgelds nicht erneut vergütet, wenn der
      Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung
      zugrunde gelegt wird.
      Zudem werden im Rahmen der Jurysitzung bis zu 5 Teilnehmende ermittelt,
      mit denen über eine Umsetzung verhandelt werden soll.
      Die bis zu 5 Teilnehmenden, die in der ersten Stufe des Verfahrens
      ausgewählt worden sind, werden zu Verhandlungen über den zu schließenden
      Kaufvertrag aufgefordert. Dabei behält sich die Ausloberin vor, das
      Grundstück von Los 1 im Zuge dieser Verhandlungen in bis maximal vier
      Gebiete aufzuteilen, die dann ggf. getrennt veräußert werden können.
      Der Verkauf von Los 1 und Los 2 wird separat verhandelt. Bei Los 2 handelt
      es sich um ein Grundstück im Treuhandvermögen des Sanierungsgebiets
      Schelfstadt/südliche Werdervorstadt. Die Veräußerung des Grundstücks kann
      nur zum sanierungsbedingten Endwert erfolgen.
      Mit dem Investor/Bauträger des ausgewählten städtebaulichen Konzepts wird
      bevorzugt über den Verkauf des Grundstücks oder Teilen des Grundstücks zu
      einem angemessenen Preis verhandelt. Nachrangig wird mit den Rängen 2 bis
      5 verhandelt sowie nachgerückt mit den übrigen Wettbewerbsteilnehmern.
      Die Investoren/Bauträger der ausgewählten Arbeitsgemeinschaften erklären
      ihre Absicht, im Falle der Entwicklung und Umsetzung der jeweiligen
      Gebiete die Architektin/den Architekten der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft
      mit den Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI zu beauftragen.
      Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft zwischen Investor/Bauträger und
      Architektin/Architekt vor, während oder nach den Verhandlungsgesprächen
      auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen
      Auseinandersetzungen die Verhandlungen mit einem der Partner der
      Arbeitsgemeinschaft fortzuführen. Gleichfalls ist die Ausloberin in diesem
      Falle berechtigt, die Verhandlungen mit dem Bieter oder einen in Aussicht
      gestellten Zuschlag aufzuheben und nur mit den verbleibenden Bietern die
      Verhandlungen fortzuführen.
      Falls im Zuge der Verhandlungen Grundstücke nicht an einen
      Wettbewerbsteilnehmenden zu einem angemessenen Preis veräußert werden
      können, behält sich die Ausloberin vor, mit weiteren Investoren außerhalb
      des Teilnehmerfelds zu verhandeln.
      Alle für die zweite Stufe ausgewählten Arbeiten werden gem. § 8 Abs. 3 RPW
      2008 Eigentum der Ausloberin. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes
      gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt
      jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer erhalten. Die Ausloberin erwirbt
      gem. § 8 Abs. 3 RPW 2008 das uneingeschränkte Nutzungsrecht an der
      gesamten Arbeit (oder in Auszügen) des mit der weiteren Bearbeitung
      beauftragten Architekten. Die Ausloberin ist berechtigt, das Nutzungsrecht
      zu übertragen. Die Nutzung einer Arbeit ohne weitere Beauftragung regelt
      sich nach § 8 Abs. 3 RPW 2008.
      Die Verfasserinnen/Verfasser und ihre Rechtsnachfolger sind verpflichtet,
      Abweichungen von der Arbeit zu gestatten. Dies gilt auch für das
      ausgeführte Werk. § 14 des 2. Gesetzes über Urheberrecht und verwandte
      Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) bleibt unberührt. Vor einer
      wesentlichen Änderung des ausgeführten Werkes sind die
      Teilnehmerinnen/Teilnehmer, soweit zumutbar, zu hören. Vorschläge der
      Teilnehmerinnen/Teilnehmer sind zu berücksichtigen, soweit ihnen nicht
      nach Auffassung der Ausloberin wirtschaftlich, funktional oder konstruktiv
      bedingte Bedenken entgegenstehen, die mitzuteilen sind.
      Die Ausloberin hat das Erstveröffentlichungsrecht. Sie ist berechtigt, die
      eingereichten Arbeiten des Verfahrens in angemessener Frist ohne weitere
      Vergütung zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasserinnen/Verfasser,
      Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Fachplanerinnen/Fachplaner werden
      genannt.
      Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet
      die Ausloberin nur im Falle grob fahrlässigen Verhaltens.
      Folgende Leistungen werden im Rahmen des Verfahrens voraussichtlich
      gefordert:
      1. Entwurfsplan städtebauliches Gesamtkonzept (M 1:1.000); für das gesamte
      Gebiet der Waisengärten (BA 1 bis BA 3) und nördliches Polizeigelände,
      2. Lageplan Detailausschnitt der Gebietsabschnitte Los 1 und Los 2 (M
      1:500),
      3. Mustergrundriss je Haustyp (M 1:200),
      4. Schnitte/Ansichten je Haustypen (exemplarisch)(M 1:200),
      5. Liberoblatt (Skizzen, Visualisierungen),
      6. Flächenberechnungen,
      7. Erläuterungsbericht,
      8. Prüfpläne,
      9. Einsatzmodell (M 1:1 000),
      10. Verfassererklärung,
      11. Verpflichtungserklärung zur Nutzung digitaler Daten,
      12. Digitale Unterlagen,
      13. Vermarktungskonzept (durch Investor/Bauträger),
      14. Schichtpreis (inkl. Darstellung der Berechnungsgrundlagen) (durch
      Investor/Bauträger),
      15. Interessensbekundung Los 1 und/oder Los 2 (durch Investor/Bauträger).
      Die Ausloberin behält sich vor, diese Liste in der Auslobung zu ergänzen
      und weiter zu detaillieren.
      Voraussichtliche Termine des Wettbewerbs:
      — Versendung der Auslobung (ab 04. KW),
      — Schriftliche Rückfragen (bis 05. KW),
      — Rückfragenkolloquium (06. KW),
      — Abgabefrist der Unterlagen (13. KW),
      — Abgabefrist der Modelle (14. KW),
      — Jurysitzung (17. KW),
      — Vertragsverhandlungen (ab Mai 2011 - 19. KW).
      Zu
      IV.5.5): Die Jury ist noch nicht vollständig konstituiert und wird im
      Zuge der Versendung der Auslobungsunterlagen abschließend bekannt gegeben.

      VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
      5.11.2010

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 10.11.2010
Ergebnis veröffentlicht 22.06.2011
Zuletzt aktualisiert 09.04.2020
Wettbewerbs-ID 2-54508 Status
Seitenaufrufe 5134