WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/17/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Flughafen Hamburg GmbH
Flughafenstraße 1-3
Kontakt: Zentraleinkauf
z. H. Hans-Joachim Jahnke
22335 Hamburg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 405075-1776
E-Mail: MTVjZVxjaWZgO2NcaClcZG1ram1vKV9g
Fax +49 405075-1238
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
D&K drost consult GmbH
Kajen 10
z. H. Christine Holewa
20459 Hamburg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 40360984-27
E-Mail: MTRfKmRraGFzXTxgbmtvcClfa2pvcWhwKmBh
Fax +49 40360984-11
Internet: www.drost-consult.de
Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
an: die oben genannten Kontaktstellen
I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS
Flughafenanlagen
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber
101001288 Kleine Mandel - Parkhausneubau am Hamburg Airport
II.1.2) Kurze Beschreibung
Der Hamburg Airport ist der älteste Flughafen, der sich noch an seinem
ursprünglichen Standort befindet. Einst vor den Toren der Stadt gebaut,
ist er heute Norddeutschlands größter internationaler Verkehrsflughafen,
Wirtschaftsmotor und wichtiger Arbeitgeber für Hamburg und seine
Metropolregion. Durch seine innenstadtnahe Lage bedingt, ist die ständige
Optimierung von Flächenressourcen eine der wichtigen Aufgaben bei der
künftigen Entwicklungsplanung des Standorts.
Gegenstand des hochbaulichen Wettbewerbs ist die Entwicklung einer
Teilfläche auf der „Landseite“ des Flughafens der sogenannten „Kleinen
Mandel“. Dieses Areal ist derzeit im Bebauungsplan Fuhlsbüttel
22/Langenhorn 39 als Kerngebiet ausgewiesen und ausschließlich für
flughafenbezogene Nutzungen reserviert. Heute wird es durch das Parkhaus
P1, einen Taxenspeicher und eine Busaufstellfläche genutzt.
Mit der vollständigen Eröffnung des neuen Parkdecks P2-P4 (Februar 2010)
im Zentralbereich vor den Terminals verfügt der Hamburg Airport über rd.
11 200 öffentlich nutzbare Stellplätze. Davon entfallen ca. 1 550
Stellplätze auf das Parkhaus P1. Das Parkhaus selbst ist ursprünglich als
Betriebsprovisorium konzipiert und mit einer befristeten
Nutzungsgenehmigung versehen worden. Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG)
sieht daher im Rahmen ihrer landseitigen Infrastrukturentwicklung einen
Neubau an gleicher Stelle vor, der idealerweise bis zum Beginn der
Sommerferien in Hamburg und Schleswig-Holstein mindestens teilweise wieder
genutzt werden kann. Die Stellplatzzahl soll dabei auf insgesamt 2.300
Parkplätze erhöht werden. Gleichzeitig muss das Areal auch künftig einen
Taxenspeicher für bis zu 300 Fahrzeuge aufnehmen; eine Integration dieser
Funktionsfläche in das zu konzipierende Objekt ist denkbar.
Durch die exponierte räumliche Lage der Kleinen Mandel in der Zufahrt zum
Zentralbereich der Terminals, bestehen Anforderungen an die städtebauliche
Integration des Planungsgebiets in den Zentralbereich der Terminals sowie
die architektonische Gestaltung des Objekts. Beide Anforderungen sind in
den Entwurfslösungen des Wettbewerbsverfahrens zu berücksichtigen. Auf die
bestehenden (in den vergangenen 10 Jahren entstandenen)
Verkehrsinfrastrukturen des Hamburg Airport ist dabei ebenso Rücksicht zu
nehmen, wie auf die konzipierten Funktionsabläufe des Umfelds.
Aufgefordert zu diesem Wettbewerb sind Architektinnen und Architekten. Die
teilnehmenden Büros sollen bis zum Rückfragenkolloquium des Verfahrens
eine Verkehrsplanerin/einen Verkehrsplaner benennen, die/der sie bei der
Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe berät.
Der Inhalt der Bekanntmachung wurde mit der Architektenkammer Hamburg
abgestimmt und das Verfahren unter der Nummer BO_017_10_HRW registriert.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71221000
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER
Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des
WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
Teilnahmeberechtigt sind Architekten/Architektinnen.
Für die Teilnahme ist ein Bewerbungsbogen auszufüllen, zu unterschreiben
und die darin geforderten Anlagen mit abzugeben. Dieser kann auf der
Homepage des wettbewerbsbetreuenden Büros D&K drost consult GmbH
heruntergeladen werden (www.drost-consult.de). Die Unterlagen müssen in
einem verschlossenen Umschlag bis zum 12.1.2011 um 12:00 Uhr bei folgender
Adresse eingereicht werden: Flughafen Hamburg GmbH, Zentraleinkauf,
Flughafenstraße 1-3, D-22335 Hamburg. Der Umschlag ist deutlich mit der
Aufschrift „101001288 Kleine Mandel - Parkhausneubau am Hamburg Airport“
zu kennzeichnen. Ein entsprechender Vordruck wird als Anlage zum
Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt (www.drost-consult.de).
Insbesondere sind folgende Angaben/Nachweise zu erbringen, endgültige
Nichterfüllung führt zum Ausschluss: (1.1) Name und Adresse des Bewerbers;
(1.2) Nachweis der beruflichen Qualifikation des Bewerbers als
Architektin/Architekt, insbesondere durch die Vorlage der Eintragung in
einem zuständigen Berufsregister (z.B. Mitgliedschaft in einer
Architektenkammer); (1.3) Nachweis der Unterschriftenberechtigung im Falle
einer Kapitalgesellschaft, z.B. durch die Vorlage eines aktuellen
Handelsregisterauszugs; (1.4) eidesstattliche Erklärung über das
Nichtvorliegen von Verurteilungen/möglichen Ausschlussgründen gemäß SektVO
§ 21 und Teilnahmehindernissen gemäß der Richtlinien für
Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (RPW 2010) § 4 (2).
Folgende Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit sind nachzuweisen:
(1.5) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Form einer
Bestätigung des Versicherers nicht älter als 1 Jahr mit Deckungssummen von
mind. 2 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Eine projektbezogene
Bestätigung des Versicherers über eine Erhöhung der Versicherungssumme auf
die geforderte Summe im Auftragsfall ist für den Nachweis zulässig; (1.6)
Nachweis über einen durchschnittlichen Jahresumsatz für Leistungen gem. §
33 HOAI Objektplanung Gebäude der letzten 3 Jahre von mindestens 400 000
EUR netto; (1.7) Nachweis über eine durchschnittliche Anzahl von
mindestens 5 für die Leistung qualifizierten Mitarbeitern (Führungskräfte
und technische Mitarbeiter) der letzten 3 Jahre.
Darüber hinaus ist die Leistungsfähigkeit des Bewerbers insbesondere durch
vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Es sind 3 bereits
durchgeführte Projekte (mind. Planung Leistungsphasen 2-5 gem. HOAI § 33
Objektplanung Gebäude), die nicht älter als 10 Jahre sind unter Angabe der
Objekt-/Projektbezeichnung und des Standorts, der Projektart und Art der
Nutzung, des Auftraggebers, des Leistungsbilds des Bewerbers (Angabe der
Leistungsphasen nach HOAI), des Leistungszeitraums und der Projektgröße
(Baukosten KG 200 bis 500, 700 in Euro netto, BGF und ggf. Anzahl der
Stellplätze) zu benennen. Eine Erfahrung in der Planung und Bauüberwachung
von Parkierungsanlagen wird von der Ausloberin erwartet. Die drei
Referenzen sind gemäß den Vorgaben im Bewerbungsbogen detailliert auf
jeweils einer DIN-A3-Seite vorzustellen (Bewerbungsbogen S. 5 und 6 sowie
Anhang 2). Referenzschreiben zu den detailliert vorgestellten Projekten
können zusätzlich angeführt werden und werden für die Auswahl der Bewerber
mit berücksichtigt.
Die Ausloberin beabsichtigt, bis zu 2 junge Büros zum Wettbewerb
zuzulassen. Bewerber, die sich als junges Büro bewerben, haben dies im
Bewerbungsbogen anzugeben und dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht
länger als 5 Jahre in eine Kammerliste als Architekt eingetragen sein. Ein
entsprechender Nachweis ist durch jeden Partner des „jungen Büros“, bzw.
durch jedes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft zu führen. Bewerber, die
sich als „junges Büro“ bewerben, können anstatt bereits realisierter
Projekte auch Projektstudien, Wettbewerbserfolge (Preise und Ankäufe) oder
sonstige Leistungsnachweise (z.B. durch in anderen Büros als
verantwortlicher Projektleiter durchgeführte Projekte; Nachweis durch eine
schriftliche Bestätigung durch das Büro) einreichen, die erwarten lassen,
dass sie für die anstehende Bauaufgabe geeignet sind.
Arbeitsgemeinschaften von Architekten sind zugelassen und müssen als
solche im Anschreiben bzw. im Bewerbungsbogen kenntlich gemacht werden.
Ein federführender Ansprechpartner muss dabei benannt werden. Im Falle
einer Arbeitsgemeinschaft ist der Bewerbungsbogen gemeinsam auszufüllen.
Zudem ist eine gemeinsame Erklärung der Bewerber zu unterzeichnen
(Bewerbungsbogen, Punkt 4B). Nichtvorliegen kann zum Ausschluss der
Bewerbung der Arbeitsgemeinschaft führen.
Die Ausloberin wählt anhand der im Bewerbungsbogen und der in den
dazugehörigen Anlagen erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht
aufgrund der formalen Kriterien oder der möglichen
Ausschlusskriterien/Teilnahmehindernisse oder der Nichterfüllung der
Mindestanforderungen ausgeschlossen wurden, diejenigen aus, die zur
Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert werden.
Dabei erfolgt die Auswahl anhand folgender Kriterien:
— Vergleichbarkeit des detailliert dargestellten Referenzprojektes 1,
insbesondere vergleichbare Projektgröße (0-2 Punkte), Bauaufgabe (0-2
Punkte), Leistungsbild (0-2 Punkte) und erwartete Qualität (0-4 Punkte),
— Vergleichbarkeit des detailliert dargestellten Referenzprojektes 2,
insbesondere vergleichbare Projektgröße (0-2 Punkte), Bauaufgabe (0-2
Punkte), Leistungsbild (0-2 Punkte) und erwartete Qualität (0-4 Punkte),
— Vergleichbarkeit des detailliert dargestellten Referenzprojektes 3,
insbesondere vergleichbare Projektgröße (0-2 Punkte), Bauaufgabe (0-2
Punkte), Leistungsbild (0-2 Punkte) und erwartete Qualität (0-4 Punkte).
Der für die Auswahl verwendete Auswahlbogen ist unter www.drost-consult.de
einzusehen.
Sofern mehr Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten als Teilnehmer
vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl durch Losziehung.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
Ja
Als Berufsqualifikation wird der Beruf der Architektin/des Architekten
gefordert. Teilnahmeberechtigt ist jeder, der nach den Gesetzen der Länder
berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Architektin zu tragen
oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die
gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet der Architektur,
berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als
Architektin/Architekt tätig zu werden.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der
Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß vorangegangenem
Satz benennen.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS
Nichtoffen
Gewünschte Teilnehmerzahl Mindestzahl 5. / Höchstzahl 10
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien.
Formalleistungen,
Städtebauliches Konzept,
Hochbauliches Konzept,
Funktionales Konzept,
Ökologie und Nachhaltigkeit,
Wirtschaftlichkeit.
Eine detaillierte Aufstellung der Bewertungsmerkmale wird im
Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge
der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
101001288
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
11.1.2011 - 12:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
Teilnahme
12.1.2011 - 12:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die
ausgewählten Bewerber
31.1.2011
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben
Ja
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Die Ausloberin stellt die
Wettbewerbssumme von 77 000 EUR (netto) bereit. Die Summe von insgesamt 27
000 EUR (netto) wird in Form eines Bearbeitungshonorars ausgeschüttet
(siehe
IV.5.2). Es sollen 3 Preise vergeben werden:
1. Preis: 25 000 EUR (netto),
2. Preis: 15 000 EUR (netto),
3. Preis: 10 000 EUR (netto).
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere
Verteilung der Preisgelder vorzunehmen.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer
Die ausgewählten Teilnehmer, die zum Wettbewerbsverfahren aufgefordert
werden und teilnehmen, erhalten ein Bearbeitungshonorar von 2 700 EUR
(netto), sofern Sie eine vollständige Wettbewerbsarbeit fristgerecht
einreichen.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an
den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
Nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Prof. Jörn Walter, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU),
Oberbaudirektor
2. Hans-Peter Boltres, Bezirksamt Hamburg-Nord, Leiter Fachamt Stadt- und
Landschaftsplanung
3. Prof. Dr. Hartmut Topp, beratender Ingenieur/Verkehrsplanung,
Kaiserslautern
4. Carsten Wilmsen, Flughafen Hamburg GmbH, Leiter Real Estate Management
5. Dr. Thomas Immelmann, Flughafen Hamburg GmbH, Leiter Centermanagement
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des
Preisgerichts und entsprechend der Richtlinien für Planungswettbewerbe der
Freien und Hansestadt Hamburg (RPW 2010) § 8 (2) einen oder mehrere
Preisträgerinnen/Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der
Planungsleistungen gemäß HOAI § 33 – mindestens Leistungsphasen 2 bis 4
und Teile von 5 (zum Beispiel Leitdetails) zu beauftragen (die
Beauftragung erfolgt stufenweise), sofern das Projekt umgesetzt wird,
soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und soweit
mindestens eines der teilnahmeberechtigten Büros, dessen Arbeit mit einem
Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu
übertragenden Leistung gewährleistet.
Alle mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden gem. der Richtlinien für
Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (RPW 2010) § 8 Abs.
3 Eigentum der Ausloberin. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes
gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt
jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer erhalten. Die Ausloberin erwirbt
gem. Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg
(RPW 2010) § 8 Abs. 3 das uneingeschränkte Nutzungsrecht an der gesamten
Arbeit (oder in Auszügen) des mit der weiteren Bearbeitung beauftragten
Architekten. Die Ausloberin ist berechtigt, das Nutzungsrecht zu
übertragen. Die Nutzung einer Arbeit ohne weitere Beauftragung regelt sich
nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt
Hamburg (RPW 2010) § 8 Abs. 3.
Die vorläufige, in Punkt IV.5.5 genannte Zusammensetzung der Preisrichter
ist nicht abschließend. Die Namen der Preisrichter werden spätestens mit
den Auslobungsunterlagen bekannt gegeben.
Voraussichtlich geforderte Leistungen (nicht abschließend):
1. Lageplan (M 1:500); 2. Erdgeschoss inkl. Erschließungskonzept (M 1:
200); 3. Regelgeschosse inkl. Erschließungskonzept (M 1:200); 4.
Schnitte/Ansichten (M 1: 200); 5. Liberoblatt; 6. Fassadenkonzept (M 1:50)
7. Haustechnisches und statisches Grundkonzept (im Erläuterungsbericht
bzw. Schnitt); 8. Erläuterungsbericht; 9. Flächenberechnungen; 10.
Investitionskosten (KG 300 und 400 in der ersten Ebene), 11. Modell (M
1:1000), 12. Prüfpläne; 13. Verfassererklärung; 15.
Verpflichtungserklärung zur Nutzung digitaler Daten; 16. Liste der
eingereichten Unterlagen, 17. Digitale Unterlagen.
Voraussichtliche Termine des Wettbewerbs:
Versendung der Auslobung an die ausgewählten Teilnehmer: 06. KW 2011;
Rückfragenkolloquium: 08. KW 2011, Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 16. KW
2011, Abgabe der Modelle: 17. KW 2011, Preisgerichtssitzung: 20. KW 2011.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg
Neuer Wall 88
20354 Hamburg
DEUTSCHLAND
E-Mail: MTRucWFgZWNhbipmcWpjYTxeb3EqZF1pXnFuYypgYQ==
Tel. +49 4042840-2503/3010
Internet: http://fhh.hamburg.de
Fax +49 4042840-2496
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nachprüfungsantrag gem. aktuell gültigen Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vor der zuständigen Vergabekammer.
Auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein
Nachprüfantrag ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
30.11.2010