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  • DE-87561 Oberstdorf
  • 22.03.2024
  • Ausschreibung
  • (ID 2-547293)

Sanierung und Anbau Mittelschule Oberstdorf, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 22.03.2024, 09:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Innenräume
    Sprache Deutsch
    Betreuer Meixner + Partner Projektentwicklung Projektsteuerung GmbH, Augsburg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Der Schulverband d. Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) plant die Sanierung u. den Anbau d. Mittelschule Oberstdorf, Alpgaustraße 28 in 87561 Oberstdorf.
    Die Maßnahme beinhaltet die Generalsanierung des Hauptgebäudes d. Schule, den Rückbau/Abbruch eines erdgeschossigen Bereichs im Norden, den Umzug d. Fachklassen sowie einen Anbau im Süden an das bestehende Hauptgebäude. Ein baul. Konzept bzgl. Sanierung od. Neubau liegt vor. Der Abschlussbericht wird d. Ausschreib. angehängt. Die bisherigen Lösungsansätze waren nicht zufriedenstellend, der AG ist daher offen für andere Ideen, welche zu einer wirtschaftl. Lösung führen. Das aktuelle Raumkonzept sieht 12 Klassen vor, gem. d. Schulleitung tendiert die Prognose zukünftig zu 13 od. 14 Klassen. Die Turnhalle ist kein Bestandteil d. Maßnahme. In d. MS ist eine Musikschule zu integrieren, für die eine baul. u. schalltechn. Entkoppelung vorzusehen ist, welche d. störungsfreien Betrieb v. Musikschule u. Schulunterricht ermöglicht.
    Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Der Auftraggeber ordnet die Sanierung des Schulgebäudes u. den Anbau der Honorarzone III zu. Ggf. werden im Rahmen d. Planung versch. besondere Leistungen beauftragt werden.
    Bei diesem Projekt werden staatliche Förderungen beantragt. Die Förderabrechnung erfolgt über einen einzureichenden Fördermittel-Verwendungsnachweis.
    Ein Altlastengutachten liegt bereits vor.
    Die Funktionsplanung und das Konzept aus der Machbarkeitsstudie war bisher für die Bauherrschaft und Nutzer nicht zufriedenstellend, dieses ist daher durch den Architekten in Abstimmung mit der Bauherrschaft und den Nutzern zu überarbeiten. Die Vorstudie hat gezeigt, dass eine Verlagerung des Schulbetriebs in eine Interimsschule kostentechnisch nicht darstellbar ist. Aus diesem Grund soll auf eine Interimsschule verzichtet werden. Dies hat zur Folge, dass ein Bau in Abschnitten unumgänglich ist, da während des aktuell geplanten Anbaus & Teilsanierung Teile des Bestands weiter genutzt werden und somit die Bestandsversorgung für die Bereiche, welche während der Bauzeit weiter genutzt werden, erhalten bleiben muss. Hierbei muss zwingend sichergestellt sein, dass der Schulbetrieb im aktuell geplanten angrenzenden Neubau von der Fläche und auch organisatorisch ungestört stattfinden kann. Die Bauherrschaft legt besonderen Wert darauf, dass der Schulbetrieb während der Bauphase detailliert geplant und gut mit dem Nutzer abgestimmt wird.
    Des Weiteren wird nach aktuellem Stand die ortsansässige und bereits im Bestand vorhandene Musikschule auch in Zukunft in das Gebäude integriert. Die Planung der Musikschule bedarf eine schalltechnische Entkopplung zum Schultrakt, der Schulbetrieb darf durch die Musikschule nicht beeinträchtigt werden. Synergien im Hinblick auf die Aula und möglichen Veranstaltungen durch die Schule sind dennoch wünschenswert. Die Aula soll über ausreichende und gut angeordnete Flächen verfügen um diese auch optimal für Veranstaltungen nutzen zu können. Dies ist eng mit Nutzern, Bauherrschaft und Fördergeber abzustimmen. Ebenso ist die Fläche der Mensa mit den Nutzern und der Regierung von Schwaben abzustimmen, da eine bisher vorgesehene Doppelbelegung aufgrund der Mittagspausenzeit von 40 Minuten organisatorisch nicht möglich ist.
    Die Bauherrschaft beabsichtigt für die weiterführenden Leistungsphasen einen externen Berater für pädagogisch-funktionale Planung für das Projekt hinzu zu ziehen, welcher an den Planungsbesprechungen teilnehmen wird. Ziel der Planung mit Hilfe des externen Beraters ist die Ausweisung der Schule mit einem Label für Lernlandschaften. Bei den Freianlagen der neuen bzw. sanierten Schule werden gut durchdachte Wegebeziehungen zu der zur Schule gehörenden Turnhalle sowie das benachbarte Gymnasium vorausgesetzt. Die Freianlagen sollen darüber hinaus für den schulischen Bedarf optimal nutzbar sein.
    Das Büro, welches die Voruntersuchungen bereits erbracht hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Der Abschlussbericht der Machbarkeitsuntersuchtung wird bereits mit der Ausschreibung den Bewerbern als Verfahrensunterlagen zur Verfügung gestellt, um alle Interessenten/Teilnehmer auf denselben Informationsstand zu bringen.
    Voraussichtlicher Zeitplan:
    Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich ca. Mitte Juni 2024 statt. Die Auftragsvergabe ist im Anschluss daran. Der Planungsbeginn ist für Mitte Juli 2024 vorgesehen. Die Fertigstellung ist bis Ende 2029 vorgesehen.
    Leistungsumfang
    Der Schulverband d. Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) plant die Sanierung u. den Anbau d. Mittelschule Oberstdorf, Alpgaustraße 28 in 87561 Oberstdorf.
    Die Maßnahme beinhaltet die Generalsanierung des Hauptgebäudes d. Schule, den Rückbau/Abbruch eines erdgeschossigen Bereichs im Norden, den Umzug d. Fachklassen sowie einen Anbau im Süden an das bestehende Hauptgebäude. Ein baul. Konzept bzgl. Sanierung od. Neubau liegt vor. Der Abschlussbericht wird d. Ausschreib. angehängt. Die bisherigen Lösungsansätze waren nicht zufriedenstellend, der AG ist daher offen für andere Ideen, welche zu einer wirtschaftl. Lösung führen. Das aktuelle Raumkonzept sieht 12 Klassen vor, gem. d. Schulleitung tendiert die Prognose zukünftig zu 13 od. 14 Klassen. Die Turnhalle ist kein Bestandteil d. Maßnahme. In d. MS ist eine Musikschule zu integrieren, für die eine baul. u. schalltechn. Entkoppelung vorzusehen ist, welche d. störungsfreien Betrieb v. Musikschule u. Schulunterricht ermöglicht.
    Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Der Auftraggeber ordnet die Sanierung des Schulgebäudes u. den Anbau der Honorarzone III zu. Ggf. werden im Rahmen d. Planung versch. besondere Leistungen beauftragt werden.
    Bei diesem Projekt werden staatliche Förderungen beantragt. Die Förderabrechnung erfolgt über einen einzureichenden Fördermittel-Verwendungsnachweis.
    Ein Altlastengutachten liegt bereits vor.
    Die Funktionsplanung und das Konzept aus der Machbarkeitsstudie war bisher für die Bauherrschaft und Nutzer nicht zufriedenstellend, dieses ist daher durch den Architekten in Abstimmung mit der Bauherrschaft und den Nutzern zu überarbeiten. Die Vorstudie hat gezeigt, dass eine Verlagerung des Schulbetriebs in eine Interimsschule kostentechnisch nicht darstellbar ist. Aus diesem Grund soll auf eine Interimsschule verzichtet werden. Dies hat zur Folge, dass ein Bau in Abschnitten unumgänglich ist, da während des aktuell geplanten Anbaus & Teilsanierung Teile des Bestands weiter genutzt werden und somit die Bestandsversorgung für die Bereiche, welche während der Bauzeit weiter genutzt werden, erhalten bleiben muss. Hierbei muss zwingend sichergestellt sein, dass der Schulbetrieb im aktuell geplanten angrenzenden Neubau von der Fläche und auch organisatorisch ungestört stattfinden kann. Die Bauherrschaft legt besonderen Wert darauf, dass der Schulbetrieb während der Bauphase detailliert geplant und gut mit dem Nutzer abgestimmt wird.
    Des Weiteren wird nach aktuellem Stand die ortsansässige und bereits im Bestand vorhandene Musikschule auch in Zukunft in das Gebäude integriert. Die Planung der Musikschule bedarf eine schalltechnische Entkopplung zum Schultrakt, der Schulbetrieb darf durch die Musikschule nicht beeinträchtigt werden. Synergien im Hinblick auf die Aula und möglichen Veranstaltungen durch die Schule sind dennoch wünschenswert. Die Aula soll über ausreichende und gut angeordnete Flächen verfügen um diese auch optimal für Veranstaltungen nutzen zu können. Dies ist eng mit Nutzern, Bauherrschaft und Fördergeber abzustimmen. Ebenso ist die Fläche der Mensa mit den Nutzern und der Regierung von Schwaben abzustimmen, da eine bisher vorgesehene Doppelbelegung aufgrund der Mittagspausenzeit von 40 Minuten organisatorisch nicht möglich ist.
    Die Bauherrschaft beabsichtigt für die weiterführenden Leistungsphasen einen externen Berater für pädagogisch-funktionale Planung für das Projekt hinzu zu ziehen, welcher an den Planungsbesprechungen teilnehmen wird. Ziel der Planung mit Hilfe des externen Beraters ist die Ausweisung der Schule mit einem Label für Lernlandschaften. Bei den Freianlagen der neuen bzw. sanierten Schule werden gut durchdachte Wegebeziehungen zu der zur Schule gehörenden Turnhalle sowie das benachbarte Gymnasium vorausgesetzt. Die Freianlagen sollen darüber hinaus für den schulischen Bedarf optimal nutzbar sein.
    Das Büro, welches die Voruntersuchungen bereits erbracht hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Der Abschlussbericht der Machbarkeitsuntersuchtung wird bereits mit der Ausschreibung den Bewerbern als Verfahrensunterlagen zur Verfügung gestellt, um alle Interessenten/Teilnehmer auf denselben Informationsstand zu bringen.
    Voraussichtlicher Zeitplan:
    Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich ca. Mitte Juni 2024 statt. Die Auftragsvergabe ist im Anschluss daran. Der Planungsbeginn ist für Mitte Juli 2024 vorgesehen. Die Fertigstellung ist bis Ende 2029 vorgesehen.
    Adresse des Bauherren DE-87561 Oberstdorf
    TED Dokumenten-Nr. 105824-2024

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    • 105824-2024 - Wettbewerb
      Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Sanierung und Anbau Mittelschule Oberstdorf, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9
      OJ S 36/2024 20/02/2024
      Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
      Dienstleistungen
      1. Beschaffer
      1.1.
      Beschaffer
      Offizielle Bezeichnung: Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule), vertr. d. den Markt Oberstdorf
      Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
      Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
      2. Verfahren
      2.1.
      Verfahren
      Titel: Sanierung und Anbau Mittelschule Oberstdorf, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9
      Beschreibung: Der Schulverband d. Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) plant die Sanierung u. den Anbau d. Mittelschule Oberstdorf, Alpgaustraße 28 in 87561 Oberstdorf. Die Maßnahme beinhaltet die Generalsanierung des Hauptgebäudes d. Schule, den Rückbau/Abbruch eines erdgeschossigen Bereichs im Norden, den Umzug d. Fachklassen sowie einen Anbau im Süden an das bestehende Hauptgebäude. Ein baul. Konzept bzgl. Sanierung od. Neubau liegt vor. Der Abschlussbericht wird d. Ausschreib. angehängt. Die bisherigen Lösungsansätze waren nicht zufriedenstellend, der AG ist daher offen für andere Ideen, welche zu einer wirtschaftl. Lösung führen. Das aktuelle Raumkonzept sieht 12 Klassen vor, gem. d. Schulleitung tendiert die Prognose zukünftig zu 13 od. 14 Klassen. Die Turnhalle ist kein Bestandteil d. Maßnahme. In d. MS ist eine Musikschule zu integrieren, für die eine baul. u. schalltechn. Entkoppelung vorzusehen ist, welche d. störungsfreien Betrieb v. Musikschule u. Schulunterricht ermöglicht. Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Der Auftraggeber ordnet die Sanierung des Schulgebäudes u. den Anbau der Honorarzone III zu. Ggf. werden im Rahmen d. Planung versch. besondere Leistungen beauftragt werden. Bei diesem Projekt werden staatliche Förderungen beantragt. Die Förderabrechnung erfolgt über einen einzureichenden Fördermittel-Verwendungsnachweis. Ein Altlastengutachten liegt bereits vor. Die Funktionsplanung und das Konzept aus der Machbarkeitsstudie war bisher für die Bauherrschaft und Nutzer nicht zufriedenstellend, dieses ist daher durch den Architekten in Abstimmung mit der Bauherrschaft und den Nutzern zu überarbeiten. Die Vorstudie hat gezeigt, dass eine Verlagerung des Schulbetriebs in eine Interimsschule kostentechnisch nicht darstellbar ist. Aus diesem Grund soll auf eine Interimsschule verzichtet werden. Dies hat zur Folge, dass ein Bau in Abschnitten unumgänglich ist, da während des aktuell geplanten Anbaus & Teilsanierung Teile des Bestands weiter genutzt werden und somit die Bestandsversorgung für die Bereiche, welche während der Bauzeit weiter genutzt werden, erhalten bleiben muss. Hierbei muss zwingend sichergestellt sein, dass der Schulbetrieb im aktuell geplanten angrenzenden Neubau von der Fläche und auch organisatorisch ungestört stattfinden kann. Die Bauherrschaft legt besonderen Wert darauf, dass der Schulbetrieb während der Bauphase detailliert geplant und gut mit dem Nutzer abgestimmt wird. Des Weiteren wird nach aktuellem Stand die ortsansässige und bereits im Bestand vorhandene Musikschule auch in Zukunft in das Gebäude integriert. Die Planung der Musikschule bedarf eine schalltechnische Entkopplung zum Schultrakt, der Schulbetrieb darf durch die Musikschule nicht beeinträchtigt werden. Synergien im Hinblick auf die Aula und möglichen Veranstaltungen durch die Schule sind dennoch wünschenswert. Die Aula soll über ausreichende und gut angeordnete Flächen verfügen um diese auch optimal für Veranstaltungen nutzen zu können. Dies ist eng mit Nutzern, Bauherrschaft und Fördergeber abzustimmen. Ebenso ist die Fläche der Mensa mit den Nutzern und der Regierung von Schwaben abzustimmen, da eine bisher vorgesehene Doppelbelegung aufgrund der Mittagspausenzeit von 40 Minuten organisatorisch nicht möglich ist. Die Bauherrschaft beabsichtigt für die weiterführenden Leistungsphasen einen externen Berater für pädagogisch-funktionale Planung für das Projekt hinzu zu ziehen, welcher an den Planungsbesprechungen teilnehmen wird. Ziel der Planung mit Hilfe des externen Beraters ist die Ausweisung der Schule mit einem Label für Lernlandschaften. Bei den Freianlagen der neuen bzw. sanierten Schule werden gut durchdachte Wegebeziehungen zu der zur Schule gehörenden Turnhalle sowie das benachbarte Gymnasium vorausgesetzt. Die Freianlagen sollen darüber hinaus für den schulischen Bedarf optimal nutzbar sein. Das Büro, welches die Voruntersuchungen bereits erbracht hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Der Abschlussbericht der Machbarkeitsuntersuchtung wird bereits mit der Ausschreibung den Bewerbern als Verfahrensunterlagen zur Verfügung gestellt, um alle Interessenten/Teilnehmer auf denselben Informationsstand zu bringen. Voraussichtlicher Zeitplan: Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich ca. Mitte Juni 2024 statt. Die Auftragsvergabe ist im Anschluss daran. Der Planungsbeginn ist für Mitte Juli 2024 vorgesehen. Die Fertigstellung ist bis Ende 2029 vorgesehen.
      Kennung des Verfahrens: f01971ea-137a-4cdd-ba08-9705211bd220
      Interne Kennung: av1e7061-eu
      Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
      Das Verfahren wird beschleunigt: nein
      2.1.1.
      Zweck
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
      Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71220000 Architekturentwurf, 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
      2.1.2.
      Erfüllungsort
      Postanschrift: Alpgaustraße 28  
      Stadt: Oberstdorf
      Postleitzahl: 87561
      Land, Gliederung (NUTS): Oberallgäu (DE27E)
      Land: Deutschland
      2.1.4.
      Allgemeine Informationen
      Zusätzliche Informationen: Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU
      vgv -
      2.1.5.
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
      Bedingungen für die Einreichung:
      Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
      Auftragsbedingungen:
      Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
      2.1.6.
      Ausschlussgründe:
      Beteiligung an einer kriminellen Vereinigunga) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB; b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister; c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG; d) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen; e) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt; f) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben; g) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben; h) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften; i) Erklärung Bezug Russland; j) Erklärung Masernschutzgesetz.
      5. Los
      5.1.
      Los: LOT-0001
      Titel: Sanierung und Anbau Mittelschule Oberstdorf, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9
      Beschreibung: Der Schulverband d. Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) plant die Sanierung u. den Anbau d. Mittelschule Oberstdorf, Alpgaustraße 28 in 87561 Oberstdorf. Die Maßnahme beinhaltet die Generalsanierung des Hauptgebäudes d. Schule, den Rückbau/Abbruch eines erdgeschossigen Bereichs im Norden, den Umzug d. Fachklassen sowie einen Anbau im Süden an das bestehende Hauptgebäude. Ein baul. Konzept bzgl. Sanierung od. Neubau liegt vor. Der Abschlussbericht wird d. Ausschreib. angehängt. Die bisherigen Lösungsansätze waren nicht zufriedenstellend, der AG ist daher offen für andere Ideen, welche zu einer wirtschaftl. Lösung führen. Das aktuelle Raumkonzept sieht 12 Klassen vor, gem. d. Schulleitung tendiert die Prognose zukünftig zu 13 od. 14 Klassen. Die Turnhalle ist kein Bestandteil d. Maßnahme. In d. MS ist eine Musikschule zu integrieren, für die eine baul. u. schalltechn. Entkoppelung vorzusehen ist, welche d. störungsfreien Betrieb v. Musikschule u. Schulunterricht ermöglicht. Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Der Auftraggeber ordnet die Sanierung des Schulgebäudes u. den Anbau der Honorarzone III zu. Ggf. werden im Rahmen d. Planung versch. besondere Leistungen beauftragt werden. Bei diesem Projekt werden staatliche Förderungen beantragt. Die Förderabrechnung erfolgt über einen einzureichenden Fördermittel-Verwendungsnachweis. Ein Altlastengutachten liegt bereits vor. Die Funktionsplanung und das Konzept aus der Machbarkeitsstudie war bisher für die Bauherrschaft und Nutzer nicht zufriedenstellend, dieses ist daher durch den Architekten in Abstimmung mit der Bauherrschaft und den Nutzern zu überarbeiten. Die Vorstudie hat gezeigt, dass eine Verlagerung des Schulbetriebs in eine Interimsschule kostentechnisch nicht darstellbar ist. Aus diesem Grund soll auf eine Interimsschule verzichtet werden. Dies hat zur Folge, dass ein Bau in Abschnitten unumgänglich ist, da während des aktuell geplanten Anbaus & Teilsanierung Teile des Bestands weiter genutzt werden und somit die Bestandsversorgung für die Bereiche, welche während der Bauzeit weiter genutzt werden, erhalten bleiben muss. Hierbei muss zwingend sichergestellt sein, dass der Schulbetrieb im aktuell geplanten angrenzenden Neubau von der Fläche und auch organisatorisch ungestört stattfinden kann. Die Bauherrschaft legt besonderen Wert darauf, dass der Schulbetrieb während der Bauphase detailliert geplant und gut mit dem Nutzer abgestimmt wird. Des Weiteren wird nach aktuellem Stand die ortsansässige und bereits im Bestand vorhandene Musikschule auch in Zukunft in das Gebäude integriert. Die Planung der Musikschule bedarf eine schalltechnische Entkopplung zum Schultrakt, der Schulbetrieb darf durch die Musikschule nicht beeinträchtigt werden. Synergien im Hinblick auf die Aula und möglichen Veranstaltungen durch die Schule sind dennoch wünschenswert. Die Aula soll über ausreichende und gut angeordnete Flächen verfügen um diese auch optimal für Veranstaltungen nutzen zu können. Dies ist eng mit Nutzern, Bauherrschaft und Fördergeber abzustimmen. Ebenso ist die Fläche der Mensa mit den Nutzern und der Regierung von Schwaben abzustimmen, da eine bisher vorgesehene Doppelbelegung aufgrund der Mittagspausenzeit von 40 Minuten organisatorisch nicht möglich ist. Die Bauherrschaft beabsichtigt für die weiterführenden Leistungsphasen einen externen Berater für pädagogisch-funktionale Planung für das Projekt hinzu zu ziehen, welcher an den Planungsbesprechungen teilnehmen wird. Ziel der Planung mit Hilfe des externen Beraters ist die Ausweisung der Schule mit einem Label für Lernlandschaften. Bei den Freianlagen der neuen bzw. sanierten Schule werden gut durchdachte Wegebeziehungen zu der zur Schule gehörenden Turnhalle sowie das benachbarte Gymnasium vorausgesetzt. Die Freianlagen sollen darüber hinaus für den schulischen Bedarf optimal nutzbar sein. Das Büro, welches die Voruntersuchungen bereits erbracht hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Der Abschlussbericht der Machbarkeitsuntersuchtung wird bereits mit der Ausschreibung den Bewerbern als Verfahrensunterlagen zur Verfügung gestellt, um alle Interessenten/Teilnehmer auf denselben Informationsstand zu bringen. Voraussichtlicher Zeitplan: Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich ca. Mitte Juni 2024 statt. Die Auftragsvergabe ist im Anschluss daran. Der Planungsbeginn ist für Mitte Juli 2024 vorgesehen. Die Fertigstellung ist bis Ende 2029 vorgesehen.
      Interne Kennung: av1e7061-eu
      5.1.1.
      Zweck
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
      Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71220000 Architekturentwurf, 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
      Optionen:
      Beschreibung der Optionen: Beschreibung d. Verlängerungen: Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss d. LPH 8 (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbes. dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat od. eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
      5.1.2.
      Erfüllungsort
      Land, Gliederung (NUTS): Oberallgäu (DE27E)
      Land: Deutschland
      5.1.3.
      Geschätzte Dauer
      Datum des Beginns: 15/07/2024
      Enddatum der Laufzeit: 31/03/2030
      5.1.4.
      Verlängerung
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Beabsichtigt ist eine stufenweise u. ggf. bauabschnittsweise Beauftragung: — Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 34 f HOAI 2021, — Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2021, — Stufe 3: LPH 5, gem. § 34 f HOAI 2021, — Stufe 4: LPH 6-7, gem. § 34 f HOAI 2021. — Stufe 5: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021. Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
      5.1.6.
      Allgemeine Informationen
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
      5.1.7.
      Strategische Auftragsvergabe
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
      5.1.9.
      Eignungskriterien
      Kriterium:
      Art: Eignung zur Berufsausübung
      Beschreibung: a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB; b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister; c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG; d) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen; e) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt; f) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben; g) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben; h) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften; i) Erklärung Bezug Russland; j) Erklärung Masernschutzgesetz.
      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
      Gewichtung (Punkte, genau): 1
      Mindestpunktzahl: 1

      Kriterium:
      Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Beschreibung: a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 545.000 EUR brutto im Leistungsbild Objektplanung Gebäude; b) Erklärung des Bewerbers zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV: Eigenerklärung im TN-Antrag über das Vorliegen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über 3.000.000 EUR für Personenschäden und über 3.000.000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Vorhandensein oder die Bereitschaft zum Abschluss muss vor Auftragserteilung mit dem Angebot eingereicht werden und darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
      Gewichtung (Punkte, genau): 1
      Mindestpunktzahl: 1

      Kriterium:
      Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Beschreibung: a) Erklär. d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl d. techn. festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (bei 40 h / Woche) u. d. Führungskräfte in d. letzt. 3 abgeschlossenen Jahren (2021, 2022, 2023) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforder. ist ein jährl. Mittel v. 5 techn. festangestellten Vollzeit-MA im Leistungsbild Objektplanung Geb. inkl. GF. Freie MA sind wie UnterAN im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist v. den freien MA auszufüllen. b) Angabe d. Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über Berufsqualifikation eines GF od. einer FK gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachl. Anforderungen, wenn in d. Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichn. „Architekt“ gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintrag. in Archit.kammer u. Abschlussurkunde mit Angabe d. Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichn. „Architekt" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichb. fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach d. Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist. c) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers od. d. Führungskraft [hierbei muss es sich um dieselbe Pers. handeln wie unter b) Berufsqualifikation] im Leistungsbild Objektplanung Geb. ist jew. durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforder. sind 10 Jahre Berufserfahrung für den GF od. die FK im Leistungsbild Objektplanung Geb.. Nachweis durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs. d) Angabe v. 3 Ref., wobei die Ref.3 mit d. Ref.1 od. 2 identisch sein kann (Ref 1+2: LPH 2-5, Ref 3: LPH 6-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV. Für die Ref.projekte gelten folgende Mindestanforderungen: Ref 1+2: Der Ref.zeitraum muss zw. 1.2.2016-31.1.2024 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 5 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Ref 3: Der Ref.zeitraum muss zw. 1.2.2016-31.1.2024 liegen, die LPH 6 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei d. betroffenen Ref., nicht aber zum Ausschluss. Folgende Angaben sind bei den Ref.projekten erforderl.: — Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE, — ggf. Benennung d. UnterA, — ggf. Aufgabenverteilung in d. ARGE / mit dem UnterAN, — Projektbezeichn./-beschreib., — Bauvolumen brutto (KG 300+400) (max. Punkte bei Ref. 1+3: >= 10,0 Mio €, Ref. 2: >=7,0 Mio. €), — Honorarzone, — dem Bewerber beauftragte bzw. v. ihm vollständig erbrachte LPH, — Maßnahme im lfd. Betrieb m. Publikumsverkehr (Ref. 3), — AG mit Ansprechpartn., Anschrift, Tel.Nr. Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jew. bei einer Ref. erfüllt ist) für: — Zus.arbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien — Mitwirkung bei Beschaffung öffentl. Fördermittel (Benennung des Förderprogramms im TN-Antrag) — Anbau an Best.geb. als Erw.neubau, — Sanier. Bestandsgebäude, — mehrere Bauabschnitte, — Barrierefreiheit. Sonstiges: vollständ. Proj.darst. der Ref.proj. auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen v. öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.proj. anzufordern. Bew., bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von d. weiteren Wertung ausgeschlossen. Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht.
      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
      Gewichtung (Punkte, genau): 1
      Mindestpunktzahl: 1
      Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
      Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
      5.1.10.
      Zuschlagskriterien
      Kriterium:
      Art: Qualität
      Bezeichnung: A) Projektteam (mit Unterkriterien)
      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35

      Kriterium:
      Art: Qualität
      Bezeichnung: B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien)
      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 45

      Kriterium:
      Art: Kosten
      Bezeichnung: C) Honorar
      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
      5.1.11.
      Auftragsunterlagen
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1e7061-eu
      5.1.12.
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
      Bedingungen für die Einreichung:
      Elektronische Einreichung: Erforderlich
      Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      Varianten: Nicht zulässig
      Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/03/2024 09:00:00 (UTC)
      Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 90 Tag
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
      Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      Zusätzliche Informationen: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: — wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, — technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix. Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden. Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen. Die Angebotsfrist wird evtl. verkürzt und auf Nachforderungen ggf. verzichtet.
      Auftragsbedingungen:
      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
      5.1.15.
      Techniken
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
      5.1.16.
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
      Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
      8. Organisationen
      8.1.
      ORG-0001
      Offizielle Bezeichnung: Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule), vertr. d. den Markt Oberstdorf
      Registrierungsnummer: DE162456327
      Postanschrift: Prinzregenten-Platz 1  
      Stadt: Oberstdorf
      Postleitzahl: 87561
      Land, Gliederung (NUTS): Oberallgäu (DE27E)
      Land: Deutschland
      Kontaktperson: externe Verfahrensbetreuung: Meixner + Partner GmbH, Gögginger Str. 93, 86199 Augsburg
      Telefon: +49 821 50105192
      Profil des Erwerbers: https://www.markt-oberstdorf.de
      Rollen dieser Organisation
      Beschaffer
      8.1.
      ORG-0003
      Offizielle Bezeichnung: Meixner + Partner GmbH
      Registrierungsnummer: DE226852359
      Postanschrift: Gögginger Str. 93  
      Stadt: Augsburg
      Postleitzahl: 86199
      Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
      Land: Deutschland
      Telefon: +49 82150105192
      Rollen dieser Organisation
      Beschaffungsdienstleister
      8.1.
      ORG-0002
      Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
      Registrierungsnummer: DE811335517
      Postanschrift: Maximilianstraße 39  
      Stadt: München
      Postleitzahl: 80534
      Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
      Land: Deutschland
      Telefon: +49 892176-2411
      Rollen dieser Organisation
      Überprüfungsstelle
      8.1.
      ORG-0004
      Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
      Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
      Stadt: Bonn
      Postleitzahl: 53119
      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
      Land: Deutschland
      Telefon: +49228996100
      Rollen dieser Organisation
      TED eSender
      11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1.
      Informationen zur Bekanntmachung
      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7dcf388c-1ae1-4845-b8ef-4a168c1dfc91 - 01
      Formulartyp: Wettbewerb
      Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
      Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/02/2024 08:24:33 (UTC)
      Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2.
      Informationen zur Veröffentlichung
      Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 105824-2024
      ABl. S – Nummer der Ausgabe: 36/2024
      Datum der Veröffentlichung: 20/02/2024
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 20.02.2024
Zuletzt aktualisiert 20.02.2024
Wettbewerbs-ID 2-547293 Status Kostenpflichtig
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