BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Stiftung Garnisonkirche Potsdam
Gutenbergstraße 71/72
Kontakt: Stiftung Garnisonkirche
z. H. Herrn Peter Leinemann
14467 Potsdam
DEUTSCHLAND
Tel. +49 331505-8168
E-Mail: MjE5UlhVLVJjWFZfUFVSXVxhYFFOWhtRUg==
Fax +49 331505-8168
Weitere Auskünfte erteilen: Teamproject GbR
Köpenicker Str. 48-49
z. H. Christian Franke
10179 Berlin
DEUTSCHLAND
Tel. +49 30609890080/1733966057
E-Mail: MjE3UldhWGJjWFBdHVVhUF1aVC9jVFBcX2FeWVRSYx1TVA==
Fax +49 30609890010
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Teamproject GbR
Köpenicker Str. 48-49
z. H. Christian Franke
10179 Berlin
DEUTSCHLAND
Tel. +49 30609890080/1733966057
E-Mail: MTZdYmxjbW5jW2goYGxbaGVfOm5fW2dqbGlkX11uKF5f
Fax +49 30609890010
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Evangelische Kirche
Berlin-Brandenburg- schlesische Oberlausitz (EKBO)
Georgenkirchstr. 69
z. H. Pfr. Martin Vogel; persönlicher Referent des Bischofs
10249 Berlin
DEUTSCHLAND
Tel. +49 3024344298
E-Mail: MTVoKXFqYmBnO2BmXWopX2A=
Fax +49 3024344295
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Sonstiges Stiftung
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Wiederaufbau der Garnisonkirche Potsdam Planungsleistungen von Architekten
und Ingenieuren (1. BA Turm) Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Hauptort der Dienstleistung Potsdam.
Potsdam, kreisfreie Stadt.
NUTS-Code DE423
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Im Zuge der 1. Phase des Wiederaufbaus der 1968 gesprengten Garnisonkirche
soll die Planung für den Wiederaufbau des Turms vorgenommen werden.
Der Wiederaufbau der Garnisonkirche hat zum Ziel, die historische Gestalt
der herausragenden Barockkirche in Potsdam wiederherzustellen und somit
unserer und den nachfolgenden Generationen als bauliches Dokument wieder
zugänglich und im Stadtraum erfahrbar zu machen. Das architektonisch
getreu wieder errichtete Gebäude soll als Kirche sowie als Bildung- und
Erinnerungsstätte genutzt werden.
Auch in Konstruktion und Innengestaltung folgt der Wiederaufbau dem
ursprünglichen Erscheinungsbild, was die nutzungsorientierte Verwendung
zeitgemäßer Techniken einschließt.
Die Finanzierung der Planungsleistungen erfolgt aus Fördermitteln (PMO-
Mitteln) des Landes Brandenburg.
Anzubieten ist die Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 33, §
38, § 49 und § 53 HOAI sowie eine Auswahl von Beratungsleistungen nach
Anlage 1 HOAI. Es ist vorerst eine stufenweise Beauftragung der
Leistungsphasen 1-3 vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich außerdem die
stufenweise Beauftragung (auch einzelner Leistungsabschnitte) für die
nachfolgenden Leistungsphasen 4-9 als Option vor. Da die Finanzierung für
die Leistungsphasen 4-9 noch nicht sichergestellt ist besteht jedoch
ausdrücklich kein Anrecht auf eine Weiterbeauftragung.
Weiterhin sollen die Grundlagen und Schnittstellen zum zukünftige
Kirchenschiff durch eine Definition der Planungsparameter anhand der
Bestandsplanung ermittelt werden. Diese Leistungen müssen optional
angeboten werden.
Für die Nutzung des Turms sind gem. Raum- und Nutzungsprogramm die
nachfolgenden Funktionen sicherzustellen:
— Beten, d. h. Räumlichkeiten für Gottesdienste (mit Andachtsraum, Büro-
u. Nebenräumen),
— Erinnern, d. h. Räumlichkeiten für die Austellung (mit Austellungsraum,
Büro- und Nebenräumen),
— Bilden, d. h. Räumlichkeiten für die Fortbildung (mit Seminarräumen,
Bibliothek, Büro- und Nebenräumen),
— Sehen, d. h. Räumlichkeiten für den Tourismus (mit Plattform zur
Turmbesteigung, Rundgang, Kassen-und Verkaufsraum sowie Cafe u.
Merchandising).
Weiterhin sind alle notwendigen Funktionen für:
— eine gemeinsame Nutzung, d.h. Räumlichkeiten für Zentale Einheiten (WCs,
Gaderoben, Teeküchen, Kopierund Aufenthaltsräume),
— die Erschließung, d. h. Zentraler Eingang, Wartezone, Verteiler,
Aufzüge, Treppenhäuser und Erschließungsflure,
— die Haustechnik, d. h. Räumlichkeiten für Hausanschluss, Heizung,
Lüftung, Sanitär, Elektroverteiler, BMZ usw. Sicherzustellen.
Der Bruttorauminhalt des Turmes mit Treppenhäusern beträgt ca. 16.864 m3.
Bis zum Abschluß der Leistungsphase 2 Vorentwurf sind unter
Berücksichtigung aller technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen
Belange Varianten der Wandaufbauten zu untersuchen und für die
Weiterplanung ab der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung zu bewerten.
Grundsätzlich ist bei der Planung zu beachten, dass der Turm auch als
eigenständiges Bauwerk funktionieren muss, jedoch die Erweiterbarkeit um
das Kirchenschiff sicherzustellen ist.
Die städtebauliche Funktion der Garnisonkirche erfordert eine Verortung
auf den zumindest teilweise noch bestehenden Fundamenten und die
Dimensionierung nach dem Vorbild des ehemaligen Kirchenbaus.
Die vollständige zeichnerische Rekonstruktion des Turms wurde bereits
vorgenommen und steht als Grundlage für die ausgeschriebene
Planungsleistung ab der Angebotsphase zur Verfügung.
Die Wirtschaftsteilnehmer, welche für die Teilnahme am
Verhandlungsverfahren ausgewählt wurden, werden mit der Angebotsabgabe
aufgefordert, in ihren Angeboten Arbeitsproben einzureichen.
Mit den Arbeitsproben sollen skizzenhaft Lösungen für die Erschließung des
Turms (mit Warte- und Verteilerzone) und des Wandaufbaus unter
Berücksichtigung der Fachplanung dargestellt werden.
Die Vergütungsregelung erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71240000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Bis zur Beendigung der Leistungsphase 3 sind alle nachfolgenden
Teilleistungen gem. HOAI zu erbringen:
— § 33 Gebäude gem. Anlage 11,
— § 38 Freianlagen gem. Anlage 11,
— § 49 Tragwerksplanung gem. Anlage 13,
— § 53 Technische Ausrüstung gem. Anlage 14.
Gem. Anlage 1:
1.2 Leistungen für Thermische Bauphysik inkl. EnEV-Nachweis;
1.3 Leistungen für Schallschutz und Raumakustik;
1.4 Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau;
1.5 Vermessungstechnische Leistungen.
II.2.2) Optionen
Ja
Beschreibung der Optionen: — Planungsleistungen für den 1.BA Turm
Leistungsphase 4- 9,
— Ermittlung von Grundlagen und Schnittstellen zum zukünftigen
Kirchenschiff.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Beginn: 2.5.2011. Ende: 16.12.2011
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und
über 500 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat
der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für
das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der dieses den
Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen
(also ohne Unterscheidung nach Sach-und Personenschäden) ist eine
Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide
Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten
Deckungssummen abgesichert sind.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
Die derzeit gültige Fassung der HOAI, die Besonderen und die Allgemeinen
Vertragsbedingungen der Stiftung Garnisonkirche mit den besonderen
Regelungen zur Kündigung und zum Urheberrecht.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder
aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter, der in Vertretung und
auf Rechnung aller Mitglieder handeln kann, aufgezeigt ist und die
Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft muss die Teilnahmebedingungen unter III.2
erfüllen und die geforderten Nachweise zur Rechtslage und zur
wirtschaftlichen bzw. finanziellen Leistungsfähigkeit erbringen.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind
unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen
Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Ja
Vertragssprache und Verhandlungssprache ist deutsch. Es gilt deutsches
Recht. Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster sowie die Allgemeinen
Vertragsbedingungen der Stiftung Garnisonkirche. Honorare und Vergütungen
richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit
der Bewerbung in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Das Fehlen
geforderter Nachweise führt zum Ausschluss der Bewerbung:
1. Eigenerklärungen gem. § 4 (2) VOF:
— ob und auf welche Art sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind
oder,
— ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise
mit Anderen zusammenarbeiten.
2. Angaben gem. § 4 (3) VOF der Namen und die berufliche Qualifikation der
Person, die die Leistung tatsächlich erbringen, einschließlich
Beschreibung der Projektorganisation;
3. Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach VOF § 4 (6) a, b, c, d, e, f
und g nicht vorliegen;
4. Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach VOF § 4 (9) a, b, c, d, e
nicht zutreffen;
5. Nachweis der Berufszulassung gemäß § 19 VOF durch Eintragung in ein
Berufs-oder Handelsregister nach Maßgabe des Mitgliedstaates, in dem der
Architekt tätig ist;
6. Die Bewerbungsunterlagen sind übersichtlich und formgerecht,
entsprechend der vorgegebenen Gliederung aufzubauen, zu heften und mit
Register einzureichen. Die Unterlagen sollen das Format A4 nicht
überschreiten. Erklärungen sind mit Unterschrift vorzulegen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit
der Bewerbung in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Das Fehlen
geforderter Nachweise führt zum Ausschluss der Bewerbung:
1. Gemäß § 5 (4a) VOF Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
entsprechend
III.1.1) oder Erklärung eines Versicherers, dass zum
Zeitpunkt der Beauftragung die entsprechende
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung vorliegen wird;
2. Erklärung gem. § 5 (4c) VOF über den Gesamtumsatz des Bewerbers und
sein Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3
Geschäftsjahren;
3. Bei Mitgliedschaft in Bietergemeinschaften oder Bindung von
Nachunternehmen: Vorlage eines Nachweises z. B. in Form einer
entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen gemäß § 5 (6)
VOF;
4. Erklärung der wirtschaftlichen und personellen Entwicklung der letzten
3 Jahre;
5. Die Bewerbungsunterlagen sind übersichtlich und formgerecht,
entsprechend der vorgegebenen Gliederung aufzubauen, zu heften und mit
Register einzureichen. Die Unterlagen sollen das Format A4 nicht
überschreiten. Erklärungen sind mit Unterschrift vorzulegen.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit der Bewerbung in der
aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Das Fehlen geforderter Nachweise
führt zum Ausschluss der Bewerbung:
1. Angabe (Organigramm) über die voraussichtlich technische
Projektstruktur (Namen, Anzahl, Qualifikation);
2. Eine Liste der wesentlichen in den letzten 10 Jahren erbrachten
Leistungen für vergleichbare Rekonstruktionsobjekte.
Mit Angabe:
a) des Auftraggebers (Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer);
b) der Gesamtbaukosten (KGR 200-700) und des eigenen Honorarbetrages;
c) der Bauzeit;
d) der erbrachten HOAI-Leistungsphasen sowie Vorlage des;
e) Nachweises der erfolgreichen Projektabwicklung durch Referenzschreiben
des Auftraggebers.
3. Persönliche Referenzliste der mit der ausgeschriebenen Planungsleistung
vergleichbaren Leistungen:
a) des Projektleiters mit Angabe von Pkt. 2. a) bis e);
b) des Stellvertreters mit Angabe von Pkt. 2. a) bis e).
4. Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten
3 Jahren festangestellten Mitarbeitern und aus der die Anzahl seiner
Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist;
5. Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte
und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Dienstleistungen
verfügen wird;
6. Die Bewerbungsunterlagen sind übersichtlich und formgerecht,
entsprechend der vorgegebenen Gliederung aufzubauen, zu heften und mit
Register einzureichen. Die Unterlagen sollen das Format A4 nicht
überschreiten. Erklärungen sind mit Unterschrift vorzulegen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Ja
Architekten und Ingenieure.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Begrenzung des Durchführungszeitraum durch Zuwendungsbescheid vom
12.5.2010, AZ:4010-4/015/2010.
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
(Die Wertung der ersten Phase (nach
IV.1.3) erfolgt schrittweise in
folgender Reihenfolge):
— Ausschluss von zu spät eingegangenen Bewerbungen,
— Ausschluss formal unzureichender Bewerbungen (siehe auch unter
VI.3),
— Prüfung auf Einhaltung der Mindestforderungen.
Für die weitere Teilnehmerauswahl wird ein Auswahlgremium gebildet:
— Wertung der technischen Leistungsfähigkeit, insbesondere anhand
wertbarer Referenzen (hier insbesondere Vergleichbarkeit der Baumaßnahme
in Nutzung und Komplexität und erbrachter Leistung sowie Referenzauskünfte
- die Wertung der erbrachten Leistung erfolgt anhand der Vielzahl der
innerhalb einer Referenz nachgewiesenen Projektstufen und
Handlungsbereiche),
— ggf. Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern.
Die Wertung der ersten Phase schließt mit der Aufforderung zur
Angebotsabgabe ab.
Die Wertung der zweiten Phase wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe
festgelegt.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote Ja
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
10.1.2011 - 10:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots
Bis 1.8.2011
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Ja
geben Sie an, um welche Vorhaben und/oder Programme es sich handelt
Zuwendung aus PMO- Mitteln des Landes Brandenburg.
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
Geforderte Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben sind auch von allen
Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber /
die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer Eignung des
Nachunternehmers bedient. Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten in
gleichem Maße für verbundene Unternehmen. Die Bewerberunterlagen (keine
losen Blätter) sind in einem restverschlossenen Umschlag und deutlich mit
dem Aufkleber "Teilnahmeantrag Planung Wiederaufbau Turm Garnisonkirche
Potsdam-VOF-Verfahren" gekennzeichnet bei der unter Ziffer
I.1) genannten
Stelle einzureichen. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung,
d. h. per E-Mail, Fax oder Brief von der unter Ziffer
I.1) genannten
Stelle erteilt. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls schriftlich. Eine
Projektbeschreibung kann bei der unter Ziffer
I.1) genannten Stelle per
E-Mail abgefordert werden. Die Zuschlagskriterien werden im Rahmen der
Aufforderung zur Verhandlung sowie zur Abgabe eines Angebotes benannt. Die
eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und
Europaangelegenheiten (MWE)
Heinrich Mann Allee 107
14473 Potsdam
DEUTSCHLAND
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß
§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 101a Abs. 1, § 101b Abs. 2
sowie § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
14.12.2010