BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Gemeinde Niestetal
Heiligenröder Straße 70
Kontakt: Gemeindevorstand
z. H. Christian Holzapfel
34266 Niestetal
DEUTSCHLAND
Tel. +49 5615202-218
E-Mail: MjE5UFVfVmBhVk5bG1VcWWdOXVNSWS1bVlJgYVJhTlkbUVI=
Fax +49 5615202-251
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers www.niestetal.de
Weitere Auskünfte erteilen: WSP CBP Projektmanagement GmbH
Martin-Luther-Straße 5b
97072 Würzburg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 93132293-0
E-Mail: MjExY15aaGlaaVZhNWxoZVhXZSNZWg==
Fax +49 93132293-29
Internet: www.wspcbp.de
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: WSP CBP Projektmanagement GmbH
Martin-Luther-Straße 5b
97072 Würzburg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 93132293-0
E-Mail: MTNrZmJwcWJxXmk9dHBtYF9tK2Fi
Fax +49 93132293-29
Internet: http://www.wspcbp.de/download/aktuelle-vof-verfahren/index.html
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: WSP CBP Projektmanagement
GmbH
Martin-Luther-Straße 5b
97072 Würzburg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 93132293-0
E-Mail: MjEwZF9baWpbaldiNm1pZllYZiRaWw==
Fax +49 93132293-29
Internet: www.wspcbp.de
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Neubau des Familienbades "Wichtelbrunnenbad" in der Gemeinde Niestetal.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 12
Hauptort der Dienstleistung Heiligenröder Straße in 34266 Niestetal,
DEUTSCHLAND.
NUTS-Code DE734
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Gemeinde Niestetal plant den Neubau eines attraktiven Familienbades
„Wichtelbrunnenbad“ mit breitgefächertem Angebot incl. Außenanlagen und
Parkmöglichkeiten.
Neben einem 25-Meter-Schwimmbecken sollen ein Attraktions- und
Erlebnisbecken mit größerer Kinderrutsche im Innenbereich mit
angeschlossenem Außenbecken, ein Eltern-Kind-Bereich incl. Planschbecken,
ein Lehrschwimmbecken mit optionalem Hubboden, ein Gastronomiebereich und
ein Saunabereich realisiert werden. Die Inbetriebnahme ist für August 2013
vorgesehen.
Basis für den Entwurf ist die Einhaltung der EnEV2012, kein
Passivhausstandard, modellhafter Einsatz von Photovoltaik.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71240000, 71200000, 71300000, 71327000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Es ist eine stufenweise Beauftragung aller Grundleistungen nach HOAI 2009
beabsichtigt, bei Objektplanung mit Freianlagen LPH 2 – 9, bei Fachplanung
Tragwerksplanung LPH 1 – 6, bei Fachplanung Technische Ausrüstung LPH 1 –
9. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphase 2 bei
Objektplanung mit Freianlagen, bei Fachplanung LPH 1 – 2 und
Beratungsleistungen LPH 1 – 2 nach HOAI beauftragt.
Generalplanung bestehend aus:
— Objektplanung HOAI Teil 3 Abschnitt 1 § 33,
— Freianlagen HOAI Teil 3 Abschnitt 2 § 38,
— Fachplanung HOAI Teil 4 § 49 Tragwerksplanung,
— Fachplanung HOAI Teil 4 §§ 51, 53 Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1,
2, 3, 4, 5, 6, 7.1 Nutzungsspezifische Anlagen Badewassertechnik, 7.2
Nutzungsspezifische Anlagen Gastronomietechnik, 8 Gebäudeautomation,
— Beratungsleistungen Bauphysik HOAI 2009 Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, LPH 1
– 5, Thermische Bauphysik 1.2, Innenraumakustik 1.3.2, Schallschutz 1.3.1.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen und
eventuellen Bauabschnitten besteht nicht. Festgesetzter Kostenrahmen der
Projektkosten Kostengruppe 200-700 netto 10 000 000 EURO.
II.2.2) Optionen
Nein
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Beginn: 16.5.2011. Ende: 30.1.2014
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine
Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, deren Deckungssumme für
Personenschäden mindestens 10 000 000 EUR und für sonstige Schäden
mindestens 5 000 000 EUR beträgt. Eine projektbezogene Aufstockung im
Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mit den Bewerbungsunterlagen
schriftlich anzuzeigen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
Gesetzliche Grundlage bilden die Verordnung über die Honorare für
Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über
den Werkvertrag §§ 631 ff. BGB. Die Realisierung der geplanten Planungs-
und Baumaßnahmen ist in Zeit und Umfang von der finanziellen Absicherung
abhängig.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Bietergemeinschaften in Form einer projektbezogenen ARGE sind zulässig.
Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der
gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie der Funktionen,
Abläufe und Zuständigkeiten der ARGE ist zum Zeitpunkt der Bewerbung
vorzulegen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Für die geforderten Angaben sind zwingend
Formblätter auszufüllen. Diese können als Datei unter
http://www.wspcbp.de/download/aktuelle-vof-verfahren/index.html bis
24.1.2011, 12:00 Uhr heruntergeladen werden. Es werden nur Bewerbungen mit
vollständig ausgefüllten Formblättern und den darin geforderten Angaben in
die Wertung einbezogen (d. h. auch, dass alle geforderten Leistungen
nachgewiesen werden müssen). Zur Vorauswahl der Bewerber sind zwingend
folgende Nachweise zu führen: Informationen gem. VOF § 4 (2, 3, 6, 9), § 5
(4a und c), § 5 (5a bis f und h), § 19 (2).
Rechtslage – Geforderte Nachweise: Erklärung, ob und auf welche Art der
Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auch
welcher Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit
anderen zusammenarbeitet gem. VOF § 4 (2).
Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. VOF § 4 (6, 9) und keine
Abhängigkeiten und Ausführungs- und Lieferinteressen gem. VOF § 2 (3)
bestehen. Nachweis der Berufszulassung VOF § 19 (2). Nachweis der
Kapazität und Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Leistungserbringung mit
Angabe der Namen der Personen und deren berufliche Qualifikationen
(Lebenslauf), die die Leistung tatsächlich erbringen gem. VOF § 4 (3).
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Angaben gem. VOF §5 (4a)
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung und VOF §4 (4c) Erklärung über den
Gesamtjahresumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende
Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Jeder Einzelleistungserbringer hat die Formblätter auszufüllen (siehe auch
III.2.1), wobei der Hauptverantwortliche Generalplanungsbewerber zu
benennen ist. Der Nachweis der fachlichen Eignung gemäß VOF § 5 (5 a-f, h)
ist zu erbringen durch folgende Auswahlkriterien: Vergleichbare
realisierte Bäderprojekte der letzten 3 Jahre als Referenzen (max. 5) –
für öffentliche Auftraggeber | – in der Projektgröße 6 – 15 Mio. EUR/netto
(KGR 200 – 700) | – Familien-Bäder bestehend aus Hallenbad und Sauna | –
Inbetriebnahme nach Januar 2008 | – Bestätigte Referenzschreiben der
Auftraggeber. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften hat jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft den Nachweis zu erbringen. Nachweis der
Erfahrung und Beschreibung von Maßnahmen des Bewerbers zur Terminplanung
und -koordination auch bei Abbruchmaßnahmen, sowie Kostensteuerung, wobei
formlose Referenzbestätigungen der Auftraggeber zum Nachweis hinzuzufügen
sind.
Anzahl, Namen und berufliche Qualifikation der Personen, die die
geforderte Leistung erbringen sollen, mit Lebenslauf des vorgesehenen
Projektleiters über alle Leistungsphasen und seines Stellvertreters für
Planung und Ausführung. Nachweise bzw. Erläuterungen zur qualifizierten
Präsenz des Bewerbers für die örtliche Bauüberwachung, sowie zur Erfahrung
der Zusammenarbeit mit anderen Einzelleistungserbringern. Angabe des
Auftragsanteils, für den ein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist.
Nachweise bzw. Erläuterungen zur Zusammenarbeit der
Einzelleistungserbringer und Qualitätssicherung. Erklärung, aus der das
jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten
und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich
ist. Erklärung, aus der hervorgeht, welche technische Büroausstattung und
welche Geräte (z. B. EDV-Anlage, Datenübertragung, Datenformat, Software)
dem Bewerber zur Erfüllung der Dienstleistungen zur Verfügung steht.
Prozentuale Bewertung der Einzelleistungserbringer innerhalb der
Gesamtwertung des Generalplanungs-Bewerbers sind der Anlage im download
der Formblätter zu entnehmen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Ja
Hessische Bauordnung (HBO).
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen
Wirtschaftsraumes vorbehalten: Natürliche Personen, die gemäß
Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung
"Ingenieur" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die
Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen
als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis sonstige
Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie
85/384/EWG vom 10.6.1985 gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn
deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet
ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche
Verfasser der Planung und der gesetzliche Vertreter der juristischen
Person die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Bietergemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt,
die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote Nein
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
102/2010
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
24.1.2011 - 12:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
24.1.2011 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
Digitale Bewerbungen sind nicht zugelassen. Aus der Stufe 1 qualifizieren
sich 3 bis 5 Bewerber für die Stufe 2. Die 3 bis 5 qualifizierten Bewerber
der Stufe 1 erhalten dann den Ausschreibungstext für die Stufe 2. In Stufe
2 verlangt der Auftraggeber gem. VOF § 20 (3) Lösungsvorschläge für die
Planungsaufgaben. Jedes eingeladene Büro erhält ein Bearbeitungshonorar in
Höhe von 6 000 EUR inkl. Nebenkosten zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Digitale
Bewerbungen sind nicht zugelassen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht
zurückgeschickt. Bewerber haben die Angaben in der Bekanntmachung sowie
die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen
sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bekanntmachung
und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten,
so hat der Bewerber unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrags
bzw. Angebotes die unter I.1 benannte Kontaktstelle schriftlich darauf
hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer
schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab Ihre Fragen
per E-Mail oder per Fax zu übermitteln.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Hausanschrift: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
64278 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Tel. +49 6151126348
Fax +49 6151125816
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt
unberührt.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
21.12.2010