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  • DE-60325 Frankfurt am Main
  • 07/2011
  • Ergebnis
  • (ID 2-64301)

Neubau eines Bürogebäudes der KfW Bankengruppe an der Bockenheimer Landstraße.


 
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    Entscheidung 21.07.2011 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb nach RPW
    Berufsgruppen Architektur
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 8 - max. 12
    Tatsächliche Teilnehmer: 10
    Gebäudetyp Büro-, Verwaltungsbauten
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Zulassungsbereich EU
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 55.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr KfW Bankengruppe, Frankfurt am Main (DE), Bonn (DE)
    Betreuer Stadtbauplan GmbH, Darmstadt (DE) Büroprofil
    Preisrichter Louisa Hutton, Prof. Zvonko Turkali [Vorsitz], Dieter von Lüpke , Axel Hinterthan, Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Dr. Axel Nawrath
    Aufgabe
    Auf dem Grundstück der Bockenheimer Landstraße 104 befindet sich ein Bestandsgebäude mit 7 Vollgeschossen, einer oberirdischen BGF von ca. 5 900 m² sowie einer Traufhöhe von ca. 24 m. Dieses Gebäude ist technisch und funktional nicht mehr zeitgemäß und entspricht nicht den Anforderungen an ein modernes Bürogebäude.
    Die KfW hat sich daher für den Abriss des Bestandsgebäudes und die Errichtung eines Neubaus vergleichbarer Größe entschlossen.
    In dem geplanten Neubau soll neben Büroflächen für ca. 220 Mitarbeiter unter anderem ein Schulungszentrum sowie eine Tiefgarage mit ca. 45 Stellplätzen vorgesehen werden.
    Die Förderung von Maßnahmen des Umwelt- und Klimaschutzes bildet einen wesentlichen Schwerpunkt der Aktivitäten der KfW. Vor diesem Hintergrund stellt die KfW besondere Anforderungen an die Nachhaltigkeit und Energieeffizienz ihrer eigenen Bauten bei gleichzeitig hohem Nutzerkomfort. Der Primärenergiebedarf des Neubaus ist daher zu minimieren und darf einen Wert von 125 kWh/(m²a) nicht überschreiten.
    Des Weiteren sollen die Anforderungen an KfW-Effizienzhäuser 70 erfüllt werden. Diese dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70 % und den Transmissionswärmeverlust (H’T) von 85 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
    Die benachbarte und unter Denkmalschutz stehende Villa Sondheimer (ehemaliges Literaturhaus) sowie die innerstädtisch beengte Lage des Grundstücks sind weitere, für den Neubau wichtige Einflussfaktoren.
    Die Inbetriebnahme des Neubaus ist für das Jahr 2015 geplant.
    Projektadresse DE-60325 Frankfurt am Main
    TED Dokumenten-Nr. 68598-2011
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    • WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
      Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
      KfW Bankengruppe
      Palmengartenstraße 5-9
      60325 Frankfurt am Main
      DEUTSCHLAND
      Internet-Adresse(n)
      www.kfw.de
      Weitere Auskünfte erteilen: Stadtbauplan GmbH
      Rheinstraße 40-42
      z. H. Herrn Nicolin, Frau Koball
      64283 Darmstadt
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 61519957-0
      E-Mail: MjE3UV4gHyMvYmNQU2NRUGRfW1BdHVNU
      Fax +49 61519957-30
      Internet: http://www.stadtbauplan.de
      Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
      Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
      Stadtbauplan GmbH
      Rheinstraße 40-42
      z. H. Herrn Nicolin, Frau Koball
      64283 Darmstadt
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 61519957-0
      E-Mail: MTFhbjAvMz9yc2Bjc2FgdG9rYG0tY2Q=
      Fax +49 61519957-30
      Internet: http://www.stadtbauplan.de
      Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
      an: KfW Bankengruppe, OCc1 Vergabestelle
      Palmengartenstraße 5-9
      60325 Frankfurt am Main
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 697431-0
      Internet: http://www.kfw.de

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
      Einrichtung des öffentlichen Rechts

      ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
      Auftraggeber/den Auftraggeber
      Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW 2008 für den Neubau eines
      Bürogebäudes der KfW Bankengruppe an der Bockenheimer Landstraße.
      Gegenstand des Verfahrens sind die Generalplanerleistungen. Im Rahmen
      Wettbewerbes werden dabei die Architektenleistungen (Objektplanung von
      Gebäuden) beurteilt. Diese hat der Teilnehmer selbst zu erbringen. Darüber
      hinaus ist für den Neubau im Rahmen des Wettbewerbs ein energetisches
      Konzept sowie eine Betriebskostenprognose zu erstellen. Die weiteren
      Fachdisziplinen (Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung, etc.)
      werden in dem anschließenden Verhandlungsverfahren berücksichtigt.

      II.1.2) Kurze Beschreibung
      Auf dem Grundstück der Bockenheimer Landstraße 104 befindet sich ein
      Bestandsgebäude mit 7 Vollgeschossen, einer oberirdischen BGF von ca. 5
      900 m² sowie einer Traufhöhe von ca. 24 m. Dieses Gebäude ist technisch
      und funktional nicht mehr zeitgemäß und entspricht nicht den Anforderungen
      an ein modernes Bürogebäude.
      Die KfW hat sich daher für den Abriss des Bestandsgebäudes und die
      Errichtung eines Neubaus vergleichbarer Größe entschlossen.
      In dem geplanten Neubau soll neben Büroflächen für ca. 220 Mitarbeiter
      unter anderem ein Schulungszentrum sowie eine Tiefgarage mit ca. 45
      Stellplätzen vorgesehen werden.
      Die Förderung von Maßnahmen des Umwelt- und Klimaschutzes bildet einen
      wesentlichen Schwerpunkt der Aktivitäten der KfW. Vor diesem Hintergrund
      stellt die KfW besondere Anforderungen an die Nachhaltigkeit und
      Energieeffizienz ihrer eigenen Bauten bei gleichzeitig hohem
      Nutzerkomfort. Der Primärenergiebedarf des Neubaus ist daher zu minimieren
      und darf einen Wert von 125 kWh/(m²a) nicht überschreiten.
      Des Weiteren sollen die Anforderungen an KfW-Effizienzhäuser 70 erfüllt
      werden. Diese dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70 % und den
      Transmissionswärmeverlust (H’T) von 85 % der errechneten Werte für das
      Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht
      überschreiten.
      Die benachbarte und unter Denkmalschutz stehende Villa Sondheimer
      (ehemaliges Literaturhaus) sowie die innerstädtisch beengte Lage des
      Grundstücks sind weitere, für den Neubau wichtige Einflussfaktoren.
      Die Inbetriebnahme des Neubaus ist für das Jahr 2015 geplant.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71200000, 71220000

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
      INFORMATIONEN

      III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER
      Die in III. geforderten Erklärungen und Angaben werden u.a. im Rahmen der
      zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht
      separat zu erklären/abzugeben. Die Formblätter für die Abgabe eines
      Teilnahmeantrages sind bei der in
      I.1) (Verdingungs-/Ausschreibungs- und
      ergänzende Unterlagen) genannten Adresse abzufordern
      (MjE5T1weHSEtYGFOUWFPTmJdWU5bG1FS). Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben
      dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und auszufüllen. Zur Abgabe
      des Teilnahmeantrages ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter in
      deutscher Sprache auszufüllen und zu unterzeichnen und einschließlich der
      zusätzlich geforderten Nachweise einzureichen.
      Bewerbungsunterlagen, die über den in den Formblättern zum Teilnahmeantrag
      geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die
      Teilnahmeanträge werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf
      Kostenerstattung besteht nicht.
      Fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die zwingend
      gefordert sind, werden vom Auftraggeber nicht nachgefordert und führen zum
      zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Der
      Auftraggeber macht von der Nachforderungsmöglichkeit des § 5 Abs. 3 VOF
      ausdrücklich keinen Gebrauch, dieser findet keine Anwendung.
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen:
      1) Bewerbergemeinschaften.
      Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe im anschließenden
      Verhandlungsverfahren nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform
      anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine
      von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung unter zwingender Verwendung
      des für die Abgabe eines Teilnahmeantrages abzurufenden Formblattes
      abzugeben:
      — in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
      ist,
      — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
      Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
      — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
      Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
      — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
      Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag
      eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft zwingend
      ausgeschlossen.
      Die Bildung oder Erweiterung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach
      Abgabe des Teilnahmeantrages ist unzulässig und führt zum zwingenden
      Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die
      Bewerber-/Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Teilnahme am
      Wettbewerb aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren
      beteiligte Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.
      Für den Fall einer Mehrfachbeteiligung wird auf folgendes hingewiesen:
      Bewerber, die in der dem Architektenwettbewerb nachfolgenden Angebotsphase
      nicht nur als Einzelbieter ein eigenes Angebot, sondern zugleich auch als
      Mitglied einer Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben wollen, müssen
      bereits mit Angebotsabgabe Folgendes nachvollziehbar darlegen und
      nachweisen. Erstens: dass sie beide Angebote in Unkenntnis der
      wesentlichen Inhalte und der Kalkulationsgrundlagen des jeweils anderen
      Angebotes erstellt haben, sie die Angebote also völlig unabhängig
      voneinander formuliert haben. Zweitens: dass die wesentlichen Inhalte und
      die Kalkulationsgrundlagen ihres als Einzelbieter abgegebenen eigenen
      Angebotes nicht den übrigen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bekannt
      waren. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder
      nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im
      Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden
      beide Angebote ausgeschlossen – sowohl das eigene Angebot des Bieters als
      auch das Angebot der Bietergemeinschaft, deren Mitglied der Bieter ist.
      2) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers.
      Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von
      allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe
      oder unvollständiger Abgabe mit dem Teilnahmeantrag wird der Bewerber
      zwingend ausgeschlossen:
      Eigenerklärung des Bewerbers, dass:
      — über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
      geetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
      worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
      — sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
      — er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
      Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
      — Angehörige der Geschäftsleitung in den letzten 2 Jahren nicht wegen
      illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften zu einer Freiheitsstrafe von
      mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
      verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500,00 EUR belegt
      worden sind,
      — er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine
      Zuverlässigkeit in Frage stellt,
      — er Amtsträgern oder öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine
      Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
      — er bei Abgabe des Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen
      Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine
      wettbewerbsbeschränkenden Absprachen und insbesondere keine Absprachen
      über Preise oder die Herausstellung eines Unternehmens oder einer
      Arbeitsgemeinschaft als niedrigster Bewerber getroffen hat,
      — sich bewusst ist, dass eine falsche Abgabe den Ausschluss aus dem
      Bewerberkreis zur Folge hat,
      — er im Auftragsfall für die gesamte Vertragslaufzeit eine
      Berufshaftpflichtversicherung in erforderlicher Höhe mit einer
      Mindestdeckungssumme von 5 000 000 EUR für Personenschäden und 5 000 000
      EUR für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung stellt,
      — der von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nur auf besonderes
      Anfordern der KfW vorzulegende Auszug aus dem Berufs- oder
      Handelsregister, sofern das Mitglied eintragungspflichtig ist, den
      aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
      3) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
      Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert; bei
      Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft:
      — Nettojahresumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
      4) Technische Leistungsfähigkeit.
      Die vom Auftraggeber geforderten Referenzen unterteilen sich in 3 Arten
      von Referenzleistung:
      1. Referenzprojekte "Architekt" (Ziffer 4.1),
      2. Referenzprojekte "Generalplaner" (Ziffer 4.2) und,
      3. Referenz "Wettbewerbserfolg" (Ziffer 4.3).
      Die für die jeweiligen Referenzen gelten Mindestanforderungen sind
      nachstehend dargelegt.
      Sammelreferenzen, die beispielsweise aus einer Zusammenfassung mehrerer
      selbständiger Bauvorhaben/Bauprojekte iSd VOB/A / VgV bestehen, sind nicht
      zugelassen.
      4.1 Referenzprojekte "Architekt":
      (1.) Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mindestens 1 wertungsfähige
      Referenz und können insgesamt max. 3 Referenzen angeben (Bei
      Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der
      Bewerbergemeinschaft insgesamt mindestens 1 wertungsfähige Referenz
      angeben). Zu allen angegeben Referenzen müssen die nachfolgend geforderten
      Angaben, Erklärungen und Unterlagen zwingend getätigt und mit dem
      Teilnahmeantrag abgegeben werden und die nachstehenden
      Mindestanforderungen eingehalten werden; ansonsten wird die Referenz nicht
      gewertet (Mindestbedingung):
      Angabe:
      — der Referenzbezeichnung (Mit Abgabe des Teilnahmeantrages muss (noch)
      kein Auftraggeber und Ansprechpartner benannt werden.),
      — der Objektart (Schlag-/Stichwort), es muss sich um einen Hochbau (keine
      Industrie- und Produktionsgebäude, Einkaufszentren, Kaufhäuser,
      Sportstätten oder Freizeitanlagen) handeln,
      — des Jahres des Abschlusses der Leistungsphase 5 (nicht vor dem 31.1.2006
      und nicht nach dem 31.1.2011),
      — dass mind. die LPH 2-5 gem. § 15 HOAI 2002 bzw. § 33 HOAI 2009 i.V.m.
      Anlage 11 erbracht wurden,
      — der Projektgröße in m² BGF, mindestens 2 500 m² BGF.
      Vorlage (mit dem Teilnahmeantrag):
      — grafischer Nachweis für jedes Referenzprojekt (1 Seite pro
      Referenzprojekt, möglichst DIN A 3).
      Liegt keine wertungsfähige Referenz vor, wird der Teilnahmeantrag zwingend
      ausgeschlossen.
      (2.) Bei den weiteren Angaben zu den Referenzleistungen handelt es sich
      nicht um Mindestbedingungen (für die Wertungsfähigkeit der
      Referenzleistung). Soweit die mit diesen Angaben abgefragten
      Leistungen/Voraussetzungen bei einer Referenzleistung nicht erbracht
      wurden, ist keine Angabe notwendig. Dies betrifft nicht die
      Wertungsfähigkeit der Referenzleistung, es werden jedoch bei der Bewertung
      der Referenz diesbezüglich dann keine Punkte zuerkannt.
      Angabe:
      — ob es sich um einen Neubau handelt,
      — ob es sich um ein Büro--/Verwaltungsgebäude handelt,
      — des Primärenergiebedarf in kWh/(m²a),
      — ob sich das Projekt in einer "Innerstädtischen Lage" befindet.
      4.2 Referenzprojekte "Generalplaner":
      (1.)Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mindestens 1 wertungsfähige
      Referenz und können insgesamt max. 3 Referenzen angeben, bei der
      Generalplanerleistungen als verantwortlicher Vertragspartner erbracht
      wurden (Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder
      der Bewerbergemeinschaft insgesamt mindestens 1 wertungsfähige Referenz
      angeben). Zu allen angegeben Referenzen müssen die nachfolgend geforderten
      Angaben, Erklärungen und Unterlagen (entsprechend den Ausführungen in der
      Vergabebekanntmachung) zwingend getätigt und mit dem Teilnahmeantrag
      abgegeben werden und die nachstehenden Mindestanforderungen eingehalten
      werden; ansonsten wird die Referenz nicht gewertet (Mindestbedingung):
      Angabe:
      — der Referenzbezeichnung (Mit Abgabe des Teilnahmeantrages muss (noch)
      kein Auftraggeber und Ansprechpartner benannt werden.),
      — der Objektart (Schlag-/Stichwort), es muss sich um einen Hochbau (keine
      Industrie- und Produktionsgebäude, Einkaufszentren, Kaufhäuser,
      Sportstätten oder Freizeitanlagen) handeln,
      — des Jahres des Abschlusses der Leistungsphase 8 (nicht vor dem 31.1.2006
      und nicht nach dem 31.1.2011),
      — dass mind. LPH 2-8 gem. §§ 15, 73 HOAI 2002 bzw. §§ 33, 53 HOAI 2009
      i.V.m. Anlage 11 die erbracht wurden,
      — der Projektgröße in m² BGF, mindestens 2 500 m² BGF.
      Liegt keine wertungsfähige Referenz vor, wird der Teilnahmeantrag zwingend
      ausgeschlossen.
      (2.) Bewerber oder Bewerbergemeinschaften müssen bei mindestens 1 (und
      maximal 3) wertungsfähigen Referenz, angeben/bestätigen, dass es sich bei
      dem Auftraggeber der Referenzleistung um einen "öffentlichen Auftraggeber"
      i.S.d. § 98 GWB handelt (Mindestbedingung).
      Die geforderte Angabe zu dem "öffentlichen Auftraggeber" muss nicht bei
      jeder der Referenzen getätigt werden bzw. erbracht/eingehalten sein; es
      werden jedoch bei der Bewertung der Referenz diesbezüglich dann keine
      Punkte zuerkannt. Ist bei keiner wertungsfähigen Referenz
      angegeben/bestätigt, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen
      "öffentlichen Auftraggeber" handelt, wird der Teilnahmeantrag jedoch
      zwingend ausgeschlossen.
      4.3 Referenzleistung "Wettbewerbserfolg":
      Bewerber können bis zu 1 Wettbewerbserfolg (Architektenwettbewerb)
      angeben. Bei Bewerbergemeinschaften können die Mitglieder der
      Bewerbergemeinschaft insgesamt bis zu 1 Referenz angeben. Folgende
      geforderte Angaben (entsprechend den Ausführungen in der
      Vergabebekanntmachung) müssen zwingend getätigt und die nachstehenden
      Mindestanforderungen eingehalten werden; ansonsten wird die Referenz nicht
      gewertet (Mindestbedingung für die Wertung der Referenzleistung):
      Angabe:
      — der Referenzbezeichnung und des Auslobers (Mit Abgabe des
      Teilnahmeantrages muss (noch) kein Ansprechpartner benannt werden.),
      — der Objektart (Schlag-/Stichwort), es muss sich um einen Hochbau (keine
      Industrie- und Produktionsgebäude, Einkaufszentren, Kaufhäuser,
      Sportstätten oder Freizeitanlagen) handeln,
      — des Jahres des Preisgerichtssitzung (nicht vor dem 31.1.2006 und nicht
      nach dem 31.1.2011),
      — des Preises oder der Anerkennung.
      Für die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrages ist es keine
      Mindestbedingung, dass eine wertungsfähige Referenz "Wettbewerbserfolg"
      angegeben wird. Liegt jedoch keine wertungsfähige Referenz vor, werden
      diesbezüglich keine Punkte zuerkannt.

      III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
      Ja
      Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die
      geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
      Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn
      sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage
      der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem
      Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt,
      so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein
      Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
      Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie
      – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die
      Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
      Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn
      zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die
      der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte
      Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit
      die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt
      werden.
      Bewerbergemeinschaften sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn mindestens
      ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
      Eine Kopie der Eintragungsurkunde in der Architektenkammer (Architekt) des
      Entwurfsverfassers sowie zusätzlich des bevollmächtigten Vertreters im
      Falle von juristischen Personen ist auf gesondertes Verlangen des
      Auftraggebers vorzulegen und muss noch nicht - kann jedoch bereits - dem
      Teilnahmeantrag beigefügt werden (bei Bewerbergemeinschaften ist der
      Nachweis der beruflichen Befähigung durch mindestens ein Mitglied der
      Bewerbergemeinschaft zu erbringen).

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) ART DES WETTBEWERBS
      Nichtoffen
      Gewünschte Teilnehmerzahl Mindestzahl 8. / Höchstzahl 12

      IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
      Gemäß Auslobungsunterlagen.

      IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
      ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
      28.3.2011 - 15:00
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
      Teilnahme
      28.3.2011 - 16:00

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die
      ausgewählten Bewerber
      28.4.2011

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
      verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.5) PREISE UND PREISGERICHT

      IV.5.1) Es werden Preise vergeben
      Ja
      Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Als Wettbewerbssumme stellt der
      Auslober einen Gesamtbetrag in Höhe von mindestens 55 000,00 EUR (zzgl.
      MwSt.) zur Verfügung. Es werden folgende Preise und Anerkennungen
      ausgelobt (zzgl. MwSt.):
      1. Preis 20 000,00 EUR,
      2. Preis 15 000,00 EUR,
      3. Preis 10 000,00 EUR sowie für Anerkennungen: 10 000,00 EUR.
      Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen
      Beschluss anders zu verteilen.

      IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer
      Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.

      IV.5.3) Folgeaufträge:
      Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an
      den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben

      IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
      Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
      Ja

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Louisa Hutton, Architektin, Berlin
      2. Prof. Zvonko Turkali, Architekt, Frankfurt am Main
      3. Dieter von Lüpke, Leiter des Stadtplanungsamts Frankfurt am Main
      4. Axel Hinterthan, Architekt, KfW Bankengruppe
      5. Dr. Ulrich Schröder, Vorsitzender des Vorstands der KfW-Bankengruppe
      6. Dr. Norbert Kloppenburg, Mitglied des Vorstands der KfW-Bankengruppe
      7. Dr. Axel Nawrath, Mitglied des Vorstands der KfW-Bankengruppe

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
      AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
      Nein

      VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
      (1) Der Auslober wird gemäß § 8 Abs. 2 RPW 2008 unter Würdigung der
      Empfehlungen des Preisgerichts einen oder mehrere der Preisträger oder
      Preisträgergemeinschaften mit der Bearbeitung der für die Umsetzung und
      weitere Bearbeitung des Wettbewerbsentwurfes notwendigen
      Generalplanerleistungen (mindestens §§ 33, 49, 53 HOAI) beauftragen.
      Beauftragt werden jeweils mindestens die Leistungsphasen 1-6 der HOAI. Der
      Auftraggeber behält sich diesbezüglich eine stufenweise Beauftragung der
      Generalplanungsleistungen vor. Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer
      Leistungsphasen besteht nicht.
      Hierzu wird im Anschluss an die Preisgerichtssitzung gemäß § 3 Abs. 4b VOF
      2009 ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbes
      durchgeführt. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer
      Beauftragung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und
      durchzuführen. Soweit die weiteren Leistungsphasen nicht Gegenstand des
      VOF-Verfahrens sind oder nicht beauftragt werden, wird der Auftraggeber
      durch eine angemessene Beauftragung sicher stellen, dass die Qualität des
      Wettbewerbsentwurfes realisiert wird (z.B. durch Beauftragung einer
      künstlerischen Oberleitung).
      Voraussichtliche Termine:
      Versand der Auslobungsunterlagen: 28.4.2011.
      Preisgerichtssitzung: 21.7.2011,
      (2) Bewerber/Bewerbergemeinschaften können zum Nachweis der eigenen
      Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern verweisen,
      ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern
      bestehenden Verbindungen.
      Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung
      auf Nachunternehmer verweisen, müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften
      bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen.
      Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss auf separates Verlangen des
      Auftraggebers (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) nachweisen, dass er/sie
      auf die Mittel des/der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung
      tatsächlich zugreifen kann. Der Nachweis der tatsächlichen
      Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung
      des Nachunternehmers erfolgen, in welche sich dieser für den Fall der
      Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegenüber
      diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während
      der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen (siehe Musterformular
      "Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" als Anlage zum Formular
      Teilnahmeantrag).
      Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Beleg der eigenen
      Eignung auf die Eignungsnachweise eines Nachunternehmers verweist, ist die
      Eignung des Nachunternehmers nur anhand derjenigen
      (Eignungs-)Nachweise/Angaben nachzuweisen, die die
      Bewerber/Bewerbergemeinschaften anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben
      von dem Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung angeben. Die
      Eignung des in Bezug genommenen Nachunternehmers ist darüber hinaus nicht
      anhand der im übrigen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft selbst
      geforderten weiteren Eignungsnachweise nachzuweisen, es sei denn, dass aus
      dem Bekanntmachungstext das Erfordernis weiterer Eignungsnachweise für den
      in Bezug genommenen Nachunternehmer folgt. Der Auftraggeber behält sich
      vor, weitere Eignungsnachweise für in Bezug genommene Nachunternehmer –
      gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern.
      Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten
      Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der
      Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss,
      (3) Zum Wettbewerb werden mindestens 8, höchstens 12 Bewerber
      aufgefordert.
      Die Auswahl der Bewerber erfolgt ausschließlich anhand folgender Kriterien
      unter Maßgabe der zum Nachweis der Eignung diesbezüglich geforderten
      Angaben, Erklärungen und Unterlagen.
      Insgesamt können 500 Punkte erreicht werden.
      1. (Ober-)Kriterium Leistungsfähigkeit – Umsatz (Gewichtung 15 %, max. 75
      Punkte).
      Bewertet wird der Durchschnitt der Umsatzzahlen für die letzten 3
      abgeschlossenen.
      Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzzahlen aller
      Mitglieder addiert (ab 1 000 000 EUR (75 Punkte), bis 400 000 EUR (0
      Punkte) Zwischenwerte werden interpoliert).
      2. (Ober-)Kriterium Fachliche Eignung Referenzprojekte (Gewichtung 78 %,
      max. 390 Punkte),
      2.1. Referenzen – "Architekt" (max. 90 Punkte je Referenz; insgesamt
      maximal 270 Punkte).
      Jedes wertungsfähige Referenzprojekt (vgl. vorstehend
      III.1)) Unterziffer
      4 der Vergabebekanntmachung) - maximal 3 - wird anhand folgender
      Unterkriterien mit der angegebenen Gewichtung und den nachstehenden
      Maßgaben zu der Punkteverteilung bewertet:
      1.: Neubau (10 Punkte):
      "liegt vor": 10 Punkte, "liegt nicht vor": 0 Punkte.
      2.: Büro-/Verwaltungsgebäude (12 Punkte):
      "liegt vor": 12 Punkte, "liegt nicht vor": 0 Punkte.
      3.: Primärenergiebedarf (Energetischer Standard) (15 Punkte):
      ≤ 100 kWh/(m²a): 15 Punkte, ≤ 125 kWh/(m²a): 10 Punkte, ≤ 150 kWh/(m²a): 5
      Punkte, > 150 kWh/(m²a): 0 Punkte.
      4.: innerstädtische Lage (10 Punkte):
      "liegt vor": 10 Punkte, "liegt nicht vor": 0 Punkte.
      5.: Bruttogrundfläche (BGF) in m² (8 Punkte):
      "über 5.000 m²": 8 Punkte, "bis 5.000 m²": 5 Punkte.
      6.: Architektonische Qualität - städtebauliche Einfügung (15 Punkte):
      "herausragende Qualität": 15 Punkte, "sehr gute Qualität": 10 Punkte,
      "gute Qualität": 5 Punkte, "durchschnittliche Qualität": 0 Punkte.
      7.: Architektonische Qualität -anspruchsvolle, zeitgemäße, angemessene
      Gestaltung (20 Punkte):
      "herausragende Qualität": 20 Punkte, "sehr gute Qualität": 12 Punkte,
      "gute Qualität": 7 Punkte, "durchschnittliche Qualität": 0 Punkte.
      2.2. Referenzen – "Generalplaner" (max. 40 Punkte je Referenz; insgesamt
      maximal 120 Punkte).
      Jedes wertungsfähige Referenzprojekt (vgl. vorstehend
      III.1)) Unterziffer
      4 der Vergabebekanntmachung) - maximal 3 - wird anhand folgender
      Unterkriterien mit der angegebenen Gewichtung und den nachstehenden
      Maßgaben zu der Punkteverteilung bewertet:
      1.: Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (20 Punkte):
      "ja": 20 Punkte, "nein": 0 Punkte.
      2.: über 5 000 m² BGF (10 Punkte):
      "ja": 10 Punkte, "nein": 0 Punkte.
      3.: Öffentlicher Auftraggeber (10 Punkte):
      "liegt vor": 10 Punkte, "liegt nicht vor": 0 Punkte.
      3. (Ober-)Kriterium Fachliche Eignung – Wettbewerbserfolge:
      (Gewichtung 7 %, max. 35 Punkte).
      Jedes wertungsfähige Referenzprojekt (vgl. vorstehend
      III.1)) Unterziffer
      4 der Vergabebekanntmachung) wird anhand folgender Unterkriterien mit der
      angegebenen Gewichtung und den nachstehenden Maßgaben zu der
      Punkteverteilung bewertet:
      1.: Preis/Anerkennung (maximal 35 Punkte)
      "Preis": 35 Punkte, "Anerkennung": 20 Punkte.

      VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
      Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
      Villemomblerstr. 76
      53123 Bonn
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MjEzXGFZYjNVaGFXWGZeVGVnWF9fVGBnIVVoYVchV1g=
      Tel. +49 2289499-0
      Internet: http://www.bundeskartellamt.de
      Fax +49 2289499-400

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §§
      107ff GWB.

      VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
      25.2.2011

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 02.03.2011
Ergebnis veröffentlicht 28.11.2011
Zuletzt aktualisiert 23.10.2018
Wettbewerbs-ID 2-64301 Status
Seitenaufrufe 5173