WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/17/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH und GWG Städtische
Wohnungsgesellschaft mbH, München
Kirchseeoner Straße 3
Kontakt: Vergabestelle der GEWOFAG Holding GmbH
z. H. Christine Ellenbach
81669 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 894123222
E-Mail: MThbYGpha2xhZl0mXWRkXWZaWVtgOF9db2deWV8mXF0=
Fax +49 894123340
Internet-Adresse(n)
www.gewofag.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
den oben genannten Kontaktstellen
Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
an: die oben genannten Kontaktstellen
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber
Realisierungswettbewerb für den Neubau von Wohnungen, Supermarkt,
Gaststätte und PKW-Stellplätzen im WA1 und WA2 am Ackermannbogen in
München.
II.1.2) Kurze Beschreibung
Die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH beabsichtigt, im Baugebiet WA 2 am
Ackermannbogen in München insgesamt ca. 60 Mietwohnungen eine Gaststätte,
einen Bewohnertreff und eine Tiefgarage zu errichten. Die GWG Städtische
Wohnungsgesellschaft mbH beabsichtigt, im östlichen Bauraum des WA1
insgesamt ca. 53 Mietwohnungen mit Tiefgarage, einen Supermarkt mit ca. 1
200 m² GF und eine Parkgarage mit ca. 30 Stellplätzen zu errichten. Die
Mietwohnungen werden in unterschiedlichen Programmen öffentlich gefördert.
Die beiden Gesellschaften loben gemeinsam einen Realisierungs-wettbewerb
nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) aus. Sie erwarten
vom Wettbewerb eine optimale Lösung der Planungsaufgabe.
Die Auslober werden soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende
Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des
Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger mit den Planungsleistungen
nach HOAI § 33 (Gebäude) und nach HOAI § 38 (Freianlagen) beauftragen. Es
ist beabsichtigt, jeweils mindestens die Leistungsphasen 2-4 zu
beauftragen. In diesem Fall wird durch angemessene weitere Beauftragung
sicher gestellt, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisiert
wird. Darüberhinaus behalten sich die Auslober vor, weitere
Leistungsphasen und - soweit notwendig - besondere Leistungen zu
beauftragen. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den
Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des
zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der
Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren
Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Nach dem Wettbewerb führen die beiden
Auslober gemeinsam oder unabhängig voneinander Auftragsverhandlungen mit
allen Preisträgern durch. Vertragsgrundlage für die Beauftragung werden
die der Auslobung beigelegten Vertragsmuster der Auftraggeber. Die
Anerkennung der wesentlichen Vertragsinhalte ist Bedingung für die
Beauftragung. Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den jeweils
geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Für die Durchführung des Wettbewerbs sind folgende Termine vorgesehen:
— Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: 21.4.2011,
— Abgabe der Planunterlagen: 28.6.2011,
— Preisgerichtssitzung: 14.7.2011.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71200000
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER
— 4-fach: Qualität der Gestaltung von Referenzprojekten,
— 1-fach: Wettbewerbserfolge, Auszeichnungen bei Architekturpreisen,
— 4-fach: Fachkunde - Referenzen für mit der Wettbewerbsaufgabe
vergleichbare Planungs- und Bauaufgaben, insbesondere Erfahrungen im
geförderten Mietwohnungsbau und im Bau von Einzelhandelsflächen und
Gastronomie in Verbindung mit Wohnungsbau,
— 2-fach: Leistungsfähigkeit - Planung und Ausführung von Bauvorhaben
vergleichbarer Größe.
Siehe hierzu auch
VI.2) dieser Bekanntmachung, sonstige Informationen.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
Ja
Zur Bewerbung zugelassen sind:
a) natürliche Personen, die nach den für ihren Wohnsitz/Niederlassung
geltenden Rechtsvorschriften zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt"
befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am Wohnort/Niederlassung des
Bewerbers gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen
Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder
einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der
Richtlinie 85/384 EWG (Architektenrichtlinie) gewährleistet ist;
b) juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf
Planungs-leistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe
entsprechen. Mindestens einer der Geschäftsführer der juristischen Person
und der/die verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die
an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen. Juristische
Personen legen einen Auszug aus dem Handelsregister vor, aus dem die
Geschäftsführer hervorgehen;
c) Bewerbergemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen
erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Alle
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften
und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Zu den
Bewerbergemeinschaften gehören auch ständige Arbeitsgemeinschaften von
Architekten sowie Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts (GbR), die nicht
in einem Handelsregister eingetragen sind.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens müssen die ausgewählten Bewerber für
den Wettbewerb Arbeitsgemeinschaften mit Landschaftsarchitekten bilden.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS
Nichtoffen
Gewünschte Teilnehmerzahl Mindestzahl 12. / Höchstzahl 15
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER
1. Planungsgemeinschaft Zwischenräume, München
2. Franke, Rössel, Rieger Architekten GbR, München
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
Die Kriterien zur Bewertung der Wettbewerbsarbeiten werden vom
Preisgericht festgelegt und im Auslobungstext aufgeführt.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
503/10-11
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen 4.4.2011
- 12:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
Teilnahme
11.4.2011 - 12:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die
ausgewählten Bewerber
21.4.2011
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben
Ja
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Die Gesamtsumme der Preise und
Anerkennungen beträgt 120 000,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer
Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen und die Bearbeitung der
Wettbewerbsaufgabe werden nicht vergütet.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an
den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
Nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Prof. Dr. (I) Elisabeth Merk, Stadtbaurätin München
2. Stefanie Jühling, Landschaftsarchitektin, München
3. Gordona Sommer, Architektin, GEWOFAG
4. Hans-Otto Kraus, Architekt, GWG
5. Andreas Hild, Architekt, München
6. NN, Architekt/in
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
a) Bewerbungen sind nur mit Bewerbungsbogen möglich, formlose Bewerbungen
und nicht rechtskräftig unterschriebene Bewerbungsbögen sowie fehlende
Nachweise führen zum Ausschluss. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht
deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung
beizulegen;
b) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und
Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht
berücksichtigt;
c) Bewerbungen sind in Papierform, möglichst als lose Blätter nicht
gebunden und nicht spiralgeheftet einzureichen. Per E-Mail übermittelte
Bewerbungen werden nicht berücksichtigt;
d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und
werden nicht zurückgegeben;
e) Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt
des Eingangs bei der Einreichungsstelle;
f) Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als
Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen
innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften;
g) Im Hinblick auf die begrenzte Teilnehmerzahl wird zur
Qualitätssicherung ein Auswahlverfahren durchgeführt. Erfüllen mehrere
Bewerber die Bewerbungskriterien gleichermaßen gut, behält sich der
Auslober vor, unter diesen Bewerbern per Losziehung zu entscheiden.Bei der
Auswahl werden Berufsanfänger und kleine Bürostrukturen in angemessenem
Umfang berücksichtigt. Die Zuordnung zur jeweiligen Bewerbergruppe (1.
Berufsanfänger, 2. Kleine Bürostrukturen, 3. sonstige Büros) erfolgt durch
die Bewerber entsprechend den im Bewerbungsformblatt genannten Kriterien;
h) Für die Auswahl der geeigneten Bewerber wird der Auslober ein
gewichtetes Punktesystem anwenden. Dabei sind in jedem der Kriterien
(siehe
II.1) dieser Bekanntmachung) maximal 10 Punkte erreichbar. Die
Gesamtbewertung errechnet sich aus der Multiplikation der erreichten
Punkte mit der jeweiligen Gewichtung.
i) Die Zusammensetzung des Preisgerichts ist nicht endgültig. Der Auslober
kann die Zusammensetzung ändern und einzelne Personen hinzufügen.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern (§ 104 GWB)
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 36
80534 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 895143647
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Eventuelle vergaberechtliche Einwendungen gegenüber den der
Bekanntmachung, dem Bewerbungsbogen oder den weiteren Vertrags- und
Verdingungsunterlagen bzw. Auslobungsunterlagen zu entnehmenden
Festlegungen und Bedingungen des Vergabeverfahrens müssen zu ihrer
zulässigen Geltendmachung unverzüglich, spätestens zum Ablauf von 15
Kalendertagen nach Erhalt der sie enthaltenen Unterlagen der Vergabestelle
gegenüber gerügt werden, um nicht von der Berücksichtigung ausgeschlossen
zu werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
7.3.2011