WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
DEUTSCHLAND
Internet-Adresse(n)
www.kfw.de
Weitere Auskünfte erteilen: Stadtbauplan GmbH
Rheinstraße 40-42
z. H. Herrn Nicolin, Frau Koball
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Tel. +49 61519957-0
E-Mail: MjE3UV4gHyMvYmNQU2NRUGRfW1BdHVNU
Fax +49 61519957-30
Internet: http://www.stadtbauplan.de
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
Stadtbauplan GmbH
Rheinstraße 40-42
z. H. Herrn Nicolin, Frau Koball
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Tel. +49 61519957-0
E-Mail: MTFhbjAvMz9yc2Bjc2FgdG9rYG0tY2Q=
Fax +49 61519957-30
Internet: http://www.stadtbauplan.de
Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
an: KfW Bankengruppe, OCc1 Vergabestelle
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
DEUTSCHLAND
Tel. +49 697431-0
Internet: http://www.kfw.de
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Einrichtung des öffentlichen Rechts
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber
Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW 2008 für den Neubau eines
Bürogebäudes der KfW Bankengruppe an der Bockenheimer Landstraße.
Gegenstand des Verfahrens sind die Generalplanerleistungen. Im Rahmen
Wettbewerbes werden dabei die Architektenleistungen (Objektplanung von
Gebäuden) beurteilt. Diese hat der Teilnehmer selbst zu erbringen. Darüber
hinaus ist für den Neubau im Rahmen des Wettbewerbs ein energetisches
Konzept sowie eine Betriebskostenprognose zu erstellen. Die weiteren
Fachdisziplinen (Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung, etc.)
werden in dem anschließenden Verhandlungsverfahren berücksichtigt.
II.1.2) Kurze Beschreibung
Auf dem Grundstück der Bockenheimer Landstraße 104 befindet sich ein
Bestandsgebäude mit 7 Vollgeschossen, einer oberirdischen BGF von ca. 5
900 m² sowie einer Traufhöhe von ca. 24 m. Dieses Gebäude ist technisch
und funktional nicht mehr zeitgemäß und entspricht nicht den Anforderungen
an ein modernes Bürogebäude.
Die KfW hat sich daher für den Abriss des Bestandsgebäudes und die
Errichtung eines Neubaus vergleichbarer Größe entschlossen.
In dem geplanten Neubau soll neben Büroflächen für ca. 220 Mitarbeiter
unter anderem ein Schulungszentrum sowie eine Tiefgarage mit ca. 45
Stellplätzen vorgesehen werden.
Die Förderung von Maßnahmen des Umwelt- und Klimaschutzes bildet einen
wesentlichen Schwerpunkt der Aktivitäten der KfW. Vor diesem Hintergrund
stellt die KfW besondere Anforderungen an die Nachhaltigkeit und
Energieeffizienz ihrer eigenen Bauten bei gleichzeitig hohem
Nutzerkomfort. Der Primärenergiebedarf des Neubaus ist daher zu minimieren
und darf einen Wert von 125 kWh/(m²a) nicht überschreiten.
Des Weiteren sollen die Anforderungen an KfW-Effizienzhäuser 70 erfüllt
werden. Diese dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70 % und den
Transmissionswärmeverlust (H’T) von 85 % der errechneten Werte für das
Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht
überschreiten.
Die benachbarte und unter Denkmalschutz stehende Villa Sondheimer
(ehemaliges Literaturhaus) sowie die innerstädtisch beengte Lage des
Grundstücks sind weitere, für den Neubau wichtige Einflussfaktoren.
Die Inbetriebnahme des Neubaus ist für das Jahr 2015 geplant.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71200000, 71220000
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER
Die in III. geforderten Erklärungen und Angaben werden u.a. im Rahmen der
zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht
separat zu erklären/abzugeben. Die Formblätter für die Abgabe eines
Teilnahmeantrages sind bei der in
I.1) (Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzende Unterlagen) genannten Adresse abzufordern
(MjE5T1weHSEtYGFOUWFPTmJdWU5bG1FS). Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben
dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und auszufüllen. Zur Abgabe
des Teilnahmeantrages ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter in
deutscher Sprache auszufüllen und zu unterzeichnen und einschließlich der
zusätzlich geforderten Nachweise einzureichen.
Bewerbungsunterlagen, die über den in den Formblättern zum Teilnahmeantrag
geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die
Teilnahmeanträge werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf
Kostenerstattung besteht nicht.
Fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die zwingend
gefordert sind, werden vom Auftraggeber nicht nachgefordert und führen zum
zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Der
Auftraggeber macht von der Nachforderungsmöglichkeit des § 5 Abs. 3 VOF
ausdrücklich keinen Gebrauch, dieser findet keine Anwendung.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
1) Bewerbergemeinschaften.
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe im anschließenden
Verhandlungsverfahren nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform
anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine
von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung unter zwingender Verwendung
des für die Abgabe eines Teilnahmeantrages abzurufenden Formblattes
abzugeben:
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag
eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft zwingend
ausgeschlossen.
Die Bildung oder Erweiterung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach
Abgabe des Teilnahmeantrages ist unzulässig und führt zum zwingenden
Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die
Bewerber-/Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Teilnahme am
Wettbewerb aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren
beteiligte Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.
Für den Fall einer Mehrfachbeteiligung wird auf folgendes hingewiesen:
Bewerber, die in der dem Architektenwettbewerb nachfolgenden Angebotsphase
nicht nur als Einzelbieter ein eigenes Angebot, sondern zugleich auch als
Mitglied einer Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben wollen, müssen
bereits mit Angebotsabgabe Folgendes nachvollziehbar darlegen und
nachweisen. Erstens: dass sie beide Angebote in Unkenntnis der
wesentlichen Inhalte und der Kalkulationsgrundlagen des jeweils anderen
Angebotes erstellt haben, sie die Angebote also völlig unabhängig
voneinander formuliert haben. Zweitens: dass die wesentlichen Inhalte und
die Kalkulationsgrundlagen ihres als Einzelbieter abgegebenen eigenen
Angebotes nicht den übrigen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bekannt
waren. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder
nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im
Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden
beide Angebote ausgeschlossen – sowohl das eigene Angebot des Bieters als
auch das Angebot der Bietergemeinschaft, deren Mitglied der Bieter ist.
2) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von
allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe
oder unvollständiger Abgabe mit dem Teilnahmeantrag wird der Bewerber
zwingend ausgeschlossen:
Eigenerklärung des Bewerbers, dass:
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
geetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— Angehörige der Geschäftsleitung in den letzten 2 Jahren nicht wegen
illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften zu einer Freiheitsstrafe von
mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500,00 EUR belegt
worden sind,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine
Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er Amtsträgern oder öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine
Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe des Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine
wettbewerbsbeschränkenden Absprachen und insbesondere keine Absprachen
über Preise oder die Herausstellung eines Unternehmens oder einer
Arbeitsgemeinschaft als niedrigster Bewerber getroffen hat,
— sich bewusst ist, dass eine falsche Abgabe den Ausschluss aus dem
Bewerberkreis zur Folge hat,
— er im Auftragsfall für die gesamte Vertragslaufzeit eine
Berufshaftpflichtversicherung in erforderlicher Höhe mit einer
Mindestdeckungssumme von 5 000 000 EUR für Personenschäden und 5 000 000
EUR für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung stellt,
— der von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nur auf besonderes
Anfordern der KfW vorzulegende Auszug aus dem Berufs- oder
Handelsregister, sofern das Mitglied eintragungspflichtig ist, den
aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
3) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert; bei
Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft:
— Nettojahresumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
4) Technische Leistungsfähigkeit.
Die vom Auftraggeber geforderten Referenzen unterteilen sich in 3 Arten
von Referenzleistung:
1. Referenzprojekte "Architekt" (Ziffer 4.1),
2. Referenzprojekte "Generalplaner" (Ziffer 4.2) und,
3. Referenz "Wettbewerbserfolg" (Ziffer 4.3).
Die für die jeweiligen Referenzen gelten Mindestanforderungen sind
nachstehend dargelegt.
Sammelreferenzen, die beispielsweise aus einer Zusammenfassung mehrerer
selbständiger Bauvorhaben/Bauprojekte iSd VOB/A / VgV bestehen, sind nicht
zugelassen.
4.1 Referenzprojekte "Architekt":
(1.) Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mindestens 1 wertungsfähige
Referenz und können insgesamt max. 3 Referenzen angeben (Bei
Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft insgesamt mindestens 1 wertungsfähige Referenz
angeben). Zu allen angegeben Referenzen müssen die nachfolgend geforderten
Angaben, Erklärungen und Unterlagen zwingend getätigt und mit dem
Teilnahmeantrag abgegeben werden und die nachstehenden
Mindestanforderungen eingehalten werden; ansonsten wird die Referenz nicht
gewertet (Mindestbedingung):
Angabe:
— der Referenzbezeichnung (Mit Abgabe des Teilnahmeantrages muss (noch)
kein Auftraggeber und Ansprechpartner benannt werden.),
— der Objektart (Schlag-/Stichwort), es muss sich um einen Hochbau (keine
Industrie- und Produktionsgebäude, Einkaufszentren, Kaufhäuser,
Sportstätten oder Freizeitanlagen) handeln,
— des Jahres des Abschlusses der Leistungsphase 5 (nicht vor dem 31.1.2006
und nicht nach dem 31.1.2011),
— dass mind. die LPH 2-5 gem. § 15 HOAI 2002 bzw. § 33 HOAI 2009 i.V.m.
Anlage 11 erbracht wurden,
— der Projektgröße in m² BGF, mindestens 2 500 m² BGF.
Vorlage (mit dem Teilnahmeantrag):
— grafischer Nachweis für jedes Referenzprojekt (1 Seite pro
Referenzprojekt, möglichst DIN A 3).
Liegt keine wertungsfähige Referenz vor, wird der Teilnahmeantrag zwingend
ausgeschlossen.
(2.) Bei den weiteren Angaben zu den Referenzleistungen handelt es sich
nicht um Mindestbedingungen (für die Wertungsfähigkeit der
Referenzleistung). Soweit die mit diesen Angaben abgefragten
Leistungen/Voraussetzungen bei einer Referenzleistung nicht erbracht
wurden, ist keine Angabe notwendig. Dies betrifft nicht die
Wertungsfähigkeit der Referenzleistung, es werden jedoch bei der Bewertung
der Referenz diesbezüglich dann keine Punkte zuerkannt.
Angabe:
— ob es sich um einen Neubau handelt,
— ob es sich um ein Büro--/Verwaltungsgebäude handelt,
— des Primärenergiebedarf in kWh/(m²a),
— ob sich das Projekt in einer "Innerstädtischen Lage" befindet.
4.2 Referenzprojekte "Generalplaner":
(1.)Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mindestens 1 wertungsfähige
Referenz und können insgesamt max. 3 Referenzen angeben, bei der
Generalplanerleistungen als verantwortlicher Vertragspartner erbracht
wurden (Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder
der Bewerbergemeinschaft insgesamt mindestens 1 wertungsfähige Referenz
angeben). Zu allen angegeben Referenzen müssen die nachfolgend geforderten
Angaben, Erklärungen und Unterlagen (entsprechend den Ausführungen in der
Vergabebekanntmachung) zwingend getätigt und mit dem Teilnahmeantrag
abgegeben werden und die nachstehenden Mindestanforderungen eingehalten
werden; ansonsten wird die Referenz nicht gewertet (Mindestbedingung):
Angabe:
— der Referenzbezeichnung (Mit Abgabe des Teilnahmeantrages muss (noch)
kein Auftraggeber und Ansprechpartner benannt werden.),
— der Objektart (Schlag-/Stichwort), es muss sich um einen Hochbau (keine
Industrie- und Produktionsgebäude, Einkaufszentren, Kaufhäuser,
Sportstätten oder Freizeitanlagen) handeln,
— des Jahres des Abschlusses der Leistungsphase 8 (nicht vor dem 31.1.2006
und nicht nach dem 31.1.2011),
— dass mind. LPH 2-8 gem. §§ 15, 73 HOAI 2002 bzw. §§ 33, 53 HOAI 2009
i.V.m. Anlage 11 die erbracht wurden,
— der Projektgröße in m² BGF, mindestens 2 500 m² BGF.
Liegt keine wertungsfähige Referenz vor, wird der Teilnahmeantrag zwingend
ausgeschlossen.
(2.) Bewerber oder Bewerbergemeinschaften müssen bei mindestens 1 (und
maximal 3) wertungsfähigen Referenz, angeben/bestätigen, dass es sich bei
dem Auftraggeber der Referenzleistung um einen "öffentlichen Auftraggeber"
i.S.d. § 98 GWB handelt (Mindestbedingung).
Die geforderte Angabe zu dem "öffentlichen Auftraggeber" muss nicht bei
jeder der Referenzen getätigt werden bzw. erbracht/eingehalten sein; es
werden jedoch bei der Bewertung der Referenz diesbezüglich dann keine
Punkte zuerkannt. Ist bei keiner wertungsfähigen Referenz
angegeben/bestätigt, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen
"öffentlichen Auftraggeber" handelt, wird der Teilnahmeantrag jedoch
zwingend ausgeschlossen.
4.3 Referenzleistung "Wettbewerbserfolg":
Bewerber können bis zu 1 Wettbewerbserfolg (Architektenwettbewerb)
angeben. Bei Bewerbergemeinschaften können die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft insgesamt bis zu 1 Referenz angeben. Folgende
geforderte Angaben (entsprechend den Ausführungen in der
Vergabebekanntmachung) müssen zwingend getätigt und die nachstehenden
Mindestanforderungen eingehalten werden; ansonsten wird die Referenz nicht
gewertet (Mindestbedingung für die Wertung der Referenzleistung):
Angabe:
— der Referenzbezeichnung und des Auslobers (Mit Abgabe des
Teilnahmeantrages muss (noch) kein Ansprechpartner benannt werden.),
— der Objektart (Schlag-/Stichwort), es muss sich um einen Hochbau (keine
Industrie- und Produktionsgebäude, Einkaufszentren, Kaufhäuser,
Sportstätten oder Freizeitanlagen) handeln,
— des Jahres des Preisgerichtssitzung (nicht vor dem 31.1.2006 und nicht
nach dem 31.1.2011),
— des Preises oder der Anerkennung.
Für die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrages ist es keine
Mindestbedingung, dass eine wertungsfähige Referenz "Wettbewerbserfolg"
angegeben wird. Liegt jedoch keine wertungsfähige Referenz vor, werden
diesbezüglich keine Punkte zuerkannt.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
Ja
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die
geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn
sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage
der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem
Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt,
so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein
Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie
– gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die
Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn
zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die
der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte
Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit
die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt
werden.
Bewerbergemeinschaften sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn mindestens
ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Eine Kopie der Eintragungsurkunde in der Architektenkammer (Architekt) des
Entwurfsverfassers sowie zusätzlich des bevollmächtigten Vertreters im
Falle von juristischen Personen ist auf gesondertes Verlangen des
Auftraggebers vorzulegen und muss noch nicht - kann jedoch bereits - dem
Teilnahmeantrag beigefügt werden (bei Bewerbergemeinschaften ist der
Nachweis der beruflichen Befähigung durch mindestens ein Mitglied der
Bewerbergemeinschaft zu erbringen).
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS
Nichtoffen
Gewünschte Teilnehmerzahl Mindestzahl 8. / Höchstzahl 12
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
Gemäß Auslobungsunterlagen.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
28.3.2011 - 15:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
Teilnahme
28.3.2011 - 16:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die
ausgewählten Bewerber
28.4.2011
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben
Ja
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Als Wettbewerbssumme stellt der
Auslober einen Gesamtbetrag in Höhe von mindestens 55 000,00 EUR (zzgl.
MwSt.) zur Verfügung. Es werden folgende Preise und Anerkennungen
ausgelobt (zzgl. MwSt.):
1. Preis 20 000,00 EUR,
2. Preis 15 000,00 EUR,
3. Preis 10 000,00 EUR sowie für Anerkennungen: 10 000,00 EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen
Beschluss anders zu verteilen.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer
Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an
den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
Ja
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Louisa Hutton, Architektin, Berlin
2. Prof. Zvonko Turkali, Architekt, Frankfurt am Main
3. Dieter von Lüpke, Leiter des Stadtplanungsamts Frankfurt am Main
4. Axel Hinterthan, Architekt, KfW Bankengruppe
5. Dr. Ulrich Schröder, Vorsitzender des Vorstands der KfW-Bankengruppe
6. Dr. Norbert Kloppenburg, Mitglied des Vorstands der KfW-Bankengruppe
7. Dr. Axel Nawrath, Mitglied des Vorstands der KfW-Bankengruppe
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
(1) Der Auslober wird gemäß § 8 Abs. 2 RPW 2008 unter Würdigung der
Empfehlungen des Preisgerichts einen oder mehrere der Preisträger oder
Preisträgergemeinschaften mit der Bearbeitung der für die Umsetzung und
weitere Bearbeitung des Wettbewerbsentwurfes notwendigen
Generalplanerleistungen (mindestens §§ 33, 49, 53 HOAI) beauftragen.
Beauftragt werden jeweils mindestens die Leistungsphasen 1-6 der HOAI. Der
Auftraggeber behält sich diesbezüglich eine stufenweise Beauftragung der
Generalplanungsleistungen vor. Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer
Leistungsphasen besteht nicht.
Hierzu wird im Anschluss an die Preisgerichtssitzung gemäß § 3 Abs. 4b VOF
2009 ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbes
durchgeführt. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer
Beauftragung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und
durchzuführen. Soweit die weiteren Leistungsphasen nicht Gegenstand des
VOF-Verfahrens sind oder nicht beauftragt werden, wird der Auftraggeber
durch eine angemessene Beauftragung sicher stellen, dass die Qualität des
Wettbewerbsentwurfes realisiert wird (z.B. durch Beauftragung einer
künstlerischen Oberleitung).
Voraussichtliche Termine:
Versand der Auslobungsunterlagen: 28.4.2011.
Preisgerichtssitzung: 21.7.2011,
(2) Bewerber/Bewerbergemeinschaften können zum Nachweis der eigenen
Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern verweisen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern
bestehenden Verbindungen.
Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung
auf Nachunternehmer verweisen, müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften
bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss auf separates Verlangen des
Auftraggebers (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) nachweisen, dass er/sie
auf die Mittel des/der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung
tatsächlich zugreifen kann. Der Nachweis der tatsächlichen
Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung
des Nachunternehmers erfolgen, in welche sich dieser für den Fall der
Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegenüber
diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während
der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen (siehe Musterformular
"Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" als Anlage zum Formular
Teilnahmeantrag).
Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Beleg der eigenen
Eignung auf die Eignungsnachweise eines Nachunternehmers verweist, ist die
Eignung des Nachunternehmers nur anhand derjenigen
(Eignungs-)Nachweise/Angaben nachzuweisen, die die
Bewerber/Bewerbergemeinschaften anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben
von dem Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung angeben. Die
Eignung des in Bezug genommenen Nachunternehmers ist darüber hinaus nicht
anhand der im übrigen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft selbst
geforderten weiteren Eignungsnachweise nachzuweisen, es sei denn, dass aus
dem Bekanntmachungstext das Erfordernis weiterer Eignungsnachweise für den
in Bezug genommenen Nachunternehmer folgt. Der Auftraggeber behält sich
vor, weitere Eignungsnachweise für in Bezug genommene Nachunternehmer –
gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern.
Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten
Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der
Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss,
(3) Zum Wettbewerb werden mindestens 8, höchstens 12 Bewerber
aufgefordert.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt ausschließlich anhand folgender Kriterien
unter Maßgabe der zum Nachweis der Eignung diesbezüglich geforderten
Angaben, Erklärungen und Unterlagen.
Insgesamt können 500 Punkte erreicht werden.
1. (Ober-)Kriterium Leistungsfähigkeit – Umsatz (Gewichtung 15 %, max. 75
Punkte).
Bewertet wird der Durchschnitt der Umsatzzahlen für die letzten 3
abgeschlossenen.
Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzzahlen aller
Mitglieder addiert (ab 1 000 000 EUR (75 Punkte), bis 400 000 EUR (0
Punkte) Zwischenwerte werden interpoliert).
2. (Ober-)Kriterium Fachliche Eignung Referenzprojekte (Gewichtung 78 %,
max. 390 Punkte),
2.1. Referenzen – "Architekt" (max. 90 Punkte je Referenz; insgesamt
maximal 270 Punkte).
Jedes wertungsfähige Referenzprojekt (vgl. vorstehend
III.1)) Unterziffer
4 der Vergabebekanntmachung) - maximal 3 - wird anhand folgender
Unterkriterien mit der angegebenen Gewichtung und den nachstehenden
Maßgaben zu der Punkteverteilung bewertet:
1.: Neubau (10 Punkte):
"liegt vor": 10 Punkte, "liegt nicht vor": 0 Punkte.
2.: Büro-/Verwaltungsgebäude (12 Punkte):
"liegt vor": 12 Punkte, "liegt nicht vor": 0 Punkte.
3.: Primärenergiebedarf (Energetischer Standard) (15 Punkte):
≤ 100 kWh/(m²a): 15 Punkte, ≤ 125 kWh/(m²a): 10 Punkte, ≤ 150 kWh/(m²a): 5
Punkte, > 150 kWh/(m²a): 0 Punkte.
4.: innerstädtische Lage (10 Punkte):
"liegt vor": 10 Punkte, "liegt nicht vor": 0 Punkte.
5.: Bruttogrundfläche (BGF) in m² (8 Punkte):
"über 5.000 m²": 8 Punkte, "bis 5.000 m²": 5 Punkte.
6.: Architektonische Qualität - städtebauliche Einfügung (15 Punkte):
"herausragende Qualität": 15 Punkte, "sehr gute Qualität": 10 Punkte,
"gute Qualität": 5 Punkte, "durchschnittliche Qualität": 0 Punkte.
7.: Architektonische Qualität -anspruchsvolle, zeitgemäße, angemessene
Gestaltung (20 Punkte):
"herausragende Qualität": 20 Punkte, "sehr gute Qualität": 12 Punkte,
"gute Qualität": 7 Punkte, "durchschnittliche Qualität": 0 Punkte.
2.2. Referenzen – "Generalplaner" (max. 40 Punkte je Referenz; insgesamt
maximal 120 Punkte).
Jedes wertungsfähige Referenzprojekt (vgl. vorstehend
III.1)) Unterziffer
4 der Vergabebekanntmachung) - maximal 3 - wird anhand folgender
Unterkriterien mit der angegebenen Gewichtung und den nachstehenden
Maßgaben zu der Punkteverteilung bewertet:
1.: Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (20 Punkte):
"ja": 20 Punkte, "nein": 0 Punkte.
2.: über 5 000 m² BGF (10 Punkte):
"ja": 10 Punkte, "nein": 0 Punkte.
3.: Öffentlicher Auftraggeber (10 Punkte):
"liegt vor": 10 Punkte, "liegt nicht vor": 0 Punkte.
3. (Ober-)Kriterium Fachliche Eignung – Wettbewerbserfolge:
(Gewichtung 7 %, max. 35 Punkte).
Jedes wertungsfähige Referenzprojekt (vgl. vorstehend
III.1)) Unterziffer
4 der Vergabebekanntmachung) wird anhand folgender Unterkriterien mit der
angegebenen Gewichtung und den nachstehenden Maßgaben zu der
Punkteverteilung bewertet:
1.: Preis/Anerkennung (maximal 35 Punkte)
"Preis": 35 Punkte, "Anerkennung": 20 Punkte.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Villemomblerstr. 76
53123 Bonn
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjEzXGFZYjNVaGFXWGZeVGVnWF9fVGBnIVVoYVchV1g=
Tel. +49 2289499-0
Internet: http://www.bundeskartellamt.de
Fax +49 2289499-400
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §§
107ff GWB.
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
25.2.2011