WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Stadt Lahr
Rathausplatz 7
Kontakt: Geschäftsstelle Landesgartenschau Lahr
z. H. Herrn Ralph Brucker
77933 Lahr
DEUTSCHLAND
Tel. +49 78219100610
E-Mail: MTNvXmltZStfb3JgaGJvPWleZW8rYWI=
Fax +49 78219100612
Internet-Adresse(n)
http://www.lahr.de
Weitere Auskünfte erteilen: Arbeitsgemeinschaft AG Freiraum/Pit Müller,
c/o Pit Müller, Freier Landschaftsarchitekt BDLA
Guntramstraße 38
Kontakt: Büro Pit Müller
z. H. Dipl.-Ing. Pit Müller
79106 Freiburg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 761280508
E-Mail: MTFvaHM/b2hzLGx0ZGtrZHEtY2Q=
Fax +49 761276552
Internet: http://www.pit-mueller.de
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
Arbeitsgemeinschaft AG Freiraum/Pit Müller, c/o Pit Müller, Freier
Landschaftsarchitekt BDLA
Guntramstraße 38
Kontakt: Büro Pit Müller
z. H. Dipl.-Ing. Pit Müller
79106 Freiburg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 761280508
E-Mail: MjE5XVZhLV1WYRpaYlJZWVJfG1FS
Fax +49 761276552
Internet: http://www.pit-mueller.de
Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
an: Arbeitsgemeinschaft AG Freiraum/Pit Müller, c/o Pit Müller, Freier
Landschaftsarchitekt BDLA
Guntramstraße 38
Kontakt: Büro Pit Müller
z. H. Dipl.-Ing. Pit Müller
79106 Freiburg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 761280508
E-Mail: MjEwZl9qNmZfaiNja1tiYltoJFpb
Fax +49 761276552
Internet: http://pit-mueller.de
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber
Offener, anonymer, einphasiger landschaftsplanerischer Ideen- und
Realisierungswettbewerb "Landesgartenschau Lahr 2018" auf der Grundlage
der "Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2018".
II.1.2) Kurze Beschreibung
Die Stadt Lahr/Schwarzwald ist Ort der baden-württembergischen
Landesgartenschau im Jahr 2018. Bis zu diesem Jahr sollen im Westen der
Stadt zwei neue und attraktive Parks angelegt werden, wodurch die
westlichen Stadtteile mit einer hochwertigen grünen Infrastruktur versorgt
werden, die gleichzeitig ein Trittstein für die Vernetzung der Stadtteile
untereinander bilden soll. Der "Mauerfeldpark" im Nordosten ist dabei als
generationenübergreifender, intensiv nutzbarer Sport-, Spiel- und
Freizeitpark gedacht. Der südwestliche Parkteil, der "Stegmattenpark" hat
die Intention eines extensiv gestalteten Landschaftsparks, der über die
Gartenschau hinaus zwar erhalten werden soll, in Teilen aber auch wieder
landwirtschaftlich genutzt werden kann. Beide Parkteile sollen durch einen
"Brückenschlag" über die trennenden Bundesstraßen B 36/ B 415 hinweg so
verbunden werden, dass beide Parks zusammenhängend barrierefrei nutzbar
sind.
Die Wettbewerbsaufgabe beinhaltet Beiträge für ein dauerhaftes
Nutzungskonzept der beiden Teilparks, einschl. der gestalterischen
Aufwertung der Stadteinfahrt in Zusammenhang mit dem Brückenschlag.
Für das Ausstellungskonzept wird ein Nachweis erwartet, dass die in der
Auslobung beschriebenen Nutzungsanforderungen im Wettbewerbsgebiet in
einer wirtschaftlich vertretbaren Form untergebracht werden können.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71222000, 71420000
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
Ja
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die
geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn
sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaats berechtigt sind, am Tage
der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt/ in",
"Architekt/in", "Stadtplaner/in" zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des
Bewerbers/der Bewerberin die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt,
so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG-
"Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn
zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die
der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte
Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit
die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt
werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls
teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
teilnahmeberechtigt ist. Arbeitsgemeinschaften haben in der
Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Bei der Teilnahme von Architekten/Architektinnen und S
2ta0d1tp8la"n.ern/Stadtplanerinnen ist eine Arbeitsgemeischaft mit
Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen gefordert, die
Federführung liegt beim Landschaftsarchitekten/bei der
Landschaftsarchitektin.
Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) der RPW beschrieben.
Sachverständige, Fachplaner/Fachplanerinnen oder andere
Berater/Beraterinnen müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine
Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und
wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS
Offen
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
Städtebauliche und landschaftsräumliche Leitidee.
Freiräumliche Qualität der Daueranlagen.
Realisierung des Lärmschutzes entlang B 415/B3/B36.
Wirtschaftlichkeit.
Art des Umgangs mit Bestand und Denkmalpflege.
Nachhaltigkeit im Bereich Ökologie und Umweltverträglichkeit.
Robustheit gegenüber Nutzungsmodifikationen und baulichen Erweiterungen.
Erfüllung der Rahmenbedingungen für die Schau.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
14.1.2011 - 17:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig
Preis 100,00 EUR
Zahlungsbedingungen und -weise: Die Unterlagen für den Wettbewerb werden
gegen Zahlung einer Schutzgebühr in Höhe von 100,00 EUR nach schriftlicher
Anforderung bei der Verfahrensbetreuung ab dem 13.12.2010 bis zum
14.1.2011 ausschließlich in digitaler Form an die Teilnehmer verschickt.
Die Schutzgebühr ist dem Antrag auf Zusendung der Wettbewerbsunterlagen in
Form eines Verrechnungsschecks mit dem Vermerk "Wettbewerb LGS Lahr 2018"
beizulegen, er wird den Teilnehmern zurückerstattet, die eine zur
Beurteilung zugelassene Arbeit einreichen bzw. die Unterlagen bis zum
21.1.2011 unbeschädigt zurück geben. Die zur Verfügung gestellten
Zeichnungsdateien dürfen ausschließlich zum Zweck der
Wettbewerbsbearbeitung verwendet werden und sind nach Abschluss des
Wettbewerbs eigenverantwortlich zu löschen. Diese Verpflichtung gilt auch
für den Fall, dass keine Teilnahme an dem Wettbewerb erfolgt.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
Teilnahme
14.1.2011 - 17:00
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben
Ja
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Der Auslober stellt für Preise und
Anerkennungen einen Betrag von 107 000,00 EUR (netto) zur Verfügung.
Aufteilung der Wettbewerbssumme:
1. Preis: 25 000,00 EUR; 2. Preis: 20 000,00 EUR; 3. Preis: 16 000,00 EUR;
4. Preis: 13 000,00 EUR; 5. Preis: 11 000,00 EUR; Anerkennungen ges.: 22
000,00 EUR.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an
den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
Nein
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Offizielle Bezeichnung: Offener,
anonymer, einphasiger landschaftsplanerischer Ideen- und
Realisierungswettbewerb "Landesgartenschau Lahr 2018" nach RPW 2008.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter/Preisrichterinnen:
1. Dr. Wolfgang G. Müller, Oberbürgermeister der Stadt Lahr;
2. Erich Herrmann, Land Baden-Württemberg;
3. Peter Ackermann, Fraktion der CDU;
4. Roland Hirsch, Fraktion der SPD;
5. Annerose Deusch, Fraktion der Freien Wählergemeinschaft;
6. Sven Täubert, Fraktion der Grünen;
7. Herrmann Hauer, Fraktion der FDP;
8. Karl Langensteiner-Schönborn, Baudezernent der Stadt Lahr;
9. Richard Sottru, Leiter Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt im
Stadtbauamt der Stadt Lahr;
10. Prof. Gabriele G. Kiefer, Freie Landschaftsarchitektin Berlin;
11. Maren Brakebusch, Freie Landschaftsarchitektin, Büro Vogt Zürich;
12. Prof. Cornelia Bott, Büro Landschaft und Raum Korntal;
13. Stephan Lenzen, Freier Landschaftsarchitekt Bonn;
14. Dieter Pfrommer, Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stuttgart;
15. Prof. Hubert Möhrle, Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stuttgart.
Namen der ausgewählten stellvertretenden Preisrichter/Preisrichterinnen:
1. Guido Schöneboom, Erster Bürgermeister der Stadt Lahr;
2. Günter Evermann, Amtsleiter Soziales, Schulen und Sport der Stadt Lahr;
3. Ralph Brucker, Geschäftsstelle Landesgartenschau der Stadt Lahr;
4. Sabine Fink, Leiterin des Stadtplanungsamts der Stadt Lahr;
5. Carolin von Lintig, Freie Landschaftsarchitektin, Reutlingen;
6. Silke Kabisch, Leiterin der Abteilung Hochbau im Stadtbauamt der Stadt
Lahr;
7. Michael Kleinthomä, Leiter der Abteilung Tiefbau im Stadtbauamt der
Stadt Lahr.
Terminübersicht:
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: 13.12.2010 bis 14.1.2011.
Rückfragen (schriftlich): bis einschl. 1.2.2011.
Rückfragenkolloquium: 7.2.2011.
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 5.4.2011.
Sitzung des Preisgerichts: 25./26.5.2011.
Weitere Hinweise:
Der Auslober wird – unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes –
unter den in § 8 (2) RPW genannten Voraussetzungen einem oder mehreren
Preisträgern die weitere Bearbeitung des den Realisierungswettbewerb
betreffenden Bereichs mit den Leistungen gemäß HOAI mindestens bis zur
abgeschlossenen Ausführungsplanung übertragen (LP 2 bis LP 5), soweit und
sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird.
Im Anwendungsbereich der VOF wird der Auslober mit allen Preisträgern über
den Auftrag verhandeln.
Ab Montag, den 6.12.2010 sind weitere Informationen (Auslobungstext) unter
folgendem Pfad online abrufbar: www.lahr.de - Stadt & Stadtteile -
Landesgartenschau - Wettbewerb.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Architektenkammer Baden-Württemberg, Abteilung Vergabe und Wettbewerb
Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart
DEUTSCHLAND
E-Mail: MTRlamJrPF1nXnMqYGE=
Tel. +49 711121960
Internet: http://www.akbw.de
Fax +49 7112196103
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
2.12.2010