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  • DE-93413 Cham, DE-93413 Cham
  • 30.04.2024
  • Ausschreibung
  • (ID 2-553265)

Erneuerung der Flutbrücke Stadellohe mit Anbindung des Flugplatzweges, Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI sowie Leistungen Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 41 ff. HOAI


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 30.04.2024, 14:00 Bewerbungsschluss
    Achtung Änderung am Apr 19, 2024
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Verkehrsanlagen / Objektplanung Ingenieurbauwerke
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Cham, Cham (DE)
    Betreuer HITZLER INGENIEURE, München (DE), Berlin (DE), Bremen (DE), Düsseldorf (DE), Frankfurt a. Main (DE), Hamburg (DE), Homburg/Saar (DE), Ingolstadt (DE), Koblenz (DE), Wien (AT), Graz (AT), Kempten (DE), Köln (DE), Landshut (DE), Nürnberg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Die Stadt Cham plant den Erneuerung der Flutbrücke Stadellohe mit Anbindung des Flugplatzweges in Cham.
    Die Chamer Innenstadt ist über die Obere Regenstraße, Janahofer Straße und Werner-von- Siemens-Straße (Staatsstraße St 2146) mit dem Stadtteil Janahof verbunden. Diese Nord- Süd-Achse stellt eine sehr wichtige Verbindungsfunktion im Chamer Straßennetz dar.
    Dies zeigt sich auch in der sehr hohen Verkehrsbelastung des Straßenzuges. Folglich kommt es vor allem an den Knotenpunkten des Straßennetzes zu Kapazitätsengpässen, die täglich zu Stauungen und langen Wartezeiten führen.
    Deshalb soll der Knotenpunkt Janahofer Straße / Flugplatzweg zu getrennten Hauptfahrspuren mit aufgelösten Linksabbiegespuren umgebaut werden. Damit verbessert sich die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes und die Zwangspunkte der einzelnen Verkehrsteilnehmer minimieren sich. Es ergeben sich eigene Fahrspuren für den starken Geradeausverkehr in der Janahofer Straße und aufgelöste Linksabbiegespuren mit neuen Aufstellflächen für bis zu 1 LKW bzw. Bus oder min. 3 PKW, womit auch Wendefahrten von der Innenstadt bzw. von Janahof kommend problemlos möglich sind. So lassen sich auch Verbesserungen für nebenliegende Knotenpunkte erzielen.
    Die bestehende Brücke über den Regenflutgraben in Cham (Flutbrücke Stadellohe) ist seit längerem baufällig und sanierungsbedürftig (Zustandsnote 3,2, einfache Prüfung 2022). Mittlerweile ist die Janahofer Straße in diesem Bereich wegen der Fahrbahnschäden auf 30 km/h Höchstgeschwindigkeit beschränkt (seit April 2023). Zudem entsprechen die Fahrbahnbreite von 7,0 m, die Nutzlast von 30 Tonnen und die Gehwegbreiten nicht mehr den Anforderungen an die stark belastete Janahofer Straße. Ebenso sind die Planungen des Hochwasserschutzes Stadellohe auch besonders im Brückenbereich zu berücksichtigen, da hier der Abflussquerschnitt wesentlichen Einfluss auf die Abflussverhältnisse in der gesamten Talenge hat. Die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit des Bauwerks sind beeinträchtigt. Da die Nutzungsdauer des Bauwerks weit fortgeschritten ist, die Anforderungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt werden sollen und die Anpassung an die geplante Verkehrsanlage bei der Einmündung Flugplatzweg enorme Auswirkungen auf das Bestandsbauwerk hat, soll an derselben Stelle ein Ersatzneubau errichtet werden.
    Mit der Errichtung einer Dreifeld-Brücke in Verbindung mit dem Umbau der Einmündung Flugplatzweg kann sowohl die Verkehrsanlage leistungsfähiger gemacht werden und auch die Abflussverhältnisse im Bauwerksbereich im Hinblick auf den geplanten Hochwasserschutz optimiert werden. Die Planungen des Hochwasserschutzes sind mit der neuen Flutbrücke berücksichtigt. Zudem werden auf der neuen Flutbrücke beidseitig gemeinsame Geh- und Radwege errichtet und eine Radwegabfahrt unter der Brücke hindurchgeführt, welche dann wieder an das bestehende Radwegenetz anschließt.
    Die Sanierungsmaßnahme wird im laufenden Betrieb in verschiedenen Bauabschnitten (ca. 2-3 BA ) geplant, ausgeschrieben und ausgeführt.
    Als vorab Maßnahme im 1. BA müssen die Sparten aus dem zukünftigen Baufeld umverlegt werden, im Anschluss wird die bauzeitliche Umfahrung des Baufeldes hergestellt. Diese Umfahrung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgebaut.
    Im 2. BA werden die bestehenden Verkehrsanlagen und die bestehende Brücke rückgebaut und gemäß der Planung neu hergestellt.
    Die Länge der Baustrecke (Flutbrücke und Verkehrsanlage) beträgt 175 m. Die Anschlüsse inkl. Einbindung in die Hochwasserschutzmauern summieren sich auf eine Länge von ca. 115 m. Die neue Radwegabfahrt bis zur Unterführung durch die Brücke beträgt ca. 18 m.
    Die Baukosten für den Brückenbau mit Hochwasserschutzmauern beziffern sich auf etwa 3.052.600 Euro Brutto.
    Für den Straßenbau mit Anbindung Flugplatzweg, Anpassung Parkplatz Quadfeldmühle und Kosten der Behelfsfahrbahn fallen Baukosten von ca. 1.953.300 Euro Brutto an.
    Für die Kanalbauarbeiten (Niederschlagswasserableitung) ergeben sich Baukosten von ungefähr 440.000 Euro Brutto.
    Die Gesamtkosten des Projektes (ohne Baunebenkosten) werden auf 5.45 Mio € Netto geschätzt.
    Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
    - Leistungsbeginn: Juli 2024
    - Baubeginn: II. Quartal 2025
    - Fertigstellung: II Quartal 2027 - Das neue Brückenbauwerk muss jedoch bereits im Winter 2026/2027 nutzbar und befahrbar sein.
    Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen:
    Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI sowie Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 41 ff. HOAI
    Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
    Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 5-7 gemäß § 45+41 HOAI beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
    Leistungsumfang
    Die Stadt Cham plant den Erneuerung der Flutbrücke Stadellohe mit Anbindung des Flugplatzweges in Cham.
    Die Chamer Innenstadt ist über die Obere Regenstraße, Janahofer Straße und Werner-von- Siemens-Straße (Staatsstraße St 2146) mit dem Stadtteil Janahof verbunden. Diese Nord- Süd-Achse stellt eine sehr wichtige Verbindungsfunktion im Chamer Straßennetz dar.
    Dies zeigt sich auch in der sehr hohen Verkehrsbelastung des Straßenzuges. Folglich kommt es vor allem an den Knotenpunkten des Straßennetzes zu Kapazitätsengpässen, die täglich zu Stauungen und langen Wartezeiten führen.
    Deshalb soll der Knotenpunkt Janahofer Straße / Flugplatzweg zu getrennten Hauptfahrspuren mit aufgelösten Linksabbiegespuren umgebaut werden. Damit verbessert sich die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes und die Zwangspunkte der einzelnen Verkehrsteilnehmer minimieren sich. Es ergeben sich eigene Fahrspuren für den starken Geradeausverkehr in der Janahofer Straße und aufgelöste Linksabbiegespuren mit neuen Aufstellflächen für bis zu 1 LKW bzw. Bus oder min. 3 PKW, womit auch Wendefahrten von der Innenstadt bzw. von Janahof kommend problemlos möglich sind. So lassen sich auch Verbesserungen für nebenliegende Knotenpunkte erzielen.
    Die bestehende Brücke über den Regenflutgraben in Cham (Flutbrücke Stadellohe) ist seit längerem baufällig und sanierungsbedürftig (Zustandsnote 3,2, einfache Prüfung 2022). Mittlerweile ist die Janahofer Straße in diesem Bereich wegen der Fahrbahnschäden auf 30 km/h Höchstgeschwindigkeit beschränkt (seit April 2023). Zudem entsprechen die Fahrbahnbreite von 7,0 m, die Nutzlast von 30 Tonnen und die Gehwegbreiten nicht mehr den Anforderungen an die stark belastete Janahofer Straße. Ebenso sind die Planungen des Hochwasserschutzes Stadellohe auch besonders im Brückenbereich zu berücksichtigen, da hier der Abflussquerschnitt wesentlichen Einfluss auf die Abflussverhältnisse in der gesamten Talenge hat. Die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit des Bauwerks sind beeinträchtigt. Da die Nutzungsdauer des Bauwerks weit fortgeschritten ist, die Anforderungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt werden sollen und die Anpassung an die geplante Verkehrsanlage bei der Einmündung Flugplatzweg enorme Auswirkungen auf das Bestandsbauwerk hat, soll an derselben Stelle ein Ersatzneubau errichtet werden.
    Mit der Errichtung einer Dreifeld-Brücke in Verbindung mit dem Umbau der Einmündung Flugplatzweg kann sowohl die Verkehrsanlage leistungsfähiger gemacht werden und auch die Abflussverhältnisse im Bauwerksbereich im Hinblick auf den geplanten Hochwasserschutz optimiert werden. Die Planungen des Hochwasserschutzes sind mit der neuen Flutbrücke berücksichtigt. Zudem werden auf der neuen Flutbrücke beidseitig gemeinsame Geh- und Radwege errichtet und eine Radwegabfahrt unter der Brücke hindurchgeführt, welche dann wieder an das bestehende Radwegenetz anschließt.
    Die Sanierungsmaßnahme wird im laufenden Betrieb in verschiedenen Bauabschnitten (ca. 2-3 BA ) geplant, ausgeschrieben und ausgeführt.
    Als vorab Maßnahme im 1. BA müssen die Sparten aus dem zukünftigen Baufeld umverlegt werden, im Anschluss wird die bauzeitliche Umfahrung des Baufeldes hergestellt. Diese Umfahrung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgebaut.
    Im 2. BA werden die bestehenden Verkehrsanlagen und die bestehende Brücke rückgebaut und gemäß der Planung neu hergestellt.
    Die Länge der Baustrecke (Flutbrücke und Verkehrsanlage) beträgt 175 m. Die Anschlüsse inkl. Einbindung in die Hochwasserschutzmauern summieren sich auf eine Länge von ca. 115 m. Die neue Radwegabfahrt bis zur Unterführung durch die Brücke beträgt ca. 18 m.
    Die Baukosten für den Brückenbau mit Hochwasserschutzmauern beziffern sich auf etwa 3.052.600 Euro Brutto.
    Für den Straßenbau mit Anbindung Flugplatzweg, Anpassung Parkplatz Quadfeldmühle und Kosten der Behelfsfahrbahn fallen Baukosten von ca. 1.953.300 Euro Brutto an.
    Für die Kanalbauarbeiten (Niederschlagswasserableitung) ergeben sich Baukosten von ungefähr 440.000 Euro Brutto.
    Die Gesamtkosten des Projektes (ohne Baunebenkosten) werden auf 5.45 Mio € Netto geschätzt.
    Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
    - Leistungsbeginn: Juli 2024
    - Baubeginn: II. Quartal 2025
    - Fertigstellung: II Quartal 2027 - Das neue Brückenbauwerk muss jedoch bereits im Winter 2026/2027 nutzbar und befahrbar sein.
    Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen:
    Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI sowie Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 41 ff. HOAI
    Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
    Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 5-7 gemäß § 45+41 HOAI beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
    Adresse des Bauherren Marktplatz 2
    DE-93413 Cham
    Projektadresse Marktplatz 2
    DE-93413 Cham
    TED Dokumenten-Nr. 190303-2024

  • Anzeigentext Änderungen

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    • 233167-2024 - Wettbewerb
      Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Erneuerung der Flutbrücke Stadellohe mit Anbindung des Flugplatzweges, Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI sowie Leistungen Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 41 ff. HOAI
      OJ S 78/2024 19/04/2024
      Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
      Dienstleistungen
      1. Beschaffer
      1.1.
      Beschaffer
      Offizielle Bezeichnung: Stadt Cham
      Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
      Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
      2. Verfahren
      2.1.
      Verfahren
      Titel: Erneuerung der Flutbrücke Stadellohe mit Anbindung des Flugplatzweges, Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI sowie Leistungen Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 41 ff. HOAI
      Beschreibung: Die Stadt Cham plant den Erneuerung der Flutbrücke Stadellohe mit Anbindung des Flugplatzweges in Cham. Die Chamer Innenstadt ist über die Obere Regenstraße, Janahofer Straße und Werner-von- Siemens-Straße (Staatsstraße St 2146) mit dem Stadtteil Janahof verbunden. Diese Nord- Süd-Achse stellt eine sehr wichtige Verbindungsfunktion im Chamer Straßennetz dar. Dies zeigt sich auch in der sehr hohen Verkehrsbelastung des Straßenzuges. Folglich kommt es vor allem an den Knotenpunkten des Straßennetzes zu Kapazitätsengpässen, die täglich zu Stauungen und langen Wartezeiten führen. Deshalb soll der Knotenpunkt Janahofer Straße / Flugplatzweg zu getrennten Hauptfahrspuren mit aufgelösten Linksabbiegespuren umgebaut werden. Damit verbessert sich die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes und die Zwangspunkte der einzelnen Verkehrsteilnehmer minimieren sich. Es ergeben sich eigene Fahrspuren für den starken Geradeausverkehr in der Janahofer Straße und aufgelöste Linksabbiegespuren mit neuen Aufstellflächen für bis zu 1 LKW bzw. Bus oder min. 3 PKW, womit auch Wendefahrten von der Innenstadt bzw. von Janahof kommend problemlos möglich sind. So lassen sich auch Verbesserungen für nebenliegende Knotenpunkte erzielen. Die bestehende Brücke über den Regenflutgraben in Cham (Flutbrücke Stadellohe) ist seit längerem baufällig und sanierungsbedürftig (Zustandsnote 3,2, einfache Prüfung 2022). Mittlerweile ist die Janahofer Straße in diesem Bereich wegen der Fahrbahnschäden auf 30 km/h Höchstgeschwindigkeit beschränkt (seit April 2023). Zudem entsprechen die Fahrbahnbreite von 7,0 m, die Nutzlast von 30 Tonnen und die Gehwegbreiten nicht mehr den Anforderungen an die stark belastete Janahofer Straße. Ebenso sind die Planungen des Hochwasserschutzes Stadellohe auch besonders im Brückenbereich zu berücksichtigen, da hier der Abflussquerschnitt wesentlichen Einfluss auf die Abflussverhältnisse in der gesamten Talenge hat. Die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit des Bauwerks sind beeinträchtigt. Da die Nutzungsdauer des Bauwerks weit fortgeschritten ist, die Anforderungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt werden sollen und die Anpassung an die geplante Verkehrsanlage bei der Einmündung Flugplatzweg enorme Auswirkungen auf das Bestandsbauwerk hat, soll an derselben Stelle ein Ersatzneubau errichtet werden. Mit der Errichtung einer Dreifeld-Brücke in Verbindung mit dem Umbau der Einmündung Flugplatzweg kann sowohl die Verkehrsanlage leistungsfähiger gemacht werden und auch die Abflussverhältnisse im Bauwerksbereich im Hinblick auf den geplanten Hochwasserschutz optimiert werden. Die Planungen des Hochwasserschutzes sind mit der neuen Flutbrücke berücksichtigt. Zudem werden auf der neuen Flutbrücke beidseitig gemeinsame Geh- und Radwege errichtet und eine Radwegabfahrt unter der Brücke hindurchgeführt, welche dann wieder an das bestehende Radwegenetz anschließt. Die Sanierungsmaßnahme wird im laufenden Betrieb in verschiedenen Bauabschnitten (ca. 2-3 BA ) geplant, ausgeschrieben und ausgeführt. Als vorab Maßnahme im 1. BA müssen die Sparten aus dem zukünftigen Baufeld umverlegt werden, im Anschluss wird die bauzeitliche Umfahrung des Baufeldes hergestellt. Diese Umfahrung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgebaut. Im 2. BA werden die bestehenden Verkehrsanlagen und die bestehende Brücke rückgebaut und gemäß der Planung neu hergestellt. Die Länge der Baustrecke (Flutbrücke und Verkehrsanlage) beträgt 175 m. Die Anschlüsse inkl. Einbindung in die Hochwasserschutzmauern summieren sich auf eine Länge von ca. 115 m. Die neue Radwegabfahrt bis zur Unterführung durch die Brücke beträgt ca. 18 m. Die Baukosten für den Brückenbau mit Hochwasserschutzmauern beziffern sich auf etwa 3.052.600 Euro Brutto. Für den Straßenbau mit Anbindung Flugplatzweg, Anpassung Parkplatz Quadfeldmühle und Kosten der Behelfsfahrbahn fallen Baukosten von ca. 1.953.300 Euro Brutto an. Für die Kanalbauarbeiten (Niederschlagswasserableitung) ergeben sich Baukosten von ungefähr 440.000 Euro Brutto. Die Gesamtkosten des Projektes (ohne Baunebenkosten) werden auf 5.45 Mio € Netto geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Juli 2024 - Baubeginn: II. Quartal 2025 - Fertigstellung: II Quartal 2027 - Das neue Brückenbauwerk muss jedoch bereits im Winter 2026/2027 nutzbar und befahrbar sein. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI sowie Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 41 ff. HOAI Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 5-7 gemäß § 45+41 HOAI beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
      Kennung des Verfahrens: 902a8241-e06d-47a6-8066-459b832d529c
      Interne Kennung: Verkehr / ING
      Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
      2.1.1.
      Zweck
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
      Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
      2.1.2.
      Erfüllungsort
      Postanschrift: Marktplatz 2  
      Stadt: Cham
      Postleitzahl: 93413
      Land: Deutschland
      2.1.4.
      Allgemeine Informationen
      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU
      vgv -
      Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
      2.1.6.
      Ausschlussgründe:
      Rein innerstaatliche AusschlussgründeAusschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung], § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt) werden dem deutschen Recht entsprechend geprüft.
      5. Los
      5.1.
      Los: LOT-0001
      Titel: Erneuerung der Flutbrücke Stadellohe mit Anbindung des Flugplatzweges, Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI sowie Leistungen Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 41 ff. HOAI
      Beschreibung: Die Stadt Cham plant den Erneuerung der Flutbrücke Stadellohe mit Anbindung des Flugplatzweges in Cham. Die Chamer Innenstadt ist über die Obere Regenstraße, Janahofer Straße und Werner-von- Siemens-Straße (Staatsstraße St 2146) mit dem Stadtteil Janahof verbunden. Diese Nord- Süd-Achse stellt eine sehr wichtige Verbindungsfunktion im Chamer Straßennetz dar. Dies zeigt sich auch in der sehr hohen Verkehrsbelastung des Straßenzuges. Folglich kommt es vor allem an den Knotenpunkten des Straßennetzes zu Kapazitätsengpässen, die täglich zu Stauungen und langen Wartezeiten führen. Deshalb soll der Knotenpunkt Janahofer Straße / Flugplatzweg zu getrennten Hauptfahrspuren mit aufgelösten Linksabbiegespuren umgebaut werden. Damit verbessert sich die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes und die Zwangspunkte der einzelnen Verkehrsteilnehmer minimieren sich. Es ergeben sich eigene Fahrspuren für den starken Geradeausverkehr in der Janahofer Straße und aufgelöste Linksabbiegespuren mit neuen Aufstellflächen für bis zu 1 LKW bzw. Bus oder min. 3 PKW, womit auch Wendefahrten von der Innenstadt bzw. von Janahof kommend problemlos möglich sind. So lassen sich auch Verbesserungen für nebenliegende Knotenpunkte erzielen. Die bestehende Brücke über den Regenflutgraben in Cham (Flutbrücke Stadellohe) ist seit längerem baufällig und sanierungsbedürftig (Zustandsnote 3,2, einfache Prüfung 2022). Mittlerweile ist die Janahofer Straße in diesem Bereich wegen der Fahrbahnschäden auf 30 km/h Höchstgeschwindigkeit beschränkt (seit April 2023). Zudem entsprechen die Fahrbahnbreite von 7,0 m, die Nutzlast von 30 Tonnen und die Gehwegbreiten nicht mehr den Anforderungen an die stark belastete Janahofer Straße. Ebenso sind die Planungen des Hochwasserschutzes Stadellohe auch besonders im Brückenbereich zu berücksichtigen, da hier der Abflussquerschnitt wesentlichen Einfluss auf die Abflussverhältnisse in der gesamten Talenge hat. Die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit des Bauwerks sind beeinträchtigt. Da die Nutzungsdauer des Bauwerks weit fortgeschritten ist, die Anforderungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt werden sollen und die Anpassung an die geplante Verkehrsanlage bei der Einmündung Flugplatzweg enorme Auswirkungen auf das Bestandsbauwerk hat, soll an derselben Stelle ein Ersatzneubau errichtet werden. Mit der Errichtung einer Dreifeld-Brücke in Verbindung mit dem Umbau der Einmündung Flugplatzweg kann sowohl die Verkehrsanlage leistungsfähiger gemacht werden und auch die Abflussverhältnisse im Bauwerksbereich im Hinblick auf den geplanten Hochwasserschutz optimiert werden. Die Planungen des Hochwasserschutzes sind mit der neuen Flutbrücke berücksichtigt. Zudem werden auf der neuen Flutbrücke beidseitig gemeinsame Geh- und Radwege errichtet und eine Radwegabfahrt unter der Brücke hindurchgeführt, welche dann wieder an das bestehende Radwegenetz anschließt. Die Sanierungsmaßnahme wird im laufenden Betrieb in verschiedenen Bauabschnitten (ca. 2-3 BA ) geplant, ausgeschrieben und ausgeführt. Als vorab Maßnahme im 1. BA müssen die Sparten aus dem zukünftigen Baufeld umverlegt werden, im Anschluss wird die bauzeitliche Umfahrung des Baufeldes hergestellt. Diese Umfahrung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgebaut. Im 2. BA werden die bestehenden Verkehrsanlagen und die bestehende Brücke rückgebaut und gemäß der Planung neu hergestellt. Die Länge der Baustrecke (Flutbrücke und Verkehrsanlage) beträgt 175 m. Die Anschlüsse inkl. Einbindung in die Hochwasserschutzmauern summieren sich auf eine Länge von ca. 115 m. Die neue Radwegabfahrt bis zur Unterführung durch die Brücke beträgt ca. 18 m. Die Baukosten für den Brückenbau mit Hochwasserschutzmauern beziffern sich auf etwa 3.052.600 Euro Brutto. Für den Straßenbau mit Anbindung Flugplatzweg, Anpassung Parkplatz Quadfeldmühle und Kosten der Behelfsfahrbahn fallen Baukosten von ca. 1.953.300 Euro Brutto an. Für die Kanalbauarbeiten (Niederschlagswasserableitung) ergeben sich Baukosten von ungefähr 440.000 Euro Brutto. Die Gesamtkosten des Projektes (ohne Baunebenkosten) werden auf 5.45 Mio € Netto geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Juli 2024 - Baubeginn: II. Quartal 2025 - Fertigstellung: II Quartal 2027 - Das neue Brückenbauwerk muss jedoch bereits im Winter 2026/2027 nutzbar und befahrbar sein. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI sowie Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 41 ff. HOAI Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 5-7 gemäß § 45+41 HOAI beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
      Interne Kennung: Verkehr / ING
      5.1.1.
      Zweck
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
      Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
      5.1.2.
      Erfüllungsort
      Postanschrift: Marktplatz 2  
      Stadt: Cham
      Postleitzahl: 93413
      Land: Deutschland
      5.1.3.
      Geschätzte Dauer
      Datum des Beginns: 03/07/2024
      Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
      5.1.4.
      Verlängerung
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: — Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 45 HOAI. — Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 8+9 gemäß § 45 HOAI Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Besondere Leistungen ggf. gem. HOAI - Mitwirken beim Verwendungsnachweis (Lph. 9) - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9) - Örtliche Bauüberwachung (Lph. 8 )
      5.1.6.
      Allgemeine Informationen
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
      Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
      5.1.7.
      Strategische Auftragsvergabe
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
      5.1.9.
      Eignungskriterien
      Kriterium:
      Art: Eignung zur Berufsausübung
      Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:
      Beschreibung: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV) 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen. 10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

      Kriterium:
      Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:
      Beschreibung: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

      Kriterium:
      Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:
      Beschreibung: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfungen gemäß § 46 Abs. 3 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2021-2023) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (KG 200+500), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.

      Kriterium:
      Art: Sonstiges
      Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV):
      Beschreibung: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach §51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2021 bis 2023 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: — Gesamtumsatz ≥ 250 000 EUR/a (5 Pkt), — Gesamtumsatz < 250 000 EUR/a und ≥ 200 000 EUR/a (2,5 Pkt), — Gesamtumsatz < 200 000 EUR/a (0 Pkt). Die teilweise Erfüllung der Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5

      Kriterium:
      Art: Sonstiges
      Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV):
      Beschreibung: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach §51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2021 bis 2023 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: — durchschnittl. ≥ 4 Gesamtmitarbeiter (5 Pkt), — durchschnittl. < 4 Gesamtmitarbeiter und ≥ 3 Gesamtmitarbeiter (2,5 Pkt), — durchschnittl. < 3 Gesamtmitarbeiter (0 Pkt). Die teilweise Erfüllung der Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5

      Kriterium:
      Art: Sonstiges
      Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV):
      Beschreibung: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach §51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – Wichtung 90 %. Referenzprojekte, die vor 2013 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die maximale Bewertung sollten durch die Für die 3 Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein: Referenzprojekt 1: -Das Referenzprojekt ist ein Sanierungsobjekt und wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt. -Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Brückenbauwerk als KFZ-, Rad- und Fußgängerüberweg (konstruktives Ingenieurbauwerk für Verkehrsanlagen im Sinne des § 41 Nr. 6 HOAI). - Das Referenzprojekt entspricht in seiner Komplexität mindestens Honorarzone III der HOAI. -Das Referenzprojekt ist in der Größenordnung von Gesamtkosten (Kgr. 300 + 400) ≥ 1,0 Mio EUR brutto. -Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 5-8 (gem. § 43 HOAI- Ingbau) erbracht. -Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. Referenzprojekt 2: -Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentlich gefördertes Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste -Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Ingenieurbauwerk (Gruppe 1 bzw. 2 gem. § 41 HOAI) -Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung Kgr. 200 ≥ 0,4 Mio. € brutto) -Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 5-8 (gem. § 43 HOAI) erbracht -Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen Referenzprojekt 3: -Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde. -Das Referenzprojekt beinhaltete auch öffentliche Straßen bzw. Wege i. S. d. § 2 Straßengesetz -Das Referenzprojekt beinhaltete Planung von Verkehrsanlagen mit Brückenanschluss nach § 47 HOAI -Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 5–8 gemäß § 47 HOAI erbracht. -Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 500 ≥ 0,6 Mio. € brutto -Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder abgeschlossen. Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Pkt. für Gesamtumsatz + max. 5 Pkt. für Gesamtmitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Pkt. für die Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
      Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 90
      Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
      Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
      Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
      5.1.10.
      Zuschlagskriterien
      Kriterium:
      Art: Qualität
      Bezeichnung: Personelle Besetzung - Gewichtung 35%
      Beschreibung: Personelle Besetzung
      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35
      Fester Wert (insgesamt): 35

      Kriterium:
      Art: Qualität
      Bezeichnung: Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25%
      Beschreibung: Fachtechnische Lösungsansätze
      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
      Fester Wert (insgesamt): 25

      Kriterium:
      Art: Qualität
      Bezeichnung: Strukturelle Herangehensweise an das Projekt / Projektanalyse - Gewichtung 15%
      Beschreibung: Strukturelle Herangehensweise an das Projekt
      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
      Fester Wert (insgesamt): 15

      Kriterium:
      Art: Qualität
      Bezeichnung: Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5%
      Beschreibung: Gesamteindruck Konzept
      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
      Fester Wert (insgesamt): 5

      Kriterium:
      Art: Preis
      Bezeichnung: Honorarangebot - Gewichtung 20%
      Beschreibung: Honorarangebot
      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
      Fester Wert (insgesamt): 20
      5.1.11.
      Auftragsunterlagen
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av21a26c-eu
      5.1.12.
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
      Bedingungen für die Einreichung:
      Elektronische Einreichung: Zulässig
      Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      Varianten: Nicht zulässig
      Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/04/2024 14:00:00 (UTC+2)
      Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 90 Tag
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
      Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
      Auftragsbedingungen:
      Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische haftende Bieter-/Bewerbergemeinschaft unter Benennung desjenigen, der die Bieter-/Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
      5.1.15.
      Techniken
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
      5.1.16.
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Cham
      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Cham
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Cham
      Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Cham
      8. Organisationen
      8.1.
      ORG-0001
      Offizielle Bezeichnung: Stadt Cham
      Registrierungsnummer: 0
      Postanschrift: Marktplatz 2  
      Stadt: Cham
      Postleitzahl: 93413
      Land: Deutschland
      Kontaktperson: Hr. Josef Ried
      Telefon: 099718579-156
      Internetadresse: https://www.cham.de
      Profil des Erwerbers: https://www.cham.de
      Sonstige Kontaktpersonen:
      Offizielle Bezeichnung: Hitzler Ingenieure GmbH & Co. KG
      Abteilung: VgV-Vergabemanagement
      Postanschrift: Weimarer Straße 32  
      Stadt: München
      Postleitzahl: 80807
      Land: Deutschland
      Kontaktperson: VgV-Vergabemanagement
      Rollen dieser Organisation
      Beschaffer
      Federführendes Mitglied
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
      Organisation, die Angebote bearbeitet
      8.1.
      ORG-0002
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken
      Registrierungsnummer: 0000
      Postanschrift: Promenade 27  
      Stadt: Ansbach
      Postleitzahl: 91522
      Land: Deutschland
      Kontaktperson: Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken
      Telefon: +49 98153-1277
      Fax: +49 98153-1837
      Rollen dieser Organisation
      Beschaffungsdienstleister
      Überprüfungsstelle
      8.1.
      ORG-0003
      Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
      Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
      Stadt: Bonn
      Postleitzahl: 53119
      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
      Land: Deutschland
      Telefon: +49228996100
      Rollen dieser Organisation
      TED eSender
      10. Änderung
      Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 82794e2f-ede9-4360-9787-c7dd98d56240-01
      Hauptgrund für die Änderung: Bekanntmachung annulliert
      Beschreibung: Es liegen neue Ausschreibungsinformationen vor
      10.1.
      Änderung
      Beschreibung der Änderungen: Es liegen neue Ausschreibungsinformationen vor
      11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1.
      Informationen zur Bekanntmachung
      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e2fbe477-764a-4f0f-ad9b-509d5cba0de5 - 01
      Formulartyp: Wettbewerb
      Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
      Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/04/2024 12:46:34 (UTC+2)
      Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2.
      Informationen zur Veröffentlichung
      Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 233167-2024
      ABl. S – Nummer der Ausgabe: 78/2024
      Datum der Veröffentlichung: 19/04/2024
  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren

    • 190303-2024 - Wettbewerb
      Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Erneuerung der Flutbrücke Stadellohe mit Anbindung des Flugplatzweges, Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI sowie Leistungen Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 41 ff. HOAI
      OJ S 64/2024 29/03/2024
      Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
      Dienstleistungen
      1. Beschaffer
      1.1.
      Beschaffer
      Offizielle Bezeichnung: Stadt Cham
      Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
      Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
      2. Verfahren
      2.1.
      Verfahren
      Titel: Erneuerung der Flutbrücke Stadellohe mit Anbindung des Flugplatzweges, Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI sowie Leistungen Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 41 ff. HOAI
      Beschreibung: Die Stadt Cham plant den Erneuerung der Flutbrücke Stadellohe mit Anbindung des Flugplatzweges in Cham. Die Chamer Innenstadt ist über die Obere Regenstraße, Janahofer Straße und Werner-von- Siemens-Straße (Staatsstraße St 2146) mit dem Stadtteil Janahof verbunden. Diese Nord- Süd-Achse stellt eine sehr wichtige Verbindungsfunktion im Chamer Straßennetz dar. Dies zeigt sich auch in der sehr hohen Verkehrsbelastung des Straßenzuges. Folglich kommt es vor allem an den Knotenpunkten des Straßennetzes zu Kapazitätsengpässen, die täglich zu Stauungen und langen Wartezeiten führen. Deshalb soll der Knotenpunkt Janahofer Straße / Flugplatzweg zu getrennten Hauptfahrspuren mit aufgelösten Linksabbiegespuren umgebaut werden. Damit verbessert sich die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes und die Zwangspunkte der einzelnen Verkehrsteilnehmer minimieren sich. Es ergeben sich eigene Fahrspuren für den starken Geradeausverkehr in der Janahofer Straße und aufgelöste Linksabbiegespuren mit neuen Aufstellflächen für bis zu 1 LKW bzw. Bus oder min. 3 PKW, womit auch Wendefahrten von der Innenstadt bzw. von Janahof kommend problemlos möglich sind. So lassen sich auch Verbesserungen für nebenliegende Knotenpunkte erzielen. Die bestehende Brücke über den Regenflutgraben in Cham (Flutbrücke Stadellohe) ist seit längerem baufällig und sanierungsbedürftig (Zustandsnote 3,2, einfache Prüfung 2022). Mittlerweile ist die Janahofer Straße in diesem Bereich wegen der Fahrbahnschäden auf 30 km/h Höchstgeschwindigkeit beschränkt (seit April 2023). Zudem entsprechen die Fahrbahnbreite von 7,0 m, die Nutzlast von 30 Tonnen und die Gehwegbreiten nicht mehr den Anforderungen an die stark belastete Janahofer Straße. Ebenso sind die Planungen des Hochwasserschutzes Stadellohe auch besonders im Brückenbereich zu berücksichtigen, da hier der Abflussquerschnitt wesentlichen Einfluss auf die Abflussverhältnisse in der gesamten Talenge hat. Die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit des Bauwerks sind beeinträchtigt. Da die Nutzungsdauer des Bauwerks weit fortgeschritten ist, die Anforderungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt werden sollen und die Anpassung an die geplante Verkehrsanlage bei der Einmündung Flugplatzweg enorme Auswirkungen auf das Bestandsbauwerk hat, soll an derselben Stelle ein Ersatzneubau errichtet werden. Mit der Errichtung einer Dreifeld-Brücke in Verbindung mit dem Umbau der Einmündung Flugplatzweg kann sowohl die Verkehrsanlage leistungsfähiger gemacht werden und auch die Abflussverhältnisse im Bauwerksbereich im Hinblick auf den geplanten Hochwasserschutz optimiert werden. Die Planungen des Hochwasserschutzes sind mit der neuen Flutbrücke berücksichtigt. Zudem werden auf der neuen Flutbrücke beidseitig gemeinsame Geh- und Radwege errichtet und eine Radwegabfahrt unter der Brücke hindurchgeführt, welche dann wieder an das bestehende Radwegenetz anschließt. Die Sanierungsmaßnahme wird im laufenden Betrieb in verschiedenen Bauabschnitten (ca. 2-3 BA ) geplant, ausgeschrieben und ausgeführt. Als vorab Maßnahme im 1. BA müssen die Sparten aus dem zukünftigen Baufeld umverlegt werden, im Anschluss wird die bauzeitliche Umfahrung des Baufeldes hergestellt. Diese Umfahrung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgebaut. Im 2. BA werden die bestehenden Verkehrsanlagen und die bestehende Brücke rückgebaut und gemäß der Planung neu hergestellt. Die Länge der Baustrecke (Flutbrücke und Verkehrsanlage) beträgt 175 m. Die Anschlüsse inkl. Einbindung in die Hochwasserschutzmauern summieren sich auf eine Länge von ca. 115 m. Die neue Radwegabfahrt bis zur Unterführung durch die Brücke beträgt ca. 18 m. Die Baukosten für den Brückenbau mit Hochwasserschutzmauern beziffern sich auf etwa 3.052.600 Euro Brutto. Für den Straßenbau mit Anbindung Flugplatzweg, Anpassung Parkplatz Quadfeldmühle und Kosten der Behelfsfahrbahn fallen Baukosten von ca. 1.953.300 Euro Brutto an. Für die Kanalbauarbeiten (Niederschlagswasserableitung) ergeben sich Baukosten von ungefähr 440.000 Euro Brutto. Die Gesamtkosten des Projektes (ohne Baunebenkosten) werden auf 5.45 Mio € Netto geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Juli 2024 - Baubeginn: II. Quartal 2025 - Fertigstellung: II Quartal 2027 - Das neue Brückenbauwerk muss jedoch bereits im Winter 2026/2027 nutzbar und befahrbar sein. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI sowie Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 41 ff. HOAI Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 5-7 gemäß § 45+41 HOAI beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
      Kennung des Verfahrens: 902a8241-e06d-47a6-8066-459b832d529c
      Interne Kennung: Verkehr / ING
      Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
      2.1.1.
      Zweck
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
      Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
      2.1.2.
      Erfüllungsort
      Postanschrift: Marktplatz 2  
      Stadt: Cham
      Postleitzahl: 93413
      Land: Deutschland
      2.1.4.
      Allgemeine Informationen
      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU
      vgv -
      Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
      2.1.6.
      Ausschlussgründe:
      Rein innerstaatliche AusschlussgründeAusschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung], § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt) werden dem deutschen Recht entsprechend geprüft.
      5. Los
      5.1.
      Los: LOT-0001
      Titel: Erneuerung der Flutbrücke Stadellohe mit Anbindung des Flugplatzweges, Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI sowie Leistungen Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 41 ff. HOAI
      Beschreibung: Die Stadt Cham plant den Erneuerung der Flutbrücke Stadellohe mit Anbindung des Flugplatzweges in Cham. Die Chamer Innenstadt ist über die Obere Regenstraße, Janahofer Straße und Werner-von- Siemens-Straße (Staatsstraße St 2146) mit dem Stadtteil Janahof verbunden. Diese Nord- Süd-Achse stellt eine sehr wichtige Verbindungsfunktion im Chamer Straßennetz dar. Dies zeigt sich auch in der sehr hohen Verkehrsbelastung des Straßenzuges. Folglich kommt es vor allem an den Knotenpunkten des Straßennetzes zu Kapazitätsengpässen, die täglich zu Stauungen und langen Wartezeiten führen. Deshalb soll der Knotenpunkt Janahofer Straße / Flugplatzweg zu getrennten Hauptfahrspuren mit aufgelösten Linksabbiegespuren umgebaut werden. Damit verbessert sich die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes und die Zwangspunkte der einzelnen Verkehrsteilnehmer minimieren sich. Es ergeben sich eigene Fahrspuren für den starken Geradeausverkehr in der Janahofer Straße und aufgelöste Linksabbiegespuren mit neuen Aufstellflächen für bis zu 1 LKW bzw. Bus oder min. 3 PKW, womit auch Wendefahrten von der Innenstadt bzw. von Janahof kommend problemlos möglich sind. So lassen sich auch Verbesserungen für nebenliegende Knotenpunkte erzielen. Die bestehende Brücke über den Regenflutgraben in Cham (Flutbrücke Stadellohe) ist seit längerem baufällig und sanierungsbedürftig (Zustandsnote 3,2, einfache Prüfung 2022). Mittlerweile ist die Janahofer Straße in diesem Bereich wegen der Fahrbahnschäden auf 30 km/h Höchstgeschwindigkeit beschränkt (seit April 2023). Zudem entsprechen die Fahrbahnbreite von 7,0 m, die Nutzlast von 30 Tonnen und die Gehwegbreiten nicht mehr den Anforderungen an die stark belastete Janahofer Straße. Ebenso sind die Planungen des Hochwasserschutzes Stadellohe auch besonders im Brückenbereich zu berücksichtigen, da hier der Abflussquerschnitt wesentlichen Einfluss auf die Abflussverhältnisse in der gesamten Talenge hat. Die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit des Bauwerks sind beeinträchtigt. Da die Nutzungsdauer des Bauwerks weit fortgeschritten ist, die Anforderungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt werden sollen und die Anpassung an die geplante Verkehrsanlage bei der Einmündung Flugplatzweg enorme Auswirkungen auf das Bestandsbauwerk hat, soll an derselben Stelle ein Ersatzneubau errichtet werden. Mit der Errichtung einer Dreifeld-Brücke in Verbindung mit dem Umbau der Einmündung Flugplatzweg kann sowohl die Verkehrsanlage leistungsfähiger gemacht werden und auch die Abflussverhältnisse im Bauwerksbereich im Hinblick auf den geplanten Hochwasserschutz optimiert werden. Die Planungen des Hochwasserschutzes sind mit der neuen Flutbrücke berücksichtigt. Zudem werden auf der neuen Flutbrücke beidseitig gemeinsame Geh- und Radwege errichtet und eine Radwegabfahrt unter der Brücke hindurchgeführt, welche dann wieder an das bestehende Radwegenetz anschließt. Die Sanierungsmaßnahme wird im laufenden Betrieb in verschiedenen Bauabschnitten (ca. 2-3 BA ) geplant, ausgeschrieben und ausgeführt. Als vorab Maßnahme im 1. BA müssen die Sparten aus dem zukünftigen Baufeld umverlegt werden, im Anschluss wird die bauzeitliche Umfahrung des Baufeldes hergestellt. Diese Umfahrung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgebaut. Im 2. BA werden die bestehenden Verkehrsanlagen und die bestehende Brücke rückgebaut und gemäß der Planung neu hergestellt. Die Länge der Baustrecke (Flutbrücke und Verkehrsanlage) beträgt 175 m. Die Anschlüsse inkl. Einbindung in die Hochwasserschutzmauern summieren sich auf eine Länge von ca. 115 m. Die neue Radwegabfahrt bis zur Unterführung durch die Brücke beträgt ca. 18 m. Die Baukosten für den Brückenbau mit Hochwasserschutzmauern beziffern sich auf etwa 3.052.600 Euro Brutto. Für den Straßenbau mit Anbindung Flugplatzweg, Anpassung Parkplatz Quadfeldmühle und Kosten der Behelfsfahrbahn fallen Baukosten von ca. 1.953.300 Euro Brutto an. Für die Kanalbauarbeiten (Niederschlagswasserableitung) ergeben sich Baukosten von ungefähr 440.000 Euro Brutto. Die Gesamtkosten des Projektes (ohne Baunebenkosten) werden auf 5.45 Mio € Netto geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Juli 2024 - Baubeginn: II. Quartal 2025 - Fertigstellung: II Quartal 2027 - Das neue Brückenbauwerk muss jedoch bereits im Winter 2026/2027 nutzbar und befahrbar sein. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI sowie Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 41 ff. HOAI Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 5-7 gemäß § 45+41 HOAI beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
      Interne Kennung: Verkehr / ING
      5.1.1.
      Zweck
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
      Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
      5.1.2.
      Erfüllungsort
      Postanschrift: Marktplatz 2  
      Stadt: Cham
      Postleitzahl: 93413
      Land: Deutschland
      5.1.3.
      Geschätzte Dauer
      Datum des Beginns: 03/07/2024
      Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
      5.1.4.
      Verlängerung
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: — Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 45 HOAI. — Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 8+9 gemäß § 45 HOAI Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Besondere Leistungen ggf. gem. HOAI - Mitwirken beim Verwendungsnachweis (Lph. 9) - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9) - Örtliche Bauüberwachung (Lph. 8 )
      5.1.6.
      Allgemeine Informationen
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
      Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
      5.1.7.
      Strategische Auftragsvergabe
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
      5.1.9.
      Eignungskriterien
      Kriterium:
      Art: Eignung zur Berufsausübung
      Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:
      Beschreibung: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV) 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen. 10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

      Kriterium:
      Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:
      Beschreibung: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

      Kriterium:
      Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:
      Beschreibung: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfungen gemäß § 46 Abs. 3 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2021-2023) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (KG 200+500), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.

      Kriterium:
      Art: Sonstiges
      Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV):
      Beschreibung: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach §51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2021 bis 2023 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: — Gesamtumsatz ≥ 250 000 EUR/a (5 Pkt), — Gesamtumsatz < 250 000 EUR/a und ≥ 200 000 EUR/a (2,5 Pkt), — Gesamtumsatz < 200 000 EUR/a (0 Pkt). Die teilweise Erfüllung der Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5

      Kriterium:
      Art: Sonstiges
      Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV):
      Beschreibung: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach §51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2021 bis 2023 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: — durchschnittl. ≥ 4 Gesamtmitarbeiter (5 Pkt), — durchschnittl. < 4 Gesamtmitarbeiter und ≥ 3 Gesamtmitarbeiter (2,5 Pkt), — durchschnittl. < 3 Gesamtmitarbeiter (0 Pkt). Die teilweise Erfüllung der Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5

      Kriterium:
      Art: Sonstiges
      Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV):
      Beschreibung: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach §51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – Wichtung 90 %. Referenzprojekte, die vor 2013 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die maximale Bewertung sollten durch die Für die 3 Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein: Referenzprojekt 1: -Das Referenzprojekt ist ein Sanierungsobjekt und wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt. -Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Brückenbauwerk als KFZ-, Rad- und Fußgängerüberweg (konstruktives Ingenieurbauwerk für Verkehrsanlagen im Sinne des § 41 Nr. 6 HOAI). - Das Referenzprojekt entspricht in seiner Komplexität mindestens Honorarzone III der HOAI. -Das Referenzprojekt ist in der Größenordnung von Gesamtkosten (Kgr. 300 + 400) ≥ 1,0 Mio EUR brutto. -Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 5-8 (gem. § 43 HOAI- Ingbau) erbracht. -Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. Referenzprojekt 2: -Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentlich gefördertes Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste -Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Ingenieurbauwerk (Gruppe 1 bzw. 2 gem. § 41 HOAI) -Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung Kgr. 200 ≥ 0,4 Mio. € brutto) -Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 5-8 (gem. § 43 HOAI) erbracht -Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen Referenzprojekt 3: -Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde. -Das Referenzprojekt beinhaltete auch öffentliche Straßen bzw. Wege i. S. d. § 2 Straßengesetz -Das Referenzprojekt beinhaltete Planung von Verkehrsanlagen mit Brückenanschluss nach § 47 HOAI -Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 5–8 gemäß § 47 HOAI erbracht. -Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 500 ≥ 0,6 Mio. € brutto -Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder abgeschlossen. Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Pkt. für Gesamtumsatz + max. 5 Pkt. für Gesamtmitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Pkt. für die Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
      Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 90
      Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
      Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
      Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
      5.1.10.
      Zuschlagskriterien
      Kriterium:
      Art: Qualität
      Bezeichnung: Personelle Besetzung - Gewichtung 35%
      Beschreibung: Personelle Besetzung
      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35
      Fester Wert (insgesamt): 35

      Kriterium:
      Art: Qualität
      Bezeichnung: Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25%
      Beschreibung: Fachtechnische Lösungsansätze
      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
      Fester Wert (insgesamt): 25

      Kriterium:
      Art: Qualität
      Bezeichnung: Strukturelle Herangehensweise an das Projekt / Projektanalyse - Gewichtung 15%
      Beschreibung: Strukturelle Herangehensweise an das Projekt
      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
      Fester Wert (insgesamt): 15

      Kriterium:
      Art: Qualität
      Bezeichnung: Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5%
      Beschreibung: Gesamteindruck Konzept
      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
      Fester Wert (insgesamt): 5

      Kriterium:
      Art: Preis
      Bezeichnung: Honorarangebot - Gewichtung 20%
      Beschreibung: Honorarangebot
      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
      Fester Wert (insgesamt): 20
      5.1.11.
      Auftragsunterlagen
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av21a26c-eu
      5.1.12.
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
      Bedingungen für die Einreichung:
      Elektronische Einreichung: Zulässig
      Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      Varianten: Nicht zulässig
      Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/04/2024 12:00:00 (UTC)
      Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 90 Tag
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
      Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
      Auftragsbedingungen:
      Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische haftende Bieter-/Bewerbergemeinschaft unter Benennung desjenigen, der die Bieter-/Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
      5.1.15.
      Techniken
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
      5.1.16.
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Cham
      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Cham
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Cham
      Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Cham
      8. Organisationen
      8.1.
      ORG-0001
      Offizielle Bezeichnung: Stadt Cham
      Registrierungsnummer: 0
      Postanschrift: Marktplatz 2  
      Stadt: Cham
      Postleitzahl: 93413
      Land: Deutschland
      Kontaktperson: Hr. Josef Ried
      Telefon: 099718579-156
      Internetadresse: https://www.cham.de
      Profil des Erwerbers: https://www.cham.de
      Sonstige Kontaktpersonen:
      Offizielle Bezeichnung: Hitzler Ingenieure GmbH & Co. KG
      Abteilung: VgV-Vergabemanagement
      Postanschrift: Weimarer Straße 32  
      Stadt: München
      Postleitzahl: 80807
      Land: Deutschland
      Kontaktperson: VgV-Vergabemanagement
      Rollen dieser Organisation
      Beschaffer
      Federführendes Mitglied
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
      Organisation, die Angebote bearbeitet
      8.1.
      ORG-0002
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken
      Registrierungsnummer: 0000
      Postanschrift: Promenade 27  
      Stadt: Ansbach
      Postleitzahl: 91522
      Land: Deutschland
      Kontaktperson: Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken
      Telefon: +49 98153-1277
      Fax: +49 98153-1837
      Rollen dieser Organisation
      Beschaffungsdienstleister
      Überprüfungsstelle
      8.1.
      ORG-0003
      Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
      Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
      Stadt: Bonn
      Postleitzahl: 53119
      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
      Land: Deutschland
      Telefon: +49228996100
      Rollen dieser Organisation
      TED eSender
      11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1.
      Informationen zur Bekanntmachung
      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 82794e2f-ede9-4360-9787-c7dd98d56240 - 01
      Formulartyp: Wettbewerb
      Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
      Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/03/2024 11:07:35 (UTC)
      Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2.
      Informationen zur Veröffentlichung
      Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 190303-2024
      ABl. S – Nummer der Ausgabe: 64/2024
      Datum der Veröffentlichung: 29/03/2024
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 29.03.2024
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Wettbewerbs-ID 2-553265 Status Kostenpflichtig
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