WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig
Freyastr. 10
38106 Braunschweig
DEUTSCHLAND
Tel. +49 531300030
Fax +49 53130003350
Internet-Adresse(n)
http://www.niwo-igs.de
Weitere Auskünfte erteilen: carsten meier architekten stadtplaner
Kastanienallee 40
Kontakt: carsten meier architekten stadtplaner
z. H. Carsten Meier
38104 Braunschweig
DEUTSCHLAND
Tel. +49 5312273438
E-Mail: MjE3ZlFmL1JQYWJjVF1cVFhUYR1SXlw=
Fax +49 5312273439
Internet: http://www.carstenmeier.com
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
den oben genannten Kontaktstellen
Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
an: carsten meier architekten stadtplaner
Kastanienallee 40
Kontakt: carsten meier architekten stadtplaner
z. H. Carsten Meier
38104 Braunschweig
DEUTSCHLAND
Tel. +49 5312273438
E-Mail: MjE0aVRpMlVTZGVmV2BfV1tXZCBVYV8=
Fax +49 5312273439
Internet: http://www.carstenmeier.com
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber
Neubau der IGS Wilhelm Bracke.
II.1.2) Kurze Beschreibung
Das bestehende Gebäude der integrierten Gesamtschule (IGS) Wilhelm Bracke
aus den 1970er Jahren erfüllt die funktionalen und energetischen
Anforderungen an ein modernes Schulgebäude nicht mehr. Aus diesem Grund
beabsichtigt die Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig, das bestehende
Gebäude durch einen Neubau zu ersetzen und diesen langfristig an die Stadt
Braunschweig zu vermieten.
Gegenstand des Wettbewerbs ist dieser Neubau mit einer
Bruttogeschossfläche von ca. 15 000 m2 für ca. 1 400 Schüler im
Passivhausstandard. Die voraussichtlichen Baukosten (KG 300+400) belaufen
sich auf 21 000 000,- EUR brutto. Der Wettbewerb wird als begrenzt offener
Wettbewerb gemäß RPW 2008 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zur
Auswahl von 20 Teilnehmern und 5 namentlichen Zuladungen ausgelobt.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71220000, 71420000
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt ausschließlich auf der Basis von
formellen, quantitativen und qualitativen Kriterien. Für das
Bewerbungsverfahren bezieht sich der Auslober auf Eigenerklärungen. Sollte
sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht
der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren
ausgeschlossen. Der Auslober behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen
nähere Informationen einzuholen. Die formellen Kriterien sind sowohl vom
Architekten als auch vom Landschaftsarchitekten gleichermaßen zu erfüllen.
Die professionellen Kriterien sind nach Architekt und Landschaftsarchitekt
differenziert.
Die Kriterien sind:
III.1.1 Formelle Kriterien (Mindestkriterien - Nichterfüllung führt zum
Ausschluss):
a) der Bewerber erfüllt die Anforderung an die berufliche Qualifikation
(s.u.
III.2);
b) die Teilnahmehindernisse gemäß RPW § 4 (2) liegen nicht vor;
c) die Teilnahmehindernisse gemäß § 4 VOF liegen nicht vor;
d) es liegen keine Mehrfachbewerbungen vor, Mehrfachbewerbungen führen zum
Ausschluss sämtlicher Beteiligter;
e) die Bewerbungsfrist ist beachtet;
f) für die Bewerbung ist das vorgegebene Formblatt ausgefüllt,
Informationen jedweder anderer Art werden nicht zur Kenntnis genommen;
g) die Bewerbungsunterlagen wurden zweifach - einmal als Ausdruck
unterschrieben und einmal in elektronischer Form (Anlage zu einer E-Mail)
abgegeben; der Ausdruck ist original unterschrieben;
h) die geforderten Unterlagen (ausgefülltes Formblatt plus max. 2 DIN A
3-Seiten Referenzblätter bzw. pdf im angegebenen Umfang) sind vollständig;
i) die Bewerbung ist in deutscher Sprache erfolgt; Informationen in
anderen Sprachen werden nicht zur Kenntnis genommen.
III.1.2 Professionelle Kriterien.
Die professionellen Kriterien sind untergliedert in quantitative und
qualitative Kriterien. Die quantitativen Kriterien enthalten
Mindestanforderungen; die Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen führt
zum Ausschluss.
III.1.2.1 Quantitative Kriterien.
Diese Kriterien beziehen sich auf die Fachkunde im Bezug auf vergleichbare
Projekte und Leistungsfähigkeit seit 2001. Die Bewerber müssen innerhalb
der letzten 10 Jahre verantwortlich zeichnen für die Planung und
Realisierung von einem Referenzprojekt, das mind. folgende Anforderungen
erfüllt:
Architekt:
— Bildungseinrichtungen vergleichbarer Komplexität (z.B. Gesamtschulen,
Gymnasien) von mind. 2 000 m2 BGF und mind. 5 000 000,- Bausumme sowie
besonderer Maßnahmen im Bereich der energetischen Optimierung.
Landschaftsarchitekt:
— Schulumfeldplanung (Freianlagen) von mind. 0,5 ha Größe.
III.1.2.2 Qualitative Kriterien.
Die qualitativen Kriterien beziehen sich auf die gestalterische Qualität
der Referenzprojekte. Zur Beurteilung ist ein weiteres Referenzprojekt
einzureichen, das neben dem unter II.1.2.1 geforderten Referenzprojekt ein
Projekt zeigt, welches folgende Bedingung erfüllt:
— Wettbewerbserfolg des Architekten in Wettbewerben seit 2001 (auch nicht
vergleichbare Projekte) und / oder,
— mit Auszeichnungen und / oder sonstigen professionellen Preisen
prämiert.
III.1.2.3 Bewerbungsunterlagen.
Das zwingend zu verwendende Formblatt zur Bewerbung ist auf der Website
www.niwo-igs.de herunterzuladen. Die Referenzprojekte sind jeweils auf
maximal einem Blatt DIN A3 einzureichen.
III.1.2.4 Abgabeform.
Die Unterlagen sind einmal als Ausdruck und im Original unterschrieben per
Post und einmal elektronisch per E-mail abzuliefern (Adressen s. Sonstige
Adressen und Kontaktstellen, III). Die Arbeitsgemeinschaften reichen eine
gemeinsame Bewerbung ein. Die Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die
Bewerbung ist von aussen mit der Kennzeichnung "WBW IGS Wilhelm Bracke" zu
versehen. Neben den Angaben zum Bewerber (bei juristischen Personen mit
Kopie des Handelsregisterauszugs bzw. Eintragung ins
Partnerschaftsregister) muss die Bewerbung den Nachweis der Führung der
Berufsbezeichnung enthalten. Die Bewerbungen müssen bis zum 30.6.2011,
18:00 Uhr beim betreuenden Büro eingegangen sein. Es gilt das
Eingangsdatum, nicht der Poststempel!
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
Ja
Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes
(EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über
das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die
gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der
Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Ist
in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich
geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung gemäß Artikel 46-49 (Architekt) bzw. Artikel 11 (d) oder (e)
(Landschaftsarchitekt) der Richtlinie 2005/36 EG
(Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren
satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende
Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben einen
bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung
verantwortlich ist. Der bevollmächtigteVertreter sowie der (die) Verfasser
der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche
Personen als Teilnehmer gestellt werden. Teilnahmeberechtigt sind ferner
Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer
Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb
teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten
der Beteiligten zur Folge.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in
anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist
von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Im Falle der erfolgreichen Bewerbung dürfen nur die in der Bewerbung
genannten Personen bzw. Arbeitsgemeinschaften an dem Wettbewerb
teilnehmen.
Die Zusammenarbeit zwischen Architekten und Landschaftsarchitekten ist
zwingend.
Sofern in einem Büro in die Architektenkammer eingetragene Architekten und
Landschaftsarchitekten beschäftigt sind, kann sich dieses Büro auch
alleine bewerben. Jede Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten
Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Es ist beabsichtigt, den Neubau im Passivhausstandard zu errichten, daher
wird die Beratung durch einen Fachplaner für Energietechnik / TGA dringend
empfohlen. Der Auslober muss sich jedoch das Recht vorbehalten, im Falle
der Beauftragung eines Wettbewerbsteilnehmers mit den
Architektenleistungen andere als die vom Architekten genannten
Fachingenieure zu beauftragen, sofern dies vergaberechtlich erforderlich
ist.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS
Nichtoffen
Gewünschte Teilnehmerzahl: 25
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER
1. Dohle+Lohse Architekten, Braunschweig
2. Dreischhoff+Partner mit SWW Architekten, Braunschweig
3. SchröderArchitekten, Bremen
4. springmeier architekten, Braunschweig
5. struhk architekten, Braunschweig
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
Die Kriterien für die Bewertung der von den ausgewählten Teilnehmern
eingereichten Wettbewerbsbeiträge werden in der Wettbewerbsauslobung
benannt.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
Teilnahme
30.6.2011 - 18:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die
ausgewählten Bewerber
18.7.2011
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben
Ja
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Die Wettbewerbssumme beträgt 110
000,00 EUR incl. Mehrwertsteuer.
Das Preisgeld wird voraussichtlich wie folgt verteilt:
1. Preis 50 000,- EUR,
2. Preis 30 000,- EUR,
3. Preis 20 000,- EUR,
Anerkennungen 10 000,- EUR.
Das Preisgericht behält sich vor, diese Verteilung einstimmig zu ändern.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Nein
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
Nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Prof. Jens - Peter Fehrenberg, Architekt, Hildesheim
2. Harm Haslob, Architekt, Bremen
3. Prof. Peter Hübner, Architekt, Neckartenzlingen
4. Prof. Rolf Schuster, Architekt, Düsseldorf
5. Stadtbaurätin Maren Sommer, Architektin, Braunschweig
6. Uwe Jordan, Vorsitzender Schulausschuss
7. Anke Kaphammel, Stv. Vors. Bauausschuss
8. Franz Rollinger, Direktor IGS Wilhelm Bracke
9. Rüdiger Warnke, Geschäftsführer Nibelungen- Wohnbau-GmbH
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
Zur Beurteilung der gestalterischen Qualität der Referenzprojekte wird ein
Auswahlgremium hinzugezogen, dem auch externe Fachleute angehören. Der
Auslober behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger
Bewerbungen oder falls mehr als 20 Bewerber die Kriterien erfüllen, per
Los unter notarieller Aufsicht zu entscheiden.
Die Ausloberin wird der Empfehlung des Preisgerichts folgen und die
Planungsleistungen, mindestens die LPH 1-4 (optional 5) gemäß § 33 bzw. 38
HOAI, übertragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung
entgegensteht, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende
Aufgabe realisiert werden soll, soweit mindestens einer der
teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer, dessen Arbeit mit einem Preis
ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden
Leistungen gewährleistet und der Rat der Stadt Braunschweig eine
Beauftragung positiv beschliesst.
Sollte sie aus wichtigen Gründen von der Beauftragung entsprechend der
Empfehlung des Preisgerichts abweichen, werden sämtliche Preisträger des
Wettbewerbs zum Verhandlungsgespräch gemäß § 3 (4) c VOF eingeladen.
Grundlage dieses Gesprächs sind neben der Wettbewerbsarbeit auch die im
Bewerbungsverfahren abgefragten Referenzen. Der Zuschlag erfolgt dann an
das wirtschaftlich günstigste Angebot anhand der in der Einladung zur
Verhandlung genannten Kriterien.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
DEUTSCHLAND
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
1.6.2011