loading
  • DE-22335 Hamburg
  • 05/2011
  • Ergebnis
  • (ID 2-56334)

Kleine Mandel - Parkhausneubau am Hamburg Airport


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Entscheidung 20.05.2011 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb nach RPW
    Berufsgruppen Architektur
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 5 - max. 10
    Tatsächliche Teilnehmer: 10
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Zulassungsbereich EWR, GPA
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 77.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Flughafen Hamburg GmbH, Hamburg (DE)
    Betreuer D&K drost consult GmbH, Hamburg (DE) Büroprofil
    Preisrichter Hans-Peter Boltres, Martin Murphy, Prof. Michael Schumacher [Vorsitz], Prof. Dr. Hartmut H. Topp, Prof. Jörn Walter , Carsten Wilmsen, Dr. Thomas Immelmann, Thomas Domres, Gisela Busold
    Aufgabe
    Der Hamburg Airport ist der älteste Flughafen, der sich noch an seinem ursprünglichen Standort befindet. Einst vor den Toren der Stadt gebaut, ist er heute Norddeutschlands größter internationaler Verkehrsflughafen, Wirtschaftsmotor und wichtiger Arbeitgeber für Hamburg und seine Metropolregion. Durch seine innenstadtnahe Lage bedingt, ist die ständige Optimierung von Flächenressourcen eine der wichtigen Aufgaben bei der künftigen Entwicklungsplanung des Standorts.
    Gegenstand des hochbaulichen Wettbewerbs ist die Entwicklung einer Teilfläche auf der „Landseite“ des Flughafens der sogenannten „Kleinen Mandel“. Dieses Areal ist derzeit im Bebauungsplan Fuhlsbüttel 22/Langenhorn 39 als Kerngebiet ausgewiesen und ausschließlich für flughafenbezogene Nutzungen reserviert. Heute wird es durch das Parkhaus P1, einen Taxenspeicher und eine Busaufstellfläche genutzt.
    Mit der vollständigen Eröffnung des neuen Parkdecks P2-P4 (Februar 2010) im Zentralbereich vor den Terminals verfügt der Hamburg Airport über rd.
    11 200 öffentlich nutzbare Stellplätze. Davon entfallen ca. 1 550 Stellplätze auf das Parkhaus P1. Das Parkhaus selbst ist ursprünglich als Betriebsprovisorium konzipiert und mit einer befristeten Nutzungsgenehmigung versehen worden. Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) sieht daher im Rahmen ihrer landseitigen Infrastrukturentwicklung einen Neubau an gleicher Stelle vor, der idealerweise bis zum Beginn der Sommerferien in Hamburg und Schleswig-Holstein mindestens teilweise wieder genutzt werden kann. Die Stellplatzzahl soll dabei auf insgesamt 2.300 Parkplätze erhöht werden. Gleichzeitig muss das Areal auch künftig einen Taxenspeicher für bis zu 300 Fahrzeuge aufnehmen; eine Integration dieser Funktionsfläche in das zu konzipierende Objekt ist denkbar.
    Durch die exponierte räumliche Lage der Kleinen Mandel in der Zufahrt zum Zentralbereich der Terminals, bestehen Anforderungen an die städtebauliche Integration des Planungsgebiets in den Zentralbereich der Terminals sowie die architektonische Gestaltung des Objekts. Beide Anforderungen sind in den Entwurfslösungen des Wettbewerbsverfahrens zu berücksichtigen. Auf die bestehenden (in den vergangenen 10 Jahren entstandenen) Verkehrsinfrastrukturen des Hamburg Airport ist dabei ebenso Rücksicht zu nehmen, wie auf die konzipierten Funktionsabläufe des Umfelds.
    Aufgefordert zu diesem Wettbewerb sind Architektinnen und Architekten. Die teilnehmenden Büros sollen bis zum Rückfragenkolloquium des Verfahrens eine Verkehrsplanerin/einen Verkehrsplaner benennen, die/der sie bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe berät.
    Der Inhalt der Bekanntmachung wurde mit der Architektenkammer Hamburg abgestimmt und das Verfahren unter der Nummer BO_017_10_HRW registriert.
    Ausstellung Die Beiträge werden ganztägig vom 05. Juli bis zum 29. Juli 2011 am Flughafen im Terminal 2 in der 2. Ebene (Galerie-Ebene) der Öffentlichkeit präsentiert
    Projektadresse DE-22335 Hamburg
    TED Dokumenten-Nr. 357920-2010
      Ergebnis anzeigen

  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren

    • WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
      Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/17/EG

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
      Flughafen Hamburg GmbH
      Flughafenstraße 1-3
      Kontakt: Zentraleinkauf
      z. H. Hans-Joachim Jahnke
      22335 Hamburg
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 405075-1776
      E-Mail: MTVjZVxjaWZgO2NcaClcZG1ram1vKV9g
      Fax +49 405075-1238
      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
      Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
      Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
      D&K drost consult GmbH
      Kajen 10
      z. H. Christine Holewa
      20459 Hamburg
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 40360984-27
      E-Mail: MTRfKmRraGFzXTxgbmtvcClfa2pvcWhwKmBh
      Fax +49 40360984-11
      Internet: www.drost-consult.de
      Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
      an: die oben genannten Kontaktstellen

      I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS
      Flughafenanlagen

      ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
      Auftraggeber/den Auftraggeber
      101001288 Kleine Mandel - Parkhausneubau am Hamburg Airport

      II.1.2) Kurze Beschreibung
      Der Hamburg Airport ist der älteste Flughafen, der sich noch an seinem
      ursprünglichen Standort befindet. Einst vor den Toren der Stadt gebaut,
      ist er heute Norddeutschlands größter internationaler Verkehrsflughafen,
      Wirtschaftsmotor und wichtiger Arbeitgeber für Hamburg und seine
      Metropolregion. Durch seine innenstadtnahe Lage bedingt, ist die ständige
      Optimierung von Flächenressourcen eine der wichtigen Aufgaben bei der
      künftigen Entwicklungsplanung des Standorts.
      Gegenstand des hochbaulichen Wettbewerbs ist die Entwicklung einer
      Teilfläche auf der „Landseite“ des Flughafens der sogenannten „Kleinen
      Mandel“. Dieses Areal ist derzeit im Bebauungsplan Fuhlsbüttel
      22/Langenhorn 39 als Kerngebiet ausgewiesen und ausschließlich für
      flughafenbezogene Nutzungen reserviert. Heute wird es durch das Parkhaus
      P1, einen Taxenspeicher und eine Busaufstellfläche genutzt.
      Mit der vollständigen Eröffnung des neuen Parkdecks P2-P4 (Februar 2010)
      im Zentralbereich vor den Terminals verfügt der Hamburg Airport über rd.
      11 200 öffentlich nutzbare Stellplätze. Davon entfallen ca. 1 550
      Stellplätze auf das Parkhaus P1. Das Parkhaus selbst ist ursprünglich als
      Betriebsprovisorium konzipiert und mit einer befristeten
      Nutzungsgenehmigung versehen worden. Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG)
      sieht daher im Rahmen ihrer landseitigen Infrastrukturentwicklung einen
      Neubau an gleicher Stelle vor, der idealerweise bis zum Beginn der
      Sommerferien in Hamburg und Schleswig-Holstein mindestens teilweise wieder
      genutzt werden kann. Die Stellplatzzahl soll dabei auf insgesamt 2.300
      Parkplätze erhöht werden. Gleichzeitig muss das Areal auch künftig einen
      Taxenspeicher für bis zu 300 Fahrzeuge aufnehmen; eine Integration dieser
      Funktionsfläche in das zu konzipierende Objekt ist denkbar.
      Durch die exponierte räumliche Lage der Kleinen Mandel in der Zufahrt zum
      Zentralbereich der Terminals, bestehen Anforderungen an die städtebauliche
      Integration des Planungsgebiets in den Zentralbereich der Terminals sowie
      die architektonische Gestaltung des Objekts. Beide Anforderungen sind in
      den Entwurfslösungen des Wettbewerbsverfahrens zu berücksichtigen. Auf die
      bestehenden (in den vergangenen 10 Jahren entstandenen)
      Verkehrsinfrastrukturen des Hamburg Airport ist dabei ebenso Rücksicht zu
      nehmen, wie auf die konzipierten Funktionsabläufe des Umfelds.
      Aufgefordert zu diesem Wettbewerb sind Architektinnen und Architekten. Die
      teilnehmenden Büros sollen bis zum Rückfragenkolloquium des Verfahrens
      eine Verkehrsplanerin/einen Verkehrsplaner benennen, die/der sie bei der
      Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe berät.
      Der Inhalt der Bekanntmachung wurde mit der Architektenkammer Hamburg
      abgestimmt und das Verfahren unter der Nummer BO_017_10_HRW registriert.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71221000

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
      INFORMATIONEN

      III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER
      Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen
      Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des
      WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
      Teilnahmeberechtigt sind Architekten/Architektinnen.
      Für die Teilnahme ist ein Bewerbungsbogen auszufüllen, zu unterschreiben
      und die darin geforderten Anlagen mit abzugeben. Dieser kann auf der
      Homepage des wettbewerbsbetreuenden Büros D&K drost consult GmbH
      heruntergeladen werden (www.drost-consult.de). Die Unterlagen müssen in
      einem verschlossenen Umschlag bis zum 12.1.2011 um 12:00 Uhr bei folgender
      Adresse eingereicht werden: Flughafen Hamburg GmbH, Zentraleinkauf,
      Flughafenstraße 1-3, D-22335 Hamburg. Der Umschlag ist deutlich mit der
      Aufschrift „101001288 Kleine Mandel - Parkhausneubau am Hamburg Airport“
      zu kennzeichnen. Ein entsprechender Vordruck wird als Anlage zum
      Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt (www.drost-consult.de).
      Insbesondere sind folgende Angaben/Nachweise zu erbringen, endgültige
      Nichterfüllung führt zum Ausschluss: (1.1) Name und Adresse des Bewerbers;
      (1.2) Nachweis der beruflichen Qualifikation des Bewerbers als
      Architektin/Architekt, insbesondere durch die Vorlage der Eintragung in
      einem zuständigen Berufsregister (z.B. Mitgliedschaft in einer
      Architektenkammer); (1.3) Nachweis der Unterschriftenberechtigung im Falle
      einer Kapitalgesellschaft, z.B. durch die Vorlage eines aktuellen
      Handelsregisterauszugs; (1.4) eidesstattliche Erklärung über das
      Nichtvorliegen von Verurteilungen/möglichen Ausschlussgründen gemäß SektVO
      § 21 und Teilnahmehindernissen gemäß der Richtlinien für
      Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (RPW 2010) § 4 (2).
      Folgende Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit sind nachzuweisen:
      (1.5) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Form einer
      Bestätigung des Versicherers nicht älter als 1 Jahr mit Deckungssummen von
      mind. 2 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Eine projektbezogene
      Bestätigung des Versicherers über eine Erhöhung der Versicherungssumme auf
      die geforderte Summe im Auftragsfall ist für den Nachweis zulässig; (1.6)
      Nachweis über einen durchschnittlichen Jahresumsatz für Leistungen gem. §
      33 HOAI Objektplanung Gebäude der letzten 3 Jahre von mindestens 400 000
      EUR netto; (1.7) Nachweis über eine durchschnittliche Anzahl von
      mindestens 5 für die Leistung qualifizierten Mitarbeitern (Führungskräfte
      und technische Mitarbeiter) der letzten 3 Jahre.
      Darüber hinaus ist die Leistungsfähigkeit des Bewerbers insbesondere durch
      vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Es sind 3 bereits
      durchgeführte Projekte (mind. Planung Leistungsphasen 2-5 gem. HOAI § 33
      Objektplanung Gebäude), die nicht älter als 10 Jahre sind unter Angabe der
      Objekt-/Projektbezeichnung und des Standorts, der Projektart und Art der
      Nutzung, des Auftraggebers, des Leistungsbilds des Bewerbers (Angabe der
      Leistungsphasen nach HOAI), des Leistungszeitraums und der Projektgröße
      (Baukosten KG 200 bis 500, 700 in Euro netto, BGF und ggf. Anzahl der
      Stellplätze) zu benennen. Eine Erfahrung in der Planung und Bauüberwachung
      von Parkierungsanlagen wird von der Ausloberin erwartet. Die drei
      Referenzen sind gemäß den Vorgaben im Bewerbungsbogen detailliert auf
      jeweils einer DIN-A3-Seite vorzustellen (Bewerbungsbogen S. 5 und 6 sowie
      Anhang 2). Referenzschreiben zu den detailliert vorgestellten Projekten
      können zusätzlich angeführt werden und werden für die Auswahl der Bewerber
      mit berücksichtigt.
      Die Ausloberin beabsichtigt, bis zu 2 junge Büros zum Wettbewerb
      zuzulassen. Bewerber, die sich als junges Büro bewerben, haben dies im
      Bewerbungsbogen anzugeben und dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht
      länger als 5 Jahre in eine Kammerliste als Architekt eingetragen sein. Ein
      entsprechender Nachweis ist durch jeden Partner des „jungen Büros“, bzw.
      durch jedes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft zu führen. Bewerber, die
      sich als „junges Büro“ bewerben, können anstatt bereits realisierter
      Projekte auch Projektstudien, Wettbewerbserfolge (Preise und Ankäufe) oder
      sonstige Leistungsnachweise (z.B. durch in anderen Büros als
      verantwortlicher Projektleiter durchgeführte Projekte; Nachweis durch eine
      schriftliche Bestätigung durch das Büro) einreichen, die erwarten lassen,
      dass sie für die anstehende Bauaufgabe geeignet sind.
      Arbeitsgemeinschaften von Architekten sind zugelassen und müssen als
      solche im Anschreiben bzw. im Bewerbungsbogen kenntlich gemacht werden.
      Ein federführender Ansprechpartner muss dabei benannt werden. Im Falle
      einer Arbeitsgemeinschaft ist der Bewerbungsbogen gemeinsam auszufüllen.
      Zudem ist eine gemeinsame Erklärung der Bewerber zu unterzeichnen
      (Bewerbungsbogen, Punkt 4B). Nichtvorliegen kann zum Ausschluss der
      Bewerbung der Arbeitsgemeinschaft führen.
      Die Ausloberin wählt anhand der im Bewerbungsbogen und der in den
      dazugehörigen Anlagen erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht
      aufgrund der formalen Kriterien oder der möglichen
      Ausschlusskriterien/Teilnahmehindernisse oder der Nichterfüllung der
      Mindestanforderungen ausgeschlossen wurden, diejenigen aus, die zur
      Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert werden.
      Dabei erfolgt die Auswahl anhand folgender Kriterien:
      — Vergleichbarkeit des detailliert dargestellten Referenzprojektes 1,
      insbesondere vergleichbare Projektgröße (0-2 Punkte), Bauaufgabe (0-2
      Punkte), Leistungsbild (0-2 Punkte) und erwartete Qualität (0-4 Punkte),
      — Vergleichbarkeit des detailliert dargestellten Referenzprojektes 2,
      insbesondere vergleichbare Projektgröße (0-2 Punkte), Bauaufgabe (0-2
      Punkte), Leistungsbild (0-2 Punkte) und erwartete Qualität (0-4 Punkte),
      — Vergleichbarkeit des detailliert dargestellten Referenzprojektes 3,
      insbesondere vergleichbare Projektgröße (0-2 Punkte), Bauaufgabe (0-2
      Punkte), Leistungsbild (0-2 Punkte) und erwartete Qualität (0-4 Punkte).
      Der für die Auswahl verwendete Auswahlbogen ist unter www.drost-consult.de
      einzusehen.
      Sofern mehr Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten als Teilnehmer
      vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl durch Losziehung.

      III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
      Ja
      Als Berufsqualifikation wird der Beruf der Architektin/des Architekten
      gefordert. Teilnahmeberechtigt ist jeder, der nach den Gesetzen der Länder
      berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Architektin zu tragen
      oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die
      gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet der Architektur,
      berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als
      Architektin/Architekt tätig zu werden.
      Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der
      Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß vorangegangenem
      Satz benennen.

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) ART DES WETTBEWERBS
      Nichtoffen
      Gewünschte Teilnehmerzahl Mindestzahl 5. / Höchstzahl 10

      IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
      Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien.
      Formalleistungen,
      Städtebauliches Konzept,
      Hochbauliches Konzept,
      Funktionales Konzept,
      Ökologie und Nachhaltigkeit,
      Wirtschaftlichkeit.
      Eine detaillierte Aufstellung der Bewertungsmerkmale wird im
      Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge
      der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

      IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
      101001288

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
      ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
      11.1.2011 - 12:00
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
      Teilnahme
      12.1.2011 - 12:00

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die
      ausgewählten Bewerber
      31.1.2011

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
      verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.5) PREISE UND PREISGERICHT

      IV.5.1) Es werden Preise vergeben
      Ja
      Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Die Ausloberin stellt die
      Wettbewerbssumme von 77 000 EUR (netto) bereit. Die Summe von insgesamt 27
      000 EUR (netto) wird in Form eines Bearbeitungshonorars ausgeschüttet
      (siehe
      IV.5.2). Es sollen 3 Preise vergeben werden:
      1. Preis: 25 000 EUR (netto),
      2. Preis: 15 000 EUR (netto),
      3. Preis: 10 000 EUR (netto).
      Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere
      Verteilung der Preisgelder vorzunehmen.

      IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer
      Die ausgewählten Teilnehmer, die zum Wettbewerbsverfahren aufgefordert
      werden und teilnehmen, erhalten ein Bearbeitungshonorar von 2 700 EUR
      (netto), sofern Sie eine vollständige Wettbewerbsarbeit fristgerecht
      einreichen.

      IV.5.3) Folgeaufträge:
      Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an
      den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben

      IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
      Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
      Nein

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Prof. Jörn Walter, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU),
      Oberbaudirektor
      2. Hans-Peter Boltres, Bezirksamt Hamburg-Nord, Leiter Fachamt Stadt- und
      Landschaftsplanung
      3. Prof. Dr. Hartmut Topp, beratender Ingenieur/Verkehrsplanung,
      Kaiserslautern
      4. Carsten Wilmsen, Flughafen Hamburg GmbH, Leiter Real Estate Management
      5. Dr. Thomas Immelmann, Flughafen Hamburg GmbH, Leiter Centermanagement

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
      AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
      Nein

      VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
      Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des
      Preisgerichts und entsprechend der Richtlinien für Planungswettbewerbe der
      Freien und Hansestadt Hamburg (RPW 2010) § 8 (2) einen oder mehrere
      Preisträgerinnen/Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der
      Planungsleistungen gemäß HOAI § 33 – mindestens Leistungsphasen 2 bis 4
      und Teile von 5 (zum Beispiel Leitdetails) zu beauftragen (die
      Beauftragung erfolgt stufenweise), sofern das Projekt umgesetzt wird,
      soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und soweit
      mindestens eines der teilnahmeberechtigten Büros, dessen Arbeit mit einem
      Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu
      übertragenden Leistung gewährleistet.
      Alle mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden gem. der Richtlinien für
      Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (RPW 2010) § 8 Abs.
      3 Eigentum der Ausloberin. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes
      gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt
      jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer erhalten. Die Ausloberin erwirbt
      gem. Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg
      (RPW 2010) § 8 Abs. 3 das uneingeschränkte Nutzungsrecht an der gesamten
      Arbeit (oder in Auszügen) des mit der weiteren Bearbeitung beauftragten
      Architekten. Die Ausloberin ist berechtigt, das Nutzungsrecht zu
      übertragen. Die Nutzung einer Arbeit ohne weitere Beauftragung regelt sich
      nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt
      Hamburg (RPW 2010) § 8 Abs. 3.
      Die vorläufige, in Punkt IV.5.5 genannte Zusammensetzung der Preisrichter
      ist nicht abschließend. Die Namen der Preisrichter werden spätestens mit
      den Auslobungsunterlagen bekannt gegeben.
      Voraussichtlich geforderte Leistungen (nicht abschließend):
      1. Lageplan (M 1:500); 2. Erdgeschoss inkl. Erschließungskonzept (M 1:
      200); 3. Regelgeschosse inkl. Erschließungskonzept (M 1:200); 4.
      Schnitte/Ansichten (M 1: 200); 5. Liberoblatt; 6. Fassadenkonzept (M 1:50)
      7. Haustechnisches und statisches Grundkonzept (im Erläuterungsbericht
      bzw. Schnitt); 8. Erläuterungsbericht; 9. Flächenberechnungen; 10.
      Investitionskosten (KG 300 und 400 in der ersten Ebene), 11. Modell (M
      1:1000), 12. Prüfpläne; 13. Verfassererklärung; 15.
      Verpflichtungserklärung zur Nutzung digitaler Daten; 16. Liste der
      eingereichten Unterlagen, 17. Digitale Unterlagen.
      Voraussichtliche Termine des Wettbewerbs:
      Versendung der Auslobung an die ausgewählten Teilnehmer: 06. KW 2011;
      Rückfragenkolloquium: 08. KW 2011, Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 16. KW
      2011, Abgabe der Modelle: 17. KW 2011, Preisgerichtssitzung: 20. KW 2011.

      VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg
      Neuer Wall 88
      20354 Hamburg
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MTRucWFgZWNhbipmcWpjYTxeb3EqZF1pXnFuYypgYQ==
      Tel. +49 4042840-2503/3010
      Internet: http://fhh.hamburg.de
      Fax +49 4042840-2496

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
      Nachprüfungsantrag gem. aktuell gültigen Gesetz gegen
      Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vor der zuständigen Vergabekammer.
      Auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein
      Nachprüfantrag ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig,
      soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
      Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
      30.11.2010

    © European Union, http://ted.europa.eu
  • Protected by Copyscape
  • Gewährleistung

    competitionline übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel oder Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragung von Inhalten. competitionline übernimmt keine Verantwortung für Einbußen oder Schäden, die aus der Verwendung der Internetseiten, aus der Verwendung von Nutzerinhalten oder von Inhalten Dritter, die aus den Internetseiten oder über den Service gepostet oder an Nutzer übertragen werden, oder aus Interaktionen zwischen Nutzer und Internetseiten (online oder offline) resultieren. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen.


INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 02.12.2010
Ergebnis veröffentlicht 30.06.2011
Zuletzt aktualisiert 09.04.2020
Wettbewerbs-ID 2-56334 Status
Seitenaufrufe 5929