BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
GSG Grund- und Stadtentwicklung GmbH
Annastraße 19
52477 Alsdorf
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjEwcFtkamhXYlskbFtoXVdYWzZkaG0ja2hYV2QkWls=
Weitere Auskünfte erteilen: NRW.URBAN GmbH & Co.KG
Mozartstr. 2a
z. H. Herrn Kemperdick
52064 Aachen
DEUTSCHLAND
Tel. +49 24147019-0
E-Mail: MjEyV1xmXWdoY2RcIl9ZYWRZZlhdV180YmZrIWlmVlViIlhZ
Fax +49 24147019-30
Internet: www.nrw-urban.de
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Unter
http://www.evergabe.nrw.de/VMP Center/ finden Sie weitere Informationen
zum Verfahren. Diese können Sie dort kostenlos herunterladen
DEUTSCHLAND
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: NRW.URBAN GmbH & Co. KG
Schanzenstraße 131
Kontakt: Zentrale Vergabe
40549 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Sonstiges städtische Entwicklungsgesellschaft
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Alsdorf, Kultur- und Bildungszentrum (KuBiZ) - Generalplanerleistungen.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 12
Hauptort der Dienstleistung D-52477 Alsdorf, DEUTSCHLAND.
NUTS-Code DEA25
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Auf dem ehemaligen Zechengelände Anna, Alsdorf, ist beabsichtigt, unter
Einbeziehung der denkmalgeschützten Kraftzentrale ein Kultur- und
Bildungszentrum zu errichten. Hierin sollen neben einer städtischen
Realschule und einem Gymnasium Vereine und Bildungsinitiativen integriert
werden. Weiterer Bestandteil der Planung ist der Neubau einer 3- sowie
einer 1-zügigen Sporthalle. Beide Schulen müssen für insgesamt 1 200
Schüler konzipiert werden. Das Raumprogramm sieht eine BGF von insg. ca.
10 300 m² vor.
Die unter Denkmalschutz stehende Kraftzentrale wurde 1902 errichtet. Es
handelt sich um ein ca. 145 m langes unterkellertes ehemaliges
Industriegebäude. Neben einem bereits sanierten Bürotrakt ist die
Kraftzentrale unausgebaut. Eine Besonderheit der Kraftzentrale stellt die
90 x 23 m große stützenfreie Hallenfläche dar.
Die Kraftzentrale ist zu erhalten und in den Gesamtkomplex zu integrieren.
Wegen der eingeschränkten Belichtungsmöglichkeit in der Kraftzentrale ist
es Wunsch des Bauherrn, die Klassenräume in Neubauten unterzubringen. In
der Kraftzentrale sollen u.a. die Aula, Verwaltungs- und Fachräume
untergebracht werden. Die energetischen Maßnahmen sind notwendig, um die
denkmalgeschützte Hülle unter Beachtung aktueller gesetzlicher Vorgaben
und Klimaziele (z.B. CO-2 Reduktion) einer dauerhaften Nutzung zuzuführen.
Ziel im Rahmen dieses Modellprojektes ist, die Werte der EnEV 2009
nochmals um 15 % zu unterschreiten, und zwar nicht nur bei den Neubauten
sondern auch in der Kraftzentrale.
Die durch den Auftragnehmer mit zu planenden Außenanlagen des Kultur- und
Bildungszentrums sollen neben der schulischen Nutzung auch Bewohnern des
Stadtquartiers dienen.
Das Plangebiet ist der Ausschreibung unter ttp://www.evergabe.nrw.de/VMP
zum Herunterladen beigefügt. Um dem Auftragnehmer genügend
Planungsspielraum zu bieten, wurde das Plangebiet deutlich weiter gefasst,
als tatsächlich an überbaubarer Fläche benötigt wird. Die nicht benötigten
Flächen sind so zu erhalten, dass sie einer sinnvollen Folgenutzung
zugeführt werden können.
In Anlehnung an die hohe gestalterische und städtebauliche Qualität des
Anna-Geländes soll durch eine hochwertige Gestaltung der Neubauten und
Außenanlagen eine weitere Aufwertung des öffentlichen- und
halböffentlichen Raumes erzielt werden. Diese Qualitätsansprüche sollen
auch beim Energiekonzept und der weiteren Haustechnik umgesetzt werden. Es
wird erwartet, dass die Planungen innovativ und folgekostenoptimiert sind.
Die nach dem Auswahlverfahren verbleibenden 3 bis 5 Teilnehmer werden
aufgefordert, erste Entwurfskizzen zur Aufgabenstellung zu erarbeiten.
Diese Leistung wird mit einem Honorar vergütet.
Auf Basis der durch den ausgewählten Bewerber zu erstellenden
Genehmigungsplanung beabsichtigt der Bauherr ein VOB-Verfahren zur Auswahl
eines Generalunternehmers auszuschreiben. Dabei soll der Generalplaner
weiter durch den Bauherren bis Baufertigstellung beauftragt werden.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71240000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Nein
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Umfang dieses VOF-Verfahrens sind die folgenden Leistungen:
— Objektplanung,
— Freianlagen,
— Tragwerksplanung,
— Ver- und Entsorgungsanlagen für Grundstück und Gebäude,
— Wärmeversorgungsanlagen einschließlich Energiekonzept,
— Lufttechnische Anlagen,
— Lichtplanung,
— Starkstromanlagen incl. Versorgung des Grundstücks und des Gebäudes,
— Fernmelde- und informationstechnische Anlagen einschließlich Anschluss
ans öffentliche Fernmeldenetz,
— Förderanlagen,
— Nutzungsspezifische Anlagen,
— Gebäudeautomation,
— Wärmeschutz,
— Bauakustik,
— Vermessung,
— Folgekostennachweis.
Im vorerwähnten Leistungsumfang enthalten sind alle notwendigen
Leistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der
Generalplanung gehören, auch dann, wenn sie nicht besonders erwähnt sind.
Für die Investitionen werden innovative, zukunftsgerichtete und zugleich
heute mit den begrenzten zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln
umsetzbare Lösungen von den Planern erwartet.
Als verbindliche Kostenobergrenze werden Baukosten (KG 200 - 600 gemäß DIN
276, inkl. 19 % Umsatzsteuer) in Höhe von max. 27 000 000 EUR brutto
festgelegt. Diese Kostenobergrenze darf nicht überschritten werden. Es ist
beabsichtigt, die Generalplanerleistungen in 2 Stufen zu beauftragen:
Stufe 1: Leistungsphase 2 (teilweise) - 4,
Stufe 2: Leistungsphase 5-9.
Als Honorarobergrenze gilt Honorarzone 3 Mitte nach HOAI 2009.
Hinweis:
1. Auf die Beauftragung der Lph 5-9 besteht kein Rechtsanspruch des
Generalplaners,
2. Es ist beabsichtigt mit Abschluss der Leistungsphase 4 eine
GU-Ausschreibung durchzuführen.
Für beide Stufen sind jeweils getrennte Honorarangebote abzugeben.
ohne MwSt. EUR
II.2.2) Optionen
Nein
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Beginn: 1.10.2011. Ende: 31.12.2014
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Berufshaftpflichtversicherung einer EU-Versicherungsgesellschaft mit den
Mindestdeckungssummen von 3 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000
EUR für sonstige Schäden. Mindestanforderung ist die rechtskräftig
unterschriebene Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall die
vorgenannten Versicherungen erhöht werden. Die Erklärung des Versicherers
muss der Bewerbung beigelegt werden. Eine Eigenerklärung des Bewerbers/der
Bewerbergemeinschaft ist nicht ausreichend.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in die
Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit
bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Der Dienstleistungserbringer hat den Nachweis der
Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit für sich und
seine Bewerberpartner folgendermaßen zu erbringen: Die geforderten
Erklärungen und Nachweise sind unter zwingender Verwendung der beigefügten
Formulare (Seiten 1-19) mit der Bewerbung einzureichen. Ein Verweis auf
frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Die Erklärungen sind, wo
gefordert,rechtsverbindlich zu unterschreiben. Bei Bewerbergemeinschaften
hat jedes Mitglied alle Erklärungen und Nachweise jeweils für sich
vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern
beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise
vorzulegen. Fehlende Erklärungen oder Nachweise sind nach schriftlicher
Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 7 Kalendertagen vorzulegen.
Die Nachweise und die jeweils zugehörigen Unterlagen sind eindeutig
kenntlich zu machen und entsprechend der Reihenfolge der beigefügten
Strukturierung einzureichen. Die Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate
sein.
Folgende Nachweise sind unter zwingender Verwendung der beigefügten
Formulare in Papierform und zusätzlich als ein PDF-Dokument auf einem
Datenträger (CD oder USB-Stick) mit der Bewerbung einzureichen:
Anlage (1) Erklärung zu § 2 (3) VOF (Unabhängigkeit von Ausführungs- und
Lieferinteressen),
Anlage (2a) Erklärung zu § 4 (2) VOF (Wirtschaftliche Verknüpfungen),
Anlage (2b) Erklärung zu § 4 (2) und (4) VOF (Zusammenarbeit mit anderen),
Anlage (3) Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. § 4 (6) VOF
vorliegen,
Anlage (4) Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. § 4 (9) VOF
vorliegen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Anlage (5) Nachweis einer
Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 5 (4) a VOF einer
EU-Versicherungsgesellschaft mit den Mindestdeckungssummen von 3 000 000
EUR für Personenschäden sowie 3 000 000 EUR für sonstige Schäden.
Mindestanforderung ist eine Deckungszusage der Versicherung, dass im
Auftragsfall die vorgenannten Versicherungen abgeschlossen werden,
Anlage (6) Erklärung des Bewerber gemäß § 5 (4) c VOF über den Umsatz
Objektplanung und den Umsatz Technische Ausrüstung (Honorare für
Planungsleistungen) netto in Euro in den letzten 3 Geschäftsjahren (2008,
2009 und 2010).
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Anlage (7) Erklärung gemäß § 5 (5) a VOF zur beruflichen Befähigung der
Projektleitung sowie des Fachingenieurs technische Ausrüstung,
Anlage (8 (1-4)) Angaben zu 4 Referenzprojekten gemäß § 5 (5) b VOF. Es
werden maximal 2 Referenzen für Objektplanung und maximal 2 Referenzen für
Technische Gebäudeausrüstung gewertet. Dabei kann für Objektplanung und
Technische Gebäudeausrüstung dasselbe Objekt als Referenz herangezogen
werden, wenn in beiden Leistungsbildern Arbeiten ausgeführt wurden.
Zeitraum der Leistungserbringung: nach dem 1.1.2000 bis heute.
Das Projekt muss abgeschlossen sein oder kurz vor Abschluss stehen.
Der Bewerber/bzw. die Bewerbergemeinschaft und/oder der vorgesehene
Nachunternehmer müssen die kompletten Leistungsphasen 2-8 erbracht haben.
Diese Referenzen sind durch eine Bescheinigung des Auftraggebers
nachzuweisen.
Anlage (9) Angaben gemäß § 5 (5) d VOF zum jährlichen Mittel der vom
Bewerber in den letzten 3 Jahren festangestellten Mitarbeitern nach
Berufsgruppen gegliedert,
Anlage (10) Nachweis der Eignung gemäß § 5 (5) e VOF zur Ausstattung
(Geräte und technische Ausrüstung). Eine Erklärung, dass die Standards
(CAD, GAEB) - Einzelheiten siehe Bewerberbogen - eingehalten werden,
Anlage (11) Aussage gemäß § 5 (5) h VOF zur Vergabe von Teilen des
Auftrages an einen Unterauftragnehmer.
Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinaus gehende eingereichte
Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Ja
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die nach dem für die
Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung
Architekt oder Ingenieur gemäß § 19 (1+2+3) VOF Ausgabe 2009 berechtigt
sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung
gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer
über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG
gewährleistet ist. Juristische Personen werden gemäß § 4 (1) VOF
zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher
Berufsangehöriger benannt wird.
Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt,
die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, werden
ebenfalls zugelassen.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss nach § 70 BauONRW
bauvorlageberechtigt sein.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Die EU-Vergaberichtlinien erlauben den Rückgriff auf beschleunigte
Verfahren, wenn dies aus Dringlichkeitsgründen erforderlich ist.
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Folgende Kriterien werden im Rahmen einer Punktebewertung geprüft:
(1) Umsatz für entsprechende Dienstleistungen im Mittel der letzten 3
Geschäftsjahre (gesamt 12 %):
— Umsatz Objektplanung (6 %),
— Umsatz Technische Ausrüstung (6 %).
(2) Projektleitung sowie stellvertretende Projektleitung (gesamt 15 %):
— Projektleitung (Qualifikation und Jahre Berufserfahrung (7,5 %)),
— TGA Planer (Qualifikation und Jahre Berufserfahrung (7,5 %)).
(3) 4 Referenzen (je Referenz gesamt 16 %):
— Gebäudetyp bzw. Nutzungsart (4 %),
— Umbau von ehemaligen Industriegebäuden (4 %),
— Anrechenbare Kosten nach DIN 276 (4 %),
— Innovative Energiekonzepte, Nachhaltigkeit, Gebäudekennwerte (4 %).
(4) Anzahl der ausschließlich festangestellten Mitarbeitern im Mittel der
letzten 3 Geschäftsjahre (gesamt 9 %):
— Anzahl der Architekten in der Objektplanung im Mittel der letzten 3
Geschäftsjahre (3 %),
— Anzahl der Ingenieure im Bereich der Technischen Ausrüstung im Mittel
der letzten 3 Geschäftsjahre (3 %),
— Anzahl der Bauleiter im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (3 %).
Die Bewertungsmatrix kann unter http://www.evergabe.nrw.de heruntergeladen
werden. Nach Auswertung der Bewerbungen unter Anwendung dieser Matrix,
werden mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber aufgefordert ein Angebot und
erste Entwurfsskizzen einzureichen und zum Verhandlungstermin eingeladen.
Innerhalb der gewichteten Kriterien werden, entsprechend den mit den
eingereichten Unterlagen gemachten Angaben, jeweils bis zu 5 Punkte je
nach Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Bewerbers vergeben. Die
Punktezahl wird mit der jeweiligen Wichtung des Kriteriums multipliziert.
Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten
Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl
beträgt 500.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote Ja
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
ZV 030/11
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
6.6.2011 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
(1) Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere
Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht,
können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen
und Nachrichten der Vergabestelle einsehen,
(2) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt,
(3) Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag, der sich
nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lässt, mit dem beigefügten
"Aufkleber" zu kennzeichnen und bei der NRW.URBAN GmbH & Co. KG,
Schanzenstraße 131, 40549 Düsseldorf einzureichen.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50660 Köln
DEUTSCHLAND
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer
ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
von 8 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
18.5.2011